Protokoll der Sitzung vom 20.05.2010

Die Rechtssache entfaltet, das ist hier schon mehrfach gesagt worden, besondere rechtliche Schwierigkeiten und Folgewirkungen und ist im Hinblick auf das Bremer Privatschulrecht von grundsätzlicher Bedeutung. Da es bisher keine obergerichtliche Entscheidung im Land Bremen zur Genehmigung von Artikel 7 Absatz 5 gibt und auch keine vollständige Klärung durch eine bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung vorliegt, kann ich auf der Basis dieses Urteils zwei neue Bescheide nicht angemessen erstellen. Sehr ungewöhnlich ist dabei, dass das Verwaltungsgericht in einer Rechtssache von so grundlegender Bedeutung nicht von sich aus eine Berufung zugelassen hat.

Ein Antrag auf Berufungszulassung ist aus folgenden Gründen zulässig: wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen, wenn die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist, wenn die Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung ist, wenn das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts oder Bundesverwaltungsgerichts oder des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht oder auf dieser Abweichung beruht und wenn ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidungen beruhen. Diese Kriterien haben wir sehr sorgfältig mit dem Gutachter erörtert und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir in die Berufungszulassung gehen. Ich danke auch, dass die Koalitionspartner sich da einig sind, das zuzulassen.

Im Kern geht es um den verfassungsrechtlichen Vorrang der staatlichen Grundschule gegenüber der privaten Grundschule, der sich in Artikel 7 Absatz 5 manifestiert. Ich will den nicht wiederholen, ich habe das schon zitiert. Es geht also nicht um die verfassungsrechtlich garantierte Privatschulfreiheit. Die gibt es, die stellen wir nicht infrage. Keiner der Koalitionspartner stellt die infrage, und ich auch nicht! Es geht auch nicht, ich habe es letztes Mal gesagt, um eine Feindlichkeit gegenüber Privatschulen, die uns jetzt gern unterstellt wird. Die Privatschulfreiheit ist verfassungsrechtlich garantiert, und ich – das will ich hier auch einmal sagen, weil hier auch ein paar ver

fassungsrechtliche bedenkliche Aussagen stattgefunden haben – stehe auf dem Boden dieser Verfassung.

(Beifall bei der SPD – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Halten Sie es denn auch inhaltlich für richtig?)

Es geht auch nicht darum, ob das Bildungssystem diese beiden Schulen verträgt. Darum geht es nicht, wie es im CDU- und FDP-Antrag heißt. Es geht in der Tat um den verfassungsrechtlichen Vorrang der Staatsschule im Grundschulbereich. Das ist so. Das sieht zwar zunächst hier wie eine Einzelentscheidung aus, ist aber am Ende – und Sie haben es gerade schon debattiert – eine weitreichende Entscheidung, weil dann alle weiteren Anträge, die jetzt auf Errichtung privater Grundschulen gestellt werden, sich danach natürlich richten und ausrichten werden.

Ich habe letztes Mal hier vor der Bremischen Bürgerschaft ausgeführt, dass die Privatschulfreiheit im Grundschulbereich aus dem Weimarer Schulkompromiss herrührt und von den Verfassungsgebern des Grundgesetzes übernommen worden ist, und sie ist eng begrenzt. Es ist gesagt worden, zum einen muss ein besonderes pädagogisches Interesse durch die Unterrichtsverwaltung hergestellt werden. Nicht durch die Bürgerschaft, nicht durch ein Parlament und auch nicht durch ein Gericht, sondern durch die Unterrichtsverwaltung!

(Beifall bei der SPD)

Zum anderen muss das Schulkonzept durch die Weltanschauungsgemeinschaft deutlich geprägt sein. Es geht also auch hier nicht um die Frage: Ist nun der Humanistische Verband Deutschlands eine Weltanschauungsgemeinschaft? Das kann man auch diskutieren! Die diskutieren das übrigens mit der Humanistischen Union unter ja und nein. Die Humanistische Union sagt, es ist nicht systemimmanent, dass Humanisten eine Gemeinschaft sind, weil sie gerade das Selbstbestimmungsrecht an die erste Stelle stellen, und das geht eigentlich gar nicht in einer Gemeinschaft, dann muss man nämlich ein gemeinsames Wertekonzept haben. Deshalb finde ich es so wahnsinnig spannend, dass die CDU sich ausgerechnet für diesen Fall so besonders engagiert, für die Areligiosität und für eine Gemeinschaft, die selbst intern diskutiert, ob sie eine Weltanschauungsgemeinschaft ist. Das hat aber mit der Berufungszulassung hier gar nichts zu tun.

Hier geht es darum, ob das Konzept dieser Weltanschauungsgemeinschaft im Schulkonzept auftritt, und da ist zum Beispiel gesagt worden, uns ist es ganz egal, ob da Atheisten, Christen oder Muslime unterrichten; das ist zum Beispiel sehr fraglich und würde man für eine konfessionelle Schule schon sehr hinterfragen müssen. Ist das noch geprägter? Viele andere Dinge sind in dieser Entscheidung an dieser

Stelle unklar. Auch Frau Stahmann hat es eben gesagt, es geht also nicht um die Weltanschauungsgemeinschaft und die Frage HVD ja oder nein. Die Humanistische Union verneint selbst, dass sie eine Weltanschauungsgemeinschaft ist, wenn Sie sich das einmal ansehen.

Ich bin da sehr tief eingestiegen, da gibt es manch merkwürdige Diskussion, was zum Beispiel Wertekonzepte angeht. Das dürfte überhaupt nicht auf Ihrer Linie liegen, allerdings auf der FDP-Linie sehr.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wir wollen ja auch nicht nur Schulen zulassen, die auf unserer Linie liegen!)

Jetzt kommt es, Herr Röwekamp! Jetzt kommt das Interessante: Der Kläger, der Verein Freie Schule Bremen e. V., beantragt eine sechsjährige Grundschule – die haben wir noch nicht einmal im Schulgesetz, das ist Ihnen klar, oder? – mit Konzeptmerkmalen, die nach unserer schulfachlichen und rechtlichen Prüfung nicht genehmigungsfähig sind. Das Erstaunliche, und das ist eben erwähnt worden, die Nähe zur Körnerwall-Initiative, bei der Sie hier sehr aufgebracht waren, ist doch gegeben. Es wird doch öffentlich erklärt, uns als Behörde sei nicht zumutbar, dass das wieder in den gleichen Räumen passiert. Das ist doch öffentlich erklärt worden! Ich wundere mich sehr über Sie, was diese Frage angeht!

Die Kläger des Landesverbandes Bremen e. V., des Humanistischen Verbandes Deutschlands sowie eine Privatperson beantragen eine Weltanschauungsschule von Klasse eins bis zehn, deren Schulkonzept nach unserer schulfachlichen und rechtlichen Prüfung eben auch nicht hinreichend weltanschaulich geprägt ist. Eine Schule von Klasse eins bis zehn, so eine Schulart gibt es in unserem Schulgesetz auch nicht!

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Die Waldorf- schule ist auch von Klasse eins bis zehn! Und? – Staatsrat O t h m e r : Elf!)

Darüber würden wir uns gern noch einmal unterhalten, was eine Waldorfschule ist!

Die Frage also, allein dass diese beantragten Schulen nicht die Schularten des Bremischen Schulgesetzes widerspiegeln, wirft doch rechtlich Fragen auf, oder nicht?

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Nein!)

Nach meiner Auffassung schon! Es handelt sich nämlich sowohl in der Verfassung als auch in unserem Privatschulgesetz um Ersatzschulen. Was sagt denn der Begriff Ersatzschule? Anders als im Antrag von CDU und FDP behauptet, erfolgte im Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu und an vielen anderen Stellen keine rechtliche Klarstellung, im Gegenteil, viele

Aspekte in diesen beiden Anträgen bedürfen noch der Klarstellung. Deshalb verspreche ich mir über die Berufungszulassung eine obergerichtliche Klärung, die für diese und eben auch für alle anderen Verfahren hilfreich ist, denn ich erwarte, dass noch mehr Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften versuchen werden, eine eigene Grundschule genehmigt zu bekommen.

In Deutschland sind wir über den Minimalkompromiss einer vierjährigen gemeinsamen Schulzeit in unserer ganzen historischen Entwicklung nie hinausgekommen, und deshalb bin ich dankbar, auch wenn es schwerfällt, Herr Beilken, dass Sie an dieser Stelle hier auch die Linie noch einmal mitgetragen haben. Ich habe es deutlich gemacht, diese vier Jahre sind eine historische Errungenschaft, aber wir kommen offensichtlich in der bildungspolitischen Debatte in dieser Republik über diese vier Jahre nicht hinaus. Wenn wir die aber auch noch leichtfertig dadurch zerschießen, dass wirklich das ganze Grundschulsystem zersplittert, dann haben wir ein Problem, nicht durch zwei Schulen!

(Beifall bei der SPD)

Ich bitte an dieser Stelle auch ganz deutlich die Kläger um Verständnis. Herr Rohmeyer hat ja erfreulicherweise angesprochen, was es eigentlich ausmacht, wenn Eltern nicht zu einer Schule wollen. Ich fand die Bemerkung heute zwar nicht so freundlich, wir wollten uns ja darüber noch austauschen, aber genau an dieser Stelle findet doch die Debatte statt, findet doch die soziale Entmischung und all das statt, was da heute steht. Dann kann aber doch nicht die Conclusio sein, dann machen wir noch mehr Privatschulen, damit sich das noch mehr entmischt. Ich bitte die Kläger also auch um Verständnis, dass wir den Rechtsweg ausschöpfen, denn sie würden es auch tun.

(Beifall bei der SPD)

Dass eine erste Ebene entscheidet und man dann eine zweite anruft, ist doch nichts Ungewöhnliches. Deshalb bitte ich ganz deutlich: Auch wenn das Gericht gegen uns entscheiden sollte und auch wenn wir jetzt einen Bescheid erstellen würden, wären noch sehr viele Fragen zu klären. Die Illusion also, dass ein Start zum 1. August dieses Jahres gelingen würde, ist in keinem, weder in dem einen noch in dem anderen Fall, so, denn da sind noch so viele Fragen offen, was das Personal angeht, wo die Räumlichkeiten sind und viele andere Dinge, die sie in Ihrem Antrag angesprochen haben.

(Zuruf des Abg. R o h m e y e r [CDU])

Ja, ich habe zum Beispiel ein großes Problem damit, dass das im Kindergarten am Körnerwall stattfindet. Darüber müssen wir uns noch einmal genau unter

halten, auch über andere Fragen, die mit dem Kindergarten zusammenhängen. Wir werden das bei der Berufungszulassung sehr genau diskutieren. Natürlich haben wir nichts dagegen, dass Grundschule und Kindergarten zusammenarbeiten, aber so, wie es da formuliert ist, das müssen Sie sich unter rechtlichen Aspekten der Schulpflichterfüllung einmal ansehen! Deshalb danke ich noch einmal, dass wir hier in der Koalition, auch wenn andere Positionen bestehen, doch zu dem Schluss kommen, wir wollen das gerichtlich beurteilen lassen, weil es nicht nur um eine politische Einstellung geht, sondern um grundsätzliche Bedeutung. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Senatorin, natürlich haben Sie die juristische Möglichkeit, das ist völlig klar, aber es geht uns hier auch um das politische Signal, und wir können Ihnen bei Ihrem Weg, den Sie hier dargestellt haben, nicht folgen, warum Sie weiter keine Schulen in freier Trägerschaft zulassen wollen. Die CDU hat sich immer dafür starkgemacht, dass wir die staatlichen Schulen so gut machen, dass die Eltern eher eine staatliche Schule als eine Schule in freier Trägerschaft wählen. Aber die Schulen in freier Trägerschaft sind die Bereicherung in unserer Schullandschaft; sie sorgen dafür, dass sich die staatlichen Schulen immer weiterentwickeln müssen. Wir wollen auch niemandem vorschreiben, ob er sein Kind auf eine Schule in freier oder in staatlicher Trägerschaft schicken soll. Das unterscheidet uns von Ihnen!

(Beifall bei der CDU)

Wir haben, das habe ich auch gesagt, Frau Stahmann, sicherlich nicht die glühendsten Anhänger bei den Initiatoren der Freien Schule Bremen – ich weiß nicht, wie das bei den Mitgliedern der Humanistischen Union ist –, aber darum geht es nicht, meine Damen und Herren. Es geht nicht darum, eine Schule für die zu errichten, mit denen man gut kann; es geht darum, dass jeder hier zu seinem Recht kommt, und dieses Recht wollen wir ermöglichen.

(Beifall bei der CDU)

Es geht nicht darum, dass die Schulen in freier Trägerschaft migrantenfeindlich sind, wie das in den Beiträgen von Herrn Güngör hervorkam.

(Abg. G ü n g ö r [SPD]: Ich habe nicht feindlich gesagt!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Meine Damen und Herren, auch die Waldorfschulen sind ein sehr spezielles Angebot, das sich über Jahrzehnte entwickelt hat. Dass dort in diesem Fall weniger Migranten sein sollen, liegt vielleicht auch daran, dass dieses spezielle Angebot von SteinerPädagogik nicht für jeden etwas ist. Aber schauen Sie sich doch einmal die Schulen des Katholischen Gemeindeverbandes an! Mit einem sehr hohen Migrantenanteil wird dort über Jahre und Jahrzehnte schon eine hervorragende Integrationsarbeit geleistet. So, wie Sie es pauschal versucht haben zu diskreditieren, geht es nicht, Herr Güngör! (Beifall bei der CDU)

Wir haben den Wunsch an Sie, Frau Senatorin, dass Sie, statt juristische Mittel zu nutzen, doch in die Gespräche gehen und Fragen des Personals, des Schulraums und auch des pädagogischen Konzeptes mit den Schulträgern oder den Initiatoren besprechen. Aber verstecken Sie sich nicht hinter juristischen Spitzfindigkeiten wie der Frage, wie viele Jahre denn eine Schule dort sein soll! Es geht um eine Schule in freier Trägerschaft. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass wir da Ihrer Auffassung nicht folgen, dass das eins zu eins das Spiegelbild des staatlichen Schulsystems sein muss. Die Abschlüsse und der Bildungsplan sind das Entscheidende, aber die Waldorfschule – der Staatsrat hat mich ja durch Zwischenruf korrigiert – geht auch kontinuierlich von Klasse eins bis elf und ist nicht in eine vierjährige Grundschule und eine weiterführende Schule unterteilt, meine Damen und Herren. Das ist etwas, was Sie vorschieben, weil Sie es nicht wollen, und damit sind wir wieder bei dem, was ich eingangs gesagt habe.

Wir haben eine lange Debatte hinter uns, und wir haben vor allem eine lange Debatte vor uns. Das Beispiel Wilhelm-Kaisen-Schule ist jetzt von Ihnen auch noch einmal gebracht worden, Frau Senatorin. Wir müssen unsere staatlichen Schulen so gut machen, damit man eine echte Alternative hat, auf welche Schule man sein Kind schicken kann, meine Damen und Herren! Das ist die Aufgabe staatlicher Schulpolitik, und das habe ich – das kann Frau Stahmann sicherlich auch bestätigen – hier bei jeder Debatte über Schulen in freier Trägerschaft gesagt. Sie versuchen aber, einen Schutzzaun für die staatlichen Schulen zu errichten,

(Abg. G ü n g ö r [SPD]: Herr Rohmeyer, das macht das Grundgesetz!)

damit möglichst wenige ihre Kinder auf Schulen in freier Trägerschaft schicken. Darum sage ich auch, dass diese Feindseligkeit gegen Elterninitiativen, gegen Schulen in freier Trägerschaft, gegen Menschen, die sich selbst kümmern wollen, die insbesondere aus der SPD-Fraktion rührt und in Ihrem Ressort tief verwurzelt ist, aufhören muss. Wir brauchen ein gleich

berechtigtes Miteinander, und dieses Miteinander muss über Jahre in Bremen noch viel besser entwickelt werden, als es in der Vergangenheit war.

(Beifall bei der CDU)

Ich weiß nicht – ich habe das in der letzten Debatte etwas spaßig gesagt –, warum in der Vergangenheit in Bremen sozialdemokratische Senatoren immer ihre Kinder selbst auf eine private Schule geschickt haben, für alle anderen aber etwas anderes wollten.

(Beifall bei der CDU)

Ich würde mich freuen, Frau Senatorin, wenn wir endlich ohne Scheuklappen Schulen in freier und in staatlicher Trägerschaft gleich behandeln würden, denn es geht darum, dass diese Schulen alle zusammen dazu beitragen, alle Bremer Kinder zu guten Schulabschlüssen zu führen, und darum hilft hier kein Gegeneinander, sondern nur ein Miteinander. – Vielen Dank!

Das Wort erhält Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss mich schon sehr wundern, was die Auffassung über das Grundgesetz an dieser Stelle angeht! Wir errichten hier keinen Zaun, sondern das Grundgesetz hat diesen Schutz in sich, in Artikel 7 Absatz 5.

(Beifall bei der SPD)

Ich bitte darum, das endgültig einmal zur Kenntnis zu nehmen! Ich würde jetzt nicht sagen, dass es verfassungsfeindlich ist, was Sie machen, aber zumindest ist es bedenklich!

(Beifall bei der SPD – Unruhe bei der CDU – Abg. R o h m e y e r [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)

Frau Senatorin, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage des Kollegen Rohmeyer anzunehmen?