Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einmal wird wieder deutlich, wie leichtfertig Sie, also die Volksvertreter, die Unversehrtheit und den Schutz des Lebens derer aufs Spiel setzen, die Sie zu vertreten vorgeben. Sicher ist davon auszugehen, dass politische Entscheidungsträger, die so eifrig die Zerschlagung des Zivilschutzes betreiben, für ihre eigene Sicherheit im Falle eines Falles wirklich vorgesorgt haben, denn nach Angaben des Bundesinnenministeriums sollen merkwürdigerweise einzelne Schutzräume etwa im räumlichen Zusammenhang mit kritischer Infrastruktur, wie es heißt, aufrechterhalten werden. Sie müssen mir einmal erklären, was das heißt! Im Klartext heißt das wohl, nicht der Bürger und die Bürgerinnen, wohl aber politische Entscheidungsträger, Verantwortliche der Altparteien bleiben wieder geschützt.
wo der Rest der Bevölkerung, Frauen, Männer und vor allen Dingen Kinder, bei einem herbeigeschworenen, kann man ja schon sagen, Terrorangriff bleiben sollen. Das sollten Sie mir auch einmal erklären, darüber sollten Sie einmal in aller Ruhe nachdenken und schnellstens meinem Antrag zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf den Abgeordneten Tittmann will ich jetzt wirklich nicht weiter eingehen, jedwede Art von Gefahren, die wir uns zurzeit vorstellen können, hat mit der Verbunkerung unserer Gesellschaft wirklich überhaupt nichts mehr zu tun.
Deswegen möchte ich hier noch einmal wiederholen: Alle Fraktionen dieses Hohen Hauses werden den Antrag von Herrn Tittmann ablehnen.
Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann mit der Drucksachen-Nummer 17/69 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (BremLPartVerfG) Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP vom 14. September 2007 (Drucksache 17/52) 2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 5. Sitzung am 19. September 2007 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Drucksache 17/52, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und Die Linke vom 14. September 2007 (Drucksache 17/51) 2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 5. Sitzung am 19. September 2007 in erster Lesung beschlossen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes, Drucksache 17/51, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!