Protokoll der Sitzung vom 12.11.2008

Dieser Bürokratieabbau kommt nicht nur Dienstleistern aus dem Ausland zugute, sondern auch den deutschen, hier ansässigen Unternehmen, sodass man wirklich hier durch Gnaden der Europäischen Union zu qualitativen Fortschritten im Bürokratieabbau kommt und dass nicht immer das entsteht, was leider immer wieder zu verzeichnen ist, wenn man über Bü

rokratieabbau spricht, dass in aller Regel mehr entsteht, als vorher vorhanden war. Die Tatsache, dass man dann Gesetze und Verordnungen abschafft, von denen gar keiner mehr gewusst hat, dass sie existierten, ist kein Bürokratieabbau, das ist nur reine Statistik und bringt uns letztendlich in der Sache nicht weiter. Das war die eine Sache, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Der zweite Punkt war der Einheitliche Ansprechpartner und die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners. Die Koalition aus Bündnis 90/Die Grünen und SPD hat sich im Juni für eine kommunale Trägerschaft entschieden. Wir haben das sehr bedauert, weil es kein ergebnisoffener Prozess war und der Senat, der im März dieses Jahres hier eine ergebnisoffene Prüfung vorgeschlagen hat, letztendlich mit diesem Beschluss zurückgepfiffen worden ist. Die unterschiedlichen Modelle, die anderen norddeutschen Bundesländer machen das vor, haben ihre Vor- und Nachteile, und deswegen hätten wir vom Senat erwartet, dass man prüft und letztendlich unter Abwägung der Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle zu einer Entscheidung kommt.

(Glocke)

Die einseitige, vorzeitige Festlegung der Koalition halten wir für nicht sachgerecht. Wenn man sich anschaut, welche Verortungsmöglichkeiten und -modelle es in den anderen norddeutschen Bundesländern gibt, dann hätten wir es begrüßt, wenn man einheitliche Ansätze überregional mit den anderen Bundesländern gefunden hätte, wie zum Beispiel mit Hamburg, die das Allkammermodell präferieren und verfolgen, oder Mecklenburg-Vorpommern mit dem Wirtschaftskammer-Modell, Niedersachsen mit dem Wirtschaftsministerium, also wirtschaftsorientierte Ansätze des Verortungsmodells.

(Glocke)

Ich komme gleich zum Schluss! Von daher glaube ich, dass wir einen verkehrten Weg gehen, der korrigiert werden muss. Dass sich jetzt – wobei bei der Debatte damals die Hoffnung zum Ausdruck gebracht worden ist, dass die Verortung dann in kommunaler Trägerschaft zumindest bei der BIG und bei der BIS vollzogen wird – das Stadtamt per Rundschreiben ins Gespräch bringt an der Stelle, das halten wir schon für sehr bedenklich. Ich hoffe, dass sich das Wirtschaftsressort mit seiner Position durchsetzt, dass es entsprechend dieser Entwicklung Einhalt gebietet. Das Stadtamt hat ganz andere Probleme. Ich glaube, dass ein solches Verortungsmodell bei BIS und BIG viel besser aufgehoben ist, damit es wirtschaftsnah und wirtschaftsfreundlich organisiert werden kann. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Beitrag von der Kollegin von der LINKEN habe ich nicht verstanden. Vier Fünftel der Zeit haben Sie über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gesprochen, das hat nun mit dieser Richtlinie gar nichts zu tun. Das ist genau die Methode, Sie reden über soziale Fragen, wo es Differenzen gibt, wo es Missstände gibt, und bringen das in irgendeinen Zusammenhang mit der Europäischen Union, der aber sachlich gar nicht gegeben ist. Das ist einfach nur Stimmungsmache, ohne deutlich zu sagen, was Sie wollen. Das fand ich an der Stelle überhaupt nicht hilfreich, und ich habe es nicht verstanden, was das hier an dieser Stelle zu suchen hatte.

Die Antwort des Senats zeigt, dass es sich bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie um ein sehr ehrgeiziges und äußerst komplexes Unternehmen handelt. Das wird uns noch das gesamte kommende Jahr begleiten. Ich will nur vier Punkte herausgreifen:

Erstens möchte ich auch für uns betonen, dass ich es richtig finde, dass der Senat die Chancen sieht, die auch für Bremer Unternehmen darin liegen werden, dass mit der Dienstleistungsrichtlinie Hemmnisse für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen beseitigt werden. Die Chancen sind groß, und es lohnt sich, sich darauf zu konzentrieren.

Ich sehe dazu auch Chancen darin, dass Leute aus anderen EU-Staaten hier in die Lage versetzt werden, Dienstleistungen anzubieten. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die dies als Bedrohung ansehen, die vor irgendjemanden einen Schutzzaun ziehen wollen. Konkurrenz, solange sie fair ist, ist auch für uns von Nutzen. Das gilt nicht nur für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich kann zum Beispiel gar nicht verstehen, warum man nicht privaten Anbietern von Sprachunterricht die Gelegenheit geben sollte, hier Englischunterricht oder sonst etwas anzubieten. Wo soll dabei der Schaden sein, wenn man den Menschen das unter vernünftigen, gemeinsamen, fairen Regeln erleichtert?

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zweitens: Entscheidend für die Frage, mit welchem Erfolg wir dieses Vorhaben in Bremen durchführen, wird offensichtlich die Organisation und Technik der elektronischen Bearbeitung bis hin zum Bescheid sein, wie sehr wir dort in die Tiefe gehen, wie gut wir das organisieren. Ich glaube, Bremen hat dabei mit den großen Erfahrungen im IT-Government die beste Ausgangsposition, das gut zu machen. Es gibt dort ja bereits eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Metropolregion, in dem Modellversuch ist Bremen wirklich ganz führend mit dabei und hat viel zu bie

ten. Ich glaube, da das das Zentrum dieser Aufgabe ist, haben wir dort die Chance, dass die bremischen Regelungen über Bremen hinausstrahlen und wir so auch vielleicht Kommunen in der Region gewinnen können, das zu nutzen, was wir ihnen anzubieten haben.

Drittens: Es gilt grundsätzlich, dass für ausländische Anbieter die Normen des Aufnahmelandes, also hier unsere Normen, gelten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist auch richtig, aber die andere Seite ist, diese Normen dürfen nicht über das erforderliche Maß hinausgehen, sie dürfen nicht diskriminierend sein, was die andere Seite anbelangt. Deswegen müssen wir alle unsere Gesetze, unsere Vorschriften durchleuchten. Dieses sogenannte Screening ist keine einfache Verwaltungsarbeit, sondern eine komplizierte und natürlich auch hochpolitische Arbeit, die wir am Ende als Gesetzgeber erledigen müssen. Es kommt also wieder bei uns an, weil es dort auch um hergebrachte Regeln und Privilegien gehen wird. Natürlich, wenn der Kollege Dr. Buhlert von der FDP sagt, wir wollen dabei nicht nur Bürokratie abbauen, sondern Normen abbauen, wird man sofort hellhörig und sagt, dort müssen wir einmal schauen, welche das denn sein sollen, dabei werden wir mit Sicherheit nicht einfach der gleichen Meinung sein. Das wird also eine richtig schwierige, aber mit Sicherheit auch für die eigenen Unternehmen sinnvolle politische Diskussion, wie wir dort zur Vereinfachung kommen.

Viertens: Entscheidend für die gute Arbeit des Einheitlichen Ansprechpartners für ausländische, aber auch inländische Firmen, die sich an ihn wenden, wird sein, dass wir in den beiden erstgenannten Punkten gut sind. Wo dann dieser Ansprechpartner sozusagen als elektronischer Knotenpunkt angesiedelt wird und wie das Verhältnis zu den dahinter stehenden Behörden ist, ist dann zwar noch wichtig, aber, ich glaube, nicht spielentscheidend.

Es ist richtig, wir haben uns festgelegt, nicht das Kammermodell zu machen, aber wenn wir eine einheitliche Regelung mit allen Bundesländern abwarten wollten, würden wir nie vorankommen, dann würde es einen Flickenteppich geben. Ich wundere mich nur, dass Sie jetzt umgekehrt wollen, dass wir uns heute schon auf eine festlegen. Erst sagen Sie, wir müssten alles offenlassen, und dann wollen Sie sich selbst schon festlegen und sagen, das Stadtamt, wo ja immerhin die Gewerbeaufsicht sitzt, soll es aber auf jeden Fall nicht sein. Ich habe da vielleicht einige Überlegungen im Kopf, was besser wäre, aber in der Frage sage ich wirklich, das sollten wir offen prüfen, da soll der Senat uns ein gutes Modell, vielleicht mit Alternativen, das weiß ich nicht, vorlegen.

(Zuruf des Abg. K a s t e n d i e k [CDU])

Ich sage ja, wir haben eine Grundsatzentscheidung gefällt, die ich auch unterstütze und vertrete, aber innerhalb dieser Grundsatzentscheidung bin ich noch nicht so schlau, dass ich sagen könnte, dies oder jenes ist das allein Seligmachende. Das sage ich Ihnen gerade!

Fünftens gibt es natürlich die Notwendigkeit von begleitenden politischen Initiativen, etwa zur Klarstellung von Begriffen, was zum Teil ohnehin überfällig war, etwa vom selbstständigen Betrieb, oder es gibt eine Reihe von anderen Dingen. Ich gestehe ehrlich zu, dass ich den zum Teil sehr skeptischen Grundton der Fragen nicht immer teile, der die Anfrage so ein bisschen einfärbt, aber die Antworten zeigen natürlich schon, dass es dort an vielen Stellen Klärungsbedarf gibt. Diese Unschärfen waren übrigens auch der Grund, dass die Grünen im Europäischen Parlament im Gegensatz zu den Sozialdemokraten nicht zugestimmt haben.

Einige Dinge, glaube ich allerdings, sind schon geklärt. Ich will einmal einen Punkt herausnehmen, nämlich den Geltungsbereich und was dadurch geschützt ist.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss! Ich will nur noch den einen Punkt mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren, weil ich glaube, es gibt schon eine gewisse grundsätzliche Regelung, was betroffen ist und was nicht. Es heißt in der Richtlinie: „Sie berührt weder Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen wie Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten, bezahlten Mindestjahresurlaub, Mindestlohnsätze, Gesundheitsschutz, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz“ und so weiter, bis hin zum Streikrecht. Es gibt viele Grenzen, die bereits eingezogen sind, es gibt einige offene Fragen. Ich bin sehr dafür, dass der Senat beauftragt wird, diese mit zu lösen. Ansonsten teile ich im Grundsatz die Meinung, dass dies eine große Chance für Bremen sein kann, aber für uns wird es noch viel Arbeit sein.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ziegert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass es eine sehr komplizierte Aufgabe ist, die in einer relativ kurzen Zeit zu erledigen ist, das teile ich unumwunden. Ich möchte zu zwei Sachen noch einmal ganz konkret zu Bremen etwas sagen und dann noch einmal etwas ganz Allgemeines!

Einmal zum Einheitlichen Ansprechpartner! Ich begrüße es, das ist ja ein Antrag, den wir auch gemeinsam gestellt haben, dass dieser Einheitliche Ansprechpartner in staatlicher und in diesem Fall in kommunaler Trägerschaft errichtet wird, weil das auch sei

nen Aufgaben entspricht, denn er hat nicht nur der Wirtschaft zu dienen, sondern er hat dafür zu sorgen, dass solche Abläufe auch nach der allgemeinen Ordnung und den Normen und zum Wohle aller ablaufen. Das ist der erste Punkt. Ich finde es völlig richtig, da kann ich Herrn Dr. Kuhn nur unterstützen, dass jetzt noch nicht vorweggenommen wird, wo nun ganz konkret er angesiedelt werden soll. Ich finde richtig, wie das Wirtschaftressort da vorgeht, nämlich erst einmal Anforderungen zu erarbeiten, die auch rückgekoppelt werden, zum Beispiel mit den Sozialpartnern, und aufgrund dieser Anforderungen dann eben zu schauen, wer am besten geeignet ist, diese Aufgabe zu übernehmen.

Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass der Einheitliche Ansprechpartner eine rein elektronische Knotenstelle ist, sondern auch gerade deswegen, weil, wie wir auch gefordert haben, er auch im Arbeitsund Sozialrecht Ansprechpartner sein soll und auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, glaube ich, ist es auch nötig, dass da ein paar Menschen sitzen, die dann auch greifbar sind.

(Beifall bei der SPD)

So viel zum Einheitlichen Ansprechpartner!

Das Zweite zur Normenprüfung! Auch das ist eine ungeheure Aufgabe, und ich möchte, ehrlich gesagt, nicht – und das sage ich ausdrücklich – hier vielleicht kurz vor Toresschluss im nächsten Jahr im November oder Dezember mit einem Artikelgesetz in der Bürgerschaft begrüßt werden, wo in vielen Artikeln steht, welche Gesetze, Verordnungen, Ordnungen und so weiter alle geändert werden und wir dann nur noch die Möglichkeit haben, zuzustimmen oder die Frist zu versäumen. Insofern plädiere ich sehr dafür, dass neben den Betroffenen, den Kammern, den Sozialpartnern das Parlament auch regelmäßig über den Stand dieser Normenprüfung unterrichtet wird. Ich stimme Herrn Dr. Kuhn zu, das ist eine hoch politische Frage, und es ist nicht nur eine Rechtsfrage.

In dem Fall werden wir noch auf Probleme stoßen, das hat Herr Dr. Kuhn nur einmal kurz angesprochen. Normen gelten natürlich, aber nur, soweit sie nicht diskriminierend sind. Genau da wird die Frage anfangen: Was sind denn Normen, die nur der Diskriminierung des ausländischen Anbieters dienen wie das, was ich am Anfang meines ersten Beitrags genannt habe, und wo sind es wirklich unverzichtbare Bestandteile unserer gesellschaftlichen und sozialen Ordnung?

Ich will jetzt gar nicht über die Risiken, die ich auch noch sehe, diskutieren. Ich denke einmal, die Frage, ob man mehr die Chancen oder mehr die Risiken sieht, liegt natürlich auch darin, von welcher Seite aus man sie sieht. Ich sage ganz klar: Ich sehe die Chancen mehr auf der Seite der Unternehmer, die

Dienstleistung erbringen, ich sehe die Risiken aber auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

(Beifall bei der LINKEN)

die sich zunächst einmal einem erhöhten Konkurrenzdruck ausgesetzt sehen.

Da glaube ich aber auch, und das sage ich jetzt auch einmal an die LINKEN, dass wir dem nicht dadurch entgehen können, dass wir hier jetzt noch so ausgefeilte Gesetze in Deutschland machen und möglichst einen Schutzzaun – genau dieses Bild ist mir auch gekommen bei Ihrem Beitrag – hier um unser Land ziehen, sondern da müssen wir in der Tat darauf dringen, in Europa entsprechend dem ausgeweiteten Wirtschaftsraum, der ausgeweiteten wirtschaftlichen Konkurrenz auch einen entsprechenden Sozialraum zu schaffen, in dem Arbeitnehmerrechte gelten und in dem es eben nicht sein kann, dass ein Europäischer Gerichtshof das Streikrecht als Hindernis für die Wettbewerbsfreiheit und damit als abzulehnen definiert.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Dafür müssen wir uns allerdings in Europa engagieren, und wir müssen nicht Europa ablehnen und auch nicht europäische Verfassungen oder Verträge ablehnen, sondern wir müssen sehen, dass wir unsere Forderungen und Inhalte einbringen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat misst der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie eine große Bedeutung zu, und es wird auch aus dieser Antwort ganz eindeutig klar, dass wir die Chance wesentlich höher sehen als die damit verbundenen Risiken.

Es sind Chancen, die Attraktivität des Standortes Bremen sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. Deswegen, glaube ich, können wir alle darauf setzen, dass wir dort eher bessere Bedingungen für Bremen herausholen können. Wir haben ein Interesse, dass es Dienstleistern auch aus dem Ausland erleichtert wird, nach Bremen zu kommen, einerseits hier ihre Dienstleistungen anzubieten, aber – und dafür braucht man zum Beispiel auch einen Einheitlichen Ansprechpartner – ihnen andererseits zu verdeutlichen, dass man es besser hier vor Ort macht und dass wir damit auch Unternehmen aus dem europäischen Ausland leichter nach Bremen bekommen.

Die andere Seite ist auch klar: Wir wollen es Bremer Dienstleistern – das sind einerseits die Unternehmen, aber andererseits vor allen Dingen auch die Arbeitnehmer, die in diesen Unternehmen beschäftigt sind – erleichtern, in anderen Ländern auch tätig zu werden. Ich glaube, durch die Regelung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie gibt es vor allen Dingen für die exportorientierten Dienstleister Vorteile, und wir haben damit größere Beschäftigungschancen.

Wir sehen den Gegensatz nicht. Der Senat wird sehr darauf achten, dass Arbeitnehmerschutzrechte nicht ausgehöhlt werden. Das ist ein wichtiges Thema, da haben wir insbesondere auch den Antrag mit unterstützt. Insofern sehen wir dort eher Chancen und glauben, dass die Risiken begrenzbar sind. Wir haben viel zu tun damit, der Abgeordnete Dr. Kuhn hat darauf hingewiesen. Wir sind beim Normen-Screening, wir sind dort an der Arbeit, haben auch einen Mitarbeiter extra damit beauftragt, und ich glaube, dass wir da ganz gut vorankommen. Es geht ja nicht um Normenabbau, sondern es geht um Anpassung von Normen, Vereinheitlichung, damit Barrieren, Hürden verringert werden hier in Bremen, aber eben auch für unsere Unternehmen im Ausland, und ich glaube, darauf sollten wir setzen.

Dann komme ich zum Einheitlichen Ansprechpartner und möchte dazu erstens sagen, dass wir bereits einen Einheitlichen Ansprechpartner für die Bremer Wirtschaft haben. Den reorganisieren wir gerade ein bisschen. Es ist das erklärte Ziel des Senators für Wirtschaft und Häfen, einen Ansprechpartner für die Bremer Unternehmen zu haben, damit sie sich nicht an vielfältige Ämter wenden müssen, sondern ein Gesicht vor Ort haben. Das machen wir in Bremen mit der BIG, das machen wir in Bremerhaven mit der BIS, und das machen wir, glaube ich, ganz erfolgreich.