Protokoll der Sitzung vom 30.09.2009

Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass sich der Abgeordnete Frehe von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die morgige Sitzung wegen der Teilnahme an der Konferenz „Nationale Kultureinrichtung in Weimar“ entschuldigt hat. Zwischen der Abgeordneten Frau Troedel, Fraktion DIE LINKE, und dem Abgeordneten Frehe ist eine Pairingvereinbarung getroffen worden. Frau Troedel wird an der Sitzung teilnehmen, sie wird sich allerdings nicht an den Abstimmungen beteiligen.

(Beifall)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten nun in die Tagesordnung ein.

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen (AdR) für die fünfte Mandatsperiode

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Der Senat schlägt vor, Frau Staatsrätin Dr. Kerstin Kießler als ordentliches Mitglied, die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen schlagen vor, den Abgeordneten Dr. Hermann Kuhn als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die fünfte Mandatsperiode zu wählen.

Wir kommen zur Wahl.

Wer entsprechend den Wahlvorschlägen wählen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Frau Dr. Kerstin Kießler als ordentliches Mitglied sowie den Abgeordneten Dr. Hermann Kuhn als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss der Regionen (AdR) für die fünfte Mandatsperiode.

(Einstimmig)

Herzlichen Glückwunsch an beide!

(Beifall)

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zehn frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenberatung durch ‘Einheitliche Ansprechpartner’ “. Die Anfrage ist unter

schrieben von den Abgeordneten Liess, Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Liess!

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie wird der Bürgerschaftsbeschluss, Drucksache 17/430, die Beratung über die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen in Deutschland zur Regelaufgabe der Einheitlichen Ansprechpartner im Land Bremen zu machen, konkret umgesetzt?

Zweitens: Wie wird der Forderung des Parlaments Rechnung getragen, bei der Ausgestaltung der Einheitlichen Ansprechpartner im Land Bremen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen ungehinderten Zugang zu den Leistungen dieser Stellen zu gewährleisten?

Drittens: In welcher Weise wird der Senat sicherstellen, dass neben ausländischen auch alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Bremen und Bremerhaven von den sie betreffenden Beratungsangeboten der Einheitlichen Ansprechpartner Kenntnis erhalten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Senat hat in seiner Mitteilung an die Bremische Bürgerschaft vom 28. Oktober 2008 erklärt, dass er anstrebt, entsprechend der Forderung der Bremischen Bürgerschaft eine zusätzliche Aufgabenübertragung zu dem Themenkreis der arbeitsund sozialrechtlichen Bestimmungen in Deutschland umzusetzen. Dabei geht der Senat davon aus, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer gleichermaßen beraten werden können.

Der Senat geht ferner davon aus, dass es sich bei der Beratung von arbeits- und sozialrechtlichen Belangen ebenso wie bei Beratungspflichten im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie durch den Einheitlichen Ansprechpartner, der im Land Bremen bei der Wirtschaftsförderung angesiedelt sein wird, zunächst nur um die Vermittlung von grundsätzlichen Informationen zum deutschen Recht handeln kann. Für die weitergehenden Beratungsgegenstände ist beabsichtigt, von dort einen direkten Kontakt zu einer gesonderten Beratungsstelle für die arbeits- und sozialrechtlichen Fragen herzustellen.

Nach den bisherigen Überlegungen soll unter Federführung des Arbeitsressorts ein Konzept erarbeitet werden, nach dem die Arbeitnehmerkammer Bremen, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie das Arbeits

ressort diese Beratung organisieren. Über das Verfahren im Einzelnen werden in Kürze unter den Beteiligten entsprechende Verabredungen getroffen.

Zu Frage 2: Die Einheitlichen Ansprechpartner werden ihre Informationsaufgaben gegenüber den Dienstleistungserbringern und Dienstleistungserbringerinnen zunächst über Internetportale beziehungsweise noch zu erstellendes Informationsmaterial erfüllen. Sofern die Beantwortung konkreter Fragen erforderlich ist, vermitteln die Einheitlichen Ansprechpartner den Kontakt zu den zuständigen Behörden beziehungsweise beratenden Stellen. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, werden hierfür in Kürze die erforderlichen Maßnahmen im Einzelnen festgelegt.

Zu Frage 3: Die Informationen über die betreffenden Beratungsangebote werden in allgemeiner Form, das heißt ohne Unterscheidung nach ausländischen oder inländischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen erfolgen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Liess, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, darf ich Ihre Antwort zu Frage 1 so verstehen, dass der Einheitliche Ansprechpartner in Fragen der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmung nichts anderes ist als ein Briefkasten?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dies ist ein Missverständnis! Einheitlicher Ansprechpartner im Land Bremen wird die WFB sein, und zwar zunächst einmal für die beiden Städte Bremen und Bremerhaven. Dort wird jetzt schon engagiert an Vorbereitungen gearbeitet. Der Einheitliche Ansprechpartner wird sehr genau darauf achten, dass Anfragen, die, von wem auch immer, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern oder Dienstleistern, Existenzgründern, kommen, bearbeitet werden. Er wird den gesamten Weg verfolgen und sicherstellen, dass eine entsprechende Anfrage auch zeitnah richtig beantwortet wird. Er ist also mehr als ein Briefkasten, in dem ja auch einmal etwas verloren gehen kann; er ist jemand, der den Prozess aktiv begleitet.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, aus Ihrer Antwort ist mir nicht ganz klar geworden, zu welchen Teilen der Einheitliche Ansprechpartner selbst eine Rechtsberatung durchführen wird und zu welchen Teilen dies dritte Organisationen tun werden. Können Sie darüber eine Abschätzung geben?

Bitte, Herr Staatsrat!

Grundsätzlich ist es so, das ist ausdrücklich unser Ziel gewesen, wir wollen keine neue Behörde oder Bürokratie aufbauen. Insofern wird es eine Einheitliche Ansprechpartnerin geben – es wird eine Dame sein, die dort dafür zuständig ist –, und wenn Fachauskünfte benötigt werden, sei es zum Arbeitsrecht, zur Existenzgründung oder zu anderen Fragen, dann wird sie sich mit den zuständigen Stellen in den entsprechenden Ressorts in Verbindung setzen. Wir wollen also kein zusätzliches Personal beim Einheitlichen Ansprechpartner selbst aufbauen, sondern wir wollen die Weiterleitung an die Behörden, und wir wollen sicherstellen – und das ist mehr als ein Briefkasten –, dass der Antragsteller auch sehr schnell eine ausreichende Antwort bekommt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

In welchem Umfang ist denn das Arbeitsvolumen, was sich auf die Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beziehen soll, angesetzt? Gibt es darüber eine erste Schätzung, und wie verhält sich das zu den übrigen Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners, wo wir als Bremen nicht ganz frei sind, das zu gestalten?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wie Sie vielleicht wissen, haben wir, der Senator für Wirtschaft und Häfen, ausdrücklich festgestellt, dass wir zunächst kein zusätzliches Personal und keine zusätzlichen Mittel für den Einheitlichen Ansprechpartner benötigen. Wir sind eine sparsame Behörde. Abschätzen kann man dies ohnehin erst, wenn wir wissen, wie viele Anfragen kommen. Wir haben im Moment keinerlei Vorstellungen, was ab dem 1. Januar 2010 – weder im Bereich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch in Bereich von anderen anfragenden Existenzgründern oder wem auch immer – tatsächlich auf uns zukommt. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein großer Teil der Arbeit, soweit es um Wirtschaftsanfragen geht, von der Wirtschaftsförderung ohnehin geleistet werden muss und deswegen keine zusätzlichen Arbeitskräfte erfordert. Das Gleiche gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dafür haben wir das Arbeitsressort, die Arbeitnehmerkammer und den DGB, also da ist ausreichend Kompetenz vorhanden. Wir werden zeitnah eine Evaluation machen, um zu sehen, wie hoch eigentlich der Arbeitsanfall tatsächlich ist.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Nur noch abschließend: Kann ich davon ausgehen, dass uns diese Ergebnisse der Evaluation auch zugänglich gemacht werden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Selbstverständlich werden wir das tun!

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage befasst sich mit dem Thema „Christliche Zeitarbeits-,Gewerkschaften‘ nicht tariffähig – Folgen für Bremen.“ Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Ziegert!

Wir fragen den Senat: