Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau vom 20. Januar 2011 (Drucksache 17/1623)
Meine Damen und Herren, der Gesetzesantrag des Senats „Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes“ vom 16. November 2010, Drucksache 17/1540, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 78. Sitzung am 9. Dezember 2010 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1623 seinen Bericht dazu vor.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! 20 Jahre LGG haben wir im letzten Jahr gefeiert, und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ich kann schon sagen gefeiert, denn wir haben wirklich auf eine sehr erfolgreiche Zeit zurückgeblickt, das LGG hat sich in Bremen bewährt und ist allgemein akzeptiert.
Aber warum legen wir heute hier Änderungsvorschläge vor? Ich will auch gleich vorweg sagen: Es sind nicht Änderungsvorschläge in dem Sinne, dass wir das LGG umkrempeln, revolutionieren, nein, es ist ein Nachjustieren, und wenn ich das kurz erläutere, diese beiden Punkte, dann werden Sie das auch sofort so verstehen und nachvollziehen können.
Im ersten Punkt geht es um die Wahlordnung. Bisher war es etwas umständlich geregelt, dass Stellvertreterinnen und Frauenbeauftragte in zwei verschiedenen Wahlgängen zu wählen waren. Wenn eine von beiden ausschied, konnte die andere nicht automatisch nachrücken. Das war sehr kompliziert, dann immer wieder neue Wahlgänge zu veranstalten. Jetzt ist es ganz einfach, eine schlanke Regelung, wie wir es eigentlich in der bremischen Verwaltung immer haben wollen. Schlanke Regeln, diejenige mit der zweitmeisten Stimmenzahl ist die Vertreterin, und wenn die erste Frauenbeauftragte ausscheidet, rückt die zweite auf Platz eins nach.
Eigentlich etwas ganz Selbstverständliches, aber bisher hat man sich dort durchlaviert. Jetzt endlich haben wir gesagt, wir machen Nägel mit Köpfen und werden diesen Punkt verändern.
Der andere Punkt betrifft das Klagerecht von Frauenbeauftragten, einen Punkt, der sich bisher sehr in der Grauzone bewegt hat. Haben Frauenbeauftragte ein Klagerecht, wenn sie vom Arbeitgeber nicht mit in bestimmte Entscheidungen einbezogen werden? Das war bisher in Bremen explizit überhaupt noch nicht geregelt, in anderen Bundesländern und im Bund gibt es diese Regelung. Wir haben diesen Punkt jetzt aufgegriffen, um den Graubereich zu beenden. Wir haben hier ein Klagerecht in das neue Landesgleichstellungsgesetz aufgenommen, und wir finden auch, dass dies so richtig und wichtig ist.
Zwei kleine Punkte, ich habe am Anfang gesagt, keine revolutionären Änderungen, dennoch wichtig für die tägliche Arbeit der Frauenbeauftragten! Ich habe von einer Feinjustierung gesprochen, da können Sie mir wohl alle zustimmen. Daher bitten wir vom Gleichstellungsausschuss Sie auch, hier der
Wer das Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes, Drucksache 17/1540, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau, Drucksache 17/1623, Kenntnis.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute geht es in unserem Antrag nicht um eine Ampel oder eine Fahrbahn, die als Parkplatz genutzt wird, obwohl das wichtige Bausteine in einem Verkehrskonzept sind, wir haben Ihnen heute diesen Antrag vorgelegt, weil wir uns Sorgen machen um Bremen und Bremerhaven als sechstgrößtem Wirtschaftsstandort und Oberzentrum im Nordwesten.
Der Groß- und Einzelhandel mit 40 000 Arbeitsplätzen, das verarbeitende Gewerbe mit 47 000 Arbeitsplätzen und die Hafen- und Logistikwirtschaft
mit 20 000 Arbeitsplätzen sind das Fundament der regionalen Volkswirtschaft. Diese alle sind auf einen Güterverkehr auf der Straße, auf dem Wasserweg und auf der Bahn angewiesen, aber auch die Menschen in Bremen und Bremerhaven und natürlich auch die aus der Umgebung, die in Bremen und Bremerhaven in diesen und auch noch in anderen Gewerben arbeiten, müssen zur Arbeit kommen und brauchen somit Mobilität, und was machen Sie? Auf der Bismarckstraße wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde eingeführt, längere Rückstaus und mehr Emissionen sind die Folge. Auf der Kurfürstenallee, wo das Tempo von 70 auf 50 Kilometer pro Stunde reduziert wurde, wurden drei Ampeln aufgestellt und die Haltebuchten für Busse abgeschafft, sodass die Busse jetzt auf der rechten Fahrspur anhalten; der Verkehrsfluss auf diesem wichtigen Autobahnzubringer wird behindert.
Im aufwendig umgebauten Concordia-Tunnel stadteinwärts wird das Parken erlaubt, der Tunnel kann trotz der Fahrbahnverbreiterung nur einspurig benutzt werden. Staus sind die Folge, und was macht der Herr Verkehrssenator? Er denkt über weitere grüne Wohlfühlprojekte nach. Shared Space am Dobben, das kennen Sie vielleicht! Da sollen alle Verkehrsschilder abgebaut werden, alle Verkehrsteilnehmer sind dann gleich. Das ist ganz schön, ganz nett, das kann man auf dem Dorf machen, aber diese Kreuzung passieren täglich 14 000 Autos, und das soll dann zu einer Spielweise ausgebaut werden. Zu dem Thema City-Maut und Abriss der Hochstraße will ich mich erst gar nicht äußern.
Jetzt könnte man sagen, das sind ein paar Projekte des grünen Verkehrssenators, der sich eigentlich nur als Umweltsenator definiert, und eine Asphaltallergie, aber so einfach ist das leider nicht. Es sind nämlich keine Alleingänge von Herrn Dr. Loske. Es sind zum Beispiel Senatsentscheidungen, die sich zum Beispiel an der Finanzierung der Planung der lange notwendigen Y-Trasse nicht beteiligen wollen – das war ein Senatsbeschluss –, mit der Begründung, es ist kein Geld da, diese 1,5 Millionen Euro. Komischerweise ist aber für die Ampelanlagen auf der Richard-Boljahn-Allee mit 500 000 Euro, die 200 000 Euro für einen autofreien Sonntag oder den neuen Sternausbau, die gelben Streifen für 500 000 Euro, auf einmal Geld da! Aber für diese Entscheidung des Senats bezüglich der Planung der Y-Trasse, wofür Sie sich ja eigentlich auch im Koalitionsvertrag ausgesprochen haben, ist auf einmal kein Geld mehr da.
Die nächste Senatsentscheidung, zum Beispiel dass der Senat Bremerhaven als Universalhafen infrage stellt, ist auch eine grüne Entscheidung. Genauso ist es ein rot-grüner Eiertanz der letzten Jahre, der den Anschluss der A 281 an die A 1 nach wie vor weiter verlängert. Oder die Bürgermeistergespräche mit den
Bürgermeistern in Bremerhaven zur Finanzierung der Cherbourger Straße, die ja eigentlich völlig an den Gremien in Bremerhaven vorbei geführt wurden, problematisieren auch weiterhin die Finanzierung dieser notwendigen Infrastrukturmaßnahme! Weiterhin ist das Hü und Hott der Diskussion, wir haben es gestern erlebt, zur Vertiefung der Weser im Grunde genommen symptomatisch für die jetzige Politik von Rot-Grün.
So unklar die Aussagen waren, haben Sie ein klares Signal abgegeben, diese Regierung will keinen Verkehr.
Wir haben es gestern klar gesehen! Da werden Aussagen gemacht, wir brauchen das nicht, wir wollen das nicht, dann wird das wieder zurückgeholt, Herr Böhrnsen sagt dann, er geht davon aus – –.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Wenn es keinen Verkehr gibt, wieso gibt es dann einen Stau?)
Das war ja klar und deutlich, gestern die Aussage von Bürgermeister Böhrnsen, er ginge davon aus, dass Bremen sein Einvernehmen erteilt. Was ist das denn für eine Aussage? Anstatt eine klare Aussage zu machen, unter mir als Bürgermeister wird es diese Weservertiefung geben!