Im Übrigen glauben wir, dass die Ankündigung von ver.di, gegenüber dem Bremer Ladenschlussgesetz eine Verfassungsklage zu erwägen, einer Überlegung folgt, die aus Sicht von ver.di sicherlich Sinn macht. Mir hat nämlich ein ver.di-Vertreter erklärt, dass das Bremer Ladenschlussgesetz in einem Vergleich aller deutschen Ladenschlussgesetze das aus Sicht von ver.di am wenigsten problematische ist.
Würde das Bremer Ladenschlussgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten, würden alle deutschen Ladenschlussgesetze kippen. Das ist der Grund, warum ver.di sich natürlich in besonderer Weise auch mit dem Bremer Ladenschlussgesetz befasst.
Ich wiederhole noch einmal: Aus Sicht von ver.di ist das, was wir hier als Gesetzeslage haben, nicht verfassungskonform. Wir sehen das vollständig anders und haben deshalb kein Problem mit dieser Änderung, aber sollte ver.di vor dem Bundesverfassungsgericht recht bekommen, dann kippen alle deutschen Ladenschlussgesetze. Insoweit sehe ich dieser weiteren juristischen Auseinandersetzung relativ gelassen entgegen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes mit der Drucksachen-Nummer 17/1308 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t - m a n n [parteilos])
Da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t - m a n n [parteilos])
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t - m a n n [parteilos])
Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau zum Personalbericht 2009 Band IV – Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2008, Mitteilung des Senats vom 9. Februar 2010 (Drucksache 17/1160) vom 6. April 2010
Meine Damen und Herren, der Personalbericht 2009 Band IV ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 61. Sitzung am 24. Februar 2010 an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der DrucksachenNummer 17/1245 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle kennen das Sprichwort, dass der Fortschritt eine Schnecke ist, vor allen Dingen in Gleichstellungsfragen! Was wir hier vom Senat aber vorgelegt bekommen haben, der Personalbericht zu Berichten aufgrund des Landesgleichstellungsgesetzes, ist in der Tat jedes Jahr wieder eine große Überraschung, weil die Detailfülle enorm zugenommen hat, und es ist nicht nur so, dass wir hier mit Fakten überschüttet werden, es ist auch so, dass diese Fakten für unsere Arbeit sehr wertvoll und vor allen Dingen auch sehr verlässlich sind.
Ich würde mich sehr freuen, wenn dieser Bericht auch in der Privatwirtschaft einmal die Runde macht und einige Unternehmen sich diese Berichte, die wir vom Finanzressort vorgelegt bekommen haben, an––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Frau Senatorin, wir dürfen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Bericht danken, Ihnen natürlich auch, bitte geben Sie diesen Dank weiter!
Der aktuelle Bericht erfasst 64 Prozent aller Beschäftigten im öffentlichen Bereich, und der Frauenanteil ist seit 1998 von 50 Prozent auf 54 Prozent gestiegen. Jetzt können Sie meinen, es ist alles in Ordnung, der Frauenanteil ist gestiegen, wir können nach Hause gehen, tolles Ergebnis. Wenn man sich aber – ich hatte schon die Detailfülle und die Ehrlichkeit in diesem Bericht angesprochen – die Zahlen genauer ansieht, kommt man auf den einen oder anderen Punkt, den es gilt, sich genauer anzuschauen. So ist es zum Beispiel so, dass Frauen sehr viel öfter an Fortbildungen teilnehmen als ihre männlichen Kollegen, aber viel seltener befördert werden. Dies ist ein Punkt, mit dem müssen wir uns unbedingt noch auseinandersetzen.
Auf den ersten Blick heißt es doch, wer an Fortbildungen teilnimmt, wird bestraft, wer nicht an Fortbildungen teilnimmt, wird befördert; vielleicht überspitzt ausgedrückt, aber das ist ein Punkt, der uns aufgefallen ist, darum werden wir uns noch genau kümmern.
Der zweite Punkt, der uns aufgefallen ist: Teilzeit ist nach wie vor weiblich. 15 Prozent der Männer erledigen ihre Arbeit in Teilzeit, aber immerhin 54 Prozent aller Frauen. Was steckt dahinter? Wir kennen diesen Ausdruck, ungewollte Teilzeit, Zwangsteilzeit, wir haben ihn auch hier im Parlament diskutiert. Wir sind hier in sehr fruchtbaren Gesprächen mit Vertreterinnen des Finanzressorts, wir haben wieder vereinbart, auch diesen Punkt noch genau zu analysieren und nachzufragen, woher das kommt, was in Bremen gewollte Teilzeit ist und welche Stellen ausschließlich in Teilzeit angeboten werden.
Des Weiteren zeigt der Bericht uns auch auf, dass in den oberen Entlohnungsstufen viel weniger Frauen zu finden sind als in den unteren Entlohnungsstufen. Eine alte Weisheit, werden Sie sagen. Sicherlich, das Verhältnis hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, aber aus unserer Sicht ist hier immer noch ein sehr großer Nachholbedarf. Ein anderer Punkt ist uns auch aufgefallen: Gerade wenn Frauen aus ihrer Freistellungsphase zurückkommen und ein Rückkehrerinnengespräch wahrnehmen möchten, ist die Qualität der Rückkehrerinnengespräche von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich, wenn ein solches Gespräch überhaupt angeboten wird.