Protokoll der Sitzung vom 07.04.2011

(Zuruf der Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/ Die Grünen])

Genau, das habe ich ja gesagt! Das kommt unserer Vorstellung näher, Frau Hoch, und wir finden das auch jetzt nicht mehr existenzgefährdend. Dazu diente ja auch die Anhörung.

Trotzdem haben wir auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Gesetz bundesweit in seiner Regulierungswut einzigartig ist. Ich kann das nicht beurteilen, ich habe nicht jedes Gesetz der anderen

Länder gelesen, da es sie zum Teil ja auch gar nicht gibt.

(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Reichlich!)

Auf jeden Fall kann ich sagen, die volle Kontrolle des Senats über die Krankenhäuser, so wie sie bei der Weiterbildungsbefugnis auch angelegt war, lehnen wir ab. Insofern können wir jetzt mit den Paragrafen 4 und 5 leben. Natürlich muss man immer sehen, dass die Kosten hochgetrieben werden. Ich finde schon, dass es Berücksichtigung finden muss, gerade im Gesundheitswesen, in den Krankenhäusern zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen, deren Finanzierung im Gesundheitswesen insgesamt gar nicht vorgesehen ist. Insofern müssen sie es jetzt aus eigener Kraft finanzieren, und das fehlt ihnen dann natürlich dringend an anderer Stelle, insbesondere natürlich an der Versorgung der Patienten.

Ich habe vieles schon erwähnt. Ich würde sagen, es ist klar und deutlich geworden, dass wir aus diesen Gründen das Gesetz ablehnen, und wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Aber der ist nicht mehr aktuell!)

Noch ein Hinweis zu dem Änderungsantrag der FDP. Daraus, dass wir einen Änderungsantrag hier vorstellen, ergibt sich natürlich, dass wir in der gesamten Ablehnung dann auch Ihren Antrag ablehnen werden. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Brumma.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Argumente sind immer gleichbleibend, die die FDP und die CDU bringen: bürokratisch und Wettbewerbsverzerrung. Es ist also nichts Neues, aber wenn man einmal ins Detail geht, sind wir der Meinung, dass dieses Gesetz eher wettbewerbsstärkend ist, denn mittelfristig wird es ein Wettbewerbsvorteil sein, wenn unsere Qualität an den Häusern gestärkt wird und die Patienten von außerhalb unsere Häuser aufsuchen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Aber die Qualität der Versorgung ist doch nicht schlecht!)

Warum benötigen wir denn dieses Gesetz? Aus unserer Sicht sind Krankenhäuser Einrichtungen der öffentlichen Daseinssorge, und hier haben wir als Land eine Verpflichtung. Die Rahmenbedingun

gen haben sich seit Einführung der Fallpauschalen stark verändert, und deshalb brauchen die Häuser gewisse Leitplanken, die wir mit diesem Gesetz auch durchsetzen wollen. Was die Transparenz betrifft, wird diese erhöht, denn durch die Regelung der Rechtsaufsicht kann jetzt die Gesundheitsbehörde in den Kliniken auch außerhalb der kommunalen Kliniken Schadensvorgänge recherchieren und Auskünfte erhalten. Wir haben es in der letzten Ausschusssitzung erlebt, als es um die Vorgänge in Bremerhaven ging. Nach gegenwärtigem Stand kann man dort nichts machen, und, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Sie waren empört, dass hier seitens der Behörde nicht eingegriffen wird, und hier lehnen Sie den Gesetzentwurf ab, indem Sie für Paragraf 30 Absatz 2 eine Streichung verlangen! Das ist völlig widersprüchlich, denn wir wollen öffnen, damit wir derartige Probleme analysieren können. Von daher verstehe ich nicht, dass Sie so etwas in Ihrem Änderungsantrag fordern und in der Sitzung empört aufschrecken. Hier sind widersprüchliche Aussagen, und von daher sollten Sie Ihre Anträge, die Sie hier vorgelegt haben, noch einmal genauer ansehen!

Für uns ist dieser Gesetzentwurf ein Meilenstein. Es wurde vom Vertreter der Ärztekammer gesagt: Es ist zum ersten Mal ein Gesetz, das auch an die Strukturqualität geht. Ich meine, eine bessere Aussage kann man zu einem Gesetz nicht erhalten. Was die Investitionen betrifft, Herr Beilken, gab es auch noch eine Aussage vonseiten der Kassen. Obwohl wir ein Haushaltsnotlageland sind, haben wir in der Vergangenheit im Krankenhausbereich immer noch ein gewisses Level an Investitionen getätigt, weitaus mehr als manch größeres Bundesland in der Republik. Daher müssen wir in den Haushaltsberatungen den Stellenwert der Krankenhausinvestitionen gemeinsam voranbringen und auch unterstützen, damit wir mehr Geld erhalten. Deshalb verstehe ich nicht, dass Sie diesem Gesetzentwurf in seiner ganzen Breite nicht zustimmen können. Wie gesagt, wir lehnen die drei Änderungsanträge ab und bitten Sie um Zustimmung zum Antrag der Koalition. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hoch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch einmal ganz kurz zurück zum FDP-Antrag! Sie schreiben dort, der Senat will Krankenhäusern untersagen, neue Angebote einzurichten, wenn diese nicht im Krankenhausplan vorgesehen sind. Das ist falsch dargestellt. Richtig ist, dass bei Abweichung eines ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Krankenhausträgers von seinem Planungsauftrag Regelungen getroffen wurden. Das ist richtig, und das ist auch vernünftig so, denn wenn man sich zusammensetzt und zu Vereinbarungen kommt, dann muss man auch sehen, dass man diese Vereinbarungen einhält. Diese Regelungen sind jetzt getroffen worden, und wenn es Abweichungen gibt, denke ich, ist das bei jeder Verabredung normal. Dann schreiben Sie unter Punkt 6 in Ihrem Antrag: „Der Senat wird aufgefordert, Maßnahmen zu unterstützen, die gegenüber den Patientinnen und Patienten eine größtmögliche Transparenz von Qualität und Service auf die Krankenhausversorgung abzielen“. Wie soll er das denn jetzt machen? Ich denke, mit diesem Gesetz haben wir die Chance, und Sie haben jetzt die Chance, dort zuzustimmen, damit es zu einer Transparenz- und Qualitätsverbesserung kommt. Ich würde Ihnen vorschlagen: Nehmen Sie diese Chance wahr! Wir werden diesen Antrag jedenfalls ablehnen. – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Hoch, es ist ja schon sehr beachtlich, dass Sie sich offensichtlich nur partiell an die Anhörung, die wir durchgeführt haben, erinnern können, nämlich nur an die Zeile, die Ihr Gesetz – –.

(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Es gibt ja ein Wortprotokoll!)

Es ist schon erstaunlich, ich habe manchmal das Gefühl, wir haben an einer unterschiedlichen Anhörung teilgenommen, aber ich will ganz gern noch einmal darauf eingehen! Es sind in den letzten Jahren nun wirklich vielfältige Anstrengungen von den Krankenhausträgern hier im Land unternommen worden, um Qualität durch Transparenz auch zu steigern. Liebe Frau Hoch, für mich bedeutet Qualität, dass die Patientinnen und Patienten bestimmen, was sie als gut empfinden und nicht, dass man möglichst viele Seiten Papier in einem Gesetz schreibt und dadurch definiert, was Qualität ist. Was Sie hier machen, geht zulasten der Patientinnen und Patienten, weil Sie denjenigen, die die Versorgung gewährleisten sollen, mit Ihren bürokratischen Vorschriften die Zeit rauben, sich um die Patientinnen und Patienten tatsächlich kümmern zu können. Das ist doch die Wahrheit!

(Beifall bei der FDP – Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen]: Wo denn?) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Ich finde, man sollte hier an dieser Stelle auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass es genau darum geht, nämlich hier auch die Möglichkeiten zu schaffen und auch zu nutzen, die wir im Dialog auch schon entwickelt haben. Den Krankenhausspiegel halte ich beispielsweise für ein genau geeignetes Instrument, übrigens ohne irgendein bürokratisches Gesetz gemacht, sondern aus der Freiwilligeninitiative der Häuser. Es wird gut angenommen, und daran können auch Sie sehen, lieber Herr Brumma, wir haben überhaupt kein Qualitätsproblem in den Bremer Krankenhäusern. Es ist auch nicht so, dass es keine zuständigen Stellen gibt, wenn tatsächlich Mängel auftreten. (Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen]: Und das Beispiel, das ich erzählt habe, ist das normal?)

Es ist doch geregelt! Es gibt Institutionen, die für die Qualitätssicherung zuständig sind, und qua Bundesgesetz ist das auch alles organisiert. Es ist nicht so, dass wir uns dort im rechtsfreien Raum bewegen.

(Beifall bei der FDP)

Ich finde schon, dass man hier nicht so tun sollte, als wäre dieses Gesetz nun irgendwie etwas, das uns weiter nach vorn bringt. Sie haben etliche Chancen nicht genutzt, die diese Möglichkeit geboten hätten. Sie haben hier den Eindruck erweckt, als wären wir nicht dafür, wenn jemand öffentliche Mittel für Investitionen in einem Krankenhaus erhält, dass er es belegen muss. Natürlich muss er es belegen, aber der Reiz einer Pauschalförderung, das hat ja das Beispiel Nordrhein-Westfalen auch gerade gezeigt, ist doch, dass man vieles weitaus unbürokratischer gestalten kann. Sie wollen die gleichen Anträge mit dem gleichen bürokratischen Aufwand wie bisher nur weiter fortführen. Dann ist es kein Vorteil aus meiner Sicht,

(Beifall bei der FDP)

dann kann man es auch bei dem Verfahren belassen, das es jetzt schon gibt, liebe Frau Hoch! Das muss man ganz ehrlich sagen, dort sind Sie viel zu tief gesprungen an der Stelle.

Im Übrigen muss man, denke ich, auch noch einmal sehen: Es gibt eine ganze Reihe von Punkten, das ist hier ja auch dargestellt worden, die wirklich vollkommen redundant und überflüssig sind.

(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Jetzt erzählen Sie etwas Falsches!)

Was wollen Sie denn damit erreichen? Ich glaube, dass Sie sich mit dieser ganzen Diskussion hier wirklich keinen Gefallen tun. Ich glaube, für Bremen wäre

es weitaus besser, man würde an dieser Stelle auf dieses Gesetz verzichten.

Ich halte es auch für notwendig, dass wir dann auch einmal darüber sprechen, wie Sie diese Kontrollmöglichkeiten, die Sie dort genannt haben, regelmäßig wahrnehmen wollen und wer das denn eigentlich machen soll. Wir haben den Medizinischen Dienst der Krankenkassen beispielsweise, der sich um Qualitätssicherung kümmern soll. Sie haben auch das Personal dafür. Ich habe nicht gesehen, dass Sie im Gesundheitsressort jetzt zusätzliche Stellen dafür im Haushalt eingestellt hätten, um ein adäquates Kontrollsystem überhaupt führen zu können. Wenn Sie hier den Krankenhäusern quasi auferlegen, dass sie ein eigenes Qualitätsregelsystem aufbauen sollen, das nur parallel zu den bestehenden Regelsystemen geführt wird, nur um für Bremen Daten zu liefern, finde ich das völlig überflüssig, und es wird am Ende sicherlich nicht zum Nutzen der Patientinnen und Patienten sein.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich rufe dazu auf, unserem Antrag zuzustimmen, den Gesetzentwurf heute abzulehnen und sich im Übrigen vielleicht einmal eine Denkpause von einigen Monaten zu gönnen. Dann kann man sicherlich feststellen, dass man an vielen Stellen, in bestehenden Gesetzen, noch viel Gutes voranbringen kann. Dieses Bürokratieaufbaugesetz braucht Bremen nicht. – Vielen herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte anfangs einmal sagen, ich glaube, dass der Gesetzentwurf, der hier heute vorgelegt wird, durchaus seine gute Intention hat. Die Frage, die man sich dann stellen muss, ist natürlich immer: Wird es auch erreicht? Dort sehe ich doch große Mängel. Ich finde, das Beste, was dabei herauskommt oder was das Gesetz in der Tat ermöglicht, sind bessere Zugriffs- und Kontrollmöglichkeiten auch auf Krankenhäuser, die sozusagen in freigemeinnütziger oder konfessioneller Hand sind, jedenfalls in dem Moment, wenn sie im Krankenhausplan aufgenommen sind. Das, finde ich, ist eine gute Sache. Bisher konnte die Behörde das ja immer nur auf die kommunalen Krankenhäuser, also die von Gesundheit Nord, selbst anwenden, und auch dort – das kennen wir auch – nur mit Schwierigkeiten. Das finde ich an dem Gesetz gut.

Ich kann oder muss mich allerdings der Kritik anschließen, die von vielen hier schon geäußert worden ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ist, was beispielsweise die Vorschriften über diese Qualitätsberichte angeht. Ich würde zumindest sagen, es ist in der Tat so, dass eigentlich auf Bundesebene das meiste tatsächlich geregelt ist und dann eher die Frage lautet: Wie sich die einzelnen Krankenhäuser dann wiederum mit der Behörde verständigen müssen, um zu sagen, reicht es jetzt, was wir sowieso vorlegen oder müssen wir jetzt noch etwas extra – –? Das wird dann in der Tat meiner Meinung nach ein bisschen bürokratisch werden, und ich weiß nicht, ob es einen Vorteil bringt. Einen Vorteil könnte das, was hier für einen Patientenfürsprecher oder eine Patientenfürsprecherin angelegt ist, bringen. Das empfinde ich im Prinzip auch wiederum als einen guten Ansatz, nur, wenn ich mir vorstelle, dass ein Patientenfürsprecher dafür da sein muss, dass er in der Lage ist, qualifiziert Beschwerden von Patienten aufzunehmen, sie aber auch, sage ich einmal, einzuschätzen und verarbeiten zu können, um sie dann beispielsweise an ein Krankenhaus weiterzugeben, dann, würde ich sagen, muss man irgendwo festlegen, welche Professionalität so jemand eigentlich haben soll. Das wird in dem Gesetz nicht geregelt, es wird in der Begründung sogar eher gesagt, dass man extra darauf verzichtet hat. Das, finde ich, ist einfach nicht ausreichend. Wenn es so einen Patientenfürsprecher gibt, dann muss klar sein, welche Art von Qualifikation er haben muss. Ich sage auch in aller Deutlichkeit: Wenn dann im Gesetz steht, dass es eigentlich ein ehrenwertes Ehrenamt ist, für dessen Ausübung vielleicht Auslagen ersetzt werden, und die Auslagen – so steht es zumindest in der Begründung – werden dann durch das Krankenhaus ersetzt, dann ist es zwar eine gute Intention, aber sie ist völlig unausgegoren. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung im Krankenhaus, wo man sich ja auch bemüht, Patienten sozusagen abzufragen, um herauszufinden, wie fandet ihr uns, wie ist denn die Qualität in dem Haus, was habt ihr zu kritisieren, was können wir besser, anders machen und so weiter, besteht die große Schwierigkeit, dass es ein ungeheuer hoher personeller Aufwand ist, um solche Umfragen durchzuführen, und deshalb wird es meistens nicht gemacht. Was eingesetzt wird, sind meistens solche Karten, wie man sie aus dem Hotel kennt, wo man dann das Betreffende ankreuzen kann. Da man nicht das Personal hat und es nicht auf die Reihe bekommt, erhält man auch keine statistisch relevanten Größen. Man müsste einen Rücklauf von wenigstens 30 Prozent haben, um sagen zu können, dass es statistisch wirklich valide ist, was dabei herauskommt. Diese Größe erreicht man in keinem der Krankenhäuser, denn dann müsste man direkt nachsetzen, und dort ist dann natürlich die Frage, welche Art ehrenamtlicher Patientenfürsprecher das machen soll, ohne dass er Geld dafür bekommt. Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Krankenhäuser werden sicherlich auch nicht mehr in der finanziellen Lage sein, dass sie einfach

sagen können, okay, macht ja nichts, dann finanzieren wir dort einmal eine halbe Stelle dafür. Das wäre ja schön. Ich glaube, in dieser Lage ist keines der Krankenhäuser in Bremen oder anderswo. Es sind ein paar gute Sachen, von denen ich sagen könnte, darüber würde es sich sicher lohnen nachzudenken, aber ich sehe diese Angelegenheit in diesem Gesetz vor allen Dingen leider auch nicht annähernd praktikabel gelöst, das ist mein Problem dabei.

Das Letzte, das hat Herr Beilken natürlich schon richtig gesagt: Viele der guten Dinge, die ich soeben genannt habe, werden natürlich ein Stück weit zur Farce, wenn wir weiter die Situation haben – das haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in ihren Stellungnahmen gesagt –, dass die Krankenhäuser ihre Investitionskosten selbst aus dem laufenden Betrieb finanzieren müssen. Wenn sie es so finanzieren müssen, dann müssen sie es durch Personalabbau finanzieren.

(Glocke)

Personalabbau stellt letztlich die Qualität infrage, und dann hilft einem so ein Gesetz leider auch nicht, denn wenn man laufend Personal abbauen muss, um seine eigenen Investitionen zu erwirtschaften, dann ist das alles gut gemeint, aber es kommt nichts dabei heraus. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bisher ein Krankenhausfinanzierungsgesetz, aber kein umfassendes Gesetz, das die Belange der Krankenhausversorgung der Bevölkerung regelt, wie es auch in vielen anderen Bundesländern der Fall ist, die mittlerweile über ein Landeskrankenhausgesetz verfügen.

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz hätten wir also in jedem Fall ändern müssen, da wir die bisherige Trennung zwischen der Pauschalförderung der Bremer Krankenhäuser und der Förderung der einzelnen großen Investitionen durch das Land aufheben wollen. Wir wollen hier auch dem Beispiel folgen – eine Vorrednerin oder ein Vorredner hat es schon gesagt –, was hier noch unter der alten CDU-geführten Regierung in Nordrhein-Westfalen bereits eingeführt worden ist. Die zukünftige einheitliche Pauschalförderung der Krankenhäuser mit im Haushalt veranschlagten Fördermitteln ist dabei zukunftsweisend, da sie den Krankenhäusern eine längerfristige Planbarkeit und Kalkulierbarkeit ihrer Investitionen ermöglicht, somit auch betriebswirtschaftliche Verantwortung für Investitionen stärkt und Möglichkeiten gibt, hier ganz spezielle Schwerpunkte