Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben auch genauso wie Sie beim letzen Mal die Diskussion geführt. Wir haben einen gemeinsamen Antrag beschlossen. Wir haben ein Verfahren verabredet. Ich will sicher zugestehen, dass Ihr neuer Antrag insofern qualitativ deutlich besser ist als der erste, weil er Bezug auf das Saarland nimmt. Wir selbst haben auch letztes Mal auf andere Bundesländer hingewiesen. Und wie gesagt, wir haben ein Verfahren verabredet, und daran wollen wir uns halten. Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich heute eigentlich nicht mehr mit der LINKEN beschäftigen, aber nun mache ich das doch! Sie haben uns jetzt hier zwar etwas vorgelegt, und der Kollege Tschöpe hat gesagt, es ist handwerklich besser als vieles vorher. Ich würde einmal sagen, es ist hinlänglich fehlerfrei abgeschrieben, und dass Sie es ausgerechnet im Saarland abgeschrieben haben, wundert mich nicht. Darauf wäre ich auch fast gekommen, einmal im Saarland zu schauen. Sie haben da ja enge Beziehungen mit Ihrer Partei.
Was Sie aber offenbar immer noch nicht begriffen haben, ist ja, dass wir in diesem Bundesland mit der Freien Hansestadt Bremen, mit der Stadtgemeinde und dem Land eine Realunion haben. Dadurch gibt es Senatsmitglieder, die nicht nur für bremische Gesellschaften auf Landesebene, sondern auch bei städtischen Gesellschaften im Aufsichtsrat sitzen, und dafür haben Sie in Ihrem Antrag überhaupt gar keine Regelung gefunden. Sie schreiben hier zwar vom Land Bremen, aber Sie haben die städtischen Gesellschaften nicht berücksichtigt. Wenn man im Saarland
abschreibt, sollte man vielleicht noch einmal überlegen, ob es in Bremen nicht doch im Detail anders aussieht. Also noch einmal: in die Landesverfassung schauen! Vielleicht sollten Sie ganz einfach einmal einen Lehrgang beziehungsweise eine Weiterbildung machen. Erste Schulstunde: Wie ist der Aufbau der Freien Hansestadt Bremen?
Hier das Land, da die Stadtgemeinde! Wenn man das alles geübt hat, finde ich, kann man sich hier im Parlament noch einmal zu Wort melden, und dann kann man vielleicht noch einmal einen Antrag stellen, aber so in dieser Form lehnen wir das ab. Ich glaube, das ist in den Redebeiträgen aller anderen Fraktionen auch klar geworden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Der Senat hat den Beschluss, den die Bürgerschaft in ihrer letzten Sitzung gefasst hat, entgegengenommen und bearbeitet ihn in allen Facetten. Selbstverständlich, Herr Woltemath, arbeitet er auch so daran, dass es Bremen gerecht wird. Ich kann Ihnen aus der Planung des Senats mitteilen, dass wir Ihnen nicht erst am 30. April den Vorschlag vorlegen wollen, sondern dass wir hoffen, dass wir in der Sitzung im April hier in der Bürgerschaft auch möglichst einheitlich einen Beschluss fassen können. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes, Drucksache 17/1144, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, FDP, Abg. M ö h l e [parteilos] und Abg. T i m k e [BIW])
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.