Protokoll der Sitzung vom 24.02.2011

Bei der Gesamtbetrachtung dieses Pakets, so will ich es einmal nennen, haben wir erreicht, 3 000 Sozialarbeiter – das ist ja noch etwas, das wirklich bis zuallerletzt diskutiert und auch kritisch verhandelt worden ist –, kostenloses Mittagessen in den Kitas, Horten und Schulen und das Bildungs- und Teilhabepaket. Auch das ist ein wirklicher Schritt nach vorn, auch für die gering Verdienenden. Alles das sind Dinge, die lange im Gespräch waren, die aber jetzt auf der Zielgeraden erreicht worden sind, ebenso auch erste Schritte im Bereich des Mindestlohns. Hier sage ich ganz deutlich, es reicht nicht aus, es müssen weitere Schritte gegangen werden.

Es ist auch ganz dringend erforderlich, auch vor dem Hintergrund der Debatte, die wir bei den zurückliegenden Tagesordnungspunkten gehabt haben, dass es hier im Bereich der Mindestlöhne eine Bewegung gibt, auch im Bereich der FDP. Ich kann Ihnen wirklich nur sagen, diese Blockadehaltung ist zulasten der Menschen, die auch von den Löhnen leben müssen, von Ihrer Seite nicht weiter aufrechtzuerhalten.

(Abg. B a r t e l s [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)

Gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Bartels?

Ja!

Bitte, Herr Bartels!

Frau Senatorin, werden denn die verfassungsrechtlichen Bedenken von Bürgermeisterin Linnert auch durch den Senator für Justiz geteilt?

Warten Sie doch meine Rede ab! Ich werde ganz sicherlich auf diesen Teil noch eingehen, aber vielen Dank für den Hinweis!

(Abg. Frau D r. M o h r - L ü l l m a n n [CDU]: Das war kein Hinweis, das war eine Frage!)

Der Bereich der Grundsicherung ist natürlich auch ein ganz wichtiger und wesentlicher Punkt. Ich will hier hinzufügen, die Übernahme der Grundsicherung durch den Bund ohne Kopplung und eine Vereinbarung im Rahmen der Gemeindefinanzreform ist ganz entscheidend und wichtig. Das ist erst an allerletzter Stelle gelungen. Hier hat es in der Tat immer wieder auch eine Kopplung seitens der Bundesregierung gegeben, dies miteinander zu verbinden. Es bleiben, Herr Bartels, zumindest Restzweifel bei der Verfassungskonformität. Ich will aber sagen, aus zweierlei Gründen, denn so einfach, wie Sie es tun, kann man es sich an der Stelle nicht machen: Es geht zum einen um die Festsetzung der Regelsätze. Ich will ganz deutlich sagen, dass hier ganz sicherlich auch Fragen, auch das hat der Bürgermeister so geäußert, offenbleiben. Die Bundesregierung hat an dieser Stelle auf ihrer Rechtsauffassung beharrt.

(Abg. Frau G a r l i n g [SPD]: So ist das!)

Da muss man ganz deutlich sagen, dass sie am Ende die Verantwortung auch dafür trägt, wenn – und das kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden – diese Regelsätze verfassungskonform sind.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Die Grünen entscheiden!)

Insofern ist es an dieser Stelle überflüssig, diese Frage auch an das Justizressort in Bremen zu stellen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die Verfassungskonformität oder Verfassungswidrigkeit besteht aber auch zum derzeitigen Zeitpunkt, denn das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, zum 1. Januar 2011 muss es eine Neuberechnung geben. Das heißt, wir befinden uns fast zwei Monate über der Zeit in einem verfassungswidrigen Zustand. Insofern müssen wir abwägen, was wir brauchen und was wir tun an dieser Stelle. Insoweit erfordert das eben diese Abwägung, Beurteilung und Einschätzung, auch vor dem Hintergrund dessen, was ich eben gesagt habe. Ich halte es für klug, auch im Sinne der Betroffenen, insbesondere auch im Sinne der bedürftigen Kinder, jetzt zu beginnen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 17/1677, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/1677 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, FDP, Abg. T i m k e [BIW], Abg. T i t t m a n n [parteilos] und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Abg. M ü l l e r [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1656 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE und Abg. M ü l l e r [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, FDP, Abg. T i m k e [BIW], Abg. T i t t - m a n n [parteilos] und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Gebäudeinnenreinigung

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. November 2010 (Neufassung der Drucksache 17/1521 vom 9. November 2010) (Drucksache 17/1533)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 21. Dezember 2010

(Drucksache 17/1600)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Mützelburg. Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 17/1600, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Ich gehe davon aus, Herr Staatsrat Mützelburg, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten. Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen. Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schrörs.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Reinigung der im Land Bremen von der bremischen Verwaltung genutzten Gebäude entstehen jährliche Kosten von rund 18 Millionen Euro, davon rund 8,6 Millionen Euro für die Eigenreinigung und rund 9,4 Millionen Euro für die Fremdreinigung. Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2010 festgestellt, dass bei der Eigenreinigung jährlich rund vier Millionen Euro eingespart werden könnten. Nun, meine Damen und Herren der Koalition, kommt etwas Überraschendes: Das Finanzressort teilt die Analyse des Rechnungshofs weitgehend.

(Vizepräsident R a v e n s übernimmt den Vorsitz.)

Was teilt denn nun die Finanzsenatorin? Eine vereinfachte Kostenvergleichsrechnung des Ressorts hat ergeben, dass die Eigenreinigung ungefähr doppelt so teuer ist wie die Fremdreinigung, oder anders gesagt, die Reinigung eines Quadratmeters mit Eigenreinigungskräften kostet zurzeit doppelt so viel wie die Reinigung eines Quadratmeters mit Fremdreinigungskräften. Meine Damen und Herren, es ist unglaublich, dass eine Senatorin eines Haushaltsnotlagelandes so etwas vier Jahre lang hinnimmt!

(Beifall bei der CDU)

Das ist wieder ein Beispiel, dass Sparen von der Koalition nicht ernst genommen wird. Sie wollen eben eine andere Politik, eine Politik, die Unwirtschaftlichkeit und eine weitere Verschuldung des Staates in Kauf nimmt. Oder glauben Sie ernsthaft, dass es eine originäre Aufgabe der Stadt Bremen ist, die Reinigung der im Land Bremen von der bremischen Verwaltung genutzten Gebäude mit eigenen Kräften zu bewerkstelligen? Ihre Hinwendung zu

immer weiter ausführenden Aufgaben des Staates führt in eine Sackgasse. Verlust von Arbeitsplätzen und der weitere Anstieg der Staatsverschuldung sind eine unmittelbare Folge. Wenn Sie dann auch noch neuerdings von einer Rekommunalisierung reden, ohne über deren Finanzierung zu sprechen, geht das in die gleiche Richtung. Mit dieser Politik, meine Damen und Herren von Rot-Grün, werden Sie zum Erhalt der Selbstständigkeit Bremens nicht beitragen.

(Beifall bei der CDU)

Das Thema Eigenreinigung versus Fremdreinigung beschäftigt die Politik seit geraumer Zeit. Bis 1995 wurden die Gebäude im Wesentlichen von eigenen Kräften gereinigt. Ein Vergleich von Fremd- und Eigenreinigung durch das Finanzressort ergab schon damals, dass sich die Vergabe an private Unternehmen als erheblich günstiger erwies. Die SPD/ CDU-geführte Regierung beschloss 1997, einen Teil der Eigenreinigung und ab 2001 die Eigenreinigung nach und nach vollständig durch Fremdreinigung zu ersetzen. Der rot-grüne Senat hat 2007 zu Beginn der Legislaturperiode vereinbart, die Eigenreinigung in Bremen zu erhalten. Die Ressorts haben die Eigenreinigung bis 2008 innerhalb der dezentralen Ressourcenverantwortung wahrgenommen. Eine zentrale Übersicht und Steuerung der Eigenreinigung für Bremen hat es nicht gegeben.

Im Gegensatz dazu hatte für die Fremdreinigung die FMB, Facility Management Bremen, so hieß die Gesellschaft damals, zwischen 1999 und 2008 einheitliche Vorgaben entwickelt. FMB hatte bei Ausschreibungen vorgegeben, dass tarifliche Regelungen und verbindliche Sozialstandards einzuhalten sind. Deswegen liegt der tarifliche Mindestlohn der Fremdreinigungskräfte zurzeit bei 8,55 Euro. Meine Damen und Herren von der Koalition, der Rechnungshof bestätigt in seinem Bericht wörtlich: „FMB hat die Fremdreinigung für die bremische Verwaltung wirtschaftlich ausgerichtet, gesteuert und dabei sozial verträgliche Standards gewährleistet.“

Wie erklären Sie eigentlich den Bürgern, warum Sie ein funktionierendes System, das zudem noch wirtschaftlich und sozial verträglich ist, gegen ein anderes System, das bisher nicht funktioniert und unwirtschaftlich ist und außerdem vier Millionen Euro mehr kostet, tauschen? Merken Sie eigentlich gar nicht, dass ein solches Verhalten zu Politikverdrossenheit führt?

(Beifall bei der CDU)

Sie tragen mit solchen Aktionen, die ausschließlich ideologisch besetzt sind, im großen Maße dazu bei.