Ich möchte auch sehr deutlich sagen: Wir sind sehr offen in der Beratung aller Vorschläge und Punkte, die hierzu auf den Tisch gekommen sind. An dieser Stelle darf ich aber auch betonen, das hat vielleicht auch etwas damit zu tun, dass es jetzt so schnell auf den Tisch gekommen ist: Alle hatten sich vorgenommen, schneller zu reagieren. Ich weiß, dass es in den Oppositionsfraktionen – wie bei uns – nicht immer einfach war voranzugehen. Die Legislaturperiode ist schon eineinhalb Jahre um, wir haben einen gewissen Zeitdruck, zu Ergebnissen zu kommen. Das haben wir uns fest vorgenommen. Wir möchten das, was zu Beginn der Legislaturperiode verabredet worden ist, auch realisieren!
Das Bremische Abgeordnetengesetz muss der gesellschaftlichen Wirklichkeit nähergebracht werden, das ist die politische und inhaltliche Essenz dessen, was wir Ihnen hier vorlegen!
Die gesellschaftliche Veränderung ist ein ganz wichtiger Aspekt. Die Vorschläge mögen – die Kritik habe ich ja schon gelesen – nicht weit genug gehen. Aber sie sind auch nicht darauf ausgerichtet, möglichst
weitgehend das Bremische Abgeordnetengesetz, das sich in seinen Kernelementen doch bewährt hat, zu verändern. Wir sind ein Halbtagsparlament, das einzige Halbtagsparlament in dieser Form in Deutschland, und dieses Halbtagsparlament kann man nicht einfach durch weitreichende Vorstellungen kurz über den Haufen werfen. Vielmehr wollen wir dort ansetzen, wo wir Punkte haben, die wir auch realisieren können, die wir aber realisieren müssen, weil die Gesellschaft sich an verschiedenen Punkten verändert hat und wir uns – das haben wir gerade als Kriterium diskutiert – gegenüber der gesellschaftlichen Entwicklung insgesamt weder erheben noch erniedrigen wollen. Ich muss aber auch deutlich sagen, dass selbst das, was wir hier vorschlagen, teilweise Einschnitte in die Rechte und Möglichkeiten und auch die finanziellen Bedingungen, die Abgeordnete vorfinden, beinhalten werden.
Es gibt an einigen Stellen aber auch Korrekturen, die eine Verbesserung darstellen, und insgesamt, auch darauf haben wir geachtet, muss sich so etwas – und da spielen die knappen Bremer Finanzen eine große Rolle – die Waage halten.
Ich will zum Einzelnen sagen, dass wir Ihnen hier vorschlagen, zu sprechen und dazu auch Regelungen zu finden, dass das viel kritisierte Übergangsgeld, das wir im Bremischen Abgeordnetengesetz haben, verändert wird zu einer Übergangshilfe. Hier geht es um die Regelung, dass Abgeordnete, wenn sie ausscheiden, nach dem bisherigen Gesetz eine bestimmte Anzahl von Monaten, je nachdem, wie lange sie der Bürgerschaft angehört haben, ein anrechnungsfreies Übergangsgeld in Höhe der Diät erhalten.
Das soll so geändert werden, dass wir nur dann zu einer solchen Zahlung kommen, wenn es ein Übergangsproblem gibt, also wenn Einkommensverluste, Einkommenseinbußen folgen oder gar kein Einkommen zur Verfügung steht. Dann soll für eine befristete Zeit eine Übergangshilfe gezahlt werden können. Das ist analog zu den Sozialversicherungssystemen, die wir in Fällen, in denen Menschen in Einkommensnot kommen, auch in der Gesellschaft haben. Dann werden aber Einkommen, die man sonst erzielt, auch angerechnet. Das ist ein weitreichender Einschnitt, weil Sie natürlich wissen, wenn Sie hier in die Bürgerschaft kommen, dass das Abgeordnetengesetz heute so ist und dass sich das zukünftig ändern wird. Sie können natürlich sagen: Wenn ich hier einmal ausscheide und soundso viele Jahre, eine Legislaturperiode beispielsweise, hier gewesen bin, habe ich bislang Anspruch auf ein anrechnungsfreies Übergangsgeld, und das umfasst bei vier Jahren immerhin vier Monate. Das wird geändert und wird so abgeschafft.
Auf der anderen Seite haben wir eine Veränderung dahingehend, dass die Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachkommen oder selbstständig sind – und in diesem Hause sind es die Arbeitgeber oder die Selbstständigen eben selbst – eine Stundenpauschale
in Höhe von 20 Euro bekommen. Das ist nun wirklich weltfremd. Das weiß jeder, der einen Handwerker zu Hause bestellt, wie weit weg das von Stundensätzen ist, die normal üblich sind. Darum schlagen wir Ihnen hier eine Anpassung auf 30 Euro vor, die nicht die Lücke schließt, sondern nach wie vor bescheiden ist, aber verbinden damit, dass zukünftig dieser Wert sich im Umfang der Diätenerhöhung erhöhen soll. Ich will an dieser Stelle auch deutlich sagen, dass wir damit eine zunehmende Strukurveränderung sehen und auf sie zugehen wollen.
Eine Änderung, die wir noch wollen, der Kollege Woltemath hat das hier angesprochen, als er gesagt hat: Wir wollen die ganze Gesellschaft repräsentieren. Wir haben schon Veränderungen dahingehend, dass Abgeordnete, die aus dem öffentlichen Dienst kommen, in immer geringerer Zahl in diesem Hause vertreten sind. Ich kann das für meine eigene Fraktion sagen: Als ich 1995 in dieses Haus eingetreten bin, waren über die Hälfte der Abgeordneten der SPDFraktion Mitglieder des öffentlichen Dienstes oder der Körperschaften öffentlichen Rechts, also inkompatibel. Das ist heute geschrumpft auf unter ein Drittel, und ich denke, dass wir weitere Entwicklungen in die Richtung haben werden. Darauf müssen wir eben auch blicken.
Ich will die weiteren Punkte hier nur kurz benennen! Das viel diskutierte Sterbegeld soll abgeschafft werden, das gibt es auch ansonsten nicht mehr. Wir wollen bei der Frage des Eintritts in den Ruhestand die Regelungen wählen, die allgemein gesetzlich üblich sind. Bisher ist als feste Zahl 63 Jahre festgeschrieben, und wenn Sie mehr als 8 Jahre in diesem Hause gesessen haben, können Sie sogar den Eintritt in den Ruhestand auf 59 Jahre vorziehen. Das soll sich ändern gegenüber den üblichen Regularien, was für den jetzigen Stand ein Alter von 65 Jahren umfassen würde. Wenn sich die Gesetzgebung für Beamtinnen und Beamte da ändert, wird sich das dann auch hier für die Abgeordneten ändern. So gesehen: Ändern wir Beamtengesetze auf Bundesebene, dann hat das auch unmittelbare Auswirkungen für uns, und ich glaube, einen solchen Zusammenhang muss man herstellen.
Wir wollen auch eine Verbesserung und Veränderung im Bereich der Krankenversicherungsbeiträge. Dort werden bisher Abgeordnete bevorteilt, die privat versichert sind, weil sie die Beihilfe in Anspruch nehmen können. Das soll ausgeglichen werden für alle Abgeordneten und so gesehen in einem solchen Zusammenhang sichergestellt werden.
Ich darf, weil ich jetzt auch die Glocke höre, zum Schluss nur noch einmal betonen, dass wir sehr offen sind gegenüber allen Vorschlägen. Ich habe da viel gelesen und gehört, von der Abschaffung von
Reisekostenpauschalen bis zur Debatte über die Inkompatibilität. Ich bin sicher, dass wir die Inkompatibilität diskutieren müssen und werden im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss, und ich bin gespannt, welche klugen Vorschläge wir dort bekommen.
Ich habe sogar gelesen – ich glaube, das war von Ihnen, Herr Röwekamp –, dass wir darüber reden sollten, ob wir unsere Versorgung nicht generell umstellen und wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ein Versorgungswerk schaffen. Wir haben dies diskutiert, und das ist geprüft worden, und ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, das würde richtig Geld kosten. Das würde zu einer Verdopplung der Diäten für die Abgeordneten führen müssen, weil sie sich selbst versichern müssen, und das vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir ganz unterschiedliche Statusgruppen haben: Selbstständige, abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus privaten Betrieben, wir haben Studenten, Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst, Menschen, die aus keiner Erwerbstätigkeit kommen und hier Abgeordnete werden, ganz unterschiedliche Hintergründe.
In einem solchen Parlament, das ist etwas anderes als Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, hat bisher noch niemand ein überzeugendes Modell vorgelegt, welches auch funktioniert. Ich sage aber, wenn es ein solches Modell gibt, sind wir die Letzten, die sich dagegen verweigern. Das würden wir gern mitmachen, nur unter einer Bedingung: Wir müssen es in dieser Legislaturperiode schaffen, denn wir legen hier nichts für das Wolkenkuckucksheim vor, sondern etwas, was wir in den nächsten Monaten realisieren und auch hier in diesem Hause als Gesetzesänderung beschließen wollen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Debatte schließt, wie ich finde, sehr gut an die vorangegangene Debatte an, weil wir auch hier bei diesen weiteren Regelungen des Abgeordnetengesetzes diese von mir eben genannte doppelte Abwägung betreiben müssen, nämlich einerseits, wie können wir Privilegien oder Dinge, die uns herausheben von den übrigen Menschen in unserem Lande, zurückschrauben, und andererseits aber voller Selbstbewusstsein die Leistungen, die wir hier alle gemeinsam erbringen, auch entsprechend gewürdigt sehen. Das sind die beiden Maßstäbe, nach denen wir hier handeln, und ich finde, dass der Entschließungsan––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
trag, der ja die Debatte im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss anregen und hoffentlich auch zu einem gutem Ergebnis bringen soll, genau dieser doppelten Abwägung folgt. Die Punkte, die darin genannt sind, sind genau zielsicher in diese Richtung formuliert, dass wir uns diesen Kriterien anpassen. Lassen Sie mich aber auch einige Bemerkungen zum Verfahren machen! Ich räume auch wie Herr Sieling ein, dass jetzt das Verfahren doch etwas schnell für manche in der Opposition ging, von der Beschlussfassung in beiden Fraktionen bis zur Debatte hier im Haus. Allerdings glaube ich, durch die Überweisung in den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss und die ausführliche monatelange Beratung, die das nach sich ziehen wird, ist diese Frage sehr gut zu heilen. Ich habe aber auch ein paar kritische Anmerkungen an die Opposition, weil – Herr Sieling hat es angedeutet – alle Fraktionsvorsitzenden vor gut eineinhalb Jahren zusammengesessen haben, wir haben uns genau diese Dinge angeschaut und in die Hand versprochen, dass wir einen Prozess der Veränderung des Abgeordnetengesetzes einleiten. Das Wort, das dann dort gesprochen wurde, war, jetzt gehen wir alle zurück in unsere Fraktionen, beraten dies, und dann kommen wir mit Vorschlägen wieder zusammen. Allerdings ist jetzt außer den Fraktionen der SPD und der Grünen niemand gekommen und hat gesagt, wir haben beraten, wir haben beschlossen, wir haben folgende Vorschläge. Es gibt überhaupt keinen beratungsfähigen Vorschlag, weder von der CDU noch der FDP,
noch der LINKEN, den kennen wir nicht, der ist nicht auf den Tisch gelegt worden. Von daher finde ich es auch legitim für die beiden Regierungsfraktionen, nach vorn zu gehen, nicht mit einem Gesetz, das hier etwa durch den Landtag durchgepeitscht würde – das ist ja gar nicht der Fall –, sondern mit einem Antrag, der den Rahmen umreißt, den wir hier stecken wollen und der dann in der Beratung im Verfassungsund Geschäfstsordnungsausschuss beliebig ergänzt oder diskutiert werden kann. Das, finde ich, ist insofern dann doch eine sehr faire Geschichte, vor allem, wenn man bedenkt, dass die Opposition bisher gar keine eigenen Vorschläge in diese Richtung gemacht hat.
Wenn, wie in der Presse geschehen, der Vorsitzende der CDU-Fraktion jetzt sagt, das ginge ihm alles nicht weit genug, und er habe noch sehr viel mehr Ideen, was man zusätzlich noch machen könnte, dann finde ich zwei Dinge interessant: Das Erste, Sie könnten sich ja schon einmal mit uns, Sie könnten sich auch
heute dazu bekennen, auf die Punkte, die wir hier vorschlagen, einigen. Abschaffung des Sterbegeldes, die Veränderung beim Übergangsgeld, die Anpassung der Ruhestandsregelung an die der normalen Bediensteten mit 65, demnächst vielleicht 67, und nicht schon mit 59, zu diesen Dingen könnten Sie sich doch schon einmal vorab klar bekennen, denn wenn Sie weitergehende Vorstellungen haben, spricht das ja nicht dagegen, diese Dinge hier gemeinsam zu machen. Das ist der erste Punkt. Bei den weitergehenden Vorstellungen könnten Sie Folgendes tun: Sie könnten es in der CDU-Fraktion beraten, Sie könnten in der CDU-Fraktion sogar Beschlüsse fassen, und mit diesen Beschlüssen könnten Sie dann in die Bremische Bürgerschaft oder in den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss kommen und sie uns unterbreiten. Wir sind sehr dankbar, wenn wir die von Ihnen bekommen. Ich bin sehr gespannt, ob es überhaupt am Ende einen einzigen Beschluss in der CDU-Fraktion gibt, der, wie jetzt hier von den beiden Regierungsfraktionen vorgelegt, Einschränkungen bei wesentlichen Versorgungsbestandteilen der bremischen Abgeordneten macht. Bisher ist dies jedenfalls nicht geschehen, und ich habe große Zweifel, ob es je in dieser Legislaturperiode geschehen wird.
Von daher seien Sie ganz beruhigt in Ihrem Protest gegen das Verfahren! Sie haben alle Chancen der Welt, diesen Vorschlag zu bereichern, zu diskutieren, über ihn hinauszugehen, weitergehende Vorschläge zu machen, ihn zu unterstützen, möglicherweise auch noch einmal Anregungen für Veränderungen in diesen Punkten zu geben. Machen Sie es möglichst konkret, machen Sie es mit einem Beschluss Ihrer Fraktion, und legen Sie es dann so konkret, wie das die Regierungsfraktionen hier und heute getan haben, und nicht nur als Zeitungsankündigung auf den Tisch! Zu den Inhalten hat der Kollege Sieling einiges gesagt. Ich finde, es ist mehreres zur gleichen Zeit. Sie machen keine einseitige Verzichtsrethorik, weil die auch nicht angebracht wäre in diesem doppelten Maßstab, den wir anlegen müssen, der ist auch überhaupt nicht angebracht, zum Beispiel die Erhöhung des Verdienst- und Erwerbsausfalls, zum Beispiel die Frage, ob man nicht auch, um sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu können, einen Zuschuss als Alternative zur Beihilfe geben muss. Auf der anderen Seite verzichtet der Antrag aber auf diese Geste, immer nur in Sack und Asche zu gehen und so zu tun, als müssten wir uns ständig legitimieren, indem wir Dinge streichen. Darauf verzichtet er. Gleichzeitig sagt er aber, selbstverständlich ist es eine ganz einfache Frage, wenn in der Gesellschaft ein Konsens besteht, dass ein Sterbegeld nicht mehr gezahlt wird, dann wollen auch
die Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft keines haben. Von daher – ähnlich wie bei der Ruhestandsregelung und auch beim Übergangsgeld – sind wir hier bereit, uns an die Regelungen, die für alle gelten, anzupassen. Wir sind aber nicht bereit, in Sack und Asche zu gehen, darüber hinauszugehen und quasi so zu tun, als ob wir uns vor anderen, die nun als Arbeitnehmer oder als Selbstständige ihr Geld verdienen, verstecken müssten und hier ständig nur mit Abstrichen in dieses Parlament kommen.
Insofern, finde ich, ist eine Abwägung zwischen diesen Punkten gelungen, der Antrag ist weiter debattierfähig, die Fraktionen sind eingeladen zu diskutieren, Vorschläge zu machen. Die beiden Regierungsfraktionen sind bereit, im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss mit allen Fraktionen des Hauses einen abschließenden Gesetzesvorschlag zu diskutieren und hier einzubringen. Je mehr Konsens wir in diesen Fragen haben, desto besser ist es. Die Tür zu diesem Konsens ist offen. Beteiligen Sie sich an der Debatte! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Debattenbeitrag von Herrn Dr. Sieling hatte ich für mich den ernsten Eindruck, dass es auch ausgehend von der etwas missglückten Debatte der letzten Woche doch noch das Angebot gibt, über die Frage der Regelungen des Abgeordnetengesetzes eine gemeinsame Verständigung zu finden.
Am Ende Ihres Wortbeitrags, Herr Dr. Güldner, haben Sie das gesagt! Ich hätte am liebsten jetzt zum ganzen Verfahren noch nichts gesagt. Ich finde aber, der Beginn Ihres Wortbeitrags nach dem Motto „von der CDU und den anderen Fraktionen ist ja gar nichts gekommen“ ist nicht gerade eine Einladung, um mit Ihnen konstruktiv über Veränderungen an Ihrem Papier noch zu reden. Ich will das einmal so deutlich sagen.
Es entsteht tatsächlich der Eindruck, den wir von Anfang an hatten, dass es bei Ihnen eigentlich nicht darum geht, eine gemeinsame, tragfähige Lösung bei der Reform des Abgeordnetengesetztes zu finden, sondern mit einem einseitigen, populistischen Vorstoß leichtfertig für sich etwas zu erreichen. Ihnen ging es gar nicht um die Sache, Ihnen ging es offensichtlich um einen Schnellschuss und nicht um eine geeignete Beratungsgrundlage. Das will ich an dieser Stelle sagen.
Das widerspricht – das beziehe ich nur auf Bündnis 90/Die Grünen – dem Verfahren, das wir tatsächlich im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss verabredet haben. Da haben wir alle miteinander gesagt: Wir trauen uns zu, das Thema grundsätzlich in den Fraktionen zu erörtern. Alle Fraktionen haben Arbeitsgruppen eingerichtet und immer, wenn man einen von Ihnen einmal gefragt hat, wie weit sind Sie eigentlich, haben Sie geantwortet: Wir brauchen noch Zeit. Bei uns ja auch, wir brauchen noch Zeit bis zur Sommerpause! Wir waren in einem Zeitraum, in dem wir eigentlich immer noch wechselseitig darauf gewartet haben, dass es einen Anlass dafür gibt, sich zusammenzusetzen und sich gemeinsam zu verständigen, und dann gehen Sie mit einem einseitigen rotgrünen Antrag zunächst in die Zeitung und versuchen den Eindruck zu erwecken, Sie seien hier die Fortschrittlichsten bei der Reform des Abgeordnetengesetzes. Das ist kein auf Konsens angelegter Weg.
Die Lehre haben Sie ja auch schon ziehen müssen. Wer mit einer einfachen Mehrheit meint, eine Verfassung ändern zu können, der fällt eben mit einer solchen Beratung auf den Bauch. Fakt ist: Hätten wir heute Ihren Antrag zur Verlängerung der Wahlperiode hier im Parlament diskutiert und abgestimmt, hätten Sie die verfassungsändernde Mehrheit für die Verlängerung der Wahlperiode nicht bekommen, und deswegen setzen Sie den Punkt aus. Das ist richtig, dass wir es aussetzen, aber es belegt den Dilettantismus in der Vorbereitung dieser Debatte, das will ich an dieser Stelle auch deutlich sagen.
Ich will auch zu der Frage, ob es eigentlich schlau ist, jetzt über eine Verfassungsänderung bei der Verlängerung der Wahlperiode zu reden, ganz deutlich sagen: Für uns ist das nicht der richtige Zeitpunkt, um über eine Verlängerung der Wahlperiode zu reden. Wir haben noch in der Pipeline, übrigens auch unter den Fraktionen noch nicht mit verfassungsändernder Mehrheit in irgendeiner Form mehrheitsfähig gemacht, gerade die Debatte über die Ermöglichung von mehr Demokratie durch Absenkung von
Quoren, durch mehr direkte Beteiligung, sie ist bei uns noch in vollem Beratungsgang. Ihre Begründung dafür, dass man jetzt auch verlängern könnte, da kommt irgendetwas Neues. Es gibt für das Neue noch keine Mehrheit. Ich sage für die CDU-Fraktion, man kann auch mit uns über die Verlängerung der Wahlperiode reden, aber erst dann, wenn es tatsächlich mehr Demokratie auch für die Menschen in Bremen und Bremerhaven gibt, und nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen.
Deswegen werden wir Ihrem Antrag so lange nicht zustimmen, wie es die Verfassungsänderung für mehr Demokratie noch nicht gibt, und so lange auch nicht zustimmen, bis wir nicht erste Erfahrungen damit gemacht haben, ob die Menschen das eigentlich anders als bisher auch tatsächlich anzunehmen bereit sind. Es reicht nicht, dass wir Ihnen das Angebot machen, sondern es muss auch im Ergebnis zu mehr Demokratie führen. Deswegen sind wir an der Seite der unabhängigen Parlamentsbeobachter von Mehr Demokratie e. V. und sagen, erst wenn es wirkt, dann können wir uns bewegen. Am liebsten würden Sie die laufende Wahlperiode verlängern, das ist auch klar. Sie gefallen sich so gut in Ihrer Rolle, dass Sie am liebsten selbst so weitermachen würden, bis es irgendwann einen Urknall gibt. Das scheint der Eindruck dieser Koalition auf mich zu sein.
(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. D r. S i e l i n g [SPD] – Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen])
Zum Abgeordnetengesetz! Ich will zu den einzelnen Punkten etwas sagen, weil ich glaube, Sie erfüllen die Erwartungshaltung der Menschen, die uns von außen beobachten, in zwei entscheidenden Punkten nicht. Wir haben eben sehr ausführlich über ein transparentes Verfahren gesprochen, darüber, wie wir unsere Bezüge selbst anpassen. Die Menschen, glaube ich, verlangen von Parlamentariern erstens, dass sie über das, was sie bekommen, sehr transparent verhandeln, und zweitens, dass das in einem angemessenen Verhältnis zueinander steht. Ich finde, in diesen beiden Punkten genügen Ihr Antrag und Ihre Vorschläge den Vorstellungen der Menschen gemessen daran, was sich eigentlich an der Bezahlung und Vergütung von Parlamentariern ändern muss, nicht.