Protokoll der Sitzung vom 18.03.2009

Wir haben es mit einer steigenden Nachfrage für Teilzeitstudien beziehungsweise berufsbegleitenden Studiengängen zu tun. Insgesamt sind wir alle der Meinung, dass wir mehr beruflich Qualifizierte mit und ohne Hochschulzugangsberechtigung an unseren Hochschulen haben wollen.

Auch für die Unternehmen und ihre Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Veränderungsprozesse ist die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von wachsender Bedeutung. Neben der demografischen Veränderung spielt auch der Wandel zu einer Wissenswirtschaft eine große Rolle, denn wissensintensive Bereiche, die im großen Umfang hoch qualifiziertes Personal benötigen, expandieren, während es immer wenige Arbeitsplätze für gering qualifizierte Menschen gibt.

Auf diese Rahmenbedingungen müssen und werden wir mit veränderten Lern- und Studienstrukturen reagieren. Durch den Bologna-Prozess und die Umstellung auf Bachelor- und Masterstrukturen ergibt sich auch eine Modularisierung der Studieninhalte. So können und müssen berufsbegleitende Angebote entwickelt werden, die es gerade berufstätigen Studierenden erlauben, ihr Studium entsprechend ihres individuellen Zeitbudgets zu gestalten. Das ist in der Theorie möglich, in der Praxis – das wissen diejenigen, die sich ein bisschen auskennen – sieht es heute noch anders aus, ich denke aber, wir müssen daran arbeiten, damit das zunehmend selbstverständlich wird.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt Ländern und Hochschulen, die berufsbezogene Weiterbildung als Kernaufgabe in die Entwicklungsplanung aufzunehmen und sie bei den Zielvereinbarungen ebenso zu berücksichtigen wie bei der hochschulinternen Mittel

vergabe. Das Bremische Hochschulgesetz verfährt entsprechend, bei uns ist Weiterbildung Kernaufgabe der Hochschulen. Zu den hauptamtlichen Aufgaben der Hochschullehrkräfte zählen unter anderem die Beteiligung an berufspraktischer Ausbildung, die Lehre in dualen Studiengängen und wissenschaftliche Weiterbildung. Auch unsere Kontrakte enthalten Zielvereinbarungen zur wissenschaftlichen Weiterbildung.

Das macht deutlich, dass aus unserer Sicht auch kein Regelungsbedarf besteht, wie die CDU ihn mit ihrem Antrag formuliert, wir werden diesen Antrag ablehnen! Ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam ein Gesamtkonzept entwickeln werden, wie wir die wissenschaftliche Weiterbildung in Bremen stärken werden. Da wird es vielleicht auch Änderungen geben, was das angeht, was mit dem CDU-Antrag gemeint ist, aber diesen Antrag so schlicht einzubringen, halten wir nicht für den richtigen Weg.

Der Wissenschaftsausschuss hat im Dezember 2008 eine Sitzung abgehalten mit dem Tagesordnungspunkt „Wissenschaftliche Weiterbildung“. Wir haben dort von den Hochschulen einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten der Hochschulen in Bremen im Bereich der Weiterbildung bekommen. Alle Hochschulen binden ihre Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung an ihre Stärken und Alleinstellungsmerkmale. Sowohl die Universität als auch die Hochschulen Bremen bieten interdisziplinär angelegte Qualifizierungen an und organisieren umfangreiche, berufsbezogene, wissenschaftliche Weiterbildungsangebote zu ganz unterschiedlichen Themen wie Erziehung, Bildung, Gesundheit, Pflegemanagement, Führung, Recht, Soziales, Informatik und Robotik.

Aber auch die Hochschule Bremerhaven bietet in enger Kooperation mit der Wirtschaft in der Region branchenspezifische Angebote an, beispielsweise gibt es dort die Möglichkeit der Patenterweiterung für technische Offiziere, sodass sie den gestiegenen Anforderungen der immer größeren und leistungsfähigeren Containerschiffe entsprechen können. Damit ist die Hochschule Bremerhaven Monopolanbieterin für alle Reedereien. Es gibt dort ein Weiterbildungsstudium Communication Center Manager unter anderem für Führungskräfte im Callcenter-Bereich.

Die Hochschule für Künste bietet Weiterbildung für fachfremde musikpädagogische Lehrkräfte an, im Bereich der gestaltenden Kunst gibt es verschiedene Angebote. Wenn am 1. April 2009 der erste Profilkindergarten für Musik installiert sein wird, wird es eine Weiterbildung für Erzieherinnen und Erzieher geben.

Wenn wir es mit dem lebenslangen Lernen im Sinne der Lissabon-Erklärung aber ernst meinen, braucht es nicht nur viele gute Beispiele von Angeboten der wissenschaftlichen Weiterbildung, sondern dann braucht es Konzepte, die die Integration der Weiterbildung in das Studium, die Befähigung zum Studi

um, die Scharniere zwischen Schule und Hochschule oder von beruflicher Bildung und Hochschule neu gestalten. Dann muss darüber nachgedacht werden, was im Übergang zwischen dem klassischen Bachelor und den Weiterbildungskursen noch entwickelt werden kann, um allen Interessierten und Befähigten eine Integration in die Masterstudiengänge zu ermöglichen.

Lebenslanges Lernen bedeutet, dass die verschiedenen Stationen und die differenzierten Zielgruppenansätze zu finden sind, auf die reagiert werden muss. Die KMK hat bereits 2002 die Möglichkeit eröffnet, Kenntnisse, die außerhalb der Hochschule, also zum Beispiel im beruflichen Bereich, erworben wurden, bis zu 50 Prozent auf das Studium anzurechnen. Die Nachfrage nach Anrechnungsmöglichkeiten steigt also, sodass die Hochschulen mit entsprechenden Verfahren reagieren müssen. Auch vom Bildungsgipfel sind Impulse zur Öffnung der Hochschulen und zur Erweiterung der Anerkennungsmöglichkeiten ausgegangen.

In Bremen wird allerdings bereits eine Bestandsaufnahme vorhandener berufsbegleitender Studienund Weiterbildungsangebote durchgeführt, um den bestehenden Handlungsbedarf festzustellen. Wie wir auch schon gehört haben, haben wir bereits im letzten Jahr einen diesbezüglichen Antrag hier eingebracht, und im März wird es noch eine entsprechende Fachtagung dazu geben. Die demnächst stattfindende Arbeitstagung wird in Kooperation mit dem niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur durchgeführt. Unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten wird dann hoffentlich zur Lösung dieses bundesweit offenen Problems beigetragen.

Meine Damen und Herren, die wissenschaftliche Weiterbildung wird, glaube ich, von allen als zukunftsfähiger Auftrag erkannt. Wir wissen, wie wichtig sie für uns, für die wirtschaftliche Situation, für den wirtschaftlichen Fortgang im Lande Bremen ist. Wir sind in Bremen durchaus an der Spitze der Bewegung, aber das heißt nicht, dass es nicht auch für uns noch eine Menge zu tun gibt. Wir sind auf dem Weg, aber der Weg ist noch längst nicht zu Ende. Den Antrag der CDU lehnen wir ab.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Spieß.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Notwendigkeit und Bedeutung der wissenschaftlichen Weiterbildung gibt es in der bildungspolitischen Diskussion wenige Kontroversen. Die sich verschärfenden Herausforderungen des demografi––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

schen Wandels, der technologischen Entwicklung und des internationalen Wettbewerbs, der wachsenden Bedarfe an Fachkräften, aber auch die Vermeidung von sozialen Konflikten verlangen ein möglichst hohes Bildungsniveau der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Es bedarf einer Anpassung und Aktualisierung an neue Aufgaben und sich verändernde Rahmenbedingungen in Wirtschaft, Recht und Technologie. Speziell in Deutschland werden die vorhandenen Ressourcen derzeit verstärkt in die Realisierung der Bologna-Strukturen im grundständigen Bereich investiert, und die Weiterbildung steht dem gegenüber zurück.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass aufeinander abgestimmte Studiengänge des grundständigen beziehungsweise nicht konsekutiven und weiterbildenden Bereichs derzeit kaum anzutreffen sind. An den Hochschulen gewinnen neben den traditionellen Angeboten in Form von Seminaren und Kursen weiterbildende Studiengänge, die auf einem Studiengang aufbauen oder auf der Grundlage von beruflicher Ausbildung zum ersten Hochschulgrad führen, immer mehr an Bedeutung. Hier stellen sich im Zuge des Bologna-Prozesses die Aufgabe der Erleichterung des Zugangs und einer Verbesserung der Anrechnung bereits erworbener Kenntnisse und Kompetenzen. Das ist aber ein Bereich, der auch von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon erwähnt worden ist und der hier schon debattiert worden ist.

Eine Vergleichsstudie von Weiterbildungsprozessen europäischer Städte der Universität Oldenburg zeigt, dass Finnland, Großbritannien und Frankreich im Gegensatz zu Deutschland und Österreich viel stärker die vorhandenen Kompetenzen als die formelle Qualifikation beim Zugang zum Hochschulsystem berücksichtigen. Es muss in Bremen wie auch bundesweit einen Trend zu eher längerfristigen Seminarangeboten mit dem Abschluss eines Zertifikates geben! Die Länder verständigen sich zurzeit über länderübergreifende Kriterien bezüglich des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Frau Schön hat bereits darauf hingewiesen, dass es hier von Rot-Grün einen Antrag bezüglich dieses Zugangs gegeben hat, dass es auch Berücksichtigung in der Novellierung des Hochschulgesetzes finden wird. Hier ist aber vielleicht noch einmal zu sagen, dass es bereits einen Zugang gegeben hat oder ein Zugang immer vorhanden war, dass nur die Formalitäten und die Voraussetzung dafür, diesen Zugang zu beschreiten, immer das große Kriterium waren.

Die Länder verständigen sich zurzeit über landesübergreifende Kriterien bezüglich des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte auf KMK-Ebene. Das heißt immer noch, dass es da Schwierigkeiten gibt, diese Anerkennung, die stattfinden muss, zu definieren und Kriterien zu setzen. Zurzeit sind Anerkennungen von außerschulisch erworbenen Kompetenzen auf Antrag an den Prüfungsausschuss einzelfall

spezifisch bewertet worden. Dies kann in Zukunft durch einen zu erwartenden erhöhten Andrang nur durch bundesweit einheitliche Kriterien gelöst werden. Es muss gewährleistet sein, dass durch die Anrechnung von Kompetenzen berufserfahrener Personen eine Verkürzung des Studiums möglich ist. Die Frage ist allerdings, wie real erworbene Kompetenzen bewertet beziehungsweise gemessen werden. Ich glaube, das ist auch der strittige Punkt – Frau Jürgens-Pieper wird das kennen –, wie man in der KMK zu einer bundesweiten Einigung kommen kann.

Frau Jürgens-Pieper ist als Senatorin für Wissenschaft in Gesprächen mit dem niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, wie Frau Böschen bereits erwähnt hat. Wie aus der Debatte zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen hervorgegangen ist, die wir bereits geführt haben, brauchen wir eine bundesweite Lösung, und zwar zügig. Im Bereich der Weiterbildung sollen Kooperationen mit Oldenburg getroffen werden, wie aus der Senatsvorlage und der Antwort auf die Große Anfrage zu entnehmen ist. Man muss hier nur sehen, dass es dazu nutzen soll, Synergien gemeinsam zu nutzen, weil wir natürlich gerade im Hochschulbereich das Problem haben, dass die Finanzierung nicht immer gewährgeleistet ist, gerade auch, was diese zusätzlichen Bedarfe an Weiterbildungen betreffen.

Man muss dazu aber auch erwähnen, dass der Versuch, den Abbau von Doppelstrukturen zu schaffen, im eigenen Bundesland bis jetzt äußerst schwierig bis gar nicht funktioniert hat, und dass die Kooperation mit Oldenburg bis jetzt im Verlauf der Kooperationen, die gewesen sind, auch nicht immer optimal verlaufen sind. Insofern bin ich einmal ganz gespannt darauf, wie jetzt eine weitere Kooperation gerade in einem Bereich, der zusätzlich stattfinden soll, laufen soll.

Der Antwort des Senats ist zu entnehmen, dass alle Hochschulen des Landes Bremen bei der Weiterbildung unterschiedliche Wege gehen: Die Universität verstärkt im Aufbau auf ein bereits vorhandenes Studium, die Hochschulen durch Kooperationen mit den kleineren und mittleren Unternehmen. Das Teilzeitstudium wird im Rahmen des Bologna-Prozesses an Bedeutung gewinnen; es richtet sich vorwiegend an Studierende mit Familien und Berufstätige. Durch die Umstellung der Studienstruktur auf Bachelor und Master ist ein Teilzeitstudium erleichtert worden, und wir haben auch der Antwort des Senats entnommen, dass die Tendenz dazu steigend ist, ein solches Teilzeitstudium auch aufzunehmen.

Es geht darum, Absolventinnen und Absolventen nach dem Bachelorabschluss und der Aufnahme einer Berufstätigkeit die Möglichkeit zu eröffnen, zu einem späteren Zeitpunkt zur wissenschaftlichen Weiterbildung an die Hochschulen zurückzukehren. Für die Hochschulen ist ein solches Studium mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden. Aufgrund knapper Personalkapazitäten muss ein Lehrangebot so vor

gehalten werden, dass ein Angebot sowohl als Teilzeit- als auch als Vollzeitstudium absolviert werden kann.

Das, Frau Schön, ist ein erster Hinweis auch darauf, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Wir haben es im Wissenschaftsausschuss gehört, es gibt in der Weiterbildung durchaus Angebote, wir können aber auch der Antwort des Senats auf die Große Anfrage entnehmen, dass viele Bereiche noch am Anfang stehen. Gerade diesen Anfang, den wir qualitativ und sinnvoll aufbauen müssen, müssen wir auch mit Personal versehen.

Im Zuge der technischen Weiterentwicklung ist es in vielen europäischen Ländern üblich, neben dem Studium virtuelle Lernangebote zu nutzen. In Bremen wird dazu erst einmal eine Bestandsaufnahme vorhandener Angebote erstellt, und mögliche Bedarfe, die sich daraus ergeben, werden ermittelt. Ich finde, dass wir hier ein bisschen spät daran sind. Ich denke, dass wir das schon früher hätten nutzen können, denn diese technischen Möglichkeiten existieren schon sehr lange. In manchen Fachbereichen und Vorlesungen werden sie auch sehr gut und aufwendig genutzt. Es kann natürlich schon daran liegen, dass wir im Bereich der Weiterbildung nicht nur die Universität und Hochschulen haben, sondern viele andere Institutionen, die Weiterbildungsangebote anbieten. Insofern ist es vielleicht etwas aufwendiger, dies zu erstellen. Ich glaube aber, dass wir da etwas spät daran sind.

Die Hochschulen des Landes Bremen sind dabei nur ein Bestandteil der Weiterbildungslandschaft. Sie agieren nur als ein Bestandteil von vielen, die Lehrerinnen und Lehrer werden beispielsweise vom Landesinstitut für Schule weitergebildet, Architektinnen und Architekten in der Architektenkammer und Apothekerinnen und Apotheker im Apothekenverband. Gegenüber den hochschulischen Weiterbildungsmöglichkeiten, denen oft eine mangelnde Nachfrageorientierung und fehlende Praxisnähe zugeschrieben wird, zeichnen sich diese Angebote auch durch eine stärkere Ausrichtung an konkreten Bedarfen aus und lassen sie somit für Weiterbildungsinteressierte attraktiver erscheinen.

Hier sehe ich Handlungsbedarf gerade bei den Hochschulen im Lande Bremen, dass sie durch Qualifizierungsangebote und verstärktes Marketing versuchen müssen, neue Zielgruppen über die traditionell Studierenden hinaus zu erreichen. Sie können sich damit eine neue Einnahmequelle aus einem entsprechenden berufsbegleitenden Angebot erschließen. Wir haben gesehen, dass es nicht immer einfach ist, solche Angebote auch darzustellen, und dass es natürlich auch immer eines gewissen Fachpersonals bedarf, manchmal auch von außen, um diese dann eben auch durchführen zu können, es fehlte ein bisschen in den Aussagen, die wir immer gehabt haben zu dem Bereich Weiterbildung. Dass die Struktur sich verändert hat, darauf ist schon hingewiesen worden,

und dass wir einfach darauf auch genauer eingehen müssen. Wie gesagt, das Ganze ist noch am Anfang, und ich sehe da noch Möglichkeiten, auch in Kommunikation mit den Hochschulen eine solche Möglichkeit noch gezielter ins Auge zu fassen.

Zu dem Antrag, den wir als CDU gestellt haben! Dieser Antrag kam nicht ganz plötzlich und ist durchaus sinnvoll hier in diesem Zusammenhang. Wir haben der Antwort des Senats entnommen, dass wir in vielen Bereichen am Anfang sind. Wir wissen, dass eine Weiterbildungsmaßnahme nicht einfach nur nebenbei noch einmal zusätzlich zu dem Lehrdeputat, das die Professoren sowieso schon darstellen, durchgeführt werden kann. Man muss einen Anreiz schaffen, und wenn wir in Bremen in Zukunft Professoren in der Berufung haben möchten, die auch qualifiziert und gut sind, und wenn wir auch einen Anreiz schaffen wollen, dass man hier Weiterbildung in einem qualifizierten und guten Maße durchführen möchte, müssen wir den Professoren auch etwas dafür zur Verfügung stellen.

Dieses Anreizsystem, die Anrechnung auf das Lehrdeputat, ist sowohl sinnvoll, und ich finde das nicht abwegig oder irgendwo hinten hergeholt, sondern wir haben in unserem Antrag unter Ziffer 2 ja auch gesagt, warum wir es so machen wollen. Wir haben ganz deutlich darauf hingewiesen, dass wir nicht möchten, dass darunter der Lehrbetrieb leidet, sondern dass es so dargestellt wird, dass man es zusätzlich schon schaffen kann, die Professoren zum Beispiel mit einer Stunde zu entlasten. Es ist auch keine Idee, die ganz zufällig kommt und die wir uns irgendwo ausgedacht haben, sondern wir haben mit den Hochschulen Gespräche geführt. Wir haben schon gefragt: Wie wollt ihr das darstellen? Wir wissen alle, dass wir durch HEP V und anderen Personalabbau schon sehr stark eingeschränkt sind.

(Glocke)

Wenn wir diese Möglichkeit nutzen möchten – ich komme gleich zum Schluss –, dann sollten wir auch den Anreiz schaffen für die Professoren.

Ein Satz noch! Es ist immer einfach zu sagen, das müssen Sie noch einmal eben alles schaffen. Wir haben kein Geld, und in der Vergangenheit ist das alles irgendwie improvisiert worden. Das ist in diesem Fall eben nicht das Mittel, sondern wenn wir das vernünftig durchführen müssen, müssen wir auch die Arbeit der Professoren honorieren und ihnen dementsprechend auch den Anreiz geben. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Ella.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde mich kürzer fassen. Es steht au

ßer Frage, dass das Thema Weiterbildung eine immer größere Bedeutung erlangt. Die dazugehörigen Stichworte, sei es nun lebenslanges Lernen, Wissensgesellschaft oder andere, sind hinreichend in der Diskussion. Wir müssen aufpassen, dass sie nicht zu hohlen Phrasen verkommen, derart zu Politikerdeutsch werden, das viele Menschen nicht mehr hören können. Ein erster Schritt in Richtung wissenschaftliche Weiterbildung wurde im Februar des vergangenen Jahres – das ist, glaube ich, von Frau Böschen schon erwähnt worden – mit dem Antrag zur Erweiterung des Hochschulzugangs für Menschen ohne Abitur gemacht. Wir haben diesen Antrag damals ausdrücklich mitgetragen und freuen uns, dass erste Erfolge zu verzeichnen sind. Hier gilt es, den eingeschlagenen Weg weiter zu beschreiten und für Bremen konkrete Ergebnisse zu erreichen. Leider gibt die Anfrage keine Erkenntnisse über die Erfahrungen der bremischen Hochschulen mit der Anerkennung von außeruniversitären Leistungen. Die Antwort des Senats kommt in diesem Punkt nicht über einige Allgemeinplätze und den Verweis auf eine am 26. März stattfindende Arbeitstagung hinaus. Ebenso fehlt unserer Ansicht nach eine Beleuchtung der wirtschaftlichen Perspektiven, die sich aus dem Bereich der Weiterbildung ergeben. Hier gibt es auch eine neue Einnahmequelle für die Hochschulen, die auf Geld angewiesen sind. Insbesondere auch die geisteswissenschaftlichen Studiengänge mit wenig Drittmittelpotenzial haben die Gelegenheit, hier Einnahmen zu generieren. Ein wenig Geschäftstüchtigkeit schadet auch im Bildungssektor nicht!

(Beifall bei der FDP – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Das ist aber der Wissenschaftssektor!)

Leider, das muss ich auch hier konstatieren, ist die gesamte Hochschulpolitik der rot-grünen Mehrheit von der Meinung durchzogen, die Hochschulen möglichst an der kurzen Leine zu lassen. Hier, das sei nur als Beispiel genannt, äußert sich das etwa in der Frage, welche Studiengänge zuzulassen seien. Gerade wir in Bremen müssen alles daran setzen, schlanke Strukturen zu schaffen. Bei den Hochschulen wäre dies ohne Weiteres möglich, und gerade im Bereich der Weiterbildung müssen diese flexibel genug sein, um schnell auf eine Nachfrage reagieren zu können. Das leistet das bisherige System nicht, und mit der senatorischen Verwaltung wird es wohl auch nicht möglich sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir Liberalen wollen daher Freiheit für die Hochschulen; wir wollen ein flexibles, handlungsfähiges System; wir wollen nicht ein Mitreden von Verwaltung und Senatorin in jeder Einzelfrage.

(Beifall bei der FDP)

Der Antrag der CDU findet dementsprechend in Teilen unsere Zustimmung. Es ist aus unserer Sicht

unerlässlich, die Weiterbildung auf das Lehrdeputat anrechnen zu können. Die Bereitschaft der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, sich in diesem Bereich zu engagieren, wird deutlich steigen und die Wertschätzung für diese Arbeit erhöht.

(Beifall bei der FDP)

Zudem, der Senat erwähnt es selbst, gehört die Weiterbildung nach dem Hochschulgesetz bereits zur Kernaufgabe der Hochschule, Frau Böschen hat es bereits erwähnt, dementsprechend auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Allerdings sehen wir es weder als Aufgabe des Parlaments noch der Verwaltung, eine Detailregelung in dieser Frage zu treffen. Die Lehrverpflichtung und die Lehrnachweisverordnung ist überflüssig. Die Hochschulen müssen und können die Organisation ihres Lehrpersonals selbst festsetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Weiterbildung wird zunehmend zur regulären Aufgabe der Hochschulen. Gleichzeitig müssen die Hochschulen auch immer flexibler auf die aktuelle Nachfrage reagieren können. Wir wollen im neuen Gesetz die Dienstherreneigenschaft für die Hochschulen, deswegen beantragen wir die getrennte Abstimmung und werden Punkt 1 zustimmen, Punkt 2 hingegen nicht. Wir freuen uns aber auf die weitere Diskussion. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Beilken.