Protokoll der Sitzung vom 07.04.2011

(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen]: Weil wir Ihnen die Zeit geben wollten, sich damit zu beschäftigen!)

Dann hätten Sie es uns ja früher vorlegen können, Frau Hoch, wenn es so gewesen wäre, aber wenn Sie sich die Daten einmal anschauen, ich glaube, wir werden Gelegenheit haben, noch ausführlich darüber zu diskutieren! – Vielen herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne den Landesverband der Imker unter der Leitung von Herrn Rudolph begrüßen! – Seien Sie ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Des Weiteren sind Besucher, die auch ganz herzlich begrüße, der Kleingärtner aus der Vahr eingetroffen. Seien auch Sie ganz herzlich willkommen im Haus der Bremischen Bürgerschaft!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Beilken.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier in dieser Runde in der Bürgerschaft, aber auch schon im Krankenhausausschuss wiederholt über das Krankenhausgesetz, über diesen Entwurf diskutiert. Er ist modifiziert worden, und wir haben schon wiederholt gesagt, dass wir die Intention grundsätzlich positiv finden, an einzelnen Stellen verbesserungswürdig. An einem Punkt haben wir ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

jedoch eine ernsthafte Kritik – das ist bekannt, das haben wir auch im Ausschuss und auch hier in der Bürgerschaft schon mehrfach gesagt –, es geht um die Finanzierung. Damit stehen wir auch nicht allein da. Wir sind uns da zum Beispiel mit der Krankenhausgesellschaft, insbesondere aber mit den Krankenkassen einig.

Die Finanzierung ist dann ein Problem, wenn die Krankenhäuser das, was sie für den Erhalt und die Modernisierung ihrer Apparate und ihrer Gebäude brauchen, aus den laufenden Einnahmen, die sie für die Behandlung bekommen, zum großen Teil selbst erwirtschaften müssen. Das ist nicht in Ordnung, das ist sogar gesetzeswidrig. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz steht dem eigentlich entgegen. Dies wird eingeräumt und einfach so weitergemacht, und es wird im vorliegenden Gesetzentwurf auch weiter festgeschrieben, sogar insofern verschärft, als Sie die Formulierung darin haben, dass die Finanzierung unter anderem im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährleistet wird. Das ist für mich eine etwas vornehmere Beschreibung für Finanzierung nach Kassenlage. Sie werden von der LINKEN nicht erwarten, dass wir dem zustimmen, denn wir würden dann dazu beitragen, dass die Krankenhäuser dadurch noch mehr unter Druck geraten.

Die Krankenhäuser sind schon jetzt unter Druck, wie wir alle wissen, unter anderem dadurch, dass sie selbst Mittel für ihre Investitionen erwirtschaften müssen, und es geht natürlich um die Arbeitsverdichtung, um die Reduzierung von Personal und letztlich immer wieder die Befürchtung, dass auch die Qualität leidet. Spätestens da hört natürlich jedes Verständnis auf. Wir hören und sehen von den Bediensteten im Krankenhaus, sei es in einer in der letzten Woche erst ausgestrahlten Sendung des Bremer Regionalfernsehens, sei es aber auch aus anderen Äußerungen, dass die Qualität noch in Ordnung ist, dass sie aber gefährdet ist durch diese Entwicklung und diesen Druck. Das wird eigentlich von allen Seiten eingeräumt. Wenn wir hiermit unterstützen sollen, dass das nach Haushaltslage finanziert wird – Sie haben selbst beschrieben, wie Sie die Haushaltslage in den nächsten Jahren sehen, jedes Jahr sind 120 Millionen Euro einzusparen –, dann ist klar, dass diese Haushaltslage sich negativ entwickelt, und das heißt, dass sich die Finanzierung der Krankenhäuser negativ entwickelt.

Meine Damen und Herren, es gibt ein Basisrecht der arbeitenden Menschen, die den Reichtum und den Wohlstand in diesem Land erarbeiten. Das Basisrecht ist unter anderem Bildung, es ist aber auch Gesundheit, und dazu gehört die gesundheitliche Versorgung in Krankenhäusern. Wenn Sie das reduzieren wollen, dann macht DIE LINKE nicht mit, ich bitte dafür ganz höflich um Verständnis. Die Bevölkerung möchte das auch nicht, und da werden Sie sehen, dass Sie noch wachsenden Protest ernten. Wir sind an der Seite derjenigen, die sagen, das kann

nicht wahr sein, es ist nicht rechtens, dass wir hier bei Bildung und in diesem Fall bei der Gesundheit, bei der gesundheitlichen Versorgung eine derartige Situation haben, dass alle Fachleute sagen, so gehe es nicht weiter, hier müsse eigentlich mehr investiert werden und nicht weniger. Genau das weniger Investieren befürchten wir aber durch diese Passage in Ihrem Gesetzentwurf, und deswegen werden wir dem selbstverständlich nicht zustimmen.

Positiv und richtig hätten wir gefunden, wenn man gesagt hätte, die Versorgung wird ohne Wenn und Aber im Rahmen der politisch gesetzten Zielsetzung gewährleistet. Es gibt einen Krankenhausplan, wir sagen, das und das wollen wir, das und das brauchen wir, das und das ist politisch nötig, das ist angemessen, das steht den Menschen zu, und dann gibt es eine Behörde, sie sagt fachlich Ja, das wird dazu benötigt, und das muss dann auch finanziert werden, und lassen Sie uns dann gemeinsam um die Kassenlage kämpfen und sie nicht zur Grundlage nehmen. Wir brauchen vielmehr einen Aufschrei über die schlechte Kassenlage im Sinne einer besseren Refinanzierung. Dafür sind wir als Abgeordnete noch viel mehr verantwortlich, finde ich, dass wir sagen, dieses Geld muss für Bildung und Gesundheit auch da sein, um einmal für diesen Fall zu sprechen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hoch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben hier Anfang Dezember das Bremische Krankenhausgesetz in erster Lesung beschlossen und zur weiteren Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss „Krankenhäuser im Land Bremen“ überwiesen. Mein Kollege Brumma hat den Bericht des Ausschusses vorgestellt und die vielen Änderungen, die nach der Anhörung vorgenommen wurden, erläutert. Bei der ersten Lesung habe ich gesagt, dass ich mich auf die Anhörung freue und davon überzeugt bin, dass wir danach hier ein Gesetz verabschieden können, auf das wir stolz sein können, und das ist jetzt auch so. Es war richtig, sich für dieses Gesetz die Zeit zu lassen, weil es viele Argumente dafür, aber auch dagegen gegeben hat. Das zeigen auch die umfangreichen Stellungnahmen, die uns zugegangen sind.

In der Anhörung hatten die jeweiligen Institutionen die Gelegenheit, ihre Argumente vorzubringen. Damit haben wir uns intensiv auseinandergesetzt, wie durch unseren sechsseitigen Änderungsantrag, den wir im Krankenhausausschuss beraten haben, ja deutlich wurde. Darin wurden viele Vorschläge berücksichtigt. Für die Fraktion der Grünen kann ich hier sagen, wir sind davon überzeugt, dass wir ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

hier mit diesem Gesetz in der Qualitätssicherung der Behandlung einen großen Schritt nach vorn gemacht haben. Wir setzen zum Beispiel in der Pflege und in der medizinischen Behandlung von speziellen Patientengruppen Standards, die es vorher so nicht gegeben hat.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Es wird zum Beispiel der Chancengleichheit und den Bedürfnissen von Migrantinnen und Migranten besonders in sprachlicher Hinsicht Rechnung getragen, aber auch den behinderten Menschen, Hochbetagten und anderen Gruppen mehr. Patientenrechte zu stärken und Qualität sichtbar und öffentlich zu machen, das war für uns sehr wichtig.

Ein weiteres wichtiges Anliegen war es für uns, die Übergänge zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung besser zu gestalten. Besonders vor dem Hintergrund der verkürzten Verweildauer in den Krankenhäusern ist ein organisiertes Entlassungsmanagement wichtig, damit die Behandlungskette für die Patienten und Patientinnen nicht unterbrochen wird. Jetzt werden Sie mir entgegenhalten, das haben ja schon einige Häuser, einige machen das schon. Das ist richtig so, einige machen das, machen das auch vorzüglich, die haben auch kein Problem damit, und die anderen, die es noch nicht machen, müssen sich auf den Weg machen. Ich denke, uns allen ist die Initiative von Frau Rütten bekannt wegen der ambulanten Versorgungslücke besonders nach dem Krankenhausaufenthalt. In der letzten Woche hat die Paracelsus-Kurfürstenklinik mit dem Bremer Verein Ambulante Versorgungslücken e.V. einen Leitfaden verabschiedet, um diese Lücke zu schließen, also da ist auch das Bewusstsein vorhanden, dass es ein gutes Entlassungsmanagement geben muss. Bei der Gelegenheit habe ich den Geschäftsführer, der auch in unserer Anhörung war, gefragt, wie er zu dem neuen Kranken hausgesetz steht, das jetzt vorliegt. Er hat mir gesagt, er kann damit gut leben und das wäre so für ihn in Ordnung. So weit die Rückmeldung auch einmal aus diesem Bereich! Jetzt möchte ich gern zu dem Antrag der FDP kommen! Die Überschrift ist ja schon gewaltig: Überflüssig, bürokratisch, schädlich!

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Die meinten sich selbst!)

Ich will das jetzt nicht auf den Antrag beziehen! Sie sagen: Der Senat verschweigt dabei, dass die Qualitätsanforderungen für die Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern abschließend auf Bundesebene geregelt sind. Es ist vieles auf Bundesebene geregelt, das ist richtig. Es handelt sich auch bei dieser Regelung um eine Kannregelung, das habe ich im Aus

schuss schon deutlich gemacht, das mache ich hier auch noch einmal deutlich, und ich halte es für richtig, dass es diese Kannregelung gibt. Wenn Sie sich die Qualitätsberichte der Bremischen Krankenhausgesellschaft von 2009 ansehen, unter der Dekubitus prophylaxe – also dass die Patienten sich nicht wund- und durchliegen – ist vermerkt, dass manche Krankenhäuser dabei keine Standards haben, es gibt keine Leitlinie dazu, und auch auf Nachfragen konnte hier keine Antwort gegeben werden. Da kann ich sagen, es kann doch nicht sein, dass es hier in diesem Bereich, der wirklich nicht neu ist – ich weiß nicht, welches Krankenhaus es ist –, keine Standards und keine Richtlinien gibt, wie mit dem Problem umzugehen ist. Das finde ich eigentlich unmöglich, das muss ich hier einmal sagen!

Dann kommen wir weiter dazu, dass Sie sagen, es wäre bürokratisch. Das haben Sie auch schon ein paar Mal hier hervorgebracht. Auch das habe ich im Ausschuss versucht, in Erfahrung zu bringen und den Sachverständigen der Krankenhausgesellschaft gefragt, warum auch er meint, dass dieses Gesetz bürokratisch wäre. Er hat darauf geantwortet: Weil man jetzt auch Nachweise bei der Pauschalierung der Investitionsfinanzierung erbringen müsste und man auch da Belege erbringen müsste. Das ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit, dass man darüber Belege erbringt, wenn es hier um Steuergelder geht!

(Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Das haben Sie falsch verstanden!)

Herr Dr. Möllenstädt, ich bin nachher mitfühlend als Grüne für Sie da! Es ist, denke ich, eine Selbstverständlichkeit, dass über Haushaltsmittel auch Belege abgegeben werden.

(Glocke)

Ich komme sofort zum Schluss!

Dann möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Sachverständige daraufhin ausführte, dass es nicht zum Bürokratieabbau kommt. Darüber haben wir aber gar nicht geredet, der Vorwurf war der Bürokratieaufbau.

(Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Das wollten Sie gar nicht!)

Es konnte mir im Ausschuss keiner sagen, und Sie behaupten das hier auch einfach, aber Sie können es nicht belegen. Aber gut, das behaupten Sie ja immer, und das ist auch einfach zu behaupten, wenn man es nicht belegen kann! An dieser Stelle mache ich einmal Schluss, und ich komme gleich auf Ihre anderen Argumente zurück.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mohr-Lüllmann.

Sehr verehrter Präsident, liebe Kollegen! Wie ich bereits in der Debatte anlässlich der ersten Lesung zum Bremischen Krankenhausgesetz deutlich gemacht habe, ist auch aus meiner Sicht – und das bestätige ich Herrn Dr. Möllenstädt, Frau Hoch auch – das Gesetz viel zu bürokratisch und auch tatsächlich aus unserer Sicht wettbewerbsfeindlich. Aus diesem Grund hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht. Auch wir haben natürlich die Anhörung sehr genau verfolgt und auch nicht versucht, selektiv zu hören, aber auch einige Hinweise bekommen, auf die ich mich jetzt beziehe, die durchaus angebracht sind, diesen Gesetzesantrag zu ändern. Zum einen möchte ich darauf hinweisen, dass die Qualitätsanforderungen an Krankenhäuser von einer Vielzahl bundesgesetzlicher Bestimmungen geregelt sind, beispielsweise regelt das Sozialgesetzbuch V, dass die Krankenhäuser zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet sind. Dazu gibt es entsprechende Paragrafen. Ebenso gelten Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses für Mindestanforderungen an das interne Qualitätsmanagement. Es sind umfassende Qualitätsberichte von jedem Krankenhaus anzufertigen, die öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, und die Krankenhäuser im Land Bremen kommen dieser bundesrechtlichen Verpflichtung auch nach. Es gab an keiner Stelle – jedenfalls ist mir keine bekannt – Hinweise, dass diese Verpflichtungen nicht eingehalten worden sind.

(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das habe ich ja gerade zitiert!)

Sie meinen jetzt die Dekubitusprophylaxe?

Zu Ihrer Bemerkung zu der Kannregelung noch einmal: Eine Kannregelung hört sich zunächst einmal so an, dass ich das eine Mal kann, das andere Mal nicht, das heißt für mich entsprechende Willkür.

(Zurufe der Abg. Frau B u s c h [SPD] und der Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen])

Aber entsprechende Willkür ist damit dann möglich und geöffnet, und das lehne ich auch ab!

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Nein! „Kann“ ist eine Ermessensfrage! Das hat doch mit Will- kür nichts zu tun!)

Im Rahmen des 2009 gestarteten Krankenhausspiegels werden darüber hinaus weitere Daten, auch zur Patientenzufriedenheit, erhoben, und zu

erst sind die bereits vorhandenen Erkenntnisse zur Qualitätsverbesserung umzusetzen, bevor ein noch umfangreicheres Berichtswesen eingeführt wird. Es sind also aus unserer Sicht keine weiteren bremischen Qualitätssicherungsmaßnahmen erforderlich, da von den vorgesehenen zusätzlichen Qualitätsberichten keine Qualitätsverbesserung zu erwarten ist.

Das Gesetz ist bürokratisch, und wenn Sie sich an die Vergangenheit erinnern, auch aus der Pflege, Frau Hoch, das, was uns immer wieder aus dem Krankenhaus von Ärzten und Pflegern entgegenschallt, ist: Wir haben circa 40 Prozent unserer Zeit für Bürokratie aufzuwenden. Es ist also schon so, dass alles, was on top kommt, ausgesprochen zu viel ist und natürlich in diesem Fall auch als zu bürokratisch bezeichnet werden muss, weil es den Krankenhäusern noch einmal zahlreiche zusätzliche Verpflichtungen auflegt, die selbstverständlich zu weiteren Kosten führen, aber das Verwaltungshandeln auch entsprechend ausdehnen.

Die erhöhte Bürokratie und Regulierung würde sogar dazu führen – das hat Herr Dr. Möllenstädt schon ausgeführt –, dass auch Ärzte nach Niedersachsen auswandern, weil es da wesentlich weniger Regularien gibt, das ganze Verfahren viel schlanker ist. Auch das konnten wir in der Anhörung von einigen Spezialisten zur Kenntnis nehmen, das waren ja nicht irgendwelche Zuschauer, sondern schon Leute, die sich damit auskennen.

Die Hürden über die Krankenhausplanung, was die Weiterbildung angeht, haben wir hinlänglich auch im Krankenhausausschuss und in der Anhörung besprochen, das hat Herr Brumma schon angesprochen. Der Ansicht der Ärztekammer sind Sie in etwa nachgekommen. Die volle Weiterbildungsbefugnis als notwendiges Kriterium für die Krankenhausplanung ist einigermaßen angepasst worden, sodass wir die Überarbeitung der Paragrafen 4 und 5 so verstehen, dass Sie unseren Vorstellungen jetzt etwas näherkommt, da die Weiterbildungsbefugnis nun aus unserer Sicht – –.

(Zuruf der Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/ Die Grünen])

Nicht die volle!

(Zuruf der Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/ Die Grünen])