dass das Wirtschaftsressort vor 2007 auch nicht die sonderlich größten Anstrengungen unternommen hat, um einen Innovationsplan, geschweige denn Masterplan, für den Werftenstandort im Land Bremen vorzulegen. Sonst hätte es natürlich auch nicht diesen einstimmigen Beschluss der Bürgerschaft zu diesem Thema gegeben, oder?
Es handelt sich ja um eine Anfrage aus der letzten Legislaturperiode. Ich muss aber dazu sagen: Wir unterstützen den Schiffbau sehr
nachhaltig. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die wesentlichen Handelsschiffbauwerften ohne staatliche Unterstützung nicht mehr existieren würden. Der Schiffbau ist für uns nach wie vor ein wichtiger Faktor. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die innovativsten Werften, die wir im Land Bremen haben, die aber nicht im Handelsschiffbau tätig sind, keine staatliche Hilfe benötigen. Wir geben dem Schiffbau nach wie vor eine hohe Priorität, weil er insbesondere für Bremerhaven ein ganz wichtiger Zweig ist. Wir glauben im Übrigen auch, dass der Reparatur- und Umbaustandort Bremerhaven im nationalen Vergleich gut aufgestellt ist. Ich glaube, wir sind in dieser Hinsicht sehr aktiv gewesen, und wir nutzen das aus, was noch an Potenzial in Bremerhaven und Bremen ist.
Nichtsdestoweniger schließt sich dann natürlich schon auch, nachdem, was Sie in den vorangegangenen Antworten beschrieben haben, im Hinblick auf Innovationspotenziale, zwangsläufig die Frage an, warum es bis zum Jahr 2010 dauert, bis das zuständige Haus einen entsprechenden Plan vorlegt, wenn doch offenbar in diesem Haus im Jahr 2007 das Problem schon bekannt war.
Erstens sind wir tagtäglich und wöchentlich an der Arbeit dran und an der Arbeit mit den Werften, einen Plan zu entwickeln. Zurzeit will ich darauf hinweisen, wenn Sie da das Thema Hafenschlick mit einbeziehen, dass nach meiner Kenntnis keine Werft irgendeinen Auftrag verloren hat, weil die Tiefe des Hafens nicht ausreichte. Man muss einfach einmal sehen, die Werften haben Aufträge, sie können Aufträge annehmen, und es ist nicht ein Problem des Hafenschlicks, das ihre Tätigkeit akut in Frage stellen würde.
Meine Frage zielte insbesondere darauf ab, ob bei Ihnen die Einschätzung vorhanden ist, dass man durch ein frühzeitiges Vorlegen eines Innovationsplanes und einer Innovationsentwicklung für den Werftenstandort Land Bremen in der Boomphase erreicht hätte, Fehler und Probleme, die jetzt entstehen, in der Krisenphase abzufedern, weil man dann schon wesentlich mehr im Bereich Innovation hätte tun können.
dass die Werften in der Boomphase aus verständlichen Gründen neue Aufträge hineingenommen haben, das kann ich nachvollziehen, auch wenn das häufig nicht ganz gute Ergebnisse waren. Wir haben immer darauf gedrängt, Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den Werften als einen wesentlichen Faktor zu sehen, wir haben auf die Managementprobleme hingewiesen. Das sind die wesentlichen Probleme, die gerade die Werften in Bremerhaven gehabt haben. Da sind sie jetzt auf besseren Wegen, und wir unterstützen sie dabei.
Da wir offensichtlich nicht nur in dieser heutigen Fragestunde, sondern schon in der Vergangenheit eine gewisse großkoalitionäre Amnesie feststellen konnten: Wären Sie denn bereit, dem Abgeordneten Günthner mitzuteilen, in welchem Verantwortungszeitraum die Beteiligung der Lloyd Werft stattgefunden hat? Das wird hier als eine der wesentlichen Maßnahmen zur Stabilisierung des wichtigen Unternehmens in Bremerhaven dargestellt.
Die Beteiligung des Landes Bremen an der Lloyd Werft hat in der vergangenen Legislaturperiode stattgefunden, und wir setzen diese Arbeit jetzt fort.
Wenn wir schon über Amnesie sprechen, wären Sie dann auch bereit, Herr Staatsrat, dem Kollegen Kastendiek mitzuteilen, welche Werften es noch in Bremerhaven neben der Lloyd Werft gibt? Es handelt sich nämlich nicht nur um einen Standort mit einer Werft, sondern um eine ganze Reihe von Werften, die alle von ähnlicher Bedeutung für Arbeitsplätze in Bremerhaven sind.
Sie erwarten jetzt von mir eine Auflistung der Werften in Bremerhaven. Die bedeutendste ist die Lloyd Werft, daneben haben wir die MWB Motorenwerke als zweitwichtigste, wir haben die BREDO-Werft, und wir haben die Rickmers Lloyd Dockbetrieb GmbH und Co KG. Ich hoffe, dass ich Ihnen jetzt eine vollständige Liste der Werften gegeben habe. Sie sehen aber daran, dass wir mit all diesen Werften im Gespräch sind und wir im Übrigen mit vielen Werften auch gute Lösungen haben, die bei einer Beschäftigtenzahl von 50 bis 100 am Markt erfolgreich operieren, weil sie sehr flexibel sind.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Abrechnung und Verordnung von Lymphdrainage für Brustkrebspatientinnen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Arnold-Cramer, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Auswirkungen hatten die Vereinbarungen des vom Gesundheitsressort moderierten runden Tisches zur Lymphdrainage für Brustkrebspatientinnen auf Abrechnungsmöglichkeiten und Verordnungspraxis dieser Therapie im Land Bremen?
Drittens: Welche Probleme beziehungsweise Dissense bestehen in dieser Frage gegebenenfalls noch zwischen Gynäkologinnen und Gynäkologen und Kassenärztlicher Vereinigung im Land Bremen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Die folgenden Antworten basieren auf einer Auskunft der Prüfungsstelle Ärzte/Krankenkassen, die mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven abgestimmt ist. Darüber hinausgehende eigenständige Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor.
Zu Frage 1: Infolge des runden Tisches haben die Kassenärztliche Vereinigung Bremen, die im Land Bremen tätigen Krankenkassenverbände und der Berufsverband der Frauenärzte gemeinsam eine Vereinbarung entworfen, die sich derzeit im Abstimmungsverfahren befindet und rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Hintergrund waren Budgetüberschreitungen von einzelnen Frauenärztinnen und -ärzten im Heilmittelbereich bei der Verordnung von Lymphdrainagen. Hier war es in den vergangenen Jahren zu Regressforderungen der Krankenkassen gekommen.
Die Aussicht auf den Abschluss der genannten Vereinbarung hat bisher zwei Frauenarztpraxen dazu bewogen, einer Beendigung der gegen sie eingeleiteten Prüfverfahren für Zeiträume vor 2007 durch Vergleich zuzustimmen. Weitere gütliche Einigungen könnten folgen, denn die fünf wegen Überschreitungen im Jahr 2007 zur Prüfung ausgewählten Praxen werden erst im November ihre Bescheide erhalten.
Ferner sind inzwischen zahlreiche Gynäkologinnen und Gynäkologen wieder dem Disease-ManagementProgramm Brustkrebs beigetreten, nachdem hier vor Erarbeitung der beschriebenen Kollektivregelung Austritte zu verzeichnen waren.
Auswirkungen des runden Tisches auf die aktuelle Verordnungspraxis von Lymphdrainagen lassen sich derzeit noch nicht feststellen, weil Auswertungen über im Jahr 2009 – also nach dem runden Tisch – entstandene Heilmittelkosten erst im Jahr 2010 vorliegen werden. Patientinnenbeschwerden wegen verweigerter Lymphdrainage-Verordnungen waren in den letzten Wochen weder bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen noch bei der Prüfungsstelle zu verzeichnen.
Zu Frage 2: Ein Entwurf der Vereinbarung wurde am 12. Oktober an die Beteiligten versandt. Nachdem seitens des Berufsverbandes der Frauenärzte noch Änderungswünsche geäußert wurden, wird der Entwurf derzeit überarbeitet.
Die Vereinbarung soll nach dem derzeitigen Stand unter anderem folgende Regelungen enthalten: Für die Fachgruppe der niedergelassenen und ermächtigten Bremer Gynäkologinnen und Gynäkologen gelten künftig kollektive Ausgabenobergrenzen. Bei Einhaltung dieser Ausgabenobergrenzen werden die genannten Gynäkologinnen und Gynäkologen von der Richtgrößenprüfung für Heilmittel für das jeweilige Kalenderjahr befreit. Bei Nichteinhaltung der jeweiligen Obergrenze haften alle Gynäkologinnen und Gynäkologen für den jeweiligen Überschreitungsbetrag.
Zu Frage 3: Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Bremen waren mit der Entwurfsfassung einverstanden, während der Berufsverband der Frauenärzte unter anderem geltend machte, dass für den Fall der Kollektivhaftung der Frauenärzte die maximale Regresssumme pro Arzt pauschal auf 250 Euro beschränkt werden müsse.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen verwies darauf, dass eine solche Haftungsbeschränkung pro Arzt in den mündlichen Verhandlungen nicht zugesagt worden war und auch nicht möglich sei.
Nicht strittig waren die vorgeschlagenen Ausgabenobergrenzen für die Kalenderjahre 2009 bis 2011. – Soweit die Antwort des Senats!
Vielleicht darf ich an der Stelle einfach nur anmerken, dass das hier natürlich auch darauf zurückzuführen ist, dass wir eine Eini
gung bekommen haben, weil Frauen sich gemeldet haben, und diese Nachfrage dann diesen runden Tisch, glaube ich, hier sehr befördert hat. Deswegen vielen Dank!
Die siebte Anfrage bezieht sich auf das Programm „Lernen vor Ort“ im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche finanziellen Mittel erhält das Land Bremen für seine beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven aus dem Programm „Lernen vor Ort“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung?