Wer das Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes, Drucksache 17/966, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Gesetze, Mitteilung des Senats vom 27. Oktober 2009, (Drucksache 17/971) vom 30. November 2009
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 56. Sitzung am 19. November 2009 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1077 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer das Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Gesetze, Drucksache 17/971, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 17/1077, Kenntnis.
Gesetz über Gebühren für die Ausführung von zusätzlichen Schornsteinfegerarbeiten im Lande Bremen und Ermächtigung zur Einteilung von Kehrbezirken
Wer das Gesetz über Gebühren für die Ausführung von zusätzlichen Schornsteinfegerarbeiten im Lande Bremen und Ermächtigung zur Einteilung von Kehrbezirken, Drucksache 17/1080, in erster Lesung
beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! (Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. M ö h l e [parteilos], Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, die Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig)
Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz über Gebühren für die Ausführung von zusätzlichen Schornsteinfegerarbeiten im Lande Bremen und Ermächtigung zur Einteilung von Kehrbezirken in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. M ö h l e [parteilos], Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Bericht nach Artikel 13 (Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete) beziehungsweise Artikel 11 (Maß- nahmenprogramm) der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) Mitteilung des Senats vom 1. Dezember 2009 (Drucksache 17/1081)