Nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mit den Worten „Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“ den Eid zu leisten.
„Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen.“
(Unterbrechung der Sitzung 11.55 Uhr) * Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 12.15 Uhr. Präsident Weber: Ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag).
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen acht frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Auszahlung des Kindergeldes der im Bremer Strafvollzug inhaftierten Jugendlichen und Heranwachsenden“.
Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Woltemath und Fraktion der FDP.
Erstens: Wie viele Jugendliche und Heranwachsende sind derzeit im Bremer Strafvollzug inhaftiert, deren Eltern Kindergeld beziehen, und mit welchem Gesamtvolumen sind diese Kindergeldzahlungen zu beziffern?
Zweitens: Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Berliner Justizsenatorin, durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes die Kindergeldzahlungen direkt an die Jugendvollzugsanstalten auszahlen zu lassen und damit eine bessere personelle und fachliche Ausstattung zu finanzieren?
Drittens: Wie ist die bisherige Praxis in Bremen, und gibt es Überlegungen, sich dem Berliner Vorschlag anzuschließen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Anzahl der inhaftierten Jugendlichen und Heranwachsenden, deren Eltern einen Anspruch auf Kindergeld haben, ist schwankend. Derzeit sind ausschließlich in der Strafhaft des Jugendvollzugs 15 Insassen untergebracht, deren Eltern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Ob sie die Auszahlung des Kindergeldes beantragt haben, ist nicht bekannt. Eine exakte Bezifferung des Gesamtvolumens der Kindergeldzahlung ist dem Senator für Justiz und Verfassung nicht möglich. Die genaue Höhe des Kindergeldanspruchs ist unter anderem auch von der Anzahl der weiteren Kinder abhängig, für die ein Kindergeldanspruch besteht.
Unter Zugrundelegung eines derzeitigen Anspruchs auf Kindergeld in Höhe von 184 Euro für die ersten beiden Kinder würde das Gesamtvolumen der Kindergeldzahlungen für die im Bremer Strafvollzug inhaftierten 15 Jugendlichen und Heranwachsenden 2760 Euro im Monat betragen.
Zu Frage 2: Der Senat ist der Ansicht, dass eine gute personelle und fachliche Ausstattung von Jugendvoll
zugsanstalten für den Resozialisierungsauftrag von besonderer Bedeutung ist. Es ist indes nicht Aufgabe des Kindergeldes, hierfür zu sorgen.
Zu Frage 3: Die bisherige Fassung des Paragrafen 74 Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz bietet keine Möglichkeit einer Überleitung des Kindergeldes an eine Justizvollzugsanstalt, da es zwischen der Justizvollzugsanstalt und dem inhaftierten Kind an einem sogenannten unterhaltsrechtlichen Grundverhältnis fehlt. Der Staat ist dem inhaftierten Jugendlichen und Heranwachsenden nicht unterhaltsverpflichtet, sondern hat ihm gegenüber eine eigene gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung des Lebensbedarfs. Deshalb gab es in der bisherigen Praxis in Bremen auch keine Bemühungen, eine Auszahlung an die Justizvollzugsanstalt zu bewirken. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, würden Sie mir in der Auffassung zustimmen, dass das Kindergeld ja dazu dienen soll, Familien bei entsprechenden Aufgaben der Erziehung und zur Abmilderung der entsprechenden Kostenbelastung zu unterstützen, und dass diese Aufwendungen ja in dem hier beschriebenen Fall dieser Personengruppe gar nicht bei den Familien anzusiedeln sind, sondern hier von Bremen getragen werden müssen?
Es ist nach den Erfahrungen im Bremer Vollzug auch häufig so, dass die Eltern im Fall der Inhaftierung tatsächlich Unterhaltsleistungen für die Jugendlichen erbringen. So besteht durch Besuche und Briefe ein regelmäßiger Kontakt mit der Familie, die Familie hält für die Zeit nach der Inhaftierung auch häufig ein Zimmer vor. Sie versorgt die Kinder mit Kleidung oder übernimmt die Zahlung von Versicherungsbeiträgen. Auch das ist ein Grund, weshalb tatsächlich Aufwendungen auftreten, und dem dient auch das Kindergeld.
Ich schließe aus Ihrer Antwort, dass, sollte die Berliner Justizsenatorin und der Berliner Senat an dem Ansinnen, was ja angekündigt ist, festhalten, dieses im Bundesrat zu einer Abstimmung zu bringen, Bremen diesem Vorschlag nicht folgen würde.
Das halten wir nicht für sinnvoll, und es würden auch nur wirklich sehr geringe Beträge erbracht werden können. Für Bremen ist das keine besondere Perspektive.
Herr Staatrat, habe ich Sie richtig verstanden, und sind Sie mit mir der Auffassung, dass die Zielsetzung junger Menschen im Strafvollzug und die des Kindergeldes völlig verschieden sind und daher eine solche Überleitung schon deswegen nicht infrage kommt?
Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne unseren ehemaligen Abgeordneten Herrn Grotheer ganz herzlich grüßen.
Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Erstens: Sind dem Senat Berichte bekannt, nach denen aus Deutschland nach Syrien abgeschobene Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Damaskus wegen des in Deutschland gestellten Asylantrags verhaftet wurden?
Zweitens: Sieht der Senat die Möglichkeit, auf Bundesebene einen generellen Abschiebestopp nach Syrien zu erwirken?