Protokoll der Sitzung vom 12.11.2008

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Kuhn hat eben gerade schon eine ganze Reihe von Dingen gesagt, mit welchen Problemfeldern wir ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

es bei der Frage von Beraterinnen und Beratern, Beraterfirmen und so weiter zu tun haben. Ich will einige Kleinigkeiten hinzufügen: Wir sind auch der Meinung, dass man immer schauen muss, ob man bestimmte Dinge nicht tatsächlich intern regeln kann, mit eigenem Personal. Die heutige Debatte über die Gründung der Immobiliengesellschaft zeigt, dass so etwas mit internen Mitarbeitern geht, das sollte ein Prinzip sein, das man immer dann anwendet, dass man externe Beraterinnen und Berater wirklich nur dann heranzieht, wenn Kriterien da sind, wie Herr Dr. Kuhn sie genannt hat, und daher finde ich es vollständig sinnvoll, dass diese Verfahren transparent gemacht werden.

Wir wissen, Beraterinnen und Berater sind oft teuer. Wir wissen auch, dass viele Beraterinnen und Berater oder Beratergesellschaften das ein Stück weit so anlegen, dass ein wesentlicher Teil des Beratungsergebnisses das ist, dass man weiteren Beratungsbedarf hat. Wir wissen auch, dass es oftmals sehr unglückliche Überschneidungen gibt zwischen Beraterinnen und Beratern auf der einen Seite und Prüferinnen und Prüfern auf der anderen Seite. Wir haben jetzt so eine Situation an einem bestimmten Punkt, wo wir genau so ein Problem haben, wo möglicherweise dieselbe Gesellschaft beides macht, was unseres Erachtens nicht geht. Selbstverständlich gibt es Gefälligkeitsgutachten und selbstverständlich ist es so, dass man oftmals politische Verantwortung für unliebsame Maßnahmen abschieben will auf Beraterinnen und Berater, die dann, wie gesagt, einen wissenschaftlichen, aber auch so einen unabhängigen, übergeordneten Sachzwang entwickeln, dem man sich dann kaum entziehen kann.

Unserer Meinung nach ist ein Beispiel dafür, dass man eigentlich Dinge auch wirklich mit internem Personal richtig gut organisieren könnte, die Frage, die die Beraterverträge jetzt klären sollen: Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen brauchen eigentlich die Bremer Krankenhäuser, und kann man da nicht 1000 Leute sparen?

Wir haben uns die Frage gestellt, wenn es einen Geschäftsführer gibt, Medizin-Controller und sonstiges Personal: Wofür werden die eigentlich bezahlt? Ist es nicht eigentlich deren Aufgabe, genau das zu machen und auch genau zu sagen, welche Pflegequalitäten wir noch haben, welche Abteilungen gesichert sind, welche gefährdet sind und so weiter. Da liegt, glaube ich, die Verantwortung bei denen. Das will ich jetzt aber nicht weiter ausführen. Für mich ist das ein Beispiel, dass der Antrag der FDP sehr sinnvoll ist. Wir würden dem zustimmen, wir würden aber auch sagen: Wenn wir das in den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen, macht es Sinn, und wir können da möglicherweise klären, wie man den so gestalten kann, dass er noch besser wird, als er ohnehin schon ist. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hätte auch in der heutigen Sitzung des Parlaments dem Antrag der FDP-Fraktion die Zustimmung gegeben. Wenn es der Sache dienlich ist, können wir den Antrag gern auch noch einmal an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen und über die Einzelheiten reden. Ich entnehme zumindest der Debatte, dass es eine große Bereitschaft gibt, nach der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, mehr Transparenz bei der Vergabe, aber was für mich eben auch wichtig ist, bei der Frage, was eigentlich bei der Vergabe von Beraterverträgen herauskommt, herzustellen. Da haben Sie die CDUFraktion also an Ihrer Seite.

Ich will allerdings auch sagen: Einer pauschalen Kritik an den beratenden Berufen vermag sich die CDU-Fraktion genauso wenig wie ich persönlich anzuschließen. Ich glaube, dass es durchaus sinnvoll sein kann, bei bestimmten eingegrenzten Fragestellungen den Sachverstand, den man im eigenen Hause hat, auch zu nutzen, bevor man ihn teuer selbst einkauft. Wir haben eine ganz unterschiedliche Erfahrung in Bremen, was die Vergabe von solchen Gutachten betrifft. Die Gesamtsumme der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion lässt aber eine Menge Fragen zu. Aus diversen Akteneinsichten wissen Vertreter der CDU-Fraktion, dass es manchmal schon eigenwillige Gutachteraufträge gibt. Wenn zum Beispiel im Verantwortungsbereich der Gesundheitssenatorin ein Gutachten zu der Frage in Auftrag gegeben wird, ob der Senat mit einer bestimmten Vorlage zu befassen ist oder nicht, habe ich den Eindruck, dass das eine Fragestellung ist, die man auch ohne die Einholung eines Gutachtens beantworten könnte,

(Beifall bei der CDU)

denn das sollte ein gewisses Maß parlamentarischer Kontrolle, in diesem Fall sogar vielleicht auch Kenntnis des Senats, sein. Man kann einen Gutachter, finde ich, nicht damit beschäftigen herauszufinden, wie man an der Regierung vorbei etwas im Ressort organisieren kann. Das ist ein unzulässiger Beraterauftrag, finde ich.

Ich finde es auch eigentümlich, dass es beispielsweise manchmal in den Ressorts unterschiedliche Gutachteraufträge gibt. Wenn das Sozialressort ein Gutachten im Klinikzusammenhang mit einer bestimmten Fragestellung in Auftrag gibt und das Finanzressort das gleiche Gutachten an eine andere Beratungsgesellschaft mit der gleichen Fragestellung in Auftrag gibt, und man wundert sich dann, dass die beauftragten Berater zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, die jeweils die Position des Auftragge

bers stützen, dann kann man sich schon fragen, ob das eigentlich noch eine sinnvolle Vergabe von Gutachten ist.

Eines ist völlig klar: Es muss am Anfang eine eingegrenzte Aufgabenstellung geben, die auch nicht ressortgeleitet sein darf, sondern die dem Interesse dienen muss, nicht eine Entscheidungshilfe zu bieten in dem Sinne, dass man die eigene Position unterstützt, sondern sie soll sich mit Argumenten auseinandersetzen, die man bis dahin nicht kennt. Da, glaube ich, gibt es in Bremen auf jeden Fall Verbesserungsbedarf bei der Vergabe der Gutachten, und ich glaube auch, dass wir an der Stelle mit mehr Transparenz eine ganze Menge erreichen können.

Die CDU-Fraktion wird der Überweisung heute zustimmen, und wir werden im Haushalts- und Finanzausschuss konstruktiv das Anliegen unterstützen, mehr Transparenz hinsichtlich der Vergabe der Gutachten, aber eben auch der Veröffentlichung der Gutachterergebnisse zu erzielen.

Ich will ein letztes Beispiel nennen, das hier auch schon eine Rolle gespielt hat: Ich halte es für völlig unverantwortlich, zu der Frage der Personalentwicklung im Klinikverbund ein 700 000 Euro teures Gutachten in Auftrag zu geben, denn wo, wenn nicht in den Kliniken, im Gesundheitsressort und in der GeNo selbst sollte der Sachverstand liegen, der eine Personalentwicklung zum Gegenstand hat! Wer könnte eigentlich über Personalentwicklungsperspektiven etwas sagen als die Betroffenen, die Mitbestimmungsorgane, die Geschäftsführung, die Personalabteilungsleitung et cetera? Selbst wenn man der Ansicht wäre, das würde nicht reichen, könnte man bei dem Entscheidungsdruck, den wir in dem Bereich haben, für 700 000 Euro ein Jahr lang zehn wissenschaftlich ausgebildete Beraterinnen und Berater beschäftigen, und ich bin mir ziemlich sicher, dass sie schneller und mit weniger Kapazität zu einem besseren Ergebnis kommen würden. Also, den Gutachtenauftrag, das muss ich ganz konkret sagen, halte ich für völlig fehlgeleitet und falsch!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP – Prä- sident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Dieses Ergebnis hätte man schneller mit Hauskräften hinbekommen können. Es drängt sich der Eindruck auf, dass dieses Gutachten auch nicht dazu dient, Fachverstand einzukaufen, sondern politischen Entscheidungsdruck zu erzeugen. Diesen politischen Entscheidungsdruck zu erzeugen, meine Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Aufgabe der Parlamentarier und nicht Aufgabe von externen Beratern. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Lühr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der FDP-Fraktion schlägt ein vor- und nachgelagertes Berichtssystem für die Vergabe von Beratungsaufträgen vor. Als erfahrener Verwaltungsmensch, der natürlich die verfassungsrechtlichte Stellung des Parlaments genau kennt, steht es mir nicht zu, dieses Berichtsverlangen zu qualifizieren, zurückzuweisen beziehungsweise zu bewerten. Das will ich auch nicht tun. So viel ist aber für uns aus der Praxis klar: Allein das Berichtssystem ist zur Verbesserung nicht ausreichend. Erlauben Sie mir daher einige Hinweise, wie man insgesamt die Inanspruchnahme von Fachexpertisen besser steuern könnte!

Grundsätzlich will ich vorab dazu sagen: Es nützt eigentlich wenig, wenn man einzelne Beratungsaufträge skandalisiert oder jetzt, wie Herr Röwekamp es leider eben gemacht hat, aus dem Zusammenhang zieht und dann sagt, in den Kliniken wird das soundso gehandhabt. Bei der Gesundheit Nord ist, glaube ich, eine ganze Menge in den dafür zuständigen Gremien auch durchaus kontrovers diskutiert worden, das müsste dann im Einzelnen besprochen werden. Ich bin jetzt hier nicht als Vertreter des Finanzressorts berufen, das im Einzelnen aufzugreifen. Es nützt aber auch nichts, die beratenden Berufe, da gebe ich Herrn Röwekamp recht, in eine Ecke zu stellen und zu sagen, sie seien diskreditiert oder können das nicht. Ich sage das immer mit der alten Fußballweisheit: Entscheidend ist auf dem Platz, also wie verändern wir die Praxis bei Beratungen!

Wir haben eine große Zahl von Beratungsvergaben, das ist in der Antwort eindeutig und auch sehr detailliert dargelegt worden. Vielen Dank für das Lob aus den vorhergehenden Redebeiträgen! Warum aber gibt es überhaupt externe Beratung? Die gängigen Argumente sind eigentlich fehlender Sachverstand in den einzelnen Arbeitsfeldern oder eine Legitimation durch Neutrale. Damit steht die Kultur der Verwaltungsentscheidung auf der Tagesordnung. Ist es eigentlich tatsächlich so, dass wir keine Fachleute haben, oder ist es so, dass sich keiner traut beziehungsweise keinem zugetraut wird, irgendetwas aufzuschreiben? Ich meine, wir müssen den Betroffenen klare Vorgaben geben und Mut machen, Entscheidungsalternativen aufzuzeigen. Ihnen muss man dies zutrauen, sie müssen auch einmal Fehler machen dürfen, und sie müssen sich trauen, klar Position zu beziehen. Selbstverständlich muss man das auch ergänzen mit Fortbildungen.

Wir haben heute gerade positiv in dem vorherigen Tagesordnungspunkt über die Immobilienanstalt diskutiert, dass wir das mit Bordmitteln in einem gut ausgetüftelten Entscheidungsprozess gemacht haben, weil es auch klare politische Vorgaben gab, wo die Reise hingehen sollte, und dann ist das umgesetzt

worden. Ich erinnere an die damalige Begutachtung, die uns für McKinsey und Roland Berger insgesamt 2,8 Millionen Euro gekostet hat, wo wir verschiedene Vorschläge gehabt haben, und das ist natürlich hinterher auch in Ansehung der Gesamtsituation in Alternativen dargestellt worden, dass man sich aus dem Baukasten aussuchen konnte, welche Teile man nimmt. Wir brauchen da eher einen anders gelagerten Prozess. Das heißt für die Alltagspraxis: Wir brauchen eine Umkehr der Beweislast! Können wir diesen Auftrag selbst machen? Was rechtfertigt eine externe Vergabe? Wo sind zum Beispiel langfristige Bedarfe? Lohnt es sich, neuen Sachverstand aufzubauen oder nicht?

Mit dieser Veränderung der Kultur der Verwaltungsentscheidungen schaffen wir dann auch wichtige Voraussetzungen für die Steuerung der Vergabe von Aufträgen. Erforderlich ist dann natürlich, dass wir auch das Verfahren optimieren, also es muss gesagt werden, ist der Auftrag in Inhalt, Prüfungstiefe, Zeitrahmen abgegrenzt und auch genau bestimmt, was hier bereits kritisiert worden ist. Dann: Ist die Wirtschaftlichkeit gegeben? Grob gesagt, hinsichtlich der Personalaufwendungen wäre der Maßstab 22,7 BTS, das entspricht dem A-15-Gehalt für einen internen Gutachter. BTS sind Beratertagessätze, und da können Sie schon sehen, ein gut qualifizierter Mitarbeiter der Verwaltung hat nach Abzug des Urlaubs noch 9,5 Monate Zeit weiterzuarbeiten. Das wäre auch ein Ansatzpunkt, den man dann in der Wirtschaftlichkeitsberechung einbeziehen kann.

Wichtig ist uns, dass auch Experten aus der Verwaltung herangezogen werden. Wir haben das große IT-Verfahren EOSS in der Steuerverwaltung ohne externe Berater umgestellt, da haben uns Kolleginnen und Kollegen aus der Steuerverwaltung in Sachsen-Anhalt betreut. Das hat gut geklappt, das hat sich herumgesprochen, und der Finanzminister aus Hessen ist gekommen und hat gefragt: Das hat mir gut gefallen in Bremen, ich würde euch gern gegen Erstattung der Unkosten beauftragen, das für Hessen zu machen. Das ist doch ein positives Beispiel, wenn wir so etwas kultivieren und weiterentwickeln.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Wir haben viele Einrichtungen im Land, die auch Expertisen abgeben können, also Institute, Hochschulen, die Universität. Dort sollte auch abgefragt werden, ob entsprechender Sachverstand vorhanden ist. Man muss natürlich auch immer prüfen, ob es schon Entsprechendes gibt. Sie sehen, da gibt es eine ganze Reihe von Vorgaben, Vergaberecht und so weiter. Das wollen wir in einem Leitfaden für die Praxis aufbereiten, wo auch die Erkenntnisse des Bundesrechnungshofs einbezogen werden, dass man dann für die Verwaltungsarbeit genau einen Ansatzpunkt hat.

Ich komme noch einmal kurz zu dem Berichtssystem! Wir haben zurzeit drei Festlegungen für Entscheidungsvorbehalte, ab welchem Betrag es dem Haushalts- und Finanzausschuss vorzulegen ist und wann Berichte zu erstellen sind. Das kann man optimieren, das sollte dann auch im Haushalts- und Finanzausschuss im Einzelnen, vielleicht auch fallbezogen, einmal beraten werden.

Sie sehen, der Senat hat sich auf den Weg gemacht, wir werden das auch im Haushalts- und Finanzausschuss konstruktiv unterstützen, meinen aber, dass man mehr machen muss, als das Berichtssystem zu intensivieren. Uns ist dabei wichtig, dass dort die Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss „Kliniken“, der sich ausführlich damit beschäftigt hat, auch eingehen, in den Kliniken haben wir ja schon Vorgaben gemacht, das zu verändern. Wir wollen das auch für die Verwaltung nutzen! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen.

Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/493 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Erfolgsbilanz der B.E.G.IN nach zehnjähriger Tätigkeit

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 5. August 2008 (Drucksache 17/500)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 30. September 2008

(Drucksache 17/557)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Dr. Heseler.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Herr Staatsrat, dass Sie von dieser Gelegenheit nicht Gebrauch machen möchten, sodass wir dann gleich in die Beratung eintreten können.