Ich bin der Meinung, wir haben hier in diesen beiden Fällen eine ausreichende rechtliche Grundlage. Es kommt darauf an zu differenzieren, was Sie diskutieren. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zutreffend, aber sie trifft nicht in unseren Fällen zu. Wir haben hier eine Sonderregelung für den Bereich der Tunnels. Ich halte das für eine sehr sinnvolle Regelung. Ich glaube, wir müssen nicht über den Unfall im St.-Gotthard-Tunnel diskutieren. Jeder weiß, dass Tunnel extrem gefährlich sind, wenn dort etwas passiert. Diese Kamera dient nicht der Erfassung der dort hindurch fahrenden Fahrzeuge, sondern sie dient allein dem Schutz vor Unfällen. Das ist die eine Rechtsgrundlage.
Dann haben wir die Strafprozessordnung. Diese bildet die Rechtsgrundlage für unsere Polizei, die bei konkreten Vorgängen in der Tat in der Lage ist aufzuzeichnen, wenn jemand zu dicht auffährt oder bei Rot über die Ampel fährt. Das sind aber keine Kameras in der Form, wie Sie das beschrieben haben, die Ausgangspunkte für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewesen sind. Dabei geht es darum, dass hier der gesamte Verkehr erfasst und aufgezeichnet wird, ohne dass ein konkreter Anlass besteht.
Unsere Fälle sind ganz anders. Wie gesagt, auf der einen Seite ist es eine Spezialgesetzgebung, auf der anderen Seite ist das polizeiliche Handeln auf die Strafprozessordnung gestützt.
Es gibt vielleicht noch eine dritte Variante, die Sie im Auge haben. Wir haben an einigen Stellen in dieser Stadt Kameras installiert, an der Hochstraße zum Beispiel, wenn man aus der Stadt hinausfährt in Richtung Oldenburg. Diese Kameras haben die Besonderheit, dass sie in der Tat dazu in der Lage sind, das Verkehrsgeschehen zu beobachten, aber sie geben keine Auskunft über die einzelnen Kraftfahrzeuge, auch die Ziffern des Nummernschildes sind nicht erkennbar. Insofern brauchen wir diese Einrichtungen, um auch einfach dann für Polizei, Feuerwehr sicher zu sein, dass wir sie nicht, wenn sie gerufen werden, in Bereiche hineinführen, wo kein Durchkommen mehr besteht. Ich halte es für hoch sinnvoll, dass man weiß, wo es Probleme in dieser Stadt gibt. Das hat aber, wie gesagt, nichts mit dem Schutz des Einzelnen zu tun. Hier wird kein Persönlichkeitsrecht tangiert, sondern hier geht es wirklich nur darum zu schauen, wo es Verkehrsfluss gibt und wo sich der Verkehr staut.
Damit ich Sie nicht missverstehe, Herr Senator, sprich: Wenn jetzt Videoaufzeichnungen stattfinden zum Überwachen des Verkehrsflusses, sei es im Tunnel oder auf der Hochstraße, und Menschen dort mit ihrem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit begehen, wird diese nicht geahndet werden. Trifft das zu?
Nein! Wie gesagt, im Tunnelbereich ahnden wir gar nichts. Dort geht es nur darum zu verhindern, dass dort Unfälle passieren und dass man, wenn etwas passiert, zu spät kommt. Dort, wo die Polizei im Einzelfall dann in der Tat Kameras einsetzt, liegen meistens ganz konkrete Tatbestände vor, die dies auch rechtfertigen. Wir haben in Bremen keine Kameras, die generell alles aufzeichnen, um dann zu schauen, ob dort nun eine Ordnungswidrigkeit oder ein Straftatbestand vorliegen.
Die siebte Anfrage, die sich auf den Verein Deutsche Kinderhilfe e. V. bezieht, wurde inzwischen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Auswirkungen der Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie (Quotenregelung psychotherapeutische Versor- gung von Kindern und Jugendlichen) auf die Ver
sorgung im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. MohrLüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche Auswirkungen hat der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie auf die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Lande Bremen?
Zweitens: Wie hoch liegt der derzeitige Versorgungsanteil der psychotherapeutischen Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche versorgen, in den einzelnen Planungsbereichen der Bezirke der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen?
Drittens: Wie gestaltet sich die derzeitige regionale Verteilung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bremerhaven und Bremen-Nord im Vergleich zu den restlichen Regionen Bremens?
Zu den Fragen 1 bis 3: Die bundeseinheitliche Bedarfsplanungs-Richtlinie orientiert sich bei der Abgrenzung der Planungsbereiche an den Grenzen der Stadt- und Landkreise. Im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen waren daher die Planungsbereiche Stadtgemeinde Bremen und Stadtgemeinde Bremerhaven einzurichten. Bremen-Nord ist kein eigenständiger Planungsbereich, sondern gehört zum Planungsbereich der Stadtgemeinde Bremen.
Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen und den Krankenkassen gebildeten Zulassungsbezirke entsprechen den Planungsbereichen. Die Zulassungsausschüsse haben auf den Ort der Niederlassung ärztlicher oder psychologischer Leistungserbringer innerhalb des Zulassungsbezirks lediglich geringen Einfluss. Leistungserbringer mit einer Doppelzulassung als Psychotherapeuten wie auch als Kinderund Jugendlichen-Psychotherapeuten werden mit einem Faktor von 0,5 den Kinder- und JugendlichenPsychotherapeuten zugerechnet. Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgenden Zahlen zu verstehen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen zur Verfügung gestellt wurden und sich auf den Stand 1. Oktober 2009 beziehen.
Im Planungsbereich der Stadtgemeinde Bremerhaven sind aktuell 0,5 Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten zugelassen. Durch die Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie ergibt sich eine mögliche
Zulassung von weiteren 7,5 Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Im Planungsbereich der Stadtgemeinde Bremen sind danach aktuell 38,5 Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten zugelassen, davon ein Leistungserbringer in Bremen-Nord. Künftig wird eine Zulassung von weiteren 4,5 Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten im gesamten Planungsbereich der Stadtgemeinde Bremen möglich sein. Ob und in welchem Umfang die neuen Zulassungsmöglichkeiten tatsächlich genutzt werden und wie sich neu zugelassene Leistungserbringer auf die einzelnen Stadtteile innerhalb der Planungsbereiche verteilen werden, ist derzeit laut Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen nicht abzusehen. – Soweit die Antwort des Senats!
Haben Sie Erkenntnisse darüber, in welchen Stadtteilen in Bremen Wartelisten für diesen speziellen Bereich existieren oder ob man von Unterversorgung sprechen kann?
Also, Wartelisten sind mir jetzt im Einzelnen nicht bekannt, aber ich gehe davon aus, dass es Wartelisten geben kann.
Ich will einmal Folgendes sagen: Es ist ja ein Verfahren, das an erster Stelle von der Kassenärztlichen Vereinigung zu führen ist, die dieses Verfahren auch in der Hand hat. Allerdings will ich auch sagen, dass es im Grunde ein Unding ist, dass wir gerade dort, wo eine Versorgung wichtig wäre, die wenigsten Praxen wiederfinden.
Eine noch! Wie weit würden Sie sich einbringen und auf die Umsetzung der Beschlüsse des GB-A achten?
Natürlich sind wir als Aufsichtsbehörde immer nicht nur verpflichtet, sondern sehen es natürlich als unsere Aufgabe an, hier die Umsetzung auch zu begleiten und einzufordern. Ich glaube, hier ist es ein richtiger Weg, den Bundesgesundheitsminister und auch den GB-A noch einmal darauf hinzuweisen, dass das möglicherweise durch diese Neuregelung auch zu Problemen führen kann. Die Handlungsmöglichkeit und -notwendigkeit liegen hier ganz klar beim Bundesgesetzgeber.
Frau Senatorin, ist es richtig, dass Bremen-Nord bei einer anderen Berechnungsgrundlage – Bremen-Nord zählt nicht zu Bremen-Stadt, sondern als eigenständige Gemeinde oder Stadt – deutlich unterversorgt ist?
Das ist eine hypothetische Frage. Das heißt, der Ansatz muss da sein, wo es um die Planungsbereiche geht, und das ist eine bundesgesetzliche und GB-A-Aufgabe. Ich gebe Ihnen recht, dass es dort, so wie es sich derzeit darstellt – und das habe ich auch gesagt – Bereiche gibt, die nicht ausreichend mit diesen Möglichkeiten versorgt sind und ich mir wünschen würde, dass die Gelegenheit, die ja da ist, auch diese Bereiche, Stadtteile und Stadtgebiete mit Praxen zu versorgen, genutzt wird. Die Möglichkeit ist grundsätzlich vorhanden. Es muss keine Ballung in anderen Stadtteilen geben.
Frau Senatorin, können Sie die Feststellungen und Behauptungen von betroffenen Eltern nachvollziehen, die sagen, wenn ich aus Bremen-Nord mit meinem therapiebedürftigen Kind den Weg in eine in Bremen-Stadt befindliche Praxis fahre, ist mein Kind nicht mehr therapiefähig, aber ich bin therapiebedürftig?
Das ist jetzt ein bisschen weiter gedacht. Ganz generell sage ich, es ist notwendig, dass wir eine andere Verteilung auf das Stadtgebiet bekommen. Wir haben eine freie Niederlassungswahl der Ärzte, und ich würde mir wünschen, dass es eine andere Verteilung gibt.
Ich fasse es in andere Worte, was ich eben etwas polemisch gesagt habe, darum auch mein Lächeln. Es ist doch aber sicherlich auch Ihre Meinung, dass die sich niederlassenden Therapeuten und Ärzte mit berücksichtigen sollten, dass möglichst kurze Wege zwischen Patient und Praxis zurückzulegen sind, auch um einen guten Therapieerfolg zu ermöglichen?
Ich teile Ihre Auffassung. Mir ist wichtig, dass die Menschen und insbesondere die jungen Menschen, die Unterstützung und Hilfe brauchen, sie auch möglichst vor Ort erhalten können.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Drogen am Steuer“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.