Frau Senatorin, können Sie Auskunft darüber geben, wie viele Personen, die als Ansprechpersonen der Verwaltung beziehungsweise von Gesellschaften Beratungstätigkeiten ausüben, weiblichen beziehungsweise männlichen Geschlechts sind?
Wir haben keine Erhebung über die einzelnen Ressorts gemacht. Wenn das von Ihnen gewünscht wird, werden wir das gern abfragen, wer dort einzeln in den Ressorts Ansprechpartner ist.
Ich wüsste gern, wie viele der hier angesprochenen Ansprechpersonen eine entsprechende Qualifikation im Hinblick auf die Beratung von Personen, die aufgrund ihrer homosexuellen oder bisexuellen Orientierung diskriminiert werden, besitzen?
Auch das müsste gesondert erhoben werden. Dazu müssen wir uns natürlich dann auch darüber verständigen, welche Qualifikation im Einzelnen Ihrer Meinung nach, das habe jetzt nicht heraushören können, auch notwenig ist.
(Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Nein, ich bin an dem Sachverhalt interessiert und wäre sehr interessiert, dass wir entsprechen- de Zahlen gemeinsam ermitteln!)
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Gewalt gegen Schwule und Lesben und Bekämpfung der Homophobie im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Woltemath und Fraktion der FDP.
Erstens: Wie hat sich die Anzahl gewaltsamer Übergriffe gegen Schwule und Lesben, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verübt worden sind, im Jahr 2008 in Bremen und Bremerhaven gegenüber dem Vorjahr entwickelt?
Verbreitung einer ablehnenden Haltung gegenüber Homosexualität, auf die unter anderem die Ergebnisse einer aktuellen Meinungsumfrage am Schulzentrum Walliser Straße und an der Gesamtschule Ost hinweisen?
Drittens: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen beziehungsweise wird der Senat ergreifen, um der Homophobie und gewaltsamen Übergriffen, die aufgrund der sexuellen Orientierung der Opfer verübt werden, wirksam entgegenzutreten?
Zu Frage 1: Vor dem Hintergrund der bestehenden Vorgaben des Datenschutzrechtes werden bei der Polizei im Land Bremen keine Erfassungen der Persönlichkeitsmerkmale einer bestimmten sexuellen Neigung zu Personen vorgenommen.
Eine Aussage zur Anzahl möglicher gewaltsamer Übergriffe gegen Schwule und Lesben ist daher aufgrund mangelnder Datenbasis nicht möglich.
Zu Frage 2: Dem Senat ist bewusst, dass es noch in vielen Lebensbereichen an Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensweisen mangelt. Die ablehnende Haltung einer Anzahl junger Menschen gegenüber Homosexualität zeigt auf, dass auch in Zukunft verstärkt aufklärende Maßnahmen mit dem Ziel eingeleitet werden müssen, Homophobie zu verurteilen und zu einer toleranten Einstellung zu gelangen.
Zu Frage 3: Zur Verbesserung der Prävention wird im schulischen Kontext auf die Sensibilisierung der in diesem Feld Arbeitenden hingewirkt. Der „Leitfaden zur Sexualerziehung“ für Lehrerinnen und Lehrer wird zurzeit aktualisiert. Er weist eindeutig auf die Thematik „Homosexualität“ und auf die Notwendigkeit der Behandlung im Unterricht hin.
Das Landesinstitut für Schule kooperiert mit dem Rat und Tat Zentrum Bremen und der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, unterstützt Veranstaltungen wie Queer Film Days 2008 zum Thema „Lesbisch sein – schwul sein“ und informiert Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern durch zum Beispiel Broschüren wie „Da fiel ich aus allen Wolken...“, eine Information für Eltern, und Beteiligung an Plakataktionen wie „Wer auf diesem Plakat ist anders?“ zum Thema Homosexualität.
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ist an einem regelmäßig stattfindenden Runden Tisch der Landesinitiative Lesbenund Schwulenpolitik vertreten. Unter anderem werden Projekte und Veranstaltungen vorbereitet, die da
zu beitragen, Diskriminierungen gegenüber Lesben und Schwulen weiter abzubauen. So wurde eine Fragebogenaktion zur aktuellen Lebenssituation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen im letzten Quartal 2008 durchgeführt. Damit soll in Erfahrung gebracht werden, wie die konkrete Lebenssituation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen in Bremen gesehen wird und ob es Diskriminierungserfahrungen gibt. Die Ergebnisse der Auswertung werden im Laufe des Jahres zur Verfügung stehen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, angesichts der Tatsache, dass auch Ihnen nicht verborgen geblieben sein wird, dass uns aus anderen Städten, insbesondere zum Beispiel aus Berlin, ein dramatischer Anstieg der Anzahl gewaltsamer Übergriffe gegen Schwule und Lesben vermeldet wird, wäre es hilfreich gewesen, neben der polizeilichen Statistik eventuell auch Kontakt zu den Beratungsstellen aufzunehmen und dort abzufragen, ob es Einschätzungen über die Entwicklung entsprechender Gewalttaten in Bremen gibt. Darf ich nachfragen, ob das geschehen ist im Wege der Beantwortung dieser Frage?
Zunächst einmal gibt es eine ganz enge Zusammenarbeit mit dem Rat und Tat Zentrum, das begrüße ich sehr. Ich habe eine Aktion unterstützt, die Ende letzten Jahres oder Anfang dieses Jahres in der Neustadt durchgeführt worden ist; insofern halte ich das für ein sehr ernstes Thema, und es ist gut, dass wir das hier thematisieren, und dass sich auch, und das begrüße ich sehr, die Schulklasse in Bremen-Ost sehr damit auseinandergesetzt hat.
Insofern müssen wir ein Augenmerk darauf haben, da bin ich vollkommen bei Ihnen, wenn es hier verstärkt, mir sind einzelne Zahlen, wie gesagt, nicht bekannt, zu Gewalttaten oder Gewalt gegen Lesben und Schwule kommt, auch hier – und darüber muss dann gesprochen werden – mit entsprechenden Maßnahmen agieren zu können. Ich finde, es ist ein richtiger Weg, hier eine Aufklärung und eine Thematisierung bereits in der Schule vorzunehmen, das halte ich für einen sehr geeigneten und sinnvollen Weg.
gesprochenen Weiterentwicklungen des Leitfadens zur Sexualerziehung sowohl die Ergebnisse des Schulprojektes, des Schulzentrums Walliser Straße als auch die Ergebnisse der ebenfalls von Ihnen angesprochenen Befragungen zur Lebenssituation von Schwulen, Lesben und Bisexuellen Eingang finden?
Dieser Leitfaden wird in Kooperation mit der Senatorin für Bildung erstellt, und wir werden ganz sicherlich auch das, was im Schulbereich erarbeitet worden ist, mit einbeziehen.
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Schulausbildung in der JVA Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Neumeyer, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie viele der Gefangenen in der JVA Bremen erhalten während ihrer Haft die Möglichkeit, einen Schulabschluss zu erlangen?
Zweitens: Wie wird an den Standorten in Bremen und Bremerhaven darauf hingewirkt, dass möglichst viele Gefangene einen Schulabschluss erreichen?
Drittens: Wie wird sichergestellt, dass eine in der Haft begonnene Schulausbildung auch nach der Haftentlassung fortgesetzt werden kann, damit sie zu einem Abschluss führt?
Zu Frage 1: Im Jahr 2008 haben 126 Gefangene an Schulmaßnahmen des Pädagogischen Dienstes der JVA Bremen teilgenommen. Folgende Bildungsmaßnahmen wurden durchgeführt: drei Hauptschulkurse und drei Integrationskurse für erwachsene und jugendliche Insassen, vier Grundkurse für jugendliche Insassen und ein fortlaufender Schulkurs für jugendliche Untersuchungshäftlinge. Die Hauptschulabschlussprüfung wurde in Kooperation mit der Erwachsenenschule Bremen durchgeführt. Hieran haben im Jahr 2008 elf Gefangene teilgenommen. Zehn Gefangene haben die Prüfung bestanden und den erweiterten Hauptschulabschluss erhalten.
Zu Frage 2: Die Betreuung und Beratung zur individuellen Bildungssituation der jugendlichen Gefangenen beginnt am Tag der Aufnahme in die Haft. Nach
einer Persönlichkeitsuntersuchung mit einer Schul-, Ausbildungs- und Beschäftigungsanamnese wird für jeden Insassen der Strafhaft ein Vollzugsplan erstellt. Im Rahmen dieser Vollzugsplanung werden gegebenenfalls Schultests durchgeführt und die Bildungsund Beschäftigungsmaßnahmen festgelegt, die während der Haft absolviert werden sollen. Während der Teilnahme an Schul- und Beschäftigungsmaßnahmen werden die individuellen Leistungen und Verhaltensweisen der Insassen monatlich beurteilt. Alle sechs Monate erfolgt eine Fortschreibung des Vollzugsplanes.