Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Vorweg erst einmal: Frau Schön, ich glaube, Sie haben sehr detailliert die Geschichte des letzten Jahres, die Geschichte der Entstehung von Jobcentern und ARGEn hier dargestellt, das muss man nicht wiederholen. Uns von der CDU war eigentlich auch klar, dass Sie natürlich die Beschlüsse der CDU in Berlin angreifen. Trotzdem bedanke ich mich dafür, dass Sie dies in sachlicher Form gemacht haben, damit wir diese Anträge hier auch gemeinsam beschließen können, und dass das nicht in irgendeiner Art und Weise in Polemik ausartet.
Meine Damen und Herren, Jobcenter, ARGEn, Mischverwaltung, Einzelverantwortung, mehrere Anlaufstellen, Kooperationen – ich frage mich eigentlich, wer da draußen von den Beteiligten überhaupt noch durchblicken kann. Die meisten verstehen gar nicht mehr, worum es geht. Worüber sprechen wir? Das ist der zweite Arbeitsmarkt, das ist – und das versteht fast jeder – der Bereich von Hartz IV, die dortige Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Programme und der Zahlung für Mieten und Lebensunterhalt. Die Debatte, die wir heute führen, ist mit Sicherheit nichts Neues; das hatten wir in ähnlicher Form schon vor einem halben Jahr, nur unter anderen Voraussetzungen.
Worum geht es? Das Verfassungsgericht hat die Länder aufgefordert, die sogenannten Mischverwaltungen, sprich Einrichtungen zwischen Bund und Kommune, entweder aufzulösen oder verfassungsgerecht zu gestalten, da das derzeitige Modell der ARGEn oder Jobcenter aus der Sicht des Verfassungsgerichtes nicht verfassungskonform ist. Das Verfassungsgericht hat für diese Umstände eine Zeitvorgabe erteilt, und zwar Ende des Jahres 2010. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Arbeitsminister Scholz, insbesondere mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers, hat jetzt ein Modell erarbeitet, welches durch eine entsprechende Verfassungsänderung den Fortbestand der jetzigen Modelle ermöglicht. Alle 16 Bundesländer stimmten diesem Modell zu, und es stand die entsprechende Genehmigung durch den Bund aus. Dieser Gesetzentwurf wurde jetzt gestoppt, er fand nicht mehr die entsprechende Mehrheit. Die CDU-Fraktion im Bundestag war zu einer Zustimmung nicht mehr bereit.
Meine Damen und Herren, wir maßen uns nicht an, die Gründe, die wir im Detail gar nicht kennen, hier zu kritisieren. Wir sagen aber klar als Politiker, die für dieses Land, für Bremen und Bremerhaven, in der Pflicht stehen, dass unserem Land diese Entscheidung nicht zusagt, ja, dass sie uns sogar Schaden zufügen wird.
Lassen Sie mich einige Beispiele nennen! Man muss wissen, dass das Personal in den Kooperationen aus Beamten und Angestellten des Bundes und aus übernommenen Angestellten und Beamten der Kommunen überwiegend aus den Sozialämtern stammt. Dazu kommt eine große Anzahl von Mitarbeitern, die über Zeitarbeitsverträge eingestellt sind. Derzeit gibt es bundesweit 346 gemeinsame Einrichtungen, Frau Schön hat es gesagt, mit 60 000 Beschäftigen, davon rund 14 000 mit Teilarbeitsverträgen. In rund 60 Kooperationen laufen diese Zeitverträge bereits Ende 2009 aus. Das heißt, dass diese Menschen ohne einen entsprechenden Gesetzentwurf oder einer anderweitigen Regelung mit ihrer Entlassung zum Ende des Jahres rechnen müssen. Gerade die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnen jetzt schon, sich nach einer anderen Arbeit umzusehen. Den Rest finden wir dann wieder, auch bei der Agentur für Arbeit, nur jetzt auf der Seite der Arbeitslosen.
Nach neuester Meldung, ich habe sie gerade eben erst auf den Tisch bekommen, ist jedoch vereinbart worden, diese Verträge mindestens bis 2010 zu verlängern, damit erst einmal eine gewisse Sicherheit dort einkehrt. Was machen wir denn jetzt mit den von den Kommunen überstellten Mitarbeitern? Es ist ein großer Teil des Personals, des Sozialamtes zum Beispiel, in die Arbeitsgemeinschaften gewechselt, und zwar mit der Übertragung der Verträge und mit der Bezahlung aus der Agentur für Arbeit. Wenn es nachher tatsächlich zu dem Beschluss kommen würde, dass wir dies auflösen, würden diese Mitarbeiter in die Kommunen zurückfließen, das ist ihr gutes Recht. Fragen Sie sich doch einmal, wo wollen Sie die denn beschäftigen? Wie wollen Sie sie überhaupt bezahlen? Wissen Sie eigentlich, welches Problem da auf uns zurollt, wenn es so gemacht wird, wie es jetzt angedacht ist? Das kann es schlicht und einfach aus der Sicht zumindest Bremens nicht sein.
Wie sieht es dann aus mit der Aufteilung der Leistungen? Für das Arbeitslosengeld II und für die Arbeitsvermittlung ist der Bund zuständig, für viele andere Leistungen, insbesondere das Wohngeld, sind jedoch wir, die Kommune, zuständig. Noch, meine Damen und Herren, beteiligt sich der Bund aufgrund der Kooperation an den Wohngeldleistungen. Ich mag nicht daran denken, ob der Bund freiwillig das Land Bremen oder die Stadt Bremerhaven in diesem Bereich unterstützt, oder ob uns nicht 100 Prozent der Kosten zufallen, was Millionenbeträge sind und nicht irgendwelches Kleingeld.
Was ist mit den Menschen? Die CDU hat immer gesagt, bitte die Leistungen aus einer Hand, und zwar für den einfachen Bürger verständlich! Jetzt sollen wieder für das Arbeitslosengeld II und für die Sozialleistungen zwei verschiedene Stellen zuständig sein.
Zwei Mal bürokratische Anträge, die, wer sie kennt, schwerlich zu verstehen sind, zwei Mal Unterlagen, gleiche und verschiedene, zwei getrennte Anlaufstellen, manchmal zwei Meinungen zwischen zwei Stellen, die nicht einmal miteinander arbeiten können, selbst wenn sie es wollten – das kann einfach nicht der richtige Weg sein!
Am Anfang habe ich gesagt, dass dies alles nichts Neues ist. Bereits am 24. Juni 2008 in der 24. Sitzung der Bremischen Bürgerschaft habe ich hier diese Dinge im Detail angesprochen, und zwar über einen Dringlichkeitsantrag der CDU. Die FDP brachte dann ihrerseits einen Antrag ein, und die Koalition brachte noch am Tag der Bürgerschaftsitzung einen eigenen Antrag ein. Diese Anträge hatten in der Tendenz die gleichen Ziele. Uns ging es damals in erster Linie darum, den Einfluss der Kommune auf die kommunale Arbeitsmarktpolitik zu erhalten, wenn möglich zu stärken. Auch damals standen wir mit unserer Meinung nicht allein, sondern die Ministerkonferenz und insbesondere der Deutsche Städtetag zielten in die gleiche Richtung.
Zur Diskussion stand damals die Einführung eines sogenannten kooperativen Jobcenters. Einfach gesagt, für die Kommune verblieben die sozialen Leistungen, Wohngeld und so weiter, und für den Bereich Arbeit wäre dann ausschließlich die Arbeitsagentur zuständig. Eine Beteiligung der Kommunen in diesem so wichtigen Feld wäre gleich null gewesen. Das, meine Damen und Herren, wollten wir nicht, und zum Glück ist es auch nicht so gekommen. Gesorgt hat dafür ein Antrag der Koalition, aber in Teilen nicht mit Begeisterung der SPD. Die Senatorin wäre sehr wohl auf die Einführung des kooperativen Jobcenters eingegangen. Zum Glück hat da jemand anders aus der Koalition nicht mitgemacht. Wenn ich damals das Arbeitsressort in der Deputationssitzung richtig verstanden habe, dann waren Sie, Frau Senatorin, für das kooperative Jobcenter. Wenn ich jetzt Ihre Presseerklärung lese, sage ich: Donnerwetter! Wie schnell kann man doch in Bremen seine Meinung ändern und nicht mehr für eine Teilung in diesem Bereich sein!
Meine Damen und Herren, es gilt zu handeln, da ansonsten schon in diesem Jahr Änderungen anfallen, die wir so nicht wollen, nicht die CDU in Bremen, nicht die CDU in den Ländern, nicht die CDA und auch nicht der christliche Gewerkschaftsbund. Wir wollen einen starken Einfluss der Kommune, wir wollen die Leistungen aus einer Hand, wir wollen auch mehr Qualifikationen, die in einen Beruf führen, wir wollen die verstärkte Beteiligung der Wirtschaft an den Arbeitsmarktmaßnahmen. Am liebsten wollen wir viel weniger Arbeitslose, weil sie endlich Arbeit im
ersten Arbeitsmarkt gefunden haben. Dafür bedarf es einer Zusammenarbeit zwischen Kommune und Bund. Dahin tendiert dieser Antrag, darum haben wir uns ihm angeschlossen. Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, eine neue Entscheidung herbeizuführen beziehungsweise einzuleiten! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eben noch gescholten, will ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, noch einmal ins Gedächtnis rufen, dass eben nicht nur die FDP aus Konsensentscheidungen aussteigt. So ist es halt im Leben. Die Betreuung von etwa 100 000 Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit ab dem Jahr 2011 ist nun wieder ungewiss, nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Reform der Jobcenter völlig unverhofft scheitern ließ. Unverhofft war es vor allem deshalb, weil sich der Beschluss gegen den von den eigenen Länderministerpräsidenten ausgehandelten Kompromiss zur Neuorganisation der Jobcenter stellte. Das Bundesverfassungsgericht, wir haben es jetzt schon zwei Mal gehört, hatte bekanntlich die bisherige Mischzuständigkeit von Bund und Kommunen als verfassungswidrig eingestuft, woraufhin die Länder sich nach sehr langen Aushandlungsprozessen auf eine Änderung des Grundgesetzes einigten.
Wir waren als LINKE grundsätzlich gegen die Umsetzung der Hartz-IV-Reform, wir möchten viel lieber ein System haben, welches jedem Menschen die Möglichkeit einräumt, in Notlagen eine bedarfssichernde und repressionsfreie Mindestsicherung zu erhalten.
Vorschläge haben wir auch gemacht. Die Chance könnten Sie nutzen. Das tun Sie nicht! Wenn wir aber auf das bisherige System blicken, stellen wir fest, dass zumindest die Priorität der Leistungsgewährung, der Hilfen aus einer Hand, richtig ist. Diese Prämisse steht aber derzeit auf dem Spiel. Der Bürokratie wird Vorschub geleistet. Leidtragende sind wie immer die Menschen, die dann ausschließlich verwaltet werden, die unter Druck gesetzt werden, die in der jetzigen Krisenzeit – und Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass die Arbeitslosenzahlen im Zuge der Wirtschaftskrise noch deutlich ansteigen werden – unter dem Motto des Förderns und Forderns aufs Abstellgleis geschoben werden.
Die Doppelverwaltung müsste wieder eingeführt werden, heilloses Durcheinander wäre die Folge, Betroffene werden mit zusätzlichen Terminen belastet, und ihnen werden wiederum weitere Wege zugemu
tet. Von einer Alternative seitens der CDU/CSUBundestagsfraktion hört man nichts. Aber auch mehrere Hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Land Bremen schauen in eine sehr nebulöse Zukunft. Nach wie vor sind die BAgIS- und ARGE-Geschäftsstellen nicht ausreichend personell besetzt, aber Neueinstellungen und vertragliche Entfristungen sind in der derzeitigen Situation nur schwer umzusetzen. Der LINKEN erweckt sich viel mehr der Eindruck, dass Arbeitslosigkeit in die Kommunen abgeschoben werden soll, und genau das scheint für uns auch der Grund zu sein, weshalb die FDP sich nicht auf dem Dringlichkeitsantrag befindet.
Wir finden, Arbeitslosigkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und muss in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung gelöst werden.
Das ausschließliche Kommunalisieren lehnen wir ab. Der Streit der Großen Koalition auf Bundesebene, das Liebäugeln mit der FDP und die damit verbundene Absage an den gemeinsamen Konsens dürfen nicht auf dem Rücken – ich sage ausdrücklich nicht auf dem Rücken! – der Menschen ohne Arbeit ausgetragen werden. Wir finden den Antrag richtig, das ist ja nicht immer der Fall. Wir stimmen diesem Antrag auch zu. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Nitz, ich bin etwas verwundert gewesen über Ihren Wortbeitrag und glaube, dass derartige Debattenbeiträge den Menschen, über die Sie gesprochen haben, am allerwenigsten helfen. Denn es geht doch darum, sich hier in der Sache damit zu beschäftigen, wie man solch ein Organisationsproblem vernünftig lösen kann. Ich kann Ihnen sagen, wir als FDP-Fraktion hier im Haus haben dazu, das ist auch von den anderen Rednern angesprochen worden, bereits im letzten Sommer sehr genau beschrieben, welchen Weg wir uns da vorstellen können.
Dazu gehört in der Tat, dass wir glauben – übrigens mit großer Übereinstimmung hier im Haus –, dass die Kommunen aufgrund ihrer Nähe zu den Personen, um die es geht, und ihrer Kenntnis des örtlichen Umfelds geeignet sind, Verantwortung in diesem Bereich zu übernehmen und zu tragen, und das haben wir als FDP-Fraktion in der Tat auch in unserem Antrag ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
damals, aber auch ich selbst hier in meinem Debattenbeitrag, eingefordert, dass die Kommunen eine wichtige Rolle bei der Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden spielen sollen.
Ich finde es auch ziemlich unseriös, dann zu sagen, da wird ein Problem in die Kommunen abgeschoben. Die Kommunen sind der beste Ort, um dieses Problem zu lösen und zu bearbeiten. Wir glauben, dass diese dezentralen Strukturen geeignet sind, besser geeignet sind als Zentralismus und eine doch fern von denjenigen, um die es geht, befindliche Bundesagentur, die irgendwo weit entfernt sitzt und unabhängig von den Dingen, die sich vor Ort vollziehen, entscheiden soll. Das ist nicht unser Weg, und ich halte den Weg auch nicht für richtig und auch nicht für beschreitbar.
Ich habe mich damals gefreut, dass auch von sozialdemokratischer Seite, wo zuvor ganz andere Töne angeschlagen wurden, Bereitschaft bestand, diesen Weg mitzugehen, und sich in der Bürgerschaft auch entsprechend geäußert worden ist. Ich finde es auch begrüßenswert, wenn der Bürgermeister sich jetzt für dieses Thema stärker engagiert. Ich glaube, er könnte es noch glaubwürdiger tun, wenn er von Anfang an hinter dieser Lösung gestanden hätte und wenn die SPD vor allen Dingen von Anfang an hinter diesem Modell der starken Rolle der Kommunen gestanden hätte.
Zu den Gründen, warum wir uns jetzt diesem Antrag nicht als Antragsteller angeschlossen haben, könnte man natürlich in der Tat sehr viel sagen. Ich glaube allerdings nicht, dass das unbedingt etwas ist, was nun an dieser Stelle im Einzelnen ausgeführt werden muss. Ich kann Ihnen sagen, ich glaube, das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung recht gehabt, dem Gesetzgeber bis 2010 die Möglichkeit zu geben, dies zu regeln, offensichtlich besteht da noch einiger Klärungsbedarf. Es ist kein Ausweis von Handlungsfähigkeit, das muss man in Richtung der Koalition auf Bundesebene sagen, unbeschadet der hier im Land Bremen vorgetragenen Meinungen der Parteien SPD und CDU. Dieser Großen Koalition auf Bundesebene ist es offensichtlich nicht möglich, dieses Gesetzgebungsverfahren in der laufenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages abzuschließen. Da hätte ich mir mehr erwartet, und da dürfen auch die Arbeitssuchenden von einer Bundesregierung mehr erwarten, die auch dazu verpflichtet ist, diesen Menschen zu helfen.
Ich kann Ihnen für die FDP sagen, wir werden uns hier in Bremen gern an einer Lösung beteiligen, wir
haben die Vorschläge dazu auf den Tisch gelegt. Wir werden uns auch als FDP im Bund einer konstruktiven Diskussion nicht verschließen. Es wäre mir persönlich, das habe ich in der Debatte im Sommer hier auch gesagt, lieb gewesen, wenn wir dieses Thema möglichst zeitnah im Interesse der Arbeitslosen hätten lösen können, dies wird jetzt offensichtlich nicht mehr möglich sein. Ich hätte es mir anders gewünscht, ich denke, wir alle hätten es uns anders gewünscht. Nun muss man sehen, was zu machen ist, und ich kann Ihnen eines sagen: Mit liberaler Mitverantwortung an der Bundsregierung wird es zu einer derartigen Situation in der nächsten Wahlperiode des Deutschen Bundestages nicht wieder kommen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Worum es im Augenblick noch geht, und worum wir im Augenblick noch kämpfen – und ich bin froh, dass da im Grunde genommen trotz aller kleinen Hakeleien alle Fraktionen hier in dieser Bürgerschaft sich mit dem Senat einig sind –, ist doch ganz deutlich, wie wir jetzt im Interesse der Arbeitslosen das zentrale Anliegen der Arbeitsmarktreform, nämlich Hilfe, Betreuung, Grundsicherung und Arbeitsvermittlung für Langzeitarbeitslose aus einer Hand, erhalten können.
Ich denke, es ist auch unser aller Anstrengung wert, in dieser Situation, die politisch ziemlich verfahren ist, zu versuchen, doch noch einmal alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine Umstimmung in den Konstellationen in Berlin zu erreichen.
Dem Bundesverfassungsgericht geht es ja nur darum – ich sage jetzt auch ausdrücklich nur darum –, diese Konstruktion, die wir hier mit der gemeinsamen Betreuung der Arbeitslosen durch die Agentur und durch die Kommune haben, im Sinne des Verfassungsgerichts auf verfassungsrechtlich feste Füße zu stellen. Denn das Verfassungsgericht hat ja nicht irgendwie die Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaften Jobcenter angegriffen, nicht gesagt, dass sie schlechte Arbeit leisten. Ich möchte durchaus ausdrücklich sagen, trotz aller Kritik, die es ja immer wieder an den Jobcentern gibt, die sicher auf Anlaufschwierigkeiten, teilweise auch auf Personalfluktuation zurückzuführen sind und auch zum Teil auf sehr komplizierte Einzelfallregelungen, die auch noch geändert worden sind, läuft im Augenblick die Kooperation – nämlich die Kompetenzen der Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit auf der einen Seite zu nutzen und die Kompetenzen der Mitarbeiter der ursprüng
lichen Sozialämter auf der anderen Seite zu nutzen und zusammenzuführen – gut. Sowohl Umfragen als auch die Vermittlungserfolge bescheinigen eigentlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt unter den schwierigen Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen, in diesen Jobcentern gute Arbeit leisten. Die Arbeit der Beschäftigten und auch die Betreuung der Arbeitslosen dürfen, glaube ich, jetzt nicht in letzter Minute noch aufs Spiel gesetzt werden.