Jan Timke
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Ich frage den Senat:
Erstens: Trifft es zu, dass die Polizei Bremen aufgrund von Personalengpässen dazu übergegangen ist, Betrugsdelikte im Zusammenhang mit dem Internet bis zu einer Schadenshöhe von 500 Euro nicht mehr zu bearbeiten?
Zweitens: Wenn ja, auf wen geht diese Dienstanweisung zurück, und wie viele Verfahren wurden seit deren Inkrafttreten nicht bearbeitet?
Drittens: Gibt es andere Deliktgruppen, die aufgrund der angespannten Personalsituation bei der Bremer Polizei nicht mehr bearbeitet werden, und wenn ja, wer hat die entsprechende Anweisung erteilt?
Die Information, dass Betrugsdelikte in Zusammenhang mit dem Internet bis zu einer Schadenshöhe von 500 Euro in Bremen nicht mehr bearbeitet werden, stammt von der Gewerkschaft der Polizei. Sie haben doch immer Gespräche mit den Gewerkschaften. Können Sie sich erklären, warum die Gewerkschaft solch eine Aussage tätigt, wenn das nicht stimmt?
Herr Senator, ich habe vor einiger Zeit im „Weser-Kurier“ gelesen, dass sich derzeit 2 000 unbearbeitete Betrugsdelikte bei der Bremer Kripo stapeln, andere sprechen von 4 000. Haben Sie da eine ungefähre Zahl, können Sie sagen, welche Zahl davon in etwa richtig ist?
Herr Senator, das beantwortet nicht meine Frage. Können Sie mir sagen, ob es etwa 2 000 oder 4 000 unbearbeitete Fälle sind?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bundesweit werden jährlich mehr als 11 000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch angezeigt. Die Dunkelziffer liegt allerdings bedeutend höher. Experten gehen davon aus, dass pro Jahr etwa 300 000 Kinder Opfer sexueller Gewalt werden. Dabei liegt der Anteil der Missbrauchsopfer unter sechs Jahren bei traurigen 13 Prozent. Anlässlich dieser erschreckenden Zahlen und der schockierenden Missbrauchsfälle in den katholischen und evangelischen Kirchen hat sich die Bremische Bürgerschaft in ihrer März-Sitzung des letzten Jahres mit diesem bedrückenden Thema befasst.
Ich habe damals zu diesem Thema einen eigenen Antrag vorgelegt. Mit diesem Antrag wollte ich erreichen, dass die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern endlich abgeschafft werden. Wir wissen ja, meine Damen und Herren, dass mit Ausnahme der Delikte Mord und Völkermord alle anderen Straf
taten in unserem Rechtssystem einer Verjährung unterliegen. Derzeit beträgt die Verjährungsfrist bei der Grundstraftat des Kindesmissbrauchs 10 Jahre, beim schwerem sexuellen Missbrauch 20 Jahre, Beginn ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Bürgerschaft hat meinen Antrag damals mit Stimmenmehrheit abgelehnt und stattdessen den Senat zu einer Bundesratsinitiative aufgefordert, mit der geprüft werden sollte, ob die Pflicht des Staates zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor seelischer und körperlicher Misshandlung und sexualisierter Gewalt angemessen umgesetzt wird.
Nun liegt uns die Mitteilung des Senats vom 21. Dezember 2010 zu diesem Antrag vor. Dem Senatsbericht können wir entnehmen, dass es auf Bundesebene bereits eine SPD-Initiative zu diesem Thema gibt. Diese Initiative sieht vor, die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen auszudehnen. Die SPD-Initiative auf Bundesebene ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, mehr ist es dann aber auch nicht, denn selbst eine Ausweitung der Verjährungsfristen würde nicht alle Opfer vor Missbrauchsfällen schützen. Opfer von Kindesmissbrauch können sich häufig erst nach Jahrzehnten mit dem Erlebten öffentlich auseinandersetzen. Für eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Verfolgung der Peiniger ist es oftmals dann schon zu spät, denn die Verjährungsfristen sind bereits eingetreten.
Ich habe vor einigen Monaten ein für mich sehr bewegendes Telefonat mit einem Missbrauchsopfer geführt. Dieses Opfer konnte aufgrund von Scham, Angst und Blockaden erst 35 Jahre nach der schrecklichen Tat öffentlich über diesen Missbrauch sprechen. Zu diesem Zeitpunkt waren aber schon die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüche für dieses Opfer verwirkt. Auch eine Ausdehnung der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 20 beziehungsweise 30 Jahre, so wie es nun der SPD-Antrag auf Bundesebene vorsieht, hätte diesem Opfer nicht geholfen, und deshalb greift die SPD-Initiative deutlich zu kurz. Was wir nach wie vor brauchen, ist eine Aufhebung der Verjährungsfristen im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich. Alles andere ist nur halbherzig und auch nicht zielführend.
Mit einer Aufhebung der Verjährungsfristen würden wir die Bereitschaft der Gesellschaft unterstreichen, das lebenslange Leid der Opfer sexueller Gewalttaten anzuerkennen. Wir würden ihnen so die Gewissheit geben, dass der Staat auch noch Jahrzehnte nach den Verbrechen auf ihrer und nicht auf der Seite der Täter steht, wenn es um die Strafverfolgung und den Ausgleich des materiellen Schadens geht. – Vielen Dank!
Ich frage den Senat: Erstens: Werden soziale Netzwerke, wie zum Beispiel Facebook oder MeinVZ, durch die Polizeibehörden in Bremen und Bremerhaven insbesondere im Rahmen von Personen- oder Sachfahndungen genutzt? Zweitens: Teilt der Senat die Auffassung der Bürger in Wut, dass eine polizeiliche Nutzung von sozialen Netzwerken die Effektivität und Effizienz bei der Kriminalitätsbekämpfung erhöhen kann?
Herr Senator, Sie haben gesagt, die Polizei nutze Facebook für Personen- und Sachfahndungen. Dann hätte ich gern gewusst, seit wann und welche Erfolge Sie da erzielt haben. Können Sie darüber etwas sagen?
Herr Senator, das heißt also, die Polizei Bremen und möglicherweise Bremerhaven – Sie haben es ja für beide beantwortet – haben Seiten auf Facebook, und dort werden Fahndungsmaßnahmen eingestellt? Habe ich Sie da richtig verstanden? Das war nämlich meine Frage.
Mir geht es darum, Herr Innensenator, dass seit Februar 2011 die Polizei in Hannover eine eigene Seite bei Facebook hat, und darauf zielte meine Frage ab. Es geht nicht darum, dass Polizeibeamte, und deswegen müssen Sie mir das auch nicht erklären, bei Facebook nachschauen, sondern ob die Polizei in Bremen und Bremerhaven mit einer Seite ausgestattet ist, auf der Fahndungsmaßnahmen, wie auf der Hauptseite der Polizei Bremen, veröffentlicht werden. Darauf hätte ich gern eine Antwort.
Die Polizei in Hannover, das hatte ich gesagt, ist ja schon seit Februar 2011 auf dem Portal Facebook verzeichnet und stellt dort Zeugenaufrufe und Fahndungsmaßnahmen ein. Haben Sie sich einmal gefragt, ob man so etwas hier in Bremen und Bremerhaven machen könnte, indem Sie dort einmal nachfragen, wie denn die Erfolgsquote in den letzten zwei Monaten war?
Ihnen dürfte bekannt sein, dass Facebook bundesweit an Bedeutung gewinnt. Mittlerweile sind 60 Millionen deutsche Nutzer bei Facebook registriert, in Bremen sind es allein 148 000.
Glauben Sie nicht, dass es allein aufgrund dieser Vernetzungsstruktur schon sinnvoll wäre, diese Menschen in die Fahndungsmaßnahmen der Polizei mit einzubinden?
Nur eine Anmerkung! Herr Senator, Ihr letztes Statement hatte nichts mit Facebook und der Polizei zu tun. – Danke schön!
Ich frage den Senat:
Erstens: In welchen drei Stadtteilen Bremens und Bremerhavens ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im zweiten Halbjahr 2010 gegenüber der ersten Jahreshälfte gemessen am Durchschnitt besonders stark gestiegen, und wie hoch war dieser Anstieg in Prozent?
Zweitens: Warum ist es aus Sicht des Senats gerade in den drei genannten Stadtteilen zu einem so deutlichen Anstieg der Wohnungseinbrüche gekommen, und welche Erkenntnisse hat der Senat über die Täter beziehungsweise Tätergruppen?
Drittens: Wie hoch war der Schaden, der 2010 durch Einbruchskriminalität im Land Bremen verursacht wurde?
Herr Senator, habe ich Sie richtig verstanden, dass die höchste Steigerung nur in Bremerhaven bei den Wohnungseinbrüchen zu verzeichnen war? In Bremen ist keine ähnliche Größenordnung zu verzeichnen gewesen?
Das können Sie ja von Ihrer Partei fragen lassen. Das ist ja gar kein Problem.
Das war nicht meine Frage, Herr Senator!
Herr Senator, bei einer Steigerung von 78 Prozent innerhalb eines Jahres von ein oder zwei Intensivtätern zu sprechen, finde ich schon sehr gewagt. Ich habe aber natürlich eine Zusatzfrage. Wissen Sie denn, wie die Steigerung in Bremen-Nord war? Haben Sie da auch Zahlen vorliegen, und können Sie diese sagen?
Herr Senator, Sie waren ja kürzlich in Bremen-Nord und haben dort auch an einer Veranstaltung zum Thema Wohnungseinbrüche teilgenommen. Können Sie noch einmal kurz skizzieren, welche Maßnahmen konkret in Bremen-Nord unternommen werden, um gerade in diesem Deliktbereich eine Senkung der Zahlen herbeizuführen?
Herr Senator, nun liegen auch die Zahlen für Leherheide vor. Sie haben das gerade gesagt. In Leherheide ist nun die Diskussion um die Nachtschließungen der Polizeireviere derzeit auf der Tagesordnung.
Sind Sie der Auffassung, dass auch Nachtschließungen von Polizeirevieren dazu führen können, dass die Kriminalität in dem speziellen Stadtteil steigt?
Herr Senator, ich weiß das, ich wollte nur Ihre Einschätzung haben. Sie sind also nicht meiner Auffassung?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Fördermittel für Gebäudesanierungen drastisch gekürzt. Wurden im vergangenen Jahr noch 1,4 Milliarden Euro für energiesparende Baumaßnahmen bereitgestellt, so stellt die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau in diesem Jahr lediglich noch 936 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist immerhin eine Kürzung um 30 Prozent.
Gleichzeitig sieht das Energiekonzept der Bundesregierung vor, alle Häuser in Deutschland bis 2050 so zu renovieren, dass der Energieverbrauch dieser Gebäude um 80 Prozent gesenkt wird. Bei 3,5 Milliarden Quadratmetern Wohnfläche in Deutschland wird die Umsetzung des geplanten Sanierungsprogramms allein im Wohnbereich Gesamtkosten von bis zu 2,6 Billionen Euro kosten. Wenn es bei der jetzigen knappen Fördermittelausstattung bleibt, wird sich die Kaltmiete für eine durchschnittliche Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung aufgrund der Kostenabwälzung für die Wärmedämmung laut Expertenschätzung um bis zu 50 Prozent erhöhen, denn die Vermieter werden diese Kostensteigerung natürlich an die Mieter weitergeben.
Überproportional stark wird die Steigerung in strukturschwachen Regionen ausfallen, und da sind zum Beispiel Regionen in Ostdeutschland oder auch hier in den alten Ländern Bremerhaven zu nennen. Die drastische Kürzung der Fördermittel im letzten Jahr, aber auch schon die massive Kürzung der Fördermittel im Jahr 2009 – denn wir wollen nicht vergessen, dass es dort auch schon eine Kürzung gab – ist nicht nur umweltpolitisch das falsche Signal, sondern auch beschäftigungspolitisch und wirtschaftspolitisch, denn wir wissen, dass jeder Fördereuro zur Gebäudesanierung das Neunfache an privaten Investitionen auslöst, wobei sich die staatliche Förderung über die Umsatzsteuer selbst trägt und ein beachtliches Auftragspotenzial für das regional verankerte und kundennahe Handwerk entfaltet. In diesem Bereich geht es auch, und das dürfen wir nicht vergessen, um immerhin 300 000 Arbeitsplätze. Deshalb ist die Kürzung der Fördermittel für Gebäudesanierungen um 30 Prozent in einem Jahr einfach nicht vertretbar.
Deshalb beantrage ich heute, dass sich der Senat bei der Bundesregierung dafür einsetzen soll, die Fördermittel der KfW-Bank für die energetische Gebäudesanierung spätestens ab dem Jahr 2012 auf mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen. Außerdem soll die Bundesregierung auf die geplante Novellierung von Paragraf 559 Absatz 1 BGB verzichten, die zum Ziel hat, die Mieter über Gebühr an den Kosten der Sanierung zu beteiligen. – Vielen Dank! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer in der ersten Liga des Weltmarktes mitspielen will, muss sich auch diesen Herausforderungen, die dieser globale Markt mit sich bringt, stellen. Wir alle wollen – gut, vielleicht mit Ausnahme der LINKEN –, dass die bremischen Häfen wettbewerbsfähig bleiben, denn schließlich hängen 86 000 Arbeitsplätze von diesen Häfen ab. Schiffe werden nun einmal immer tiefer, größer und breiter. Angesichts des starken Wachstums der Container- und Massengutverkehre auf der Weser werden diese Giganten der Meere auch immer häufiger bei uns eingesetzt.
Derzeit können voll beladene Frachter aber nur bei Flut die Häfen in Bremen, Brake, Nordenham und Bremerhavens Containerkaje sicher erreichen. Damit sie zukünftig möglichst ohne Beeinträchtigung durch die Gezeiten die Häfen des Bundeslandes Bremen ansteuern können, brauchen diese Schiffe genügend Wasser unter dem Kiel.
Deshalb müssen die Fahrrinnen der Außen- und Unterweser maßvoll vertieft werden.
Der Redebeitrag von Herrn Dr. Güldner hat eindeutig gezeigt, dass sich die Grünen in der Frage der Weservertiefung wie ein Aal in einer Gurkentonne winden und insgeheim natürlich darauf hoffen, dass ihre Wählerklientel die Klagen vor dem Gericht durchbekommt.
Das ist keine verantwortungsvolle Politik, die hier betrieben wird und auch keine verlässlichen Rahmenbedingungen schafft für den Wettbewerb heimischer Betriebe auf dem Weltmarkt.
Ich erwarte mehr von dieser Koalition und schon gar nicht, dass es hier weiter ein Hickhack um diese Weservertiefung gibt. Deswegen fordere ich Sie auf, dass Sie den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses zügig prüfen und dann zustimmen! Ich bin mir sicher, dass in diesen über 1 000 Seiten des Beschlusses gebührend geprüft wurde, welche Belange hier betroffen sind, vor allem auch die Belange des Umweltschutzes. Eine weitere Verzögerung, auch vor Gericht, ist nicht mehr hinnehmbar, mindestens ein Dreivierteljahr, wenn nicht sogar noch länger, müsste gewartet werden, bis es zu einer Gerichtsentscheidung kommt. Die Zeit ist nicht da. Handeln Sie jetzt, und beschließen Sie den Planfeststellungsbeschluss, damit noch in diesem Jahr mit der Weservertiefung begonnen werden kann! – Vielen Dank!
Ich frage den Senat:
Erstens: Welche Maßnahmen hat die Innenbehörde nach ihrer Pressekonferenz am 24. Februar 2010 konkret ergriffen, um, wie angekündigt, die Delinquenz von Angehörigen bestimmter türkisch-arabischer Clans und hier namentlich der Großfamilie M. zu senken?
Zweitens: Wie viele Tatverdächtige aus dem unter dem ersten Punkt beschriebenen Personenkreis
wurden seit Februar 2010 festgestellt, und in wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen diese Tatverdächtigen eingeleitet? Drittens: Gegen wie viele ausländische Staatsbürger, die dem oben bezeichneten Personenkreis zuzurechnen sind, wurde seit Februar 2010 im Land Bremen die Ausweisung nach den Paragrafen 53, 54 oder 55 Aufenthaltsgesetz verfügt, und in wie vielen dieser Fälle erfolgte die Abschiebung der Ausreisepflichtigen aus Deutschland?
Herr Senator, welche Kosten sind denn dem Land Bremen im Zeitraum von Februar bis Oktober 2010 für die Planung und Umsetzung der unter Punkt 1 genannten Maßnahmen entstanden?
Welche Maßnahmen plant denn die Innenbehörde in den nächsten zwölf Monaten, um gesetzeswidrigen Handlungen von Angehörigen der Großfamilie M. präventiv entgegenzuwirken, und welches Mittelbudget wird dafür veranschlagt?
Herr Senator, mich wundert doch etwas, dass Sie alle Fragen – es ist ja nicht die erste Anfrage, die ich zu dieser Großfamilie stelle – mit datenschutzrechtlichen Gründen abwiegeln. Ich muss dann ständig in der Presse lesen, dass die Polizei hier bestimmte Daten über Straffälligkeit dieser Familie herausgibt. Jetzt frage ich Sie allen Ernstes: Warum können Sie als Innensenator mir diese Zahlen nicht nennen, warum muss ich sie aus der Presse entnehmen? Warum bekommt die Presse Informationen, die Sie dem Parlament hier vorenthalten?
Sie haben meine Frage nicht richtig beantwortet: Warum bekommt die Presse aus Polizeikreisen oder über die Polizei in Interviews Informationen, die Sie uns hier vorenthalten oder mir speziell?
Herr Senator, was die Menschen in dieser Stadt bewegt, ist, dass unter den Mitgliedern dieser Familie Personen sind, die teilweise 150 Straftaten verdächtigt werden. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass man alle Möglichkeiten ausschöpfen müsste, um diese Personen nach dem Aufenthaltsgesetz auszuweisen?
Herr Senator, es gibt Städte und Gemeinden in Deutschland, die erfolgreiche Abschiebungen durchführen, also ganz so ist es ja nicht, dass das nicht möglich ist, bloß hier vielleicht in Bremen nicht! Deswegen noch einmal ganz konkret meine Frage: Sind Sie mit mir der Meinung, dass man bei Personen, die hier 147 Straftaten begangen haben, alle Möglichkeiten ausschöpfen müsste, um diese Personen auszuweisen?
Ich frage den Senat:
Erstens: Wie viele Mobiltelefone wurden in 2008, 2009 sowie den ersten neun Monaten des Jahres 2010 in den Justizvollzugsanstalten des Landes Bremen sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt?
Zweitens: Welche Maßnahmen hat der Senat in den letzten drei Jahren konkret ergriffen, um den unerlaubten Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der JVA Bremen und Bremerhaven zu unterbinden?
Drittens: Plant der Senat den Einsatz von Störsendern, wie zum Beispiel in der JVA Offenburg, und wie hoch wären die Kosten für den Einsatz dieser Sender in den einzelnen Standorten?
Herr Staatsrat, Sie haben eben von den umfangreichen Maßnahmen gesprochen, die es in den Justizvollzugsanstalten gibt, um den Mobilverkehr einzudämmen. Wie erklären Sie sich dann, dass die Zahl der Funktelefone angestiegen ist, die aufgefunden werden? Wir hatten im Jahr 2009 162 Mobiltelefone und im ersten bis dritten Quartal 2010 schon 196 Mobiltelefone, das heißt, wir kommen vielleicht über 200 Telefone. Wie erklären Sie sich das vor dem Hintergrund, dass die Maßnahmen ja nun umfangreich sind, die Sie gerade beschrieben haben?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit Jahren wird die innere Sicherheit in Bremen und Bremerhaven sträflich vernachlässigt. Die Polizeireform im Jahr 2005 – übrigens, das wurde hier schon mehrfach angedeutet, unter einem CDU-Innensenator – hat nicht nur zu einer massiven Stellenstreichung bei der Polizei geführt, sondern auch zu Revierschließungen in den Stadtteilen. SPD und CDU haben sich damals in der Großen Koalition darauf verständigt, dass 2 600 Beamtinnen und Beamte in Bremen und 459 Beamtinnen und Beamte in Bremerhaven zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ausreichen und 11 der 18 Bremer Polizeireviere nachts geschlossen bleiben können. Interessant ist, dass weder die damalige Große Koalition noch die jetzige rot-grüne Koalition die vereinbarte Zielzahl von 2 600 Beamtinnen und Beamte jemals erreicht hat. Derzeit sorgen gerade einmal 2 460 Ordnungshüter für die Sicherheit der Bremerinnen und Bremer, also 140 weniger, als eigentlich notwendig wären.
Das führt natürlich zu erheblichen Problemen bei der Polizei. Bei der Kriminalpolizei stapeln sich zum Beispiel derzeit 4 000 unbearbeitete Betrugsfälle. Im Bundesvergleich haben die Beschäftigten der Polizei Bremen die zweithöchste Aktenbelastung und liegen damit 31 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Aber auch die Tatsache, dass die Polizei in der Vergangenheit oftmals nicht innerhalb von acht Minuten nach dem Eingang eines Notrufs am Einsatzort sein konnte, ist auf den Personalmangel zurückzuführen, den Sie, meine Damen und Herren von RotGrün, zu verantworten haben!
Die Kriminalität wird – und das werden Ihnen Polizeibeamte hinter vorgehaltener Hand auch in persönlichen Gesprächen gern bestätigen – in Bremen nicht mehr bekämpft, sondern Straftaten werden nur noch verwaltet. Selbst wenn man irgendwann auf die Zielzahl von 2 600 Ordnungshütern kommen würde, so bezweifele ich, dass diese Zahl fünf Jahre nach der Polizeireform überhaupt noch zeitgemäß ist, denn
die Aufgaben der Polizei – wir haben das hier auch schon gehört – sind vielfältiger, umfangreicher und schwieriger geworden.
Ich möchte nur einige Beispiele nennen: Wir haben gerade in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme bei der Rockerkriminalität zu verzeichnen, wir haben es in Bremen immer häufiger – dazu gab es heute morgen auch eine Anfrage – mit kurdisch-arabischen Familienclans zu tun, die abgeschottet leben und von denen einzelne Mitglieder für einen nicht unerheblichen Anteil von Straftaten verantwortlich sind.
Wir haben es seit der EU-Osterweiterung 2007 vermehrt mit Einreisen von rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen zu tun, damit verbunden ist eine deutliche Zunahme des Menschenhandels und der Zwangsprostitution in Bremen und Bremerhaven. Wir haben verstärkte Randale bei Fußballspielen bis hin in die dritte Liga. Wir haben eine deutliche Zunahme bei der Internetkriminalität zu verzeichnen. Was auch nicht zu vergessen ist, wir haben eine deutliche Zunahme der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu verzeichnen, und das nicht nur bei Fußballspielen, sondern im alltäglichen Dienst, was dann dazu führt, dass Beamte häufiger und länger krankgeschrieben werden. Auch die Einführung des Elterngeldes in 2007 hat zu einer weiteren personellen Anspannung bei der Polizei geführt. Das ist vorhin auch schon angesprochen worden, weil Polizistinnen und Polizisten vermehrt auf das Angebot einer verlängerten Betreuung ihrer Kinder eingehen.
All diese Entwicklungen haben zu einer personellen Anspannung bei der Polizei geführt, auf die seitens der rot-grünen Landesregierung bis heute nicht reagiert wurde. Deshalb ist fraglich, ob die Zielzahl von 2 600 Ordnungshütern für Bremen, die, wie bereits gesagt, um 140 Beamte unterschritten wird, eigentlich noch zeitgemäß ist. Zwar hat Rot-Grün jetzt beschlossen, 120 Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter einzustellen, was grundsätzlich auch zu begrüßen ist. Vor dem Hintergrund der Pensionierungen im kommenden Jahr, der vorhandenen 140 Fehlstellen, die wir jetzt schon haben, und der immensen Überstunden, die Bremer und Bremerhavener Polizeibeamte vor sich herschieben, sind diese 120 Stellen aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Deshalb gibt es da auch keinen Grund zum Schulterklopfen und zum Jubeln.
Was ich vom Senat als ersten Schritt erwarte, ist, dafür Sorge zu tragen, dass wir endlich die Zielzahl von 2 600 Ordnungshütern erreichen. Nur so ist eine effektive Kriminalitätsbekämpfung überhaupt annähernd möglich. Interessant ist – und damit will ich auch schließen –, wenn man rückblickend schaut, wie
sich die Grünen vor der letzten Wahl zur Kriminalitätsbekämpfung geäußert haben. Wir haben gerade eben den grünen Abgeordneten, Herrn Fecker, hier mit einer flammenden Rede gehört.
Wenn man bei „Abgeordnetenwatch“ schaut, Herr Fecker, kann man erfahren, was Sie 2007 noch geschrieben haben, dass Sie von personeller Ausstattung der Polizei reden, die Sie vorher bei der Großen Koalition beklagt haben. Dann schreiben Sie weiter, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten:
„Die Bilanz der Großen Koalition in Sachen innere Sicherheit konnte man in den Medien verfolgen. Trotz eines noch so starken Bürgermeisters und CDU-Innensenators gehört unsere Stadt zu den unsichersten in ganz Deutschland.“ Herr Fecker, es mag sein, dass Bremen seinerzeit eine der unsichersten Städte Deutschlands war. Daran hat sich aber in dreieinhalb Jahren Rot-Grün mit Ihrer Beteiligung hier in dieser Stadt nichts geändert. – Vielen Dank!
Ich frage den Senat: Erstens: Ist es zutreffend, dass die Freie Hansestadt Bremen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Krankheitserreger H1N1, Schweinegrippe-Virus, insgesamt 300 000 Dosen Impfstoff zum Preis von 2,3 Millionen Euro angeschafft hatte, von denen bislang nur 28 600 Dosen verimpft wurden? Zweitens: Wird sich der Bund, der seinerzeit fachliche Vorgaben und Empfehlungen für die Bestellung des Impfstoffes gab, an den Beschaffungskosten für den nicht mehr verwendbaren Impfstoff beteiligen, und wenn ja, in welchem Umfang? Drittens: Was wird mit dem verbliebenen Vorrat an Impfdosen des Landes Bremen geschehen, und wann genau ist das Haltbarkeitsdatum des Serums abgelaufen?
Frau Senatorin, welche laufenden Kosten entstehen denn der Freien Hansestadt Bremen derzeit für die Lagerung, Kühlung, Sicherung oder entsprechend dann auch für die Entsorgung dieser Impfstoffe? Haben Sie da eine Zahl?
Und die Entsorgung?
Ich frage den Senat:
Erstens: Wie viele Ausländer sind im Land Bremen im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 30. Juni 2010 von den zuständigen Behörden nach Paragraf 44 a Aufenthaltsgesetz zu einem Integrationskurs verpflichtet worden? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Wie hoch war im genannten Zeitraum der Prozentsatz der zum Besuch eines Integrationskurses verpflichteten Ausländer im Land Bremen, die den Kurs entweder gar nicht begannen, vorzeitig abbrachen oder nur teilweise beendeten? Auch hier bitte ich um eine getrennte Ausweisung!
Drittens: Gegen wie viele der Ausländer nach Ziffer 2 wurden von den zuständigen Behörden im Land Bremen Sanktionen ergriffen, und um welche Sanktionen handelte es sich dabei konkret? Bitte in Prozent der Teilnehmer aus Ziffer 2 insgesamt und getrennt nach den ergriffenen Sanktionsmaßnahmen ausweisen!
Ich frage den Senat:
Erstens: Wie bewertet die Innenbehörde die Tatsache, dass Mitglieder der kurdisch-arabischen Familie M. im Land Bremen einen Chapter des Motorradclubs „Mongols“ gegründet haben, mit Blick auf die Sicherheitslage in Bremen und Bremerhaven?
Zweitens: Wie viele Mitglieder der kurdisch-arabischen Familie M. gehören nach Erkenntnissen der Bremer Polizei dem Motorradclub „Mongols“ an, und wie viele dieser Personen sind vorbestraft?
Drittens: Haben die „Mongols“ nach den Erkenntnissen der Polizei im Land Bremen bereits Straftaten begangen, und wenn ja, in welchen Deliktsbereichen? Bitte in Prozent nach Deliktsbereichen ausweisen!
Herr Senator, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Anzahl der Mitglieder der „Mongols“ derzeit insgesamt fünf Personen beträgt?
In der Presse spricht man ja immer im Zusammenhang mit diesen Motorradclubs von organisierter Kriminalität in Bremen. Wie sieht das denn mit Bremerhaven aus? Welche Erkenntnisse hat Ihr Haus beziehungsweise der Senat über die Aktivitäten der „Mongols“ in Bremerhaven, gerade im Bereich der Lessingstraße?
Nun ist es so, Herr Senator, dass die Anfrage der CDU, die sich ja auch auf dieses Thema bezieht, gestellt wurde, als es die „Mongols“ noch nicht gab. Deshalb bitte ich doch einfach um Beantwortung der Frage, inwieweit die „Mongols“ auch in Bremerhaven tätig sind.
Habe ich Sie richtig verstanden, Sie können mir also heute nicht sagen, ob die „Mongols“ auch in Bremerhaven tätig sind?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema Rockerkriminalität in Deutschland ist besonders in den letzten zwölf Monaten dieses Jahres in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, und das auch zu Recht. Lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Rede mit einem weitverbreiteten Missverständnis aufräumen: Rockergruppen sind – das belegen alle polizeilichen Erkenntnisse und aktuellen Ereignisse – kein Zusammenschluss freiheitsliebender und rechtstreuer Motorradfahrer, die einem gemeinsamen Hobby nachgehen und sich zu friedlichen Wochenendausflügen treffen.
Wenn wir hier von Rockergruppen sprechen, sprechen wir von Schwerverbrechern, die sich in straff organisierten und hierarchisch geführten Vereinigungen zusammenschließen und deren Aktivitäten vor allem im Bereich der organisierten Kriminalität zu finden sind. Diese Gruppen haben vor allem das Ziel, einen finanziellen und territorialen Machtzuwachs zu erlangen, und das meistens mit Gewalt auch gegen andere Rockergruppierungen. Es geht also knallhart um das zumeist illegale Geschäft. Deshalb ist auch jede Romantisierung dieser Rocker und ihrer Aktivitäten fehl am Platz. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
In Bremen und Bremerhaven haben wir nun mehrere Motorradclubs, die aus polizeilicher Sicht als Rockergruppierungen eingestuft werden. Zu nennen sind hier die schon soeben erwähnten „Hells Angels”, die „Red Devils”, die „Mongols” und die Motoradclubs „Truva” und „Gremium”. Ganz interessant ist eine Antwort des Senats vom 22. Juni dieses Jahres auf eine Kleine Anfrage zum Thema Rockerkriminalität in Bremen. Aus der Antwort des Senats geht unter anderem hervor, dass die „Hells Angels” derzeit in Bremen über 32 Fullmember, also Mitglieder, verfügen, von denen gegen 23 strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden. Man muss da nur einmal den Prozentsatz ausrechnen. Bei den „Red Devils” haben etwa von den 20 bis 25 Fullmembers, also Mitgliedern, 19 eine strafrechtliche Karriere hinter sich. Heute Morgen haben wir der Antwort des Senats auf eine Anfrage der BIW entnehmen können, dass auch Mitglieder der kürzlich gegründeten „Mongols” bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Wie geht der Staat nun mit diesem Gewaltpotenzial, das von diesen Clubmitgliedern ausgeht, um? Die Antwort des Senats vom 22. Juni zeigt deutlich, dass zumindest bis jetzt – denn der Antrag, der hier von der rot-grünen Landesregierung unterstützt wird, ist erst kürzlich eingereicht worden – der rot-grüne Senat kaum eine Chance sieht, notwendige vereinsrechtliche Verbotsverfügungen gegenüber Bremer und Bremerhavener Motorradclubs auszusprechen. Ein Verein kann bekanntlich verboten werden, wenn er nachweislich gegen die Verfassung oder geltende Gesetze verstößt.
Wenn man nun weiß, dass die Straftaten der Rocker im Zusammenhang mit ihren Mitgliedschaften in den Bikerclubs stehen, diese Vereinigungen also untrennbar mit den Straftaten ihrer Mitglieder verknüpft sind, frage ich mich doch ernsthaft, wie man vor diesem Hintergrund aus Sicht der rot-grünen Landesregierung einem Verbotsverfahren nur sehr geringe Erfolgsaussichten einräumen kann. Es gibt jetzt – das wurde bereits von meinem Vorredner angesprochen – positive Beispiele aus anderen Bundesländern, in denen man die Gefahr, die von diesen Rockergruppierungen ausgeht, durchaus ernster nimmt als in Bremen. Dort hat man zum Beispiel Vereinsverbote durchgesetzt, die übrigens bis heute gerichtlich Bestand haben, so zum Beispiel in Hamburg, in Düsseldorf, in Barnim, in Neumünster und Flensburg. Dort wird nicht geredet, dort wird gehandelt.
Deshalb fordere ich Sie, Herr Innensenator Mäurer, auf, nochmals alle rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbotsverfahren krimineller Rockergruppen in Bremen und Bremerhaven zu prüfen! Ein Verbot – und das gebe ich auch zu – ist natürlich kein Allheilmittel und wird auch nicht alle Probleme in diesem Bereich lösen. Es ist aber ein deutliches Signal des Staates an die Biker, dass sich Rockergruppierungen eben nicht im rechtsfreien Raum aufhalten.
Bis zu diesem Verbotsverfahren müssen aber noch weitere Maßnahmen getroffen werden, die ich hier in dem vorliegenden Antrag eigentlich vermisse; zum Beispiel die Aus- und Fortbildung der Polizeibeamten müssten intensiviert werden, gerade im Hinblick auf die steigende Anzahl der Clubs in Bremen und Bremerhaven und auch deren Mitglieder. Wir müssen die verdeckten Ermittlungen der Polizei in der Rockerszene künftig deutlich intensivieren, denn auch hier gibt es anscheinend erhebliche Defizite. Es muss also ein verstärkter Einsatz von Vertrauenspersonen, von Ermittlern und von Abhörtechnik zum Einsatz kommen.
Nächste Woche wird die Herbsttagung der Innenminister stattfinden, und man wird sich, wie bereits schon auf der Frühjahrstagung, auch mit dem Thema Rockerproblematik befassen. Ich erwarte eigentlich von dieser Konferenz, dass ein weiteres konzentriertes Vorgehen aller Bundesländer gegen kriminelle Rockerbanden erreicht wird und damit auch ein deutliches Signal an die Bikerclubs geht, dass der Staat dem illegalen Treiben dieser Vereinigungen nicht mehr tatenlos zusieht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, mit dem ich die Bürgerschaft auffordere, die Gewaltbereitschaft von Autonomen anlässlich der bevorstehenden Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit zu verurteilen. Es handelt sich hierbei um die Drucksache 17/1455. Nun haben Sie, Herr Präsident, eben gesagt, dass es keinen Widerspruch dagegen gibt, dass dieser Tagesordnungspunkt am Schluss der Tagesordnung aufgerufen wird. Das ist nicht der Fall! Ich hatte mich rechtzeitig zu Wort gemeldet, und deswegen kann es auch nicht sein, dass Sie sagen, dass das schon verabschiedet wurde, denn ich habe dagegen Widerspruch eingelegt.
Es wundert mich doch sehr, meine Damen und Herren, dass anscheinend in dem Hohen Haus Konsens besteht, diesen Antrag am Ende der Sitzung zu behandeln, denn wenn das Parlament diesem so zustimmt, dürfte klar sein, dass der Tagesordnungspunkt an diesen beiden Parlamentstagen aufgrund der umfangreichen Tagesordnung nicht mehr behandelt wird.
Wir haben über 60 Tagesordnungspunkte hier abzuarbeiten. Damit wäre der Antrag hinfällig. Anscheinend wollen Sie das, meine Damen und Herren von SPD, CDU, FDP, Grünen und Linkspartei, denn sonst hätten Sie sich vorhin auch zu Wort gemeldet oder Widerspruch eingelegt, als es darum ging, diesen Antrag zu platzieren. Im Übrigen wundert es mich, dass ein anderer Antrag von der CDU zum Tag der Deutschen Einheit, der später eingereicht worden ist, hier eine Verbindung findet. Diese Taschenspielertricks werde ich nicht mitmachen.
Wenn Sie nicht den Mut haben, Gewaltaufrufe linker Krawallmacher, die unsere Stadt in Schutt und Asche legen wollen, öffentlich zu verurteilen, dann müssen Sie das auch so deutlich artikulieren. Mir persönlich ist es wichtig, dass die Bürgerschaft ein deutliches Zeichen gegen die Krawallbrüder setzt. Der Tag der Deutschen Einheit ist ein Feiertag, auf den die Menschen in unserem Land deutlich – –.
Das ist zur Sache! Ich komme auch gleich zum Schluss! Der Tag der Deutschen Einheit – und lassen Sie mich den Satz wenigstens noch ausführen! – ist ein Feiertag, auf den die Menschen in unserem Land stolz sein können, auch deshalb, weil eine friedliche Revolution vorausgegangen ist. Dass dieser Feiertag von Chaoten missbraucht wird,
darf nicht unkommentiert bleiben. Deshalb beantrage ich, dass wir diesen Tagesordnungspunkt morgen am Ende der Tagesordnung behandeln, damit er dann auch rechtzeitig zur Abstimmung kommt. – Herzlichen Dank!
Ich frage den Senat:
Erstens: Welche personellen, finanziellen und organisatorischen Konsequenzen hat der Senat aus der Entscheidung des Bremer Wahlprüfungsgerichts vom 19. November 2007 sowie dem Urteil des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 22. Mai 2008 mit der Drucksache St 1/07 speziell im Hinblick auf die bevorstehende Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 22. Mai 2011 gezogen?
Zweitens: Sofern solche Konsequenzen bislang nicht gezogen wurden, welche Maßnahmen werden vom Senat geplant, um Wahlmängel, wie sie vom Staatsgerichtshof in der oben genannten Entscheidung im Wahlbereich Bremerhaven festgestellt wurden, zukünftig zu vermeiden?
Ja! Herr Innensenator, erst einmal vielen Dank! Ich hatte auch nach den personellen Konsequenzen gefragt und eigentlich gehofft, dass Sie mir etwas dazu sagen, ob der Wahlbereichsleiter für Bremerhaven, Herr Freitag, weiterhin die Wahl für Bremerhaven leiten wird.
Wir wissen nun mittlerweile aus dem Verfahren vor dem Staatsgerichtshof, Herr Innensenator, das der Wahlbereichsleiter Herr Freitag auf der Sitzung des Wahlbereichsausschusses am 21. Mai 2007 sinngemäß geäußert hat, dass es keine nennenswerten Beanstandungen bei der Wahl gegeben hat, wohl wissend, dass es erhebliche Beanstandungen gegeben hat. Er hat also nicht nur den Wahlbereichsausschuss, sondern auch die Öffentlichkeit belogen. Sind Sie der Auffassung, dass jemand, der die Öffentlichkeit belügt, weiterhin hier eine Wahl leiten sollte?
Herr Innensenator, Sie sind für die Ernennung der Wahlbereichsleiter zuständig. Das heißt also, Sie halten an der Personalie Ulrich Freitag als Wahlbereichsleiter fest?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Juni wurde ein neuer Schulleistungsvergleich der Kultusministerkonferenz vorgestellt. Bremen belegt bei diesem Schulvergleich, der die Kompetenzen der Neuntklässler aller 16 Bundesländer in den Fächern Deutsch, Englisch und auch teilweise Französisch gegenüberstellt, erneut den letzten Platz. Gegenüber ihren Alterskollegen in Bayern weisen Schüler aus Bremen sogar einen Entwicklungsrückstand von mehr als einem Jahr auf. Das ist die bittere Realität einer gescheiterten SPD-Bildungspolitik, die sich übrigens nicht nur in Bremen, sondern auch in allen anderen Bundesländern widerspiegelt, die jahrzehntelang von den Sozialdemokraten regiert wurden.
Anstatt die notwendigen Konsequenzen aus diesem bildungspolitischen Desaster zu ziehen, legt die rot-grüne Landesregierung gemeinsam mit CDU, FDP und der Linkspartei nach und unterzeichnet einen Bildungskonsens, der die Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen zur neuen Oberschule, längeres gemeinsames Lernen und Inklusion beinhaltet und unser Bundesland damit weiter in das Bildungsabseits stellen wird.
Bereits seit Jahren ist bekannt, dass die süddeutschen Bundesländer mit ihrer Schulpolitik deutlich erfolgreicher sind als die SPD-regierten Länder, die das Konzept der integrierten Schule fordern oder durchsetzen. Was Bremen daher braucht, ist eine Rückkehr zum bewährten gegliederten Schulsystem.
Alle einschlägigen Studien der letzten Jahrzehnte zeigen, dass ein differenziertes Schulwesen, bestehend aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium, die Bildungsqualität deutlicher verbessert als die einer integrierten Schule. Der Schulleistungsvergleich hat das wieder in eindrucksvoller Weise bewiesen. Schüler sind zwar gleichwertig, aber nicht gleich. Sie haben unterschiedliche Interessen und Stärken oder Schwächen, die dann auch unterschiedlich gefördert werden müssen. Die gezielte Förderung von begabten und lernschwachen Schülerinnen und Schülern kann nur in homogenen Gruppen erfolgen, und dafür ist das gegliederte Schulsystem notwendig. Der Besuch einer Gesamtschule schafft im Übrigen auch keine verbesserten sozialen Aufstiegsmöglichkeiten, wie von linker Seite gern behauptet wird. Der Versuch, soziale Gerechtigkeit über das Bildungssystem herzustellen, ist zum Scheitern verurteilt. Bremens Schülern muss endlich die Chance gegeben werden zu beweisen, dass sie genauso leistungsfähig und begabt sind wie ihre Alterskollegen im Süden Deutschlands. Es ist eine ideologisierte linke Bildungspolitik, die es ihnen heute verwehrt, die Potenziale voll auszuschöpfen. Das muss sich ändern, und zwar schnell. Weitere Bildungsexperimente auf Kosten unserer Kinder können wir uns weder in Bremen noch anderswo in Deutschland einfach nicht mehr leisten. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Neben anderen kriminellen Bereichen unterliegt auch das Rotlichtmilieu einem ständigen Wandel. Zuhälter und Bordellbetreiber sind seit Jahren bemüht, ihr Image in der Gesellschaft aufzubessern und damit die kriminelle Schmuddelecke zu verlassen. Man ist darauf bedacht, nach außen einen Anschein der Legalität zu wahren, indem man die Bordelle als normalen Geschäftsbetrieb präsentiert. Diese Strategie, meine Damen und Herren, hat ihre Wirkung nicht verfehlt, denn auch der Gesetzgeber hat mit seinem im Jahr 2002 geschaffenen Prostitutionsgesetz die Prostitution beziehungsweise die Bordellbetriebe als normalen Geschäftsbetrieb eingestuft.
Auch die Gerichte sind dieser Einschätzung gefolgt und haben mittlerweile mehrfach entschieden, dass das Verhältnis zwischen Prostituierten und ihren Zuhältern beziehungsweise Bordellbetreibern weitgehend einem regulären Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleicht, in dem Zuhälter jederzeit den Prostituierten Weisung erteilen können. Tatsächlich werden aber viele Etablissements eben nicht von seriösen Geschäftsleuten
betrieben, sondern oftmals von Kriminellen, die keinerlei soziale Verantwortung für die Prostituierten übernehmen und ausschließlich einem persönlichen Profit nachgehen. Diese Profitorientierung wird dann häufig mit Drohungen oder Anwendung von Gewalt durchgesetzt.
Das neue Prostitutionsgesetz hat also nicht den gewünschten Erfolg erzielt, nämlich einen besseren Schutz für die Prostituierten zu gewährleisten. Das Gegenteil ist eigentlich der Fall: Durch das Prostitutionsgesetz wurde die Rechtsposition der Bordellbetreiber und Zuhälter nachhaltig gestärkt und leider die der Prostituierten deutlich geschwächt. Das liegt unter anderem auch daran, dass das Prostitutionsgesetz keine positiven Regelungen bezüglich der Arbeitsbedingungen enthält, sondern allein auf den Abbau zivil- und strafrechtlicher Hürden abzielt.
Aber auch in einem anderen Bereich hat das Prostitutionsgesetz zu Hindernissen geführt. Seit der Einführung des Gesetzes haben die Ermittlungsbehörden immer größere Schwierigkeiten, Zwangsprostitution, Menschenhandel oder andere Verstöße zu erkennen und aufzuklären, denn sowohl die Polizei als auch das Gewerbeaufsichtsamt dürfen diese Betriebsstätten nur dann aufsuchen, wenn eine Gefahr bevorsteht oder Straftaten erkennbar sind. Nach seriösen Schätzungen gehen in Deutschland etwa 400 000 Frauen der Prostitution nach, wovon ungefähr 200 000 Frauen zwangsprostituiert werden. Das sind immerhin 50 Prozent. Würde man diese Prozentzahl jetzt auf das Bundesland Bremen übertragen, sähe es folgendermaßen aus: In der Stadt Bremen gibt es etwa 1000 Prostituierte, in Bremerhaven sind es etwa 180, wir müssten also davon ausgehen, dass sich im Land Bremen ungefähr 590 Frauen zwangsprostituieren.
Demgegenüber, und das sollte man hier nicht unerwähnt lassen, stehen aber nur 47 Ermittlungsverfahren im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, die im Jahr 2009 in Bremen und Bremerhaven eingeleitet wurden. Diese erschreckend niedrige Zahl von Ermittlungsverfahren hat mehrere Gründe: Zum einen ist es dem Personalmangel bei der Polizei geschuldet. Erst im Februar dieses Jahres hat sich ein für den Menschenhandel zuständiger Polizeibeamter gegenüber Radio Bremen geäußert, dass sich der Personalmangel massiv auf seine Arbeit auswirkt. Ich zitiere aus dem Interview: „Schuld daran ist unter anderem eine Polizeireform, in deren Folge Abteilungen zusammengelegt und umstrukturiert wurden, um Kosten zu sparen. Leider ist unsere personelle Situation so schlecht, dass wir seit längerem keine Aufklärung mehr betreiben können. Die Szene reagiert sofort darauf: Wenn es keine Kontrollen gibt, dann werden mehr Frauen geholt und zur Prostitution gezwungen.“
Ein anderer Grund, warum es so wenige Ermittlungsverfahren im Bereich des Menschenhandels gibt, ist sicherlich der bereits erwähnten fehlenden Handhabe geschuldet, Bordell- und Modelwoh
nungen ohne konkreten Anlass kontrollieren zu können. Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden. Durch eine Änderung der gewerberechtlichen Bestimmungen müssen staatliche Behörden die Kontroll- und Zugangsrechte für Bordelle und Modelwohnungen erhalten, um einerseits Zwangsprostitution und Menschenhandel aufklären und andererseits Auflagen erteilen zu können, zum Beispiel im Bereich der Hygiene oder der Arbeitsbedingungen. Darauf zielen ja die beiden vorliegenden Anträge ab. Sie sind sinnvoll und werden deshalb auch von mir unterstützt. Allerdings vermisse ich in diesen Anträgen die Aufforderung an den Senator für Inneres, die personellen und materiellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, um die Kontrollen dann auch zeitnah umsetzen zu können. Wir können ja nicht einerseits den staatlichen Behörden mehr Befugnisse zur Kontrolle von Bordellbetrieben und Modelwohnungen an die Hand geben und andererseits fragen, wo denn das Personal bleibt, um diese Befugnisse dann auch wirksam durchzusetzen und anzuwenden. Dann werden die Kontroll- und Zugangsrechte ein zahnloser Tiger, der den Zwangsprostituierten in keiner Weise hilft. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit nunmehr zwei Jahren fahren auffällige Kamerafahrzeuge des US-Suchmaschinenkonzerns Google durch Deutschland, erfassen systematisch Häuser und Straßenzüge, fotografieren dabei auch ungestört Passanten, Kunden oder Kinder, die
vor ihrem Haus spielen, und die Politik – sie schaut hilflos zu. Peinlicher geht es nicht mehr! Google Street View heißt das Programm, das noch in diesem Jahr in Deutschland starten soll und die Daten aus 20 Städten im Internet veröffentlichen wird, darunter auch Fotos von Bremens Straßen und Wegen.
Zwar verspricht Google zum Beispiel, Gesichter von Personen, Hausnummern oder Autokennzeichen mit Hilfe eines Computerprogramms unkenntlich zu machen, allerdings zeigen Beispiele aus den USA und anderen Staaten, wo es Google Street View ja bereits seit Längerem gibt, dass die automatische Verpixelung nicht immer funktioniert. Selbst wenn man Gesichter aus den 360-Grad-Panoramafotos unkenntlich macht, so kann man die Menschen doch an ihrer Kleidung oder auch anhand ihrer Silhouette identifizieren, zum Beispiel eben Kinder, die vor einem Gebäude spielen, oder Hausbesitzer bei der Gartenarbeit.
Die Bürger in Wut sehen die Aktivitäten von Google Street View sehr kritisch, denn die gesammelten Daten greifen massiv in die Privatsphäre der Bürger ein. Wir halten es für problematisch, wenn jemand im Internet feststellen kann, in welchem Gebäude eine andere Person wohnt und wie das Wohnumfeld beschaffen ist. Das kann es zum Beispiel Einbrechern erleichtern, geeignete Objekte für ihre Beute ausfindig zu machen, ohne sich in Gefahr zu begeben, von Anwohnern dabei gesehen zu werden.
Ein weiteres Problem ist die mögliche soziale Stigmatisierung von Menschen. Bei einem Stellenbewerber kann es zum Beispiel sein, dass ein potenzieller Arbeitgeber mit dem Besuch von Google Street View durch ein paar Klicks Informationen über das Wohnfeld des Bewerbers einholt. Wer zum Beispiel in einem Plattenbau lebt, hat möglicherweise schlechtere Jobchancen als derjenige, der in einem schmucken Reihenhaus wohnt.
Die Qualität der Wohnung sagt auch viel über den sozialen Status einer Person aus.
Die Bundesregierung hat es schlichtweg versäumt, die Datenverwertung der sogenannten Geodienste gesetzlich zu regeln. Google Street View ist ja nur ein Beispiel von vielen. Es gibt aber auch eine Vielzahl von anderen Diensten, wie zum Beispiel Microsoft, die personenbezogene Daten im Internet veröffentlichen. Wir müssen deshalb dringend das völlig veraltete Datenschutzrecht in Deutschland novellieren. Die Möglichkeiten der Bürger, ihre Daten vor Missbrauch durch Dritte zu schützen, müssen verbessert, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt werden. Was wir zum Beispiel brauchen, ist ein generelles Widerspruchsrecht für Bürgerinnen und Bürger gegenüber Seitenbetreibern und Suchmaschinenanbietern.
In Bezug auf Google Street View kann man nur jede Bremerin und jeden Bremer auf die laufende Widerspruchsfrist hinweisen. Bis zum 15. Oktober 2010 besteht noch die Möglichkeit, der Veröffentlichung der Fotos im Internet zu widersprechen. Hilfreich wäre auch sicherlich, das Musterformular eines Widerspruchs auch auf den Internetseiten der Stadt Bremen zu veröffentlichen. Die Stadt Velbert in Nordrhein-Westfalen hält zum Beispiel auf der städtischen Homepage für alle Bürger, die ihre Häuser nicht als dreidimensionale Google-Straßenansicht im Internet veröffentlicht sehen wollen, ein abrufbares Widerspruchsdokument bereit. Ich denke, das sollte man auch in Bremen tun. – Herzlichen Dank!
Herr Senator, seit zehn Jahren setzt das Bundesland Hessen erfolgreich die elektronische Fußfessel ein. Hält der Senat die Einführung dieser elektronischen Fußfessel im Land Bremen als einen weiteren Baustein zur Überwachung von gefährlichen Straftätern, die nach der Entscheidung des EGMR aus der Haft entlassen worden sind, für geboten?
Es gibt auch die Möglichkeit der Verlängerung der Führungsaufsicht für solche Delinquenten, diese ist aber derzeit befristet. Wird sich der Senat dafür einsetzen, dass diese Führungsaufsicht zukünftig unbefristet ist?
Herr Senator, kennen Sie die Zahlen aus Hessen nach diesem zehnjährigen Versuch, dass nur zehn Prozent der Personen, die eine Fußfessel getragen haben, gegen Auflagen verstoßen haben? Ist Ihnen diese Zahl bekannt, und wenn ja, wie bewerten Sie diese Zahl?
Herr Senator, ist Ihnen bekannt, dass die KFN-Studie auch von Polizeibeamten ausgefüllt wurde, die schon seit Jahren nicht mehr im Streifendienst sind und demnach auch den Kontakt zu dem Bürger vor Ort nicht haben? Ist Ihnen das bekannt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir werden heute eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen wählen. Aus den ursprünglich 36 Bewerberinnen und Bewerbern für die ausgeschriebene Position hat uns der Bürgerschaftsvorstand zwei Kandidaten vorgeschlagen, nämlich Frau Wiedemeyer und Herrn Meyer-Stender. Ich werde heute Herrn Meyer-Stender wählen, denn nach den mir vorliegenden Unterlagen ist er der fachlich geeignetere Kandidat für dieses Amt. Der ausschlaggebende Grund für meine Entscheidung ist die Tatsache, dass Herr Meyer-Stender bereits 10 Jahre in leitender Funktion beim Landesrechnungshof Hamburg tätig war. Damit verfügt er nicht nur über die notwendige Qualifikation, sondern bringt auch Praxiserfahrung mit, um dieses wichtige Amt optimal auszuführen.
Meine Damen und Herren, es liegt natürlich in der Natur der Sache, dass die verschiedenen Fraktionen und Einzelabgeordneten im Parlament unterschiedliche Auffassungen in der Frage haben, wer denn der oder die Beste für die ausgeschriebene Stelle ist. Das haben wir bereits im vergangenen Jahr erlebt, als dieses Parlament die Führungsspitze des Rechnungshofs neu gewählt hat. Ich habe damals einen eigenen Kandidaten aus den eingegangenen Bewerbungen vorgeschlagen, Sie erinnern sich, und das nicht nur mit der fachlichen Qualifikation des Kandidaten, sondern auch mit der notwendigen Parteiferne, die für dieses Amt unabdingbar ist, begründet, denn wer als unabhängige Instanz eine öffentliche Finanzkontrolle durchführen will, darf nicht im Verdacht einer parteilichen Abhängigkeit stehen. Die Mehrheit des Parlamentes hat das allerdings anders gesehen und eine den Grünen nahestehende Kandidatin gewählt.
Genauso verhält es sich jetzt bei der Besetzung der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Rechnungshofs. Auch da halte ich es für sehr wichtig, dass die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber die notwendige Distanz zu den Parteien hat, um in diesem Amt nicht einmal ansatzweise in den Verdacht einer Interessenskollision zu kommen. Schon gar nicht darf es sein – das sage ich hier auch ganz deutlich in Richtung der SPD-Fraktion-, dass der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen immer mehr zu einem gut dotierten Parkplatz für verdiente Parteimitglieder wird.
Diese Praxis ist nicht nur schädlich für die Demokratie, sondern sie läuft auch der Funktion des Rechnungshofs als unabhängige Instanz der Finanzkontrolle zuwider, die allein dem Gesetz unterworfen sein darf. Deshalb werde ich, wie bereits angekündigt, Herrn Meyer-Stender wählen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Tierschutz hat zweifellos einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert, und durch seine Verankerung im Grundgesetz und in der bremischen Verfassung ist es eine unabweisbare staatliche Aufgabe, Tiere vor nicht artgerechter Haltung und vermeidbarem Leiden zu schützen.
Nun ist die gesetzliche Verankerung des Tierschutzgedanken die eine Sache, die praktische Umsetzung allerdings eine andere. Tiere brauchen naturgemäß einen Anwalt, da sie ihre Bedürfnisse nicht selbst artikulieren können. In Deutschland haben die Tiere per Tierschutzgesetz einen Pflichtverteidiger in Form der Veterinärämter. Ihnen obliegt es, das Leben und Wohlbefinden der Tiere auch in unserem Bundesland zu schützen. Der Veterinärdienst Bremen hat damit eine Fülle von Aufgaben zu bewältigen, wie zum Beispiel die Kontrolle von Zirkussen, Schaustellerbetrieben, Schlachthöfen, Reitbetrieben, Tierbörsen und Ausstellungen, Tiertransporten oder Versuchstiereinrichtungen. Darüber hinaus kontrolliert der Veterinärdienst bei hinreichendem Tatverdacht auch Privathaushalte auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen.
Mit diesem umfangreichen Aufgabenbereich kommt der Tierschutz- und Veterinärdienst Bremen an die Grenze seiner Belastbarkeit. Zusätzliche notwendige Aufgaben wie zum Beispiel die Beratung von Bürgern oder Behörden in Tierschutzfragen oder die Erarbeitung neuer Konzepte zur Förderung des Tierschutzes kann der Veterinärdienst nicht mehr leisten. Diese Lücke könnte man durch die Schaffung der Stelle einer oder eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten schließen. Die Bundesländer Berlin und Hessen haben bereits Landestierschutzbeauftragte benannt, in beiden Ländern findet eine außerordentlich gute Zusammenarbeit zwischen Organisationen, Behörden und den Stelleninhabern statt. Das kann man in den Tätigkeitsberichten der Beauftragten nachlesen. Oftmals konnten die Tierschutzbeauftrag
ten gute Hilfestellungen leisten, etwa bei Recherchen von Veterinärämtern zu komplexen Einzelfragen, beispielsweise im Bereich der Tierhaltung oder auch bei der Beratung von Tierhaltern in Spezialfragen.
Deshalb beantrage ich heute, bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales die Stelle einer oder eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten einzurichten. Die Stelleninhaberin beziehungsweise der Stelleninhaber sollte unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet sein. Sie oder er soll die Verwaltung in Bremen und Bremerhaven in Fragen des Tierschutzes beraten und in Zusammenarbeit mit den Behörden und Einrichtungen des Landes Bremen sowie den Tierschutzverbänden auf die Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen achten. Sie oder er soll vor allem Hinweise auf Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen aus der Bevölkerung entgegennehmen und an die zuständigen Stellen weiterleiten. Außerdem soll sie oder er eine aktive Öffentlichkeitsarbeit in Tierschutzfragen betreiben.
Meine Damen und Herren, der Tierschutz ist seit 1999 als Staatsziel in der bremischen Verfassung verankert. Die Bremische Bürgerschaft hat darüber hinaus im Jahr 2007 die tierschutzrechtliche Verbandsklage auf Landesebene eingeführt. Was jetzt als dritte wichtige Säule für einen umfassenden Tierschutz fehlt, ist die Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle einer oder eines Tierschutzbeauftragten. Lassen Sie uns also dem guten Beispiel Berlins und auch Hessens folgen und den Tierschutz in unserem Bundesland durch die Schaffung einer entsprechenden Stelle verbessern! Ich bitte Sie daher, meinem Antrag zuzustimmen! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Nietz –
von mir aus auch Nitz! –, es wundert mich doch sehr, meine Damen und Herren, dass die Koalition hier eine Abgeordnete der LINKEN in die Bütt schickt.
Es wundert mich deshalb, weil ich mich sehr gefreut hätte, wenn hier die Grünen einmal nach vorn gekommen wären
und dieses Thema einmal mit mir diskutiert hätten, Herr Fecker! Doch, doch! Das System habe ich verstanden! Ich habe nämlich das System verstanden, dass Ihre Fraktion sich immer nach außen hin als Tierschutzpartei darstellt, und wenn es dann um wichtige Tierschutzfragen geht, wirklich kneift und andere Fraktionen, nämlich die Sozialisten, hier in die Bütt schickt. Das habe ich verstanden!
Frau Nitz, zu Ihnen! Sie werfen mir vor, dass meine Forderung nach einem ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten wenig durchdacht wirkt. Zwei Dinge dazu! Zum einen, hätte ich das Wort ehrenamtlich herausgelassen, dann wäre es sicherlich so gewesen, dass Sie mir vorgeworfen hätten: Woher wollen Sie denn das Geld nehmen? Zum anderen, nehmen Sie bitte einmal zur Kenntnis, dass 2007 in Berlin ein ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragter eingerichtet wurde, der, wie gesagt, ebenfalls ehrenamtlich arbeitet, und das von Ihrer Partei! Nehmen Sie das bitte einmal zur Kenntnis! Wenn Sie das jetzt als wenig durchdacht abtun, dann muss ich sagen, hat Ihre Partei das ebenfalls wenig durchdacht.
Ich stelle hier Folgendes fest: Herr Fecker, Ihre Partei, Ihre Fraktion, die sich immer so sehr als die Partei des Tierschutzes aufspielt, wenn es um wichtige Fragen geht, ist, seitdem sie in der Koalition mit der SPD ist, nicht mehr in der Lage, wichtige Tierschutzthemen umzusetzen. Sie lässt sich in Tierschutzfragen von der SPD am Nasenring hier durch die Manege beziehungsweise durch das Parlament führen!
Schauen Sie bitte zu Ihren Parteikollegen nach Baden-Württemberg, Berlin, Hessen oder ins Saarland! Dort haben Ihre Kollegen die Einsetzung eines Tierschutzbeauftragten gefordert oder umgesetzt. Wenn Sie es nicht schaffen, das bei Ihrem roten Koalitionspartner durchzudrücken, tut mir das leid, zeigt aber eindeutig, wie wichtig Ihnen dieses Thema ist! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Anzahl der Übergriffe auf Polizeibeamte hat in den letzten Jahren erschreckende Ausmaße angenommen. Mittlerweile werden jährlich mehr als 27 000 Beamte selbst Opfer von Gewalt. Gestiegen ist dabei übrigens – und das sollte man an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen – die Zahl der Übergriffe von Links- und Rechtsextremisten auf Uniformträger. Linksextremisten haben im vergangenen Jahr in 1 350 Fällen Polizeibeamte angegriffen. Das ist eine Steigerung um 120 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Angriffe von Rechtsextremisten, das waren 530 im vergangenen Jahr, nahmen um fast 75 Prozent zu.
Der Respekt vor den Vertretern von Recht und Ordnung ist, und das belegen alle Statistiken, weitestgehend verloren gegangen. Zwar sind die Beamten noch kein Freiwild, aber die Hemmschwelle mancher Zeitgenossen, selbst Gewalt anzuwenden, nimmt dramatisch zu. War der Schutzmann einst eine respektierte und geachtete Person, gilt es heutzutage in manchen Kreisen schon fast als schick, sich mit Ordnungshütern auch mit Gewalt anzulegen.
Das sieht auch Prof. Dr. Andreas Zick. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung und hat schon im vergangenen Jahr auf die steigenden Übergriffe auf Polizeibeamte in der „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ wie folgt hingewiesen, ich zitiere: „Die Beamten werden oft nicht mehr ernst genommen, und nach der Tat ziehen die Täter keine Lehren aus ihrem Verhalten, sondern verdrehen die Tatsachen, womit einer Wiederholung nichts mehr im Wege steht. Eine andere Gruppe von Tätern sagt sich, ich kann mir viel erlauben, mir passiert eh nichts.“
Meine Damen und Herren, das ist traurige Realität, mit der sich Polizeibeamte täglich konfrontiert sehen. Den Ausspruch „die Polizei, dein Freund und Helfer“ kehren viele um in „die Polizei, dein Feind und Gegner“. Auch in Bremen und Bremerhaven geben die Zahlen der Gewalttaten gegen Polizeibeamte Anlass zur Sorge. So hat der Senat in der Fragestunde der letzten Bürgerschaftssitzung auf meine Initiative hin bestätigt, dass im vergangenen Jahr 682 Übergriffe, das sind immerhin fast zwei Übergriffe pro Tag, gegen Bremer und Bremerhavener Polizeibeamte registriert wurden, was eine deutliche Steigerung zum Vorjahr darstellt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Meine Damen und Herren, der Staat muss auf diese Entwicklung angemessen, aber wirkungsvoll reagieren, und da stehen wir Abgeordnete in der Pflicht, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Polizeibeamte umfassend vor Übergriffen geschützt werden. Das können wir im präventiven wie auch im repressiven Bereich tun. Da können wir uns sicherlich darüber unterhalten, ob man zum Beispiel im präventiven Bereich die Ausstattung der Polizeibeamten verbessert oder aber die Stundenzahl für das Einsatztraining im Rahmen der Aus- und Fortbildung heraufsetzt oder vielleicht auch stärker und früher bei den Schulen ansetzt, um den Kindern deutlich zu machen, dass Gewalt jeglicher Art nichts bringt und dass es Sanktionen oder Strafen nach sich zieht.
Wir müssen aber auch prüfen, ob die repressiven Maßnahmen angesichts der steigenden Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte eigentlich noch zeitgemäß sind. Ich hatte, Sie werden sich sicherlich erinnern, im letzten Jahr ein Antrag in die Bremische Bürgerschaft eingebracht, der eine Strafverschärfung bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte forderte. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen abgelehnt.
Jetzt liegt uns ein Antrag der CDU vor, der zumindest in dieselbe Richtung zielt, das ist zu begrüßen. Vor allem Punkt 4 des Antrags, der sich mit der Forderung der Gewerkschaft der Polizei befasst, einen Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten zu schaffen, wird von mir ausdrücklich begrüßt, denn dieser neue Straftatbestand schließt eine bestehende Rechtslücke im Strafrecht, weil zukünftig dann auch Angriffe auf Polizeibeamte, die sich in keiner Vollstreckungssituation befinden, geahndet werden können. Außerdem hätte dieser neue Straftatbestand zur Folge, dass Randalierer zukünftig für Flaschen- und Steinwürfe gegen Polizeibeamte zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn diese Wurfgeschosse die eingesetzten Beamten nicht treffen. Denn schon allein der Wurf in Richtung der Beamten stellt dann einen tätlichen Angriff dar, der strafrechtlich zu sanktionieren wäre. Deshalb werde ich dem CDU-Antrag zustimmen.
Ganz wichtig erscheint mir abschließend, dass der Staat hinter seinen Beamten steht, wenn es um die Gewalt gegen Ordnungshüter geht, und das nicht nur bei der Strafverfolgung, sondern auch schon bei der öffentlichen Wahrnehmung. Erst gestern konnte man in „Spiegel-Online“ lesen, dass zwei Jugendliche einen Bundespolizisten im niederrheinischen Wesel zusammengeschlagen und ihm schwere Verletzungen am Kopf, Unterleib und der Hand zugefügt haben. Dieser Vorfall ereignete sich bereits vor drei Monaten, und es ist der Recherche des „Spiegel-Online“-Redakteurs Jörg Diehl zu verdanken, dass diese schlimme Gewalttat überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt ist. Auf Nachfrage des Redakteurs, warum man diese Tat denn nicht öffentlich gemacht hat, teilte die Weseler Kreisbehörde mit, dass man den Vorfall
damals für nicht so wichtig erachtet hatte; Angriffe auf Polizisten kämen inzwischen sehr häufig vor.
Meine Damen und Herren, solch eine Aussage ist beschämend, und ich hoffe, dass dieses Statement eine unglückliche Einzelmeinung war. Polizeibeamte müssen die Gewissheit haben, dass der Staat hinter den Beamten steht und es eben nicht normal ist, Gewalt gegen Polizeibeamte auszuüben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion der LINKEN legt uns heute einen Antrag mit dem Titel „Steuerhinterziehung verhindern“ vor. Das hört sich auf den ersten Blick einmal sehr gut an und kommt bestimmt auch bei den Steuer zahlenden Bürgern in Bremen und Bremerhaven gut an. Wer sich aber etwas näher mit dem Antrag beschäftigt, wird sehr schnell merken, dass es hier größtenteils wieder nur einmal um die übliche Neiddebatte geht, die von den LINKEN geschürt wird. Das ist schon in der Einleitung des Antrags ersichtlich.
Nicht nur das, sondern DIE LINKE arbeitet auch mit Halbwahrheiten, was das aufgeführte Zahlenmaterial angeht. Ich kann mich noch gut daran erinnern, Herr Rupp, dass Ihre Fraktion DIE LINKE und vor allem Sie der rot-grünen Landesregierung mehrfach – und ich denke da zum Beispiel an Auseinandersetzungen in der Haushaltsdebatte – vorgeworfen haben, unseriöses Zahlenmaterial vorzulegen. Sie, Herr Rupp, stehen mit diesem Antrag der Landesregierung in nichts nach.
Lassen Sie mich das an einigen Beispielen deutlich machen! In der Einleitung Ihres Antrags wird davon gesprochen, dass fundierten Steuerschätzungen zufolge dem deutschen Gemeinwesen jährlich etwa 30 Milliarden Euro aufgrund von Steuerhinterziehung entgehen. Bei der genannten Zahl von 30 Milliarden Euro handelt es sich um eine Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft, der Fachgewerkschaft der Steuerverwaltung, in der unter anderem Betriebsprüfer und Steuerfahnder organisiert sind. Hier besteht
gen im Jahr 2008 geprüft wurden und dass die Hansestadt laut Benchmarking-Bericht 2008 damit auf dem 14. Platz von 16 Bundesländern liegt. Das ist zwar grundsätzlich richtig, Herr Rupp, was allerdings den Prüfungsturnus angeht, so liegt Bremen mit 4,5 Jahren bei Großbetrieben und 12,6 Jahren bei Mittelbetrieben im bundesweiten Vergleich jeweils auf dem fünften Platz von 16 Bundesländern, was DIE LINKE in ihrer umfangreichen Antragsbegründung natürlich verschweigt.
Das Einzige, was ich dem Antrag abgewinnen kann, ist der letzte Punkt, und dem kann ich auch zustimmen, das ist nämlich die Forderung nach einer Bundesratsinitiative für die Übernahme der Steuerverwaltung durch den Bund. Die Steuerverwaltung muss von den Ländern auf den Bund übergehen, um die Gleichmäßigkeit der Steuererhebungen in Deutschland zu gewährleisten. Es ist heute so, dass gleiche Steuersachverhalte je nach Bundesland von den Finanzämtern unterschiedlich beurteilt werden. Was zum Beispiel in Bayern anerkannt wird, kann in Brandenburg als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch gewertet werden und zu Steuernachzahlungen führen. Um Steuergerechtigkeit herbeizuführen, bedarf es deshalb einer Steuererhebung durch den Bund. Ich beantrage daher, über die Forderungen des Antrags getrennt abzustimmen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Nitz, auf den Hinweis des CDU-Fraktionsvorsitzenden Herrn Röwekamp, dass Sie ja die letzten Jahre im Parlament nicht dazu genutzt haben, um hier Diätensenkungen einzuläuten, haben Sie eben geantwortet, dass Sie sich in den letzten Jahren deutlich in Fragen der Diätenerhöhung positioniert haben. Ja, das haben Sie, Frau Nitz, und Ihre Fraktion auch, Sie haben nämlich dafür gestimmt! Es gab im vorletzten Jahr einen Antrag von mir, die
Diäten deutlich zu senken, und Ihre Fraktion hat diesen Antrag abgelehnt.
Sich jetzt hier hinzustellen und zu behaupten, dass Sie sich eindeutig positioniert haben – –. Sie haben sich positioniert: für eine Erhöhung und gegen die Senkung! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, ich hatte eben einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, und zwar zum Punkt „Strafrechtliche und zivilrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern abschaffen“. Den Antrag habe ich gestern eingebracht. Ich beantrage, dass dieser Punkt verbunden wird mit dem Tagesordnungspunkt der CDU, Strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch abschaffen, der heute Nachmittag aufgerufen wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich meinen Redebeitrag mit einem Zitat beginnen! Es ist das Zitat eines Missbrauchsopfers, das nach 35 Jahren sein Schweigen gebrochen hat und seitdem für die Rechte von sexuell missbrauchten Kindern kämpft. Ich zitiere: „Sexuelle Gewalt ist das Ende der Kindheit und der Beginn lebenslanger Leiden an Körper und Seele. Scham und Schuldgefühle manifestieren sich durch das gesetzlich verordnete Schweigen. Dadurch wird das Verbrechen in der Gesellschaft tabuisiert. Wenn Opfer dem Leid keine Worte geben dürfen und über den Schmerz nicht frei sprechen können, zerbrechen sie.“
In Deutschland werden jährlich mehr als 12 000 Fälle von sexuellem Missbrauch angezeigt. Die Dunkelziffer liegt bedeutend höher. Experten sprechen von bis zu 300 000 Kindern, die pro Jahr sexueller Gewalt zum Opfer fallen – eine, wie ich finde unfassbare Zahl.
Durch die schockierenden Missbrauchsvorfälle in der katholischen und auch evangelischen Kirche sowie an einigen Schulen ist das Thema Kindesmissbrauch wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Nicht nur die Presse, auch die Politik nimmt sich endlich wieder dieses traurigen Themas an, das ist richtig und wichtig. Die Opfer von Kindesmissbrauch können sich aus Angst und Scham häufig erst nach Jahrzehnten mit dem Erlebten öffentlich auseinandersetzen. Juristisch haben die jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfälle deshalb keine Folgen für die Täter, was ich als sehr schlimm empfinde. Für eine strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung der Peiniger ist es schon zu spät, denn die Verjährungsfristen sind bereits oftmals eingetreten. Verbände und Initiativen haben in den letzten Jahren immer wieder auf dieses Problem hingewiesen, allerdings ohne Gehör in der Politik zu finden. Noch vor zwei Jahren hat der Deutsche Bundestag eine Petition von vielen Tausend Bürgerinnen und Bürger abgelehnt, mit der eine Aufhebung von strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch an Kindern gefordert wurde. Damals waren sich SPD, CDU, FDP, Grüne und LINKE einig, dass man die bestehenden Verjährungsfristen so belassen sollte. Erst nach den jetzt bekannt gewordenen skandalösen Missbrauchsfällen setzt offenbar ein Umdenken bei den Parteien ein. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion beantragt jetzt, die strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern ganz abzuschaffen. Derzeit verjähren diese Delikte nach zehn Jahren, für besonders schwere Fälle gilt eine Frist von 20 Jahren. Grundsätzlich ist dieser Antrag zu begrüßen, er greift allerdings zu kurz, weil darin eben nur auf die strafrechtliche Verjährung und somit auf die Strafverfolgung der Täter abgestellt wird. Mindestens genauso wichtig ist aber eine Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, damit dem materiellen Anspruch der Opfer Genüge getan wird. Ich habe deshalb den vorliegenden Dringlichkeitsantrag eingereicht, der neben einer Abschaffung der strafrechtlichen Verjährung auch die Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern fordert. Die Abschaffung von zivilrechtlicher Verjährung ist deshalb so wichtig, weil Schadensersatzansprüche bei sexueller Gewalt an Kindern heute bereits nach drei Jahren, beginnend nach Vollendung des 21. Lebensjahrs, erloschen sind. Im Klartext heißt das: Wer 25 Jahre alt ist, kann in der Regel keine zivilrechtlichen Forderungen gegen den Täter geltend machen. Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt damit paradoxerweise die Täter, denn viele Opfer können sich oftmals erst nach Jahrzehnten mit dem erlittenen Verbrechen auseinandersetzen und darüber öffentlich sprechen. Dann aber ist es nach heutiger Rechtslage zu spät, um noch Entschädigungsforderungen für das ihnen zugefügte Leid gegen die Täter geltend zu machen. Oftmals müssen minderjährige Opfer von sexueller
Gewalt sogar mit Verleumdungsklagen rechnen, wenn sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen.
Wollen wir das wirklich so weiter anschauen? Ich denke nicht! Wir brauchen deshalb eine Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch an Kindern im Straf- und Zivilrecht, damit die Opfer auch noch Jahrzehnte nach der Tat entsprechende Schadensersatzansprüche geltend machen können, zum Beispiel für Therapiekosten, die den Betroffenen oftmals bis ins hohe Alter entstehen. Nach meiner Auffassung muss der Täter diese und alle anderen Folgekosten des von ihm begangenen sexuellen Missbrauchs tragen. Die heute geltende Regelung zur zivilrechtlichen Verjährung verhindert das. Das darf es in Zukunft nicht mehr geben.
Ich komme zum Schluss! Mit der in meinem Antrag geforderten Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen unterstreichen wir die Bereitschaft der Gesellschaft, das lebenslange Leid der Opfer sexueller Gewalttaten anzuerkennen. Wir geben ihnen so die Gewissheit, dass der Staat auch noch Jahrzehnte nach dem Verbrechen auf ihrer und nicht auf der Seite der Täter steht, wenn es um den Ausgleich des materiellen Schadens geht. Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Menschenhandel und Zwangsprostitution sind die einträglichsten Geschäfte der organisierten Kriminalität. Die Gewinne bei diesen Deliktfeldern sind wesentlich höher als beim Waffen- oder auch Drogenhandel. Geringe Investitionskosten und hohe Gewinnspannen machen dieses schmutzige Geschäft deshalb auch so lukrativ. Nach einem Bericht des Bundeskriminalamts erwirtschaftet eine Zwangsprostituierte zwischen 35 000 und 100 000 Euro pro Jahr – steuerfrei, versteht sich! Opfer des Menschenhandels sind überwiegend Frauen, das wurde hier schon gesagt. Die UNO schätzt, dass sich in Deutschland etwa 200 000 Frauen unter Zwang
prostituieren – eine, wie ich finde, äußert erschreckende Zahl, meine Damen und Herren. Dem gegenüber stehen bundesweit leider nur 500 abgeschlossene Ermittlungsverfahren, davon entfallen auf das Bundesland Bremen für das Jahr 2008 gerade einmal 32 Verfahren.
Mindestens 75 Prozent der Zwangsprostituierten kommen heute aus Osteuropa, und hier sind es viele aus Bulgarien und Rumänien. Dieser Umstand dürfte mit dem Beitritt der beiden Länder am 1. Januar 2007 in die EU zusammenhängen, wodurch Einreise, Aufenthalt und Arbeitsbestimmungen wesentlich erleichtert wurden. Dennoch sind es nicht nur Osteuropäerinnen, die dem modernen Sklavenhandel hier in Deutschland zum Opfer fallen; immer mehr Frauen aus Westafrika, vornehmlich aus Nigeria oder Ghana, werden zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und unter Vortäuschung falscher Tatsachen nach Deutschland gelockt. Hier werden sie dann unter Androhung von Gewalt oder durch Gewalt gefügig gemacht. Diese Entwicklung ist auch in Bremen zu beobachten, wie eine Razzia des Bundeskriminalamtes Anfang Februar dieses Jahres in der Hansestadt gezeigt hat. Die Beamten konnten 14 Afrikanerinnen feststellen, die zur Prostitution gezwungen wurden.
Opfer von Frauenhandel, die sich aus ihrer Situation befreien konnten oder die durch die Polizei befreit wurden, sind häufig schwer traumatisiert und bedürfen psychosozialer Betreuung, um die körperlichen und seelischen Schäden zu beheben. Deshalb ist auch jede Initiative hier im Parlament zu unterstützen, die dazu beiträgt, das Leiden der Zwangsprostituierten zu mildern und die Strafverfolgung der Menschenhändler und Zuhälter voranzutreiben.
Der uns hier nun vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Ich befürworte deshalb, dass sich Opfer von Zwangsprostitution einer psychologisch-therapeutischen Behandlung unterziehen können und diese Kosten auch staatlicherseits getragen werden. Auch befürworte ich, dass die Beratungsstellen die notwendigen finanziellen Mittel erhalten, um langfristig eine umfassende Betreuung der Opfer durchführen zu können, auch wenn wir gerade gehört haben, dass das für das nächste Jahr auch sichergestellt ist. Zur Finanzierung dieser Mehrausgaben sollte verstärkt die Gewinnabschöpfung der Täter durchgeführt werden. Diese Gewinnabschöpfung ist konsequent bei den Menschenhändlern und Zuhältern einzufordern, die sich am Leid der Zwangsprostituierten finanziell bereichert haben. Wir reden hier immerhin von etwa 37 Millionen Euro, die nach Expertenschätzungen durch Zwangsprostitution und Menschenhandel jedes Jahr in Bremen erwirtschaftet werden.
Die anderen beiden Punkte des Antrags werde ich allerdings nicht mittragen. Ich denke, Deutschkurse für Zwangsprostituierte sind zumindest im Hinblick auf das Strafverfahren und auch im Hinblick
auf die Zeugenaussagen bei der Polizei und vor Gericht nicht notwendig, denn dafür gibt es vereidigte Dolmetscher, die hierfür zur Verfügung stehen. Deshalb beantrage ich auch, über die einzelnen Punkte dieses Antrags heute getrennt abzustimmen.
Was den Dringlichkeitsantrag der SPD und der Grünen zu diesem Thema angeht, werde ich ihn ablehnen, denn er ist mir in einigen Punkten etwas zu schwammig. Da wird unter anderem gefordert, dass man Zwangsprostituierte zukünftig angemessen unterzubringen hat. Ich frage mich, was verstehen Sie unter angemessen? Bedeutet das, dass Zwangsprostituierte in den letzten Jahren in Bremen und Bremerhaven durch die Opferschutzverbände und staatlichen Stellen nicht angemessen untergebracht worden sind? Da wird der Senat an anderer Stelle aufgefordert zu prüfen, welchen ausländerrechtlichen Status Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution erlangen können. Ich frage mich, mit welchem Ziel? Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind ja eindeutig und werden in Bremen und Bremerhaven auch umgesetzt – also warum einen Prüfauftrag erteilen? Das halte ich für nicht notwendig. Ich werde daher den Antrag der Regierungskoalition ablehnen.
Was mir eigentlich in beiden Anträgen fehlt, ist die Forderung, die Zusammenarbeit mit den Behörden der Herkunftsländer zu intensivieren, damit den Opfern von Zwangsprostitution und Menschenhandel auch nach ihrer Rückkehr in ihre Heimatländer keine Repressalien drohen. Der Presse konnte man vor etwa sechs Wochen entnehmen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Innenbehörde und auch einigen Ländern sehr schwierig ist, wenn es um die Frage der Personalienfeststellung oder um die Frage der Beantragung von Passersatzpapieren geht. Sicherlich ist die Zusammenarbeit mit diesen Ländern nicht besser in der Frage: was passiert eigentlich mit den Zwangsprostituierten, wenn sie wieder in ihre Heimatländer zurückgeführt werden? Werden sie dann vor staatlichen Repressalien geschützt? Ich bin der Auffassung, dass unsere Verantwortung für die Menschen, die in diesem Bundesland Opfer von Zwangsprostitution geworden sind, nicht an den Grenzen Bremens endet und auch nicht nur auf die Zeit ihres Aufenthalts in Deutschland begrenzt ist. Deswegen geht meine Bitte an die Innenbehörde, dass auch weiterhin die Zusammenarbeit mit den Ländern, in die Zwangsprostituierte zurückgeführt werden, intensiviert wird, damit diesen Zwangsprostituierten auch nach ihrer Rückkehr keine staatlichen Nachteile entstehen. – Vielen Dank!
Ich frage den Senat:
Erstens: Wie viele Übergriffe auf Polizeibeamte wurden 2009 im Land Bremen registriert?
Zweitens: Wie viele Polizeibeamte wurden durch diese Übergriffe verletzt?
Drittens: Wie viele dieser Übergriffe waren Widerstandshandlungen nach Paragraf 113 StGB?
Herr Senator, Sie haben eben gesagt, dass Sie nicht sagen können, wie viele Polizeibeamte verletzt wurden. Das wird doch registriert, und zwar zumindest im Wachbuch, wenn ich mich recht erinnere. Sobald eine Verletzung erfolgt, ein Arzt aufgesucht und gegebenenfalls auch der Dienst abgebrochen werden muss, wird das doch registriert. Warum können Sie trotz dieser Registrierung nicht
mitteilen, wie viele Polizeibeamte bei Übergriffen verletzt wurden?
Herr Senator, können Sie etwas zu den Fällen von 2008 sagen, ob es sich hierbei um eine Steigerung der Übergriffe handelt oder um eine Verringerung?
Ich frage den Senat:
Erstens: Sind oder waren die Schura Bremen Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V., deren ehemaliger Vorsitzender Herr Mehmet K. im Verfassungsschutzbericht 2008 der Freien Hansestadt Bremen im Kapitel „Ausländischer Extremismus und Terrorismus“ auf Seite 31 namentlich erwähnt ist, oder Funktionäre beziehungsweise Mitglieder dieser islamischen Dachorganisation Beobachtungsobjekte des
Bremer Landesamtes für Verfassungsschutz nach Paragraf 3 Absatz 1 BremVerfSchG?
Zweitens: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Verbindungen der Schura Bremen Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V. beziehungsweise ihren Funktionären oder Mitgliedern zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e. V., IGMG, die vom Landesverfassungsschutz Bremen als eine islamisch-extremistische Organisation geführt wird – Verfassungsschutzbericht 2008, Seite 76 –, vor, und wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Ortsvereine Hemelingen, Blumenthal, Huchting und Tenever der IGMG Mitglieder der Schura Bremen Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V. sind?
Drittens: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die Schura Bremen Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V. am 30. Juli 2009 eine „Erklärung der islamischen Organisationen in Bremen zur zunehmenden Islamophobie/Islamfeindlichkeit in Deutschland“ gemeinsam mit dem vom Verfassungsschutzamt der Freien Hansestadt Bremen als islamisch-extremistisch eingestuften Islamischen Kulturzentrum Bremen, IKZ, und der ebenfalls vom Bremer Verfassungsschutz beobachteten Organisation Islamische Föderation Bremen, IFB, unterzeichnet hat?
Herr Senator, liegen Ihnen Informationen vor, wie hoch der Prozentsatz der Menschen im muslimischen Glauben im Land Bremen ist, der durch die Schura Bremen islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V. repräsentiert wird, und wie viele muslimische Organisationen im Land Bremen gehören nicht der Schura an?
Ich frage den Senat:
Erstens: Gibt es vonseiten des Senats Bedenken gegen die Einführung eines eigenen Kfz-Kennzeichens mit dem Unterscheidungskennzeichen BHV für die Seestadt Bremerhaven?
Zweitens: Wenn ja, welche Bedenken sind das?
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie keinerlei Bedenken gegen die Einführung haben?
Der Magistrat hat auf eine Anfrage der BIW am 23. September 2009 beschlossen, dass eine Einführung gegebenenfalls nur mit Einverständnis des Senators, also von Ihnen, erfolgen könnte. Deswegen noch einmal meine Frage: Bestehen Ihrerseits Bedenken?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich stelle heute den Antrag, den Paragrafen 27 Absatz 2 des Bremischen Jagdgesetzes zu ändern. Mit diesem Antrag soll bewirkt werden, dass der Abschuss von Hunden und Katzen im Jagdrevier zukünftig nicht mehr willkürlich und grundlos, sondern nur dann erfolgen darf, wenn das Haustier auch tatsächlich dem Wild nachstellt und es gefährden könnte.
Nach den derzeitigen landesgesetzlichen Regelungen kann ein Hund von einem Weidmann im Jagdrevier erschossen werden, sobald sich das Tier außerhalb der Einwirkung seines Herrn befindet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der frei laufende Hund tatsächlich gewildert hat oder nicht. Befindet sich der Hund außerhalb der Einwirkung seines Herrn, darf der Jäger abdrücken, quasi auf Verdacht. Die Definition „Einwirkung seines Herrn“ ist natürlich ausgesprochen dehnbar und Auslegungssache. In dem Buch „Der Jäger und sein Recht“ ist zu diesem Thema Folgendes zu lesen, ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: „Es reicht, wenn die Aufsichtsperson sich nicht um den Hund kümmert, sondern sich zum Beispiel mit einer anderen Person unterhält.“ Dann hat der Jäger schon die Befugnis, den Hund zu erschießen. Ich halte das für eine recht zweifelhafte Definition.
Bei Katzen ist die derzeitige Bremer Rechtslage noch fragwürdiger. Den Stubentigern unterstellt man schon das Wildern, wenn sie sich mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt aufhalten. Ob sie nun gelassen in der Sonne liegen oder Ungeziefer wie zum Beispiel Mäusen nachstellen – der Jäger darf sie erschießen, sobald das Entfernungskriterium von 200 Metern überschritten ist. Dabei weiß man doch heute, dass die Reviergröße eines Katers durchaus 1 000 Quadratmeter betragen kann. Kater wildern also nicht au