Protokoll der Sitzung vom 19.09.2007

Wer der entsprechenden Überweisung der Stellungnahme des Senats zum 1. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 17/32 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist die Stellungnahme des Senats zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten.

(Einstimmig)

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 1 vom 11. September 2007

(Drucksache 17/41)

Eine Aussprache ist nicht beantragt worden.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft

Öffentlichkeit herstellen!

Antrag der Fraktion Die Linke vom 21. Juni 2007 (Drucksache 17/5)

Wir verbinden hiermit:

Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen

Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 11. September 2007 (Drucksache 17/42) 1. Lesung 2. Lesung

Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion Die Linke, „Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft“ vom 21. Juni 2007, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 3. Sitzung am 4. Juli 2007 an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 17/42 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Ich bin gebeten worden, als Vorsitzender des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses und als Berichterstatter das Ergebnis des Verfassungs- und

Geschäftsordnungsausschusses hier im Parlament vorzutragen.

Meine Damen und Herren, die Tagesordnung sieht in Paragraf 63 Absatz 4 bislang vor, dass die Ausschüsse zu Beginn ihrer Arbeitsaufnahme in der Regel zu Beginn der Legislaturperiode darüber entscheiden, ob sie öffentlich oder nicht öffentlich tagen. Von dieser Regelung hatten in der ausgelaufenen 16. Wahlperiode lediglich drei Ausschüsse Gebrauch gemacht, das waren der Rechtsausschuss, der Hafenausschuss und der Medienausschuss. In der 15. Wahlperiode tagte auch der damals noch existierende Ausländerausschuss stets in öffentlicher Sitzung.

Mit Beginn der 17. Wahlperiode wurde über eine Ausweitung öffentlich tagender Ausschüsse unter Einbeziehung der Deputationen beraten. Im Rahmen der Konstituierungen haben bereits alle Ausschüsse Verfahrensordnungen beschlossen, nach denen in öffentlichen Sitzungen getagt werden soll, soweit nicht gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen. Mit der Drucksachen-Nummer 17/5 legte die Fraktion Die Linke einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung vor, um ein öffentliches Tagen der Ausschüsse zu erreichen. Dieser Antrag wurde an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss überwiesen, der seine Beratungen am 24. Juli 2007 aufnahm.

Meine Damen und Herren, die Vertreter aller Fraktionen waren einhellig der Auffassung, dass die Ausschüsse und auch die Deputationen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen sollen, soweit spezielle gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung sowie des Gesetzes über die Deputationen wurde vorbereitet. In seiner Sitzung am 6. September 2007 schloss der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss seine Beratungen ab und legt heute der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) mit seinem Bericht einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft und zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen vor.

Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag), die Geschäftsordnung durch Neufassung des Paragrafen 63 a zu ändern. Das heißt, die Ausschüsse werden künftig öffentlich tagen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, keine Regel ohne Ausnahme! Einschränkungen können sich allerdings aus gesetzlichen Regelungen ergeben und soweit schutzbedürftige Belange Dritter berührt sind. So wird der Petitionsausschuss auch weiterhin in nicht öffentlichen Sitzungen tagen, weil dort regelmäßig auch über Einzelschicksale verhandelt wird und das Petitionsgesetz eine vertrauliche Verhandlung vorschreibt. Untersuchungsausschüsse werden nach den Vorschriften des Untersuchungsausschussgesetzes weiterhin in nicht öffentlichen Sitzungen tagen, die sodann in der Regel öffentlich stattfindende Sitzungen zur Beweisaufnahme vorberei

ten. Der Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken zum Beispiel wird wegen der schutzwürdigen Interessen des Verkäufers oder des Käufers gleichfalls in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.

Meine Damen und Herren, wer entscheidet nun über öffentliche oder nicht öffentliche Behandlung von Themen? Mit der Einladung schlägt der oder die Vorsitzende die voraussichtliche Zuordnung der Tagesordnungspunkte zum öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsteil vor. Anschließend entscheidet der Ausschuss mit Mehrheit über die so aufgestellte Tagesordnung. Aber auch auf Antrag einer Fraktion oder auf Antrag des Senats kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen oder beschränkt werden. Hierzu bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Der oder die Vorsitzende ist verpflichtet, die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn öffentliche Belange eine Geheimhaltung zwingend erfordern oder überwiegend schutzwürdige Belange Einzelner einer öffentlichen Behandlung entgegenstehen. Dies ist bei Antragstellung im Einzelnen zu begründen.

Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss hat auch über die Zulassung der Öffentlichkeit zu den Sitzungen der Deputationen beraten und schlägt eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Deputationen vor. Die Deputationen tagen seit jeher unter Ausschluss der Öffentlichkeit, obgleich auch dort wie in den Parlamentsausschüssen der interessante Teil der Parlamentsarbeit, nämlich die inhaltliche Arbeit, stattfindet.

Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt eine grundlegende Neufassung des Paragrafen 11 a. Die eben für die Ausschüsse dargestellten Neuregelungen zur Öffentlichkeit werden auch für die Deputationssitzungen zugrunde gelegt. Meine Damen und Herren, der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft (Land- tag), den Paragrafen 11 a des Gesetzes über die Deputationen entsprechend zu ändern.

Mit diesen Änderungen in der Geschäftsordnung und im Deputationsgesetz wird die parlamentarische Arbeit ein höheres Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit erfahren. Die Bürgerinnen und Bürger können die Beratungen unmittelbar mitverfolgen, und das, glaube ich, ist gut für unsere parlamentarische Demokratie.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur ersten Lesung.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion Die Linke hat ihren Antrag mit der Drucksachen-Nummer 17/5 zurückgezogen.

Ich lasse daher jetzt über den Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksache 17/42, abstimmen.

Wer dem Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, Drucksache 17/ 42, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Änderung der Geschäftsordnung einstimmig zu.

Nun lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen, Drucksache 17/42, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?