Erstens: Liegen dem Senat aktuelle Erkenntnisse aus Bremen und Bremerhaven über Bestechungsfälle von Schulfotografinnen beziehungsweise Schulfotografen wie in Niedersachsen vor?
Zweitens: Zu welchen vertraglichen Konditionen arbeiten Fotografinnen beziehungsweise Fotografen zum Beispiel bei der Einschulung von Kindern oder in den Kindertagesheimen?
Drittens: Wie bewertet der Senat die Praxis, dass Fotografinnen beziehungsweise Fotografen sogenannte „Paketlösungen“ anbieten, die dazu führen, dass oft mehr Fotos abgenommen werden müssen als gewollt?
Zu Frage 1: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse aus Bremen und Bremerhaven über Strafverfahren gegen Schulfotografinnen oder -fotografen wegen Vorteilsgewährung oder Bestechung von Amtsträgern vor. Auch in Bremen gibt es Schulfotoaktionen, bei denen den Schulen Sachleistungen oder Aufwandsentschädigungen von Fotografinnen und Fotografen gewährt werden. Das Landgericht Hildesheim hat in dem zu entscheidenden Fall die beiden Angeklagten vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Ein rechtskräftiges Urteil liegt in dieser Sache jedoch noch nicht vor.
Zu Frage 2: In den Grundschulen gab es sowohl mündliche Vereinbarungen mit Schulfotografen als auch schriftlich abgeschlossene Verträge. Die Schulen sagten in diesen Verträgen regelmäßig organisatorische Unterstützung bei der Durchführung der Fotoaktion zu. Die gefertigten Fotos oder Fotomappen wurden den Eltern der Kinder dann von den Fotografinnen oder Fotografen unverbindlich zum Kauf angeboten. In einigen Fällen erhielten Schulen für ihre Unterstützung eine Gegenleistung in Form von kostenlosen Klassenfotos pro Kind, einem Gruppenbild des Kollegiums oder wahlweise einem Lehrerposter, Klebestiften, Linealen, Zeugnismappen, Schlüsselanhängern oder Stickern. Darüber hinaus haben nach Kenntnis des Senats Schulen pro fotografiertes Kind Aufwandspauschalen oder pauschale Aufwandsentschädigungen erhalten, die in der Regel zwischen 2 Euro und 2,75 Euro pro Kind liegen.
In den Kindertagesheimen werden zwar auch häufig Fotos von den Kindern oder Gruppen aufgenommen; in der Regel findet dies jedoch wegen des erheblich geringeren organisatorischen Aufwandes nicht im Rahmen größerer Fotoaktionen statt. Über Verträge zwischen Kindertageseinrichtungen und Fotografen ist dem Senat nichts bekannt.
Zu Frage 3: Das Angebot von sogenannten Paketlösungen in Form von Komplettserien oder EinzelSets durch Schulfotografinnen und -fotografen entspricht üblichen Gepflogenheiten. Da es sich um nicht verpflichtende Vereinbarungen zwischen den Fotografen und Fotografinnen einerseits und den Eltern andererseits handelt, sieht der Senat keinen Grund einer eigenen Bewertung dieser Praxis. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, gibt es eigentlich eine einheitliche Regelung, in welcher Höhe Schulen Geschenke annehmen dürfen, in diesem Fall von den Fotografen?
Korruption angeht, auf die wir die Schulen auch hinweisen, und auch Richtlinien über Werbung; die kann ich gern einmal bei dieser Gelegenheit zur Verfügung stellen. Allerdings gibt es eine noch nicht sehr konsistente Rechtsprechung zu der Frage. Deshalb haben wir den Schulen auch angeraten, vorsichtig zu sein oder – noch besser – sich rückzuversichern, um das Ganze transparent zu machen.
Noch einmal zu diesen Paketlösungen! Von vielen Schulen und auch von den Kindergärten bekommt man die Rückmeldung, dass teilweise Eltern von den Fotografen mit dem Hinweis angeschrieben werden, ein Foto kostet 15 Euro, zwei Fotos 18 Euro, und alle zusammen würde man für 20 Euro bekommen, was auf der einen Seite viele Eltern auch vor wirtschaftliche Probleme stellt, wenn man nicht so viel verdient, aber auch für viele ärgerlich ist, weil sie manche Fotos gar nicht haben wollen, weil sie zum Beispiel nicht gut geworden sind. Wie wertet der Senat dieses Vorgehen? Ist das so in Ordnung?
Dazu haben wir, denke ich, keine Position einzunehmen. Ich denke, wir sollten den Eltern hier die Entscheidung überlassen und dies nicht staatlich reglementieren.
Gibt es Hinweise aus Schulen, die andere Regelungen gefunden haben, um Klassenfotos allen Kindern zur Verfügung stellen zu können, auch für die Kinder, deren Eltern sich diese Fotos nicht leisten können?
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Wanderausstellung „Verfassungsschutz gegen Extremismus“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wer hat die Entscheidung getroffen, die Wanderausstellung des niedersächsischen Verfassungsschutzes mit dem Titel „Verfassungsschutz gegen Extremismus – Demokratie schützen vor Rechtsund Linksextremismus“ in Bremen unter dem geänderten Titel „Verfassungsschutz gegen Extremismus – Demokratie schützen“ zu zeigen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Die inhaltliche Gestaltung der Ausstellung erfolgte in der ausschließlichen Verantwortung des bremischen Verfassungsschutzes. In Bremen ist nicht nur auf die Ausstellungstafeln zum Linksextremismus verzichtet worden, sondern auch auf einen Teil der niedersächsischen Stellwände zum Rechtsextremismus. Dafür ist die Ausstellung um Informationen zum Rechtsextremismus in Bremen ergänzt worden. Diesem Bereich konnte dadurch die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Außerdem hätte die gemeinsame Behandlung von Rechts- und Linksextremismus in derselben Ausstellung die Gefahr einer ungerechtfertigten Gleichstellung dieser ganz unterschiedlichen Phänomene mit sich gebracht. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, werden im bremischen Verfassungsschutz so weitreichende Entscheidungen ohne Kenntnis des Senators für Inneres gefällt?
Da irren Sie sich vollständig. Es gibt einen völligen Konsens zwischen dem, was die Leitung des Landesamtes getan hat und was ich inhaltlich vertrete. Es ist also kein Zufall, dass wir Teile aus dieser Ausstellung herausgenommen haben. Sie müssen einfach zur Kenntnis nehmen, es ist eine bremische Ausstellung geworden, und wir unterschei
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Das war deutlich!)
Das kam deutlich, und ich sage es noch deutlicher mit Blick auf DIE LINKE: Wenn Sie diese Gleichheit machen Linksextremismus – Rechtsextremismus, haben Sie ein Problem. Ich habe klar und deutlich erklärt, dass ich die Fraktion der LINKEN nicht durch den Verfassungsschutz observieren lasse, und ich werde auch Bürger dieser Stadt, die Mitglied der LINKEN sind, einbürgern. Auch das unterscheidet uns von Niedersachsen.
Herr Senator, ich habe jetzt festgestellt, Sie haben die Entscheidung schon allein getroffen, also nicht nur der bremische Verfassungsschutz. Sie haben eben eine Formulierung gewählt, die hätte ich gern noch einmal erklärt bekommen. Sie haben gesagt, es bestehe die Gefahr – korrigieren Sie mich, wenn ich es nicht richtig zitiere – einer ungerechtfertigten Gleichstellung dieser ganz unterschiedlichen Phänomene. Habe ich das richtig verstanden?
Das ist exakt, was ich gesagt habe, und ich glaube, dass dies auch richtig ist vor der historischen Verantwortung.
Wenn Sie einen Blick in die bremische Geschichte werfen, sehen Sie, dass diese Gleichstellung unzulässig ist. Es waren sozialdemokratische und kommunistische Abgeordnete aus dieser Bürgerschaft, die 1933 verhaftet wurden, die gemeinsam in die Konzentrationslager gegangen sind, und allein als Respekt vor diesen Menschen verbietet es sich, einfach zu sagen, rechts gleich links.