Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Sind Sie belei- digt?)

Auch da könnte man den Eindruck gewinnen, der Senat wäre von allein auf eine Verbesserung für die Tagesmütter gekommen. Aber auch hier gilt das Gleiche wie in der Werbung: Alle müssen nachher eingestehen, dass es doch die Initiative der CDU war.

Ausschlaggebend für uns als CDU, unseren Antrag zurückzuziehen, sind übrigens drei Punkte: Mit der Neuregelung eines bezahlten betreuungsfreien Monats und zusätzlich von zehn Urlaubstagen beziehungsweise maximal dann noch fünf weiteren Krankheitstagen bewegen wir uns dann im Kontext der anderen Länder. Die zweite Verbesserung ist, wer hauptberuflich als Tagesmutter arbeitet und bei der Krankenkasse zusätzlich Krankengeld ab dem 15. Tag vereinbart, dem werden die erhöhten hälftigen Krankenkassenkosten bezahlt. Der dritte Punkt, den ich auch sehr wichtig finde und der nicht selbstverständ

lich ist: In der letzten Sitzung der Sozialdeputation am 3. Dezember 2009 wurde auf meine Bitte und hier insbesondere auf Bestreben der Grünen die Antwort des Senats auf Punkt zwei unseres Antrags nachgearbeitet.

Im Januar wird die Sozialdeputation deshalb eine überarbeitete Fassung der Richtlinien erreichen. Damit wird sichergestellt, dass Urlaub tatsächlich genommen werden kann. Bisher gab es nämlich vereinzelt die Praxis in den Sozialzentren, wenn auch nur eines der fünf Kinder aus den von der Tagesmutter mit den Eltern abgesprochenen Urlaubszeit ausschert und dann doch eine Betreuung wünscht, dass die Tagesmutter für die vier weiteren anderen Kinder auch keine Lohnfortzahlung mehr erhält. Da PiB – Pflegekinder in Bremen – die Urlaubsregelung nach der Anweisung des Amtes zu überwachen hat, hätte dies zu vier Rückforderungsbescheiden geführt und damit de facto zum Ausschluss der tatsächlichen Inanspruchnahme von Urlaub. Ein komplizierter Sachverhalt, der keinem zu erklären ist! Ich bin deshalb Herrn Frehe sehr dankbar, dass er dafür gesorgt hat, dass wir das in Zukunft auch keinem mehr erklären müssen.

Ich freue mich, dass damit einem Oppositionsantrag in weiten Teilen gefolgt wird, und ich hoffe sehr, dass die Weihnachtszeit, Herr Dr. Kuhn hat es vorhin auch schon angesprochen, die ja allgemein als Zeit der Besinnung gesehen wird, vielleicht dazu führt, dass unserem Ansinnen, auf Bundesebene einheitliche Regelungen für Urlaubs- und Krankheitsregelungen für Tagesmütter herbeizuführen, auch noch nachgegangen wird. Die engagierten Tagesmütter und -väter im Lande Bremen und in Bremerhaven hätten es sicherlich verdient. – Ganz herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Krümpfer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Ahrens hat ja gerade eben ausgeführt, dass sie den Antrag zurückzieht. Auch die SPD hatte und hat immer ein großes Interesse an der Versorgung der unter Dreijährigen gehabt

(Beifall bei der SPD)

und auch an der Gestaltung unter Einbeziehung einer attraktiven Tagespflege. Die gesetzlichen Veränderungen für selbstständige Tagespflegepersonen haben sich zum 1. Januar 2009 ergeben, das hatte Frau Ahrens eben schon ausgeführt. Diese Ausführungen zu den Lohnfortzahlungen im Krankheits- und im Urlaubsfall sind durch eine Verwaltungsvorschrift der Landesjugendbehörde für die Vollzeit- und Kindertagespflege zum 1. August 2009 neu geregelt wor

den, dies wurde im Einzelnen eben schon ausführlich erläutert.

Wir als SPD würden gern noch mehr im Bereich der Versorgung der unter Dreijährigen umsetzen und bitten Sie, Frau Ahrens, sich in Ihrer Partei und bei Ihrer Bundesfamilienministerin dafür einzusetzen, dass das Betreuungsgeld wieder zurückgenommen wird und diese Mittel den Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden,

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

um diese für die quantitative und qualitative Versorgung der unter Dreijährigen einzusetzen. Wir haben eigentlich schon in der letzten Sitzung der Sozial- und Jugenddeputation erwartet, dass Sie den Antrag zurückziehen, weil Sie ein großes Lob an die Verwaltung und an diese neue Verwaltungsvorschrift gegeben haben.

(Abg. Frau A h r e n s [CDU]: An das Par- lament, nicht an die Verwaltung! – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Aha!)

Aha! Es klang in der Deputation etwas anders!

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Das geben wir gern weiter!)

Wir bedauern es sehr, dass Sie leider häufig zu früh das Porzellan zerschlagen und nicht vorab sensibel das Themenfeld Familie behandeln. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Frehe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter spielt eine immer wichtigere Rolle. Wenn wir insbesondere den Rechtsanspruch für die Betreuung junger Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2013 realisieren wollen, können wir auf die Betreuung in der Tagespflege neben den Kinderkrippen und Elterngruppen nicht verzichten. Deshalb war es konsequent, die Betreuung durch Tagespflegepersonen besser und gerechter zu vergüten und durch Fortbildungsmöglichkeiten zu qualifizieren. Ebenso wurde mit den Regelungen zur Großtagespflege ein Übergangsbereich zu den Kinderkrippen geschaffen, der in Zukunft vermutlich noch größere Bedeutung erhalten wird.

Zu der Aufwertung dieser wichtigen Arbeit gehört aber auch, die Tätigkeit von der ehrenamtlichen Funktion mit Entschädigung zu einer nebenberuflichen Tä

tigkeit weiterzuentwickeln und auch die Ausübung als vollberufliche Tätigkeit vorzusehen. Mit einer solchen Statusveränderung müssen auch Regelungen einhergehen, die eine selbstständige nebenberufliche oder hauptberufliche Tätigkeit absichern, die ja hauptsächlich von Frauen ausgeübt wird. Der Bundesgesetzgeber hat mit der neuen Regelung für die Krankenversicherung für die nebenberuflich tätige Tagesmutter die Möglichkeit geschaffen, einerseits beim Ehepartner mitversichert zu bleiben, andererseits sich als alleinstehende Selbstständige zu einem günstigeren Krankenversicherungstarif zu versichern.

Der Bremer Senat hat mit den neuen Regelungen in den Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen im Lande Bremen und der Zusammenfassung der Regelungen für die Kindertagespflege diese Veränderung aufgenommen und wesentliche Verbesserungen vorgenommen. Gleichwohl waren noch einige Fragen offen geblieben, das hat Kollegin Frau Ahrens richtig gesagt. Von daher war der Antrag der CDU, den wir dann ja auch in die Deputation überwiesen und dort ausführlich diskutiert haben, notwendig und hat diese Probleme aufgegriffen. Dieser Antrag und die Mitteilung des Senats sind heute Beratungsgegenstand. Ich habe eben gehört, dass der Antrag der CDU jetzt zurückgezogen worden ist, sodass wir dann nur noch die Mitteilung des Senats zur Kenntnis nehmen müssen.

Kern der Neuregelung ist es, dass Tagespflegepersonen eine Vergütung für zwölf Monate im Jahr erhalten und einen Monat betreuungsfreie Zeit Urlaub machen können. Ihnen obliegt die Koordination dieser betreuungsfreien Zeit, nämlich dafür zu sorgen, dass alle Eltern mit ihren Kindern zur gleichen Zeit Urlaub machen und im Idealfall alle Kinder mit ihren Eltern dann auch weg sind oder eben zu Hause bleiben. Können Eltern aus zwingenden Gründen ihren Urlaub nicht in diese betreuungsfreie Zeit legen, so haben sie Anspruch auf Vertretung gegenüber dem Amt für Soziale Dienste, ohne dass die Urlaub machende Tagespflegeperson Abzüge befürchten muss. Das, finde ich, ist eine wesentliche und wichtige Neuerung.

Als Selbstständige erhalten Tagespflegepersonen nur dann Krankengeld, wenn sie als hauptberuflich Tätige einen entsprechenden Wahltarif in der Krankenversicherung gewählt haben. Wenn sie sich als Hauptberufliche krankenversichern, erhalten sie vom Amt für Soziale Dienste die Hälfte der Beiträge – auch für den höheren Wahltarif – erstattet. Das, finde ich, ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber der vorherigen Situation.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Neben dem Urlaub werden ihnen als hauptberuflich Tätige weitere zehn Krankheitstage im Jahr bezahlt, und jetzt ist klargestellt, dass es auch nicht irgendwie angerechnet wird. Danach würde mit dem

entsprechenden Wahltarif das Krankengeld dann am 15. Tag einsetzen oder eben ab dem 43. Tag, falls man eine andere Regelung, einen anderen Wahltarif wählt. Damit haben sie eine Absicherung, die der von Beschäftigten gleichkommt, und das ist für selbstständig Tätige in diesem Berufsfeld auch eine sehr große Verbesserung.

Die anderen nebenberuflich Tätigen erhalten die Vergütung für 15 Krankheitstage, auch wenn sie nicht krankengeldberechtigt sind. Das ist auch eine wesentliche Verbesserung. Diese Regelung, die wir einvernehmlich in der Deputation beschlossen haben, soll nun in die Richtlinie so eingearbeitet werden, dass es keine Missverständnisse mehr geben kann. Im Deputationsbeschluss über den Bericht der Senatorin für Soziales wurde daher einvernehmlich beschlossen, dass sowohl die Richtlinie als auch die zusammenfassenden Regelungen der Deputation in der Neufassung vorgelegt werden. Damit ist meines Erachtens dem Antrag der CDU in vollem Umfang auch entsprochen worden, sodass er jetzt zu Recht zurückgezogen werden konnte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Cakici.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ahrens sagte, es ist heute ein sehr schöner Tag für die Tagesmütter und auch für das Parlament. Das sehe ich auch so. Die CDU hat ihren Antrag bereits im Sommer gestellt, und ich muss sagen, es ist zwischenzeitlich bei diesem Thema eine Menge passiert. Fakt ist, dass seit dem 1. Januar 2009 die bundesweite Besteuerungspflicht für Tagespflegepersonen gilt, das bedeutet, dass Selbstständige, die entweder in eigenen oder externen Räumen bis zu fünf Kinder betreuen, arbeitsrechtlich weiterhin selbst ihr Einkommen verwalten und versteuern müssen. Das heißt, für Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung kommen sie selbst auf, und das, was jetzt passiert, ist eine sehr gute Lösung. Die Situation hat sich deutlich verbessert. Frau Ahrens, Sie haben sich auch sehr dafür eingesetzt, aber ich glaube, wir, alle Fraktionen, sind uns auch im Parlament alle darüber einig, das, was am Ende dabei herausgekommen ist, ist gut. Wer zuerst einen Antrag stellt, finde ich, ist nebensächlich.

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD)

Denn Ende gut, alles gut, aber natürlich auch ein Dank an Sie! Sie haben sich besonders um die Tagesmütter gekümmert, und das ist sicherlich gut. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Zur Krankenversicherung möchte ich jetzt eigentlich auch gar nicht mehr viel sagen, weil Herr Frehe alles sehr ausführlich betont hat. Wir begrüßen das Ganze sehr, und ich bin froh, dass wir das zum Ende des Jahres alles so positiv hinbekommen haben. Wenn man sich das einmal mit den Investitionen und den fünf Jahren anschaut, ist das nicht so ganz zu erfüllen. Ich bedanke mich aber auch beim Parlament und bei der Verwaltung, dass alles jetzt positiv ist, und ich hoffe, dass wir uns weiterhin gut um die Tagesmütter kümmern, denn sie werden auch gebraucht, und es ist mit Sicherheit eine bessere Lösung als die von der CDU gewollte Herdprämie! – Danke schön!

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Damit nicht alles von jedem gesagt werden muss, kurz und schmerzlos: Ohne Tagesmütter geht es nicht. Ohne Tagesmütter wird es nicht gehen. Krippen allein werden nicht ausreichen, um dieses 35-Prozent-Ziel mindestens zu erreichen. Deswegen haben wir, alle Jugendpolitiker, uns im vergangenen Jahr sehr angestrengt – die Debatte hat ja im Herbst und Winter letzten Jahres begonnen –, vernünftige Lösungen hinzubekommen. Es war sehr schwierig und ein sehr zäher Prozess, den wir mit der Sozialbehörde und dem Jugendamt austragen durften, aber letztendlich ist es gut ausgegangen. Insofern ist es richtig, dass so agiert worden ist. Es ist erreicht, und insofern ist auch ein praktikabler Weg gefunden worden, der für alle gut ist, denn die Frauen und Männer sind hier haupt- und nebenberuflich tätig. Das ist schwierig, weil es dann schon einen unterschiedlichen Status und unterschiedliche Versicherungsfragen gibt, die geklärt werden müssen, aber es beinhaltet eben auch die Chance, das wirklich als Beruf zu begreifen und als Tätigkeit, die dann Rentenanwartschaften et cetera ermöglicht. Insofern ist hier ein guter Weg gefunden worden, und wir als FDP-Fraktion können sagen, wir sind mit dem gefundenen Weg zufrieden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aufgrund gesetzlicher und steuerrechtlicher Änderungen auf Bundesebene stellte sich die Situation für tätige Tagespflegepersonen seit dem 1. Januar 2009 im Einzelfall sehr unterschiedlich und teilweise schlechter dar. Tagespflegepersonen wurden an das normale Regelsystem angeglichen. Für die Eltern war das System so zu gestalten, dass dies

auch weiterhin erschwinglich bleibt. Die Tagespflegekräfte haben Ende letzten Jahres und Anfang dieses Jahres engagiert ihre Forderungen vorgetragen und angemeldet, und wir haben die Anregungen der CDU aufgenommen, weil sie fachlich vernünftig sind. Für Kinder und Eltern ist es gut, dass die Zahl der Tagespflegepersonen in diesem Jahr trotz veränderter Rahmenbedingungen gestiegen ist. Die Anstrengungen des Ressorts richten sich weiterhin darauf, weitere Personen zu qualifizieren und als Tagespflegepersonen zu gewinnen und bei der Einrichtung von Tagespflegestellen zu unterstützen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Fraktion der CDU hat ihren Antrag zurückgezogen. Damit entfällt eine Abstimmung. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/958, Kenntnis.

Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes über das Halten von Hunden und Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden

Mitteilung des Senats vom 20. Oktober 2009 (Drucksache 17/965) 1. Lesung 2. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11. November 2009 (Drucksache 17/997)

Wir verbinden hiermit: