Ja, weil Sie mehr wollen! Nur, Sie geben nicht die Taktzahl vor! Es ist entscheidend, dass Sie dann auch einmal dazu stehen, was Sie angeblich wollen. Ich habe nach Ihrem Redebeitrag hier meine Zweifel daran, dass Sie wirklich bereit sind, das mitzutragen.
Mit Verlaub, Herr Röwekamp, das ist nichts anderes, das sind nur noch Mätzchen. Wir lassen uns gern mit Ihnen darauf ein, im nächsten Wahlkampf den Menschen zu erklären, woran es gescheitert ist, dass diese Verbesserung hier nicht zustande gekommen ist. Dann werden Sie keine Bremerin und keinen Bremer finden, die oder der Ihnen glaubt, dass Sie mehr wollen als wir.
Deshalb kann ich Sie nur bitten, nutzen Sie die Zeit – die nächsten drei Wochen, die noch bleiben –, um hier einen Sinneswandel in Ihrer Fraktion zu bewegen! Dies ist notwendig, die Menschen wollen dieses Theater, das Sie heute hier auch wieder geboten haben, nicht! Das alles sind Dinge, die zu Politikverdrossenheit führen. Die Menschen wollen Lösungen, sie haben einen Anspruch darauf, dass wir hier Verbesserungen herbeiführen.
Wenn Sie dem zustimmen, dann sollten Sie das hier auch durch Ihr Abstimmungsverhalten im Parlament zum Ausdruck bringen! Ich habe Ihnen gesagt, wir stehen vielen Punkten durchaus aufgeschlossen gegenüber, die Sie auch vorgebracht haben, nur, es ist eine Frage des Weges. Unsere liberale Fraktion wird nicht in einer Sitzung und auch auf Dauer nicht zwei unterschiedlichen Wegen zustimmen, sondern wir werden uns vorher darauf verständigen, was wir wollen. Das haben wir hier getan. Dementsprechend wird das
auch in unserem Abstimmungsverhalten zum Ausdruck kommen, so wie das für die übrigen Fraktionen sicherlich auch gilt. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Die rot-grüne Mehrheit und die FDP verlangen von der LINKEN, dass wir einem Kompromiss zustimmen, und tun so, als wäre es schon ein Kompromiss mit der Linkspartei. Es gibt noch keinen Kompromiss mit der Linkspartei!
Es gibt eine ganze Reihe von Regelungen, bei denen wir der Meinung sind, das ist, wie Sie immer sagen, ein Schritt in die richtige Richtung, das ist auf den Weg gehen. Aber es gibt mit uns noch keinen Kompromiss, weil wir ganz klar gesagt haben, für verfassungsändernde Quoren brauchen wir Bewegung in die Richtung, dass sie möglich werden und nicht unmöglich. Wir sind meines Erachtens auch nicht an einem Punkt, bei dem wir sagen, jetzt machen wir erst einmal das, und dann schauen wir nächste Woche, und dann versuchen wir es hier noch einmal, und dann warten wir noch einmal zehn Minuten oder ein viertel oder ein halbes Jahr, und dann ändern wir die Verfassung wieder. Ich finde, die Verfassung zu ändern, ist nicht etwas, das man zum Tagesgeschäft macht.
Ich weiß, Herr Böhrnsen macht das über den Umweg von der Föderalismuskommission II, um die Verfassung zu ändern. Aber die Verfassung zu ändern ist für mich kein Tagesgeschäft, deswegen finde ich eine Argumentation, jetzt sind wir ein Stück vorangekommen, lassen Sie uns einmal sehen, und vielleicht gehen wir irgendwann weiter, nur begrenzt zulässig. Wir haben jetzt eine Möglichkeit, diese Verfassung zu ändern, und ich bin nach wie vor der Meinung, dass man da an den Quoren zur verfassungsändernden Volksgesetzgebung noch etwas tun muss, um einen Kompromiss zu erreichen. Man muss meines Erachtens auch etwas tun, weil Fakt ist, DIE LINKE ist eine vergleichsweise kleine Fraktion,
zahlenmäßig eine kleine Fraktion, aber um zu signalisieren, dass dieses Gesetz mit seinen Verbesse––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
rungen ernst genommen wird, finde ich es zwingend notwendig, dass es einen Kompromiss gibt zwischen den beiden großen Parteien in diesem Haus. Das, finde ich, wäre ein Signal, das diesem Gesetz und dieser Verfassungsänderung Gewicht verleiht, und nicht eine Situation, in der entweder die Sozialdemokraten oder die CDU in diesem Haus aus dem Prozess ausgeblendet worden sind.
Ich finde, es ist Ihre Aufgabe, sich in dieser Frage zu bewegen und einen Kompromiss auszuhandeln, dem wir hier alle zustimmen können. Sie können das nicht anderen aufdrücken, Sie sind diejenigen, die sich jetzt gegenüberstehen, Sie haben die Erfahrung, Sie stehen in diesem Haus für viele Wählerinnen und Wähler, und es ist Ihr Job, einen Kompromiss zu finden, dem wir dann in dritter Lesung zustimmen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur weil Herr Tschöpe gebetsmühlenartig sagt, unser Antrag sei nicht zustimmungsfähig, weil wir ja keine finanzwirksamen Volksbegehren zulassen wollten, will ich nur für das Protokoll und auch für Sie vielleicht noch einmal zum Nachlesen darauf hinweisen, dass unser Antrag aus mehr als vier Punkten besteht. Bei uns herrscht eben die rechtliche Auffassung, dass es zur Ermöglichung solcher finanzwirksamen Volksentscheide keiner Verfassungsänderung bedarf, sondern dass eine einfachgesetzliche Klarstellung ausreichend ist. Deswegen finden Sie das, was wir gemeinsam wollen, es nämlich zuzulassen, in unserer Ziffer 7, über die wir heute noch nicht abstimmen werden, weil sie den Teil der einfachgesetzlichen Bestimmungen betrifft. Aber es ist einfach unwahr, Herr Tschöpe, zu behaupten, die CDU-Fraktion wolle keine finanzwirksamen Volksentscheide!
Wir wollen es, wir halten dafür nur die Verfassungsänderung nicht für erforderlich, deswegen finde ich, Sie sollten mit dem Nebelkerzenwerfen hier aufhören! Im Übrigen haben Sie eine klassische sozialdemokratische Begründung dafür geliefert, warum Sie die Quoren nicht senken wollen: Ihre Begründung ist nämlich, wir wollen es nicht. Das ist genauso, als wenn die Bahn ihre Verspätung mit der Verspätung entschuldigt. Sie haben kein inhaltliches Argument geliefert, warum Sie es nicht wollen. Sie sagen nur, wir wollen nicht, wir wollen nicht, wir wollen nicht. Kommen Sie aus dieser Ecke heraus, und diskutieren Sie darüber, warum Sie es nicht wollen!
Es gibt, Herr Tschöpe, keine Begründung dafür, warum das Volk bei einer Verfassungsänderung eine höhere Legitimation haben soll als das Parlament. Dafür gibt es keine inhaltliche Begründung.
Deswegen sage ich, solange kein überzeugendes Argument dafür geliefert wird, warum wir diese Verbesserung nicht auch noch gemeinsam schaffen, können Sie von uns doch nicht ernsthaft verlangen, dass wir dem bis dahin gemeinsam getragenen Weg zustimmen. Ihre Argumentation ist, für mehr gibt es keine Mehrheit, und deswegen machen wir nicht mehr. Wir als CDU sagen, wir wollen mehr, und deswegen kämpfen wir dafür auch für eine Mehrheit. Eine einfachgesetzliche Mehrheit für mehr gibt es hier schon.
Herr Dr. Möllenstädt, Frage der Ernsthaftigkeit hin oder her, das ist eine Frage, die man sich als Liberaler natürlich alltäglich stellt. Ich will an dieser Stelle nur sagen, es gibt eine Möglichkeit zu überprüfen, wie ernst die CDU-Fraktion Ihr Anliegen nimmt. Es gibt eine Möglichkeit, das zu überprüfen. Stimmen Sie unserem Antrag zu, dann stimmen wir am Ende auch dem Gesamtpaket zu, und dann wird es in Bremen eine fortschrittliche, eine moderne Volksgesetzgebung geben können. Wenn Sie uns auf die Probe stellen wollen, meine Damen und Herren von den Grünen, Herr Dr. Kuhn, Herr Dr. Möllenstädt und die Sozialdemokraten, wenn Sie uns nicht trauen, dass wir bis zum Ende durchhalten, versuchen Sie es! Ich sage Ihnen zu, wir werden am Ende diesem Gesamtpaket zustimmen, wenn wir diese Verbesserung noch miteinander erreichen. Die Einzigen, die diesem Weg im Wege stehen, sind die Sozialdemokraten, und zwar ohne inhaltliche Begründung!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Vertreter der Landesregierung ist es für mich ganz besonders schwierig, in dieser Frage zu sprechen. Die Bürgerschaft ist intensiv bemüht, eine Einigung herbeizuführen für eine verfassungsändernde Mehrheit zu einer zentralen Frage. Deshalb möchte ich mich nur auf wenige Hinweise beschränken. Zur Frage der Funktion der Quoren und des Haushaltsvorbehalts habe ich hier in der Bürgerschaft schon eingehend Stellung genommen am 19. Februar 2009, auf diese Ausführungen möchte ich verweisen, dazu möchte ich nichts Ergänzendes sagen.
Ich möchte nur auf zwei Gesichtspunkte hinweisen, die eine Frage betreffen, die hier immer wieder aufgeworfen wird: Ist es so, dass man für einen Volksentscheid Bezug nehmen kann auf die Parlamentswahlen und auf die Mehrheiten, die für Parlamentswahlen zur Verfügung stehen, und auch auf die Mehrheiten, die man hier im Parlament hat?
Da hat der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2000 ausdrücklich gesagt – er hat auch vieles gesagt zur Funktion der Volksentscheide –, wenn ich das mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren darf: „Aus den dargelegten Verschiedenheiten der Funktionen der parlamentarischen und der Volksgesetzgebung für die Verwirklichung des demokratischen Prinzips folgt, dass für sie unterschiedliche institutionelle Anforderungen zu stellen sind. Daher kann dem Erfordernis der Sicherstellung der demokratischen Legitimation durch ein Quorum nicht entgegengehalten werden, dass weder das Grundgesetz noch die Landesverfassung Teilnahmequoren im Gesetzgebungsverfahren vorsehen. Es verbietet sich ein Vergleich der Volksgesetzgebung mit Parlamentswahlen schon deshalb, weil die aus den Wahlen hervorgehenden Parlamente und Regierungen, anders als die auf punktuelle Gegenstände gerichteten Volksbegehren und Volksentscheide, die politische Verantwortung für die gesamte Politik der jeweiligen Gebietskörperschaft tragen und daher für die Funktionsfähigkeit des Staates zwingend erforderlich sind.“
Der Staatsgerichtshof sagt: Weil Volksentscheide punktuelle Gegenstände zum Gegenstand haben, ist für sie ein anderes Zustimmungsquorum erforderlich als für die Zustimmungserfordernisse, die sich für das Parlament ergeben und für die Mehrheiten, die man im Parlament hat. Das ist in dieser Entscheidung des Staatsgerichtshofs eingehend ausgeführt – im Übrigen einstimmig, also auch mit Zustimmung von Professor Dr. Rinken, der sich hier geäußert hat zu 60 Jahren Grundgesetz.
Ein zweiter wesentlicher Punkt, der in dieser Entscheidung angesprochen wird, ist die Frage eines Quorums zu verfassungsändernden Mehrheiten. Also: Welche Mehrheiten brauche ich zur Änderung der Verfassung?
Wenn ich wiederum zitieren darf, da sagt der Staatsgerichtshof: „Die Verfassung ist Rahmenordnung für die Mehrheiten und Minderheiten umschließende Gesamtheit. Sie ist die rechtliche Grundlage für die politisch bedeutsamen Beziehungen der verschiedenen Kräfte des Verfassungslebens zueinander und bedarf daher in besonderem Maße der Beständigkeit. Die erschwerte Abänderbarkeit von Verfassungen gehört deshalb im Bund und in den Ländern zum festen Bestand des Verfassungsrechts. Sie gilt auch im Volksgesetzgebungsverfahren, wie die Regelungen über plebiszitäre Verfassungsänderungen in den Bundesländern belegen. In den Ländern, in denen eine vollplebiszitäre Verfassungsänderung zugelassen ist, wird in aller Regel entweder die Zustimmung durch min
destens die Hälfte der Stimmberechtigten oder durch die Mehrheit der Stimmberechtigten verlangt.“ Der Staatsgerichtshof hat also die besondere Funktion des Quorums für die Verfassungsänderung hier noch einmal besonders hervorgehoben. Er legt sich nicht im Einzelnen fest, welches Quorum erforderlich ist. Es macht aber einen Sinn, wenn die Verfassung selbst zum Gegenstand gestellt wird, darüber nachzudenken, ob man dann doch die Mehrheit der Stimmberechtigten verlangt. Das ist ein Gesichtspunkt, den man vielleicht in dieser Entscheidung des Staatsgerichtshofs noch einmal nachlesen sollte. Es ist nicht so, dass es keine Argumente gibt, und man kann nicht einfach auf die Mehrheiten Bezug nehmen, die sich aus Parlamentswahlen ergeben. Ich möchte noch einen Punkt zum Haushaltsvorbehalt bemerken: Der Änderungsantrag zum Haushaltsvorbehalt bietet ein Problem, weil sich der Änderungsantrag allein auf eine Änderung des Gesetzes über den Volksentscheid bezieht. Sie meinen, es ist allein eine Frage der Konkretisierung der Verfassung. Die bisherige Auslegung der Verfassung geht aber dahin, dass wesentliche Änderungen im Haushaltsgefüge durch Volksentscheide unzulässig sind. Das ist bisher die ständige Rechtsprechung unseres Staatsgerichtshofs. Daher könnte es sein, dass diese bloße Änderung im Gesetz über den Volksentscheid dazu führt, dass der Volksentscheid an geringere Anforderungen zum Haushaltsvorbehalt geknüpft wird als in der Verfassung selbst. Man müsste dann wohl darüber nachdenken, auch den Verfassungstext selbst zu ändern, wenn man eine solche Änderung wirklich will. Das ist aber auch inhaltlich problematisch, denn das Parlament hat die Aufgabe, den Ausgleich des Haushalts im Ganzen herzustellen. Die Gesamtdeckung der Ausgaben durch die Einnahmen, das ist Aufgabe des Parlaments, das muss sichergestellt werden. Der Text lautet jetzt in dem Änderungsantrag: „über das Haushaltsgesetz, über Dienstbezüge und über Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Einzelheiten solcher Gesetzesvorlagen und über Gesetzentwürfe, die eine Neuordnung des Gesamtgefüges des Haushalts erzwingen oder einen verfassungsmäßigen Haushalt unmöglich machen.“ Dies schränkt natürlich den Gesamtausgleich des Haushaltes durch das Parlament ganz entscheidend ein. Das muss man ernsthaft inhaltlich überlegen. Da bleibt für das Parlament nicht mehr viel übrig. Vor allen Dingen, wenn man sich die neue Verschuldungsregelung überlegt, die auch auf die Bremer Landesverfassung zukommt. Die neuen Verschuldungsregeln sind sehr eng, da werden kaum Spielräume bleiben, und wenn diese weitreichende Öffnung kommt, dann ist es auch in der Sache problematisch. Vermutlich ist dafür auch zusätzlich eine Verfassungsänderung erforderlich. Nur soweit! – Vielen Dank!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/783 abstimmen.
Da der Änderungsantrag der Fraktion der CDU sowohl Änderungen in Artikel 1 als auch in Artikel 2 des Gesetzesantrages vorsieht, schlage ich Ihnen vor, dass wir nur über die Punkte eins bis vier des Änderungsantrages, die sich auf die Artikel 1 des Änderungsantrages, Änderung der Landesverfassung, beziehen, abstimmen.
Über die Punkte fünf bis neun des Änderungsantrages, die sich auf Artikel 2 des Gesetzesantrages beziehen, lasse ich Sie dann abstimmen, wenn wir die zweite Lesung zu Artikel 2 durchführen.
Wer dem Punkt zwei des Änderungsantrages der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/783 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!