Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

Bitte, Herr Röwekamp!

Nein, natürlich nicht, aber wenn man einen Juristen im Senat hat, Herr Dr. Güldner, der schon einmal Senator für Justiz und Verfassung war, stellt sich doch die Frage, warum er es nicht einfach weitermacht. Warum macht er es denn nicht einfach weiter, Herr Dr. Güldner, haben Sie eine Antwort?

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Ich habe Sie gefragt!)

Sie können mir ja einmal eine Antwort geben. Warum macht er es eigentlich nicht? Er hat es doch gemacht, es ist doch die anderthalb Jahre auch gut gelaufen. Warum macht er es nicht weiter? Hat er Angst vor der Verantwortung, ist doch die Frage, die dahinter steckt.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich sage, Angst vor Verantwortung ist nichts, was ein Mitglied des Senats auszeichnen sollte, das ist die Auffassung der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

(Beifall bei der CDU – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Jetzt habe ich eine Antwort: Blödsinn!)

Im Übrigen möchte ich noch einmal sagen: Die Anlehnung an Majakowski war natürlich im Eingang spaßig, aber im Ende ernst gemeint. Die Frage ist: Welche wirtschaftspolitische Vorstellung hat eigentlich der künftige Senator über die Lage in unserem Land?

Da möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass es Martin Günthner gewesen ist, der im November letzten Jahres eine Debatte angestoßen hat, die am Ende der ökonomische Sachverstand der Grünen bremsen musste, nämlich zu sagen: Wir wollen, dass die BLG-Gruppe auch in Zukunft hohe Löhne zahlt, selbst wenn sie dadurch mittelfristig Verluste macht! Was ist das eigentlich für eine wirtschaftspolitische Ahnung und für ein wirtschaftspolitischer Weg, dass man ein Unternehmen durch Verluste in die Bedrängnis bringen will, vielleicht Arbeitsplätze zu riskieren, nur um den Preis nicht marktgerechter Löhne? Deswegen hat die Anlehnung an Majakowski einen tatsächlichen Ursprung.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion sagt: Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer, der Staat darf keine Löhne machen, und der Staat darf auch als Gesellschafter kein Unternehmen in die Grütze und in die Verluste führen und damit Arbeitsplätze von Menschen aufs Spiel setzen, die dringend auf das Einkommen aus ihrer eigenen Hände Arbeit angewiesen sind. Das disqualifiziert einen Wirtschaftssenator, wenn er eine solche Auffassung hat. Wir sind froh, dass die Grünen ihn gestoppt haben, wir haben aber nicht die Zuversicht, dass Ihnen das in den nächsten 15 Monaten jeden Tag gelingt, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen.

(Beifall bei der CDU)

Ich weiß, dass Martin Günthner heute gewählt wird, auch ohne die Stimmen der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

(Beifall bei der SPD)

Ich weiß auch, dass es in der SPD keine ungeteilte Zustimmung für ihn gibt. Im Übrigen ist der Umgang mit der innerparteilichen abweichenden Meinung auch eine neue Qualität der SPD, das möchte ich an dieser Stelle auch einmal sagen.

(Beifall bei der CDU)

Manfred Fluß ist immerhin einmal jemand gewesen, den die SPD-Bürgerschaftsfraktion zum Senator für Finanzen gewählt hat, er ist der Sprecher der Selbstständigen innerhalb der Sozialdemokraten

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Was? Das ist schon lange her!)

auf dem Parteitag gewesen. Ich finde, ein solcher Mensch, der für die SPD im Parlament gesessen hat und für die SPD im Senat gesessen hat und der auf dem Parteitag den Mut hat, seine Bedenken an der Qualifikation von Martin Günthner auszusprechen, gehört nicht innerparteilich so abqualifiziert, wie Sie das gemacht haben. Nehmen Sie auch die Kritik aus

Ihrem eigenen Lager ernst, und versuchen Sie nicht, den Eindruck zu vermitteln, als ob das alles Friede, Freude, Eierkuchen ist, was Martin Günthner heute befähigt, in den Senat der Freien Hansestadt Bremen einzuziehen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage für die CDU-Bürgerschaftsfraktion: Wir werden Martin Günthner nicht wählen, das wird Sie nicht überraschen! Ich sage Ihnen aber zu, dass wir die Wirtschaftspolitik und die Justizpolitik des Landes und der rotgrünen Regierung natürlich weiterhin konstruktiv inhaltlich begleiten werden!

Im Übrigen, Herr Tschöpe, beim Science-Park habe ich noch nicht ganz erkannt, was Sie da jetzt eigentlich geleistet haben. Wenn ich das richtig sehe, ist da noch gar nichts passiert. Wenn das aber Ihr großes Erfolgsprojekt ist, würde ich vorschlagen, stellen Sie das ins Zentrum Ihres bevorstehenden Wahlkampfes!

Aber wir werden Sie inhaltlich weiter stellen. Ich sage an dieser Stelle auch in der Tradition von Herrn Dr. Güldner, eines steht für die CDU-Bürgerschaftsfraktion fest: Martin Günthner hat keine Probezeit. Es gibt keine 100 Tage Schonfrist der Opposition für dieses Mitglied des Senats, das gibt es 15 Monate vor der Beendigung einer Wahlperiode nicht. Wir werden Martin Günthner nach seiner Wahl heute ab morgen kritisch an seinen Taten, an seinen Konzepten und an seinen Inhalten messen! – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Die Mitglieder des Senats werden nach Artikel 107 Absatz 2 der Landesverfassung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Gemäß Paragraf 58 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Wahl des Senats in geheimer Abstimmung. Nach Paragraf 58 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung in Wahlkabinen.

Zum Wahlverfahren lassen Sie mich bitte folgende Anmerkungen machen: Die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an dem Tisch rechts neben den Wahlkabinen. Bitte gehen Sie dann mit Ihrem Stimmzettel in eine der beiden Wahlkabinen, und vermerken dort Ihre Wahlentscheidung auf dem Stimmzettel. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Fehlt eine Kennzeichnung oder enthält der Stimmzettel mehrere Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig. Falten Sie den Stimmzettel, und stecken Sie ihn in den mitgegebenen Wahlumschlag und dann in die Wahlurne!

Ich weise noch darauf hin, dass die Schriftführerinnen Stimmzettel zurückzuweisen haben, die erstens außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder

in den Wahlumschlag gelegt wurden, zweitens nicht in den Wahlumschlag gelegt wurden, drittens sich in einem Wahlumschlag befinden, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält. Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen enthalten, sind ungültig, wenn sie den Willen der Wählerin oder des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Wählerin oder der Wähler erkennbar wird. Sollte sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter beim Ausfüllen des Stimmzettels verschreiben, kann er bei den Schriftführerinnen gegen Rückgabe des alten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel erhalten.

Wir kommen nun zur Wahl.

Ich eröffne den Wahlgang. Ich rufe jetzt alle Abgeordneten nach dem Alphabet namentlich auf und bitte die so aufgerufenen Damen und Herren, die Wahl vorzunehmen. Gleichzeitig bitte ich die Schriftführerinnen, an der Ausgabe der Stimmzettel und an der Wahlurne Platz zu nehmen.

Ich beginne nun mit dem Namensaufruf.

(Es folgt der Namensaufruf.)

Meine Damen und Herren, ich frage jetzt noch einmal, ob alle Abgeordneten Ihre Stimmzettel erhalten und abgegeben haben.

Ich sehe, das ist der Fall, die Schriftführerinnen nicken.

Meine Damen und Herren, dann ist der Wahlgang beendet.

Wir kommen jetzt zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ich bitte die Schriftführerinnen, die Auszählung vorzunehmen!

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag), bis das Ergebnis der Auszählung vorliegt.

(Unterbrechung der Sitzung 11.44 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 11.50 Uhr.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag) ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis bekannt, und zwar in der Form, wie es mir von den Schriftführerinnen vorgelegt wurde: ausgegebene Stimmzettel 82, abgegeben Stimmzettel 82, vernichtete Stimmzettel 0.

Auf Martin Günthner entfielen 45 Jastimmen, 37 Neinstimmen, 0 Stimmenthaltungen, ungültig 0.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass damit Herr Martin Günthner gemäß Artikel 107 Absatz 2 unserer Landesverfassung in den Senat gewählt wurde.

Herr Günthner, die Bürgerschaft (Landtag) hat Sie soeben in den Senat gewählt.

Ich frage Sie nun, ob Sie die Wahl annehmen.

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an!)

Ich stelle fest, Sie haben die Wahl in den Senat angenommen.

Wir kommen nun zu Ihrer Vereidigung.