Es ist darauf hingewiesen worden, dass dieses Schulgesetz eines der fortschrittlichsten in Sachen Inklusion ist. Ginge es nur um die Zweigliedrigkeit, wäre es ja auch kein Problem für uns als FDP zuzustimmen, doch es geht um etliches anderes mehr. Wir haben jetzt auch den Änderungsantrag von Rot-Grün hier vorliegen. Ich finde es gut, dass ein Starttermin für die Inklusion genannt wird, uns ist der Endtermin zu weit gesteckt, wir haben darüber gesprochen, deswegen werden wir uns dazu enthalten.
Es ist schon beim letzten Mal diskutiert worden, wie viel Differenzierung wir denn von außen vorschreiben wollen. Die FDP ist für eigenständige Schulen, und damit ist für uns ganz klar, so viel vorschreiben wie die CDU wollen wir nicht. Wir wollen, dass die Schulen diese Konzepte entwickeln, die durch eine Genehmigung der Behörde qualitätsgesichert werden, aber nicht, dass es dort am Ende zu weiteren Vorschriften kommt.
Wir wollen auch weiter diese Freiheit. Wir haben eben schon den Anklang zum Sport, den wir später diskutieren, gehört. Es geht uns darum, dass die Stundenkontingente Mindeststundenzahlen vorschreiben, und zugleich viel Freiraum lassen, damit sich Profile bilden, Schulen selbst entscheiden können, wie sie Stoff vermitteln und in unterschiedlichen Fächern unterbringen, damit am Ende die Bildung für die Kinder individuell am besten erreicht wird, und nicht, indem gesagt wird: „Wir haben die Weisheit mit Löffeln gefressen, so müsst Ihr es machen!“ Diese Zeit der Lehrpläne von oben ist vorbei, da gibt es bessere Erkenntnisse. Lassen wir das doch die Lehrerinnen und Lehrer machen, die haben das studiert, die sollen das tun! Deren Verantwortung ist es, die wollen wir dann an den Ergebnissen, die ihre Schüler am Ende erzielen, messen. Wir wollen, das hat die Koalition dann nicht gewollt, dass diese Ergebnisse am Ende veröffentlicht werden, die die Schülerinnen und Schüler erzielen. Das wäre Vergleichbarkeit, die man herstellen kann, die so oder so diskutiert wird, die aber leider unter dem Deckel gehalten wird. Hier hätten wir uns mehr Offenheit gewünscht.
Dann, Herr Beilken, tun Sie von der Linken so, als ob es völlig neu sei, dass in der Grundschule Leistungsdruck entsteht. Meine Kinder sind jetzt in der vierten und fünften Klasse, die Erfahrung ist noch nicht lange her. Dieser Druck ist jetzt schon da, und der wird auch da bleiben, da beißt die Maus keinen Faden ab. Dass wir wollen, dass Kinder individuell ge
fordert und gefördert werden, daran ändert auch die Oberschule hoffentlich nichts. Was heißt denn fordern anderes, als dass wir Leistung fordern? Denn wir wollen doch, dass die Kinder am Ende des Tages bestmöglich ausgebildet sind. Das heißt, dass sie auch da etwas mitnehmen, das ist eben auch Leistung. Das mag ein Begriff sein, den Sie nicht so gern mögen, aber wir mögen ihn und stehen dazu. Wir wollen, dass Leistung in Schulen Platz hat.
Dann gab es die Diskussion in der Bildungsdeputation über Schulen in freier Trägerschaft, die dann noch einmal vorgeschlagen hat, jetzt fest zu definieren, welche Teile des Schulgesetzes von ihnen übernommen werden müssen und welche nicht für sie gelten. Ich halte es für dringend notwendig, dass wir diese Diskussion führen, denn es ist doch klar, dass sie mit ihren Schulträgern teilweise – nicht alle – Probleme haben, diese Zweigliedrigkeit abzubilden und sich nicht entscheiden wollen, ob sie nun das eine oder andere Modell wählen. Diese Diskussion müssen wir führen! Hierzu gab es nach meiner Wahrnehmung keine Diskussion und Entscheidung, es ist eine Frage, die aber dringend geklärt werden muss! Spätestens, wenn wir über das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft reden, müssen wir sie klären. Ich würde sie im Sinne von Schulen in freier Trägerschaft beantworten, sodass möglichst viel Privatschulfreiheit herrscht, denn Privatschulen sind die besten eigenständigen Schulen, die wir haben. Diese müssen wir stärken und fördern, sie sind ein notwendiges Element des Wettbewerbs im Bildungssystem, deswegen sollten wir hier diese Möglichkeiten schaffen.
Der nächste Punkt, den wir gefordert hatten, war – wir haben darauf verzichtet, unseren Änderungsantrag noch einmal einzubringen, weil das nur Show gewesen wäre. Wir wissen ja, dass Sie ihn ablehnen würden –, dass wir die Aufhebung der Schuleinzugsgrenzen fordern. Das ist für uns ganz wichtig, denn es ist doch so, dass immer mehr Grundschulen den weiterführenden Schulen zugeordnet werden, sodass wer vorn hineingeht, schon ahnen kann, wo er hinten herauskommt, und dass die Wahl nach Klasse vier dadurch nur noch sehr begrenzt möglich ist.
Freie Schulwahl ist für uns ein wichtiges Element im Wettbewerb zwischen den Schulen und sollte auch stattfinden. Das ist eine wichtige Sache. Zudem ist der Zuschnitt der Schuleinzugsgrenzen, insbesondere für Grundschulen, sehr willkürlich. Wir haben einige Grundschulen, dort laufen die Grenzen an dem Schulgrundstück entlang. Das kann nicht sein, das ist eine Sache, die irgendwie nicht dafür spricht, dass das Argument, das so gern vorgetragen wird, „Kurze Beine, kurze Wege“, wirklich das Argument ist. Es geht
Das soll nicht weiter so bleiben! Stufenschulen schaffen Sie ab. Es ist gut, dass dies endlich beendet wird, das ist eine Sache, die wir lange gefordert haben. Danke, dass das endlich realisiert wird, auch jetzt noch einmal mit der Klarstellung, die Sie vielleicht beschließen werden. Sie haben sich geweigert, weitere Gymnasien zuzulassen, das ist in der Abstimmung in der ersten Lesung deutlich geworden. Wir wollten, dass acht Standorte in der Stadtgemeinde Bremen festgeschrieben werden, dem hat sich hier das Haus bis auf die FDP verweigert. Wir als FDP halten das für falsch, deswegen müssen wir uns am Ende des Tages auch fragen: Wer rettet hier Gymnasien? Es gibt keine Modelle für durchgängige Schulen von Klasse eins bis zehn oder eins bis 12/ 13, die man realisieren könnte. Da bin ich gespannt auf die Frage und die Lösung, die für Schulen wie die Astrid-Lindgren-Schule oder die Schulen in Bremen-Nord gefunden werden, über die wir dort diskutieren. Da bin ich sehr gespannt. Insgesamt können wir dies nicht mitmachen. Gründe habe ich Ihnen genannt. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Chance und Vorlage will ich doch gern von meinem Vorredner Dr. Buhlert aufnehmen. Wir werden den pädagogischen Fortschritt doch nicht vergessen, der gerade uns Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitikern von den Experten, aber auch von dem, was man Good Practice oder Best Practice nennt oder gute Beispiele – –. Ich darf einmal daran erinnern, es waren mehrere hundert Menschen hier in der Bürgerschaft versammelt, als Enja Riegel, die Autorin von „Schule kann gelingen!“, von ihren Erfahrungen an der Helene-Lange-Schule berichtet hat. Wir lernen daraus und aus dem, was Barbara Rieckmann von der Max-Brauer-Schule berichtet hat!
Das ist auch ein interessanter Hinweis, denn Enja Riegel hat gesagt, sie sei am Anfang mit ganz geringer Ausstattung,
(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Sie haben keine Ahnung, Herr Beilken!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. aber mit ganz viel Freiräumen, neuer Gestaltung und gemeinsamen Lernen angefangen, und Sie lernt vom Kind her gesehen. Sie unterrichtet Kinder nicht mehr nach Lehrplan. Das alles haben Sie wohl nicht mitbekommen, das dauert noch ein paar Jahre, ist aber nicht aufzuhalten. Wir sind diejenigen, die die Ressourcen betonen, lieber Kollege, insofern stimme ich Ihnen zu. Ressourcen sind nötig, aber es geht nicht, dass es nur an Ressourcen liegt, auch das haben wir gelernt. Es liegt auch daran, dass wir eine andere pädagogische Orientierung haben: gemeinsames Lernen, individuelles Lernen, jedes Kind nach seinem Tempo und jedes Kind nach dem, was es nacheinander interessiert. Das ist schwer zu glauben, es ist ein etwas optimistischeres Menschenbild, aber es kommt dabei heraus, und das haben wir gerade auch in Bremerhaven bei dem Vortrag von Natalie Rost gehört: Mathelehrerin an der Max-Brauer-Schule, selbst eher leistungsorientiert, hat sich auf dem Gymnasium gelangweilt. Sie sagt, das gibt es bei uns nicht. Das hören wir auch bei den Eltern von der Schule Borchshöhe, dass gerade die Leistungsstarken die Möglichkeit haben, sich in einer anderen pädagogischen Situation stärker zu entwickeln, und da kommt die Leistung dann auf einer ganz anderen Basis heraus, als wenn wir einen Leistungsdruck wie im traditionellen Gymnasium haben. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Es gibt von Herrn Baumert, dem konservativen Bildungsforscher, Spitzenforscher in Deutschland, einen Vergleich in Berlin: Die Gymnasien holen in Klassen fünf und sechs nicht mehr Leistung heraus als die gemeinsamen Grundschulen in Klasse fünf und sechs in Berlin. Das heißt, die alte Pädagogik und die Selektion ergeben auch gar keinen Fortschritt in Sachen Leistung, das müssen wir einmal langsam zur Kenntnis nehmen, das war eigentlich Grundlage der Wahlprogramme von Rot-Rot-Grün, aber es sickert langsam durch. (Abg. R o h m e y e r [CDU]: Danke, das Sie es einmal sagen!)
Die Wahlprogramme in Bildung waren ähnlich, bloß jetzt müssen wir es auch durchhalten! Das ist so, das sickert langsam durch. Ich hatte Ihnen von Anfang an unterstellt, dass Sie das eigentlich auch wissen und begriffen haben, aber da bin ich wohl zu optimistisch gewesen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Änderungsantrag ist schon eine ganze Menge gesagt worden, deshalb will ich die Gelegenheit ergreifen, noch einmal den Kern zu
beschreiben, der heute hier beschlossen werden soll. In der Koalitionsvereinbarung steht unter dem Titel „Eine Schule für alle entwickeln, längeres, gemeinsames Lernen fördern“: „Die Koalitionspartner werden zügig unter Einbeziehung der fachlich Betroffenen und mit externer Unterstützung Entwicklungsschritte in Richtung einer Schule für alle in Bremen und Bremerhaven ausloten und der Öffentlichkeit vorstellen.“ Das ist heute mit diesem Gesetz erfüllt.
Mit dem heute in zweiter Lesung vorliegenden Gesetz haben wir genau diese Entwicklungsschritte in Richtung einer Schule für alle vorgelegt. Wir verabschieden ein Zweigliedrigkeitsmodell, das Vorbildcharakter für die Schulstrukturendebatte in anderen Bundesländern haben könnte. Ich finde es schön, wenn zum Beispiel unsere Umgebung an dieser Stelle schon ein bisschen weiter wäre. Ich darf eine Tageszeitung zitieren, Herr Strohmann, ich kann mir das nicht verkneifen, weil Sie mich an einen Artikel in einer Zeitung erinnert haben, die ich normalerweise nicht lese, Sie vermutlich auch nicht. Für DIE LINKE ist es aber vielleicht die alltägliche Lektüre, zumindest sagt man, dass sie die Wahrheit sagt:
„Neues Deutschland“. Darin schreibt Jürgen Amendt am 9. Januar 2009: „Vielleicht wird es dereinst heißen, dass die Schulrevolution in Deutschland in Bremen begann, als sich Ende 2008 im kleinsten Bundesland fast alle Parteien auf ein neues Schulsystem einigten.“ Ich gebe zu, dass die Einigung in der Zwischenzeit leider etwas erodiert. Eines kann man aber mit Sicherheit sagen, wenn die Schulrevolution, die wir mit diesem Gesetz beginnen, nach Amendt sich von Bremen ausbreitet, haben die LINKEN die Revolution verpasst.
Was ist das Revolutionäre an diesem Gesetz nach Amendt? Wir haben es mit diesem Gesetz geschafft, den Weg zu einer Schule für alle durch einen Zwischenschritt zu beschreiten, der nicht in die falsche Richtung weist. Denn der Kern des Gesetzes, das Gymnasium zu belassen und daneben eine gleichwertige Schulart, die Oberschule, zu entwickeln, wird nach meinem Eindruck von einer breiten Mehrheit – nicht nur hier im Parlament – getragen, zumal wir durch den Konsens diese Schulstruktur bis 2017 festgeschrieben haben, und wir stehen zu unserem Wort.
Die Zergliederung des Schulsystems in der gesamten Republik hat in den letzten drei Jahrzehnten dazu
geführt, dass immer mehr Eltern für ihr Kind den Aufstieg durch Bildung suchten und im Gymnasium die Schule ihrer Wahl sahen und auch noch weiter sehen. Die darauf gegründete Bildungsexpansion hat in den städtischen Ballungsgebieten, auch in Bremen, zu Gymnasialquoten von bis zu 50 Prozent und vereinzelt sogar mehr geführt. Wer zu diesem Zeitpunkt die Existenz des Gymnasiums in Frage stellen will, hätte eine entsprechend große Gegnerschaft. Gleichzeitig aber haben sich in allen Bundesländern mit einem nennenswerten Gesamtschulangebot die Befürworter einer Schule für alle deutlich vermehrt. Die zeitliche Verdichtung des Lernens im Gy 8 des Gymnasiums hat diese langjährige Entwicklung noch verstärkt. Wir können das in anderen Bundesländern beobachten.
Die jungen Leute heute draußen fordern die Einführung des neunjährigen Bildungsganges. Wir tun das heute, ich habe Ihnen das auch so geschrieben. Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir genau auf diese Entwicklung ein, wir entwickeln mit der Oberschule in diesem Gesetz eine Alternative zum Gymnasium. Die Gleichwertigkeit beider Schularten wird durch zentrale Merkmale erreicht. Beide bieten das Abitur an und sind für Schülerinnen und Schüler bis zum ersten Abschluss verantwortlich; diese Regelung ist in der Bundesrepublik völlig neu. Das Verlassen der Schule geschieht nur noch auf Wunsch der Eltern, deshalb der Zugang, Herr Beilken.
Sie haben die Systematik des Gesetzes, glaube ich, nicht erkannt. Beide Schulen haben eine eigene Oberstufe: Eine gymnasiale Oberstufe in Kooperation, eine zugeordnete Oberstufe oder eine eigene Oberstufe. Die Oberschule als die Schule mit der größeren Heterogenität der Schülerschaft wird in ihrer Ausstattung mit personellen und sachlichen Ressourcen dem Gymnasium mindestens gleichgestellt. In besonderen Bereichen, das sage ich hier auch, wie in Differenzierung und Förderung wird sie auch besser gestellt. Wer also behauptet, wir würden nach Klasse vier wieder sortieren, denkt wirklich in alten Strukturen und hat den Kern dieses Gesetzes nicht wirklich erfasst.
Wer ab jetzt keinen Platz am Gymnasium findet, kann in keine Sackgasse geraten und findet seinen Platz an der Oberschule, die ihm ebenfalls bei entsprechenden Leistungen den Weg bis zum Abitur anbietet, hier sogar in zwei Geschwindigkeiten, denn er kann wählen, ob er in acht oder neun Jahren Abitur machen möchte. Mit diesem Gesetz gibt es also keine falsche Schullaufbahnentscheidung. Es gibt auch keine Verteilung auf unterschiedlich anspruchsvolle Bildungswege mehr, die vor allem abhängig vom Elternhaus waren. Mit diesem Gesetz kommen wir unseren Vorstellungen, die durch vielfältige Befunde, die hier schon genannt worden sind, und Experten,
vor allem aus der PISA-Studie, belegt sind – –. Das Lernen in heterogenen Gruppen ist erfolgreicher. Ein viergliedriges Schulsystem sortiert nicht leistungsgerecht, die gesellschaftliche Ungleichheit und die soziale Kopplung können besser bearbeitet werden. Wir beseitigen die anregungsarmen Entwicklungsmilieus durch eine bessere Mischung leistungsstarker und leistungsschwacher Kinder. Meine Damen und Herren, ich habe bereits die Zustimmung der Elternschaft zu der Einführung zweier gleichwertiger Schularten nach der Grundschule und der Umgestaltung erwähnt. Es gibt eine zweite wichtige Zustimmung der Elternschaft, das ist die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion, versehen allerdings mit einer Mahnung an die Politik. Inklusion, sagen sie, kann und darf es nicht zum Nulltarif gestaltet geben. Wir setzen mit dieser Novelle als erstes Bundesland den Inklusionsgedanken um, und ich will nicht verschweigen, dass wir um die richtigen Entwicklungsschritte heftig gerungen haben. Ich denke, da sind wir uns einig, wir sind zu einer guten Lösung gekommen.
Wir haben ein klares Anfangsdatum durch den Änderungsantrag im Gesetz, aber wollen den Umsetzungsprozess schrittweise gestalten. Den Zeitrahmen werden wir bei der Erstellung eines Entwicklungsplans zur schulischen Förderung von behinderten Kindern genauer bestimmen. Denn wir wollen alle Beteiligten bei diesem Prozess mitnehmen. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, wird die gemeinsame Erziehung gelingen. Meine Damen und Herren, wenn heute die Bremische Bürgerschaft die weitgehende Auflösung des Sonderschulwesens und die Vereinfachung der Schulstruktur auf zwei gleichwertige Schularten beschließt, dann hat das meines Erachtens eine historische Dimension. Das sollten wir hier heute nicht kleinreden.
Die Akzeptanz von Anderssein und Verschiedenheit sowie der Umgang mit Vielfalt, das Einbeziehen aller Menschen in die Gemeinschaft, sind gesellschaftliche Verpflichtungen und Aufgabe. Die jeweiligen Ausprägungen kennzeichnen den Entwicklungsstand einer Gesellschaft und sind Gradmesser für die demokratische Verfasstheit. In einem umfassenden bildungs- und sozialpolitischen Sinne ist die gleichberechtigte Teilhabe an Gesellschaft und am Arbeitsleben der Bildungsauftrag aller unserer Schulen. Das bestätigen und betonen wir heute ganz besonders in diesem Gesetz!
Lassen Sie uns vor allem daran gemeinsam mit den bremischen Schulen, und zwar jenseits aller ideologischen Grabenkämpfe, arbeiten!
Meine Damen und Herren. Bildungspolitik braucht einen langen Atem, und die grundlegenden Änderungen benötigen verlässliche Rahmenbedingungen. Deshalb freue ich mich, wenn hier heute beide Regierungsfraktionen ein klares Ja zu diesem Gesetz sagen, weil sie wissen, wir gehen, wie in der Koalitionsvereinbarung gefordert, die richtigen Entwicklungsschritte, und ich füge hinzu, wir gehen sie so, dass sie mehrheitsfähig sind. Ich würde mich natürlich auch freuen, wenn sich andere Fraktionen diesem Gesetzentwurf auch anschließen können. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin ja heute konsensual aufgelegt, darum erspare ich mir, erspare ich manchen von Ihnen die eine oder andere Bemerkung. Frau Senatorin, lieber Herr Fecker, lieber Herr Güngör, RotRot-Grün, und Herr Beilken ist ja manchmal für etwas zu gebrauchen, hatte die Einheitsschule vor, und die CDU hat sie dabei gestoppt. Sie beschließen heute das Zweisäulenmodell, das die CDU im Jahre 2007 vorgeschlagen hat. Darum ist das für uns auch erst einmal ein guter Tag, meine Damen und Herren!