Protokoll der Sitzung vom 20.09.2007

(Dagegen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Damit ist der Antrag der FDP abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/ 61 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Klagerecht für den Tierschutz

Bürgerantrag vom 2. März 2007 (Drucksache 16/1356)

Wir verbinden hiermit:

Klagerecht für den Tierschutz

Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine

Bericht und Antrag des Rechtsausschusses vom 11. September 2007 (Drucksache 17/39) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Mäurer.

Der Bürgerantrag „Klagerecht für den Tierschutz“ vom 2. März 2007, Drucksache 16/1356, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 83. Sitzung am 26. April

2007 an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss hatte unter der DrucksachenNummer 16/389 einen Zwischenbericht vorgelegt, den die Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 3. Sitzung am 4. Juli 2007 zur Kenntnis genommen hat. Nunmehr legt der Rechtsausschuss mit der Drucksachen-Nummer 17/39 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Als Berichterstatter erteile ich das Wort dem Abgeordneten Möllenstädt.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Rechtsausschuss hat mich beauftragt, Ihnen über das Ergebnis seiner Beratungen Bericht zu erstatten. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat den Bürgerantrag „Klagerecht für den Tierschutz“ in ihrer Sitzung am 26. April 2007 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss überwiesen. Dieser nahm seine Beratungen in seiner Sitzung am 4. Mai 2007 unter Beteiligung der zu dem Bürgerantrag benannten Vertrauenspersonen auf.

Das Gesetz über das Verfahren beim Bürgerantrag sieht vor, dass Bürgeranträge, die an einen Ausschuss überwiesen worden sind, binnen drei Monaten nach Überweisung in dem zuständigen Ausschuss behandelt und der Bürgerschaft wieder vorgelegt werden. Diese Frist konnte wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode, wie bereits eingangs geschildert, nicht eingehalten werden. Es wurde mit den Vertrauenspersonen Einvernehmen erzielt, die Frist für die Behandlung bis spätestens Ende September 2007 zu verlängern. Dem entsprechen wir mit der Vorlage zur heutigen Sitzung.

Der Rechtsausschuss nahm die Beratungen über den Bürgerantrag in seiner konstituierenden Sitzung in der 17. Wahlperiode am 18. Juli 2007 wieder auf. Grundlagen der Erörterung im Ausschuss bildeten erstens eine beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegebene Landtagsumfrage zu Initiativen auf Einführung eines Klagerechts für Tierschutzvereine und zweitens rechtliche Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes sowie des Senators für Justiz und Verfassung zum Gegenstand des Bürgerantrags. Als wesentlich im Rahmen der Erörterungen des Rechtsausschusses wurde die Frage angesehen, ob eine umfassende Regelung des Tierschutzes durch den Bund

erfolgt sei, wonach bewusst auf ein Verbandsklagerecht verzichtet werde und dementsprechend auf Landesebene kein Raum für eine abweichende Regelung gegeben sei.

Seitens des Ausschusses bestehen für die Einführung eines umfassenden Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine in Form einer Anfechtungsklage erhebliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Tierschutzgesetz von seiner Kompetenz abschließend Gebrauch gemacht und im Tierschutzgesetz nicht nur materiellrechtliche, sondern auch besondere verwaltungsrechtliche Regelungen getroffen. Die Ausschussmehrheit vertrat die Auffassung, dass dem Landesgesetzgeber eine Gesetzgebungskompetenz im Sinne von Paragraf 42 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung zur Einführung einer Feststellungsklage verbleibe. Der Ablauf der Beratungen im Rechtsausschuss sowie das Beratungsergebnis sind weiterhin in der Ihnen vorliegenden Drucksache 17/39 dokumentiert, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte.

Der Rechtsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) , wie folgt zu beschließen: „Erstens: Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in erster und zweiter Lesung. Zweitens: Die Bürgerschaft (Land- tag) fordert den Senat auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Erweiterung des Tierschutzgesetzes des Bundes um ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine einzuleiten. Drittens: Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt den Bericht des Rechtsausschusses zur Kenntnis. Viertens: Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Bürgerantrag ,Klagerecht für den Tierschutz’ laut Drucksache 16/1356 ab.“ – Vielen Dank, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, bevor wir nun in die Debatte eintreten und ich den ersten Redner aufrufe, darf ich auf der Besuchertribüne als Vertrauensperson herzlich den Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, Herrn Wolfgang Apel, als erste stellvertretende Vertrauensperson Herrn Dr. Roland Redeker und als zweite stellvertretende Vertrauensperson Frau Ursula Jung begrüßen. – Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem Beschlussvorschlag des Rechtsausschusses komme ich noch am Ende meines Beitrags. Ich wollte damit beginnen und sagen: Dies ist ein historischer Tag für den Tierschutz in Bremen. Dies ist auch ein historischer Tag für den

Tierschutzverein und ein großer Erfolg für die Initiatoren des Bürgerantrags. Wir haben mit dieser Entscheidung, die wir hier heute treffen werden, bundesweit eine Pilotfunktion übernommen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der Linken)

Wir werden heute hier einen Gesetzesbeschluss fassen, der bundesweit Beachtung finden wird.

Wir wissen, dass das, was wir heute hier beschließen, verfassungsrechtlich durchaus umstritten ist,

(Abg. P e r s c h a u [CDU]: Was schert uns die Verfassung?)

aber wir haben die Risiken abgewogen und uns für den Weg entschieden, den wir heute verabredet haben. Wir schließen mit unserem Beschluss heute eine lange, kontroverse Diskussion ab.

(Abg. P e r s c h a u [CDU]: Die schlie- ßen wir noch lange nicht ab!)

Ich möchte darauf verweisen, dass wir ja in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe, Herr Perschau, von Entwicklungen im Bereich der Verfassung und der einfachen Gesetze gehabt haben, die sich mit Fragen des Tierschutzes beschäftigt haben. Das Grundgesetz, die Landesverfassung, das Bremische Hochschulgesetz sind geändert worden. Tiere sind auch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keine Sachen mehr, sondern sie werden dort als Mitgeschöpfe bezeichnet. Auch wenn Sie den Kopf schütteln: In den vergangenen Jahren hat sich einiges bewegt.

(Abg. P e r s c h a u [CDU]: Das brau- chen Sie mir nicht zu erzählen!)

Der Bürgerantrag, der von immerhin fast 15 000 Bremerinnen und Bremern unterschrieben ist, hatte den folgenden Wortlaut:

(Abg. P e r s c h a u [CDU]: Trivialbeleh- rungen helfen hier nicht weiter! – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Ausge- rechnet!)

Das hätten Sie sich einmal früher überlegen sollen, Herr Perschau!

„Die Bürgerschaft (Landtag) möge die Einführung eines Klagerechts für Tierschutzvereine beschließen mit dem Ziel, Tiere im Land Bremen besser vor Verstößen gegen das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz und in der Bremischen Landesverfassung, das Tierschutzgesetz und nachgeordnete Rechtsvorschriften zu schützen.“ Das ist also der Ausgangspunkt für das

Verfahren gewesen, mit dem wir uns heute beschäftigen.

Wir hatten in der vergangenen Legislaturperiode eine Gesetzesinitiative der Grünen, die wir überwiesen hatten an den Rechtsausschuss, an die Baudeputation, an die Wissenschaftsdeputation, und wir haben uns in diesen Gremien mit dem Thema beschäftigt, allerdings dann am Ende ohne Ergebnis, weil es innerhalb der Großen Koalition dazu keine Verständigung gab, sodass diese Initiative der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist, anders als der Bürgerantrag, der aufgrund einer besonderen Regelung uns heute hier wieder begegnet – man kann nur sagen, Gott sei Dank!

Wir als SPD haben schon in der letzten Legislaturperiode die Auffassung vertreten, dass die Einführung eines Verbandsklagerechts zwar nicht als Anfechtungsklage, aber als Feststellungsklage verfassungsrechtlich durch den Landesgesetzgeber zulässig ist. Das sieht übrigens auch der Justizsenator so, mit dem wir uns in dieser Frage selbstverständlich frühzeitig rückgekoppelt haben.

(Abg. P e r s c h a u [CDU]: Der ist der Einzige! – Abg. Frau M o t s c h m a n n [CDU]: Der ist der Einzige, ja!)

Herr Perschau, mitunter muss man sich auch in juristischen Fragen für die eine oder andere Auffassung entscheiden. Wir folgen als Parlamentsmehrheit hier der Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes der Bremischen Bürgerschaft nicht. Wie gesagt, der Justizsenator sieht das auch anders.