Das Inkrafttreten des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist für den 1. Januar 2011 vorgesehen. Mit Mitteilung des Senats vom 20. April leitete der Senat der Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu. Die Bürgerschaft überwies den Entwurf in ihrer Sitzung vom 19. Mai 2010 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, zukünftig Medienausschuss genannt. Mit Mitteilung vom 13. Juni 2010 leitete der Senat der Bürgerschaft den Entwurf eines Gesetzes zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit der Bitte um Beschlussfassung zu. Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Gesetz in ihrer Sitzung am 24. August 2010 in erster Lesung beschlossen und an den Medienausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mehrmals – zuletzt in seiner Sitzung am 27. August 2010 – beraten.
Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet neben der Überarbeitung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags in Artikel 1 auch redaktionelle Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags in Artikel 2 und des Deutschlandradiostaatsvertrags in Artikel 3. Die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags basiert auf dem Evaluierungsbericht des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung und hat eine Verbesserung des Jugendschutzes in Rundfunk- und Telemedien zum Ziel. Im Ergebnis soll an dem bestehenden Modell der regulierten Selbstregulierung
festgehalten und dies deutlich verbessert werden. Ziel ist nicht eine verstärkte staatliche Kontrolle. Im Bereich der Internetangebote wird das bereits für Trägermedien geltende Alterseinstufungs- und Alterskennzeichnungssystem eingeführt, wobei die jeweiligen Alterskennzeichnungen von anerkannten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums festgelegt werden. Mit der Möglichkeit der Alterskennzeichnung werden keine neuen Pflichten für Anbieter begründet, sondern für diese weitere Möglichkeiten zur Erfüllung der ohnehin schon bestehenden jugendschutzrechtlichen Pflichten geschaffen. Diese bestehen darin zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigende Angebote wahrnehmen können. Neu für die Anbieter ist die Möglichkeit, diese Pflicht durch eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten in Kombination mit der Programmierung für Jugendschutzprogramme zu erfüllen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich dabei um ein nutzerautonomes Instrument handelt und nicht um eine netzseitige Sperre. Den Eltern wird durch den Einsatz einer entsprechenden Software ermöglicht, für ihre Kinder den Zugang zu bestimmten Inhalten im Internet zu beschränken. Neben der Programmierung von nutzerautonom eingesetzten Jugendschutzprogrammen haben Anbieter wie bisher die Möglichkeit, durch geeignete Zugangssysteme den Zugang auf Nutzer zu beschränken, die das erforderliche Alter nachweisen, oder ihre Angebote im Hinblick auf Zeit und Umfeld zu beschränken. Der Ausschuss weist darauf hin, dass – anders als zum Teil in der Öffentlichkeit diskutiert – durch die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags keine Ausweitung des Anbieterbegriffs auf Zugangsprovider stattfindet. Wie bisher besteht keine Pflicht für Internetzugangsanbieter, Inhalte zu kennzeichnen oder zu sperren. In einer Protokollerklärung, die von der Freien Hansestadt Bremen mit initiiert wurde, unterstreichen die unterzeichnenden Länder noch einmal, dass die technische Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen nicht dazu führen dürfe, dass anderweitige Schutzvorkehrungen verpflichtend vorgeschrieben werden. Ferner stellen sie fest, dass die Kontrollpflichten von Anbietern für fremde Inhalte auch im Rahmen von Foren und Blogs durch diesen Staatsvertrag nicht erweitert werden. Zu erwähnen ist schließlich noch, dass durch die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags „jugendschutz.net” nunmehr auf Dauer finanziell abgesichert wird. „Jugendschutz.net” ist eine Einrichtung aller Länder und hat den Auftrag, jugendschutzrelevante Angebote im Internet zu überprüfen und auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zu drängen. Als Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Ausschuss der Bürgerschaft (Landtag), den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu ratifizieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich auf der Besuchertribüne recht herzlich Migrantinnen und Migranten, Besucher der Fraktion DIE LINKE, begrüßen. – Herzlich willkommen in der Bremischen Bürgerschaft!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Bericht, den Frau Troedel uns vorgestellt hat, ist ja die Historie des 14. Vertrags erwähnt. Ich möchte noch auf zwei bis drei inhaltliche Punkte eingehen! Vorab aber: Wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion begrüßen es ausdrücklich, dass die Ministerpräsidenten und die Ministerpräsidentinnen sich zum Ziel gesetzt haben, sich für einen besseren Jugendschutz einzusetzen.
Der jetzt vorgelegte Jugendmedienschutzstaatsvertrag soll Jugendliche vor Inhalten, die die Entwicklung gefährden, schützen. Ich möchte auf zwei Punkte an dieser Stelle eingehen, wie dies erreicht werden kann. Zum einen, Frau Troedel hat es in dem Bericht ausgeführt, gibt es die Möglichkeit, dass Anbieter ihre Internetseiten klassifizieren können, genauso wie wir es bei Filmen schon kennen, geeignet ab sechs, zwölf, 16, 18 Jahren. Interessierte haben dann die Möglichkeit, auf ihren Computern eine Software zu installieren. Diese Software wird dann diese Kennzeichnung entsprechend auslesen und die Inhalte darstellen oder eben nicht. An dieser Stelle gibt es eventuell ein Problem. Wir haben es heutzutage, das haben wir schon mehrfach besprochen, nicht nur mit normalen Computern zu tun. Es gibt mobile Endgeräte, Telefone, iPods, iTablets und wie die Geräte alle heißen. Die Frage, die man an dieser Stelle stellen muss, und das ist bisher noch nicht beantwortet: Wird es diese Software, die die Provider darstellen sollen, wirklich auch für sämtliche Betriebssysteme geben? Wird es diese Filtersoftware auch für sämtliche Endgeräte geben? Dieser Punkt ist meines Erachtens noch nicht geklärt.
Eine weitere Möglichkeit ist, ich will es einmal sagen, eine Art Öffnungszeit für Internetseiten. Der Vertrag spricht hier von Sendezeitbegrenzung. Ich kann also bestimmte Inhalte, die entwicklungsgefährdend sind, nur zwischen 23 und 6 Uhr darstellen. Das klingt auch erst einmal gut. An dieser Stelle muss man auch vorsichtig sein. Natürlich haben Sie die ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Möglichkeit, diese Inhalte mit einer Software nachts herunterzuladen und es sich tagsüber anzuschauen. Das bedeutet, diese Öffnungszeit im Internet, so nenne ich es, können Sie auch relativ einfach umgehen. Man darf sich an dieser Stelle jetzt nicht der Illusion hingeben, es würde mit diesem Vertrag alles abschließend geregelt werden. Daraus kann man einen Schluss ziehen, und der ist relativ einfach: Technik löst keine Probleme an dieser Stelle. Der Einsatz von Software ersetzt keine medienkritische Erziehung.
Was benötigen wir dafür, um eben diese Erziehung sicherzustellen? Es werden an den Schulen und in den Kindergärten Medienpädagogen benötigt, aber, und das ist mir sehr wichtig, nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Eltern sollten Adressaten solcher Angebote sein. In Bremen sind wir an dieser Stelle relativ gut aufgestellt. Ich begrüße es ausdrücklich für die SPD-Bürgerschaftsfraktion, dass der Senat mit dem runden Tisch „Bremische Medienkompetenz“ hier einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht hat, um Anbieter in Bremen zusammenzubringen und solche Angebote weiter auszubauen. Als SPD-Bürgerschaftsfraktion empfehlen wir also die Zustimmung zu diesem Vertrag. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, was bleibt mir da eigentlich noch zu sagen? Frau Troedel ist ausgiebig auf den Bericht des Ausschusses eingegangen. Wir haben uns in unserer Fraktion intensiv mit dem Thema des 14. Rundfunk- änderungsstaatsvertrags beschäftigt. Zunächst überwog ein wenig die Skepsis, inwieweit durch diesen Staatsvertrag die Informationsfreiheit und die Netzneutralität eingeschränkt werden. Diese Bedenken wurden zwischenzeitlich aber durch die vollzogenen Änderungen und insbesondere durch die Protokollerklärung, die von Bremen initiiert wurde, weitestgehend ausgeräumt.
Der Medienausschuss hat sich in zwei oder drei Sitzungen mit dem Staatsvertrag beschäftigt. Auch hier hatten wir einen Gast, nämlich den Medienpädagogen und ehemaligen USK-Prüfer Herrn Gerstmann. Ich muss sagen, der Vortrag von Herrn Gerstmann hat mich dann endgültig überzeugt, dass diesem Vertrag zuzustimmen ist. Unser Kollege Hamann ist schon ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
darauf eingegangen. Natürlich genügt ein Gesetz allein nicht. Es bleibt nun abzuwarten, ob der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt. Dazu gehört natürlich noch ein bisschen mehr als ein Stück Papier, das unterschrieben wird. Ich denke aber, wir sind da zumindest auf einem ganz guten Weg. Die FDP-Fraktion wird also zustimmen. Liebe Präsidentin, ich habe jetzt eine Minute ausgeschöpft, ich würde Sie bitten, mir vier Minuten für die nächsten Tagesordnungspunkte gutzuschreiben. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Den Jugendmedienschutzstaatsvertrag haben nicht nur wir in unserem Medienausschuss kontrovers diskutiert, sondern auch bundesweit hat dieses Thema viele Internetforen beschäftigt, war Gegenstand von vielen Artikeln in Zeitungen, wurde auch in Fernsehbeiträgen genau analysiert, und immer unter der Fragestellung: Wird die Freiheit des Internets durch diesen Jugendmedienschutzstaatsvertrag beschnitten? Wir sind als Ausschuss zu der klaren Auffassung gekommen, dass dies nicht der Fall ist. Gleichwohl haben wir uns aber mit der Frage intensiv auseinandergesetzt, ob überhaupt ein Staatsvertrag den Jugendschutz sichern und verbessern kann. Das kann man mit einem gedehnten Jein beantworten, da das Grundproblem, welches wir immer haben, wenn wir Staatsverträge verabschieden, ist, dass wir oft den technischen Möglichkeiten hinterherhinken. Herr Richter hat ja eben noch einmal deutlich gemacht, und Herr Hamann hat auch darauf hingewiesen, dass man nur sehr bedingt Jugendliche vor gefährdenden Inhalten schützen kann.
Wir haben uns als Ausschuss die Mühe gemacht, eine Anhörung zu organisieren, in der alle Seiten zu Wort gekommen sind. Herr Gerstmann hat als Fachmann – er geht in die Schulen, klärt Jugendliche auf und diskutiert mit ihnen über Datenschutz und Medienschutz – einfach deutlich gemacht, dass wir in Bremen viel stärker als bisher eine Servicestelle brauchen, die Lehrerinnen, Lehrer und Eltern unterstützt, um Jugendliche im Umgang mit dem Internet fit zu machen. Dort müssen wir noch mehr tun, das will ich hier auch deutlich sagen. Wir wollen uns auch als grüne Fraktion dafür einsetzen, dass dies noch besser wird. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Frau Holsten als Chefin der Landesmedienanstalt hat ganz klar gesagt, indem sie uns jugendgefährdende Inhalte vorgeführt hat, dass wir auch rechtliche Sanktionsmöglichkeiten brauchen, um schwarzen Schafen nicht nur Strafen anzudrohen, sondern sie auch strafrechtlich verfolgen zu können. Ich glaube, man braucht beide Seiten. Man sollte diesen Staatsvertrag jetzt nicht hochjubeln, man darf ihn aber auch nicht verteufeln. Er ist ein Baustein zur Verbesserung des Jugendschutzes, nicht mehr und nicht weniger. Deswegen plädieren wir heute auch dafür, diesem Staatsvertrag zuzustimmen. Wir bedanken uns auch noch einmal beim Senat, dass durch die Verhandlungen – das ist nicht immer leicht – diese Protokollerklärung auf der CdS-Ebene oder auf der Ministerpräsidentenkonferenz erreicht wurde. Das war ein Stück Arbeit. Das haben wir zusammen mit Hamburg und dem Saarland geschafft. Es ist auch gut, dass die Grünen in drei Ländern regieren. Dafür hat es auf alle Fälle geholfen. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie ja schon alle mitbekommen haben, sprechen wir über Medienjugendschutz, und somit hat die Ratifizierung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nach einer langen Debatte über die Neuordnung des Jugendmedienschutzes endlich ein Ende gefunden. Man muss aber klar sagen, es ist ein weiterer Zwischenschritt. Dass eine Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags schon allein wegen der technischen Entwicklung der letzen Jahre und neuen Angebotsformen und -inhalten notwendig ist, ich glaube, das ist unbestritten.
Über das Wie gab es zum Teil, das wurde ja auch von meinen Vorrednern schon geäußert, sehr grundsätzliche Debatten. Das ganze Vorgehen wandelt auf dem schmalen Grat zwischen Stärkung des Jugendschutzes und Bewahrung der Grundfreiheit von Presse, Kultur und Meinungsäußerung im Netz. So ist es nicht verwunderlich, dass nicht alle Fragen einvernehmlich gelöst werden konnten, wie die zusätzlichen fünf Protokollerklärungen aller beziehungsweise einzelner Länder deutlich machen. In diesem Sinn ist diese Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags sicherlich, wie gesagt, ein Zwischenschritt. Ich finde, die Vereinbarung der Länder, die nächsten Überprüfungen in spätestens drei Jahren vorzunehmen, deshalb konsequent und richtig, denn drei Jahre sind heute in diesem Bereich ein langer Zeitraum. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Was ist noch wichtig? Uns ist allen noch einmal in der Diskussion zum 14. Staatsvertrag klar geworden: Wir brauchen mehr Jugendschutz. Ich will die Fachdebatte und die Details der Neuregelung an dieser Stelle nicht wiederholen. Eines scheint mir aber ganz klar: Wir brauchen in diesem Medienzeitalter neue Instrumente, damit Kinder und Jugendliche keine entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote wahrnehmen. Wir bekommen nun im Bereich der Internetangebote ein Altersstufen- und ein Alterskennzeichnungssystem, das ja bereits bei Videofilmen und DVDs schon gewöhnlich in der Umsetzung ist. Dies erfolgt auch durch eine anerkannte Einrichtung, die Freiwillige Selbstkontrolle. Daher habe ich die Diskussion in diesem Bereich nicht immer so richtig verstanden. Neu ist aber, dass diese Kennzeichnung mit einer Programmierung in der Software verbunden werden kann, dass Eltern zu Hause entscheiden können, was ihr Kind sehen darf und was nicht.
Dort hat Herr Hamann natürlich recht, alle technischen Instrumente kann man auch umgehen. Wir sprechen aber auch immer von dem normalen Nutzer wie Eltern und auch Kindern, die das Internet ganz normal nutzen. Es wird immer Menschen geben, ob die jetzt zehn Jahre oder 50 Jahre alt sind, die technisch weiter sind und solche Dinge umgehen können. Es geht jetzt darum, den normalen Internetnutzer und den normalen Jugendlichen vor solchen Dingen zu schützen.
Eines ist uns aber auch wieder einmal klar geworden: Wir können noch so viele technische Details und Staatsverträge ändern und verbessern, eines bleibt immer bestehen, ganz wichtig ist die Medienerziehung. Wenn wir den Kindern und Jugendlichen schon frühzeitig erklären, was sinnvoll ist und was nicht, was sie lesen könnten, was sie lesen sollten, was wichtig oder unwichtig für ihre Entwicklung ist, dann würde sich vieles andere erübrigen. Ich glaube, daher ist es wichtig, dass dies nicht nur in der Schule oder in anderen Projekten gelebt wird, sondern dass wir auch den Eltern Werkzeuge an die Hand geben, dies zu Hause zu praktizieren, damit sie wissen, wie das Internet und bestimmte Foren funktionieren, wie ein Handy funktioniert, was man alles auf einem Handy haben kann und wie man das übertragen kann. Dort gibt es ja auch schon etliche Initiativen. Ich will einmal auf „Schau hin, was Deine Kinder machen“ hinweisen. Dort kann man sich nützliche Informationen suchen. Daher, glaube ich, ist dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag bei allen Diskussionen, die es im Vorfeld gab, richtig, und wir werden ihn auch als CDU-Fraktion unterstützen.
Wir haben ja den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schon als Drucksache vorliegen. Das geht Schlag auf Schlag. Der wird dann wieder bei einigen mehr Aufregung erzeugen. Dort geht es dann wieder um Gebühren, um Geld. Dort werden wir wohl auch ein bisschen langfristiger diskutieren müssen, obwohl dies letztlich für die Zukunft viel wichtiger ist, da es um unsere Kinder und Jugendlichen geht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es kurz machen, da in der Tat das, was ich sagen wollte, von den einzelnen Kolleginnen und Kollegen schon vorgetragen worden ist. Es wird sicher alle freuen.
Wir stimmen dem Antrag zu, und sollte sich nach eingehender Prüfung und Kontrolle zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, dass die Freiwillige Selbstkontrolle nicht greift, wird es notwendig sein, dass es eine Kontrolle durch den Staat gibt, ein kontrollierbares Jugendmedienschutzgesetz also. Was in der Diskussion aber auch positiv war, ist die Beteiligung und Verantwortung im Elternhaus, in der Familie. Es wird nicht abgegeben, sondern ist Teil eines Ganzen. Ich denke, drei Jahre einen „Probelauf“ zu vollziehen – nehmen Sie es mir nicht übel, ich meine es nicht ganz so lax –, ob die Freiwillige Selbstkontrolle nun Makulatur ist oder wirklich erst genommen wird, liegt nicht nur bei den Familien, sondern auch bei den Anbietern. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es wurde schon angesprochen, Sie beraten heute über den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Gestern hat der Senat beschlossen, Ihnen im Wege der Vorwegunterrichtung den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzuleiten. Ich sage das jetzt nicht, um deutlich zu machen, dass der Medienausschuss auch weiterhin beschäftigt sein wird, sondern um anzusprechen, dass hinter dieser schnellen Abfolge von Veränderungen auch eine gemeinsame Ursache steckt, nämlich die ganz schnellen technologiegetriebenen Veränderungen in der Medienwelt, und dass es heute nicht mehr möglich ist, solche Regelungen für 10 oder 15 Jahre vorausschauend zu treffen, sondern man oft gezwungen ist zu reagieren. Was nutzt einem eine Rundfunkgebühr, die sich auf das Gerät bezieht, wenn man eigentlich gar nicht mehr so genau weiß, was eigentlich ein Gerät ist?
Wie ist es mit unserem System von Jugendschutz und Jugendmedienschutz, was sich hat in den Zeiten des Internets über viele Jahre entwickelt und auch
bewährt? So selbstverständlich sich viele Kinder und Jugendliche im Internet bewegen – viel selbstverständlicher als ihre Eltern oftmals –, so klar ist aber doch auch, dass wie in allen Lebensbereichen Kinder und Jugendliche auf diesem Weg einen besonderen Schutz brauchen. Dazu soll dieser neue Staatsvertrag dienen.
Ich will auch ausdrücklich wiederholen, was mehrere hier gesagt haben, es geht nicht allein um Technik, wichtig ist Medienkompetenz. Deswegen haben wir – es ist angesprochen worden – zum runden Tisch Bremische Medienkompetenz eingeladen, an dem sich alles versammelt hat, was in Bremen mit Themen der Medienkompetenz im engeren oder im weiteren Sinne zu tun hat. Ich möchte mich bei all denjenigen, die daran mitgewirkt haben, gern bedanken, dass sie sich mit uns auf diesen Weg begeben haben. Es ist nicht so, dass man sagen kann, das bringt von heute auf morgen Ergebnisse, die man abhaken kann, sondern das wird ein Prozess sein, der auf eine längere Zeit angelegt ist und von dem wir glauben, dass wir alle gemeinsam, die hier in Bremen Kompetenz haben und sich auf dem Feld bewegen, dort auch weitere Fortschritte erzielen können. Wir glauben, dass durch den Jugendmedienstaatsvertrag das System deutlich verbessert wird, eben nicht im Sinne einer zwingenden Vorgabe, sondern indem Möglichkeiten geschaffen und angeboten werden, insbesondere für die Eltern, technische Instrumente einzusetzen.
Es hat am Anfang eine ganz heftige Diskussion gegeben. Ich habe selten – eigentlich nie – ein Medienthema, einen Staatsvertrag erlebt, über den schon im Vorfeld seiner Entstehung so heftig und so kontrovers diskutiert worden ist: auf der einen Seite die Sorge, dass es Zensur gäbe und dass unzulässig eingegriffen werde, auf der anderen Seite eher die Sorge, dass zu wenig getan werde, dass die Instrumente nicht wirksam sein könnten. Ich finde es erfreulich – das ist auch heute hier in der Debatte deutlich geworden –, dass nach dieser ganz intensiven Debatte in allen 16 Ländern, aber auch durch eine Vielzahl von Eingaben – ich glaube, Petitionen haben wir auch zu dem Thema gehabt –, Hunderte von E-Mails, die dieses Thema angesprochen haben, sich jetzt doch deutlich herauskristallisiert hat, dass dies ein Weg ist, den man gemeinsam gehen kann und den die meisten am Ende doch mitgehen wollen und mitgehen können.
Sicher gilt auch, was hier heute gesagt worden ist: Heute kann man keine Regelung in einem solchen Feld festlegen, die ein für alle Mal gilt und die das Problem abschließend löst. Wir sehen natürlich schon heute die Lücken, aber auch wenn ich Lücken sehe, kann das nicht heißen, ich verzichte darauf, das zu tun, was mir heute möglich ist. Deswegen ist das ein Schritt. Ich denke, in diesem Fall wird der Klausel zur Evaluation nach drei Jahren, die wir eingefügt haben, eine ganz besondere Bedeutung zukommen, um dann zu sehen, welche Erfahrungen
wir gesammelt haben. Dann werden wir sicherlich allein schon in der Technik, in den Kommunikationsformen und im Angebot im Netz wieder ganz neue Herausforderungen sehen. Wir werden dann sicher neue Anpassungen vornehmen, um zu versuchen, einigermaßen Schritt mit der Entwicklung zu halten. In diesem Sinn bedanke ich mich für die breite Unterstützung, die dieser Jugendmedienschutzstaatsvertrag am Ende offenkundig findet. – Herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über das Gesetz zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit der DrucksachenNummer 17/1372 in zweiter Lesung abstimmen. Wer dieses Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.
Wer den Ausführungen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 17/1482, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Ausführungen des Ausschusses bei.