Protokoll der Sitzung vom 11.09.2008

Bürgermeister Böhrnsen hat sich für den Erhalt der Arbeitsplätze eingesetzt. Er hat sich nicht eingereiht, Herr Röwekamp, sondern er ist an die Spitze gegangen

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

und hat in einem Schreiben an die Kolleginnen und Kollegen der anderen betroffenen Städte zu einer gemeinsamen Aktion aufgerufen, das sind insgesamt 36, 20 davon haben mittlerweile ganz schnell geantwortet, und zwar positiv. Die Initiativen der Kommunen sollen auch über den Deutschen Städtetag flankiert und gebündelt werden. Unser Präsident des Senats hat darüber auch mit dem Präsidenten des Deutschen Städtetages natürlich gesprochen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Jetzt geht es darum, im Kreis der betroffenen Städte und mit dem Deutschen Städtetag Verabredungen zu treffen und den Bund, der ja nach wie vor Hauptanteilseigner dieses Unternehmens ist, für ein gemeinsames Vorgehen zu gewinnen.

Ich will aber auch eines noch deutlich machen: Vonseiten des Bremer Senats ist es nicht beabsichtigt, die Tür zur Telekom zuzuschlagen, im Gegenteil, gerade jetzt muss sie offen gehalten werden. Deshalb wird vonseiten des Bremer Senats natürlich weiterhin die Bereitschaft vorhanden sein, mit der Telekom weitergehende Verabredungen zu treffen, um – wie es im Antrag heißt – die regionale und lokale Verantwortung der Telekom in Bremen zu stärken. Bremen hat vieles zu bieten, das in beiderseitigem Interesse genutzt und ausgebaut werden kann. Wir müssen allerdings feststellen, Frau Busch, Sie haben das getan, dass in der Zeit seit dem Jahr 2000, als der sogenannte Telekomvertrag abgeschlossen worden ist, sich eine kontinuierliche Zusammenarbeit nicht richtig entwickelt hat.

Vielleicht bietet diese Krise jetzt auch die Chance, dass wir dort mit der Telekom in einen offensiveren, nach vorn führenden Dialog kommen können. Der Senat, an der Spitze der Bürgermeister, wird sich mit allen zur Verfügung stehenden Kräften für den

Standort und für die Beschäftigten einsetzen. – Wir danken für Ihre Unterstützung!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Entschließungssantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/528 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Abg. T i t t m a n n [par- teilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(FDP)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Entschließungssantrag zu.

Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. Mai 2008 (Drucksache 17/414)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 8. Juli 2008

(Drucksache 17/483)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter.

Ich gehe davon aus, dass Sie die Antwort nicht mündlich vortragen möchten, sodass wir in die Aussprache eintreten können.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zunehmende Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche ist nach Ansicht der CDU-Fraktion ein gesellschaftliches Problem, das mehr als bisher in den Fokus der öffentlichen Diskussion gestellt werden muss. Immerhin wurden circa 20 000 Kinder und Jugendliche im Jahr 2007 wegen sogenannten Koma-Saufens im Kranken––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

haus behandelt. Nach Mitteilung des Senats waren es auf Bremen bezogen 150 bis 200 Kinder und Jugendliche. Damit hat sich die Anzahl seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt.

Betroffen sind überwiegend männliche Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren, eine deutliche Steigerung ist aber auch bei Mädchen festzustellen. Nach Angaben von Ärzten besteht bei 20 Prozent der im Krankenhaus behandelten Fälle ein gezielter Handlungsbedarf in sozialpsychologischer Hinsicht. Die Krankenhausärzte sind der Meinung, dass diese 20 Prozent Kinder und Jugendlichen den Alkohol als Problemlöser benutzen. Mehrere Untersuchungen zum Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen haben ergeben, dass die Eltern häufig von den Handlungen ihrer Kinder nicht Bescheid wussten und deshalb auch keine Maßnahmen dagegen für erforderlich hielten.

In der Antwort des Senats wird zu Frage 4 darauf hingewiesen, dass in Bremen hinsichtlich des Alkoholverkaufs an Kinder und Jugendliche ein großes Dunkelfeld vorhanden ist und die Jugendschutzbestimmungen von Alkoholverkaufsstellen in Bremen nicht oder kaum beachtet werden. Die CDU fordert deshalb Untersuchungen zur Aufhellung des Dunkelfeldes und den Einsatz von jugendlichen Testkäufern zur Aufhellung von Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen.

Weiterhin weist der Senat in Frage 7 darauf hin, dass von der Polizei angetroffene alkoholisierte Kinder und Jugendliche mit einem Streifenwagen zu den Eltern gebracht werden. Darin sieht der Senat in seiner Antwort eine präventive Wirkung auf die Jugendlichen. Das mag im Einzelfall vielleicht so sein, eine nachhaltige Wirkung hätte aus unserer Sicht jedoch die Übernahme der Regelung aus Niedersachsen und weiteren Bundesländern, wonach von den Eltern 65 Euro für den polizeilichen Taxidienst erhoben werden. Unsere Frage an den Senat lautet: Will der Senat diese Maßnahmen übernehmen?

(Beifall bei der CDU)

Der Senat weist ferner darauf hin, dass seit 2005, also immerhin seit drei Jahren, im Rahmen eines Erprobungsprojektes „Jugend ohne Promille“ ein Meldesystem zwischen Polizei und Jugendhilfe erprobt wird. Über detaillierte Ergebnisse gibt es in der Antwort des Senats ebenso wenig Hinweise wie zum Ende des Probelaufes. Wird das Projekt eigentlich noch ernsthaft betrieben, das fragen wir den Senat?

In der Antwort des Senats zu den Fragen 8 und 9 wird dargestellt, dass eine Kontaktaufnahme mit der staatlichen Jugendhilfe nach Einlieferung von Kindern und Jugendlichen mit Alkoholvergiftung, Alkoholrausch sowie anderen alkoholbedingten Erkrankungen in Bremer Krankenhäusern nur in Einzelfällen und nicht systematisch erfolgt. Wir meinen, dass in

solchen Fällen, die ich eben aufgezählt habe, jedes Mal eine Kontaktaufnahme mit der Jugendhilfe erforderlich ist.

Die CDU-Fraktion fordert den Senat auf, die Bemühungen zur Verhinderung des übermäßigen Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen sowie die Verfolgung von Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen deutlich zu verstärken und die von uns eben erhobenen Vorschläge der CDU umzusetzen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hoch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Immer mehr Kinder und Jugendliche werden in die Krankenhäuser wegen Alkoholmissbrauchs eingewiesen. Diese seit 2005 ansteigende Zahl ist nicht nur eine erschreckende Tatsache hier im Land Bremen, sondern es ist ein bundesweites Problem, ja sogar ein europaweites Problem, wenn wir die letzte UNICEF-Studie von 2007 betrachten, die Deutschland bei dem Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen im Alter von 11 bis 15 Jahren an siebter Stelle einreiht. Das muss man sich einmal vorstellen, das sind viele dieser kleinen Menschen, die Alkohol trinken und ihre Gesundheit schädigen und auch nicht wissen, was sie da manchmal tun.

Deshalb ist es wichtig, nach Gründen zu suchen, warum diese Jugendlichen Alkohol trinken. Ich denke, das ist auch wichtig, um zu wissen, welche Strategien und welche Präventionsmaßnahmen wir dann machen müssen. Auch der Einstieg, der immer frühere Einstieg Jugendlicher in den Alkoholkonsum ist eine erschreckende Tatsache. Deshalb ist es umso wichtiger, Kinder und Jugendliche schon vor dem ersten Alkoholkonsum über Risiken und Gefahren, die mit dem Trinken von Alkohol verbunden sind, aufzuklären. Kinder und Jugendliche sind nie zu jung dafür, um mit ihnen über dieses Thema reden zu können.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Doch Prävention ist nur eine Säule der Strategie, um Kinder und Jugendliche für dieses Thema zu sensibilisieren und sie vor gesundheitlichen Schäden und auch Abhängigkeit zu bewahren. Wir haben hier im Land Bremen eine Vielzahl von Präventionsprojekten, ich möchte die an dieser Stelle nicht alle aufzählen. Sie haben verschiedene Settingansätze in den Lebenswelten der Kinder, das finde ich auch richtig, im Kindergarten und in der Schule, es werden verschiedene Zielgruppen angesprochen, zum Beispiel ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Kinder aus Suchtfamilien. Es gibt Elternprojekte und inzwischen auch geschlechtsspezifische Projekte, das finde ich auch sehr wichtig, da wir auch wissen, dass Mädchen – Herr Hinners hat darauf hingewiesen – auch zunehmend Alkohol konsumieren und den Jungen da nacheifern.

Eines finde ich aber auch wichtig: Präventionsprogramme müssen immer wieder evaluiert und überprüft werden, ob sie die Zielgruppe erreichen und ob wir auch die Inhalte, die wir transportieren möchten, damit auch transportieren. Ich denke, da ist umso wichtiger,

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

auch immer wieder Gründe zu suchen und darauf zu achten, welche es sind und wo wir ansetzen könnten, das sagte ich schon.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat eine Studie durchgeführt und Jugendliche befragt. Dabei ist herausgekommen, dass der Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit ihrem Ausgehverhalten steht.

Das unterscheidet sie eigentlich gar nicht so von den Erwachsenen. Viele haben angegeben, dass Hemmungen gelöst werden sollten, Kontaktfreudigkeit erzielt werden sollte, und da muss man auch ansetzen und sagen: Geht so etwas nur mit Alkohol? Mir kam, als ich darüber nachgedacht habe, dieser Spruch „Mut antrinken“, den man oft sagt, in den Sinn. Hat man sonst keinen Mut? Muss man sich Mut antrinken? Das ist ja nicht von ungefähr. Ich denke, da müsste auch ein Teil der Lösungen ansetzen. Wie gesagt, Prävention ist nur die eine Säule, die Gesetzeslage ist die andere Säule. Ist diese ausreichend? Das müssen wir uns auch immer wieder fragen. Ich denke, wir haben dem Thema nicht zu wenig Aufmerksamkeit beigemessen. Denken Sie daran, dass erste Mal, als wir hier darüber diskutiert haben, war das über die Besteuerung von Alcopops, das war das erste Mal, als wir hier darüber geredet haben, und dann auch über die Flatrate-Partys und deren Verbot. Wir haben immer wieder darüber geredet, ob das Jugendschutzgesetz ausreichend ist, das Gaststättengesetz im Zusammenhang damit. Ich denke, dass die Gesetzeslage ausreichend ist, aber es muss natürlich auch Kontrollen geben, ob diese Gesetze auch eingehalten werden, das ist, denke ich, ein wichtiger Teil.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Daraufhin zielt ja auch die Anfrage, ob es ein Vollzugsdefizit gibt. Herr Hinners sagte schon, das es nur stichprobenartig und hinweisbezogen ist, in Bremen durch das Stadtamt und in Bremerhaven durch die Ortspolizei. Ich denke, darüber muss man im Zusammenhang mit der Großen Anfrage, die demnächst bald debattiert wird, wo über die zukünftige Aufgaben

wahrnehmung durch das Stadtamt debattiert werden soll, reden, wie die Personalsituation und auch die Prioritätensetzung ist, ich denke, das müssen wir in dem Zusammenhang machen.