Hermann Kuhn

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Kollegin Frau Dr. Mohammadzadeh und auch die anderen Rednerinnen und Redner haben viele politische Fragen der Integration angesprochen, sie haben über Erfolge und Aufgaben gesprochen. Die meisten – das merkt man schnell, wenn man zuhört – dieser Fragen haben eine ganz normale soziale Dimension: die Verteilung der Chancen auf Arbeit, Einkommen und Ausbildung. Da gibt es natürlich humanitäre Überzeugungen, die ins Spiel kommen, aber es gibt auch wirtschaftliche Interessen und Überlegungen, die legitim sind.
Ich finde – mit einer eindeutigen Ausnahme, und dann vielleicht mit einer, bei der ich mir nicht mehr ganz so sicher bin –, die engagierte Arbeit aller Fraktionen hier im Haus zu Fragen der Integration ist ein ganz großer Pluspunkt für die Aufgabe, die wir vor uns haben. Das möchte ich einmal ganz allgemein festhalten.
Die Art und Weise aber, wie und ob man diese Konflikte dann lösen kann, hängt auch von Grundüberzeugungen und Grundhaltungen ab. Ich spreche hier jetzt über solche allgemeinen Fragen, weil wir wissen, wie sensibel die Menschen zuhören, die zu uns kommen, die Stimmungen und Strömungen wahrnehmen, die so allgemein im Land herrschen, und auf große Debatten eingehen. Da sind sie sehr sensibel und bekommen das mit, deswegen müssen wir darüber sprechen.
Wir sprechen über das Zusammenleben, und wir Grüne gehen vom Grundsatz unserer Verfassung aus: Alle erkennen einander als Gleiche in ihrer Würde an. Dabei ist „Anerkennung“ das Zauberwort und eben „Gleiche“.
Das Grundgesetz ist für uns der politische, rechtliche und ethische Rahmen. Dieser Rahmen bestimmt für alle das Fundament, den Grundriss und die tragenden Prinzipien des Hauses, in dem wir gemeinsam leben wollen. Wie das dann aber in den Zimmern aussieht, wie wir sie gestalten, wie wir leben, welche Kultur wir pflegen, zu welchem Gott wir beten oder nicht, ist nicht Sache des Staats.
Das Grundgesetz kennt grundsätzlich keine Rangfolge von Religionen oder Nichtreligion. Das Grundgesetz setzt keine Kultur vor die andere. Im Gegenteil, meine Damen und Herren: Das Grundgesetz gibt uns gerade auf, diese Gleichheit und die Freiheit der Entscheidung zu schützen. Das ist der Kern unserer Verfassung.
Deshalb ist die Behauptung der CDU, multikulturell sei gescheitert, einfach grundfalsch. Im Gegenteil, das Grundgesetz macht es uns gerade zur Pflicht, viele Kulturen – es heißt ja multikulti in diesem schlechten Küchenlatein – als gleichberechtigt zu respektieren, aus grundsätzlichen Erwägungen und auch, um den inneren Frieden unserer Gesellschaft zu wahren und auch, um die Beiträge aller nutzen zu können.
Das bedeutet gerade nicht – und das haben wir Grüne niemals getan, Herr Kollege Bartels, niemals! –, Verbrechen oder Verletzungen der Menschenwürde mit dem Hinweis auf kulturelle Tradition zu entschuldigen oder zu rechtfertigen. Das kann es natürlich nicht heißen, weil der Rahmen eben das Grundgesetz und unsere Gesetze sind.
Deshalb ist aber die christlich-jüdische Leitkultur der CDU eben ein Phantom, das dem Geist unserer Verfassung widerspricht, weil dieses Phantom den Islam und andere Religionen bewusst herabsetzt und herabstuft.
Es ist unglaublich, nach der jahrtausendlangen Geschichte der Verfolgung der Juden im Namen des Christentums, ausgerechnet die Juden gegen den Islam vereinnahmen zu wollen. Es gibt im Verhältnis der Religionen zueinander kein oben und unten, kein Leiten und kein Folgen. Noch einmal und zugespitzt: Es gibt vielleicht viele historische Traditionen, natürlich auch Verdienste und Privilegien der christlichen Kirchen, aber das Grundgesetz ist nicht getauft, meine Damen und Herren, das muss man klar sagen.
Deshalb ist es ein Trauerspiel, dass die CDU den einfachen, klaren Satz von Bundespräsident Wulff, den er hier in Bremen gesagt hat, „der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland“, erst mit sehr frostigem Schweigen aufgenommen hat – wir saßen da, haben das gespürt –, dann klein und ins Gegenteil geredet hat, bis zum neuen Innenminister Friedrich, der gesagt hat: „Die Muslime gehören schon zu Deutschland, aber der Islam nicht.“ Da frage ich Sie: Wie will er das trennen? Begreifen Sie doch endlich, dass die Muslime, die hier in Deutschland leben, diesen Satz so verstehen werden und verstehen müssen: Ja, klar, ihr seid zwar hier, aber eigentlich gehört ihr hier nicht her. Das aber darf nicht unsere Botschaft sein!
Das ist jetzt mein letzter Punkt, und ich gebe auch zu bedenken, dass ein Debattenbeitrag soeben auch noch einmal darauf hingewiesen hat, welches Problem da liegt: Ich bin überzeugt, dass die große, alte Sozialdemokratische Partei nicht auf Dauer damit leben kann, dass ein prominentes Mitglied vergiftende und herabwürdigende Lehren verbreiten kann.
Nichts davon hat Herr Sarrazin zurückgenommen! Ich bin überzeugt, dass eine demokratische Partei keine Angst vor Stimmungen haben darf. Da muss ich sagen, es stimmt ja nachweislich empirisch nicht, was Herr Böhrnsen sagt, dass Sarrazin in der SPD völlig isoliert sei. Das ist nicht der Fall, und das ist ja gerade das Problem. Ich hoffe und bin überzeugt, dass die SPD hier für Klarheit sorgen wird, denn es geht hier um grundsätzliche Fragen der Demokratie.
Die Redner sind sich einig gewesen: Es gibt viel zu tun. Meine Erwartung und meine Hoffnung sind, dass wir Grüne mit Abgeordneten wie der Kollegin Frau Dr. Mohammadzadeh unsere Arbeit in den kommenden vier Jahren mit den Prinzipien „für Menschenrechte und Integration auf Augenhöhe“, fortsetzen können. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die guten alten Spielautomaten meiner Jugendzeit sind inzwischen längst nur noch Glücksspielautomaten mit zunehmender Ausbreitung und sehr hohem Suchtpotenzial. Das haben die neuesten Studien noch einmal eindeutig und nachdrücklich bewiesen. Wir haben auf diese Entwicklung hier in Bremen mit der Erhöhung, der Verdoppelung der Vergnügungssteuer auf diese Glücksspielautomaten bereits reagiert.
Wir machen jetzt einen weiteren Schritt mit dem Koalitionsentwurf eines bremischen Spielhallengesetzes. Wir nutzen damit diesen kleinen Korridor in der Kompetenz, die wir seit der Föderalismusreform haben. Wir wollen mit den Vorschriften, die der Kollege Ehmke vorhin schon erläutert hat, den Schutz der Spielerinnen und Spieler verbessern. Vor allen Dingen natürlich, muss man ehrlich sagen, vor sich
selbst, vor der Suchtgefährdung, aber auch vor der Ausbreitung und Vermehrung der Gewinnmöglichkeiten der Glücksspielautomatenhersteller und Aufsteller. Da geht es vor allen Dingen darum, jetzt auch diese Regelungslücke zu schließen, bis wir dann eine eindeutige Regelung im Glücksspielstaatsvertrag haben und da nicht etwa noch Dinge passieren, dass dann die Glücksspielautomatenaufsteller mit Bestandsschutz argumentieren könnten.
Die Regeln für das Spiel selbst können wir ja nicht als Landesgesetzgeber ändern. Da ist aber eigentlich noch viel zu tun. Die Kompetenz liegt aber jetzt noch beim Bund. Deswegen ist es gut, dass die Länder nun versuchen, dieses Glücksspiel auch in den Staatsvertrag mit einzubeziehen und strikt zu kontrollieren. Das haben wir auch im Februar hier schon gefordert, und es sieht ja auch so aus, als würde das in diese Richtung gehen. Der Europäische Gerichtshof hatte uns aufgegeben, wenn wir am staatlichen Monopol festhalten wollen, dann brauchen wir eine stimmige Regelung mit dem Kern der Suchtprävention.
Nun haben die Ministerpräsidenten gestern Abend eine Einigung erzielt, in der, wie ich gelesen habe, auch die Öffnung von Sportwetten für den privaten Markt vorgesehen ist. Ich habe von meiner Kollegin Frau Kummer, um das richtig zu zitieren und das Urheberrecht zu respektieren, heute früh gelernt, dass offensichtlich die Mitte zwischen nicht und ganz öffnen die magische Zahl Sieben ist. Gut, wenn das so ist, dann ist das eine neue mathematische Regel. Ich bin aber auch nach der ersten Lektüre noch nicht so ganz überzeugt, dass das wirklich auch angesichts der Mehrheitsverhältnisse das letzte Wort sein wird. Deswegen glaube ich, macht es wenig Sinn, dass heute im Detail zu diskutieren. Die Würfel sind gestern gefallen.
(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Auf Asterix- Latein! – Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Alea iacta est! Ich bin überzeugt, das war noch nicht das letzte Spiel. – Schönen Dank! (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rupp hat es bereits erwähnt, ich möchte aber zitieren, was wir am 24. August vergangenen Jahres hier auf Antrag der SPD und der Grünen beschlossen haben. Wir haben beschlossen, ich zitiere: „Die Bürgerschaft interjection: (Landtag) fordert den Senat auf, erstens, dafür einzutreten, dass die Gewerbesteuer als wichtigste Steuereinnahmequelle der Kommunen erhalten bleibt und weiterentwickelt wird, wie dies die kommunalen Spitzenverbände fordern“. Das ist genau das, was Sie jetzt in Ihren Antrag hineingeschrieben haben. „Wie dies die kommunalen Spitzenverbände fordern“, ist die Beschreibung dessen. „Zielsetzung muss sein, eine gestärkte und stabile Einnahmequelle für die Kommunen zu sichern, zweitens, weiteren Steuersenkungen, die zulasten der kommunalen Haushalte und damit auch Bremens und Bremerhavens gehen, im Bundesrat nicht zuzustimmen, und drittens, sich in einem breiten Bündnis der Kommunen für eine Stabilisierung der Einnahmebasis und eine Entlastung bei den Sozialausgaben – insbesondere bei den kommunalen Anteilen an den Kosten der Unterkunft und der Grundsicherung im Alter – einzusetzen.“ Wir können heute, ein gutes halbes Jahr danach, feststellen, dass der Senat in der Tat auf dieser politischen Linie tätig geworden ist, und wenn das auch nur zum Teil mit Erfolg geschehen ist, dann liegt es an den immer noch leider herrschenden Mehrheitsverhältnissen im Bund. Wir haben ja mit dem breiten Bündnis der Kommunen und eines inzwischen größer gewordenen Teils der Länder durchgesetzt, dass die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Hartz-IV-Kompromiss den Kommunen eine ansteigende Beteiligung an der Grundsicherung im Alter zugesagt hat. Das ist ein guter und richtiger Schritt, und er wird das, was wir so mit Sorge im letzten Jahr diskutiert haben, zwar nicht beseitigen – die zunehmende Verschuldung der Kommunen –, aber immerhin den Anstieg der Verschuldung etwas flacher werden lassen. Es bleibt dabei, dass die Kommunen die Gewerbesteuer in der Tat brauchen, wie die kommunalen Spitzenverbände dies fordern, wie wir es schon einmal beschlossen haben, als eine verstetigte und verbreiterte Form als kommunale Wirtschaftssteuer.
Das ist unsere Linie. Wir wollen die Gewerbesteuer stabilisieren und verstetigen durch Verbreiterung der Basis. Die Stichworte sind Einbeziehung der Freiberufler, Ausweitung der Bemessungsgrundlagen, und wir gehen davon aus, dass dies von unserer Seite die Debatte auch weiter prägen wird. Nun ist es so, dass dort gar nichts Neues passiert ist, und das ist der grundlegende Irrtum in Ihrem Antrag. Es gibt keine neue Lage, es gibt nur die Situation, dass sich nach wie vor im Wesentlichen die Kräfte in der Gemeindefinanzkommission mit unterschiedlichen Konzepten gegenüberstehen. Die Kommunalverbände und die rot-grün regierten Länder vertreten eine klare Beibehaltung der Gewerbesteuer, und Schwarz-Gelb weiß nicht, was es will, sie blockieren sich gegenseitig. Dort tut sich gar nichts, wie bei der Reform der Mehrwertsteuer, wie beispielsweise der Mövenpickrabatt. Insgesamt ist dort in der Steuerpolitik Stillstand. Wir brauchen keinen neuen Antrag, um unsere Haltung darzulegen.
Es schadet zwar nicht, dort noch einmal etwas von Ihrer Seite aus zu machen. Für uns ist es vollkommen überflüssig, und wir werden den Antrag aus diesem Grund ablehnen. Er versucht, den Senat auf Verhandlungspositionen im Detail festzulegen, die so unsinnig sind. Um es noch einmal zu sagen, dieser rot-grüne Senat hat im Verein mit anderen erfolgreiche Politik gemacht, und das wollen wir auch fortsetzen. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mit meinem Beitrag an die Diskussion anknüpfen, die wir hier im Februar anlässlich des Berichts des Ausschusses zur Föderalismusreform geführt haben.
Da hat sich ja damals gerade in diesen Tagen die Tarifauseinandersetzung zugespitzt, und deswegen war das hier auch Thema.
Ich habe da für die Grünen gesagt, dass der Konsolidierungsweg zwangsläufig auch den öffentlichen Dienst weiterhin durch weitere Einsparungen von Stellen, weitere Rationalisierung durch technisch gestützte effizientere Organisation und auch durch Zurückhaltung bei Lohn- und Gehaltszuwächsen stark verändern wird. Ich habe damals gesagt, ich betone: Zurückhaltung, nicht Ausstieg und nicht Abkopplung! Bezogen auf die Tarifauseinandersetzung haben wir damals gesagt, dass man abwägen muss, und dann ist es eben immer so: Auf der einen Seite ist die Notwendigkeit, die Personalkosten zu begrenzen, auf der anderen Seite sind die sehr berechtigten Interessen der Beschäftigten, und da kommt natürlich vielleicht auch demnächst noch ein bisschen der Nachfragedruck vom Arbeitsmarkt dazu. Schon aus dem letzteren Grund empfehlen wir keinen, so haben wir es ja damals auch in dem Bericht geschrieben, Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft der Länder – er rechnet sich auch nicht aus der langen rechtlichen Nachwirkung –, sondern unterstützen den Senat bei seiner Verhandlungsstrategie für einen moderaten Abschluss. Soweit die Debatte im Februar!
Bremen hat dann in der Tarifgemeinschaft der Länder versucht, gerade mit Blick auf unsere besondere Haushaltsnotlage einen moderaten Abschluss zu erreichen. Mit der Idee eines modifizierten Abschlusses der Konsolidierungsländer stand die Finanzsenatorin Bremens allerdings allein da. Gerade die konservativen Länderchefs wollten davon nichts wissen. Das muss man dann irgendwann bedauernd zur Kenntnis nehmen und man wird dann unter solchen Umständen auch zu dem Schluss kommen, dass der Abschluss mit den Angestellten im Tarifvertrag zu akzeptieren ist. Man weiß dann allerdings auch, dass wir dafür an anderer Stelle in Zukunft mehr tun müssen, und das wird natürlich viele Bereiche umfassen, auch die Zahl der Beschäftigten. Das ist dann einfach so, und darauf haben wir auch hingewiesen.
Natürlich muss man an anderer Stelle etwas tun, und das ist in diesem Fall die Übertragung der Verhandlungsergebnisse auf die Besoldung der Beamten. Ich habe als unsere Leitlinie gesagt: Zurückhaltung, aber keine Abkopplung! Das bedeutet, wir verfolgen nicht den theoretisch möglichen Weg einer geringeren Anhebung der Beamtenbezüge, die auf Dauer wirken würde, das wäre eine Sache, wo die Beamtinnen und Beamten auf Dauer weniger bekommen würden, sondern wir verschieben den Zeitpunkt der Übertragung, um auf Dauer dann im Geleitzug der anderen Länder zu bleiben. Vielen Dank, Frau Kollegin Busch, für den Hinweis auf Niedersachsen! In der Tat, wir sind in diesem Geleitzug, und jeder, der etwas anderes behauptet, schaut da wenigstens nicht genau hin, um es vorsichtig zu sagen.
Wir verschieben den Zeitpunkt in beiden Jahren, 2011 und 2012, in, wie wir finden, moderater und vertretbarer Form, denn wir verschieben ihn sozial gestaffelt, sodass diejenigen, die mit weniger Gehalt auskommen müssen, auch schon die Einmalzahlung bekommen und diejenigen, die im oberen Drittel bessergestellt sind, dann mehr Einbußen haben werden. Wir halten das angesichts der Gesamtsituation der Beamtinnen und Beamten auch nach wie vor im Gesamtvergleich zu den Angestellten für verantwortbar und vertretbar.
Mir ist ein anderer Punkt wichtig: Wir zahlen auch den Sonderhaushalten, wie vor allen Dingen den Hochschulen, einen Ausgleich für den Teil, der über die schon eingeplanten Erhöhungssummen hinausgeht.
Meine Damen und Herren, ich verstehe natürlich sehr wohl die Stellungnahmen der Gewerkschaften, und ich kenne auch die Rhetorik, aber ich muss doch sagen, dass ich über die scharfe Ablehnung gerade der sozialen Staffelung, die wir vornehmen, persönlich enttäuscht war und immer noch bin. Ich habe ein paar Häuser weiter lange Jahre als Betriebsrat und Gewerkschafter gearbeitet, und diese Zeit war geprägt vom Kampf um die Anhebung und die Besserstellung gerade der unteren Lohngruppen. Ich würde es sehr bedauern, wenn das jetzt in der Gewerkschaftsbewegung ganz verloren gegangen sein sollte.
Die GEW spricht von Gesamteinbußen über beide Jahre für eine Person von bis zu 1 800 Euro. Ich habe das einmal nachgerechnet: Ja, das ist der Fall bei Monatsgehältern, die weit über 6 000 Euro liegen, und da muss ich sagen, ich finde, so starke Schultern können tatsächlich auch mehr tragen. Das ist meine Auffassung dazu.
Eine andere Kritik des DGB akzeptiere ich nicht: Wir hätten nicht mit ihm verhandelt. Die Finanzsenatorin und die Koalitionsfraktionen haben sehr zeitnah und offen Gespräche mit dem DGB geführt. Ihre Stellungnahmen liegen uns auch jetzt zur Beratung vor, sie hatten die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Verhandlungen aber in dem Sinne, dass wir hier in der Bremischen Bürgerschaft nur etwas beschließen können, dem der DGB auch zugestimmt hat, wird es nun einmal leider so lange nicht geben, wie es in Deutschland diese Art von Berufsbeamtentum gibt, mit allen seinen Nachteilen, aber ja auch mit seinen Vorteilen, und das muss man dann einfach auch so deutlich sagen.
Meine Damen und Herren, für 2011 werden wir mit dieser Vorlage die Vorgaben des Haushalts im Wesentlichen einhalten können, gegenüber der Haushaltsplanung 2012 wird der Haushalt des kommenden
Jahres Korrekturen und Einsparungen an anderer Stelle im Personalhaushalt erbringen müssen, und das werden wir Ihnen dann vorlegen. Heute bitten wir Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf des Senats. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu Herrn Erlanson, ich komme aber danach, da er zu Recht gesagt hat, dass es die gleiche Linie ist wie bei Herrn Hinners, zu Herrn Hinners! Erst einmal: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, ja, das ist richtig, aber Sie wissen doch alle, dass dies heute nicht der Fall ist. Wir haben doch heute keine Situation, in der es so der Fall wäre, dass Angestellte die gleichen Lohn- und Gehaltsverhältnisse hätten wie ihre verbeamteten Kollegen
und wir das jetzt ändern würden. Das Gegenteil ist der Fall, sprechen Sie einmal mit Lehrerinnen und Lehrern, die nur Angestellte sind!
Die wissen sehr gut, wie die Unterschiede sind, und deswegen wollen sie alle Beamtinnen und Beamte werden. Da gibt es die Unterschiede, und die kann man nicht einfach wegreden. Wir haben den Gleichheitsgrundsatz jetzt nicht umgesetzt, und deswegen kann man das mit diesem Argument nicht erzwingen wollen. Das Zweite ist das Streikrecht. Da kann man der Meinung sein, und wir sind auch der Auffassung, dass diese Institution Beamtentum in diese Richtung geändert werden müsste, aber man muss nicht glauben, dass man nur etwas bekommt, man verliert auch etwas. Wenn man bereit ist, das einzugestehen, dann kann man auch über Veränderungen reden. Man muss aber das Ganze sehen, und wenn man das Streikrecht bekommt, dann hat man andere Dinge nicht mehr.
Damit komme ich zu Herrn Hinners! Falls jemand den Widerspruch nicht gemerkt haben sollte, Herr Hinners, möchte ich ihn noch einmal erläutern: Sie attackieren uns dafür, wir würden eine unsoziale Politik machen, weil wir das nicht allen Beamten zum gleichen Zeitpunkt, auch den Bessergestellten, sofort gleich übertragen, das sei unsozial.
Aber ein Notlagentarifvertrag, den Sie sich doch wohl so vorstellen, dass er erheblich niedriger ausfällt als das, was wir jetzt abgeschlossen haben, das ist sozial? Donnerwetter, Herr Hinners, zu dieser Logik herzlichen Glückwunsch!
Sie können argumentieren, dass wir mehr im Haushalt sparen müssen, wir könnten nicht anders, aber zu behaupten, das, was wir machen, wäre unsozial, und Sie schlagen einen Tarifvertrag vor, in dem möglicherweise eine Null oder Null Komma soundso steht, weil Sie das so wollen, damit kommen Sie nicht durch. Sie sagen, alles, was wir sonst noch im öffentlichen Dienst machen wollen – und das ist verdammt viel, da haben Sie gut zugehört, was wir hier immer vortragen, angefangen von der kontinuierlichen Ausbildung über die Weiterbildung, das Gesundheitsmanagement, den Ausbau der Beteiligung, die Förderung von Vielfalt sozialer Balance im öffentlichen Dienst – sollten wir nicht nur verabreden, sondern in einen großen Vertrag schreiben. Herr Hinners, schauen Sie sich in der Tariflandschaft doch einmal um! Kennen Sie irgendeine Gewerkschaft, die Manteltarifverträge, Lohntarifverträge, andere betriebliche Abreden, alles in einen Vertrag geschrieben hätte? Mir ist das nicht bekannt. Ich halte das auch für groben Unsinn, das machen zu wollen. So etwas muss man auch flexibel handhaben können, man kann nicht immer nur eine große Runde machen, in der ein Vertragswerk zur Debatte steht. Diese Tradition macht auch Sinn, dass es unterschiedliche Vertragswerke gibt. Dass Sie jetzt anfangen und uns erzählen wollen, Sie wollten einen Tarifvertrag mit Angestellten und Beamten schließen, Donnerwetter, da ist die CDU dann in der Tat plötzlich auf dieser anderen Seite des Hauses, denn das ist so unrealistisch und Wolkenkuckucksheim, dass ich mich schon wundere, dass Sie als gestandener Gewerkschafter auf die Idee kommen. Wir haben die Möglichkeit eines gemeinsamen Vertragswerks mit der Beamten- und Angestelltenvertretung gegenwärtig nicht, das ist die Rechtslage, daran müssen wir uns halten. Wir machen aber – die
Finanzsenatorin führt es aus, wir unterstützen es politisch – mit den Vertretern der Belegschaft dort, wo es geht, Verträge, wo es angesagt ist, wo wir mit Personalvertretungen reden, Verabredungen und Vereinbarungen, die wir betrieblich schließen, so wie es sonst Betriebsräte machen, und sonst sprechen wir mit den Leuten, versuchen, einen Konsens zu bekommen, sie gemeinsam mitzunehmen. Wir haben eine große Aufgabe, und Sie können uns glauben, dass wir wissen, dass wir einen motivierten und gut organisierten öffentlichen Dienst brauchen und haben wollen. Was Sie uns vorschlagen, ist in sich schon so widersprüchlich. Und wenn hier jemand von Wahlkampf redet: Wissen Sie, wenn ich Wahlkampf machen wollte, Herr Hinners, dann würde ich sagen, hurra, und noch ein paar Euro mehr! Das mache ich aber nicht, weil ich Verantwortung trage! – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Es ist eine ganz schöne Fügung, dass wir heute am Ende der Legislaturperiode mit unseren Beschlüssen den Schlusspunkt setzen werden unter eine zentrale politische Auseinandersetzung der vergangenen Wahlperiode, einen Schlusspunkt, der dann gleichzeitig Ausgangspunkt sein wird, und das hat sich in der Debatte auch schon gezeigt, für ein sehr spannendes und konfliktreiches Jahr in der Geschichte Bremens. Ein Teil dieser Konflikte stand ja gestern Mittag vor unserer Tür auf dem Marktplatz, und es wird mit Sicherheit nicht die letzte politische Auseinandersetzung sein über das, was wir heute beginnen. Es geht da auch wiederum um grundsätzliche Fragen, um die Schuldenbremse und den Weg dorthin unter den besonderen bremischen Verhältnissen bereits hoher Verschuldung. Deswegen will ich auch noch einmal grundsätzlich auf diese Fragen eingehen.
Die „taz“ hat vor einer Woche die Frage aufgeworfen, wie sich die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung – also der beidseitigen Verpflichtungserklärung – vereinbaren lasse mit der Selbstständigkeit Bremens, ob wir sie dann nicht aufgeben würden. Wir haben als Grüne dazu eine klare Haltung: Jeder Euro mehr Schulden ist ein weiterer Schritt in die Unselbstständigkeit und Abhängigkeit. Jeder Euro weniger Schulden ist ein Schritt zugunsten von Selbstständigkeit und politischer Handlungsfähigkeit!
Schulden sind, wie wir wissen, ein sehr süßes Gift. Es waren ja immer die schönen und guten Dinge, die sozialen Aufgaben, die großen Investitionen, mit denen jeweils ihre Notwendigkeit begründet wurde und auch heute noch begründet wird, aber sie sind ein Gift, das auf Dauer lähmt. Unsere Steuereinnahmen müssen nun eben zunehmend für Zinsen an die Banken und die Vermögenden ausgegeben werden, statt für Schulen, soziale Sicherung und andere öffentliche Güter verwendet werden zu können. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich werde es nie begreifen, wie Organisationen, und dazu rechne ich gegenwärtig leider auch Teile der Gewerkschaften, und Parteien, die angeblich das Soziale ganz groß schreiben, so hemmungslos weiter in die Verschuldung marschieren wollen, meine Damen und Herren! Das werde ich nie verstehen,
denn Schulden bedeuten am Ende immer Abhängigkeit, diese bittere Erfahrung wird gerade europaweit gemacht. Sie können es täglich in der Zeitung lesen. Abhängigkeit von den Banken oder aber eben von den Bürgen. Unser Bürge ist die Gemeinschaft von Bund und Ländern, und zu Recht fordern wir ja von ihnen das bündische Prinzip ein, füreinander einzustehen. Niemand sollte aber doch glauben, dass dies ohne Hinsehen – diesmal in Gestalt des Stabilitätsrates – und bedingungslos geschehen kann und geschehen wird.
Wir haben unsere wohlbegründeten Ansprüche auf Hilfen immer auf die Tatsache der unverschuldeten extremen Haushaltsnotlage Bremens gestützt, unverschuldet insofern, als in den letzten Jahrzehnten eine grundlegende systematische Differenz klafft zwischen der föderalen Steuerverteilung und den Anforderungen an die staatlichen Leistungen Bremens, eine Differenz, die dann eben auf längere Sicht zu der schnelleren Verschuldung geführt hat. Diese grundsätzliche Analyse und unsere daraus folgende Erwartung bleiben bestehen, aber, das sage ich auch, unverschuldet bedeutet nicht ohne eigene Verantwortung. Auch eigene Verantwortung für Fehler, die unsere Situation verschärft haben!
Wenn ich zurückdenke, diese Koalition war in den vergangenen Jahren ja auch damit beschäftigt, die Folgen solcher Fehler zu beseitigen, wobei ich heute von der CDU eine neue Definition von „unverschuldet“ gelernt habe. Sie hat mich überrascht, aber dann im Lichte ihrer Klage dann ja auch nicht! Sie sagen, unverschuldet war es bis 2007, solange Sie als CDU dabei waren, und verschuldet ist es ab 2007! Das glaubt Ihnen doch keiner im Ernst, meine Damen und Herren!
Eigene Verantwortung bezieht sich ja auch auf den Weg aus unserer schwierigen Lage. Das ist auch der eine zentrale Leitsatz, den das Bundesverfassungsgericht dem Land Berlin auf dessen Klage hin aufgeschrieben hat: Eigene Verantwortung!
Der zweite Leitsatz war, dass die politische Klärung gegenwärtig absolute Priorität vor gerichtlichen Auseinandersetzungen hat. Der Versuch dieser politischen Klärung war die Föderalismuskommission II. Die FDP wollte damals diese Kommission, um einen scharfen Wettbewerb unter den Ländern einzuleiten und zu erreichen. Bremen wollte die Kommission nutzen, um unsere gut begründeten Forderungen für eine Neuordnung der föderalen Finanzlage auf die Tagesordnung zu bringen, einschließlich der Altschuldenproblematik, darauf hat der Bürgermeister auch hingewiesen. Aus beidem ist so nichts geworden. Herausgekommen ist etwas Drittes, nämlich die Schuldenbremse und auch der durch eine exzellente und beinharte Analyse und Beweisführung – ich nenne das Stichwort Haushaltsanalyse – anerkannte Anspruch Bremens und anderer Länder auf Hilfen, weil wir wegen unserer Haushaltsnotlage sonst nicht in der Lage sind, das Ziel bis zum Jahr 2020 zu erreichen.
Ich stimme dem Bürgermeister voll und ganz zu. Realistisch betrachtet, auch wenn man die gegenwärtigen Diskussionen in den sogenannten Geberländern verfolgt, war dieses Ergebnis ein großer Erfolg. Ich kann nur sagen: Von wegen „Linsengericht“! Ich will an dieser Stelle auch etwas zu den alten Herren – ich darf das sagen – von B+B sagen, die uns erzählen, wenn wir stattdessen klagen würden, würden wir glatt 800 Millionen Euro jährlich einstreichen können. Das ist wirklich noch absurder als der berüchtigte Kanzlerbrief. Ich will Ihnen sagen, die Großmannssucht dieser Herren hat uns schon sehr viel Geld gekostet, als sie noch politisch Einfluss hier in der Stadt hatten, und jetzt machen sie auf diese Weise unverfroren weiter, als sei nichts geschehen. Das ist schon ein Gipfel von Unverantwortlichkeit.
Für uns ist völlig klar: Klage statt politischer Verantwortung von Hilfe und Eigenanstrengung hat null Komma null Chancen. Allerdings – und das ist auch schon gesagt worden – ist es wichtig: Wir müssen uns grundsätzlich eine Klage vorbehalten, falls die Grundlagen der heutigen Vereinbarung eindeutig verlassen würden. Die Eigenanstrengungen sind aber politisch die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass wir erfolgreich für unsere berechtigte Forderung nach einer Altschuldenregelung dann auch in die Verhandlungen ziehen können. Bei wem wollen wir denn für diese Forderung antreten, wenn wir uns selbst nicht angestrengt haben?
Meine Damen und Herren, früher einmal waren auch die CDU und die FDP mit uns der Meinung, dass Bremen sich in einer im Grundsatz unverschuldeten Haushaltsnotlage befindet. Diesen Konsens, der ja auch wichtig ist, wenn wir draußen in der Republik auftreten, haben die beiden Fraktionen, die beiden Parteien jetzt verlassen mit der angekündigten Klage vor dem Staatsgerichtshof. Sie haben die Zeitung gelesen über die Klage in Düsseldorf und klagen nun darauf, dass der Bremer Haushalt 2011 mehr Schuldenaufnahme vorsieht als Investitionen, und dies sei nicht ausreichend begründet.
Ich erinnere Sie daran, bei den Haushaltberatungen haben diese Begründungen vorgelegen. Dafür gibt es dicke Unterlagen. Während der Beratungen ist Ihnen nichts aufgefallen. Ich habe kein Wort von Ihnen dazu gehört, nichts! Es ist Ihnen überhaupt in den letzten Jahrzehnten nichts aufgefallen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, schon gar nicht, als Sie selbst für den Haushalt verantwortlich waren. Jetzt kommen Sie aus der Ecke, und der einzige Grund ist, dass Sie sich davonmachen und behaupten wollen, jetzt sei Bremen nicht mehr unverschuldet in der extremen Haushaltsnotlage, früher vielleicht, jetzt aber nicht. Sie verlassen den Konsens, und das ist für Bremen, für unsere Verhandlungsposition gefährlich, und ich bitte Sie ganz herzlich, davon wieder zurückzukommen.
Die Sache ist in unseren Augen ziemlich einfach und klar. Die Einigung der Föderalismuskommission, die nun im Grundgesetz steht, beruht auf der Anerkennung der Haushaltsnotlage Bremens und damit auch auf der Anerkennung der Tatsache, dass unser Haushalt aus dem Gleichgewicht ist. Das Grundgesetz gilt unmittelbar, auch in Bremen. Vielleicht muss man einige auch daran erinnern. Unsere Verschuldungsgrenze sind in den nächsten zehn Jahren die in der Vereinbarung festgelegten Schritte. Ich meine, ernsthaft ist Ihre Klage ja ohnehin nicht, insofern
können wir uns auch zurücklehnen. Sie wollen ja gar kein Ergebnis haben, das noch Auswirkungen haben würde. Sie wollen jetzt vor der Wahl nur ein wenig Wind machen. Wenn ich mich in der Stadt aber umschaue und umhöre: Einen Hauch davon, von diesem Wind, spüre ich hier jedenfalls nicht.
Meine Damen und Herren, die Grünen und die SPD fordern den Senat auf, die ausgehandelte Verwaltungsvereinbarung nun auch zu unterschreiben, einschließlich dieser schönen und geheimnisvollen mathematischen Formeln, die aber wichtig sind. Wie angekündigt übernehmen wir die Regelung der Verwaltungsvereinbarungen in unsere Haushaltsgesetze. Das, Frau Kollegin Mohr-Lüllmann, ist keine Verordnung oder Absichtserklärung, sondern es handelt sich um ein Gesetz, auch wenn es Landeshaushaltsordnung heißt. Wir übernehmen das als Übergangsregelungen für die Zeit des Konsolidierungswegs. Da es die Übergangszeit ist, wollen wir das nicht im Detail in die Landesverfassung schreiben. Ich denke, dass vermutlich die 19. Bürgerschaft dann eine dauerhafte Regelung für die Jahre nach 2020 für die Landesverfassung formuliert, auch – das ist gar nicht unwichtig – im Lichte der bis dahin gemachten Erfahrungen. Wenn wir in unserem Antrag auf die Rahmenbedingungen hinweisen, auf die unser Unternehmen angewiesen sein wird, dann nicht als Ausflucht, so wie Sie das immer behaupten, sondern aus schmerzlicher Erfahrung der letzten Jahre verantwortungsloser Steuerpolitik im Bund. Wir formulieren damit auch unser politisches Programm, dass Bremen weiterhin auf allen Ebenen dafür eintreten wird, dass die Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen gesichert wird. Ich komme zum Ende auf die Eingangsfrage der „taz“ zurück: Führt die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung in die Unselbstständigkeit, oder eröffnet sie den Weg zur Erhaltung der Selbstständigkeit Bremens? Die Antwort der Grünen ist klar: Der Weg, den wir heute bekräftigen, wird eine große Herausforderung werden, voller Konflikte, das ist völlig klar, aber er ist richtig, um für die Selbstständigkeit Bremens und für die Fähigkeit unserer Städte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu handeln, und das nicht nur heute, sondern auch noch in 10 und 20 Jahren. Wir Grünen werden uns mit der gleichen Beharrlichkeit und mit langem Atem für die Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik einsetzen, wie wir dies mit Erfolg für die Nachhaltigkeit in der Umwelt- und Energiepolitik getan haben, dafür stehen wir auch in den kommenden Jahren. Heute bitten wir Sie hier im Haus um die Unterstützung unseres Gesetzentwurfs und unseres Antrags! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erstens möchte ich meine Frage, die Herr Rupp nicht hören wollte, hier stellen und auch meine Antwort geben. Nach dieser nicht nur Kritik oder Absichtserklärung, man könnte das dann vielleicht auch später anders machen, wenn die Verhältnisse anders sind, nach dieser politischen Brandrede, die er dagegen gehalten hat, dass wir die Verwaltungsvereinbarung hier in Bremen unterschreiben, frage ich mich und frage ihn, wieso es denn in Berlin, wo die gleiche Verwaltungsvereinbarung unterschrieben wird, eigentlich möglich ist, die Unterschrift der LINKEN darunter zu setzen.
Bei dieser Brandrede, die Sie hier gehalten haben, wieso machen Sie in Berlin das eine und treten hier so auf? Das müssen Sie mir dann irgendwann doch noch einmal erklären, und ich sage, Sie reden mit gespaltener Zunge, Herr Kollege, das muss ich hier wirklich einmal ganz klar sagen.
Das Zweite, es ist ja interessant, dass die zweite Fraktion in der Linken auch noch einmal aufgetreten ist. Sie haben ja recht, dieser Senat, diese Koalition spart, und wir werden auch weitermachen mit dem Sparen. Die eine Seite des Hauses sieht das nicht. Wenn man die Augen aufmacht, kann man sehen, dass wir das tun.
Ja, Herr Dr. Möllenstädt, ich bin mir sicher, der Generationenwechsel wird bei Ihnen auch gelingen, und dann werden Sie da mehr Durchblick bekommen.
Da frage ich mich auch immer, Herr Dr. Möllenstädt, wie es eigentlich ist, wenn man sich die Verschuldung im Bund ansieht, wo Sie ja maßgeblich innerhalb der Wirtschaftskrise mitregieren, war die Reaktion im Bund und den Ländern, in denen Sie mitregieren, etwa anders? Auch dieses Auftrumpfen hier, dass Sie meinen, wir könnten uns hier ganz und gar von der Tatsache der wirtschaftlichen Krise abkoppeln und gegen die Krise sparen, was wir einvernehmlich unter anderem mit dem Konjunkturprogramm nicht gemacht haben, ich verstehe es nicht.
Ich habe auch nicht verstanden, wieso die Bundesregierung das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das nachweislich einen dreistelligen Millionenbetrag an Steuermindereinnahmen gebracht hat, das Sie als Konjunkturprogramm verkauft haben, nicht nach der Konjunkturkrise, wenn es dann wieder hochgeht, wieder zurücknimmt. Wenn man etwas als Konjunkturbelebung macht, muss man das doch hinterher zurücknehmen. Ich verstehe auch nicht, wieso diese unglaubliche und unverschämte Minderung der Steuereinnahmen für die Hoteliers nicht endlich zurückgenommen worden ist. Das sind doch die Dinge, bei denen jeder sieht, dass Sie die Steuersenkungen auf Kosten der Menschen und für einige wenige machen, und das ist das, wo Sie im Bund genau das machen, was Sie hier beklagen, und da verstehe ich auch diese gespaltene Politik nicht.
Ich wollte aber eigentlich etwas zu den LINKEN sagen, Herr Dr. Möllenstädt hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass es ihn auch noch gibt. Sie haben ja vollkommen recht, dass wir in den nächsten Jahren hier weiter staatliche Leistungen genau ansehen werden, dass wir auch zum Beispiel bei Ausführenden, wie jetzt den Trägern der Sozialhilfe, schauen werden, dass auch sie einen Sparbeitrag leisten. Wir werden auch bei den ausgegliederten Bereichen schauen, dass sie sparsamer wirtschaften müssen, das ist so.
Auch die Menschen, da bin ich ganz sicher, das habe ich auch immer gesagt, werden hier in der Stadt merken, dass die nächsten zehn Jahre anders sind als bisher. Wir werden erstens darauf achten, dass wir die Schwerpunkte richtig setzen, wir werden aber niemandem versprechen, dass sich nichts ändert, denn das zu versprechen wäre wirklich verantwortungslos, aber so tun, ich sage es noch einmal, als sei das hier – –.
Schauen Sie doch bitte einmal auch die wirklichen Verhältnisse an, wenn ich jetzt heute in der Zeitung lese, dass der Vertreter der GEW die Alimentation der Lehrer für nicht mehr verfassungsgemäß hält! In Niedersachsen wie in Bremen ist das Jahresgehalt eines Lehrers 57 500 Euro. Ganz im Ernst, wenn mir jemand erzählen will, dass dies keine verfassungsgemäße Alimentation mehr sei, dann finde ich, dass die Maßstäbe da nicht mehr stimmen.
Dann muss ich in der Lage sein, auch mit diesen Menschen darüber zu reden, dass sie gemeinsam mit uns darüber sprechen, wie Beiträge zur Haushaltssanierung gemacht werden.
Wir werden von allen solche Dinge erwarten, ja, das verschweigen wir auch nicht, aber so zu tun, als wäre das ein Einschnitt in soziale Verhältnisse, das finde ich vollkommen falsch, Herr Kollege. Das malt ein Bild dieser Stadt, das nicht stimmt, und gehen Sie einmal durch die Stadt, das entspricht auch nicht den Realitäten! Also, wir verschweigen nicht das, was wir machen wollen, aber was Sie hier für Bremen an die Wand malen, aber in anderen Städten und Ländern tun, halten wir für verantwortungslos. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist mehrfach von der europäischen Dimension dieser Debatte geredet worden. Auch im Antrag der Koalitionsfraktionen ist das ein wesentlicher Punkt, dass wir dort handeln müssen. Ich will nur kurz darlegen, dass das keine abstrakte Aufgabe ist, die wir irgendwann einmal machen, sondern dass dies ein konkretes Handlungsfeld ist, bei dem ich auch hoffe, dass wir gemeinsam tätig werden. Es ist ja in keiner Frage wie bei der Atomenergie so klar, dass Grenzen keine Rolle spielen. Ob das Fessenheim an der deutsch-französischen Grenze ist oder Temelin zwischen Tschechien und Österreich, natürlich spielen Grenzen keine Rolle, aber man muss gegenwärtig sagen, Europa ist, anders als in sehr vielen anderen Umwelt- und Naturschutzfragen, bei denen Europa eine Bank war, ein Fortschrittsmotor, dies in der Atompolitik gegenwärtig noch nicht, damit muss man umgehen.
Ich will von einer Initiative für den Ausschuss der Region berichten – damit man auch einmal weiß, warum wir dort immer hinfahren –, bei der wir in der vergangenen Woche aktiv gewesen sind. Ja, es macht auch wirklich Sinn, dass wir da für Bremen aktiv sind. Wir haben auf Bremer Initiative dort eine Entschließung verabschiedet, man muss sich wundern, mit sehr großer Mehrheit, die mehrere Punkte beinhaltete, nämlich dass wir gefordert haben, dass diese Stresstests nicht freiwillig, sondern verbindlich sind, dass wir nur solche Kernkraftwerke am Netz haben wollen, die auch versichert sind – ich meine, die Forderung müssen Sie sich auf der Zunge zergehen lassen –, Ausbau erneuerbarer Energien und der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie. Es ist das erste Mal, dass auf europäischer Ebene eine solche Entschließung gefasst werden konnte. Ich will damit sagen, es gibt große Mitgliedsstaaten, die noch blockieren, lange Traditionen, aber es kommt etwas in Bewegung.
Ich möchte ganz herzlich bitten, dass auch diejenigen hier auf der rechten Seite des Hauses, die bisher auf der europäischen Ebene im Europäischen Parla
ment keine Treiber gewesen sind, und auch der EUKommissar Oettinger, sich dieser gemeinsamen Aufgabe dann auch anschließen. Europa, da so weit zu kommen, wie wir das hier heute diskutieren, das ist noch ein weiter Weg, aber ich wollte mit dem Beispiel sagen, dass er keineswegs aussichtslos ist, sondern dass es selbstverständlich überall in den Rathäusern Menschen gibt, die darüber nachdenken, was die Folgen aus diesem Unglück sind. – Danke schön!
Herr Kollege Nestler, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass es in dem einen Punkt darum geht, für die Beschäftigten, die für die öffentliche Hand im Land Bremen tätig sind, diesen Lohn zu zahlen? Im anderen Antrag geht es um das Vergabewesen. Das sind doch offensichtlich zwei verschiedene Dinge, und deswegen macht es auch Sinn, beides zu beschließen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu der ehrenwerten, aber höchst scheinheiligen Verteidigung von Herrn Röwekamp gegenüber unserem Bürgermeister möchte ich auf Folgendes hinweisen: Es haben schon einmal eine Bundesregierung und 16 Länderchefs eine Regelung beschlossen, die vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungsgemäß beurteilt worden ist. Das war kein böser Wille, das war auch kein Handeln gegen die Interessen Bremens oder gegen die Verfassung, sondern es war ein politischer Irrtum, der vom Bundesverfassungsgericht korrigiert
wurde. Wir Grüne haben die Befürchtung, die von vielen anderen geteilt wird, dass gegenwärtig das Gleiche wieder passiert. Diese Befürchtung müssen wir im Interesse Bremens und der Menschen, die hier leben, ernst nehmen und allein darum geht es. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausgangspunkt für die erneute Diskussion des Themas Gebäudereinigung war die Prüfung durch den Landesrechnungshof, Herr Kollege Dr. Schrörs hat das erwähnt, in seinem Jahresbericht 2010. Da wir hier die Berichte in der Regel nicht diskutieren, möchte ich einmal dankend und mit Lob die Arbeit des Rechnungshofs hervorheben. Wenn ich nicht gerade zufällig Vorsitzender wäre, würde ich da auch die Arbeit des Rechungsprüfungsausschusses mit einschließen. Beides zeigt aber, die Arbeit des Rechnungshofs und unsere Arbeit –, dass das auch Konsequenzen hat, und es ist auch gut, dass wir hier dieses Thema in dieser Weise aufgreifen.
Der Rechnungshof zwingt uns nämlich auf Grundlagen von Fakten, das Verwaltungshandeln und unsere politischen Entscheidungen zu überprüfen. Wir müssen nicht immer das tun, was uns der Rechnungshof nahelegt, das tun wir auch nicht in jedem Fall, aber wir müssen gute und sehr transparente Gründe dafür haben, wofür wir uns dann entscheiden. In diesem Fall hat der Rechnungshof festgestellt, dass nach seiner Prüfung die Reinigung der öffentlichen Gebäude in Bremen durch eigene Kräfte doppelt so teuer sei wie der Ankauf von Leistungen durch Private, Sie haben das ja erwähnt. Er hat überschlägig eine Einsparungsumme von 4,2 Millionen Euro errechnet, wenn die Eigenreinigung ganz nach außen gegeben würde oder sie auf das Produktivitäts- und Kostenniveau der eingekauften Leistungen gebracht würde. Das war die Alternative, die der Rechnungshof dargelegt hat.
Die CDU zieht jetzt daraus die Schlussfolgerung, die Eigenreinigung ganz und gar aufzugeben. Die rot-grüne Koalition zieht daraus den Schluss, dass
wir die Eigenreinigung erhalten wollen, indem wir ihre Konkurrenzfähigkeit – wieder, füge ich hinzu! – wieder herstellen.
Der Zustand der Eigenreinigung in den letzten Jahren, den Sie ja zu Recht auch in den Zahlen nachlesen und schildern, war ja nicht vom Himmel gefallen. Er war auch das Ergebnis davon, dass lange Jahre nicht mehr investiert worden war, dass auch die Altersstruktur der Beschäftigten durch das Kleinerwerden immer einseitiger wurde und dass es in der Tat seit mehr als einem Jahrzehnt keine zentrale Steuerung gab. Sie wurde nämlich zu Zeiten, das muss ich einmal klar sagen, der Großen Koalition als Auslaufmodell behandelt, als Steinbruch, wenn es darum ging, auch die Personaleinsparungen zu erbringen. Das war das Problem, und der Zustand der Eigenreinigung kommt genau daher. Die Frage ist, ob man jetzt den Steinbruch völlig abräumen will oder ob man darangeht, wieder etwas Vernünftiges daraus zu machen, und das ist unser Weg, unsere Alternative.
Wir haben mit diesem Steinbruch Schluss gemacht, nun wollen wir die Eigenreinigung in der jetzigen Größe erhalten, sie produktiver machen, um so Schritt für Schritt die Fremdreinigung in Teilen überflüssig zu machen. Die Außenreinigung wollen wir natürlich erhalten, das macht auch Sinn, das sind Spezialisten. Wir wollen damit insgesamt bis 2020 drei Millionen Euro einsparen, und damit liegen wir sehr nah an der damals groben Berechnung des Rechnungshofes. So ist die Planung, die wir vorgelegt bekommen haben. Wieso man da sagen kann, dass wir nicht sparen wollen, verstehe ich nicht, aber ich komme darauf zurück.
Wie wollen wir das machen? Durch eine Vereinbarung mit Beschäftigtenvertretern über neue Reinigungsrichtwerte! Diese ist, Sie haben es gesagt, bereits erfolgreich abgeschlossen worden, es lohnt sich nämlich zu sprechen, zu verhandeln. Der Kerngedanke dabei ist wie in vielen anderen Betrieben in der freien Wirtschaft: Rationalisierung, Verbesserung, Effektivitätssteigerung gegen Zukunftsperspektive. Das ist das Geschäft, das dort gemacht worden ist. Wir wollen bei den Lohnkosten einsparen, vor allen Dingen durch die Altersfluktuation, neue Maschinen einsetzen, die Overheadkosten reduzieren und mittelfristig, das ist auch ein interessanter Gedanke, die Reinigungskosten schon bei der Bauplanung berücksichtigen.
Das bedeutet für viele ein Umdenken und eine Umorientierung, und das ist vielleicht auch nicht ganz leicht. Das ist aber unser Weg, und wir wollen nicht den Weg gehen, den die CDU vorschlägt: im Moment zu teuer, also weg damit. Wir sind nämlich tatsächlich, Herr Dr. Schrörs, auch dem Ziel verpflich
tet, für nicht so Qualifizierte – das sind nun einmal in dieser Branche vor allen Dingen auch Frauen – Arbeitsplätze anzubieten, die sozial verantwortbar sind, mit sicherlich nicht hoher, natürlich nicht, aber doch ordentlicher Bezahlung, mit Kündigungsschutz, mit einer vereinbarten Jahresarbeitszeit, das heißt, Sicherheit auch über die Ferien hinweg, und auch mit sozialer Verantwortung für Leistungsgeminderte. Wir bekommen dafür, meine Damen und Herren, eine hohe Identifikation mit der Arbeit, auch mit dem Ort der Arbeit, was bei den Fremdreinigungen oft nicht der Fall ist. Eine bessere Einsatzplanung bei besonderen Anlässen, wie etwa jetzt am Tag der Deutschen Einheit, höhere Steuerungsmöglichkeiten auch in anderen, wie ökologischen Fragen.
Herr Dr. Schrörs, wir werden sparen, aber in sozialer Verantwortung. Wir glauben nämlich an die Zukunft des öffentlichen Dienstes auch in diesen Bereichen, und ich will noch anfügen: Ihre Bemerkung über die Bezahlung der Firmen, die fremdreinigen, fand ich interessant. Da haben Sie gesagt, sie zahlen 8,55 Euro. Sehen Sie, es geht doch mit dem Mindeststandard, es funktioniert doch! Genau das wollen wir überall. Deswegen haben wir vorhin diese Diskussion geführt. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten, wie gesagt, heute in zweiter Lesung die Verdoppelung der Vergnügungssteuer für Glückspielautomaten. Wir wollen damit, das ist das Ziel dieser Änderung, die weitere Ausbreitung dieser Geräte, die keineswegs noch einen Unterhaltungscharakter haben, sondern wirklich einen Glücksspielcharakter, eindämmen, indem wir es schwerer machen, mit dem Spielbetrieb und am Ende auch mit der Spielsucht von Menschen leichtes und schnelles Geld zu verdienen.
Vergangene Woche sind die Ergebnisse einer großen empirischen Untersuchung, Pathologisches Glücksspiel und Epidemiologie, PAGE, veröffentlicht worden, und ich will nur zwei Kernpunkte daraus nennen, die wesentlich sind: Erstens, es gibt über vier Millionen Menschen in Deutschland mit Glücksspielproblemen, und zweitens, Glücksspielautomaten sind das Suchtrisiko Nummer eins. Das sind die Ergebnisse, und zwar das letzte vor allen Dingen deswegen und vor allen Dingen für Menschen, die ohnehin wenig Geld haben und oft in prekären Verhältnissen leben.
Wenn man sich die Frage stellt, warum das so ist, dass gerade diese Art des Spiels so anfällig macht, dann liegt es daran, dass der Einstieg hier so leicht ist wegen des sozialen Umfelds der Glücksspielautomaten, der leichten Zugänglichkeit, gerade wenn sie in Kneipen aufgestellt sind, weil der Einstieg auch leicht ist wegen der relativ kleinen Summen, die da eingesetzt werden können. Das Problem ist dabei, mit ziemlich kleinen Summen können – und ich betone dabei natürlich das Wort können – relativ große Gewinne gemacht werden, aber hohe Summen verloren werden. Herr Prof. Meyer von der Bremer Fachstelle Glücksspielsucht hat mit Testspielern, die er herumgeschickt hat, herausgefunden, dass mit jeweils 20 Cent 1 000 Euro theoretisch gewonnen werden können, was natürlich ein großer Anreiz ist, es immer wieder zu versuchen, aber auch schnell einmal 1 500 Euro in einem Rutsch verloren werden
können. Für viele Menschen, die hier spielen, geht das eben schnell auch an die Substanz ihres Lebens.
Man kann natürlich, das wird uns entgegengehalten, auch versuchen, mit besserer Regulierung und mit Ordnungsmaßnahmen eindämmend zu wirken, ja, aber das Problem ist, die Kompetenzen für diese Gesetzgebung liegen beim Bund, und wir haben gerade erlebt, wie die gut begründeten Vorschläge der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Glücksspielautomaten in Gaststätten ganz zu verbieten, gleich und sofort von den Ministern der, man muss in diesem Fall ja wieder sagen, Lobbypartei FDP zerschossen und zurückgewiesen worden sind.
Auf die Vorschläge der Automatenhersteller, die uns in dem Gespräch unterbreitet wurden, statt Steuern zu zahlen, Geld zu spenden für einen Verein, der die Spielsucht bekämpft, wollen wir nicht eingehen als Koalition. Erstens können die Spenden erst einmal wieder von der Steuer abgesetzt werden, zweitens gehört das Geld in den Haushalt, und drittens möchte ich auch nicht, dass die Tabakindustrie über Forschung und Aufklärung, über die Folgen des Rauchens mit entscheidet, das macht wenig Sinn, finde ich.
Meine Damen und Herren, wir haben es insgesamt mit einem gesellschaftlichen Problem und einer staatlichen Aufgabe zu tun, das thematisieren wir auch in unserem Begleitantrag, den wir Ihnen vorgelegt haben. Wir haben in Bremen gute Voraussetzungen für die Bekämpfung der Spielsucht vor allem durch die Arbeit der Bremer Fachstelle Glücksspielsucht, aber zum Beispiel die Finanzierung der Forschung von Herrn Prof. Meyer an der Universität Bremen läuft Ende des Jahres aus. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Forschungen weitergehen können, sie werden gebraucht. Die heute zu beschließende Anhebung der Vergnügungssteuer wird auch das erleichtern und ist Teil unseres Gesamtkonzeptes. Ich bitte Sie deswegen um Zustimmung, zum 1. April 2011 die Vergnügungssteuer im Land Bremen zu erhöhen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Schrörs, ich teile Ihr Urteil über den Ausschuss, die Arbeit und die Ergebnisse des Ausschusses nicht. Ich bin erst einmal froh, dass wir dabei geblieben sind zu sagen, dass wir diese Ausschussarbeit im parlamentarischen Rahmen behalten wollen, dabei aber gleichzeitig Erfahrungen und Expertenwissen von außen uns einholen, vor allen Dingen natürlich auch von den anderen Ländern, die Konsolidierungsländer genannt werden, und den Nachbarn. Wir haben festgestellt, natürlicherweise, die Ähnlichkeit der Probleme ist sehr hoch. Wir stehen bei vielen Dingen überhaupt nicht schlecht dar, ob das die Frage des Benchmarks ist, da haben uns viele Experten bestätigt, dass Bremen da durch lange, ja, in der Tat auch durch Leid getriebenen Erfahrungen wirklich gut dasteht.
Wir haben auch gesehen, dass vieles, was in anderen Ländern jetzt diskutiert wird, zum Teil bei uns schon begonnen oder gemacht worden ist. Ich sage dabei aber immer, leider macht es das nicht
leichter, sondern die Aufgabe wird eher dadurch deutlicher. Wir müssen uns da aber auch wirklich nicht verstecken, und dass uns das noch einmal durch sachkundige Leute erklärt worden ist, finde ich eine gute Erfahrung.
Wir haben jetzt Handlungsoptionen in zentralen Bereichen, die auch rechtlich abgesichert, sehr erkenntnisreich dargelegt sind. Wege sind skizziert worden, die wir beschreiten können, und die wir auch Schritt für Schritt beschreiten werden. Was wir nicht haben, Herr Schrörs, da stimme ich Ihnen zu, ist ein Zehnjahresplan bis 2020, offengestanden habe ich den in Ihren Empfehlungen aber erst recht nicht lesen können.
Wir werden das von Haushaltsberatung zu Haushaltsberatung schrittweise machen, und ich empfehle, und das haben wir auch mehrheitlich so gesagt, wir empfehlen, diese Art der ressortübergreifenden bundesweit vergleichenden Analysen in den kommenden Jahren fortzusetzen, und ich würde sagen, dazu ist der Haushaltsausschuss in einer erweiterten Aufgabenstellung das richtige Gremium. Grundlage der Ausschussarbeit waren die Beschlüsse der Föderalismusreform II, die ja auch von Bremen mitgetragen und mitbeschlossen worden sind, das heißt, jedenfalls die Mehrheit des Ausschusses hat unter der Fragestellung diskutiert: Wie kann Bremen den Konsolidierungsweg, den Weg aus der Schuldenfalle schaffen und dabei die zugesagte Hilfe von jährlich 300 Millionen Euro erhalten? Ich sage, wir tun das auch deswegen, weil wir nur dann, wenn wir das tun, den Hauch einer Chance haben, im Jahr 2019 und in den Jahren davor in einer Position zu sein, in der unsere sehr guten Argumente für eine gerechte föderale Finanzverfassung dann auch Gewicht haben. Wir selbst müssen auch unseren Teil dazu beitragen. Damit komme ich zu der einen Extremposition: DIE LINKE lehnt in ihrem Votum die Schuldenbremse, die Konsolidierung, die Verringerung der Schuldenaufnahme ab. Sie türmt in der Darstellung Schwierigkeiten auf Hindernisse, Hindernisse auf Probleme, um zu beweisen, Konsolidierung geht nicht, es müssen mehr Schulden gemacht werden statt weniger. Ich habe dann beim Lesen gespannt auf die Empfehlungen der LINKEN gewartet. Was empfiehlt DIE LINKE als Konsequenz daraus? Leider Fehlanzeige, es gibt keine Empfehlungen! Man könnte mit Wohlwollen die Empfehlung herauslesen, sofort den Gang nach Karlsruhe anzutreten, um einzuklagen, dass die anderen dafür eintreten, dass unsere Verschuldung steigt.
Ja, auf der rechten Seite gibt es auch diejenigen, die das fordern, die sich beide drücken wollen vor dem, was wir hier machen müssen.
Ich sage Ihnen, verehrter Herr Kollege Rupp, lesen Sie doch einfach einmal das Urteil von Karlsruhe 2006 auf die Klage Berlins, dann wüssten Sie, dass Sie uns mit dieser Aufforderung ins Abseits schicken wollen, in ein Abseits, in dem Sie jedenfalls auch in dieser Frage jetzt schon sind.
Als Alternative wird oft auch genannt: Erhöht die Steuern, sorgt dafür, dass die Einnahmen für die Aufgaben des Staats ausreichen! Im Ausschuss haben wir diese Frage deswegen nicht vertieft, weil wir hier öfter darüber gesprochen haben. Die Haltung der rot-grünen Koalition dazu ist ganz klar, ja, wir wollen das, das ist unsere Politik. Der von mir sehr geschätzte Vorsitzende der Polizeigewerkschaft in Bremen hat uns in der vergangenen Woche aufgefordert, nicht den Beschäftigten in die Tasche zu greifen, sondern, wie er gesagt hat, den Finanzjongleuren. Ich sage es einmal so, wenn er mir zeigt, wo diese Tasche hängt und wenn er mir dabei Geleitschutz gibt von der Polizei, sofort und gern wäre ich dabei. Sehr guter Vorschlag!
Im Ernst, das Problem ist so, dass es für diese Forderung wie für viele andere gute Ideen derzeit in Berlin keine Mehrheiten gibt, das ist einfach die Lage, dort wird es aber entschieden. Wir werden hier von Bremen aus weiterhin für die Sicherung der finanziellen Basis von Kommunen und Ländern eintreten, aber das kann, wie die Lage so ist, in keinem Fall statt sparen sein, sondern nach unserer Überzeugung müssen wir eben beides tun.
Ich komme zum ersten Bündel unserer Empfehlungen, die den öffentlichen Dienst betreffen. Ausgangspunkt waren die Beschlüsse des Senats vom März mit der zentralen Aussage, dass der Anstieg der Personalausgaben einschließlich der in den nächsten Jahren stark wachsenden Pensionszahlungen auf 0,9 Prozent begrenzt bleibt. Es ist doch klar – das muss man doch offen aussprechen –, das bedeutet weitere Einsparungen von Stellen, das bedeutet weitere Rationalisierungen durch technikgestützte effizientere Organisation, es bedeutet Zurückhaltung bei Lohn- und Gehaltszuwächsen, aber ich betone Zurückhaltung, nicht Ausstieg und nicht Abkoppelung, das ist ein großer Unterschied.
Wir sind gerade mitten in der Auseinandersetzung und Abwägung, auf der einen Seite die Notwendigkeit, die Personalkosten zu begrenzen, auf der anderen Seite die berechtigten Interessen der Beschäftigten, und dazu kommt natürlich, muss man nicht vergessen,
möglicherweise bald der größere Nachfragedruck vom Arbeitsmarkt. Die Beschäftigten können sich möglicherweise mehr aussuchen, und das wirkt natürlich auch. Schon deswegen empfehlen wir keinen Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft der Länder, er rechnet sich nach unserer Auffassung auch nicht wegen der langen rechtlichen Nachwirkungen, sondern wir unterstützen den Senat bei seiner Verhandlungsstrategie für einen moderaten Abschluss. Ich weiß, in Tarifauseinandersetzungen rasseln beide Seiten mit dem Säbel, auch, man sollte es nicht meinen, die Finanzsenatorin. Am Ende aber gelten nüchterne Abwägungen. Jenseits aller Rhetorik bleibt es eine Tatsache, dass hohe Gehaltszuwächse mehr Stelleneinsparungen notwendig machen, und dann müssen alle in einem vernünftigen und vertretbaren Maß dazu beitragen, auch die Polizei, auch die Schulen und auch die ausgegliederten Einrichtungen, das jedenfalls ist die Auffassung der Grünen. Wir sagen auch deutlich, dass die Regelungen für Beamte bei Lebensarbeitszeit und Altersversorgung im Lichte der Entwicklung in der Rentenversicherung überprüft und möglicherweise angepasst werden müssen, aber das sollten wir in der Diskussion mit den anderen norddeutschen Ländern erst einmal gründlich debattieren.
Aber die von uns diskutierten Personalkonzepte haben auch die Inhalte, das möchte ich einmal in Erinnerung rufen: Ausbildung, Weiterbildung, Gesundheitsmanagement, Ausbau der Beteilung der Beschäftigten und die Förderung von Vielfalt und sozialer Balance im öffentlichen Dienst. Wir werden ja morgen über die Zukunft der Eigenreinigung im öffentlichen Dienst sprechen. Wir wollen diese Zukunft – auch die der Eigenreinigung – und eine soziale Balance im öffentlichen Dienst erhalten.
Die Entwicklung der Sozialleistungen war ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit, Frau Kummer hat dazu schon etwas gesagt. Ausgangspunkt war auch die von den Gästen bestätigte Tatsache, dass die Kommunen gegenwärtig alle von diesen steigenden Lasten betroffen sind, vor allen Dingen bei der Jugendhilfe, bei der Grundsicherung im Alter. Die Präsidentin des Deutschen Städtetags, Frau Roth von der CDU, hat letzte Woche gesagt, viele Kommunen liegen auf der Intensivstation, und sie hat durchgreifende Entlastungen vom Bund verlangt, das unterstützen wir, ich wiederhole das.
Herr Röwekamp, vielen Dank für den Zwischenruf! Ich sage Ihnen eines, wir sind froh, wenn da Bewegung hineinkommt, aber Überlegungen, ob eine Entscheidung wiederum nicht der Verfassung entspricht, kann man mit keinem Geld abkaufen, das ist unsere Auffassung.
Ja, das weiß ich ja, dass andere das anders sehen, aber Sie haben ja mich gefragt.
Der Bericht nennt einige konkrete Beispiele, was wir in dem Bereich machen wollen. Die CDU hat einige andere Beispiele aufgeschrieben, die in der Regel aus Bemerkungen des Rechnungshofs hervorgehen, wir werden das zeitnah im Rechnungsprüfungsausschuss demnächst behandeln, da gibt es konkrete Vorschläge, aber ich sehe auch nicht, dass Ihre Vorschläge der große Big Bang wären, Gott sei Dank, das ist nämlich auch nicht der Fall. Man muss ja insgesamt sagen, in diesem Themenblock sind die Empfehlungen in der Tat kleinteilig, dazu stehe ich auch, sie sind konkret, die Umsetzung wird schwierig und auch unspektakulär sein. Das Gleiche gilt für die Weiterführung der Verwaltungsreform. Es werden in der Regel kleine Schritte sein, aber ich sage auch, es dürfen deswegen auch nicht zu wenig kleine Schritte sein. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich sehe, wenn es denn so kommt, mit einiger Spannung den kommenden Diskussionen entgegen, die vielleicht oft so beginnen werden: Das haben wir ja schon immer so gemacht, das geht nicht anders, dies gehört aber nach Schwachhausen, muss da bleiben, jenes war in Bremerhaven schon immer so. Es werden viele solcher kleinen Schritte notwendig sein, von denen wir heute noch nicht so recht wissen oder uns vorstellen können, weil es immer so gewesen ist, dass wir sie machen. Zuletzt zu der strittigen Frage, ob die Regelungen des Grundgesetzes zur Schuldenbremse in die Verfassung unseres Landes übernommen werden sollen: Die Koalition empfiehlt, dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu tun, weil wir noch im Übergang sind. Wir empfehlen vielmehr die Verwaltungsvereinbarung, die ja die Zeit bis 2020 im Detail regelt, ausdrücklich hier zu beschließen und dann in die Landeshaushaltsordnung zu übernehmen. Für die Zeit ab 2020 muss dann die Landesverfassung geändert werden mit Regeln für die vorgesehenen Ausnahmen.
Ich bin mir ziemlich sicher – ich komme zum Schluss, Herr Präsident! –, dass wir dann auch über Sanktionen werden sprechen müssen.
Herr Schrörs sagt, das zeige, wir wollten die Konsolidierung nicht. Ich finde, Herr Schrörs, dieser Vorwurf ist schon ziemlich pikant von einer Partei, die in zwölf Jahren Regierungsbeteiligung kein einziges Jahr Probleme damit hatte, einen verfassungswidrigen Haushalt zu verabschieden. All die Jahre haben Sie das gemacht. Wo war da eigentlich die hohe Bedeutung der Landesverfassung, wo war sie denn da für Sie? Die Konsolidierung entscheidet sich an den Haushalten 2012, 2013, 2014 und folgende und nicht daran, ob wir das Schuldenverbot zu einem Zeitpunkt in die Landesverfassung aufnehmen, an dem es dieses noch nicht einzuhalten gilt.
Diese konkrete Politik ist das Entscheidende, und wenn Sie sagen, Sie hätten den Eindruck, wir wollen so weitermachen, ja, Herr Schrörs, wie mit dem Haushalt 2011, den wir verabschiedet haben, wollen wir mit den folgenden Haushalten weitermachen, da haben Sie vollkommen recht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei Frau Kollegin Kummer für die Richtigstellung, dass unsere Landesverfassung nun wirklich keine Signalanlage ist, Herr Dr. Schrörs. Nein, das muss man einmal wirklich so deutlich sagen, denn Sie betonen immer, wir müssten symbolisch etwas machen. Ich sage es noch einmal, dass ausgerechnet Sie das sagen, die sich über lange Jahre überhaupt keinen Deut darum gekümmert haben, was in der Landesverfassung in Bezug auf Schuldenaufnahme steht, dass Sie das jetzt hervorheben!
Ja, Sie wollen das nicht gern hören, das glaube ich gern. Es gibt sehr viele Stimmen, Herr Dr. Schrörs, die jetzt schon sehr große Bedenken haben, dass diese detaillierte Regelung im Grundgesetz ist, das ist keineswegs mit Begeisterung,
vor allen Dingen die Verfassungsrechtler haben damit Probleme!
Was quaken Sie eigentlich dazwischen, Herr Röwekamp. Es geht darum, dass wir das so lange in die Landeshaushaltsordnung übernehmen wollen, wie
es der Übergang erfordert, und dass wir das dann, wenn wir uns tatsächlich an die Regelungen halten wollen und müssen, in ordentlicher Weise in die Landesverfassung aufnehmen. Das ist der richtige Weg, und ich sage Ihnen eines,
die Geschichte zeigt, dass die 300 Millionen Euro vermutlich ein stärkeres Handlungsmotiv sein werden als leider alle Verfassungsbestimmungen dieser Welt, das zeigen unter anderem die zwölf Jahre, in denen Sie hier mitregiert haben. Es wird schon so sein, dass wir die Schuldenbremse einhalten aus wohlverstandenem Interesse des Landes Bremen. Die Frage, ob das in der Landeshaushaltsordnung steht oder eine detaillierte Übergangsregelung, die man dann wieder herausnimmt, in die Landesverfassung kommt, die wirklich ein bisschen andere Dinge regelt, ist da vollkommen zweitrangig, also machen Sie daraus keinen Popanz, das verstehe ich wirklich nicht.
Nein, denn es wird sich nicht daran entscheiden.
Das Zweite: Ich erinnere Sie daran, Herr Dr. Schrörs, dass wir eine Verabredung haben, und zwar aus den Zeiten der Großen Koalition, dass die norddeutschen Länder sich verpflichtet haben, in allen Fragen –
wollen wir Herrn Röwekamp erst einmal ausreden lassen? – der Besoldung und der Pensionärsversorgung sich gemeinsam zu verabreden. Auch wenn wir es wollten, wäre es völlig unangemessen zu sagen, wir machen das jetzt einmal allein. Der Weg, dass wir jetzt die Fragen, die Frau Kummer noch einmal formuliert hat, gemeinsam mit den norddeutschen Ländern erörtern, ist der richtige Weg – wir haben uns dazu verpflichtet – und aufgrund des natürlich zusammenhängenden Arbeitsmarkts auch der pragmatische und vernünftige Weg, das ist doch vollkommen klar!
Der dritte Punkt ist, ich habe mit Interesse zugehört, was Herr Dr. Buhlert gesagt hat. Mit Strukturreformen haben Sie angefangen – mit großen Worten, was wir alles machen müssten –, geendet sind Sie bei der
Schule Willakedamm und bei der Landeszentrale für politische Bildung. Sie haben ja recht, das sind die vielen kleine Schritte, und darüber werden wir in der Tat uns an sehr vielen Punkten unterhalten, streiten, möglicherweise unterschiedlicher Meinung sein. Ich gestehe Ihnen auch gern zu, dass auch ich Sorge habe, dass wir da an der einen oder anderen Frage zu viel Beharrungskräfte haben, nicht schnell genug vorankommen und dass solche kleine Fragen nicht gelöst werden. Aber der große Knall, den Sie immer wollen, den wird es nicht geben, darauf kommt es an, das deutlich zu machen. Es wird ganz viele kleine Fragen geben, an denen wir uns in den nächsten Jahren Schritt für Schritt – und auch dabei bleibe ich, Herr Dr. Schrörs – orientieren müssen.
Es wird diesen großen Knall nicht geben, deswegen ist auch Ihr Vorschlag mit den Zuwendungen nicht sinnvoll. Das will ich einmal sagen, Sie schlagen vor in Ihrem Minderheitsvotum, dass wir beschließen sollten, die Zuwendungen zu kürzen. Was ergibt denn das für einen Sinn? Wir gehen in jeder Haushaltsberatung die Zuwendungsbescheide durch. Die Faktenlage, die Transparenz ist ausgezeichnet. Jeder hat die Möglichkeit, Vorschläge zu machen, wo machen wir weniger, wie viel machen wir weniger. Es wird auch Fälle geben, wo wir wieder mehr machen, das haben wir bereits in der letzten Haushaltsberatung gemacht. Von Ihnen ist kein einziger Vorschlag gekommen!
Was macht es denn für einen Sinn hineinzuschreiben, wir beschließen, wir kürzen die Zuwendungen. Das ist eine völlige Nicht-Empfehlung.
Als Letztes will ich noch einmal sagen, mich ärgert schon lange, Herr Kollege Dr. Buhlert, diese Scheinheiligkeit, die doppelte Moral, wenn hier immer wieder Vorschläge gemacht werden, verkleinert doch einmal den Senat. Schauen Sie doch einmal in die Haushaltsnotlageländer Schleswig-Holstein und Saarland, wo die FDP mitregiert, schauen Sie einmal ins Auswärtige Amt, sehen Sie doch einmal an, was da passiert, machen Sie es doch da! Verstehen Sie, ich bin nicht dafür verantwortlich, aber so zu tun, als wäre das einmal soeben möglich, und dort, wo Sie die politische Verantwortung haben, nichts davon umzusetzen, das finde ich scheinheilig, und damit sollten Sie aufhören! – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich entschuldige mich für meinen Zwischenruf. Herr Bürgermeister Böhrnsen hat am 17. Dezember gemeinsam mit dem ersten Bürgermeister Hamburgs öffentlich gegenüber der Presse erklärt, dass sich auch die Länder Hamburg und Bremen an der Vorfinanzierung der Planungskosten für die sogenannte Y-Trasse beteiligen werden. Sie haben das getan, Herr Strohmann, obwohl es dafür keine gesetzliche oder ähnliche Verpflichtung gibt und obwohl es, sage ich einmal, für den gesunden Menschenverstand auch nicht unbedingt zwingend ist, dass ein Haushaltsnotlageland wie Bremen einem Unternehmen des Bundes, das ja nach den Plänen der Bundesregierung 500 Millionen Euro an Gewinnen abführen soll, für die Planung einen zinslosen Kredit gibt. Das ist zunächst einmal nicht unbedingt auf der Hand liegend, das muss ich sagen, und ich muss mich
auch ein bisschen wundern, Herr Strohmann, dass Sie das für so unglaublich selbstverständlich halten, wenn ich heute die Rede des Kollegen Dr. Schrörs gehört habe, in der es um jeden Cent geht!
Ich habe es nicht ganz verstanden, wir sollen der Deutschen Bahn – –.
Warten Sie einmal ab, nun bin ich wirklich noch nicht am Ende! Schauen Sie bei Sachen, die Sie vernünftig halten, nicht darauf, dass Sie die Lösungen finden, die für Sie am wenigsten Geld kosten? Oder was?
Ich frage Sie, warum sollen wir im Grundsatz einen zinslosen Kredit geben? Das ist die erste Frage.
Ja, weil es uns wichtig ist, aber das hat doch nichts damit zu tun, dass wir dazu gesetzlich nicht – –.
Um ein Projekt zu beschleunigen! Das ist doch eine unglaubliche Idee, um das Projekt zu beschleunigen, das überhaupt noch gar nicht irgendwie am Horizont ist, dass es beginnt.
Es handelt sich bei der Zusage – jetzt lassen Sie mich einmal weitermachen, Herr Strohmann – allein um eine bremische Vorleistung, um ein Zeichen von Goodwill – das ist der Satz, vielleicht hätten Sie auf den warten sollen – gegenüber den Nachbarn Niedersachsen und Hamburg und dem Bund, und wir verbinden mit diesem Zeichen von Goodwill für dieses Projekt, ich sage es Ihnen jetzt noch einmal, damit Sie nicht hinterher draußen wieder das Gegenteil von dem behaupten, was ich soeben gesagt habe,
die Hoffnung und die Erwartung, dass bei der Planung auch die besonderen bremischen Interessen berücksichtigt werden, dass die Y-Trasse, wenn sie kommt, vernünftig mit der Erweiterung des Bremer Knotens verknüpft wird und dass eine ernsthafte Prüfung der Nutzung auch anderer Strecken, so auch die Erklärung der beiden Bürgermeister, vorgenommen wird, um die Belastung des Bremer Hauptbahnhofs und der innenstädtischen Quartiere früher und spürbar zu senken.
Das ist der Zusammenhang. Deswegen machen wir dieses Zeichen des Goodwill, Planungskosten für die Y-Trasse mit zu übernehmen, obwohl wir da keine Verpflichtung haben, obwohl es in unserer Haushaltssituation auch, wie Sie selbst sagen würden, verdammt schwer wird, denn auch die Planung der Y-Trasse, das wissen Sie so gut wie wir, nimmt ja nicht den Druck für rasche Lösungen für den steigenden Güterverkehr von und zu den Häfen hier in Norddeutschland, nicht nur den Bremer Häfen!
Jetzt sagen Sie, wir müssten jetzt noch irgendetwas darüber hinaus machen. Erstens, sage ich, das Wort des Bürgermeisters gilt, und zwar sowohl des Bürgermeisters in Hamburg als auch des Bürgermeisters in Bremen. Andere Länder haben einen Finanzplan mit maßnahmenbezogener Investitionsplanung, den haben wir noch nicht, das ist so, das kann man beklagen, wir sind dabei, daran zu arbeiten, aber den haben wir noch nicht. Wir haben keine Haushaltsstelle, in die wir für das Jahr 2013 eine Summe einstellen wollen, tut mir leid, wir haben es einfach nicht, was sollen wir hier ein Potemkinsches Dorf aufbauen, wenn wir das nicht haben!
Herr Strohmann, warten Sie, wenn ein Vertrag mit der Deutschen Bahn abgeschlossen ist über den Kredit, das muss ja einmal aufgeschrieben werden, dann müssen die Rückzahlungsmodalitäten aufgeschrieben werden, all das gibt es doch noch überhaupt nicht! Wenn der Vertrag vorliegt und unterschriftsreif ist, dann wird der Haushaltsausschuss damit befasst werden, und dann werden wir dafür eine Verpflichtungsermächtigung beschließen, weil es eine Verpflichtung für das Jahr 2013 ist. So ist doch der offensichtliche Gang, und was Sie versuchen, aus diesem ganz normalen Geschäft eine Verunsicherung und Wind zu machen, das habe ich, ehrlich gesagt, jetzt nicht verstanden, Sie haben es versucht, aber es wird Ihnen nicht gelingen.
Das Wort des Bürgermeisters gilt, und wir werden das, was er angekündigt hat, dann beschließen, wenn wir das haushaltstechnisch überhaupt können. Gegenwärtig können wir es nicht, und deswegen lassen wir uns von Ihnen auch nicht irgendwie ins Bockshorn jagen.
Ich sage ja, Niedersachsen hat eine andere Investitionsplanung, sie haben es nicht im Haushalt stehen, sondern in der Finanzplanung, sie haben aber eine andere detaillierte Art der Finanzplanung, deswegen können sie es da hineinschreiben. Das haben wir als Land nicht, wir haben das noch nicht, wir sind dabei, das zu machen, wir wollen das ab 2012, aber wir haben es noch nicht. Wir werden aber, ich sage es noch einmal, wenn denn der Vertrag über den Kredit vorliegt, das durch eine Verpflichtungsermächtigung natürlich abdecken, weil es eine Verpflichtung in die Zukunft ist. Soweit Ihnen zur Auskunft, Herr Strohmann! – Danke!
Haben Sie Verständnis für diejenigen, die der Auffassung sind, dass die Rückkehr in den Staatsdienst für einen Tag, der auf einen Feiertag fällt, in dem ganzen Verfahren ein gewisses Geschmäckle hat?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! DIE LINKE hat eine nachdenkliche Frage aufgeworfen, die man auch so beantworten sollte und nicht mit einer Retourkutsche.
Ich bin aber der Überzeugung, dass die Antwort, die Sie gegeben haben, rund 15 Jahre zu spät kommt. Ich werde versuchen, das zu begründen. Die Frage, mit welchen Gedenk- und Feiertagen wir das Selbstverständnis unserer Nation ausdrücken wollen, ist zwischen den Jahren 1990 und 1995 nach ausführlicher Diskussion entschieden worden. Das war das Ende der Nachkriegszeit, nach dem Fall der Mauer. Da sind diese Fragen diskutiert und entschieden worden. Darauf will ich kurz eingehen. Die Rede des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker aus dem Jahr 1985, die Sie zitieren, war so etwas wie ein Schlusspunkt einer jahrzehntelangen Zeit der Verdrängung und des Nichtberedens.
Das Eingeständnis des höchsten Repräsentanten unseres Staates aber, der selbst noch Kriegsteilnehmer war – das ist dabei auch ganz wichtig –, die Verantwortung des gesamten deutschen Volkes für die Gewaltherrschaft, den Massenmord und den Krieg, einschließlich der späteren Folgen mit Vertreibung und so weiter, zu übernehmen, war in der Tat eine Zäsur. Da liegt die positive und große Bedeutung dieser Rede des damaligen Bundespräsidenten. Die bekannt gewordene Formulierung, der 8. Mai 1945 sei ein Tag der Befreiung und nicht der Niederlage gewesen, war für ihn damals ein ganz großer Schritt. Sie ist aber eigentlich relativ oberflächlich, denn die Befreiung der Deutschen vom Nationalsozialismus, auch in den Köpfen, war nur durch die Niederlage möglich. Das war nicht die Befreiung statt der Niederlage, sondern das war die Befreiung, weil die Niederlage so hundertprozentig war, weil sie so klar war und von niemandem bezweifelt werden konnte. Für Dolchstoßlegenden war im Jahr 1945 keinerlei Boden da. Deswegen stimmt diese allgemeine Weisheit nicht, es gebe nach dem Krieg keine Sieger. Nach diesem Krieg gab es Sieger, und es gab Verlierer. Das war klar. Das war auch gut so, muss man da hinzufügen, dass der Nationalsozialismus grundlegend verloren hatte.
Man muss natürlich hinzufügen: Die Freiheit für einen Teil in Deutschland war nur von kurzer Dauer. Das ist wohl auch wahr. Da haben Sie recht. Wir wissen, dass die zunehmende Bereitschaft der deutschen Gesellschaft, die Verantwortung für die Jahre der Gewaltherrschaft zu übernehmen, auch eine Voraussetzung für die Bereitschaft der Staatengemeinschaft war, im Jahr 1990 der Wiedervereinigung zuzustimmen. Erinnern Sie sich an die Karikaturenausstellung, die wir hier im Haus hatten? Da wurde deutlich, welche Vorbehalte es gab. Sie konnten aber mit Hinweis darauf auch überwunden werden. Danach begann die Diskussion um nationale Gedenktage, die das ausdrücken sollten. Die erste Entscheidung fiel für den 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit. Ich finde nicht, dass an dieser Stelle nachträglich irgendwie daran kritisiert werden muss. Das ist ein möglicher würdiger Feiertag. Damit war aber nur ein Teil ausgedrückt. Was war denn mit der Frage nach der Verantwortung für die Verbrechen der Nazizeit, mit dem ehrenden Gedenken an die Opfer? Die Frage stellte sich umso schärfer. Da haben wir – und daran möchte ich erinnern – im Jahr 1994 eine öffentliche Diskussion angestoßen, welchen Tag wir dafür vorschlagen wollen. Da wurde der 20. Juli genannt, der 8. Mai kam vor – ja natürlich! –, der 9. November und der 27. Januar, der Tag der Befreiung des Todeslagers in Auschwitz. Es gab am Ende eine klare Entscheidung in dieser Dis
kussion in Bremen, mit der haben wir hier in Deutschland einen Anstoß gegeben, für den 27. Januar. Warum? Weil dieser Tag den Kern des Naziregimes ins Zentrum rückt: Krieg und Mord an den europäischen Juden, weil er den Blick auf die Gesamtheit der Opfer eröffnet und weil er gleichzeitig dafür steht, dass Hitler am Ende nicht gesiegt hat!
Im Jahr 1996 hat der Bundespräsident Herzog den 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland erklärt. Die Vereinten Nationen haben das übernommen. Ich will auch daran erinnern, dass seit 13 Jahren Bremer Bürgerinnen und Bürger unter der Schirmherrschaft des Senats es sich zur Aufgabe gemacht haben, dies auch in Bremen auszugestalten, in Erinnerung an die Begründung von Roman Herzog, ich zitiere: „Die Erinnerung darf nicht enden, sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“ Ich kann Ihnen sagen, das ist keine leichte Aufgabe. Ich lade Sie alle herzlich ein, daran teilzunehmen, auch am kommenden 27. Januar im Rathaus.
So ist seit 15 Jahren die Situation. Deswegen sehe ich keine Veranlassung, dies grundsätzlich neu aufzurollen und das, worauf wir uns in der Republik geeinigt haben mit den Gedenktagen, in Frage zustellen. Aus diesem Grund, verehrte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, lehnen wir Ihren Antrag ab.
Vielen Dank, so viele Vorschusslorbeeren bin ich gar nicht gewohnt, liebe Kollegen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mit dem Dank beginnen: Dank an die Verwaltungen natürlich, die das möglich gemacht haben, aber auch an die beiden Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses, Herr Dr. Schrörs und Frau Kummer! Ich bedauere, aus verschiedenen Gründen jeweils, aber ich bedauere es trotzdem sehr, dass die nächsten Haushaltsberatungen ohne Sie beide stattfinden. Ganz herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit!
Wir haben den Haushalt 2011 bereits mehrfach in der Bürgerschaft debattiert. Im Dezember 2009 mit den Änderungsanträgen der Koalition; nach den Grundsatzbeschlüssen des Senats im März 2010, mehrfach in den Debatten über die Steuerpolitik der Bundesregierung, weil es natürlich auch immer darum geht, wenn man ein Defizit verringern will, nicht nur darüber zu sprechen, was man einspart, sondern auch darüber, wie man die Einnahmen sichern kann, das ist selbstverständlich, und zuletzt haben wir darüber beim Nachtragshaushalt gesprochen. Die Kernpunkte dieser Debatten will ich aus grüner Sicht vorweg noch einmal zusammenfassen und will dann auf einige aktuelle Fragen ausführlicher eingehen. Auf
die Anträge werden wir im Verlauf der Debatte jeweils dann zu sprechen kommen.
Erstens, Bremen muss aus der Schuldenfalle heraus, sonst wird unser Gemeinwesen abhängig und handlungsunfähig werden. Das ist unsere Grundüberzeugung. Das, was wir jetzt machen, ist der erste, aber zwingend notwendige Schritt, bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, mit der Hilfe anderer ja übrigens, die wir jeweils Jahr für Jahr erreichen müssen. Ich bin ganz sicher, dass wir nur dann, wenn wir das erreichen, auch weitere Hilfe nach 2020 erreichen können, etwa beim Abbau der Altschulden. Die Meisterung dieses Konsolidierungspfads bis 2020 ist der Maßstab bremischer Politik, an dem sich jedes Parlament und jede Regierung messen lassen muss, übrigens auch jede Partei, sage ich mit Blick auf DIE LINKE. Das ist der Maßstab, dem wir uns alle stellen müssen, dies Jahr für Jahr zu erreichen.
Der zweite Punkt ist der: Der Ausgangspunkt für die Konsolidierung der nächsten Jahre hat sich verschlechtert, das kann man an den Zahlen sehen. Grund dafür waren die Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die daraus folgenden sozialen Kosten, vor denen wir uns nicht versteckt haben, sondern auf die wir eingegangen sind. Wir haben sie getragen, das kann man auch am Sozialhaushalt ablesen, wir nehmen unsere soziale Verantwortung wahr.
Wir haben sie als Regierung doch wahrgenommen! Dass wir unsere Verpflichtung auch erfüllt haben, ist doch nicht selbstverständlich, oder? Andere haben das nicht so gemacht, wenn ich einmal darauf hinweisen darf!
Andere machen das nicht so, schauen Sie sich doch den Bundeshaushalt an!
Dazu kam die Wirkung der schwarz-gelben Steuerpolitik, über die wir mehrfach gesprochen haben. Wenn ich Ihnen die Zahlen in Erinnerung rufen darf: Allein die Steueränderungen im vergangenen Jahr bedeuten für 2011 ein Volumen von minus 140 Millionen Euro. 140 Millionen Euro Minus durch diese Steuerbeschlüsse der schwarz-gelben Regierung, das darf man doch nicht einfach wegwischen!
Ergebnis ist, die Konsolidierungsschritte sind noch größer und schwieriger geworden. Wir tragen jetzt mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr, meine Vorredner haben das schon gesagt.
Der dritte und der zentrale Punkt ist, darüber streiten wir heute: Der Haushaltsentwurf für 2011 hält die Vorgaben der Konsolidierung ein. Wir machen damit als rot-grüne Koalition erfolgreich den ersten Schritt, um den es heute geht. Ich sage Ihnen voraus, Herr Dr. Schrörs: Wir werden auch den zweiten, auch den dritten und die weiteren Schritte unternehmen, so wie wir es in unserer Finanzplanung vorgesehen haben. Ich will auch an dieser Stelle sagen, ich finde es rührend, dass Sie sich wieder solche Sorgen darum machen, welche Probleme wir Grüne bei den Verhandlungen im Mai, Juni mit den Sozialdemokraten haben werden. Ich gehe ganz optimistisch daran, wir haben gute Ideen, wir werden uns schon einigen. Ich erkenne aus der ganzen Sache nur eins, Herr Dr. Schrörs: Sie haben die Wahl schon aufgegeben, und da haben Sie auch recht.
Viertens, wir erbringen diesen ersten Schritt durch Einnahmeerhöhungen, die in unserer Kompetenz liegen – andere haben wir nicht, die liegen beim Bund, aber wir können einiges erreichen –; und durch Einsparungen im öffentlichen Dienst, bei den konsumtiven Ausgaben, bei den Investitionen und auch durch kluges Zinsmanagement. Alle müssen einen Beitrag leisten. Es gefällt mir nicht, so sehr ich es begrüße, dass die Handelskammer sich in diese Debatte einmischt, dass sie aber gleich im ersten Papier sagt, überall sollt ihr sparen, aber bloß bei uns nicht. Das wird nicht gehen, das kann nicht gehen. Überall muss ein Beitrag geleistet werden.
In diesem Rahmen, dass wir das gemeinsam machen, verfolgen wir weiterhin unsere politischen Schwerpunkte: Umweltschutz, vorschulische Erziehung und Ausbildung, Umsetzung unserer Schulreform in den verschiedenen Facetten, Wissenschaft, Forschung und nicht zuletzt die Unterstützung und Ermutigung bürgerschaftlichen Engagements. Das will ich hier hervorheben, nachdem ich gestern die Debatte über Wohnen in Nachbarschaften und andere Impulsmittel zum Teil anders erlebt habe. Jawohl, wir geben dafür Geld aus, weil wir das für den Zusammenhalt in der Stadt zur Ermutigung der Bürgerinnen und Bürger, gemeinsam mit uns diesen Weg zu gehen, für notwendig halten.
Der fünfte Punkt ist: DIE LINKE kritisiert, dass wir zu viel sparen, zu wenig Geld ausgeben und das Land in Hungerjahre führen. Die Rechte kritisiert, dass wir gar nicht sparen und das Land in den Abgrund führen. In diesem Fall liegt die Wahrheit tatsächlich einmal in der Mitte. Das sagt man so leicht, aber in diesem Fall stimmt es. Wir sparen, aber mit Augenmaß, mit Verantwortung für die ganze Stadt, für die Stadt von heute und für die Stadt von morgen, das ist unsere Politik!
Soweit das Allgemeine! Ich komme jetzt zu verschiedenen besonderen Fragen. Zu den Unterlagen der heutigen Beratung gehört auch die Anlage 1: Das sind 70 eng bedruckte Seiten mit Haushaltsänderungen. Das ist nicht nur Technik, sondern dahinter stehen politische Entscheidungen, um zu Beginn des Konsolidierungspfads noch größere Ordnung und Transparenz des Haushalts zu erreichen. Das sind erstens die Echtmieten, die Behörden müssen in Zukunft direkt Miete zahlen, das heißt, sie wissen dann auch, was sie zahlen, und wissen auch, an welcher Stelle sie sparen müssen und können.
Zweitens, wir nehmen den Sondervermögen die Möglichkeit, selbst Kredite neben dem Haushalt als Schattenhaushalte aufzunehmen. Wir behandeln sie jetzt als das, was sie sind, als Teil des öffentlichen Vermögens unter allgemeiner parlamentarischer öffentlicher Kontrolle, und wir beenden so einen längeren haushaltspolitischen Holzweg.
Wir bereinigen mit dem Haushalt auch Wildwuchs im Personalbereich. Wildwuchs in Bezug auf die Art und Weise der Darstellung der Berechnung, indem wir Personalverstärkungsmittel in ordentliche Personalausgaben umwandeln und damit auch die Zielzahlen anpassen. Wir haben damit einen festen realistischen Rahmen für den weiteren Personalabbau, mit dem wir auch die Kontrolle wahrnehmen können. Dazu sind auch mit vier Ressorts Kontrakte abgeschlossen worden.
Schließlich hat gestern der Senat die Eröffnungsbilanz für Land und Stadt Bremen vorgelegt, durch die unsere Vermögenssituation beziehungsweise muss man klar und offen sagen, unsere Verschuldungssituation sichtbar wird. Wir werden daran aber auch die Entwicklung unserer Gesamtschulden, unserer Belastungen und Vorbelastungen deutlicher erkennen können, auch das wird uns helfen, denn es ist natürlich so, ich höre es immer gern, wenn Herr Staatsrat Lühr uns erklärt, durchs Wiegen wird das Schwein nicht fett. Das stimmt, aber ich finde, es stimmt nicht ganz, denn wer sein Schwein nicht wiegt
und nicht misst und überhaupt nicht kennt, der wird auch keinen Erfolg haben. Deswegen ist es von hoher Bedeutung, möchte ich an dieser Stelle mit großem Lob sagen, dass die Berichte, die wir jetzt von der Finanzsenatorin bekommen, ob das die Beteiligungen, die Sondervermögen, die Zuwendungen oder die Vorbelastungen des Haushalts betrifft, inzwischen von hoher Qualität sind. Das ist eine Basis, mit der wir handwerklich eine sehr viel bessere Ausgangsposition haben für den schweren Weg, den wir vor uns haben. Dafür ganz herzlichen Dank und Anerkennung, vor allen Dingen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Der zweite Komplex, auf den ich eingehen möchte, sind die Einnahmen, die wir selbst in der Hand haben. Über Grunderwerbsteuer haben wir im November gesprochen, heute beantragen wir, die Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten zu verdoppeln. Man muss, wenn man darüber redet, wissen, dass diese Automaten nur noch relativ wenig mit Vergnügen zu tun haben – sie heißt zwar noch so, die Steuer –, sondern vor allen Dingen mit der Illusion, im Spiel und durch das Spiel reich zu werden. Sie haben alle gelesen, dass von diesen Automaten inzwischen die größte Suchtgefahr insgesamt ausgeht, mit vielen Folgen auch für die Gesellschaft bis hin ins Gesundheitswesen. Das hat gerade auch ein Gutachten der Bundesregierung festgestellt, aber die Bundesregierung nimmt ihre Regulierungskompetenz, die dort liegt, leider derzeit noch nicht ausreichend wahr, und deswegen wollen wir versuchen, wenigstens durch Besteuerung ein wenig gegenzusteuern. Wir wollen einfach, dass diese Art, Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen, etwas weniger lukrativ und etwas mehr erschwert wird. Hier wird sehr viel Geld verdient, deshalb, so auch mein Hinweis, auch die sehr robuste Arbeit der Gerätehersteller und -aufsteller. Es hat mich zwar nicht wirklich gewundert, aber ich bin am Ende doch erstaunt, dass es dann doch wieder die FDP ist, die sich diese Lobbyanschauung zu eigen macht, Sie müssen es wissen.
Auch kurz etwas zur Touristikabgabe, auch wenn wir sie erst 2012 einführen wollen: Natürlich ist das wie in vielen deutschen Städten eine Reaktion auf die Senkung der Mehrwertsteuer für das Hotelgewerbe, was, wie wir inzwischen alle wissen, eine Maßnahme ohne jeden inneren Sachverstand gewesen ist. Ein reines Steuergeschenk für die Klientel! Da bin ich dann wieder bei der Fraktion, die hier rechts im Haus sitzt, die dazu bekanntlich auch durch dicke Spenden animiert worden ist. Diese Mehrwert
steuerveränderung brachte den Unternehmen 12 Prozent mehr Erlös, denn die Preise sind ja nicht gefallen. Ich finde insgesamt, dass vorsorgliche Klagen über die Belastung einer Touristikabgabe eher nicht ganz so glaubwürdig sind, und wir sind überzeugt, das Übernachtungsgewerbe sollte stärker an der Erhaltung der touristischen Infrastruktur beteiligt werden, von der es auch profitiert. Wir werden das im Laufe des nächsten Jahres in eine vernünftige Form bringen. Es müssen noch Vorarbeiten erledigt werden, aber wir werden es tun.
Ich komme jetzt zu meinem letzten Punkt, zum öffentlichen Dienst! Der Haushalt 2011 zeigt, dass alle Bereiche dazu beitragen, das hatte ich schon gesagt. Von Sonderopfern für den öffentlichen Dienst, wie manchmal formuliert wird, kann also keine Rede sein, aber wir können den öffentlichen Dienst auch nicht ausnehmen. Erstens, es bedeutet, dass wir in den kommenden Jahren ausbilden und auch neu einstellen werden, aber nicht jede frei werdende Stelle kann wieder besetzt werden. Es bedeutet, dass wir einen Kompromiss zwischen Beschäftigung und Einkommensentwicklung suchen werden. Wir werden den Versuch machen, gemeinsam mit anderen hochverschuldeten Ländern zu besonderen Übereinkommen mit den Gewerkschaften zu kommen. Es bedeutet auch, dass wir glauben, den öffentlichen Dienst, auch die Beamten, nicht ausnehmen zu können, wenn es insgesamt in der Gesellschaft zu Veränderungen, zu Anpassungen kommt. Falls ab 2012 das Renteneintrittsalter jährlich um einen Monat nach hinten geschoben wird, wenn es so kommt, sollten wir es auch für die bremischen Beamten nachvollziehen, das ist jedenfalls die Auffassung der Grünen.
Sie haben vielleicht gelesen, dass auf diese Frage in der vergangenen Woche auch der Bund der Steuerzahler mit einem Gutachten von Prof. Raffelhüschen hingewiesen hat. Er hat gezeigt, dass die expansive Einstellungspraxis der Siebziger- und Achtzigerjahre dazu führt, dass die Pensionsverpflichtungen bei uns früher und stärker ansteigen, und das ist auch der Grund, warum wir heute die Zuführung an das Sondervermögen Versorgungsrücklage zurückführen und das Geld direkt für die steigenden Pensionslasten auszahlen. Wir machen nicht den Umweg über die Rücklage, sondern weil es jetzt schon ansteht, zahlen wir das direkt dafür. Herr Prof. Raffelhüschen hat, auch aus Gründen der Gleichbehandlung, vorgeschlagen, bei den Beamten die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors wie in der Rentenversicherung vorzunehmen. Das ist ein weites Feld, ich will dazu nur sagen, dass man solche Überlegungen sorgfältig prüfen muss. Auch da gilt, das können nur die Finanzminister gemeinsam machen. Das ist nichts, was wir in Bremen allein auf den Weg bringen sollten, sondern das bedarf einer gemeinsamen Prüfung der Finanzminister.
Wir wollen den öffentlichen Dienst nicht einfach abbauen, sondern wir müssen ihn umbauen, und
wenn wir mit weniger Beschäftigten weiter gute Ergebnisse erreichen wollen, dann müssen wir nicht nur die Fortschritte der Technik intelligent nutzen, wir müssen auch die Verwaltung behutsam auf neue Anforderungen hin umbauen. Beispiele sind dafür die Finanzverwaltung und andere Stellen, an denen wir das mit Erfolg machen, das ist Kleinarbeit und relativ wenig spektakulär, aber es ist ertragreich.
Wir müssen auf Aus- und Weiterbildung setzen, das tun wir auch. Wir werden morgen Vormittag Gelegenheit haben, über die Polizeiausbildung zu debattieren. Wir setzen auf gutes Klima durch Gesundheitsmanagement und Vereinbarungen über Beteiligung der Beschäftigten. Wir wollen, dass der öffentliche Dienst wieder offener ist für Leute mit allen Ausbildungsabschlüssen, also nicht nur für Studierte, und wir wollen auch, dass der öffentliche Dienst bunter wird, indem Migrantinnen und Migranten auch in Bremen im öffentlichen Dienst endlich ihre Chance bekommen.
Wir werben dafür, alles gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Vertretungen hinzubekommen. Ich kann ihre Skepsis gut verstehen. Ich habe mir auch extra den Rettungsschirm mitgebracht, den man uns gebeten hat aufzuspannen. Ich sage einmal so: Wir brauchen keinen Rettungsschirm, denn dort ist jetzt nichts zu retten.
Das ist kein Versprecher. Dort ist keine Gefahr, dass irgendetwas gerettet werden muss. Dieser öffentliche Dienst in Bremen arbeitet herausragend. Wir haben schon viel umbauen müssen. Wir sind noch nicht am Ende. Es besteht aber nicht die Gefahr, dass er zusammenbricht und von irgendjemandem bedroht wird,
schon gar nicht von dieser rot-grünen Regierung! Insofern gibt es einen Schirm über dem öffentlichen Dienst, jawohl, es gibt aber keinen Rettungsschirm. Das ist das, was ich sagen wollte. Da können sich die Bediensteten ganz sicher sein. Ich möchte mich an dieser Stelle auch ganz herzlich für die sehr kritische und konstruktive Zusammenarbeit und Mitarbeit, die die Personalräte im Haushaltsausschuss machen, bedanken.
Letzter Satz: Wir bezeichnen als Grüne nachhaltige Energiepolitik ja immer mit den drei großen E: Erneuerbare Energien, Einsparung und Effizienz! Ich möchte gern die nachhaltige grüne Finanzpolitik so
zusammenfassen: Einsparung, Effizienzsteigerung und Einnahmeerhöhung! Wir sind überzeugt, nur alle drei großen E zusammen machen das Ganze, mit dem es gelingen kann. Sie können sicher sein: Mit den Grünen in dieser Koalition werden wir den Weg zum Erhalt des Bundeslandes Bremen, seiner Selbstständigkeit, weitergehen mit der Einhaltung dieses Konsolidierungspfades. Darauf können Sie sich verlassen! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ohne dass ich mit großer Überraschung rechne, will ich aber doch noch etwas zu unseren Beschlussempfehlungen für die vorliegenden Anträge sagen. Die politischen Einwände und Gründe gegen den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE haben wir ausführlich dargelegt. Ich will nur darauf hinweisen, dass wir ihm gar nicht zustimmen dürfen, weil er keinen Deckungsvorschlag enthält. Die Landeshaushaltsordnung ist da eigentlich klar und eindeutig: Mehrausgaben kann man nur beschließen, wenn man gleichzeitig die Deckung beschließt. Das fehlt in dem Antrag. Das ist kein Zufall, das ist keine technische Frage, sondern das ist die Philosophie dessen, wie DIE LINKE Haushaltspolitik macht. Schon deswegen ist er nicht zustimmungsfähig.
Zu den Beschlussanträgen der CDU und der FDP! Ich räume ein, der Text des FDP-Antrags ist immerhin besser gewesen als der Vortrag des Fraktionsvorsitzenden.
Das hätte ich so nie gesagt. Ich will aber trotzdem sagen, Sie reden sich leicht damit heraus: Sie sind die Opposition, Sie müssen keine Änderungsanträge machen. Frau Kummer hat darauf hingewiesen, warum Sie das nicht machen. Das gilt gerade für die CDU, weil Sie – Herr Dr. Schrörs, ich verstehe das gut! – hier generell appellieren, harte und radikale Einsparungen vorzunehmen. Wenn dann die Einzelredner sprechen, dann ist davon keine Rede, im Gegenteil! Das müssten Sie dann ja einmal in Änderungsanträge fassen, was hier vorgetragen worden ist: Mehr Geld für dies, mehr Geld da, mehr Stellen dort und so weiter. Das müssten Sie einmal in Änderungsanträgen festhalten. Das können Sie natürlich nicht, weil das im Widerspruch zu dem stünde, was Sie vortragen. Deswegen nehmen Sie diesen Ausweg mit allgemeinen wolkigen Formulierungen. Sie werden verstehen, dass die beiden Anträge schon aus diesem Grund nicht zustimmungsfähig sind.
Nein, nicht naturgemäß! Sie gehen vollkommen an der Sache vorbei. Wir machen in den Zahlen des Haushalts den ersten Schritt des Konsolidierungspfades überprüfbar, den beschließen wir heute.
Wir haben noch nicht einmal Einnahmeerwartungen, das ist das, was Herr Rupp zu Recht sagt: Wir sind da ganz konservativ. Wir rechnen keine Einnahmeerwartungen hoch, im Gegenteil: Wir sind außerordentlich vorsichtig und konservativ, und trotzdem wird es aufgehen.
Eine letzte Anmerkung zu dem Antrag der FDP, zum Glücksspielwesen: Da sollen wir darauf verzichten, die Vergnügungssteuer anzuheben, und stattdessen erst einmal eine ausführliche Generaldebatte führen. Da brauchen wir Ihre Aufforderung nicht. Daran arbeiten wir in der Tat. Wir nehmen teil an der Debatte um das Glücksspielwesen. Wir würden gern die Glücksspielautomaten in das Monopol mit einbeziehen. Solange wir aber da keine Gesamtlösung haben, ist es richtig, dem auch durch Besteuerung entgegenzuwirken. Wir sind also gegen den FDP-Antrag. Bitte stimmen Sie den Haushaltsvorschlägen der Koalition zu, weil sie in die Zukunft weisen! – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wenn ich die FDP wirklich ernst nehmen würde,
was in diesem Fall aber nicht der Fall ist, dann hätte ich mir einmal die Reden Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Landtag von Hannover, im Landtag von Saarbrücken und im Landtag von Kiel vorher durchgelesen, in denen Ihre Kollegen alle jeweils immer der Erhöhung der Grunderwerbsteuer zugestimmt haben. Es ist ein bisschen lächerlich. Die Probleme sind im Saarland, in Saarbrücken und in Kiel – weiß Gott! – auch groß genug. Wenn es da durchschlagende Argumente im Verhältnis von Schleswig-Holstein und Hamburg gäbe, die Ihre Antwort erzwingen würden, hätten Ihre Kollegen das dort wahrscheinlich gesagt, oder etwa nicht? Oder hängen Sie Ihr Fähnchen völlig nach dem Wind je nach dem, wo Sie gerade sind? Das könnte auch sein. Das hat mich überhaupt nicht überzeugt.
Die Grunderwerbsteuer ist als Umsatzsteuer, die darüber hinaus beim Kauf und Verkauf von Immobilien nicht erhoben wird, immer noch relativ moderat. Das ist einfach so. Das ist auch gerade noch einmal gesagt worden: Auch 4 oder 4,5 Prozent, was wir jetzt machen – da bleiben wir dabei –, sind moderat. Das Problem von Wettbewerbsföderalismus, das es ja gibt, spielt in diesem Fall keine große Rolle und ist durch die gleichzeitige Erhöhung von Niedersachsen auch ausgeschlossen.
Was man aber daran sehen kann: Wenn jemand ernsthaft auf die Idee kommen würde, das zu tun, was jemand einmal in den letzten Tagen vorgeschlagen hat, nämlich die Einkommensteuer im großen Umfang den Ländern freizustellen, dann hätten wir dies Problem von Wettbewerbsföderalismus, von Zuund Abwanderungen, der Reiche wird reicher, und die Ärmeren haben überhaupt keine Chance, in hohem Maße. Deswegen ist es da vollkommen ausgeschlossen, aber hier bei der Grunderwerbsteuer ist es sowohl von den Umständen als auch von der Höhe und den Begleitumständen – Niedersachsen macht es auch – vollkommen gerechtfertigt.
Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich will die Debatte vom September nicht wiederholen, ich gebe mir Mühe. Ich will aber kurz die Kernpunkte noch einmal in Erinnerung rufen.
Der Kern war, dass dieser Nachtragshaushalt für uns bitter ist, weil er natürlich auch die Ausgangssituation für die nächsten Jahre verschlechtert. Er ist aber unumgänglich. Noch einmal die Stichworte:
notwendig wegen des Rückgangs der Steuereinnahmen und wegen erhöhter Sozialabgaben, beides wegen der Krise. Ich erinnere noch einmal daran! Beides aber auch noch verstärkt durch die Politik der Bundesregierung, die ja auch in den letzten Wochen, Monaten und Jahren – es ist zum Glück erst ein Jahr – in vielerlei Hinsicht die Kluft zwischen den tatsächlichen Einnahmen von Gemeinden und Ländern und deren Aufgaben immer größer macht! Das ist das Problem, das wir dann auch in den Zahlen der Steuereinnahmen wiederfinden.
Geändert hat sich zur zweiten Lesung nur, dass sich im November eine neue Steuerschätzung ergeben hat. Wir ziehen aus diesen Zahlen den Schluss: Wir können nicht und wir müssen auch nicht den in erster Lesung beschlossenen Nachtragshaushalt für dieses Jahr verändern. Wir sind von den Zahlen der Steuerschätzung im Mai ausgegangen, und zwar in sehr vorsichtiger Schätzung – es zeigt sich, dass das gut war –, in der Hoffnung, den Spielraum nicht ausschöpfen zu müssen, aber es stellt sich so dar, dass es jetzt nicht der Fall ist, denn wir liegen in der Schätzung eher darunter, aber auch noch im Rahmen unserer Sicherheitsmarge. Wir müssen also nichts verändern, wir können es aber auch nicht. Die Gründe dafür hat Frau Senatorin Linnert dargelegt. Ich will das nicht wiederholen.
Herr Dr. Schrörs, es ist schon wirklich witzig! Als wir im Jahr 2009 mehr Gewerbesteuereinnahmen hatten als andere, habe ich nicht gehört, dass Sie dies der rot-grünen Landesregierung zugeschrieben hätten. Ich habe es vielleicht überhört, aber ich habe es nicht gehört. Es ist einfach unsinnig, wenn Sie hier sagen, die verspätete Aufholung bei der Gewerbesteuer sei der rot-grünen Wirtschaftsregierung zuzuschreiben. Das ist schlicht Unsinn und unseriös, und ich finde, solche Sachen sollten wir uns einfach einmal schenken!
Wissen Sie, die Struktur einer Wirtschaft ändert man nicht in zwölf Jahren, man ändert sie auch nicht in zwei Jahren. Ich darf Sie zum Beispiel an die heutige Meldung der Handwerkskammer erinnern. Wie steht es da? Es geht aufwärts, sagt die Handwerkskammer. Die Handelskammer selbst sagt, der Aufschwung ist da. Auch die Arbeitnehmerkammer stellt das fest. Alle Kammern haben natürlich Wünsche an die Politik, das ist doch vollkommen legitim. Manchmal widersprechen sie sich, und wir versuchen, einen Ausgleich zu finden.
Insgesamt ist doch aber nicht infrage gestellt, dass wir hier in Bremen an dem wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben, dass wir aber wegen der besonderen Situation, auch besondere Einzelfälle,
bei der Gewerbesteuer hinterherhinken und im Länderfinanzausgleich auch, weil es komplizierte Verfahren sind. Ich glaube nicht, dass Bremen, was die wirtschaftliche Entwicklung angeht, in irgendeiner Frage abgekoppelt ist. Ich sehe das nicht, und deswegen sind solche Behauptungen hier wirklich ein schwaches Ausweichen auf ein Feld, das ich Ihnen eigentlich nicht zugetraut hätte, Herr Dr. Schrörs!