benspartnerschaftsgesetz zu sichern. Wir sind auch dafür, dass es eine rechtliche Gleichbehandlung gibt, aber wir sind nicht dafür, dass durch die Änderung der Landesverfassung das Ziel einer totalen Gleichstellung erreicht werden soll, was wir nicht für hilfreich und auch nicht für lösungsrelevant halten. Meine Kritik ist ja hier angekommen. Meine Kritik ist die, dass ich meine, wir sollten uns den Diskriminierungsfragen sehr viel intensiver zuwenden, und, Herr Dr. Möllenstädt, Ihre Kritik geht da auch völlig ins Leere. Wir werden das alles gemeinsam tun müssen. Hier ist eine sehr zu lobende Initiative ergriffen worden mit dem Rat & Tat Zentrum. Das finde ich auch gut, und wir werden daran weiter arbeiten. Ich bin sehr gespannt, nachher zu lesen, was bei dieser Fragebogenaktion herauskommt, und dann werden wir daran arbeiten müssen, weil ich glaube, das wird den betroffenen Menschen, wenn überhaupt, mehr helfen und wird Diskriminierung leichter abbauen als die gesetzlichen Maßnahmen, die Sie in der Initiative 2 und 3 haben.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zuerst über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/455 abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/455 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Ich lasse nun über das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in erster Lesung abstimmen. Hier ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Drucksache 17/ 508, Neufassung der Drucksache 17/491, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 125 der Landesverfassung hat die Bürgerschaft (Landtag) Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung an einen nichtständigen Ausschuss zu überweisen.
Interfraktionell ist vereinbart worden, dass dieser Ausschuss aus neun Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern bestehen soll.
Wir kommen zur Abstimmung über die Einsetzung des Ausschusses sowie zur Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder.
Wer der Einsetzung des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Da die CDU den Vorsitz hat, bitte ich die Abgeordnete Frau Winther, zur konstituierenden Sitzung dieses Ausschusses einzuladen.
Weil die Bürgerschaft (Landtag) gemäß Artikel 125 der Landesverfassung Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung zu überweisen hat, lasse ich jetzt über die Überweisung abstimmen.
Wer der Überweisung des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung mit der Drucksachen-Nummer 17/508, Neufassung der Drucksache 17/491, an den soeben eingesetzten Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den nichtständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 der Landesverfassung.
Ich lasse nun über das Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, Drucksache 17/507, Neufassung der Drucksache 17/492, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Meinen Ausführungen voranstellen möchte ich die Bemer––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.