Protokoll der Sitzung vom 10.12.2008

Zweitens: Wie hoch liegt die Rückholquote des Landes Bremen derzeit, und wie stellt sich diese Quote im bundesweiten Vergleich dar?

Drittens: Wie viele offene Fälle, inklusive Altfälle, bei denen eine Heranziehung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz noch erfolgen muss, liegen derzeit vor?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Der Jahresbericht des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen bezieht sich auf Prüfungsergebnisse, welche im Wesentlichen das Amt für Soziale Dienste der Stadtgemeinde Bremen betreffen. Dabei bemängelte der Rechungshof, dass im Januar 2007 nur 5,03 Beschäftigungsvolumen der 6,75 Beschäftigungsvolumen vorgesehenen Stellen für den Bereich der Heranziehung im Amt für Soziale Dienste Bremen besetzt sind und die Verteilung auf die Sozialzentren nicht optimal erfolgt ist. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat umgehend dafür Sorge getragen, dass eine Aufstockung des Personals nicht nur auf 6,75 Beschäftigungsvolumen, sondern darüber hinaus auf 10,07 Beschäftigungsvolumen vorgenommen wurde und die Verteilung der Stellen auf die Sozialzentren optimal erfolgte, um den aktuellen Bedarfen Rechnung zu tragen, die sich zu einem großen Teil auch aus der Aufarbeitung alter Fälle ergeben. Ich verweise im Übrigen auf die verteilte Tabelle 1.

Bedingt durch die erfolgten Maßnahmen der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales konnte die Rückholquote für die Stadtgemeinde Bremen für den Vergleichszeitraum September 2007 bis September 2008 von 9,02 Prozent auf 10,36 Prozent gesteigert werden.

Der zentrale Forderungseinzug des Amtes für Soziale Dienste Bremen erhebt auch Kostenbeiträge nach dem SGB VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Ich verweise auf die verteilte Tabelle 2.

Nach Erledigung der Altfälle wird die Personalausstattung in diesem Bereich auch unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten noch einmal geprüft.

Die Rückholquote des Landes Bremen liegt in diesem Bereich geringfügig über der stadtbremischen Quote bei 10,8 Prozent und konnte gegenüber dem

Vorjahr gesteigert werden. Damals waren es 9,5 Prozent. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird die Rückholquoten der Bundesländer für das Jahr 2008 im Mai 2009 bekannt geben.

Für den Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes betrug die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle Ende September stadtweit 7820. Hinzu kommen 3720 Kostenbeitragsfälle im Bereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Die Gesamtfallzahl in der Heranziehung beträgt 11 540 Fälle.

Von den 7820 Fällen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden zurzeit in 666 Fällen tatsächlich Einnahmen erzielt, von den 3720 Kostenbeitragsfällen in 981 Fällen. Die Heranziehungsfälle werden über ein spezielles Buchhaltungsprogramm bearbeitet. Eine Unterscheidung zwischen „Altfällen“ oder „Neufällen“ ist nicht möglich. Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Ahrens, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn man sich den Bericht zum Unterhaltsvorschussgesetz im November 2008 im Haushalts- und Finanzausschuss ansieht, stellt man fest, dass die Zahlen, die Sie uns hier vorgelegt haben, hochgerechnet auf das Jahr nicht so schön aussehen. Wieso bleiben wir – ich bringe einmal ein Zitat, das damals, als der Rechnungshofbericht kam, von der Zeitung aufgegriffen worden ist – das „Eldorado für säumige Väter“, und wieso werden wieder nur unterdurchschnittlich Beträge zurückgefordert und nur 4,91 Millionen Euro laut Haushalts- und Finanzausschussbericht, der aus Ihrem Hause kommt, statt der kalkulierten 5,48 Millionen Euro eingefordert?

Bitte, Frau Senatorin!

Zunächst will ich noch einmal betonen, dass ich alle Bemühungen unterstütze, hier auch die Heranziehung und die Rückholquote zu verbessern. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die Sozialstrukturen insbesondere in diesem Bereich so sind, wie sie sind, und dadurch die Möglichkeit, hier auch Rückholquoten zu erhöhen, begrenzt sind.

(Beifall bei der SPD)

Das müssen wir einfach auch in diesem Zusammenhang mit berichten. Wenn Sie hier sagen, dass wir zu wenig Einnahmen erzielen, so bitte ich einfach auch zu berücksichtigen, dass es hier ja die tatsächlichen Zahlen des Erreichten und nicht die Zahlen der Bemühungen widerspiegeln kann.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das Unterhaltsvorschussgesetz und die unterdurchschnittliche Rückforderung verfolgt uns ja seit dem Jahr 2000. Der Bundesrechnungshof wie auch der Landesrechnungshof haben dieses Thema mehrfach aufgegriffen. Wenn man sich die Zahlen anschaut, die der Haushalts- und Finanzausschuss erhalten hat, stellt man fest, dass seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2008 keine nennenswerten Verbesserungen erzielt worden sind und wir uns weiterhin im unterdurchschnittlichen Bereich bewegen. Meine Frage: Wie kommt es, dass Niedersachsen 20 Prozent Rückholquote hat, auch in Städten wie Delmenhorst, und dass wir in Bremen es auch im Bereich der Altfälle nicht schaffen, hier vernünftige Zahlen zu erreichen?

Bitte, Frau Senatorin!

Die Zahlen, die Sie jetzt genannt haben, nehme ich einmal zur Kenntnis. Mir liegt eine Tabelle vor, die die Bundesländer insgesamt berücksichtigt. Dort stelle ich fest, dass sogar Länder wie zum Beispiel Bayern in den letzten Jahren sinkende Rückholquoten haben, und ich will ganz deutlich sagen: Möglicherweise ist meine Einschätzung der Möglichkeit der Rückholquote realistischer, als Sie Ihre vor dem Hintergrund der Sozialstruktur Bremens auch hier in den Raum stellen. Ich will auch noch einmal deutlich sagen, dass sich die Stadtstaaten Bremen und Hamburg nicht wesentlich unterscheiden.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie mit mir einer Meinung, dass wir alles unternehmen müssen, um die Rückholquote zu steigern, damit auch Spielräume entstehen, um eben Ausgaben, die an anderer Stelle im Sozialhaushalt notwendig sind, finanzieren zu können?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich hatte es zweimal gesagt, aber sage es gern noch einmal, dass ich alle Bemühungen unterstütze, um hier auch zu Verbesserungen zu gelangen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich habe auch deshalb, angebunden in der Abteilung 1 meines Ressorts, federführend eine Arbeitsgruppe im Sommer dazu eingerichtet, und ich will auch noch einmal auf die Tabelle verweisen, die deutlich macht, dass wir zwar in der Anzahl der Fälle die Steigerung in den Prozentzahlen nicht gewaltig haben, dass wir aber die Gesamteinnahmen um 27,4 Prozent haben steigern können. Ich finde, das gehört dann

auch in den gesamten Komplex, und wir werden – und so etwas will ich gern natürlich auch in den dafür zuständigen Gremien tun – hierüber in regelmäßigen Abständen auch berichten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, sind Sie mit mir einer Meinung, dass es insbesondere in Großstädten wegen der spezifischen Infrastruktur besonders schwierig ist, Unterhaltsvorschüsse zurückzuholen?

Bitte, Frau Senatorin!

Da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Ich hatte ja schon auf Berlin und Hamburg und die Prozentzahlen, die nur geringfügig über unseren liegen, hingewiesen.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, Sie haben an einer Stelle von dem zentralen Forderungseinzug gesprochen. Sehen Sie eine mögliche Effizienzsteigerung auch darin, dass man das in einer Abteilung bei einem Sozialzentrum bündeln könnte?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir schauen im Moment, das ist gerade Aufgabe der von mir eingerichteten Arbeitsgruppe, hier auch an diesen Stellen, und wir werden das natürlich auch, insbesondere unter dem Kosten-Nutzen-Effekt – ich habe das in meiner Antwort auch vorgetragen –, zu beobachten haben. Wir haben jetzt knapp vier Stellen mehr in diesem Bereich und müssen natürlich auch schauen, ob wir dadurch auch den Nutzen bei der Rückholquote so effektiv steigern können.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, würde es sich anbieten, auch die Maßnahmen zur Heranziehung Unterhaltspflichtiger in diesem ganzen Komplex mit einzubeziehen?

Bitte, Frau Senatorin!

Natürlich ist das der Gesamtkomplex.

Eine weitere Zusatzfrage vom Abgeordneten Röwekamp. – Bitte sehr!

Frau Senatorin, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Rückholquote für das Land mit 10,8 Prozent doch deutlich über der Rückholquote der Stadtgemeinde Bremen mit 10,3 Prozent liegt?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie haben die Zahlen vorliegen. Hier ist es so, dass wir landesweit eine höhere Rückholquote haben als in der Stadtgemeinde Bremen, die ganz wesentlich aus den Altfällen herrührt. Sie wissen auch, wie der Personalbestand in den Vorjahren gewesen ist, und ich mache keinen Hehl daraus, dass wir alle Bemühungen – ich unterstreiche das noch einmal – hier in Gang setzen, um mit der im Sommer eingerichteten Arbeitsgruppe hier auch zu Verbesserungen zu gelangen, allerdings, auch das will ich sagen, meine Einschätzung ist da realistisch: Sie heben ab auf den Vergleich Bremen und Bremerhaven.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja genau, darauf hebe ich ab! Können Sie uns sagen, wie hoch die Rückholquote in der Stadtgemeinde Bremerhaven ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich kann Ihnen das jetzt nicht konkret sagen, aber Sie können ja teilen: Wenn wir auf 10,8 Prozent kommen und eine Rückholquote in der Stadtgemeinde Bremen haben, dann können Sie ja auch ausrechnen, welche Rückholquote wir in Bremerhaven haben, die über 10,8 Prozent liegen muss.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, sie dürfte dann ungefähr 2,5 bis 3 Prozent, das kommt ja auf die Fallzahlen an, höher liegen. Wie erklären Sie sich das eigentlich, und was können Sie aus Bremerhaven lernen?