Protokoll der Sitzung vom 29.09.2010

Die heutige Nachmittagssitzung beginnt mit dem Tagesordnungspunkt 46, Am Atomausstieg festhalten – Erneuerbare Energien ausbauen, und danach wird Tagesordnungspunkt 50, Einheit ja, soziale Spaltung nein, behandelt.

Zu Beginn der morgigen Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) wird Tagesordnungspunkt 2, Aktuelle Stunde, aufgerufen.

Die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am Donnerstag-Nachmittag beginnt mit dem Tagesordnungs

punkt 30, Bau des Tunnels Cherbourger Straße jetzt realisieren, und im Anschluss daran werden der Tagesordnungspunkt 55 in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 60, Städtebauförderung, behandelt.

Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht?

Das Wort hat der Abgeordnete Timke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, mit dem ich die Bürgerschaft auffordere, die Gewaltbereitschaft von Autonomen anlässlich der bevorstehenden Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit zu verurteilen. Es handelt sich hierbei um die Drucksache 17/1455. Nun haben Sie, Herr Präsident, eben gesagt, dass es keinen Widerspruch dagegen gibt, dass dieser Tagesordnungspunkt am Schluss der Tagesordnung aufgerufen wird. Das ist nicht der Fall! Ich hatte mich rechtzeitig zu Wort gemeldet, und deswegen kann es auch nicht sein, dass Sie sagen, dass das schon verabschiedet wurde, denn ich habe dagegen Widerspruch eingelegt.

Es wundert mich doch sehr, meine Damen und Herren, dass anscheinend in dem Hohen Haus Konsens besteht, diesen Antrag am Ende der Sitzung zu behandeln, denn wenn das Parlament diesem so zustimmt, dürfte klar sein, dass der Tagesordnungspunkt an diesen beiden Parlamentstagen aufgrund der umfangreichen Tagesordnung nicht mehr behandelt wird.

Wir haben über 60 Tagesordnungspunkte hier abzuarbeiten. Damit wäre der Antrag hinfällig. Anscheinend wollen Sie das, meine Damen und Herren von SPD, CDU, FDP, Grünen und Linkspartei, denn sonst hätten Sie sich vorhin auch zu Wort gemeldet oder Widerspruch eingelegt, als es darum ging, diesen Antrag zu platzieren. Im Übrigen wundert es mich, dass ein anderer Antrag von der CDU zum Tag der Deutschen Einheit, der später eingereicht worden ist, hier eine Verbindung findet. Diese Taschenspielertricks werde ich nicht mitmachen.

Wenn Sie nicht den Mut haben, Gewaltaufrufe linker Krawallmacher, die unsere Stadt in Schutt und Asche legen wollen, öffentlich zu verurteilen, dann müssen Sie das auch so deutlich artikulieren. Mir persönlich ist es wichtig, dass die Bürgerschaft ein deutliches Zeichen gegen die Krawallbrüder setzt. Der Tag der Deutschen Einheit ist ein Feiertag, auf den die Menschen in unserem Land deutlich – –.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Antrag zur Geschäftsordnung! – Glocke)

Herr Timke, ich bitte Sie, zur Sache, zur Geschäftsordnung zu sprechen! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Das ist zur Sache! Ich komme auch gleich zum Schluss! Der Tag der Deutschen Einheit – und lassen Sie mich den Satz wenigstens noch ausführen! – ist ein Feiertag, auf den die Menschen in unserem Land stolz sein können, auch deshalb, weil eine friedliche Revolution vorausgegangen ist. Dass dieser Feiertag von Chaoten missbraucht wird,

(Unruhe bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Glocke)

darf nicht unkommentiert bleiben. Deshalb beantrage ich, dass wir diesen Tagesordnungspunkt morgen am Ende der Tagesordnung behandeln, damit er dann auch rechtzeitig zur Abstimmung kommt. – Herzlichen Dank!

Meine Damen und Herren, das war jetzt eine Rede zur Geschäftsordnung. Den Antrag des Abgeordneten Timke stelle ich jetzt zur Abstimmung. Dieser Tagesordnungspunkt, Tag der Deutschen Einheit, mit der Drucksachen-Nummer 17/1445 – Herr Timke, das ist der Antrag – soll morgen am Ende der Tagesordnung aufgerufen werden. Ist das Ihr Wunsch? Gibt es dazu eine Wortmeldung? Das Wort hat der Abgeordnete Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Niemand will, dass der Antrag nicht aufgerufen wird. Wir haben aber eine Reihenfolge von zu behandelnden Tagesordnungspunkten miteinander verabredet. Wenn es Ihnen, Herr Timke, sehr wichtig ist, dass der Antrag noch aufgerufen wird, dann besteht sicherlich die Möglichkeit, ihn im Rahmen der Tagesordnungspunkte ohne Debatte auch aufzurufen. Wenn es Ihr wirkliches Anliegen ist, den Antrag zur Abstimmung zu stellen, können wir das selbstverständlich tun. Wenn es Ihnen nur darum geht, hier irgendwie populistisch noch irgendwelche Parolen zu verbreiten, dann werden wir das nicht mitmachen

(Abg. T i m k e [BIW]: Das ist das Recht des Abgeordneten, das Recht des Abgeordne- ten zu reden!)

und den Tagesordnungspunkt dann entsprechend auch nicht setzen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Parlament sich einig ist, und deswegen ist es auch von allen Parteien im Vorfeld der Feier zum 20. Jahrestag der Deutschen Einheit verkündet worden, dass wir ein Interesse daran haben, dass die Veranstaltung auch im Interesse der Menschen in unserem Land am Wochenende gewaltfrei und friedlich verläuft, das ist völlig klar. Daran darf in diesem Haus kein Zweifel bestehen. Dazu bedarf es Ihres Antrags nicht.

(Beifall)

Wenn es Ihr wirkliches Interesse ist, dass Ihr Antrag behandelt wird, dann lassen Sie uns morgen über diesen Antrag ohne Debatte im Rahmen der Tagesordnung abstimmen. Dagegen spricht aus meiner Sicht gar nichts.

(Abg. T i m k e [BIW]: Haben Sie Angst vor der Rede, oder was?)

Der Antrag des Abgeordneten Timke ist, den Antrag mit der Drucksachen-Nummer 17/1445 morgen am Ende der Tagesordnung mit Debatte aufzurufen.

Wer diesem Antrag des Abgeordneten Timke seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und FDP)

Stimmenthaltungen?

Damit ist der Antrag des Abgeordneten Timke abgelehnt.

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, DIE LINKE und FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihr Thema für die Aktuelle Stunde inzwischen zurückgezogen haben.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen davon Kenntnis geben, dass die FDP-Fraktion in ihrer Fraktionssitzung am 6. September 2010 Herrn Dr. Möllenstädt zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt hat. – Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Wahlprüfung“. Die Anfrage ist unterzeichnet von dem Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Abgeordneter!

Ich frage den Senat:

Erstens: Welche personellen, finanziellen und organisatorischen Konsequenzen hat der Senat aus der Entscheidung des Bremer Wahlprüfungsgerichts vom 19. November 2007 sowie dem Urteil des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 22. Mai 2008 mit der Drucksache St 1/07 speziell im Hinblick auf die bevorstehende Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 22. Mai 2011 gezogen?

Zweitens: Sofern solche Konsequenzen bislang nicht gezogen wurden, welche Maßnahmen werden vom Senat geplant, um Wahlmängel, wie sie vom Staatsgerichtshof in der oben genannten Entscheidung im Wahlbereich Bremerhaven festgestellt wurden, zukünftig zu vermeiden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 und 2: Die aktuelle Novelle der Bremischen Landeswahlordnung zieht an vielen Stellen Konsequenzen aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs und gewährleistet eine umfassende Transparenz des Wahl- und Auszählverfahrens. So wird die Auszählung eigenständigen Auszählwahlvorständen übertragen. Sie findet unter Einsatz von Computern mit Stimmerfassungs-Software in Auszählzentren statt. Die Mitarbeiter der Gemeindebehörden stehen den Wahlhelfern jederzeit für Fragen zur Verfügung und können insbesondere bei Überforderung oder Unstimmigkeiten Hilfe leisten. Dadurch werden Problemfälle, wie sie dem Urteil des Staatsgerichtshofs zugrunde lagen, verhindert.

Die Wahlunterlagen werden in einem geordneten Verfahren aus den Wahllokalen in das Auszählzentrum transportiert und dort sicher verwahrt. In der Landeswahlordnung wird zum Beispiel vorgeschrieben, dass die Stimmzettelpakete und sonstigen Wahlunterlagen versiegelt und ununterbrochen von mindestens zwei Personen beaufsichtigt werden. Es wird sichergestellt, dass die Wahlunterlagen unversehrt und vollständig übergeben werden und kein Kontrollvakuum geschaffen wird. Jeder Wahlbezirk wird grundsätzlich ohne Unterbrechung durch einen Auszählwahlvorstand ausgezählt.