Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten
Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.
Wahl eines Mitglieds des Betriebsausschusses GeoInformation Bremen
Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.
Wahl eines Mitglieds der staatlichen Deputation für Bau und Verkehr
Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.
Wahl eines Mitglieds der staatlichen Deputation für Umwelt und Energie
Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.
Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes für öffentlich-rechtliche Sparkassen im Lande Bremen zur Sicherstellung der Aufsicht bei Abschlussprüfungen
Mitteilung des Senats vom 26. August 2008 (Drucksache 17/514) 2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 27. Sitzung am 10. September 2008 in erster Lesung beschlossen.
Wir kommen zur zweiten Lesung.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer das Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes für öffentlich-rechtliche Sparkassen im Lande Bremen zur Sicherstellung der Aufsicht bei Abschlussprüfungen, Drucksache 17/514, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.
Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes
Mitteilung des Senats vom 16. September 2008 (Drucksache 17/536) 1. Lesung
Wir kommen zur ersten Lesung.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.