Zweitens: Welche Maßnahmen ergreift der Senat zur Durchsetzung des staatlichen Wettmonopols im Land Bremen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Anzahl illegaler Sportwettangebote ist in den letzten Jahren beständig gewachsen. Neben den zahlreichen in- und ausländischen Internetwettmöglichkeiten haben sich auch in Bremen und Bremerhaven diverse Wettbüros niedergelassen.
Derzeit wird in Bremen und Bremerhaven in 42 Fällen gegen die Betreiber illegaler Wettbüros vorgegangen. Es ist zu beobachten, dass es in diesem Bereich eine starke Fluktuation an Standorten und auch Betreibern gibt. Sobald die Behörden Untersagungsverfahren einleiten, werden diese Wettbüros in etlichen Fällen angeblich geschlossen, tatsächlich aber häufig von einer anderen Person fortgeführt. Daraus ergibt sich ein erheblicher Verwaltungsaufwand.
Es liegt darüber hinaus eine größere Zahl unbearbeiteter Hinweise auf das Vorhandensein weiterer Wettbüros vor. Zudem ist davon auszugehen, dass es neben den nach außen im Straßenbild erkennbaren noch weitere illegale Glücksspielangebote gibt, die zum Beispiel in „Hinterzimmern“ von Clubs oder Vereinen illegal betrieben werden. Auch Pokerveranstaltungen, die oftmals in einer rechtlichen Grauzone stattfinden, sind kritisch zu beobachten.
Zu Frage 2: Der Senator für Inneres und Sport wird sein Einschreiten gegen illegales Glücksspiel weiter verstärken. Zu diesem Zweck wird er zusätzlich zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Stadtamt abordnen, um den Hinweisen gezielt nachzugehen und gemeinsam mit dem Gewerbeaußendienst des Stadtamtes, der Polizei und der Staatsanwaltschaft systematisch und umfassend gegen die illegalen Wettbüros vorzugehen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, welche Planung verfolgt denn der Senat, um gegen illegale Wettanbieter im Internet vorzugehen?
Die Rechtslage sieht so aus, dass nach dem geltenden Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2009 sowohl die Werbung im Internet als auch jegliche Ausübung des Spielbetriebs im Internet verboten sein werden, und ich denke, damit haben wir dann endlich die Rechtsgrundlage, die ein effektives Einschreiten ermöglicht.
Eine letzte Zusatzfrage noch, Herr Senator! Prüft Ihr Haus auch den Einsatz des sogenannten Access-Blocking für illegale Wettanbieterseiten, dass es dem Internetbenutzer also nicht mehr möglich ist, auf diese Seiten zuzugreifen?
Wir werden natürlich versuchen, dies gemeinsam mit den anderen Bundesländern zu organisieren, das ist ja kein allein bremisches Problem. Ich denke, dass wir jetzt auf einem guten Weg sind, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 14. Oktober entschieden hat, dass der geltende Staatsvertrag über das Glücksspielwesen verfassungskonform ist, und ich denke, dass wir damit einen Punkt erreicht haben, an dem auch die Flut an Gerichtsverfahren ein Ende nehmen wird. Insofern blicken wir optimistisch in das nächste Jahr.
Herr Senator, welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, dass dieses Milieu möglicherweise eine enge Verbindung zur organisierten Kriminalität hat?
Ich glaube, es liegt auf der Hand, dass hier eine Szene entstanden ist, in der sich alles miteinander verbindet. Das sind die illegalen Wettbüros, die aber auch durchaus für Geldwäsche geeignet sind, bei denen wir auch sehen, dass ein Bezug zum Drogenhandel besteht, und insofern sehen wir das sehr kritisch, und ich glaube, dass man hier auch gerade vor Ort, das gilt insbesondere für das Viertel, massiv einschreitet.
Herr Senator, halten Sie unter dem Gesichtspunkt, den Sie eben selbst geschildert haben, die Maßnahmen, die Sie treffen wollen, nämlich zwei Mitarbeiter zusätzlich in das Stadtamt abzuordnen, um das illegale Wettspiel besser bekämpfen zu können, für ausreichend mit dem Wissen – was Sie ja eben selbst gesagt haben –, dass die organisierte Kriminalität unmittelbar mit diesem Geschehen zusammenhängt?
Die Verstärkung des Stadtamts ist ein Teil der gesamten Konzeption. Ich denke, dass wir hier helfen können, ist erst einmal eine erfreuliche Botschaft. Auf der anderen Seite, denke ich, müssen wir das natürlich über die Polizei organisieren, und wir sehen da Handlungsbedarf gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität, weil die Ausstattung in der Tat nicht ausreichend ist, um auf all diese Probleme adäquat zu reagieren. Wir sind aber auch dabei, hierfür zusätzliche Hilfen zu organisieren und diesen Bereich insgesamt zu verstärken.
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Senator! Aber gerade im Bereich der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität haben wir ja diverse Defizite in der Verfahrensdauer, und es ist Ihnen sicherlich auch bekannt, dass die Wirtschaftsdelikte im Bereich der Kriminalpolizei möglicherweise nicht ausreichend bearbeitet werden können. Wenn Sie nun sagen, dieser Bereich soll sich jetzt vermehrt diesem
Ich habe diesen Bereich in einem teilweise sehr traurigen Zustand übernommen, das muss ich sagen, und es ist ein großes Angebot, was wir organisieren müssen, weil es in der Tat nicht nur das illegale Wettspiel betrifft.
Ich glaube, die Probleme gehen auch etwas weiter in die Vergangenheit zurück, aber wir wollen hier nicht über die Vergangenheit diskutieren, sondern erklären, was wir zukünftig machen wollen. Ich sehe dort insgesamt einen Handlungsbedarf! Wir sind diesbezüglich im Land Bremen nicht gut aufgestellt, und das gilt nicht nur für den Bereich der Bekämpfung der illegalen Wettbüros, sondern für den gesamten Komplex der Wirtschaftskriminalität. Ich habe die Vorstellung, dass wir diese Abteilung sehr zügig verstärken, indem wir externe Hilfskräfte hinzunehmen. Das müssen nicht unbedingt ausgebildete Polizeibeamte sein, es ist auch hilfreich, dafür Diplom-Kaufleute einzustellen, Experten, die sich im IT-Geschäft auskennen, die Bilanzen lesen können. All dies muss zusammengeführt werden, und ich denke, dass wir dann auch eine Chance haben, hier effektiver vorzugehen.
Die vierte Anfrage betrifft das Aktionsprogramm „Kindertagespflege“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie bewertet der Senat das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestartete Aktionsprogramm „Kindertagespflege“?
Zweitens: Ist dem Senat bekannt, ob Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Bremen beabsichtigen, sich für eine Förderung im Rahmen des Aktionsprogramms zu bewerben, und wurden diese Träger von der senatorischen Behörde vorab auf das Programm aufmerksam gemacht?
Drittens: Welche Projekte und Ideen zur Gewinnung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen werden im Land Bremen verfolgt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Senat begrüßt das Ziel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Kindertagesbetreuung durch die zusätzliche Gewinnung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds qualitativ und quantitativ auszubauen und damit zugleich einen Beitrag zur Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ der Bundesregierung zu leisten. Durch eine gezielte Förderung der Kindertagespflege kann ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Bildung von Kindern in Tagespflegestellen und zur Weiterentwicklung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden. Zugleich soll potenziellen Tagespflegepersonen ein Anreiz gegeben werden, sich für diese Arbeit zu entscheiden und zu qualifizieren.
Zu 2: Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat deshalb die beiden Jugendämter Bremen und Bremerhaven von dem Aktionsprogramm in Kenntnis gesetzt. Beide Stadtgemeinden planen, am Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, und erarbeiten derzeit Projektvorschläge. Die Kofinanzierung wird im Rahmen der Haushalte dargestellt.
Zu Frage 3: Für die Stadtgemeinde Bremen ist dabei von folgenden Überlegungen auszugehen: In Abstimmung mit dem Träger PiB, Pflegekinder in Bremen GmbH, sollen im Rahmen des Aktionsprogramms „Kindertagespflege“ folgende Schwerpunkte weiterentwickelt und ausgebaut werden: weiterer Ausbau der quantitativen und qualitativen personellen Ressourcen und Weiterentwicklung der regionalen Kooperationsstrukturen in der Stadtgemeinde, insbesondere Gewinnung von Berufsrückkehrerinnen und Berufrückkehrern mit sozialpädagogischem/sozialpflegerischem Berufsabschluss, Entwicklung eines Beratungs- und Dienstleistungsangebotes für Betriebe, Entwicklung der Kindertagespflege hin zu einem qualifizierten sozialpädagogischen/sozialpflegerischen Berufsbild mit anerkanntem Ausbildungsabschluss.
Der Magistrat der Seestadt Bremerhaven verfolgt folgende Punkte und Ideen: Vorbereitung einer „Online-Börse“ für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die voraussichtlich im Frühjahr 2009 freigegeben wird, Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit der ARGE, bezogen auf die Qualifizierung von ALG-II-Empfängerinnen zu Kindertagespflegepersonen, Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit der Bremerhavener Arbeit GmbH und dem Arbeitsförderungszentrum im Lande Bremen GmbH zur Heranführung von türkischsprachigen Frauen an die Kindertagespflege, Weiterentwicklung der Ansätze für eine regionale Struktur von Selbstorganisation unter den Kindertagespflegepersonen. Es bestehen Absprachen mit der Fachhochschule Nordwestnieder
sachsen in Emden über die Fortbildung und Supervision von Kindertagespflegepersonen. Darüber hinaus plant der qualifizierende Träger, das HeleneKaisen-Haus, die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems im Bereich der Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit der Hochschule Vechta. – Soweit die Antwort des Senats!
Erst einmal herzlichen Dank, dass Sie sich in diesem Bereich auf den Weg machen werden! Ich gehe also davon aus, dass die Senatsvorlage vom 26. März 2008, die auch durch den Haushalts- und Finanzausschuss gegangen ist, wonach im Jahr 2009 kein Ausbau der Tagespflege, also der Tagesmütter, im Lande Bremen erfolgen soll – und wofür auch kein Geld zur Verfügung gestellt wurde –, hiermit hinfällig ist und Sie sich hinsichtlich des Haushalts mit der Senatorin für Finanzen noch einmal auseinandersetzen, inwiefern dort zusätzliche Gelder auch zur Kofinanzierung zur Verfügung gestellt werden. Habe ich das richtig verstanden?
Ich freue mich, dass wir uns hier auch vor dem Hintergrund dieses Programms gemeinsam mit PiB auf den Weg machen, eine Weiterqualifizierung, aber auch eine Gewinnung neuer Tagespflegemütter zu erreichen. Wenn ich es noch richtig weiß, habe ich es in der Antwort zu Frage 1 ja auch so formuliert, dass die Kofinanzierung im Rahmen der Haushalte dargestellt wird.
(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Kennen Sie die Regularien in der Fragestunde? Der Präsi- dent erteilt das Wort!)
Meine zweite Frage bezieht sich auf Bremerhaven! Sie haben an der Stelle gesagt, dass Bremerhaven gezielt versuchen wird, Hartz-IV-Empfänger für eine Weiterqualifizierung von Tagesmüttern zu gewinnen. Ist Ihnen bekannt, dass wir auch in der Stadt Bremen in nicht unerheblicher Anzahl zurzeit Tagesmütter haben, die sich im Hartz-IV-Bezug befinden und dort ebenfalls zusätzlich im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen als Tagesmütter arbeiten? Haben Sie im Rahmen des Konzeptes, das Sie für die Neufinanzierung der Tagesmütter ab 2009 vorgelegt haben, auch eine Modellberechnung vorgenommen, um die Ängste, die dort von vielen Tagesmüttern geäußert worden sind, dass die Anrechnung hinterher dazu führen wird, dass sie aus dem Hartz-IV-Bezug herausfallen oder