Protokoll der Sitzung vom 11.07.2007

Ja, das ist ganz wichtig! Es handelt sich um Vertreter des Landes Bremen, genauso wie im Bundesrat Vertreter des Landes Bremen sitzen und natürlich keineswegs Vertreter der Bremischen Bürgerschaft!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Bundesver- sammlung!)

Ja, genau! Der Ausschuss der Regionen – vielen Dank für das Stichwort! – ist gerade keine Bundesversammlung, Herr Kollege Röwekamp! Ausdrücklich nicht! Es ist keine parlamentarisch-europäische Versammlung, sondern es ist ein Ausschuss der Regionen, bei dem die Interessenvertretung jeweils durch die Vertreter des Landes wahrgenommen wird. Selbstverständlich ist es so, dass jede Region und jedes Land sehen müssen, dass diese Interessenvertretung einheitlich und geschlossen wahrgenommen wird und dass sie die politischen Kräfte und den politischen Gestaltungswillen widerspiegelt durch ihre Vertreter, die auch von dem Land jeweils beauftragt werden. Das ist eigentlich selbstverständlich!

Wenn Sie sich einmal umschauen in der Landschaft, wie es ganz unabhängig von dem Binnenverhältnis

gemacht wird, wobei Baden-Württemberg ja auch wählt: Wer hat jetzt zwei Mitglieder in der Wahlperiode? Baden-Württemberg hat nur CDU-Mitglieder, Bayern – darüber muss man sich nicht wundern – hat nur CSU-Mitglieder, aber auch Niedersachsen hat nur zwei CDU-Mitglieder und Nordrhein-Westfalen ebenfalls. Bei den Stellvertretern kommt jeweils ein Vertreter aus der Koalition dazu, das ist auch völlig richtig so, weil es sich um Vertreter des Landes handelt!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Eben!)

Es ist völlig klar, dass das Land einheitlich und geschlossen auftreten muss in einer Versammlung, die Regionen und nicht einzelne Parlamente repräsentiert!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Soweit zu dieser Frage! Jetzt argumentieren Sie ja vor allen Dingen mit der Geschäftsordnungsbestimmung, aus der Sie denken, Honig saugen zu können. Die Änderung, die wir 1997 eingeführt haben, drehte sich allein um die Frage Senat oder Bürgerschaft, nur um diese Frage! Wir wollten infolge von Maastricht nicht, dass die vermehrten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten nur zu den Landesregierungen gehen, sondern auch die Landtage sollten Macht und Einfluss haben. Deswegen haben wir gesagt, wir wählen; dabei benennen wir in Absprache mit dem Senat.

Diese Absprache haben wir auch getroffen. Der Vorschlag, den wir Ihnen heute unterbreiten, ist ein gemeinsamer Vorschlag der Mehrheitsfraktionen im Haus und des Senats, so ist es ja auch richtig!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Und der Grünen!)

Der Mehrheitsfraktionen, also der Koalitionsfraktionen! Entschuldigung! Das hätte ich vielleicht deutlicher sagen sollen. Sie beziehen sich auf die Geschäftsordnungsbestimmung Paragraf 57 a, die heißt: „Bei Wahlen wird für die Berechnung der zu vergebenden Sitze das Proportionalverfahren nach Hare/ Niemeyer zugrunde gelegt.“ Diese Vorschrift ist in dieser Formulierung eingeführt worden, um klarzulegen, wie die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Bestimmung umgesetzt wird, dass nämlich die Fraktionen nach ihrer Stärke in den Organen und Ausschüssen der Bürgerschaft vertreten sein müssen, und wie es umzurechnen ist in einem Verfahren, in welcher Weise sie vertreten werden sollen.

Zunächst war es d´Hondt, jetzt ist es Hare/Niemeyer, vielleicht werden wir das wieder ändern in das Verfahren nach Schepers. Es handelt sich bei dieser Vorschrift allein um die Maßgabe, wie die Bürgerschaft diesen Grundsatz, dass alle Fraktionen ord

nungsgemäß und angemessen vertreten sein sollen, rechnerisch umsetzt, und nicht mehr und nicht weniger!

Sie können aus dieser Bestimmung gar nichts herleiten, das können Sie leicht daran sehen, Herr Kollege, dass natürlich die Wahl des Senats nicht nach diesem Geschäftsordnungsparagrafen vor sich geht. Es ist auch selbstverständlich, denn die Mehrheit des Hauses – –.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wir wären aber auch dankbar!)

Ja, aber es gibt keine andere Bestimmung!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wählt auch das Parlament! – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Nun bleiben Sie einmal sachlich! – Zuruf des Abg. R ö w e k a m p [CDU])

Das glaube ich gern! Wir wählen übrigens auch nicht – –. Sie werden auch, glaube ich, nicht beanspruchen, dass die dritte Stimme im Bundesrat der zweitstärksten Fraktion – –.

(Zuruf des Abg. R ö w e k a m p [CDU])

Ich habe Ihnen ja nur ein bisschen den Horizont eröffnet, Sie könnten ja auf mehr Gedanken kommen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir wählen nach diesem Verfahren übrigens auch nicht die Beauftragten, die Landesgleichstellungsbeauftragte und so weiter. Es gibt in jeder Legislaturperiode mehrere Beauftragte, genauso wie es viele Ausschüsse gibt, bei denen wir bei der Verfügung über das Vorschlagsrecht für Ausschussvorsitzende auch nach Hare/Niemeyer vorgehen. Sie könnten auch sagen, wir wählen jetzt alle Beauftragten nach Hare/ Niemeyer, das heißt, jeder zweite Beauftragte, hier stünde Ihnen das Zuschlagsrecht zu. Das ist offensichtlich nicht der Fall!

Ich will damit sagen: Diese Regelung zielt von der Entstehungsgeschichte, von der Geschichte der Änderungen allein darauf ab zu sagen, nach welchen Verfahren die Bürgerschaft ihr internes Selbstorganisationsrecht ausgestaltet. Deswegen gibt es keinen Grund, in dieser Frage der Vertretung des Landes Bremen davon abzuweichen, dass selbstverständlich die diesen Senat tragenden Fraktionen gemeinsam einen Vorschlag machen, der dann auch mehrheitlich abgestimmt wird. Das entspricht dem Usus aller anderen Länder und auch unserer Parlamentsgeschichte selbst hier im Haus.

Deswegen unterbreiten wir Ihnen den Vorschlag, der dann ja auch schriftlich, wie Sie beantragt haben,

abgestimmt werden wird, für den ersten Sitz Herrn Senator Dr. Reinhard Loske, für den Stellvertreter dieses ersten Sitzes den Abgeordneten Dr. Hermann Kuhn, für den zweiten Sitz die Bevollmächtigte für Bundesangelegenheiten Frau Dr. Kerstin Kießler und für die Stellvertretung die Kollegin Manuela Mahnke zu wählen. Das ist der Vorschlag, den Sie auf dem Stimmzettel finden werden. Ich bitte Sie, diesem Wahlvorschlag zuzustimmen!

Mein Eindruck ist, dass jenseits aller sachlichen Differenzen und vielleicht Ihres Wunsches, Vorschriften zu präzisieren, eigentlich dahinter steht, dass Sie noch nicht richtig wahrgenommen haben, dass Sie abgewählt worden sind und nicht Sie mehr die Regierung stellen und nach außen vertreten! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Fraktion der SPD schlägt vor, Frau Staatsrätin Dr. Kerstin Kießler als ordentliches Mitglied und die Abgeordnete Manuela Mahnke als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union für die vierte Mandatsperiode bis 2010 zu wählen.

Die Fraktion der CDU schlägt vor, die Abgeordnete Elisabeth Motschmann als ordentliches Mitglied und den Abgeordneten Hartmut Perschau als stellvertretendes Mitglied der Regionen der Europäischen Union für die vierte Mandatsperiode bis 2010 zu wählen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, Herrn Senator Dr. Reinhard Loske als ordentliches Mitglied und den Abgeordneten Dr. Hermann Kuhn als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union für die vierte Mandatsperiode bis 2010 zu wählen.

Wir kommen zur Wahl.

Es ist geheime Wahl beantragt worden.

Zum Wahlverfahren lassen Sie mich bitte folgende Anmerkung machen: Sie haben gemäß Paragraf 58 Absatz 6 der Geschäftsordnung die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen. Fehlt eine Kennzeichnung, gilt die Stimme als nicht abgegeben. Enthält der Stimmzettel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist der Stimmzettel ungültig. Da zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder zu wählen sind, haben Sie die Möglichkeit, jeweils bis zu zwei Kreuze zu machen, also bis zu zwei Kreuze bei den Wahlvorschlägen für die Mitglieder und bis zu zwei Kreuze bei den Wahlvorschlägen für die stellvertretenden Mitglieder.

Wir kommen zur Wahl.

Ich eröffne den Wahlgang.

Ich rufe jetzt alle Abgeordneten nach dem Alphabet namentlich auf und bitte die so aufgerufenen Damen und Herren, die Wahl vorzunehmen. Gleichzeitig bitte ich die Schriftführerinnen Frau Ahrens und Frau Cakici, an der Ausgabe der Stimmzettel und an der Wahlurne Platz zu nehmen.

Ich beginne mit dem Namensaufruf.

(Es folgt der Namensaufruf.)

Meine Damen und Herren, ich frage noch einmal, ob alle Abgeordneten ihre Stimmzettel erhalten und abgegeben haben. – Das ist der Fall.

Meine Damen und Herren, damit ist der Wahlgang beendet.

Wir kommen jetzt zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ich bitte die Schriftführerinnen, die Auszählung vorzunehmen.

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag), bis das Ergebnis der Auszählung vorliegt.

(Unterbrechung der Sitzung 15.08 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 15.20 Uhr.

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis bekannt, und zwar in der Form, wie es mir von den Schriftführerinnen vorgelegt wurde: ausgegebene Stimmzettel 81, abgegebene Stimmzettel 81, vernichtete Stimmzettel keine, ungültige Stimmzettel 25.

Auf Frau Dr. Kerstin Kießler entfielen 41 Jastimmen, 1 Neinstimme, auf Frau Manuela Mahnke entfielen 41 Jastimmen, 1 Neinstimme, auf Herrn Dr. Reinhard Loske entfielen 41 Jastimmen, 2 Neinstimmen, auf Herrn Dr. Hermann Kuhn entfielen 41 Jastimmen, 2 Neinstimmen, auf Frau Elisabeth Motschmann entfielen 14 Jastimmen, auf Herrn Hartmut Perschau entfielen 14 Jastimmen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)