Protokoll der Sitzung vom 18.11.2009

Erstens: Welche finanziellen Mittel erhält das Land Bremen für seine beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven aus dem Programm „Lernen vor Ort“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung?

Zweitens: Welche neuen Erkenntnisse sollen gewonnen, welche konkreten Ziele und welche nachprüfbaren Ergebnisse sollen erreicht werden?

Drittens: Weshalb wird zur Steuerung und Koordination des Programms eine Stabsstelle in der Senatskanzlei eingerichtet und nicht bei der Senatorin für Bildung?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Schulte.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen des BMBF-Förderprogramms „Lernen vor Ort“, für das Fördermittel des Bundes und des Europäischen Sozialfonds in Höhe von insgesamt rund 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, erhält die Stadtgemeinde Bremen bis zum 31. Dezember 2010 einen Zuschuss in Höhe von circa 325 000 Euro und Bremerhaven circa 543 000 Euro. Insgesamt beträgt der Zuschuss für die beiden Kommunen circa 868 000 Euro. Für die zweite Teilphase des Projektes vom 1. Januar 2011 bis zum 31. August 2012 erfolgte eine unverbindliche Inaussichtstellung in Höhe von insgesamt circa 1 185 000 Euro, davon circa 537 000 Euro an die Stadtgemeinde Bremen sowie circa 648 000 Euro an Bremerhaven.

Zu Frage 2: Die Zuwendung und die Inaussichtstellung von Bundes- beziehungsweise ESF-Mitteln erfolgten für das Vorhaben „Zukunft Bildung Bremen/ Bremerhaven“. Ziel des Vorhabens ist der Aufbau eines nachhaltigen ressort- und fachübergreifenden kommunalen Bildungsmanagements. Es wird vor allem darum gehen, bestehende Bildungsangebote auf kommunaler und lokaler Ebene stärker zu vernetzen, ein Bildungsmonitoring aufzubauen, wodurch steuerungsrelevante Daten systematisch und mög

lichst zeitnah zur Verfügung gestellt werden, das Übergangsmanagement zwischen den einzelnen Bildungsstationen entlang der Bildungsbiographie zu verbessern und eine effektive Bildungsberatung aufzubauen, um zum Beispiel den Zugang junger Menschen zu dualer Ausbildung zu verbessern. Zu Frage 3: Im Vordergrund steht das Lebensbegleitende Lernen, das in Bremen und Bremerhaven von mehreren Fachressorts verantwortet wird. Die Steuerung und die Koordination obliegen der Senatskanzlei, weil im Verlauf des mehrstufigen Bewerbungsverfahrens deutlich wurde, dass wegen des ressortübergreifenden Ansatzes die zentrale Steuerung des Vorhabens ein wichtiger Aspekt für die Auswahl der Kommunen Bremen und Bremerhaven durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft war. Die Durchführung der Teilprojekte erfolgt durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft sowie den Magistrat der Stadt Bremerhaven. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Nein, vielen Dank!)

Herr Staatsrat, Zusatzfragen liegen nicht vor. Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Umsetzung der Schulreform in Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Ravens, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!

Wir fragen den Senat: Erstens: Teilt der Senat die Auffassung, dass das von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) beschlossene und zum 1. August 2009 in Kraft getretene neue Bremische Schulgesetz ein Landesgesetz ist, das auch für die Stadtgemeinde Bremerhaven gilt und dort entsprechend anzuwenden ist? Zweitens: Teilt der Senat die Auffassung, dass Bremerhaven deshalb – unbeschadet der Entscheidung als Kommune über den Umfang des Schulangebotes – verpflichtet ist, die im Bremischen Schulgesetz vorgesehene Schulform des Gymnasiums vorzuhalten? Drittens: Wie will der Senat sicherstellen, dass die Stadtgemeinde Bremerhaven die mit dem neuen Bremischen Schulgesetz verbundene Schulreform gesetzeskonform umsetzt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Ja! Zu Frage 2: Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass Bremerhaven nach dem Bremischen Schulgesetz verpflichtet ist, die dort vorgesehene Schulart Gymnasium vorzuhalten. Nach Paragraf 6 Absatz 1 des – insoweit unveränderten – Bremischen Schulverwaltungsgesetzes liegen, so wörtlich, „die Einrichtung, Verlegung und Auflösung von Schulen unter Berücksichtigung pädagogischer und finanzieller Notwendigkeiten im Ermessen der Stadtgemeinden. Die Stadtgemeinden haben bis zur Jahrgangsstufe 10 ein Schulangebot vorzuhalten, das jeder Schülerin und jedem Schüler ermöglicht, den Bildungsgang zu besuchen, der den Erwerb der angestrebten abschließenden Berechtigung eröffnet“. Soweit das Schulgesetz! Der im Gymnasium angebotene Bildungsgang mit der abschließenden Berechtigung Abitur wird auch in der Oberschule angeboten. Zu Frage 3: Dem Senat liegen zurzeit keine Informationen vor, dass die Stadtgemeinde Bremerhaven bei der ihr als Selbstverwaltungsangelegenheit obliegenden Aufgabe der äußeren Schulverwaltung geltendes Landesrecht nicht anwendet. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Rohmeyer, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mehrere, aber ich beginne gern mit einer: Frau Senatorin, könnten Sie mir freundlicherweise den Unterschied zwischen den Begriffen Bildungsgang, Schule und Schulart erläutern?

Bitte, Frau Senatorin!

Das finden Sie im Gesetz dargestellt, und Sie wissen, dass wir hier an dieser Stelle nichts verändert haben gegenüber dem Gesetz, das die Große Koalition verabschiedet hat.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, ich war darauf vorbereitet, ich habe das neue Bremische Schulgesetz hier, Paragraf 20 Nummer 1. Sie sind auf das Schulverwaltungsgesetz eingegangen, ich gehe erst einmal auf das Schulgesetz ein, das hier das entscheidende ist. Paragraf 20 Nummer 1 beginnt mit: „Die an die Grundschule anschließenden Schularten sind die Oberschule und das Gymnasium“. Darum frage ich noch einmal: Worin liegt der Unterschied zwischen einem Bildungsgang und einer Schulart, Frau Senatorin?

Bitte, Frau Senatorin!

Die Schulart ist hier doch als Oberschule und Gymnasium beschrieben, der Bildungsgang kann in beiden Schularten da sein. Im

Gymnasium ist der Bildungsgang der gymnasiale mit dem entsprechenden Abschuss, und in der Oberschule gibt es mehrere Bildungsgänge, so ist das hier auch definiert.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, sind wir uns auch einig, da Sie ja die Begründung für das Schulgesetz mit abgeliefert haben, das ich hier auch vorliegen habe, dass es sich um verschiedene Bildungsgänge an der Oberschule und am Gymnasium handelt?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, wenn Sie den gymnasialen Bildungsgang meinen, dann gibt es in der Tat den gymnasialen Bildungsgang, der nach zwölf Jahren, also achtjährig, abschließt, und den gymnasialen Bildungsgang, der nach neun Jahren abschließt. Wir haben den gymnasialen Bildungsgang nach acht Jahren ausschließlich am Gymnasium, und beide Bildungsgänge, sowohl den achtjährigen als auch den neunjährigen, an der Oberschule.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wir hatten uns gemeinsam, glaube ich, in diesem Fall sogar darüber gefreut, dass mit der Novelle des Schulgesetzes und dem Inkrafttreten des neuen Bremischen Schulgesetzes das bisherige Stufenschulsystem in Bremen der Vergangenheit angehört. Auch Sie waren darüber, weil Sie sich auch für durchgängige Bildungsgänge stark gemacht haben, erfreut. Die „Nordsee-Zeitung“ des gestrigen Tages berichtet unter der Überschrift „Ab 2012 nur Oberschulen“ – von daher sehen Sie, wie vorausschauend unsere Frage hier heute an Sie ist – über Oberschulen von einem Typ A und B, die vom Schulamt Bremerhaven entwickelt wurden. Ist Ihnen diese Planung bekannt?

Bitte, Frau Senatorin!

Bisher nicht offiziell! Das heißt also, mir ist die Planung noch nicht zugegangen. Ich kenne sie informell, wir prüfen auch gerade die rechtliche Beständigkeit. Allein das Datum 2012, das wissen Sie, ist nicht mit dem Gesetz konform.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wie bewerten Sie den Satz „Denn der Kern des Gesetzes, das Gymnasium zu belassen und daneben eine gleich

wertige Schulart, die Oberschule, zu entwickeln, wird nach meinem Eindruck von der breiten Mehrheit getragen, zumal wir durch den Konsens diese Schulstruktur bis 2017 festgeschrieben haben, und wir stehen zu unserem Wort.“?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich kann solche Sätze hier ad hoc schwer bewerten, ob sie gut, schlecht oder sonst wie sind. Diesen Satz hätte ich gern vorgelegt, und dann kann ich Ihnen den genau darlegen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

(Senatorin J ü r g e n s - P i e p e r : Das habe ich schon vermutet! Das habe ich hier gedruckt vorliegen!)

Kann es sein, dass Teile der den Senat tragenden Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Landesorganisation Bremen, Unterbezirksverband Bremerhaven – Sie gehören zumindest der Landesorganisation an, so vermute ich –, beabsichtigen, die Schulart Gymnasium, die laut Schulgesetz ja eine Existenzberechtigung hat und durch den Konsens politisch auch bis zum Jahr 2019 gesichert ist, und konkret den Schulstandort Lloyd-Gymnasium, Bremerhaven, abschaffen wollen?

Bitte, Frau Senatorin!

Wenn Sie jetzt mit mir den Konsens diskutieren wollen, dann kann ich Ihnen sagen, dass wir in den Konsensverhandlungen ausdrücklich die Fragen Bremerhavens außen vor gelassen haben,

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

weil es eine andere Koalition dort gibt und weil es sich denjenigen, die da am Tisch saßen, entzog, hier über Bremerhaven hinweg Bestimmungen zu treffen. Das haben wir ganz bewusst nicht gemacht, aber das Landesgesetz gilt natürlich.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich war ja bei dieser Endrunde nicht dabei, aber unser Landesvorsitzender und stellvertretender Landesvorsitzender waren dabei. Können Sie es bestätigen, dass es den konkreten Vorschlag

da von Vertretern gab, das Lloyd-Gymnasium im Konsens festzuschreiben, und es Vertreter der SPD waren, die nach Rücksprache am Telefon mit Bremerhavener Vertretern dies abgelehnt haben?

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Haben Sie es abgehört?)

Bitte, Frau Senatorin!

Das Verfahren kann ich so nicht bestätigen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?