Protokoll der Sitzung vom 29.04.2009

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist zunächst Überweisung beantragt worden an die Deputation für Umwelt und Energie, federführend, und an die Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration.

Wer der Überweisung des Antrages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/719 an die eben genannten Deputationen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE und FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Überweisung ab, sodass wir jetzt den Antrag selbst abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer

17/719 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

(CDU)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Meine Damen und Herren, ich glaube, Sie haben nichts dagegen, wenn wir heute einmal ausnahmsweise die Mittagspause ein bisschen verlängern.

Ich unterbreche die Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung um 12.49 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 14.31 Uhr.

Wahl des/der Landesbeauftragten für den Datenschutz

Mitteilung des Senats vom 14. April 2009 (Drucksache 17/747)

Paragraf 24 Absatz 1 des Bremischen Datenschutzgesetzes sieht vor, dass die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft (Landtag) gewählt und vom Senat ernannt wird.

Der Senat schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Frau Dr. Imke Sommer zur Wahl als Landesbeauftragte für den Datenschutz vor.

Der Wahlvorschlag ist in der Mitteilung des Senats enthalten, und Frau Dr. Sommer ist persönlich anwesend.

Ich begrüße Sie sehr herzlich!

(Beifall)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Meine Damen und Herren, da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, bitte ich, damit einverstanden zu sein,

dass wir die Wahl gemäß Paragraf 58 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung per Akklamation vornehmen.

Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend, einstimmig.

(Beifall)

Neubesetzung des Amtes des/der Landesbehindertenbeauftragten

Mitteilung des Präsidenten der Bürgerschaft vom 15. April 2009 (Drucksache 17/758)

Paragraf 14 Absatz 1 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes sieht vor, dass die/der Landesbeauftragte auf Vorschlag des Präsidenten der Bürgerschaft, nachdem er von den verbandsklageberechtigten Verbänden nach Paragraf 12 Absatz 4 eine Stellungnahme zu seinem Vorschlag eingeholt hat, von der Bürgerschaft (Landtag) gewählt und vom Vorstand der Bürgerschaft ernannt wird. Die verbandsklageberechtigten Verbände haben dem Besetzungsvorschlag zugestimmt.

Der Präsident der Bürgerschaft schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Herrn Dr. Joachim Steinbrück zur Wahl als Landesbehindertenbeauftragten vor.

Der Wahlvorschlag ist in der Mitteilung des Präsidenten der Bürgerschaft enthalten, und Herr Dr. Steinbrück ist persönlich anwesend.

Ich begrüße Sie sehr herzlich!

(Beifall)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Meine Damen und Herren, da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass wir die Wahl gemäß Paragraf 58 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung auch per Akklamation vornehmen.

Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!