Hier müssen gesetzliche Regelungen her: Gleichstellung in der Privatwirtschaft, darüber haben wir eben auch schon gesprochen, Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, Quote für die Aufsichtsräte, das haben Sie leider auf Bundesebene abgelehnt! Als wir die 40-prozentige Quote für Aufsichtsräte gefordert haben, haben DIE LINKE und natürlich auch andere leider dagegengestimmt, das fand ich sehr bedauerlich. Ich finde, eine Monokultur ist auf dem Acker nicht gut, und sie ist auch für Aufsichtsräte nicht gut.
Außerdem finde ich es auch nicht richtig, für Bremen eine Sonderregelung zu schaffen. Mir ist bekannt, dass DIE LINKE diesen Antrag auch auf Bundesebene gestellt hat, das hat Frau Arnold-Cramer auch gerade erwähnt.
Liebe Frau Troedel, jetzt drehen Sie die Sache ein bisschen andersherum und argumentieren in Ihrem Antrag, Bremen könne dann für Frauen zur attraktivsten Stadt Deutschlands werden. Sie treten damit ein bisschen in Konkurrenz zu der Hamburger Kollegin, die Hamburg zur attraktivsten Stadt werden lassen wollte, aber gut, der Antrag ist abgelehnt, von daher ist es keine Konkurrenz mehr. Sie hat sogar argumentiert – und das fand ich sehr bemerkenswert –, die Werbewirkung für die Stadt Hamburg mit Frauenfestivals würde Heerscharen von Touristinnen anziehen. Das war meiner Meinung nach eine sehr seltsame Argumentation, den Internationalen Frauentag zum Feiertag zu machen. Ich fand es noch überlegenswerter, dass sie argumentiert hat, die Politik könne sich außerdem beliebt machen und etwas für ihr Image tun. Wir sind dabei, konkrete Politik zu ma
Wir haben hier in Bremen schon konkrete Projekte gemacht, wir haben das Landesgleichstellungsgesetz jetzt auch für die Gesellschaften geltend gemacht, wir haben Gender-Budgeting-Pilotprojekte –
ich komme sofort zum Ende –, wir werden das Chancengleichheitsprogramm auflegen. Ich denke, das sind gute Maßnahmen, um in Bremen zu zeigen, hier wird Gleichstellung auch gelebt, hier soll Gleichstellung gelebt werden und nicht nur Symbolpolitik. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei allem auch mir eigenen Engagement für die Gleichberechtigung der Frau – den Internationalen Frauentag im Land Bremen in eine Reihe mit gesetzlichen Feiertagen wie dem Neujahrstag, dem ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag oder dem 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, zu stellen, erscheint uns als FDPFraktion kaum angemessen.
Ihr Kollege, Herr Rupp, hat uns gestern etwas von der Relevanzschwelle erzählt, über die bestimmte Anträge kommen müssten. Ich glaube, das hier ist auch ein solcher Fall.
Man muss sich insbesondere einmal die praktischen Rechtsfolgen Ihres Vorschlags vor Augen führen: Das Bremische Gesetz über die Sonn- und Feiertage schreibt vor, öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten. Ausgenommen werden neben unaufschiebbaren Arbeiten und dem Personen- und Güterverkehr großzügigerweise, ich zitiere, „nicht gewerbsmäßige leichte Betätigungen in Haus und Garten, es sei denn, dass durch sie eine unmittelbare Störung des Gottesdienstes eintritt“. Das ist am Frauentag nicht zu befürchten. Das Gesetz verbietet an den genannten Feiertagen in der Zeit von 7 Uhr bis 11 Uhr Veranstaltungen, die der Unterhal
tung und dem Vergnügen dienen und bei denen ein höheres Interesse der Kunst, der Wissenschaft oder der Volksbildung nicht vorliegt. Verboten sind ferner sportliche, turnerische und ähnliche Veranstaltungen gewerblicher Art am Volkstrauertag, am Totensonntag, von 4 Uhr bis 17 Uhr; am Karfreitag von 4 Uhr bis 4 Uhr des nächstfolgenden Tages gelten noch weiter gehende Verbote.
Unabhängig von jeder symbolischen Bedeutung dieses Antrags für die Fraktion DIE LINKE erscheint es uns zumindest fraglich, ob das Verbot des Autowaschens, des Rasenmähens zwischen 7 Uhr und 11 Uhr oder der Öffnung von Videotheken vor 13 Uhr einen geeigneten Beitrag zur einer Verbesserung der Gleichberechtigung zu leisten vermag.
(Beifall bei der FDP – Abg. F r e h e [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Da kann man auch den 1. Mai nehmen!)
Das Bremische Gesetz über die Sonn- und Feiertage stammt in seinen Ursprüngen vom 12. November 1954 und hat – das mag man einräumen – mit der gesellschaftlichen Realität des Jahres 2009 an vielen Stellen nur noch wenig zu tun. Ich habe an dieser Stelle meine Zweifel, ob sich die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE mit gleichem Engagement für andere Gedenktage einsetzen würden, zum Beispiel für den 17. Juni 1953, dem Tag des Volksaufstands in der damaligen DDR.
Kurzum: Der Vorschlag der LINKEN stellt aus unserer Sicht weder einen sinnvollen Beitrag im Hinblick auf ein zeitgemäßes Sonn- und Feiertagsrecht dar, noch vermag er einen Beitrag zur Entwicklung einer geeigneten Erinnerungskultur zu leisten. Daher lehnt die FDP-Fraktion Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die CDU lehnt den Antrag ab. Ich glaube, Frau Hoch hat es richtig formuliert, es hätte natürlich Symbolcharakter, aber im Interesse der Frauen – und da sind wir wieder ganz eng beieinander – brauchen wir keine Symbole, wir brauchen Taten und Fortschritte. Die Probleme, die wir heute angesprochen haben, sind nicht neu, sondern sehr alt. Manchmal werde ich ärgerlich, weil ich vor 30 Jahren mit der Politik angefangen habe, und da gab es die gleichen Themen wie heute: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wiedereinstieg und so weiter. Insofern wis
Man muss nicht immer, Frau Schön, in jedem Punkt einer Meinung sein. Entscheidend ist erstens, dass wir die Probleme gemeinsam anpacken, aber wirklich auch anpacken und nicht nur benennen und uns in Appellation und Nichtstun verlieren, sondern wir müssen Schritt für Schritt weiterkommen. Das sind sehr schöne Worte, die Taten sind sehr viel schwerer, auch an der Stelle stimme ich Ihnen zu, Frau Senatorin Rosenkötter, dass die Reden leichter sind als die Taten, aber sie müssen kommen. Die Tatsache, dass kommunistische Länder diesen Frauentag als Feiertag haben, hebt bei der CDU nicht gerade die Bereitschaft, diesen Tag als Feiertag einzusetzen. Im Übrigen haben die kommunistischen Länder auch gezeigt, dass ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht so sind, dass es den Frauen dort sehr viel besser ginge, das ist ja leider so.
Die Antwort auf die Krise, die uns im Moment alle beschäftigt und bedrückt, kann nicht sein, dass wir eine Vermehrung der Feiertage vornehmen, denn das ist für die Wirtschaft wohl eher schwierig. Wir können dankbar und froh sein, wenn wir die bestehenden Feiertage weiterhin erhalten. Die Wirtschaft kämpft, und wir fordern weitere Feiertage: Das ist nicht richtig! Die Akzeptanz dessen, wofür wir uns alle gemeinsam einsetzen, wächst nicht dadurch, dass der Internationale Frauentag ein Feiertag wird. Insofern bitte ich um Nachsicht und Verständnis, Frau Troedel, wenn wir Ihrem Vorschlag an dieser Stelle nicht folgen. Wir wollen die Themen weiterbearbeiten, wir wollen Taten sehen, aber nicht einen weiteren Feiertag. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich fange einmal von hinten an: Das Bundesland Bayern hat weitaus mehr Feiertage als das Bundesland Bremen, und ich glaube, der Wirtschaft geht es ganz gut.
Nun zur Vermehrung von Feiertagen, weil ich eigentlich auch nicht die Feiertage in ihrer Wertigkeit gegeneinander stellen möchte! Ich respektiere den Feiertag A wie B und C, darüber lasse ich gern diskutieren. Hier geht es um den 8. März als gesetzlichen Feiertag, beginnend im Land Bremen. Wo, wenn nicht im eigenen Bundesland beginnen?
Der zweite Punkt: Natürlich hat dieser Feiertag ein Stück Symbolcharakter, aber – das muss mir einmal jemand erklären – wo liegt der Widerspruch zwischen Symbol und Maßnahmen? Verhindern Symbole Maßnahmen, oder sind Maßnahmen, die politisch gefordert und umgesetzt worden sind, nicht auch Symbole vorausgegangen? Das zeigt ganz deutlich die Entstehungsgeschichte des 8. März, von der ich Ihnen vorhin ein Stück vorgetragen habe.
Der dritte Punkt: Wenn der Tag auch in den kommunistischen Ländern ein Feiertag war und der Erfolg zur Gleichstellung der Frau nicht dazu geführt hat, dass es eine wirkliche und reale gegeben hat, sollte es uns nicht daran hindern, unseren Feiertag zu machen. Ich muss korrigierenderweise aber sagen, dass es die Gewerkschaftsfrauen waren, die vor circa zehn Jahren, als der 90. Geburtstag vom 8. März in Sicht war, diesen Antrag zum ersten Mal auf der Frauenkonferenz eingebracht haben. Im nächsten Jahr feiern wir den 100. Geburtstag. Das wollte ich noch korrigierenderweise zum politischen Tableau sagen.
Eine politische Einschätzung: Als wir hier in Bremen das erste Mal den 8. März feiern wollten, war es noch eine Salonveranstaltung. Der DGB hat es uns verboten, er sagte, das ist kommunistisches Teufelszeug. Es wurde trotzdem gefeiert. Wir haben auch draußen demonstriert. Kommunistisches Teufelszeug! Diese Vokabeln fangen an, sich wieder einzuschleichen. Hier geht es doch darum, für die Frauen einen Feiertag, der mehr als Symbolcharakter hat, zu installieren, aber seien Sie sicher, die Diskussion, die darum und über die Ungleichbehandlung in der Entlohnung geführt wurde, ist für mich schon eine positive Diskussion! – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich saß nun schon länger dahinten und grübelte. Ich grübelte, weil es so ist, dass Käthe Popall eine gute Freundin meiner Pflegeeltern war, ich Käthe Popall persönlich sehr gut gekannt habe, und wenn Sie, Frau Troedel, Käthe Popall hier für DIE LINKE instrumentalisieren, dann ist mir nicht wohl dabei. Ich weiß nicht, wo die liebe Käthe heute politisch organisiert wäre, aber bin mir ziemlich sicher, dass sie nicht bei der LINKEN organisiert wäre. Ich weise insofern eine Instrumentalisierung eben jener Freundin meiner Pflegeeltern an dieser Stelle zurück! Käthe Popall war ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
eine toughe Frau, die für ihre politische Überzeugung sieben Jahre im KZ gesessen hat. Ich ehre sie sehr, aber ich mag nicht haben, dass sie hier instrumentalisiert wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/757 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!