und dafür brauchen wir eine Gesetzesänderung. Ich bin, glaube ich, völlig unbelastet, ich habe drei liebe Katzen zu Hause und würde nie auf die Idee kommen – –.
Ich würde nie auf die Idee kommen, mir einen Kampfhund zuzulegen. Aber auch mit diesen Kampfhunden ist es nicht so einfach! Wir haben in Bremen die Listenhunde, und wir haben in Niedersachsen eine andere Praxis. Da werden potenziell gefährliche Tiere untersucht, eingestuft, und sie bekommen dann, wenn sie ungefährlich sind, ein Zertifikat, wonach diese Tiere als harmlos eingestuft werden. Wenn Sie so ein Tier haben, das seit zehn Jahren dieses Zertifikat trägt, zu Hause völlig liebevoll ist, nie Probleme bereitet, und dann müssen Sie diesem potenziellen Neubremer sagen, Du kannst nicht nach Bremen kommen, Du musst deinen Hund nach zehn Jahren irgendwo entsorgen, das ist ein Problem. Deswegen halte ich es für sinnvoll, dass wir dort in aller Ruhe auch einmal das rechtliche Für und Wider prüfen. Es geht ja nicht darum, dass wir uns wirklich vor gefährlichen Tieren schützen müssen, aber die Welt ist einfach etwas komplizierter, und es ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, dass, wenn Niedersachsen erklärt, dieses Tier ist harmlos, wir dann in Bremen sagen, wir erkennen das aber nicht an.
Deswegen, denke ich, ist es sinnvoll, darüber einmal in den Rechtsausschuss zu gehen, und wir können dann in aller Ruhe diese Dinge erörtern. Ich denke, dass wir bis zur zweiten Lesung einen Weg gefunden haben, und man muss in aller Fairness auch noch einmal sagen: Auch Bremen ist einen Weg gegangen, der akzeptabel war. Hier ist nicht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Praxis eingeleitet worden, dass nun jeder, der einen potenziell gefährlichen Hund hat, sich dieses Tieres entledigen musste, sondern es gab immer einen Übergang, das heißt, mit Maulkorbzwang und Leinenzwang musste man darauf reagieren. Die Tiere sind registriert worden, ihre
Zahl hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen, und das spricht dafür, dass dies eigentlich ein ganz gutes Gesetz ist. Wenn man das alles sieht, denke ich, kann man dieses Problem mit Augenmaß angehen, und ich glaube, dass wir hier beim zweiten Anlauf dann auch eine runde Sache hinbekommen. – Schönen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden mit der Drucksachen-Nummer 17/602, Neufassung der Drucksache 17/529, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t - m a n n [parteilos])
Es ist nun beantragt worden, nach der ersten Lesung das Gesetz an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau zum Personalcontrollingbericht – Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2006, Mitteilung des Senats vom 27. Mai 2008 (Drs. 17/415) vom 19. September 2008
Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Lühr. Meine Damen und Herren, der Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2006 vom 27. Mai 2008 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 24. Sitzung am 5. Juni 2008 an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der DrucksachenNummer 17/544 seinen Bericht und Antrag dazu vor. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Arnold-Cramer als Berichterstatterin.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die umfangreichen Unterlagen, die zwei Bände des Personalcontrollingberichtes, die Stellungnahme der Landesfrauenbeauftragten wie auch die Stellungnahme des Gleichstellungsausschusses liegen Ihnen allen vor, sodass ich es kurz machen kann und mich auf drei wesentliche Punkte beschränken möchte! Im Personalcontrollingbericht ist ein ausführlicher Bestandteil über die Teilzeitarbeit enthalten. Wir alle wissen, dass die Teilzeitquote in den letzten Jahren sehr stark gestiegen ist. Das ist gut so, das wollen wir auch so, denn wir wissen, dass es immer mehr Mütter mit kleinen Kindern gibt, die gern arbeiten möchten und die gern in Teilzeit arbeiten möchten. Viele Frauen aber, die arbeiten möchten, auch voll arbeiten möchten, finden leider nur einen Teilzeitplatz. Wir haben das Thema letztes Mal bei der Diskussion hier schon angesprochen. Diese erzwungene Teilzeit ist ein Punkt, der uns ziemlich viel Sorge bereitet. Wir würden ganz gern für den nächsten Bericht auch hier noch einmal eine detaillierte Aufstellung bekommen, wie viele Frauen es im Bereich des bremischen Einflusses gibt, die gern in Vollzeit arbeiten würden, aber nur einen Teilzeitplatz erhalten. Dies zu erheben, ist vielleicht etwas komplizierter. Man kann sich an Nordrhein-Westfalen ein Beispiel nehmen: Dort ist eine umfangreiche Studie entstanden, die zu sehr aufschlussreichen Ergebnissen gekommen ist. Wir würden uns wünschen, dass eine ähnliche Studie auch für den bremischen öffentlichen Dienst angefertigt wird.
Frauenförderpläne, Frauenbeauftragte, das ist alles sehr gut bei uns geregelt. Frauenbeauftragte sind ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gerade im Frühling wieder neu gewählt worden, alle Stellen sind wunderbar besetzt, aber Sorgen machen uns ein wenig die Frauenförderpläne. Es gibt vielleicht nicht überall Frauenförderpläne, das ist schon oft von uns angemerkt und kritisiert worden. Aber auch dort, wo es Frauenförderpläne gibt, sind sie – vielleicht können wir das auch ein bisschen plastischer ausdrücken – sehr antiquiert. Wir müssen also wirklich einmal eine Aufstellung bekommen, in welchen Bereichen es Frauenförderpläne gibt, wann diese Frauenförderpläne erstellt wurden und wie oft sie überhaupt schon fortgeschrieben worden sind.
Dann ist uns in einer Diskussion mit den Frauenbeauftragten aufgefallen, dass die Inhalte von Frauenförderplänen manchmal Inhalten von Betriebsvereinbarungen entsprechen. Familie und Beruf ist ein Thema, das natürlich sehr viele Frauen betrifft, aber nicht nur Frauen. Dieses Thema in Frauenförderpläne einzuschreiben, zementiert das Rollenbild. Ich möchte also darum bitten, dass das Thema „Familie und Beruf“ in Betriebsvereinbarungen und nicht in Frauenförderpläne gehört.
Wir freuen uns sehr, dass der Magistrat Bremerhaven zugesagt hat, uns ab dem nächsten Bericht auch den entsprechenden Bericht des Magistrats zuzuleiten. Bisher waren die Berichte im Personalcontrolling immer ohne Daten aus Bremerhaven, jetzt werden wir einen Teil über Bremerhaven erhalten. Ich finde das ganz toll, da haben wir einen noch besseren Überblick für die Stadt. Ich freue mich auf die Berichte und auf die Diskussionen dann mit Herrn Freitag. Das wird bestimmt ganz spannend. – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einen Teil der Zeit für etwas nutzen, was heute Nachmittag passiert ist: Die Schallmauer ist durchbrochen worden. Die erste Frau im Staatsgerichtshof ist hier vor uns vereidigt worden. Das freut mich doppelt, denn genau vor – –. Genau, ich gebe jetzt allen Zeit zum Klatschen!
Frau Mayer ist die erste Frau im Staatsgerichtshof seit weit über 35 Jahren, wenn ich mich richtig erinnere. Es macht mich glücklich, aber natürlich noch nicht ganz zufrieden, das können Sie sich vorstellen, Sie haben auch sicher nichts anderes erwartet. Ich erinnere mich, dass ich vor genau einem Jahr hier gestanden habe und in der Vorstellung unserer Kandidatin genau das moniert habe, aber auch unsere Solidarität für die anderen Frauen, die in der Warteschleife – so heißt es, glaube ich, postmodern – als Stellvertreterinnen überall benannt wurden. Nun haben wir die erste Frau; ich freue mich und habe ihr auch persönlich viel Kraft und Mut gewünscht und bitte im Voraus darum, dass Sie alle dafür sorgen, dass die zweite Frau im Staatsgerichtshof sehr schnell nachgewählt und vereidigt wird. Ich danke!
Gestern, im Zusammenhang mit dem Jubiläum 90 Jahre Frauenwahlrecht, ist sehr viel auch bezüglich des Personalcontrollingberichts gesagt worden, sodass ich mich – niemand wird undankbar sein – kurz fassen kann!
Das Land Bremen steht als Arbeitgeber für mehr als 56 000 Beschäftigte in einer besonderen sozialen und politischen Verantwortung. Gerade deshalb ist der aktuelle Personalcontrollingbericht mit dem Blick auf die Geschlechtergleichstellung längst überfällig. Der Bericht ist ein Spiegel unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit, die da lautet:
Erstens: In den schlechter bezahlten Tätigkeiten ist der Frauenanteil überproportional hoch, Raumpflegerinnen, Personal in der Küche und so weiter. Eine Veränderung wird es auch hier nur geben, wenn diese schwere Arbeit angemessen entlohnt und gesellschaftlich als das anerkannt wird, was sie ist, eine gesellschaftlich wichtige Arbeit.
Zweitens: Für die männlichen Kollegen in Teilzeit wird angegeben, dass der wesentliche Grund für Teilzeitarbeit die Altersteilzeit ist, also nicht, um Familienarbeit zu leisten, wie zum Beispiel, um Kinder zu betreuen oder ältere Familienangehörige zu pflegen.
Drittens: In 81 Prozent der Teilzeitplätze sind Frauen beschäftigt. Zu den Gründen schweigt sich der Bericht aus. Aus den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes aber wissen wir, dass Frauen sehr häufig mehrheitlich aus Gründen der Familienphase und der Familienarbeit ihre Erwerbstätigkeit reduzieren – daher der Begriff der ständig unterbrochenen Biografie der Frau. Die Rückkehr in Vollzeit ist sehr schwer und wird innerbetrieblich in den wenigsten Fällen ermöglicht, und wenn, nur mit tariflichen Einkommensveränderungen, wenn ein Tarif bezahlt wird.
Viertens: Die Folgen werden in diesem Bericht deutlich; die Aufstiegschancen in hochbezahlten Bereichen sind wesentlich geringer. Sowohl in der Forschung als auch im höheren Dienst sind Frauen unterdurchschnittlich vertreten. Die Möglichkeiten, als Frau in Teilzeit in einem höheren Dienst arbeiten zu können, erschweren das Ganze noch einmal.
Der Bericht zeigt auf, dass sich in den unterschiedlichen Sparten das gesellschaftliche Geschlechterverhältnis widerspiegelt. In den technischen Bereichen gibt es zu wenig Frauen, in den pädagogischen und schulischen Bereichen mit jungen Kindern zu wenig Männer. Zu Veränderungen sind besondere Anreize erforderlich. Neben einer angemessenen Bezahlung muss auch die Erziehungs- und Elementarbildungsarbeit mehr Anerkennung finden, wie ich vorhin gesagt habe, gesellschaftliche Anerkennung für sogenannte Frauenbilder und -berufe. Der Bericht macht deutlich, dass eine Geschlechtergerechtigkeit noch lange nicht erreicht ist. Gleichwohl müssen die Bemühungen zu strukturellen Veränderungen anerkannt werden, was ich hiermit auch aus Überzeugung tue. – Danke!