Protokoll der Sitzung vom 26.01.2011

Ich kann daran auch nicht den grundsätzlichen Zwang erblicken, dass wir jetzt den Anlass haben, noch einmal für einen Teil der Arbeitslosen dieses Profiling intensiver zu betreiben. Wenn die These richtig ist, und ich vertrete sie, dass die Masse der Langzeitarbeitslosen im Prinzip arbeiten will, nur bisher keine Arbeit in dem sogenannten freien Arbeitsmarkt so leicht bekommt – –. Herr Dr. Möllenstädt, Sie machen es sich so einfach, dass Sie völlig neben der Realität daherschwätzen,

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

wenn Sie da sagen, die sollen einmal ein bisschen mehr tun, dann bekommen sie schon etwas, wenn das so leicht wäre, dann würde das bei dem Fachkräftemangel überhaupt kein Problem sein. Da ersticken Sie bald in Ihrer Ideologie, die Sie da vor sich hertragen, aber sehen die Realität nicht! Deswegen brauchen wir da, glaube ich, auch schon Unterstützung, und das würde ich im Grundsatz als Chance begreifen, weil die Masse der Langzeitar

beitslosen arbeiten will, es gibt darunter ganz, ganz wenige Faulenzer.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Letztes will ich auch noch einmal, weil es hier eine Rolle gespielt hat, betonen: Ich glaube nicht, dass es viel zu viele Instrumente gibt. Wir haben ein breites Spektrum verschiedenster Vermittlungshemmnisse am Arbeitsmarkt. Langzeitarbeitsloser ist nicht gleich Langzeitarbeitsloser, deswegen brauchen wir ein Instrumentenspektrum. Es wäre schöner, wenn man dazu käme, dass man wenige Grundinstrumente hat, die man vor Ort flexibel ausgestalten kann. So weit sind die Bundesagentur und die Bundesregierung noch nicht, vielleicht kommen wir dahin, aber deswegen sind wir auch immer dafür, verschiedene Instrumente einzusetzen, und dazu gehört auch die Bürgerarbeit. – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/1487, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.

Leiharbeitnehmer/Leiharbeiterinnen und Stammbelegschaften gleich behandeln

befristete und prekäre Arbeit einschränken – Qualifizierung verbessern

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 15. September 2010 (Drucksache 17/1435)

Wir verbinden hiermit:

Zeitarbeit ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) aufnehmen

Antrag der Fraktion der CDU vom 30. November 2010 (Drucksache 17/1554)

s o w i e

Zeitarbeit als Chance begreifen Antrag der Abg. Dr. Buhlert (FDP) und Dr. Möllenstädt (FDP) vom 7. Dezember 2010 (Drucksache 17/1571)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Dr. Schuster.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ziegert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier über Leiharbeit debattieren. Ich verweise darauf, dass wir bereits im Herbst 2009 hier in der Bürgerschaft einen Beschluss gefasst haben, der in die Richtung ging, dringend notwendige Regulierungen bei dem jetzigen Zustand der Regelung von Leiharbeit vorzunehmen, insbesondere gleiche Bezahlung und Einschränkung im Einsatz von Leiharbeit. Weswegen bringen wir dieses Thema heute noch einmal, nachdem es in vielen einzelnen Beispielen, ich erinnere an Schlecker, an die Häfen, an vieles andere, bereits thematisiert wurde, auf die Tagesordnung? Es ist in der Tat mittlerweile so, dass die Leiharbeit und die Zunahme prekärer Beschäftigung einen nicht für möglich gehaltenen Boom in Deutschland erleben. Wir haben nach der Wirtschaftskrise im Jahr 2010 ein Anwachsen der Leiharbeitsplätze um sage und schreibe 188 Prozent. Es sind mittlerweile fast eine Million Menschen in Deutschland in Leiharbeit tätig. Weil die Fluktuation bei Leiharbeit immer sehr groß ist zwischen Beschäftigungs- und Nicht-Beschäftigungszeiten oder Arbeitslosigkeit, kann man davon ausgehen, dass ein noch größerer Teil von Leiharbeit betroffen ist. Mittlerweile sind über 40 Prozent der jungen Menschen unter 30 Jahren noch nie in einem festen Arbeitsverhältnis gewesen, sind also immer befristet oder in Leiharbeit beschäftigt gewesen. Man kann sagen, dass insbesondere Leiharbeit längst ihre eigentliche Rolle, nämlich der Flexibilisierung und der Abarbeitung von Auftragsspitzen und unvorhergesehenen Ereignissen in Betrieben, verloren hat und zu einem gezielten Instrument der Unternehmer – das sage ich wirklich jetzt mit aller Klarheit, und das ist auch so – erstens zur Lohnsenkung und zweitens zur Abwälzung des Betriebsrisikos auf die Beschäftigten geworden ist. Bevor ich auf die materiellen Folgen komme, muss man sich einmal vor Augen führen, was das auch für unsere Gesellschaft bedeutet, was das vor allen Dingen für junge Menschen bedeutet, wenn sie die Erfahrung machen, dass ihr Arbeitsleben mit Leiharbeit beginnt, in der sie schlechter bezahlt und schlechter behandelt werden als normale Arbeitskräfte und in der sie häufig auch das Gefühl haben, sie wissen gar nicht, wann sie aus diesem Zustand der Leiharbeit wieder herauskommen in einen Status, in dem sie normal verdienen können und auch eine Existenz gründen können. Andere sind irgendwie in die Leiharbeit gekommen und sehen überhaupt nicht, dass sie da wieder herauskommen können. Im Gegensatz zu den Behauptungen, die es einmal gegeben hat, dass Leiharbeit der Einstieg in ein festes

Beschäftigungsverhältnis ist, ist es mittlerweile so, dass nach letzten und jüngsten Untersuchungen der Bundesregierung nur neun Prozent der Leiharbeiter es schaffen, in ein festes Beschäftigungsverhältnis zu kommen. Andere, die optimistischer sind, sind bei 17 Prozent, aber das, was wir vor ein paar Jahren noch hatten – Schätzungen bis 30 Prozent –, ist längst vorbei. Noch zwei Zahlen: Mehr als 50 Prozent der Leiharbeitnehmer sind unter drei Monate beschäftigt, und Leiharbeitnehmer haben ein mehr als dreimal höheres Risiko als andere nach einem Jahr arbeitslos zu sein.

Wir haben Unterbezahlung, das habe ich schon gesagt, der Leiharbeitnehmer. Nun wurde zwar in der letzten Zeit im Tarifvertrag der Stahlindustrie und auch in Betriebsvereinbarungen in großen Betrieben hier in Bremen der Grundsatz des Equal Pay durchgesetzt, also gleiche Bezahlung im Entleihbetrieb, das ist aber längst nicht in allen Branchen der Fall. Wir haben nicht überall so starke Gewerkschaften und Betriebsräte, um dies auch flächendeckend durchzusetzen, wie es nötig wäre. Deswegen machen wir noch einmal einen Vorstoß und sagen, es ist dringend erforderlich, dass hier auf gesetzlichem Wege Regulierungen vorgenommen werden. Übrigens sagt ja mittlerweile auch selbst eine Institution wie die Bertelsmann Stiftung, die sonst eher der Verbreitung neoliberaler Deregulierungsvorstellungen Vorschub geleistet hat, in ihrer Studie „Soziale Gerechtigkeit in der OECD: Wo steht Deutschland?“, dass es dringend erforderlich ist, die soziale Lage von Leiharbeitnehmern der normalen Lage in den Betrieben anzugleichen. Das heißt erstens Equal Pay und zweitens auch eine zunehmende Arbeitsplatzsicherheit mit längerer Betriebszugehörigkeit.

Deswegen unser Antrag, in dem wir noch einmal auffordern – nachdem ja der Beschluss der Bürgerschaft vom Jahr 2009, aufgrund dessen der Senat dann im Bundesrat tätig geworden ist, an der Mehrheit der durch die CDU-geführten Länder gescheitert ist –, erneut den Vorstoß zu unternehmen, eine bessere soziale Absicherung von Leiharbeitnehmern und prekär Beschäftigten insgesamt vorzunehmen, insbesondere durch erstens die gleiche Bezahlung beim Einsatz im Entleihbetrieb und zweitens bessere Qualifizierung und drittens insgesamt ein gesetzliches Eindämmen von prekärer Beschäftigung.

(Glocke)

Darf ich noch ganz kurz auf die beiden anderen Anträge eingehen? Dann verkürzt es die Zeit insgesamt. Es liegen noch zwei Anträge vor. Einmal von der CDU, ich muss ehrlich sagen, wir werden dem CDU-Antrag jetzt zustimmen. Ich muss allerdings dazu sagen, Sie haben unseren Antrag, der dasselbe beinhaltete, 2009 zu einem Zeitpunkt abgelehnt, als Sie noch die Chance hatten, ihn in der Großen Koalition zu realisieren. Im Augenblick scheitern Sie

ja in der Realisierung dieses Antrags, was natürlich auch dringend erforderlich wäre im Hinblick auf die volle Dienstleistungsfreiheit und die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Mai 2011, an Ihrem Koalitionspartner auf Bundesebene. Trotzdem ist er natürlich sinnvoll. Ich sage aber sehr deutlich, wir wollen den Mindestlohn nur für die Zeit der Beschäftigung im Verleihbetrieb, und wir fordern ungeachtet dessen selbstverständlich Equal Pay, nämlich gleiche Bezahlung, für den Einsatz im Entleihbetrieb.

Zum FDP-Antrag ist nur zu sagen, das ist eigentlich ein Antrag, der nur sagt, dass Sie alles ablehnen, was wir beantragt haben. Deswegen brauchen wir, glaube ich, darauf nicht einzugehen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wenn DIE LINKE noch zustimmt, ziehen wir zurück!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ziegert hat es schon ausgeführt. Wir haben hier in der Bremischen Bürgerschaft schon mehrfach über Leiharbeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Mindestlohn debattiert. Für die rot-grüne Koalition ist klar, dass Handlungsbedarf besteht. So haben wir bereits in frühen Anträgen Bundesratsinitiativen zum Mindestlohn und zur Leiharbeit beschlossen und im Übrigen auch zum Arbeitnehmerentsendegesetz. Frau Ziegert ist gerade darauf eingegangen, das, was die CDU hier zum Antrag erhebt, haben wir hier in der Bürgerschaft schon 2008 beschlossen, als die CDU noch dagegen gestimmt hat. Ich freue mich darüber, dass die CDU sich dort weiterentwickelt hat und es noch einmal hier beschließen lassen möchte, damit sie auch dabei sein kann, obwohl es eigentlich keine Notwendigkeit dazu gäbe, denn es gibt ja schon einen Beschluss der Bürgerschaft. Schade, dass Sie nicht so weit gekommen sind, dass Sie dann auch unserem Antrag zustimmen werden. Sie haben aber ja noch ein paar Minuten Zeit, bis Sie daran sind, es sich noch einmal dahingehend zu überlegen.

Der Ausgangspunkt unseres Antrags war die Studie der Bertelsmann Stiftung, die sicherlich keine Einrichtung ist, die per se aufseiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht, eher das Gegenteil. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass ein allgemeiner Mindestlohn, die Angleichung der Arbeitsbedingungen von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern mit Stammbelegschaften und die Begrenzung der befristeten Beschäftigung notwendig sind. Drei Punkte, in denen wir uns auch aus den Anträgen der Vergangenheit bestätigt fühlen! Sie sind dort noch einmal aufgeführt, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

und deswegen dachten wir, wir setzen es hier noch einmal auf die Tagesordnung, zumal sich ja auch die Mehrheitsverhältnisse im Bund etwas geändert haben, und wir hoffen, dass dadurch jetzt auch größere Chancen entstehen werden.

Uns ist es ein Anliegen, dass Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter mit Stammbelegschaften gleich behandelt werden, und gerade wo Bremen eine Hochburg der Leiharbeit ist, haben wir ein besonderes Anliegen an der Stelle. Wir sind auch gemeinsam der Auffassung, dass Leiharbeit nur dort einen ökonomischen Sinn macht, wo Auftragsspitzen abgefedert werden müssen. Das ist aber mittlerweile nur noch in geringeren Fällen so, denn sie wird strukturell eingesetzt, um Löhne zu drücken, auch konzerneigene Leiharbeit. Das macht auch in der Pflege deutlich mehr Umfang, als es noch vor einiger Zeit war. Es ist auch interessant, sich das in Bremen dann auch noch einmal neu anzuschauen.

Es ist auch ein großes Anliegen, dass Leiharbeiter mit Stammbelegschaften gleich behandelt werden. Der Mindestlohn wurde schon genannt, ich kürze es jetzt einmal ein bisschen ab, weil Frau Ziegert das Wesentliche auch schon gesagt hat und alle um 18.00 Uhr das Haus verlassen wollen.

Es geht in einem weiteren Punkt noch um die geringfügig Beschäftigten. Gerade dort besteht auch in Bremen ein Riesenproblem, vor allem in den Frauenberufen. Im Einzelhandel gibt es fast nur noch 400-Euro-Jobs, normale Arbeitsverhältnisse im großen Umfang sind mittlerweile Fehlanzeige. Auch dort setzen sich die Grünen dafür ein, dass wieder jedes Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig sein soll. Davon profitieren gerade Frauen; und vor allem unter dem Aspekt Alterssicherung, wie erwirkt man Rentenansprüche, ist es für uns ein ganz wichtiger Punkt. Sie wissen vielleicht, die Grünen treten auf Bundesebene für das sogenannte Progressivmodell ein, in dem die Sozialversicherung analog zur Einkommensteuer behandelt wird, um dadurch Arbeitsverhältnisse auch wieder sozialversicherungspflichtig zu machen.

Den FDP-Antrag lehnen wir ab. Er fordert jedenfalls nach der Schriftlage genau das Gegenteil von dem, was wir fordern. Wir finden das falsch und bitten daher um die Zustimmung zu unserem Antrag! – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Nestler.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schön, Frau Ziegert, ich bin ja eigentlich zuerst davon ausgegangen, dass wir uns irgendwo finden könnten und vielleicht sogar etwas Gemeinsames machen könnten. Das hätte mich sehr gefreut. Dann haben wir aber festge

stellt, dass wir uns dort doch nicht nähergekommen sind. Wir stimmen in vielen Dingen überein, das ist einfach festzustellen.

Lassen Sie mich für die CDU eines vorab klar und deutlich sagen: Wir wollen auch keine miserabel bezahlte Zeitarbeit. Wir wollen auch nicht, dass Zeitarbeitsfirmen zwecks Lohndumpings in der eigenen Firma gegründet oder betrieben werden. Wir wollen auch, dass den schwarzen Schafen das Handwerk gelegt wird.

(Beifall bei der CDU)

Wir vergessen aber auch nicht, dass gerade die Instrumentarien Kurzarbeit, Konjunkturpaket II und natürlich Zeitarbeit dazu beigetragen haben, dass unser Land die Finanz- und Wirtschaftskrise so gemeistert hat, wie sie sie gemeistert hat. Wir wissen auch, dass die schwarzen Schafe nicht in der Überzahl, sondern eine Minderheit sind. Der größte Teil der Zeitarbeitsfirmen arbeitet auf einer soliden seriösen Basis. Wenn man Ihren Antrag erst einmal überfliegt, dann aber die Ausführungen hört, kommt man fast auf den Gedanken, dass Zeitarbeit für Sie generell schlecht ist. Selbst das IAB stellt in einer Presseinformation am 29. Juni 2010 fest, dass Leiharbeit zwar keine Brücke, aber ein begehbarer Weg in die Beschäftigung ist. Machen wir uns doch nichts vor! Befristete Beschäftigungen, Leih- oder Zeitarbeit sind eines der wichtigsten Instrumente für die Unternehmen, um personalpolitisch flexibel auf Auftragsschwankungen reagieren zu können. Natürlich steht für uns außer Frage, dass Leiharbeit, auf mittlere Sicht gesehen, natürlich die Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose erhöht.

Sie fordern für Leiharbeiter die gleichen Löhne wie für Stammbeschäftigte. Das würden wir uns auch jederzeit wünschen. Jederzeit! Nur wird es in vielen Bereichen wohl kaum dazu kommen, da die Leiharbeiter dann einfach teurer wären als die einzelnen Stammbeschäftigen, und kleine und mittlere Unternehmen können sich das wahrscheinlich nicht leisten. Da muss man zumindest einmal überlegen. Die Anzahl der Leiharbeiter im Jahr 2010 ist um 34 Prozent gestiegen.

Wenn man jetzt zu der Beschlussfassung Ihres Antrags kommt, merkt man schnell, wohin der Zug eigentlich fahren soll. Das ist der Grund, warum wir hier nicht übereinstimmen. Sie möchten die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns beschließen, nicht mehr für Zeitarbeiter, die werden hier nicht mehr genannt, sondern es wird nur noch der allgemeine Mindestlohn genannt. Darum geht es Ihnen, nicht um die Leih- oder Zeitarbeit, wie in der Überschrift genannt, sondern um den allgemeinen Mindestlohn für alle.

Mindestlohn ist für uns immer die Anpassung eines Lohns an der untersten Grenze. Alles, was darüber liegt, ist auch heute noch ausschließlich Sache der

Tarifpartner. Wir wüssten doch gern, was Sie denn unter Mindestlohn in diesem Bereich verstehen. 7,50 Euro oder doch lieber mehr? Wie gesagt, das Aushandeln von Lohntarifen ist ureigenste Sache der Tarifpartner, und die haben das in diesem Bereich längst getan, und zwar alle drei großen Gewerkschaften. Die Erhöhung der Entgelte wurde durch die IG Metall, ver.di und die christlichen Gewerkschaften festgelegt. Sagen Sie uns also doch einmal, was Sie sich als Mindestlohn vorstellen, und sagen Sie uns doch, ob diese Gewerkschaften – schließlich alle für diesen Bereich zuständig –, die diese Löhne ausgehandelt haben, es aus Ihrer Sicht gar nicht können und eigentlich der Staat dafür zuständig sein sollte! Wir finden es einfach wirklich schade, dass ein so ernstes Thema von Ihnen auf diese Art und Weise behandelt wird.

Es gibt aber gute Gründe, Zeitarbeit ins Entsendegesetz aufzunehmen. Mit der Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zum 1. Mai 2011 droht der deutschen Arbeitsbranche und den dort beschäftigten Menschen ein ruinöser Wettbewerb durch Dumpinglöhne insbesondere osteuropäischer Wettbewerber. Darum wollen wir mit der Aufnahme der Zeitarbeitsbranche ins Entsendegesetz gleiche Wettbewerbschancen gewährleisten, da dann ja für die neuen Wettbewerber ein Mindestlohn Anwendung finden würde, der für alle Zeitarbeiter gilt, auch für die, die nach Deutschland entsandt werden.