Protokoll der Sitzung vom 28.01.2010

Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag sieht eine Wohnungspolitik vor, die eindeutig zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter ist und insbesondere die Interessen der Immobilienverbände, der Eigentümer vertritt. Das, meinen wir, ist nicht nachvollziehbar. Wir Grünen lehnen eine derartige Verschiebung hin zu den Interessen der Immobilien- und Eigentümerverbände ab. Das gegenwärtige Mietrecht ist ausgewogen, es hat sich deutlich bewährt, und es ist sozial, und wir Grünen wollen, dass das auch weiterhin so bleibt. Besonders die geplanten Änderungen der Kündigungsfristen zulasten der Mieter und Mieterinnen lehnen wir als völlig inakzeptabel strikt ab.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie planen auf Bundesebene, die Kündigungsfristen für die 40 Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland zugunsten der Vermieter zu verkürzen, und zwar unabhängig von der Länge des Mietverhältnisses. Ich kann Ihnen dazu nur sagen, und das sage ich vor allem in Richtung der FDP und hier noch einmal ganz eindeutig in Richtung des Kollegen Richter als Interessenverwalter von Haus- und Grundbesitzern: Wir Grünen sind der Auffassung, dass Mieter und Mieterinnen, die schon Jahrzehnte eine Wohnung bewohnen, eine deutlich längere Kündigungsfrist erhalten und nicht innerhalb von drei Monaten ihre Wohnung verlassen müssen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. Eine Wohnung – und ich bitte Sie von der FDP, noch einmal ausdrücklich Stellung dazu zu nehmen! – ist etwas äußerst Privates. Die Wohnung ist Lebensmittelpunkt und Heimat für jede Bürgerin und jeden Bürger. Deshalb müssen aus grüner Sicht das Wohnen und das Mietverhältnis besonders geschützt werden. Bei der Frage der möglichen Mietminderung im Fall energetischer Sanierung gilt es, sehr genau abzuwägen. Einerseits ist es unzweifelhaft so, dass im Gebäudebereich ein Drittel der Gesamtenergie Deutschlands verbraucht wird und daher heute die Weichen für die nächsten 30 Jahre so gestellt werden müssen, dass wir die CO2-Emmission deutlich senken. Das Einsparpotenzial ist enorm, und daher muss unser Interesse sein, dass Vermieter in die energetische Sanierung ihres Wohnungsbestandes investieren. Andererseits, und da gebe ich der LINKEN recht, sind Sanierungen häufig mit erheblichen Belastungen für die Mieterinnen und Mieter verbunden. Laut schwarzgelbem Koalitionsvertrag sollen Mieter energetische Sanierungsmaßnahmen dulden und künftig keine Möglichkeiten der Mietminderung während der Baumaßnahmen mehr haben. Auch damit, so finde ich, soll das Investor-Nutzer-Dilemma zugunsten einer Stärkung der Vermieterrechte entschieden werden. Wir Grünen sind gegen diese beabsichtigte Mietrechtsänderung. Wir müssen uns überlegen, dass bei Sanierungsarbeiten, auch bei energetischen, die Miete gemindert werden kann. Das geschieht ja nicht aufgrund der energetischen Sanierung, sondern das geschieht dann, wenn bei den Mieterinnen und Mietern unzumutbare Benachteiligungen durch die Sanierung entstehen. Deshalb glauben wir, dass es richtig ist, auch hier weiter das Recht auf Mietminderung bei unzumutbaren Belästigungen beizubehalten. (Beifall bei der LINKEN)

Zu guter Letzt hoffe ich, dass die CDU sich noch einmal Gedanken darüber macht, was ihre Bundeskanzlerin vor vier Jahren vertreten hat. Noch ist ja alles zum Glück nur Papier und noch nicht in ein Gesetz des Bundestages gegossen. Insofern appelliere ich sehr deutlich in Richtung CDU, dass Sie sich nicht vor diesen Mietrechtsänderungen der FDP in die Knie zwingen lassen, sondern die alte Position der Bundeskanzlerin vertreten. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Pohlmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es schon von meinen beiden Vorrednerinnen gehört, die schwarz-gelbe Bundesregierung spricht in puncto Mietrecht eine

klare und deutliche Sprache. Man kann auch sagen, gegenüber den Mieterinnen und Mietern wird sozusagen jetzt der Knüppel aus dem Sack gelassen, denn es ist doch eines klar, FDP und auch CDU/CSU planen, das Mietrecht massiv zu verschärfen. Ein Ansatzpunkt sind gerade die sogenannten Mietnomaden, das ist mit Sicherheit ein Problem, mit dem man sich auch beschäftigen muss, aber ich möchte sagen, es ist ein Randproblem, denn von der Einschätzung und von der Beurteilung her sind es meinetwegen 1 000 bis 2 000 Fälle, aber gleichzeitig, wir haben es gehört, gibt es 40 Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland, und hier soll jetzt versucht werden, das bei diesen Mietern als Anlass zu nehmen, auch Rechte zu beschneiden.

(Zuruf des Abg. D r. B u h l e r t [FDP])

Herr Buhlert hören Sie ruhig einmal zu, Sie werden da auch gleich angesprochen!

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Wenn Sie falsche Zahlen nennen!)

Dafür gibt es, meine Damen und Herren, Beispiele, wie auch die schwarz-gelbe Mietpolitik aussieht. Als Erstes, ich nenne hier die Beispiele, sollen die sogenannten Hürden im Mietrecht für energetische Sanierungen gesenkt werden. Baumaßnahmen sollen künftig gemäß dem frei bestimmbaren Zeitplan des Vermieters erfolgen, sind von den Mietern widerspruchslos zu dulden und berechtigen künftig nicht mehr zu Mietminderungen. Das bedeutet konkret, für eine Sache, die nur eingeschränkt genutzt werden kann, soll voll bezahlt werden, der Vermieter hat nach Abschluss der Sanierungen aber gesetzlich die Erlaubnis zur Mieterhöhung. Man kann also auch sagen, in diesem ersten Punkt, was hier die Strategie ist, in der Koalitionsvereinbarung von Schwarz-Gelb in Berlin, soll es im Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern eins zu null für die Vermieter stehen. Der zweite Punkt, angesprochen von der Kollegin Nitz, aber auch von Frau Kollegin Krusche, Kündigungsfristen sollen vereinheitlicht werden. „Haus und Grund“, bundesweit, aber auch hier in Bremen, nennt es mehr Balance im Verhältnis der Vertragsparteien. Das ist nicht mehr Balance, sondern ich finde, das ist der Versuch des Ausverkaufs von Schutzrechten von Mieterinnen und Mietern, die jahrelang in diesen Wohnungen gelebt haben und auch weiter leben wollen. Ich glaube, das ist ein massiver Angriff, und ich benenne das auch, das ist eine Verschiebung zugunsten der Vermieter, und das wird es auch mit uns nicht geben. (Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Drittens, mietrechtliche Ansprüche müssen laut FDP und auch Teilen der CDU/CSU wirksam vollstreckbar sein. Das, meine Damen und Herren, klingt für

mich wie eine Drohung. Die Koalition in Berlin soll auch hier noch einmal deutlich machen, hineinschreiben, was das bedeutet für das Mietrecht, und wir dürfen, glaube ich, auch im Interesse der Mieterinnen und Mieter gespannt sein, was dabei herauskommt. Vielleicht können Sie dazu einmal Stellung nehmen! Ich glaube, das sind wichtige Beispiele, die ich noch ergänzend zu den Beiträgen meiner Vorrednerinnen gesagt habe, dass es darum geht, mit diesen neuen Angriffen im Bereich des Mietrechts in der Koalitionsvereinbarung von Schwarz-Gelb in Berlin eindeutig auch gegen die Mieterinnen und Mietern vorzugehen. Das können wir nicht akzeptieren! Ich möchte jetzt auch noch einmal konkret darauf eingehen, was die LINKE hier als Entschließungsantrag vorgelegt hat. Eine kleine Sache nebenbei! Wir haben ja am Ende des letzten Jahres hier sehr intensiv über einen Antrag von Rot-Grün diskutiert, über die Energieausweise, ich finde das gut, dass das jetzt auch aufgenommen worden ist. Ich möchte nur noch einmal so ganz nebenbei bemerken, damals haben Sie sich ja enthalten bei dieser Frage. Das ist ein Stück Weiterentwicklung, aber gleichzeitig möchte ich noch einmal betonen, und da spreche ich auch im Namen unseres Koalitionspartners, dass wir dieser Entschließung heute nicht zustimmen. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass für uns als SPD-Bürgerschaftsfraktion in diesem Fall in vielen Sachen auch Richtiges angesprochen worden ist, aber wir erachten es als notwendig, dies noch einmal ein Stück zu konkretisieren und auch noch in vielen Bereichen aufzuarbeiten. Wir nehmen es als einen ernsthaften Anspruch mit aus dieser Debatte, dass wir dies überweisen in die Deputation für Bau und Verkehr, um dort gemeinsam dann die Fragen, auch das, was Bremen machen kann in diesem Verhältnis auch zum Bund, welche Initiativen wir gestalten können, welche Möglichkeiten auch von unserem Bundesland bestehen, zu diskutieren. Deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen und werden den Antrag stellen, ihn in die Deputation für Bau und Verkehr zu überweisen. Meine Damen und Herren, ich glaube, ganz wichtig ist, es ist gesagt worden, Mieterrechte sind wichtige Punkte, die auch im Grundgesetz stehen. Wir werden es nicht zulassen, dass hier ein Versuch gemacht wird, diese Rechte zurückzuschrauben. – In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Richter.

(Abg. P o h l m a n n [SPD]: Jetzt kommt „Haus und Grund“!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt kommt nicht „Haus und Grund“,

sondern Bernd Richter, FDP-Bürgerschaftsfraktion, das möchte ich einmal klarstellen!

(Beifall bei der FDP)

Ach, ist die Welt der Mieterinnen und Mieter doch sozial ungerecht, denn die bösen Vermieterinnen und Vermieter sollen doch jetzt gleichgestellt werden im Mietrecht! Es heißt nicht Mieterrecht, sondern Mietrecht! Schuld sind natürlich Schwarz-Gelb in Berlin und der Koalitionsvertrag, wo man gerade einmal eine dreiviertel Seite findet ohne jegliche Ausführungsbestimmungen, wie sich denn zukünftig das Mietrecht gestalten soll. Das wurde ja ausführlich vorgelesen. Mit dem derzeitigen Mietrecht und den Inhalten des Koalitionsvertrages haben sich die Antragsteller jedenfalls nicht im ausreichenden Umfang auseinandergesetzt, aber da gebe ich gern der LINKEN, den Grünen und der SPD Nachhilfeunterricht, und damit fange ich gleich auch einmal an.

(Beifall bei der FDP)

Wenn Sie, Herr Pohlmann, von 40 000 Wohnungen sprechen, es sind 20 Millionen.

(Beifall bei der FDP)

20 Millionen Mietverhältnisse! Wenn Sie von Mietnomaden sprechen, schauen Sie in den Antrag! Davon steht dort gar nichts, aber zugegeben in der Koalitionsvereinbarung. Vielleicht haben Sie ja gestern Abend auch „buten un binnen“ gesehen, das Beispiel aus Bremerhaven, dann wüssten Sie, dass es zwar keine große Anzahl von Fällen ist, aber es sind immerhin von diesen in etwa 20 Millionen Mietverhältnissen 15 000 Fälle im Jahr, und das ist für viele Vermieter existenzbedrohend.

(Beifall bei der FDP)

Einschränkung im Mieterschutz! Heißt Mieterschutz nicht auch, dass ausreichend gut ausgestattete Wohnungen zur Verfügung stehen müssen? Dann müssen aber auch die Rahmenbedingungen sowohl für die Mieterinnen und Mieter als auch für diejenigen, die die notwendigen Investitionen tätigen sollen, stimmen, also für die Vermieterinnen und Vermieter, ob sie nun Gewoba heißen, ob sie Frau Müller, STÄWOG, Herr Schulze oder Familie Meier heißen! Sonst klappt es nämlich nicht, dass das Grundrecht auf ein dichtes Dach über dem Kopf auch tatsächlich gesichert werden kann.

(Beifall bei der FDP)

Eine kleine Nachhilfe an dieser Stelle, wer in welchem Umfang in Bremen Wohnraum zur Verfügung stellt! Da wird ja immer die große Gewoba genannt. Das ist ein großer Vermieter, aber von den rund

350 000 Wohnungen, die wir in Bremen und Bremerhaven haben, hat die Gewoba selbst nur knapp 40 000 in der Bewirtschaftung. Das sind 11,35 Prozent, dazu kommt noch ein bisschen was von der STÄWOG, Gewosie und so weiter! Aber Fakt ist, ein Anteil von etwa 75 Prozent der Wohnungen in Bremen und Bremerhaven werden von Immobilieneigentümerinnen, von Immobilieneigentümern zur Verfügung gestellt, und das sind Rentner, das sind Arbeitnehmer, das sind Beamte, das sind Selbstständige,

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Abgeord- nete!)

Abgeordnete auch, sogar ein großer Anteil! Also, nicht nur die sogenannten Reichen stellen Wohnraum zur Verfügung, und das in der Regel zu akzeptablen Konditionen.

(Beifall bei der FDP)

Immobilieneigentum wird in der Regel über Konsumverzicht geschaffen, um sich zum Beispiel eine rentenunabhängige zusätzliche Altersabsicherung aufzubauen. Wer dazu bereit ist, dem steht auch das Recht auf Gleichbehandlung im Mietrecht zu.

(Beifall bei der FDP)

Stichwort demografische Entwicklung! Wir werden alle älter, auch die Vermieterinnen und Vermieter. Nur das Thema ist es, welches in der Koalitionsvereinbarung steht. Es geht hier nur um zwei Punkte, um Eigenbedarfskündigungen und Kündigungen wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertung von Grundstücken. Von mangelnder wirtschaftlicher Verwertung kenne ich noch nicht einmal fünf Entscheidungen bundesweit in den letzten 20 Jahren, wo das ein Thema war, wo dann letztendlich ein Vermieter Recht bekommen hat. Das können wir also ausklammern. Es bleibt der Eigenbedarf. Eigenbedarf bei älteren Menschen, die sich Wohneigentum unter Konsumverzicht geschaffen haben und nun auf einmal vielleicht auch Pflegepersonen brauchen oder auch vielleicht ganz einfach in ihrer Umgebung Familienangehörige haben wollen, um in ihren eigenen vier Wänden den Lebensabend zu genießen und um nicht in andere Einrichtungen umziehen zu müssen! Das mit der Pflegebedürftigkeit geht oft ganz schnell. Bei Glatteis einmal ausrutschen, dann ist es so. Das ist der Grund, der dahintersteckt, nämlich eine gleich kurze Kündigungsfrist von drei Monaten zu schaffen.

Jeder Mieter, der seine Miete pünktlich zahlt, eine angemessene Miete zahlt, geht keinerlei Gefahr in Deutschland, gekündigt werden zu können. Das geht schlicht und ergreifend nach dem Mietrecht nicht, es geht nicht, ansonsten bekommt er vor Gericht Recht.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Das sieht der Mieterverein aber anders!)

Es gibt lediglich den berechtigten Eigenbedarf, wo man mit einer Kündigung durchkommt, sonst nichts. Wenn Sie das nicht wissen, dann tut es mir leid, dann sind Sie offensichtlich relativ wenig in der Materie. Es geht um berechtigten Eigenbedarf, ansonsten passiert nichts.

Wir alle unterstützen, glaube ich, jegliche Anstrengung zur energetischen Sanierung des älteren Wohnungsbestandes. Diese Maßnahmen müssen sich aber unter dem Strich auch rechnen, also finanzierbar sein, sowohl für die Immobilieneigentümer als auch für die Mieter. Das ist immer eine Gesamtbetrachtung: Geht möglicherweise die Nettokaltmiete etwas hoch durch Modernisierungsmaßnahmen, gehen die Betriebskosten nach unten, und gleichzeitig muss es eine Deckung für den Investor sein. Wenn man das Ziel der energetischen Sanierung wirklich nicht erst in 100 Jahren erreichen will, dann ist überhaupt nicht einzusehen, warum zum Beispiel ein Gerüst, welches für wenige Wochen vor dem Haus steht, um eine Wärmedämmung anzubringen, oder ein wenig Schmutz im Treppenhaus, weil der Dachboden isoliert wird, eine Mietminderung rechtfertigen. Die Mietminderung würde doch gar nicht in Frage gestellt werden, wenn die Heizung ausfällt. Dann besteht selbstverständlich weiterhin das Recht auf Mietminderung. Und selbstverständlich auch, wenn kein Wasser mehr aus der Leitung kommt! Man sollte die Koalitionsvereinbarung wirklich intensiver lesen und beachten, wie sie zustande gekommen ist.

Was heißt eigentlich, wenn der Hauseigentümer den Mindestanforderungen an die EnEv nicht nachkommt? Erst einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen von der linken Seite, Hauseigentümer? Es gibt auch Hauseigentümerinnen, Sie sind doch sonst immer für das Gendern!

(Beifall bei der FDP)

Was meinen Sie denn, die EnEv 03, 07, 09 oder die vielleicht in Frage kommende EnEv 12? Entschuldigung, aber die Bautechnik geht weiter! Wer heute saniert, der weiß noch nicht, was 2012 in der EnEv steht. Solange ein ortsüblicher Standard, ein marktüblicher Standard ohne Gesundheitsgefährdung vorliegt, liegt es doch noch immer im Entscheidungsbereich des Mieters, ob er eine Wohnung mietet, einen Mietvertrag abschließt oder diesen kündigt. Die Diskussion über die Pflicht zur Vorlage von Energieausweisen haben wir doch gerade geführt. Es ist eine Pflicht, und man kann doch den Mietern nicht auch noch abnehmen, dass sie diesen Energieausweis selbst lesen oder nicht in die Betriebskostenabrechnung schauen. Das müssen sie schon selbst tun.

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Focke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir geben das Mietrecht natürlich nicht dem sozialen Kahlschlag anheim, das ist völlig abwegig und dummes Zeug.

(Abg. P o h l m a n n [SPD]: Setzen Sie sich durch!)

Mein Kollege Richter hat ja eben genau erklärt, in welchen Punkten es Überlegungen und Pläne gibt, die aber ja noch gar nicht richtig ausgeführt sind. Das, was Sie hier jetzt wieder gemacht haben, allerdings als Phalanx – in Wirklichkeit würden Sie ja als Koalition gern dem linken Antrag zustimmen –, ist wieder einmal, davon abzulenken, dass Sie hier in Bremen nichts auf die Reihe bekommen, aber die SchwarzGelben in Berlin sind an allem Schuld.

(Beifall bei der CDU)

Das kann auf die Dauer nicht gut gehen! Sie entfachen Diskussionen über den Inhalt von noch nicht einmal einer Seite von insgesamt 166 Seiten des Koalitionsvertrags: Das sind Absichtserklärungen. Das ist doch ein ganz normales, anständiges Verhalten, wenn man das Mietrecht so stellt, dass die beiden Parteien auch in der Regel gleichgestellt sind. So wie es Herr Richter eben gesagt hat! Es wird dadurch ja nur in ein oder zwei Punkten etwas verändert, die anderen Sachen bleiben alle gleich.