Protokoll der Sitzung vom 18.02.2009

13. Nutzung und Potenziale der Solarenergie in Bremen

Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Februar 2009

14. Promotionschancen für Fachhochschulabsolventen und Fachhochschulabsolventinnen

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 9. Februar 2009

15. Verbesserung der Leichenschau

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 10. Februar 2009

16. Lebensbedingungen und Versorgung unbegleitet eingereister ausländischer Minderjähriger im Bundesland Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 13. Februar 2009

17. Asyl in Bremen – Entwicklung der Asylerstund Folgeanträge und Entscheidungen und die rechtliche, finanzielle und menschliche Situation

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17. Februar 2009

III. Sonstiger Eingang

Rechnungslegung der Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft

Bericht des Vorstands vom 3. Februar 2009 (Drucksache 17/681)

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Ver

bindung der Tagesordnungspunkte 4 und 5, es handelt sich hierbei um das Gesetz zur Neuregelung des Volksentscheids und zur Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung, und der Tagesordnungspunkte 6 und 7, es handelt sich hierbei ebenfalls um ein Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes. Des Weiteren wurden Vereinbarungen zu den Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten getroffen.

Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass heute zu Beginn der Sitzung die Regierungserklärung des Präsidenten des Senats zum Thema Föderalismusreform II aufgerufen wird. Für die Aussprache über die Regierungserklärung ist für den ersten Redner je Fraktion eine Redezeit von bis zu 20 Minuten vereinbart. Im Übrigen wird nach Geschäftsordnung verfahren. In dieser Aussprache erhält als erster Redner nach dem Präsidenten des Senats der Vertreter der Fraktion der CDU das Wort, danach der Vertreter der SPD, danach Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der FDP. Im Übrigen wird nach der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort erteilt.

Zu Beginn der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) heute Nachmittag werden die Tagesordnungspunkte 11, es handelt sich hierbei um Chancengleichheit herstellen, dann Tagesordnungspunkt 12, Gesetz zur Sicherung der Chancengleichheit von Jungen und Männern, und der Tagesordnungspunkt 8, Kettenduldungen im Lande Bremen, behandelt.

Die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) morgen Vormittag beginnt mit den Tagesordnungspunkten 1 und 2, Fragestunde und Aktuelle Stunde.

Zu Beginn der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) morgen Nachmittag wird der Punkt außerhalb der Tagesordnung, Vierspurige Auf- und Abfahrt der A 281 am Neuenlander Ring realisieren – menschengerechte A 281 planen, aufgerufen.

Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 4 und 5 und im Anschluss daran die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 6 und 7, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes – Verlängerung der Dauer von Wahlperioden auf fünf Jahre und Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung, am Donnerstagnachmittag nach dem Punkt außerhalb der Tagesordnung, Vierspurige Aufund Abfahrt der A 281 am Neuenlander Ring realisieren, zu behandeln.

Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Regierungserklärung des Präsidenten des Senats zur „Föderalismuskommission II“

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Präsident des Senats, Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Föderalismuskommission II wurde im Dezember 2006 von Bundestag und Bundesrat eingesetzt, sie hat gut zwei Jahre gearbeitet. Dennoch war bis in die letzten Stunden der Beratungen am vergangenen Donnerstag unsicher, ob diese Kommission ein Ergebnis erzielen würde, das Aussicht haben muss auf eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Es hat unzähliger Verhandlungen, vor allem im Hintergrund, bedurft, um noch ein Ergebnis möglich zu machen, Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, unter den Ländern, zwischen den verschiedenen Parteien. Es ist ein Ergebnis erzielt worden, das wissen Sie, und ich sage es ganz deutlich, mit diesem erzielten Ergebnis hat der Föderalismus in Deutschland seine Handlungsfähigkeit bewiesen, und das ist ein gutes Zeichen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Mit diesem erzielten Ergebnis hat die Föderalismuskommission auch gezeigt, dass der Föderalismus in Deutschland ein solidarischer ist, der nämlich das, was das Bundesverfassungsgericht das bündische Prinzip nennt, das Einstehen füreinander, zur Leitlinie erhoben hat. Für Bremen bedeutet das Ergebnis der Kommission eine große Hilfe durch die bundesstaatliche Gemeinschaft.

Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich die Arbeit der beiden Kommissionsvorsitzenden würdigen. Herr Oettinger und Herr Struck haben beharrlich und mit großem Geschick diese Kommission geleitet und haben mit ihren wiederholten Vorschlägen ein Ergebnis der Kommission möglich gemacht. Ich kann aus vielen Gesprächen in den vergangenen beiden Jahren und vor allem in den letzten Stunden und Tagen der Kommissionsarbeit sagen, sie waren immer offen für bremische Argumente, für bremische Be

lange, und deswegen an dieser Stelle herzlichen Dank an Günther Oettinger und Peter Struck!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Bremen hat von Anfang an engagiert und konstruktiv in dieser Kommission mitgearbeitet. Wir haben Reformvorschläge in der Kommission vor dem Bundesrat gemacht, wir haben die Federführung von Arbeitsgruppen übernommen und das Wichtigste, wir haben die bremische Finanzpolitik und die bremische Haushaltswirtschaft auf den Prüfstand von Bund und Ländern stellen lassen. Das Ergebnis war, dass man uns eine seriöse, eine solide Haushaltswirtschaft attestiert hat und dass man mit unterschiedlichen Nuancen und Zustimmung anerkannt hat, dass Bremen sich in objektiven Schwierigkeiten befindet, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Bei alldem haben wir immer darauf gedrungen, dass die Einführung neuer Schuldengrenzen, auf die sich die Arbeit der Kommission sehr schnell konzentriert hat, verbunden sein muss mit Konsolidierungshilfen für die finanzschwächeren Länder. Weil es so gekommen ist, weil eine neue Schuldenregel mit Konsolidierungshilfen für finanzschwächere Länder eben auch für Bremen verbunden ist, spreche ich nicht nur allgemein von einem Erfolg der Kommission, son-dern ich spreche von einem Erfolg für Bremen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es gibt kaum jemanden, der widerspricht, wenn man sagt, dass die bisherige Schuldengrenze des Artikel 115 Grundgesetz, die wir ähnlich auch im bremischen Recht haben, versagt hat. Diese Schuldengrenze hat nicht verhindert, dass die öffentlichen Haushalte in Deutschland einen gewaltigen Schuldenberg in den letzten Jahrzehnten angehäuft haben, einen Schuldenberg von insgesamt rund 1,5 Billionen Euro, 1500 Milliarden Euro. Ich hoffe, nein, ich bin eigentlich sicher, dass niemand widerspricht, wenn man sagt, es wäre unverantwortlich, diese Entwicklung des weiteren Anhäufens von Schulden fortzusetzen, das wäre unverantwortlich.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Deswegen ist die jetzt vereinbarte Grenze für die Verschuldung, nämlich für den Bund in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und für die Länder mit einer Nullverschuldung ab dem Jahr 2020, einerseits ein ungemein ambitionierter Weg, das ist so, aber er ist aus meiner Sicht alternativlos und richtig, denn es bleibt ja wahr, dass die Schulden von heute die Steuern von morgen sind. Es bleibt ja wahr, dass niemand kommt und uns die Schulden, weder in Bremen noch generell, einfach abnimmt und dass es auch

unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit unverantwortlich wäre, immer weiter diesen Schuldenberg zu erhöhen. Andererseits bin ich der festen Überzeugung, im Gegensatz zu manchen Kritikern gegenüber dieser Schuldengrenze, dass der Staat damit handlungsfähig bleibt. Die Handlungsfähigkeit des Staates allein über die Schuldenaufnahme zu definieren, wäre übrigens ein Fehler. Die Handlungsfähigkeit des Staates hat mit Geld zu tun, aber Geld, das der Staat einnimmt, das ist eine Einnahme, die nicht nur über Schuldenaufnahme geht, sondern auch eine Einnahme, die über Steuern geht. Deswegen ist die neue Schuldengrenze, und das muss man den Kritikern sagen, auch so etwas wie eine Steuersenkungsbremse.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

In Zukunft wird jeder in Deutschland in Bund und Ländern, der milliardenschwere Steuersenkungsprogramme fordert, erklären müssen, wie er das denn finanzieren will. Die Finanzierung von Steuersenkungsprogrammen über Schuldenaufnahme ist nach diesem Weg verfassungsrechtlich verwehrt. Ich bin gespannt, wie der nächste Bundestagswahlkampf unter dieser Überschrift läuft, weil sich, wenn die Schuldenregel ab Juli 2009 im Grundgesetz steht, alle daran orientieren müssen. Der zweite Punkt: Die neue Schuldenregel enthält natürlich Ausnahmen für den Bund und auch für Bremen. In Zeiten der Rezession, so wie wir es jetzt erleben müssen, muss der Staat in der Lage sein, auch größere Geldausgaben, auch auf Pump, leisten zu können, allerdings mit der Verpflichtung, sie auch verbunden mit einem Tilgungsplan zu tilgen. In Zeiten von Notfällen, Naturkatastrophen oder Ähnlichem, immer wieder wird das Elbe-Hochwasser erwähnt, muss der Staat handlungsfähig sein und dann auch in die Verschuldung gehen können, auch das ist beides vorgesehen. Es gibt einen weiteren Einwand gegen die Schuldenregel, in einigen Landtagen wird gesagt, eine Schuldenregel im Grundgesetz, so wie jetzt vereinbart, sei ein unzulässiger Eingriff in die Haushaltsautonomie der Länder. Ich halte diesen Einwand für unbegründet. Die Haushaltsautonomie der Länder bleibt unangetastet, aber Haushaltsautonomie der Länder bedeutet nicht, dass man jenseits der gesamtstaatlichen Verantwortung für die Finanzwirtschaft steht. Das hat übrigens das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil zu Bremen von 1992 ausgedrückt. Wir, gerade als Land, das auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, sind auch darauf angewiesen, dass es eine gesamtstaatliche Verantwortlichkeit für die Finanzwirtschaft gibt. Die neue Schuldengrenze soll, wie ich eben sagte, mit der Beschlussfassung im Bundesrat am 10. Juli im Grundgesetz stehen. Danach sind die Länder ge

fragt und gefordert, diese Schuldengrenze auch in ihr Recht aufzunehmen. Ich möchte hier ankündigen, dass der Senat nach der Verabschiedung der Schuldengrenze, nach der Aufnahme in das Grundgesetz, der Bremischen Bürgerschaft einen Vorschlag unterbreiten wird, wie wir das in bremisches Recht integrieren. Um die neue Schuldengrenze für die Länder ab dem Jahr 2020 einhalten zu können, erhalten fünf Länder Konsolidierungshilfen, 7,2 Milliarden Euro insgesamt. Diese 7,2 Milliarden Euro werden zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von den Ländern finanziert. Bremen erhält über neun Jahre je 300 Millionen Euro in der Zeit von 2011 bis 2019, insgesamt also 2,7 Milliarden Euro. Das ist eine ganz erhebliche Entlastung des bremischen Haushalts, für die ich außerordentlich dankbar bin.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wenn mich jemand fragt, hätten Sie sich auch höhere Beträge vorstellen können, sage ich, ja, das hätte ich! Wenn das Ganze ein Wunschkonzert gewesen wäre, hätte ich einen höheren Betrag erwartet. Übrigens würde ich empfehlen, die Debatte auch in anderen Ländern und auch im Bund zu verfolgen. Als ich in den letzten Tagen in Berlin war, und selbst als Staatsminister de Maizière zur Schaffermahlzeit am Freitag hier war, wurde gefragt, ob nicht in Bremen so etwas wie Begeisterung über das Ergebnis ausgebrochen sei. Ich habe geantwortet, nein, das sei gar nicht unser hanseatischer Stil. Ich möchte Ihnen damit sagen, dass man auf das, was als Ergebnis für Bremen dabei herausgekommen ist, aus anderen Ländern möglicherweise etwas anders schaut, als wir es betrachten. Das hat mit der Situation zu tun, in der wir leben. Der Bundesfinanzminister und einige Länder in der Föderalismuskommission hatten uns vorgerechnet, dass wir bis 2014 den Finanzausgleich im Wesentlichen aus eigener Kraft gestalten könnten, aus eigener Kraft! Das war zwar abenteuerlich, und wir haben dem natürlich heftig widersprochen, aber die Argumentation hat einige durchaus überzeugt. Zudem muss man berücksichtigen, dass bei Bund und Ländern nicht zuletzt angesichts der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise natürlich Unsicherheit über deren eigene Haushaltsentwicklung besteht. Es ist deswegen keine leichte Aufgabe für die Landesfinanzminister, jetzt in ihre Länderparlamente zu gehen und zu erklären, dass in dieser Phase von 2011 bis 2019 große Millionenbeträge in die Konsolidierungshilfe für fünf Länder fließen. Die spannendste Vorlage in der Kommission war ein Zettel, auf dem stand, welche Länder mit welchen Beträgen an der Konsolidierungshilfe beteiligt werden. Die Landesfinanzminister haben darüber gesprochen, und der NRW-Finanzminister hat gelesen, dass er über 100 Millionen Euro pro Jahr aufbringen muss,

und hat sich gefragt: Wie erkläre ich es eigentlich meinem Landesparlament, eine solche Summe aufzubringen? Selbst Mecklenburg-Vorpommern soll 10 Millionen Euro aufbringen. Das ist in diesen Zeiten schon etwas Besonderes! Der bayerische Ministerpräsident hat in einer Besprechung der Ministerpräsidenten der Länder gesagt, er hat Gott sei Dank anschließend seine Haltung verändert: Ich kann den Bayern nicht erklären, dass wir zusätzliche Schulden aufnehmen müssen, um anderen bei der Konsolidierung zu helfen. Das ist die Ausgangslage gewesen, und wenn man vor diesem Hintergrund ein solches Ergebnis erreichen kann, ist das positiv zu würdigen. Es gibt Zahlen, die ich eigentlich nur gern in Bremen sage und nicht woanders. Wie beachtlich die Unterstützung für Bremen ist, zeigt sich, wenn man die Konsolidierungshilfen auf die Einwohnerzahlen der jeweiligen Länder umrechnet. Bei Bremen sind es jährlich 450 Euro pro Einwohner, beim Saarland 250 Euro, bei Schleswig-Holstein 28 Euro und bei Berlin 23 Euro. Wenn man diese Zahlen hört, wird man verstehen, dass der Grad der Zustimmung und Begeisterung zu dem Ergebnis in den Ländern durchaus unterschiedlich ist. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Konsolidierungshilfen ein – und ich betone, ein! – Baustein für ein sicheres finanzielles Fundament der Freien Hansestadt Bremen sind. Hinzu kommen müssen weitere Elemente, und die drei wichtigsten möchte ich nennen! An erster Stelle stehen unsere eigenen Anstrengungen, mit Hilfe der Konsolidierungshilfen 2020 einen Haushalt ohne Neuverschuldung zu erreichen. Ich werde darauf zurückkommen. Zweitens muss die Frage der Altschulden angegangen und gelöst werden. Bremen wie auch andere Länder werden nicht in der Lage sein, den Schuldenberg aus eigener Kraft entscheidend abzubauen. Die beiden Kommissionsvorsitzenden Oettinger und Struck haben bereits im Juni vergangenen Jahres festgestellt, dass es in Deutschland derzeit keine Mehrheit für die Lösung der Frage der Altschulden gibt. Günther Oettinger hat in der Pressekonferenz im Anschluss an die vorletzte Kommissionssitzung gesagt, dass dieses Thema auf der Tagesordnung bleibe und spätestens im Zusammenhang mit den Verhandlungen um den Länderfinanzausgleich wieder aufgerufen werde. Der dritte Baustein: Wir streben für Bremen weiter einen gerechteren Länderfinanzausgleich an. Unsere Wirtschaftskraft muss sich deutlicher in der Steuerkraft spiegeln, die Besonderheiten des Stadtstaates müssen stärker berücksichtigt werden, und wir fordern mit Recht eine größere, bessere Abgeltung unserer Hafenlasten. Wir haben in der Kommission ganz am Anfang und gemeinsam mit dem Saarland engagiert eine Veränderung des Länderfinanzausgleichs angemahnt. Der Länderfinanzausgleich ist – Herr Perschau wird sich erinnern – auch mit bremischer Zustimmung bis zum Jahr 2019 datiert. Es gibt derzeit, das muss man fest

stellen, keine Mehrheit. Im Gegenteil, es gibt eine überwiegende Mehrheit, die diesen Länderfinanzausgleich bis 2019 nicht antasten möchte. Nur Bremen und das Saarland haben diese Forderung erhoben; wir haben uns damit nicht durchsetzen können.

Das heißt, dass unsere Forderungen auf der Tagesordnung bleiben. Wenn die Verhandlungen um den Länderfinanzausgleich beginnen – das wird ja nicht erst 2019 sein, sondern einige Zeit davor –, werden diese bremischen Forderungen selbstverständlich da einfließen.