Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir stellen Ihnen heute einen Antrag vor – und bitten natürlich auch um Ihre Unterstützung –, der zum Ziel hat, Maßnahmen zur Verbreitung und Erstellung von Energieausweisen bei Vermietungen und dem Verkauf von Immobilien zu fördern. Vielleicht noch einmal kurz als Hintergrund: Der Energieausweis soll einen Vergleichsmaßstab schaffen, der es ermöglicht, verschiedene Gebäude energetisch miteinander zu vergleichen, und er soll Ansporn geben, um die Energieeffizienz zu verbessern und damit den Ausstoß des klimaschädlichen CO2 zu vermindern.
CO2-Einsparungen und damit Klimaschutz sind das eine Ziel, aber ein zweites Ziel des Energieausweises ist es, auch den Mietern und Käufern überhaupt einen Anhaltspunkt über den energetischen Zustand der Immobilie zu geben und damit verbunden natürlich auch über die zu erwartenden Energie- und Heizkosten. Gerade bei steigenden Heiz- und Energiekosten ist dies für viele Menschen ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung: Welche Wohnung miete ich, wo möchte ich hinziehen, oder welches Haus kaufe ich? Das spielt besonders bei Menschen eine große Rolle, bei denen das Geld knapp ist und für die steigende Heizkosten eine finanzielle Belastung darstellen. Daher sind Maßnahmen, die dazu dienen, Gebäudeeigentümer zu veranlassen, ihre Immobilie energetisch zu sanieren, damit sie sie auch besser vermieten oder verkaufen können, aber auch für Menschen ein wichtiger Beitrag, um ihre Energiekosten senken zu können.
Menschen in diesen Breitengraden müssen bezahlbar warm wohnen können, dafür müssen wir Sorge tragen. Anreizsysteme wie Energieausweise helfen da mehr als – und das sei mir erlaubt – Sprüche, wie man sie aus Berlin hören konnte, man sollte sich eher einen warmen Pullover anziehen. Vielleicht noch einmal ein Randaspekt: Auf viele Sozialhilfe- oder Sozialleistungsempfänger kamen Heizkostennachzahlungen zu. Mithilfe des Energieausweises kann man sehen, ob wirklich, wie oftmals unterstellt, suboptimales Heizverhalten dazu führte oder – wie in den meisten Fällen vielleicht eher – ob eine suboptimale Gebäudesubstanz der Grund war. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Nürnberg gibt dort ein gutes Beispiel, dort wird Sozialleistungsempfängern die Beratung durch einen Energieberater ermöglicht, der überprüft, ob die Höhe der Heizkosten gerechtfertigt ist, denn damit haben sie auch einen Anspruch auf die Erstattung der tatsächlichen Heizkosten.
Noch einmal zu dem Energieausweis selbst: Alle Gebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, benötigen seit dem 1. Juli 2009 einen Energieausweis. Bei bestehenden Gebäuden muss ein Energieausweis bei Neuvermietung, Verkauf oder Leasing vorgelegt werden. Er ist gestaffelt eingeführt worden, seit dem 1. Juli 2008 galt der Energieausweis für Gebäude, die bis 1965 errichtet wurden, seit dem 1. Januar 2009, wenn das Gebäude nach 1965 errichtet wurde, und jetzt seit dem 1. Juli 2009, wenn es sich um ein Nichtwohngebäude handelt. Die Energieausweise müssen dem Mieter oder Käufer, der Interesse hat, vorgelegt werden. Es besteht keine Pflicht, sie auszuhändigen und zu überlassen, aber es besteht die Pflicht, sie bei Nachfrage vorzulegen. Wenn dies nicht geschieht, können auch jetzt schon Bußgelder verhängt werden.
erhebliches Verbesserungspotenzial gibt, gerade in dem Bereich der privaten Vermietung, während 80 Prozent der gewerblichen Vermieter diesen Energieausweis schon haben. Uns Grünen ist es ein besonderes Anliegen, dass wir hier auch noch einmal darauf drängen, zwischen den Verbrauchs- und Bedarfsausweisen zu unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen, das hat natürlich auch sehr viel damit zu tun, wer wie heizt, welches Heizverhalten es gibt, ob richtig geheizt und gelüftet wird, während der Bedarfsausweis – und das ist in diesem Zusammenhang mit Heizkosten und mit Gebäudesanierung eigentlich viel wichtiger – die technische Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ist. Unserer Meinung nach muss alles dafür getan werden, dass gerade die Bedarfsausweise noch viel mehr nachgefragt werden.
Mit diesem Antrag schlagen wir Maßnahmen vor, die die Informationen für Vermieter zur Erstellung eines solchen Energieausweises verbessern sollen, die auch die Hürde nehmen sollen, sich einen solchen Energieausweis erstellen zu lassen. Sie sollen aber natürlich auch Mieter und Käufer über ihre Rechte besser aufklären und ihnen dazu Informationen geben. Was – Herr Hamann hat es auch schon gesagt – für private Immobilienbesitzer gilt, soll natürlich auch für die öffentlichen Gebäude und Wohnungsbaugesellschaften gelten, wobei die in der Tat schon sehr viel besser mit diesem Aspekt umgehen und eigentlich schon im höchsten Maße Energieausweise vorlegen.
Wir wollen aber auch, dass alle rechtlichen Mittel angewendet werden, wenn Vermieter und Verkäufer nicht ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Lassen Sie uns diesen Antrag beschließen! Er ist ein Baustein, der dazu beiträgt, auf der einen Seite CO2 einzusparen, was wichtig ist. Wir wollen unsere in Bremen gesteckten Klimaschutzziele auch erreichen. Wir sehen im Gebäudebedarf ein sehr großes Optimierungspotenzial, um energetische Sanierungen voranzutreiben und damit Energie und CO2 einzusparen, aber wir wollen damit auch einen Beitrag leisten, die zweite Miete, nämlich die Heizkosten, weiterhin bezahlbar zu machen.
Auch wenn die Zeit schon fortgeschritten ist, Herr Präsident, hoffe ich, dass Sie mir gestatten, noch ein paar Worte zu sagen, weil es die letzte Debatte sein wird, die der Abgeordnete Helmut Pflugradt hier halten wird. Ich möchte persönlich, aber auch im Namen der Fraktion, Helmut Pflugradt von hier aus noch einmal alles Gute wünschen!
Ich freue mich, dass ich im Rahmen dieser Debatte als Grünschnabel heute dazu die Gelegenheit habe, Grünschnabel vielleicht nicht nur wegen der politischen Couleur oder manchmal der großen Klappe, sondern auch – und das ist bei den Berichten klar
geworden –, weil du der Bürgerschaft seit 34 Jahren angehörst, da bin ich gerade mit vier Jahren im Kindergarten gewesen. Das zeigt einfach auch, dass du eine jahrelange politische Erfahrung hier in der Bürgerschaft repräsentiert hast. Da das hier eine energiepolitische Debatte ist, möchte ich die Worte vielleicht auch noch einmal in einen energiepolitischen Zusammenhang bringen. Zum Thema Temperaturanstieg und Klimaschutz: Ich möchte nicht nur ein paar warme Worte des Danks verlieren, sondern auch noch einmal hervorheben, dass du dich in deiner politischen Arbeit stets für ein gutes Klima eingesetzt hast, nicht nur, weil du dich für umweltfreundliche Verkehrsmittel, wie zum Beispiel die Farger-Vegesacker Eisenbahn starkgemacht hast – das ist, glaube ich, ein großes Verdienst, das wir alle anerkennen –
oder weil du selbst als häufiger Bahnfahrer, und das kann ich als Bremen-Norderin bezeugen, wir haben uns oft genug in der Bahn getroffen, einen Beitrag zum Klimaschutz leistest, sondern auch, weil du fair und konstruktiv in der Zusammenarbeit warst.
Dementsprechend komme ich zu den Klimafolgen! Als ich vor zwei Jahren neu in die Bürgerschaft kam, hat mir dieser kollegiale Umgang den Einstieg sehr erleichtert und das Eis sehr schnell zum Schmelzen gebracht, auf jeden Fall schneller als bei den Polkappen. Stürmische Debatten gehören aber auch zum politischen Geschäft. Ich kann mich allerdings in dem Zusammenhang mit dir nur an eine hitzige Debatte erinnern, das war die zu den Baustellen, aber der Rauch war schnell verflogen und hatte auch nur eine kurze Halbwertzeit. Deswegen, lieber Helmut Pflugradt, möchten wir dir herzlich für die Zusammenarbeit danken und dir alles Gute wünschen und natürlich auch viel unerschöpfliche, regenerative Energie und viel Sonne für die Zukunft! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich mich auch bei Helmut Pflugradt bedanke, natürlich erst einmal zurück zum Thema Energie: Es ist zwar schon fast 17 Uhr, die Energie ist bei uns fast heraus, aber immerhin wollen wir uns mit diesem Thema noch beschäftigen.
Ich bin ganz froh, dass die Kollegin Frau Dr. Schaefer den grottenschlechten Antrag verbessert hat, indem sie gezeigt hat, dass sie etwas vom Thema versteht. Ich hatte Befürchtungen, dass das, was im Antrag steht, nun wirklich ein bisschen mit der heißen Nadel genäht war. Ob ein Energieausweis immer ein adäquates Mittel ist, bereits vor Abschluss eines Mietoder Kaufvertrags sicher zu erfahren, mit welchen Heizkosten realistisch zu rechnen ist, da haben wir unsere Zweifel. Ich bin zumindest darüber ganz froh, dass schon einmal erkannt wurde, dass die Käuferseite, die in dem Antrag vergessen wurde, jetzt in der Debatte genannt wurde.
Energieausweis ist leider nicht Energieausweis. Auch die hoch gelobten Bedarfsausweise haben große Schwächen, wenn diese nicht durch kompetente Fachleute, die die zu beurteilende Immobilie auch auf Herz und Nieren untersuchen, erstellt werden. Sich allein auf theoretisches, angeblich wissenschaftliches Basismaterial bei der Beurteilung zu verlassen, genügt leider nicht, das zeigen erste Evaluationsergebnisse. In Schleswig-Holstein ist gerade im September 2009 eine Studie herausgegeben worden, und das hat mittlerweile auch die dena erkannt und hat festgestellt, dass ihre entsprechenden Programme zur Erstellung von Bedarfsausweisen auch erhebliche Schwächen aufweisen. Nicht jeder kennt eben den Bremer Qualitätsenergieausweis, sondern greift dann bedauerlicherweise oft auf Billigprodukte zurück.
Im Übrigen werden in den Mietverträgen die zu zahlenden Betriebskosten in der Regel einzeln benannt und Vorauszahlungen vereinbart, das ist auch nicht ungenauer als die Angaben in einem Energieausweis. Darüber hinaus kann sich jeder Miet-, jeder Kaufinteressent auch die letzten Abrechnungen ansehen, die wenigsten tun es leider. Die Verpflichtung zur Vorlage gibt es aber, auch wenn wir Liberalen nach wie vor davon überzeugt sind, nur eine noch stärkere Forcierung konkreter Energieberatungen vor Ort und gezielte Förderprogrammen – –. Hier hat Bremen mit Kfw-Programmen und darüber hinaus mit dem Bremer Modernisierungsprogramm einiges vorzuweisen, und das gilt es auch zu erhalten. So können wir auch die energetische Qualität der Häuser verbessern.
Die zweite Miete, nennen wir es lieber richtig Betriebskosten! Diese sind in den letzten 15 Jahren in der Tat erheblich stärker gestiegen als die eigentliche Grundmiete. Die Energiekosten sind hier ein entscheidender Faktor. Wenn man sich aber über die Gewoba Gedanken macht – und Sie wissen ja, das machen wir öfter einmal –, sollte man sich auch mit den Zahlen der Gewoba einmal auseinandersetzen und sie kennen. Dieses große Bremer Wohnungsunternehmen beziffert in seinem Lagebericht 2008 die kalten Betriebskosten in Bremen auf 1,49 Euro pro
Quadratmeter und Monat und die Heizkosten mit 0,90 Euro pro Quadrameter und Monat. Liebe Antragsteller, eine gleiche Höhe zwischen Miete und Betriebskosten ist da auch im unteren Preissegment noch lange nicht erreicht, und sie wird auch so leicht nicht erreicht werden. Das wird aber in Ihrem Antrag suggeriert.
Trotzdem, wir müssen etwas dazu tun, damit die CO2-Belastung abnimmt, damit das Wohnen insgesamt bezahlbar bleibt. Da hilft der Antrag der Regierungskoalition aber leider nicht weiter. Die Umfrage, die im Auftrag der dena erstellt wurde, wird angeführt, darauf wurde auch schon eingegangen. Aber zunächst sollten die falschen Fristen im Antrag korrigiert werden, Frau Dr. Schaefer hat es getan. Zum 1. Juli 2008 gab es nur die Verpflichtung für Wohngebäude, die – vereinfacht dargestellt – vor 1965 errichtet wurden. Die Verpflichtung für alle Wohngebäude gibt es erst seit dem 1. Januar 2009, und die im Frühjahr – im Frühjahr dieses Jahres, zwei Monate nach Verpflichtung – veröffentlichten Untersuchungsergebnisse für einen Zeitraum vor der endgültigen Verpflichtung für alle sind somit schon aus diesem Grunde stark zu relativieren.
Die gewerbliche Wohnungswirtschaft bewirtschaftet in der Regel größere Wohnungskomplexe mit einer entsprechend höheren Mieterfluktuation. Selbstverständlich musste hier schneller gehandelt werden, als es die privaten Vermieterinnen und Vermieter tun mussten. Hier ein großes Lob an die Gewoba – es wurde schon gesagt –, sie gehörte zu den ersten Wohnungsunternehmen in Deutschland, die für ihren gesamten, nicht nur für 95 Prozent, Wohnungsbestand Energieausweise erstellt hatte!
Wer in seinem, im Bremer Haus, eine Wohnung oder zwei Wohnungen vermietet und langjährige Mieter hat, braucht erst zu handeln, wenn ihm eine Kündigung zugeht und er neu vermieten will. Während der Kündigungsfrist bleibt dann noch genügend Zeit, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und einen Energieausweis erstellen zu lassen. Soweit zu der Beurteilung der dena-Untersuchung, die einfach noch keine Aussagekraft haben kann! Ein kleiner Hinweis hierzu: In Bremen verfügen rund 70 Prozent aller Häuser über nicht mehr als zwei Wohnungen, also ist eher eine niedrige Mieterfluktuation gegeben. Davon ist ein großer Teil erst nach 1965 gebaut worden, Verpflichtung also erst ab 1. Januar 2009.
Natürlich gibt es immer noch Eigentümer, die sanft geschlafen haben. Es gibt auch einige, ich nenne sie einmal schwarze Schafe, die bewusst keinen Energieausweis erstellen lassen haben. Doch das Umweltbewusstsein ist in den Köpfen der Kaufinteressenten, weniger bei den Mietinteressenten, angekommen. Die Katze im Sack kauft heute kaum noch jemand. Gemietet wird nach Aussagen des GdW, des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft, jedoch noch in der überwiegenden Zahl, ohne überhaupt einen Blick
Es wird schon sehr viel in Bremen getan, ich möchte nur einige Aktionen und Akteure nennen: Bremer Modernisieren, die Bremer Qualitätsenergieausweise, die Förderung von Energieberatungen, das Bremer Modernisierungsprogramm, das Netzwerk Energieexperten, den Bauraum e. V., das Bremer Schimmelnetzwerk, übrigens gerade mit einem bundesweiten Preis ausgezeichnet! Auf den Internetseiten der Bremer Energie-Konsens findet sich eine Fülle von Informationen. Es ist also nicht richtig, wenn gesagt wird, in Bremen gibt es keine entsprechenden Informationen.
Eine Google-Suche nach „Energieausweis Bremen“ führt zu rund 58 000 Einträgen, aber versuchen Sie das bitte einmal bei bremen.de! Bei bremen.de heute Morgen um 8.30 Uhr gab es leider kein einziges Ergebnis, und Ihr Antrag ist zweieinhalb Monate alt. Da hätte man schon selbst einmal ein bisschen tun können, damit das anders wird.
Zum Antrag! Die Pflicht gibt es, mehr an Aufklärung und Information kann kaum geleistet werden. Mieter- und Vermieterverbände, die kompetenten Makler handeln nach den gesetzlichen Vorgaben. Bußgelder können auch heute schon verhängt werden, doch gehandelt werden kann natürlich nur bei bekannt gewordenen Verstößen.
Mit Ziffer 3 kann jedenfalls nicht die Gewoba gemeint sein, sie ist hier, wie ich bereits ausführte, Vorbild. Das Gleiche gilt für die Stäwog in Bremerhaven, die auch nicht schlechter aufgestellt ist. Hier wird wie übrigens auch bei den meisten Privaten bereits jetzt unaufgefordert der Energieausweis vorgelegt. Vielleicht hätten die Antragsverfasser einmal mit den Geschäftsführern, Herrn Sydow von der Gewoba oder Herrn Bruns von der Stäwog, sprechen sollen. Ich habe mit beiden gesprochen, es ist ganz interessant, die Einschätzung der Profis zu hören. Hätten die Antragsteller das auch getan, dann wäre der Antrag in dieser Form einfach nicht gestellt worden.
In Ziffer 4 hat sich wieder das falsche Datum eingeschlichen, aber ein Bericht ist natürlich immer gut, insofern kann man ihn natürlich befürworten, wenn er denn auch Aussagen treffen kann.
Zu Ziffer 5! Schon jetzt haben die Mietverträge aufgrund der gesetzlichen Überregulierungen einen Umfang von gut zehn Seiten. Im Übrigen sagt die EUEnergieeffizienzrichtlinie konkret aus, dass es sich nur um eine Informationspflicht beim Energieausweis handelt, nicht um mehr. Bei Verankerung als Bestandteil in einem Mietvertrag besteht die Gefahr einer Prozesslawine bei Verbräuchen, die vielleicht plötz
lich weit über den Werten des Energieausweises liegen, nur weil es sich bei den neuen Mietern vielleicht um leicht frierende Menschen handelt, die einen höheren Wärmebedarf haben. Diese Gefahr sieht genauso auch der Geschäftsführer der Stäwog, Herr Bruns, mit dem ich auch über dieses Thema vor ein paar Tagen gesprochen habe.
Bevor also solche Anträge gestellt werden, sollte man sich zunächst einmal intensiver mit der jeweiligen Rechtsmaterie beschäftigen. Halbwissen schadet da nur. Es darf also nicht verwundern, dass die FDPFraktion den Antrag der Regierungskoalition ablehnt.
Natürlich möchte ich mich an dieser Stelle auch noch einmal bei unserem Kollegen Herrn Pflugradt für die konstruktive Arbeit herzlich bedanken! Ich bin auch erst seit zweieinhalb Jahren in diesem Parlament, kenne Helmut Pflugradt aber schon seit über 20 Jahren in anderer Eigenschaft, ein kritischer Geist. In manchen Sitzungen, die wir außerhalb des Parlaments hatten, hat mich das manchmal etwas verwirrt, man konnte sich aber, immer auf ihn verlassen, und das finde ich positiv. Ich freue mich darauf, dass zumindest ich das Vergnügen habe, dich, lieber Helmut, noch die nächsten Jahre in anderer Funktion weiter nicht zu ertragen, sondern zu genießen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben als LINKE schon hin und wieder darauf hingewiesen, dass möglicherweise die Zeiten für Demokratie, so wie wir sie kennen, in unserer Gesellschaft schwieriger werden. Wenn ich jetzt jemandem die respektvollen Grüße unserer Fraktion übermittle, dann deswegen, weil ich glaube – wenn jemand wie Helmut Pflugradt 34 Jahre hier in diesem Saal gesessen und versucht hat, Demokratie zu leben und Demokratie auszufüllen, auch wenn ich sicher bin, dass wir in den meisten Fragen, über die wir diskutieren, nicht einer Meinung sind, und wir eine Form von politischem Streit haben –, dass ein Mensch, der auch auf dieser Ebene, Landesebene, aber auch kommunaler Ebene so lange durchhält, hilft, Demokratie zu bewahren und diese Form von Demokratie, wie wir Sie kennen, möglicherweise in der Zukunft leichter zu verteidigen. Diese Form von Demokratie hat gezeigt, dass sie vielleicht an der einen oder anderen Stelle eine Form von Gesellschaft ist, die sich zu verteidigen lohnt. Wie gesagt, Helmut Pflugradt, respektvolle Grüße meiner Fraktion und für Ihre Zukunft alles Gute! Möglicherweise gibt es ja andere Berührungspunkte. Ihre Fraktion hatte ja den Vorschlag gemacht, dass wir – möglicherweise einmal außerhalb von Kom––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
missionen – über den Haushalt und die Zukunft Bremens diskutieren. Ich sage Ihnen auch noch einmal an dieser Stelle, ich bin gern bereit, auch da in einen Dialog zu treten, außerhalb von formalen Zusammenhängen.
„Ihr sollt das Heiligtum nicht den Hunden geben, und eure Perlen sollt ihr nicht vor die Säue werfen!“ Ich befürchte, dass da die Bibel ein weiteres Mal falsch interpretiert wird. Es wird immerzu benutzt von, ich sage einmal, tendenziell arroganten Menschen, die ihr Wissen nicht teilen wollen, schon deswegen, weil sie mutmaßen, dass ein ihrer Meinung nach weniger gebildeter Mensch überhaupt nicht in der Lage ist, das zu kapieren. Das kann man natürlich so machen, das ist eines, aber so wie ich es interpretiere, bedeutet dieses Zitat eher, wir sollen mit unseren Ressourcen richtig haushalten und nicht etwa so eine arrogante Haltung entwickeln, weil Energie praktisch ein Heiligtum für die Menschheit ist. Wenn man sie verschleudert, hat es entsprechende Konsequenzen. Es sind die Perlen, die wir nicht vor die Säue werfen dürfen, weil es sonst Konsequenzen hat, wir haben sie dann nicht mehr, und es hat entsprechende Folgen für die Umwelt. Ich interpretiere dieses Bibelzitat eher als eine Aufforderung zum Energiesparen, und die Energieausweise sollen dazu beitragen, dass der Energieverbrauch von Häusern transparenter wird, dass die Mieterinnen und Mieter wissen, wie viel sie möglicherweise zu bezahlen haben, um die Kosten dieser zweiten Miete abschätzen zu können. Insofern ist dieses Anliegen völlig nachvollziehbar, notwendig und richtig.