Protokoll der Sitzung vom 01.10.2009

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das haben Sie auch nicht gemacht, Herr Nestler, aber ich halte es trotzdem für notwendig, das zu sagen!

Das Zweite: Ich sage ganz ausdrücklich, ich teile nicht Ihre Schlussfolgerung, dass Sie meinen, jetzt die gesamte Arbeitsmarktpolitik in den Strukturen auf den Prüfstand stellen zu müssen. Ich denke, dass das Arbeitsressort die notwendigen Maßnahmen eingeleitet hat und damit auch normale Arbeit geleistet wird.

Sie haben am Schluss eine Bemerkung gemacht, dass nicht alle Träger unter Verdacht geraten dürfen. Ich denke, dass ohnehin nicht alle Träger unter Verdacht geraten und wir auch dies nicht zum Anlass nehmen sollten, durch diesen bedauerlichen Einzelfall jetzt hier irgendwie einen Generalverdacht in die Welt zu setzen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Das beziehe ich jetzt ausdrücklich auch nicht nur auf die Träger, sondern ich beziehe es eben auch auf die Gesellschaften, die im Auftrag des Ressorts die Arbeitsmarktpolitik abwickeln, das sind nämlich die bag und die BRAG.

Ich will zunächst einmal sagen, dass das Arbeitsressort in der Deputation – und da waren Sie auch dabei – uns am 10. September dargestellt hat, welche Maßnahmen das Ressort sofort nach Bekanntwerden dieses Verdachts unternommen hat. Es sind sofort Überprüfungen vorgenommen worden. Es ist dann, als der Verdacht sich erhärtete, auch der Rechnungshof eingeschaltet worden, und es ist die Antikorruptionsstelle eingeschaltet worden. Es ist Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und auch bei der Steuerfahndung erstattet worden, weil der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht. Zudem ist veranlasst worden, weil eben auch aufgefallen ist, dass bei der bag zwar – so wie es auch in der Qualitätsvereinbarung zwischen Behörde und bag vereinbart war – eine Nachprüfung vorgenommen wurde, aber eben offensichtlich nicht die notwendigen Konsequenzen diesem Träger gegenüber gezogen wurden, dass durch

eine unabhängige Wirtschaftsprüfung auch sämtliche Überprüfungen, Kontrollen und Abläufe der bag bei der Prüfung der Projekte im Programm „Bremen produktiv“ noch einmal erneut nachgeprüft werden. Insofern denke ich, dass auch auf dieser Seite die notwendigen Überprüfungen eingeleitet worden sind.

Es haben sich dann – und darauf zielen Sie, glaube ich, in Ihrem Antrag auch ab – auch Schwachstellen im Zusammenwirken der verschiedenen Stellen gezeigt. Die Mittelgeber sind bei den WiN-Projekten Bau, Soziales und Arbeit, und hier wird in Zukunft eine bessere Abstimmung stattfinden. Darüber hinaus wird auch das Ressort in Zukunft stärkere stichprobenartige Überprüfungen insgesamt bei den Zuwendungen für die Träger stattfinden lassen. Deswegen finde ich insgesamt gesehen, dass es keinen Anlass zu der Annahme gibt, dass die vom Ressort bereits eingeleiteten Maßnahmen unzureichend sind, sondern das Ressort alle Maßnahmen auch unter Einschaltung neutraler Dritter eingeleitet hat und damit seiner Verantwortung gerecht wird.

Aus diesem Grunde glauben wir auch nicht, dass wir jetzt die von Ihnen geforderte Kommission einsetzen müssen. Das ist eigentlich nur eine Doppelarbeit, die eben nicht nur die Projekte und auch die Träger unter Generalverdacht stellt, sondern letzten Endes auch von daher eigentlich eine überflüssige Doppelarbeit ist. Wir erwarten aber natürlich, dass die Deputation, nachdem die ersten Überprüfungen abgeschlossen sind, ich denke, das wird Ende Oktober der Fall sein, über alle notwendigen Maßnahmen und alle Ergebnisse unterrichtet wird und dann auch, sollte es weitere Verdachtsmomente geben – ausschließen kann man das ja nie! –, die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden.

Ich würde aber gern noch einmal eine Bemerkung zum Schluss machen! Man sollte jetzt aufgrund dieses Vorfalls auch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Natürlich geht es darum, hier Steuermittel sachgerecht zu verwenden und alle Möglichkeiten zu wahren, um solche Unregelmäßigkeiten oder auch solche kriminellen Handlungen zu vermeiden, und deswegen darf es natürlich auch keine Schwachstellen in der Kontrolle geben. Auf der anderen Seite ist es aber ja auch so, dass wir ausdrücklich mit den arbeitsmarktpolitischen Programmen auch kleinere Träger beauftragen wollen, dass auch ausdrücklich in arbeitsmarktpolitischen Programmen wie bei WiN und LOS zum Beispiel erleichterte Verfahren vorgesehen sind, um die Durchführung solcher Maßnahmen nicht unnötig zu erschweren. Ich finde, dann muss man natürlich eine Balance zwischen der notwendigen Kontrolle und einer Überbürokratisierung finden, die dazu führt – –. Ich teile ja Ihre Meinung, dass das Geld bei den Arbeitslosen ankommen soll, aber es soll dann auch nicht im Gestrüpp der Verwaltung der größte Teil der Mittel verwendet werden und nachher bei den Arbeitslosen nicht mehr so viel übrig bleiben. Ich denke, damit werden wir auch immer wieder leben

müssen, auch in der Arbeitsdeputation und in der Begleitung dieser Projekte.

(Glocke)

In diesem Sinne, wie gesagt, lehnen wir Ihren Antrag ab. Wir erwarten, dass die Deputation auf dem Laufenden gehalten wird. Wir gehen jetzt erst einmal davon aus, dass es sich hier um einen bedauerlichen Einzelfall gehandelt hat und insgesamt aber – wir haben bisher auch keinen Anlass, anderes zu vermuten – unsere arbeitsmarktpolitischen Projekte ordentlich abgewickelt werden. Ich möchte noch einmal hinzufügen, dass es sich dabei ja größtenteils um EUMittel handelt und diese nun ebenfalls auch noch der besonderen Kontrolle durch die EU-Kommission unterliegen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist aus Sicht der Grünen völlig klar, dass der Fall um die IWT aufgeklärt werden muss. Natürlich muss man in dem Zusammenhang auch immer schauen, ob es möglicherweise Schwächen im System gibt, aber das, was Sie vorschlagen, Herr Nestler, halten wir für ungeeignet, um das herauszufinden. Wir schlagen da auch einen anderen Weg vor, Frau Ziegert hat es ja eben schon erläutert.

Der Auslöser Ihres Antrags waren sicherlich die Vorkommnisse um die Interkulturelle Werkstatt Tenever. Sie haben es auch schon gesagt, es gibt dort keine ordnungsgemäße Geschäftsführung, es gibt diverse Vorwürfe, dass Fördermittel nicht ordnungsgemäß verwendet worden sind – das wurde auch schon breit öffentlich diskutiert –, der Verein hat kein ordentliches Qualitätsmanagement, was er braucht, und die bag hat in dem Zusammenhang auch Fehler gemacht, soweit so bekannt, und auch noch einem Antrag stattgegeben, als Verdachtsmomente schon klar waren.

Die Deputation ist am 10. September 2009 darüber informiert worden, der Aufsichtsrat am gleichen Tag im Übrigen auch, und Maßnahmen sind eingeleitet worden, und zwar auch schon, bevor Sie den Antrag gestellt haben, er ist ja am 22. September gestellt worden. Auch vorher ist schon der Wirtschaftsprüfer eingeschaltet worden, der Rechnungshof informiert, Strafanzeige ist bei der Staatsanwaltschaft und bei der Steuerfahndung gestellt worden, die Zentrale Antikorruptionsstelle ist eingeschaltet worden, es gab einen Abgleich der Fördermittel zwischen der bag, der BAgIS ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

und der Agentur für Arbeit, und die Zahlungen an die IWT sind auch eingestellt worden. Soweit ich weiß, ist auch der Zuwendungsbescheid zurückgerufen worden, und arbeitsrechtliche Konsequenzen sind ja auch angekündigt.

Wir sind uns, glaube ich, darin einig – und Herr Nestler, Sie haben ja auch nichts dazu gesagt –, dass die Projekte, die bei dem Träger durchgeführt werden, gut sind, dass es auch um die Menschen im Stadtteil geht, sie auch nichts dafür können, wenn der Träger nicht vernünftig arbeitet, und es ist erst einmal gut, dass sich andere Träger auch angeboten haben, diese Projekte weiter zu übernehmen. Sie haben kritisiert, Herr Nestler, dass die Überprüfung unzureichend ist. Was die ESF-Mittel angeht – das wissen Sie ja genauso gut wie ich –, da gibt es regelmäßige Überprüfungen, zweimal im Jahr wird stichprobenartig überprüft. Bei Auffälligkeiten erfolgt eine Vertiefung, dann gibt es den Zwischenverwendungsnachweis, Endverwendungsnachweis, die Kontrolle vor Ort und so weiter. Auch die bag selbst wird durch die EU überprüft, da gab es bisher auch keine Beanstandungen, und die Träger müssen auch angeben, wenn sie Geld aus verschiedenen Fördertöpfen bekommen. Eine Trägerprüfung gibt es bisher anlassbezogen, und soweit ich weiß, hat das auch datenschutzrechtliche Gründe. Natürlich gelten darüber hinaus die Landeshaushaltsordnung, das Haushaltsgesetz, das Verwaltungsverfahrensgesetz und einige andere Vorschriften im Land Bremen auch, das heißt, nach der Landeshaushaltsordnung müssen die Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet werden, und es gibt das Besserstellungsverbot für diese Träger.

Ich glaube aber, wir brauchen zusätzlich tatsächlich einen Ressortüberblick, von wo bekommen die Träger das Geld, von welchen Ressorts bekommen sie Geld. Das ist zwar im jährlichen Zuwendungsbericht aufgelistet, aber soweit ich weiß, nicht von den beliehenen Gesellschaften, die die bag ja ist, sondern nur für diejenigen, die das Geld tatsächlich direkt aus dem Ressort bekommen. Da sollte man überlegen, ob man das auch noch einmal genauer aufführt. Es ist auch eine Zuwendungsdatenbank im Finanzressort geplant, sodass man einen genaueren Überblick bekommt, welche Gelder die einzelnen Träger bekommen, und ich glaube, auch da sollte man darüber nachdenken, dass das, was über die beliehenen Gesellschaften läuft, auch am Ende mit einbezogen wird.

Ich glaube, man sollte sich auch noch einmal genauer anschauen, Sie haben es angesprochen, wer die bag eigentlich kontrolliert. Es ist ja nach dem Beleihungsgesetz auch vorgesehen, dass das gemacht werden muss, und da muss man, glaube ich, schon noch einmal schauen, ob es irgendwo Schwachstellen im System gibt, wo man vielleicht nachsteuern muss. Das ist richtig, das glaube ich auch, aber es kann nicht darauf hinauslaufen, dass wir eine Doppelkon

trolle machen, bei der auf der einen Seite die bag alles prüft, und das Ressort prüft auch noch einmal alles.

Jetzt komme ich zum Antrag! Wir lehnen den Antrag ab, weil ich nicht glaube, dass wir dazu eine Sonderkommission brauchen. Wir sind die Probleme angegangen, und es müssen auch noch ein paar Schritte folgen. Wenn wir eine Zuwendungsdatenbank machen, dann lösen wir viele Probleme, die Sie angesprochen haben, ansonsten ist alles das eingeschaltet, was Sie gern möchten, wie zum Beispiel ein Wirtschaftsprüfer. Wir wollen nicht erst am 30. September 2010 einen Bericht. Ich möchte gern in der nächsten Deputationssitzung einen Bericht haben, wie denn der Verfahrensstand zur IWT ist, und ich möchte auch ganz gern wissen, welche grundsätzlichen Verbesserungen im System geplant sind. Auch das möchte ich in einer der nächsten Deputationssitzungen wissen und nicht erst im nächsten Jahr. Von daher halten wir das, was Sie hier vorschlagen, um Vorfälle aufzuklären, nicht für geeignet.

Gestatten Sie mir noch einen Satz zum Schluss! Man wird nie ein lückenloses System hinbekommen. Missbrauch gibt es nun einmal in der Gesellschaft, wir hatten das Thema gestern mit der Schwarzarbeit. Wir können versuchen, noch so gut zu kontrollieren – was wir auch tun –, trotzdem werden wir auch diese nicht aus der Gesellschaft schaffen, wie in anderen Punkten auch, aber natürlich muss eine Aufklärung hier stattfinden. Wir werden das abstellen, und wir werden schauen, wo es gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten im System gibt. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte an dem vorliegenden Antrag der CDU drei Dinge ausdrücklich positiv würdigen: Erstens finden wir es sehr gut, dass der Antrag sich um eine sachliche Darstellung bemüht – Herr Nestler, ich lobe gerade ein wenig Ihren Antrag, vielleicht hören Sie zu! Zweitens unterstützen wir ausdrücklich das Anliegen, um eine größtmögliche Aufklärung, eine schnelle und umfassende Aufklärung herbeizuführen über die ganzen Vorgänge in der Interkulturellen Werkstatt einschließlich der Fragen, die über diesen konkreten Anlass auch hinausgehen. Drittens finden wir es wichtig und auch richtig, dass nach der politischen Verantwortung gefragt wird, die sich eben nicht nur durch die Übertragung von Aufgaben an die operative Gesellschaft erübrigt. Wir sind allerdings auch der Meinung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumente in Ihrem Antrag nicht geeignet und zielführend sind, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

um uns der Klärung der notwendigen Fragen näher zu bringen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zu den Punkten des Antrags im Einzelnen! Sie fordern die Einsetzung einer Sonderkommission zur Überprüfung der Mittelverwendung durch die Beschäftigungsträger, aber eine umfassende Prüfung aller Beschäftigungsträger, ihrer gesamten Fördermittelverwendung und ihrer kompletten Buchführung halten wir für unverhältnismäßig und zu aufwendig. Es steckt darin auch – und das sagte die Kollegin Frau Ziegert ja gerade – ein Generalverdacht gegenüber allen Beschäftigungsträgern im Land Bremen, den wir in dieser Form ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Sonderkommission soll auch nach Ihrem Willen aus Vertreterinnen und Vertretern der Innenrevision, der Zentralen Antikorruptionsstelle, des Rechnungshofs und den Fraktionen gebildet werden. Hier ist uns nicht klar, ehrlich gesagt, was durch eine solche Kommission gewonnen wird. Auch sind die Rechte und die Möglichkeiten einer solchen Kommission nicht klar, im Gegensatz zum Beispiel zu einem Untersuchungsausschuss, dessen Kompetenzen ja klar geregelt sind. Wir wollen vielmehr die Verantwortung dort lassen, wo sie auch hingehört, also teilweise bei der Staatsanwaltschaft, beim zuständigen Ressort und bei den Trägern selbst. Einen Untersuchungsausschuss „light“, wie Sie ihn hier beantragt haben, brauchen wir nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Die vorgeschlagenen Aufträge an eine solche Kommission vermischen nach unserer Auffassung verschiedene Fragen, die in unterschiedlichen Gremien geklärt werden müssen. Zweifellos ist zu klären, ob in den Vorgängen um die Interkulturelle Werkstatt Aufsichtspflichten verletzt worden sind, wer eigentlich mit welchen Aufsichtsaufgaben betraut war und weshalb keine Struktur existiert, die die Finanzierung von Projekten aus unterschiedlichen Programmen und Ressorts überprüft. Dass ein solcher Mittelabgleich nicht routinemäßig vorgenommen wird, wissen wir ja bereits aus der Antwort auf die Berichtsbitte, die Sie schon in der Deputation gestellt hatten. Für die Klärung dieser Fragen erwarten wir Aufklärung in der Deputation für Arbeit, im Haushalts- und Finanzausschuss, wir erwarten aber auch Aufklärung durch die Berichte der Innenrevision und der Wirtschaftsprüfung. Vor allem im Fall der Wirtschaftsprüfung der bag möchten wir auch gern vorgelegt bekommen, welchen Prüfauftrag das Ressort denn nun genau erteilt hat.

Auf einer ganz anderen Ebene ist unserer Meinung nach zu klären, wie es generell mit der Arbeitsmarkt

politik im Land Bremen weitergehen soll. Das werden wir sicherlich im Rahmen der Haushaltsberatungen nochmals eingehend beraten müssen und auch tun.

Ich will abschließend noch einmal betonen, DIE LINKE legt generell sehr großen Wert darauf, dass Mittel ordnungsgemäß verwendet werden, Aufsichtspflichten wahrgenommen werden und beim Verdacht von Unregelmäßigkeiten maximale Aufklärung erreicht wird. Die von der CDU vorgeschlagene Kommission aus verschiedenen Gremien, die derzeit sowieso ja schon unabhängig prüfen, halten wir für nicht sinnvoll. Deshalb müssen wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP-Fraktion hat sich natürlich eingehend mit dem Thema, das die CDU hier heute auf die Tagesordnung gesetzt hat, auseinandergesetzt, und wir haben ja auch in der Arbeitsdeputation bereits Gelegenheit gehabt, über dieses Thema zu sprechen. Wir glauben in der Tat, dass es ziemlich skandalös ist, wie sich hier ein Träger, der aus Mitteln der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler öffentlich gefördert worden ist, verhalten hat. Es gab kein Qualitätsmanagement, keine Jahresabschlüsse, und es fehlte jedes Controlling. Es gab dubiose Spendenzugänge auf Konten dieses Trägers und ungewöhnliche und unbegründete Barauszahlungen an einzelne Personen. All das zeugt doch davon, dass hier ein eklatanter Mangel an Kontrolle vorliegt, und dies gilt es auch an dieser Stelle noch einmal deutlich zu kritisieren, so kann das nicht sein!

(Beifall bei der FDP)

Nun liegt es auch mir fern, von diesem einen Träger auf alle zu schließen. Gerade ich selbst habe mich in der Vergangenheit häufiger, wie Sie wissen, dafür eingesetzt, dass wir gerade auch solche Träger bei den Vergaben mit unterstützen, die vielleicht nicht zu dem üblichen Kartell, kann man ja doch sagen, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände, die normalerweise dieses Feld bespielen, gehören, und das werde ich auch weiterhin tun. Gleichwohl ist es natürlich eine zwingende Aufgabe, auch insbesondere des Arbeitsressorts, der Arbeitsbehörde in Bremen, sich hier wirklich darum zu kümmern, dass die Verwendung der Mittel auch regelmäßig kontrolliert wird. Meinetwegen kann das auch stichprobenartig geschehen. Was aber eigentlich wesentlich skandalöser ist als die Tatsache, dass es hier solch einen Einzelfall gegeben hat, der dann über einen Mitarbeiter offen––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

bar öffentlich gemacht worden ist, ist doch die Frage der Situation in der Bremer Arbeit, und zwar dort, wo nämlich der Staat anfängt. Das andere sind ja Vorkommnisse in einem privaten Institut, das keine staatliche Einrichtung ist, aber bei der Bremer Arbeit gehört es sich schon, etwas genauer hinzuschauen, und das ist eigentlich der Punkt, über den man im Kern bei diesem Thema diskutieren muss.

(Beifall bei der FDP)

Ich finde es nicht akzeptabel, dass es dort offensichtlich zur Geschäftspraxis gehört, dass dort einerseits die Vergabe von entsprechenden Aufträgen und andererseits auch die Kontrolle an ein und demselben Schreibtisch, an dem auch noch eine Beratung für die Träger durchgeführt wird, durch ein und dieselbe Person geschieht. Das ist ein eklatanter organisatorischer Mangel, der unbedingt abgestellt werden muss, weil sonst natürlich der Eindruck entstehen könnte, hier würde eine beliehene Gesellschaft im ziemlich rechtsfreien Raum agieren und darauf drängen, dass dann möglichst viele Mittel auch von ein und demselben Träger abgerufen werden können. Nein, unserer Meinung nach muss die Bremer Arbeit zwingend im Auftrag Bremens immer darauf achten, dass Mittel effizient eingesetzt werden, nicht dass die Träger möglichst viel davon abrufen können!

(Beifall bei der FDP)

Das ist der eigentliche Skandal bei diesem Thema. Deshalb ist für mich dieses Thema auch noch nicht abgeschlossen. Wir werden darüber wirklich noch einmal sehr detailliert in der Deputation reden müssen, wenn die Ergebnisse des Wirtschaftsprüfers dann auch vorliegen.

Ich begrüße ausdrücklich, dass sich das Ressort entschieden hat, hier auch einen Wirtschaftsprüfer einzusetzen und zu beauftragen, aber wir müssen eben, wenn wir dann wissen, was seine Prüfungen ergeben haben, auch die Schlussfolgerungen ziehen. Nach Meinung der FDP kann das nur heißen, dass man auch die Struktur der Bremer Arbeit GmbH überprüft, weil es in der Tat nicht sein kann, dass man mit derartig liederlichen organisatorischen Zuständen weiterhin Millionenbeträge zur Bewirtschaftung vergibt. Es sind Mittel der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Auch wenn es nicht allein bremisches Geld ist, sondern auch EU-Geld, sind wir doch in besonderer Weise verpflichtet, hier auch auf eine ordnungsgemäße Mittelverwendung in Bremen zu achten, damit uns auch in Zukunft diese Mittel zur Verfügung stehen.

(Beifall bei der FDP)