Winfried Brumma
Sitzungen
17/5
17/8
17/10
17/11
17/12
17/13
17/17
17/20
17/21
17/25
17/27
17/28
17/31
17/33
17/34
17/38
17/40
17/41
17/47
17/49
17/53
17/58
17/61
17/62
17/63
17/64
17/70
17/71
17/75
17/77
17/79
17/81
17/84
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Argumente sind immer gleichbleibend, die die FDP und die CDU bringen: bürokratisch und Wettbewerbsverzerrung. Es ist also nichts Neues, aber wenn man einmal ins Detail geht, sind wir der Meinung, dass dieses Gesetz eher wettbewerbsstärkend ist, denn mittelfristig wird es ein Wettbewerbsvorteil sein, wenn unsere Qualität an den Häusern gestärkt wird und die Patienten von außerhalb unsere Häuser aufsuchen.
Warum benötigen wir denn dieses Gesetz? Aus unserer Sicht sind Krankenhäuser Einrichtungen der öffentlichen Daseinssorge, und hier haben wir als Land eine Verpflichtung. Die Rahmenbedingun
gen haben sich seit Einführung der Fallpauschalen stark verändert, und deshalb brauchen die Häuser gewisse Leitplanken, die wir mit diesem Gesetz auch durchsetzen wollen. Was die Transparenz betrifft, wird diese erhöht, denn durch die Regelung der Rechtsaufsicht kann jetzt die Gesundheitsbehörde in den Kliniken auch außerhalb der kommunalen Kliniken Schadensvorgänge recherchieren und Auskünfte erhalten. Wir haben es in der letzten Ausschusssitzung erlebt, als es um die Vorgänge in Bremerhaven ging. Nach gegenwärtigem Stand kann man dort nichts machen, und, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Sie waren empört, dass hier seitens der Behörde nicht eingegriffen wird, und hier lehnen Sie den Gesetzentwurf ab, indem Sie für Paragraf 30 Absatz 2 eine Streichung verlangen! Das ist völlig widersprüchlich, denn wir wollen öffnen, damit wir derartige Probleme analysieren können. Von daher verstehe ich nicht, dass Sie so etwas in Ihrem Änderungsantrag fordern und in der Sitzung empört aufschrecken. Hier sind widersprüchliche Aussagen, und von daher sollten Sie Ihre Anträge, die Sie hier vorgelegt haben, noch einmal genauer ansehen!
Für uns ist dieser Gesetzentwurf ein Meilenstein. Es wurde vom Vertreter der Ärztekammer gesagt: Es ist zum ersten Mal ein Gesetz, das auch an die Strukturqualität geht. Ich meine, eine bessere Aussage kann man zu einem Gesetz nicht erhalten. Was die Investitionen betrifft, Herr Beilken, gab es auch noch eine Aussage vonseiten der Kassen. Obwohl wir ein Haushaltsnotlageland sind, haben wir in der Vergangenheit im Krankenhausbereich immer noch ein gewisses Level an Investitionen getätigt, weitaus mehr als manch größeres Bundesland in der Republik. Daher müssen wir in den Haushaltsberatungen den Stellenwert der Krankenhausinvestitionen gemeinsam voranbringen und auch unterstützen, damit wir mehr Geld erhalten. Deshalb verstehe ich nicht, dass Sie diesem Gesetzentwurf in seiner ganzen Breite nicht zustimmen können. Wie gesagt, wir lehnen die drei Änderungsanträge ab und bitten Sie um Zustimmung zum Antrag der Koalition. – Danke!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Angebote der Hospizversorgung für jeweils wie viele Patientinnen und Patienten gibt es in Bremen und Bremerhaven, und wie groß ist die Nachfrage?
Zweitens: Wer entscheidet über die Einrichtung von stationären Hospizplätzen und die Angebote der ambulanten Hospizversorgung?
Drittens: Wie können Zugang und Steuerung hinsichtlich der vorhandenen Hospizplätze zum Wohle der Patientinnen und Patienten verbessert werden?
Wie ist die Situation in BremerNord mit der ambulanten Palliativversorgung, gibt
es da einen neuen Sachstand, da sollen ja Verhandlungen stattfinden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute diskutieren wir im zweiten Durchgang den Bericht des Rechtsausschusses zur Obduktionspflicht. Wir als Fraktion haben gesagt, dieses stark emotional geprägte Thema sollten wir sehr sorgfältig abhandeln. Deswegen haben wir nach der ersten Lesung und der Diskussion in der Deputation auch vorgeschlagen, dass dieses Thema im Rechtsausschuss einer Anhörung unterliegen soll. Dort wurde noch einmal festgestellt, dass unsere Vorstellung doch zum großen Teil auch bei den Fachleuten auf Zustimmung fiel. Es waren 15 Sachverständige anwesend. Wir haben das Thema dort noch einmal sehr tief behandelt. Es gab auch zwei Organisationen, die während der Anhörung ihre ursprüngliche Position zugunsten des Gesetzentwurfs verändert haben. Wir können also nur sagen, hier wurde wirklich sehr sorgfältig an dem Thema gearbeitet, was die Meinungen der verschiedenen Fachleute auch noch einmal deutlich machte.
Es gab auch neue Aspekte, die berücksichtigt wurden. Beispielsweise gibt es den Richtervorbehalt: Innerhalb von 24 Stunden können die Eltern widersprechen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Gesetz noch einmal evaluiert wird. Hier haben wir die Frist gesetzt, dass 2013 – das ist ja heute der Antrag – eine Evaluation über das ganze Gesetz durchgeführt werden soll. Der Rechtsausschuss hat auch noch einmal Mindeststandards festgelegt, die in einer Rechtsverordnung erstellt werden sollen und die auch bei jedem Vorgang abgearbeitet werden sollen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Insgesamt, denke ich, ist dieser Gesetzentwurf ein guter Gesetzentwurf, und er hat auch für andere Bundesländer, wie wir gehört haben, eine irgendwie geartete Vorbildfunktion. Daher können wir sagen, war diese Arbeit wichtig, auch im Sinne der Kinder, vor allen Dingen der Geschwisterkinder, und deshalb sagen wir: Unterstützen Sie den Gesetzentwurf mit den Änderungen in der heutigen Sitzung! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute befinden wir uns in der ersten Lesung eines Landeskrankenhausgesetzes. Bremen hatte bisher kein Gesetz. Schleswig-Holstein ist auch noch ein Land, in dem es kein Gesetz gibt, sonst haben alle Bundesländer ein Landeskrankenhausgesetz. Warum benötigen wir ein solches Gesetz?
Dann hören Sie einmal gut zu!
Krankenhäuser sind Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Hier haben wir als Land eine Verpflichtung. Die Rahmenbedingungen haben sich seit Einführung der Fallpauschalen stark verändert. Es entstand dadurch mehr Wettbewerb, der einige ordnungsrechtliche Leitplanken erfordert. Dabei muss aus unserer Sicht der Patient immer im Mittelpunkt des Geschehens stehen und nicht das Gewinnstreben.
Wir wollen mit dem Gesetz die verbindliche Absicherung der Qualität in allen Häusern erreichen. Wir wollen die Patientenrechte stärken. Es soll in jedem Haus einen Patientenfürsprecher geben. Patienten sollen verbesserte Auskunftsrechte erhalten, das Entlassungsmanagement wird für alle Häuser zur Pflicht. Besonders sind hier hoch betagte und ältere Patienten zu beachten und zu versorgen. Die bisherige Hygieneverordnung, die vorbildlich ist – das haben wir bei den Skandalen in München und Mainz erlebt –, soll jetzt in Gesetzesform gegossen werden, wir haben eine solche Hygieneverordnung bereits. Auch soll eine 24-stündige Notfallbereitschaft mit Facharztstandard gesetzlich gesichert werden. Das dient alles der Qualitätssicherung und dem Patienten.
Die Korruptionsprävention wird in diesem Gesetz ebenfalls festgeschrieben. Privatpatienten dürfen keine bessere medizinische Versorgung als Kassenpatienten erhalten. Die Investitionsförderung wird auf Investitionspauschalen umgestellt. Das ist sinnvoll und gibt den Häusern mehr Bewegungsfreiheit.
Für uns ist dieses Gesetz nicht wettbewerbsfeindlich, wie es die Krankenhausgesellschaft formuliert, für uns ist genau das Gegenteil der Fall. Die Sichtweise der Krankenhausgesellschaft unterliegt lediglich einer kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung. Wir als Koalition sehen eine hohe Qualität in der Krankenhausversorgung als volkswirtschaftlich sinnvoll und in einer mittelfristigen betriebswirt
schaftlichen Betrachtung eher als Wettbewerbsvorteil an,
was gerade von den auswärtigen Patienten in Zukunft honoriert werden wird.
Inzwischen werden die bisher existierenden Landeskrankenhausgesetze in den anderen Bundesländern reformiert, denn sie sind teilweise noch unter Tagessatzbedingungen erstellt worden. Sie müssen daher neu justiert werden. Ebenso haben wir dieses Gesetz bereits im Koalitionsvertrag 2007 festgeschrieben. Es war somit lange bekannt, dass wir ein derartiges Gesetz wollen.
Vonseiten der Krankenhausgesellschaft gibt es immer noch Kritik, sie will am liebsten keine Regelung. Auch sind ihr die Investitionen zu gering. Allerdings sagen wir, das ist kein alleiniges bremisches Problem, sondern es ist bundesweit anzutreffen. Erst gestern habe ich in den Medien verfolgt, Niedersachsen investiert im nächsten Jahr gerade einmal 35 Millionen Euro in alle Krankenhäuser des Landes. Wir liegen da mit unseren 26 Millionen Euro, glaube ich, noch ganz gut. Das zeigt auch deutlich, welchen hohen Stellenwert wir der Krankenhausversorgung geben.
Meine Damen und Herren, in den ersten Entwurf wurden einzelne sinnvollen Vorschläge von den Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft eingearbeitet. Dabei wurde die 24-Stunden-Notfallbereitschaft bedarfsorientiert angepasst. Die Bürokratie wurde auch reduziert. Die Häuser müssen nur noch alle zwei Jahre einen Weiterbildungsbericht vorlegen. Durch die Investitionspauschalen müssen weitaus weniger Berichte und Dokumente vorgelegt werden. Bei der Weiterbildung muss nur alle zwei Jahre ein Bericht erstellt werden.
Bevor der Senat den endgültigen Entwurf am 16. November 2010 verabschiedet hatte, wurde von der rot-grünen Koalition am 4. November 2010 im Krankenhausausschuss bereits angekündigt, dass es zu diesem Gesetzentwurf auch eine öffentliche Anhörung am 13. Januar 2011 geben wird. Anschließend soll das Gesetz von uns in der zweiten Lesung beschlossen werden. Zwar beklagt sich die Krankenhausgesellschaft immer noch, dass es keine Anhörung gegeben hat. Das weisen wir aber zurück, da wir sie bereits am 4. November 2010 angekündigt haben.
Die Krankenhausgesellschaft sagt, einige Regelungen würden dem Bundesgesetz widersprechen. Dies wurde vom Justizressort bei seiner Prüfung nicht festgestellt.
Es gebe durch die Weiterbildungsbefähigung Schwierigkeiten bei der Zulassung zum Krankenhausplan, und bei den Feststellungsbescheiden könne es zur Schließung von Abteilungen kommen. Hier müssen wir entgegnen, dass daran auch unsere Seite keinerlei Interesse hat. Auch sieht die Ärztekammer diese Dramatik nicht, wie sie in einem Schreiben verfasste.
Also, meine Damen und Herren, im laufenden Verfahren können noch weitere Vorschläge eingearbeitet werden. Wir sagen, ein Gesetz geht nie so in die Beratung, wie es am Ende herauskommt.
Deswegen beantragen wir die Überweisung in den Krankenhausausschuss zu einer öffentlichen Anhörung und sagen: Meine Damen und Herren, tragen Sie den Gesetzentwurf mit, das setzt Maßstäbe, insbesondere in Fragen der Qualität und der Patientenrechte! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie hat sich das Todesfallrisiko bei Herzinfarkt in den vergangenen Jahren im Land Bremen entwickelt?
Zweitens: Wie schnitt das Land Bremen im Vergleich zu den anderen Bundesländern und einem altersbereinigten Bundesdurchschnitt ab?
Drittens: Welche Ursachen waren aus Sicht des Senats verantwortlich für die genannte Situation?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Krankenhausbehandlungen werden immer kürzer. Allein in Bremen haben wir eine durchschnittliche Verweildauer von 7,9 Tagen. Das bedeutet, dass die Patienten immer früher aus dem Krankenhaus entlassen beziehungsweise ambulant operiert werden. Vor allem alleinstehende Menschen haben dadurch oftmals ein Problem, für sich selbst zu sorgen. Vorrangig sind es die alltäglichen Notwendigkeiten wie Hygiene, Nahrung, Kleidung, Haushalt oder aber der Kontakt zu medizinischen Einrichtungen. Es gibt zwar Hilfemöglichkeiten, diese müssen allerdings privat finanziert werden und erfordern eine intakte Familie beziehungsweise Nachbarschaft oder die rechtlichen Voraussetzungen des SGB, wie zum Beispiel Pflegebedürftigkeit, oder dass Kinder im Haushalt unter zwölf Jahren vorhanden sind.
Der Gesetzgeber hat für Erkrankungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung fallen, lediglich eine Kann-Regelung im Sozialgesetzbuch formuliert, sodass die Krankenkassen keine ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Hilfen genehmigen müssen und es ausschließlich in deren Satzung liegt, ob Hilfe gewährt wird. Das ist ein unhaltbarer Zustand!
Es darf nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen werden, wer Hilfe erhält! Dabei sollen circa 25 Prozent der Betroffenen durch die vorhandenen Raster fallen. Inzwischen gibt es eine Initiative zur Behebung dieser Schnittstellenproblematik. Diese Initiative hat inzwischen Unterschriften gesammelt – man spricht so von 25 000 – für eine Petition im Bundestag. Die Petition ist vom Bundestag zur weiteren Behandlung angenommen worden. In Berlin selbst gibt es bei der Benennung des Problems eine gewisse Zurückhaltung. Dort wird befürchtet, dass diese Versorgung ein ungeahntes Maß an Begehrlichkeiten erzeugen würde und letztlich nicht mehr finanzierbar wäre.
Hier in Bremen wurde von uns gemeinsam mit den Bremer Krankenkassen und der Bremer Universität eine Gesprächsrunde etabliert. Ergebnis war, dass die AOK in Bremen ein von der Universität begleitetes Modellprojekt unterstützen würde, damit es Klarheit über die Nachfrage geben kann. Aufgrund seiner Kleinheit und Repräsentativität ist Bremen hierfür besonders geeignet. Die bremischen Krankenkassen haben das Problem erkannt und bieten inzwischen entsprechende Leistungen in ihrem Angebot an. Haushaltshilfen werden in der Regel für 14 Tage gewährt, allerdings, wie gesagt, nur von den hier ansässigen Bremer Krankenkassen. Es gibt auch schon zwei Krankenhäuser, die in dieses Projekt integriert sind.
Meine Damen und Herren, bei diesem Problem handelt es sich in der Regel um Haushaltshilfen. Inzwischen gibt es allerdings Klagen, dass in Einzelfällen auch die häusliche Krankenpflege nicht übernommen werde. Diese setzt sich zusammen aus hauswirtschaftlichen Leistungen, Grundpflege und medizinischer Pflege. Hier sind wir allerdings als Koalition daran und wollen detaillierte Auskunft von den Krankenkassen, ob dies hier vor Ort ebenfalls der Fall sein soll. Wie gesagt, hier sind wir aber noch im Gespräch.
Bei den Gesprächen über Behandlungslücken wurde uns auch deutlich, dass es durch die Konzentration der Krankenkassen auf Bundesebene immer wieder schwierig wird, vor Ort Entscheidungen im Gesundheitsbereich abzuklären. Deshalb fordern wir als Koalition auf Bundesebene, dass auch vor Ort in den Ländern und Kommunen zielgerichtete Entscheidungen im Gesundheitsbereich getroffen werden können. Eine entsprechende Initiative aus Bremen und anderen Ländern wurde im Bundesrat erfolgreich angenommen. Wir wollen Entscheidungsträger der Krankenkassen auch vor Ort haben, denn hier geschieht die konkrete Umsetzung, werden Lü
cken sichtbar. Hier werden wir als Politiker konkret angesprochen, und von uns verlangt man entschlossenes Handeln.
Deshalb, meine Damen und Herren, unterstützen auch Sie den Antrag! Wir zeigen mit ihm, dass wir Lücken im Gesundheitssystem entschieden angehen wollen und dass wir die Initiative „Ambulante Versorgungslücken“ auch in ihrem Bemühen unterstützen, Menschen vor dem Krankenhaustermin zu beraten, denn dann sind die Heilungs- und Genesungschancen weitaus besser als ursprünglich angenommen. Langfristig erspart das natürlich auch Geld für die Krankenkassen und Kommunen.
Dieses Zukunftsproblem müssen wir entschieden angehen. Deswegen sind hier auch die Krankenkassen und der Bundesgesetzgeber gefordert. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat die Einführung eines personenbezogenen Identifikationspapiers, BauCard, als Instrument gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung? Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, zur Realisierung einer solchen Card für alle in Deutschland tätigen Baubeschäftigten beizutragen? Drittens: Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang Überlegungen, die Sozialkassen der Bauwirtschaft mit der Umsetzung einer BauCard-Lösung zu betrauen?
Frau Senatorin, Sie gehen davon aus, dass es in der Hinsicht keine Bewegung ge
ben wird, da die Sozialkassen paritätisch besetzt sind und die Arbeitgeber dem nicht zustimmen werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ravens, Sie haben es gesagt: Wir sind zwar vorn, aber wir sind noch nicht am Ende, wir müssen uns weiter bewähren. Trotzdem muss ich sagen, die vergangene Woche belegte ein gutes Ergebnis für die berufliche Bildung, denn im Bildungsmonitor belegte Bremen zum ersten Mal die erste Stelle. Im letzten Jahr waren wir an zweiter Stelle mit der beruflichen Bildung. Wir haben dieses Mal Baden-Württemberg überholt. Beurteilungskriterien waren unter anderem die Abschlussquoten, die Stärkung der Berufsvorbereitung, die Arbeitsmarktorientierung, die Zahl aufgelöster Verträge und auch die quantitative Entwicklung der Ausbildungsplätze. Wir meinen, das ist ein herausragendes Ergebnis, und das sollte man ruhig noch einmal beklatschen,
denn die Berufsschulen und die Betriebe haben eine außerordentlich gute Leistung erzielt.
Wir fragen uns, worauf dieses Ergebnis zurückzuführen ist. Wir meinen, dass es Ergebnis einer kontinuierlichen Entwicklung ist, die bereits im Jahr 2001 ihren Ursprung hat. Zum einen wurden in den Berufsschulen die regionalen Berufsbildungszentren eingeführt. Hierbei war immer oberstes Prinzip: Strategie vor der Struktur! Es wurden strategische Überlegungen für die Qualitätsentwicklung der Schulen formuliert, erst danach sollte geprüft werden, ob es an der Struktur Veränderungsnotwendigkeiten gibt. Hier zeigt sich, dass stabile Strukturen auch Erfolge bringen. Das wird noch einmal im ganzen Test in den ostdeutschen Ländern deutlich. Sie haben sich eher auf die Qualität bezogen.
Deshalb sage ich, es ist ganz wichtig, dass im allgemeinen schulischen Bereich jetzt eine Strukturdebatte beendet wurde und wir uns hoffentlich in den nächsten Jahren mehr um die qualitative Entwicklung kümmern können. Da sind wir uns aber einig.
Damals, meine Damen und Herren, wurden erst Handlungsfelder und Ziele über die Unterrichtsentwicklung, die Organisationsentwicklung und die Personalentwicklung sowie die Kooperationsbeziehungen zu den Betrieben definiert. Anschließend wurde ein Qualitätsmanagementmodell, Q2E, mit seiner Rückmeldekultur in den Berufsschulen etabliert, neben den neuen Lernfeldern, neuen Unterrichtsformen, Stärkung der Schulleitung und der Ausbildungsko
operation. Man kann sagen, diese Ergebnisse waren erfolgreich. Schritt für Schritt wurde bei den Schulen vorgegangen, es gab fünf berufliche Pilotschulen, die in einem Wettbewerb herausgefiltert wurden. Anschließend wurde das ganze System auf alle Schulen übertragen.
Neben diesen inneren Maßnahmen an den Schulen kam der regionale Pakt für Ausbildung hinzu, er steigerte die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. Wir sagen, durch das Zusammenwirken aller Akteure konnte viel mobilisiert werden. Ich weiß allerdings auch, dass es noch Schwächen gibt, das haben wir letzte Woche in der Arbeitsdeputation verfolgen können, die ganze „Altbewerber“-Problematik. Hier muss etwas getan werden. Hierzu werden jetzt neue Instrumente entwickelt, wir hoffen, dass sie erfolgreich sind.
Insgesamt muss man zur Vergangenheit sagen: Es gab immer eine gute Zusammenarbeit zwischen den Ressorts Arbeit, Bildung und Wirtschaft, indem man noch zusätzliche Mittel mobilisieren konnte, das ist auch in der Antwort des Senats nachvollziehbar. Allein die EFRE-Mittel und die ESF-Mittel konnten einiges beitragen, dass die Sachausstattung in den Schulen verbessert wurde.
Meine Damen und Herren, ich meine, wenn wir auf dieser Ebene weiterarbeiten, können wir die neuen Herausforderungen meistern. Was haben wir für neue Herausforderungen? In der Antwort wird deutlich, wir müssen uns an der Wirtschaftsstruktur im Land Bremen orientieren, hier gilt es, besonders den Dienstleistungsbereich ins Auge zu fassen, obwohl auch der gewerblich-technische Bereich immer noch eine starke Domäne in unserem Bundsland besitzt. Inzwischen hat aber der kaufmännisch-verwaltende Bereich diese Domäne überholt. In allen Wirtschaftssektoren gelten die Berufsschulen als zuverlässige Partner der Betriebe, hier vor allen Dingen im Logistikbereich, das ist ein sehr starker Bereich mit den Berufen im Groß- und Außenhandel, in Schifffahrt und Spedition. Hier gibt es eine große Nachfrage für den mittleren Managementbereich. Hier müssen wir sehen, dass wir sogenannte doppelqualifizierende Abschlüsse anbieten.
Es gibt den Antrag des Instituts für Handel und Verkehr. Sie möchten gern, dass in Bremen hinsichtlich einer Bachelorausbildung mehr gemacht werden sollte, damit diese Doppelqualifizierung auch attraktiv für die zukünftigen Beschäftigten sein wird. Wir müssen an den Berufsschulen nicht nur die schwierigen Lerngruppen bedienen, sondern versuchen, möglichst attraktive Angebote für alle zu gestalten, damit es auch interessant für die Schüler wird. Diese Schule – wir kennen sie alle –, Berufsschule für Groß- und Außenhandel, ist inzwischen spitzenmäßig. Sie wurde als Berufsschule des Jahres im Bereich Handel, Schifffahrt, Spedition ausgezeichnet. Wie gesagt, das ist eine führende Domäne, der ganze Logistikbereich. Allerdings sagen wir auch, in den Berufen Informa
tik und Mechatronik sollte möglichst ebenfalls eine doppelqualifizierende Möglichkeit geschaffen werden. Das ist die eine Seite, also noch stärkere Durchlässigkeit, höhere Qualifikation.
Auf der anderen Seite müssen wir uns aber auch intensiv um die schwächeren Schüler kümmern, denn sie brauchen einen Berufsabschluss. Dies ist die Voraussetzung für die demografischen Herausforderungen. Allein zum Erhalt der Sozialsysteme ist es notwendig, dass die Arbeitsproduktivität steigt und die jungen Leute in sozialversicherungspflichtige, dauerhafte Beschäftigung münden. Nur so können wir die Zukunft bestehen, denn diese Fachkräfte werden jetzt schon händeringend gesucht, hier müssen wir etwas machen. Hier gilt es, flexible Aufnahmemöglichkeiten sowie eine ausgezeichnete individuelle Förderung zu schaffen.
Wir müssen die Jugendlichen ins duale System hineinbringen. Ich frage mich manchmal, warum sie nicht vielleicht von vornherein gleich länger im dualen System bleiben können, denn manche brauchen ein bisschen länger, aber das kann durchaus hilfreich sein, wichtig ist, dass sie dann einen Abschluss haben. Wir müssen auch darauf achten, dass das duale System – Sie haben es vorhin schon gesagt – nicht durch den Europäischen Qualifikationsrahmen ausgehöhlt wird, denn für uns als Sozialdemokraten ist die duale Ausbildung immer noch das beste System.
Es wird viel über individualisierten Unterricht gesprochen, an den Berufsschulen haben wir den schon jahrelang machen müssen. Da sitzt zum Teil der Hauptschüler neben dem Studienabbrecher, und sie müssen das gleiche Ergebnis bringen. Das kann nur individuell mit den Schülern geschehen, und da müssen meines Erachtens Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass dieser individualisierte Unterricht durchgeführt werden kann. Das Lernen muss natürlich nachhaltig sein, das heißt, es muss geübt werden, und dieses Wissen, das die jungen Leute erzielt haben, muss auch nach längerer Zeit wieder abrufbar sein.
Wir müssen für diese Probleme, einerseits die Durchlässigkeit und andererseits die Probleme der schwächeren Jugendlichen, noch stärker Ideen produzieren, wie wir dem gerecht werden können. Dazu hat der Unterausschuss „Berufliche Bildung“ angeregt, dass man einen Fachtag macht, und zwar am 23. und 24. September, unter dem Motto „Demografischer Wandel und Zukunft der beruflichen Bildung“. Hier wird diese Thematik eine große Rolle spielen. Wie gesagt, wir werden hier, glaube ich, die Zukunft neu gestalten, und wir werden versuchen, über solche Diskussionen und neue Anregungen unseren Platz im beruflichen Bereich zu halten.
Herr Ravens, Sie haben es vorhin angesprochen, dazu sind natürlich auch die finanziellen Rahmenbedingungen wichtig. Ich gehe davon aus, dass das
Parlament den Berufsschulen für die berufliche Bildung den Rücken stärken wird. Sie haben vorhin auch noch von den Übergangssystemen gesprochen. Wir halten von den Übergangssystemen nicht sehr viel. Deswegen ist das Konzept der Werkschulen positiv: Sie sollen eine Brücke zwischen der Allgemeinbildung und dem beruflichen Ausbildungssystem schaffen. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir die Leute schon früher abholen. Die Werkschulen sind an die Berufsschulen angegliedert, damit das Know-how von den Berufsschulen eben auch hier überfließen kann.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Berufliche Bildung und die Qualität, die wir in unserem Bundesland erreicht haben, sind nicht zum Nulltarif zu erreichen. Deswegen erwarten wir, dass wir sie weiterhin positiv begleiten, damit wir diesen Spitzenplatz in Deutschland auch weiterhin halten können. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute behandeln wir in erster Lesung den Gesetzentwurf des Senats zum Thema Obduktionspflicht bei verstorbenen Kindern, bei denen die Todesursache nicht zweifelsfrei feststeht. Es gibt viele Gründe für eine unterschiedliche Auffassung zu diesem Thema. Ausgangspunkt dieses Gesetzentwurfs sind die Maßnahmen zum Kindesschutz in der Folge von Kevins Tod. Im Vordergrund steht hierbei nicht die Absicht von Medizinern, darüber neue Erkenntnisse in der Forschung zu gewinnen, sondern eine Maßnahme der Jugend- und Familienhilfe. Wir als SPD-Fraktion haben es uns in der Deputation nicht leicht gemacht. Das Thema wurde auf unsere Initiative hin mehrfach von der Tagesordnung genommen, da es immer wieder Diskussionsbedarf gab. Schließlich wurde von uns eine Klausel in dem Beschluss formuliert, dass das Gesetz nach zwei Jahren evaluiert und die weitere Anwendung erörtert werden soll.
Worum geht es bei dem Gesetz? Beim Verdacht auf einen unnatürlichen, nicht erklärbaren Tod wird obduziert, das wären im Jahr 2008 in Bremen fünf Kinder gewesen. In unterschiedlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass es bei plötzlichen Kindstodfällen eine hohe Dunkelziffer von Tötungsdelikten gibt. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir Geschwisterkinder oder zukünftige Geschwisterkinder schützen. Es ist, wie schon gesagt, aus unserer Sicht eine Maßnahme der Jugend- und Familienhilfe neben den Präventionsmaßnahmen, die wir in Bremen durchführen. Beispielhaft nenne ich hier nur die Erweiterung der Vorsorgeuntersuchungen mit Erinnerungsaufforderungen, den Einsatz von Familienhebammen und das Projekt TippTapp zur aufsuchenden Beratung.
Wir als Parlament haben die Pflicht, alles zu tun für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Hierzu kann eine Obduktionspflicht durchaus eine vorbeugende Wirkung erzeugen. Durch eine Obduktionspflicht kann im Interesse der Kinder und der Eltern die Todesursache besser geklärt werden. Hierbei wird nicht sofort der Staatsanwalt tätig. Würde er sofort ermitteln, stünde der Verdacht einer Straftat im Raum. Wenn es den Eltern entsprechend vermittelt wird und sie behutsam begleitet werden, handelt es sich weder um eine Stigmatisierung noch um einen Generalverdacht, wie es von einzelnen Diskutanten in der Vergangenheit behauptet wurde. Dies wird auch von der Polizei und dem Notfallseelsorger Peter Walther bestätigt, wie wir in einer Diskussion erfahren haben. Nach seiner Aussage befürworten über 90 Pro––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zent der Eltern eine Obduktion, sie wollen wissen, wie ihr Kind gestorben ist. Es bringt für sie Entlastung, wenn sie wissen, der Tod des Kindes ist nicht genetisch bedingt. Sie können auch erfahren, ob sie Fehler gemacht haben. Ferner muss den Eltern die Angst genommen werden, dass ihrem Kind durch die Obduktion etwas Schlimmes passiert. Auch danach kann man sich noch von dem Kind verabschieden.
Eltern machen sich selbst Vorwürfe und werden häufig vom Umfeld angeprangert, wenn sie nicht wissen, warum ihre Kinder gestorben sind. In diesem Zusammenhang wollte ich noch erwähnen, der Notfallseelsorger hat auch bestätigt, dass bei diesen Familien die Scheidungsraten enorm steigen. Auch hier könnte eine Obduktionspflicht eine Hilfe sein. Wir haben auch das Thema virtuelle Autopsie angesprochen. Sie ist gegenwärtig allerdings keine Alternative, da sie vor Gericht nicht anerkannt wird. Sie könnte im Moment lediglich die Untersuchung ergänzen. In der Deputation hat sich nach eingehender Diskussion lediglich der FDP-Vertreter der Stimme enthalten, alle anderen Parteien stimmten dem Entwurf mit der Einschränkung einer Überprüfung nach zwei Jahren zu.
Inzwischen wurde der Entwurf durch einen Richtervorbehalt ergänzt. Das heißt, die Eltern können der Obduktion innerhalb von 24 Stunden widersprechen. Bundesweit erfuhr die Initiative ein durchweg positives Echo. Erst diese Woche konnte man dies im „Weser-Kurier“ von Chefarzt Dr. Wygold aus Hannover lesen. In Hamburg und Sachsen gibt es ähnliche Gesetze, allerdings mit der Maßgabe, dass der Staatsanwalt automatisch eingeschaltet werden muss. Das halten wir für eine größere Belastung für die Eltern. Für uns ist es notwendig, dass die Eltern nach einem derartigen Vorkommnis intensiv begleitet werden. Damit können viele Selbstzweifel, aber auch Schuldvorwürfe abgebaut werden, wie es uns auch der Notfallseelsorger in einem Gespräch bestätigte.
Wir sind für weitere Vorschläge auch offen. Der Kinderschutzbund hat ein System freiwilliger Familienpaten vorgeschlagen. Wir denken, solche Maßnahmen sollte man weiter erörtern. Zu diesem Zweck schlagen wir vor, dass dieser Gesetzentwurf im Rechtsausschuss noch einer Anhörung unterzogen wird. Anschließend sollte er in der zweiten Lesung auf den Weg gebracht werden. – In diesem Sinne: Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Regierungsübernahme betreibt die schwarz-gelbe Koalition aktiv die Einführung einer Kopfpauschale beziehungsweise einer Gesundheitsprämie. Dies bedeutet für die Millionen Krankenkassenmitglieder in Deutschland nichts
Gutes. Bundesminister Rösler hat seit seiner Amtseinführung kaum Initiativen entwickelt, die Ausgaben zu begrenzen. Es gibt ein Hin und Her, wie die Regierung ihre geplante große Kopfpauschale erreichen will: Die CSU ist und war immer gegen sie, die CDU und die FDP wollen sie immer noch. Auf dem Leipziger Parteitag 2003 hat Frau Merkel sie durchgedrückt, und der Parteitagsbeschluss ist bis heute gültig. Einzig einig sind sich CDU und FDP, den Arbeitgeberbeitrag einzufrieren.
Wir als Koalition sind gegen eine einheitliche Kopfpauschale, denn eine einheitliche Prämie ist sozial unausgewogen.
Der Chef zahlt soviel in die Kasse wie sein Chauffeur. Wir wollen immer noch Unterschiede durch einen prozentualen Beitragssatz. Wir wollen die Beitragsbemessung bis zur Rentenbemessungsgrenze erhöhen. Wir wollen, dass die private Krankenversicherung in den Finanzausgleich aller Kassen einbezogen wird. Das nennt sich Bürgerversicherung.
Zusätzlich sollten aus unserer Sicht Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Mieteinkünfte der Krankenversicherungspflicht unterliegen. Die können unbürokratisch mit entsprechenden Freibeträgen über die Steuer beim Finanzamt eingezogen werden.
Was bedeutet die Kopfpauschale oder die Gesundheitsprämie? Sie ist ein Einheitsbetrag für alle, das heißt, wenn alle gesetzlichen Versicherungen den Betrag pro Kopf aufteilen würden, kämen gegenwärtig 145 Euro pro Kopf heraus, Kinder wären ausgenommen. Das bedeutet letztlich, dass alle Bürger, die weniger als 1 835 Euro als Person im Monat verdienen, mehr für die Krankenversicherung zahlen müssen, während Einkommen darüber entlastet würden. Deshalb müsste ein Sozialausgleich her. Das kann nur über direkte Steuern, also über die Einkommensteuer finanziert werden. Mehrwertsteuererhöhungen wären eine zusätzliche Belastung für untere und mittlere Einkommen, das heißt, die Zielgruppe finanziert den Transfer selbst. Deshalb müsste die Einkommensteuer erhöht werden.
Das widerspricht natürlich den Aussagen, die die FDP vor der Wahl getroffen hat. Minister Schäuble sagt, für den Ausgleich wären 30 Milliarden Euro, das heißt, ein Spitzensteuersatz von 73 Prozent oder eben eine fünfprozentige Einkommensteuererhöhung für alle notwendig. Des Weiteren wäre dieser Ausgleich, auf den 36 Millionen Menschen einen Anspruch hätten, von den jährlichen Haushaltsberatun
gen abhängig. Wie die Zuschüsse an diejenigen ausgezahlt werden sollen, die keine Steuern zahlen, ist noch ein Rätsel. Hierzu müsste eine neue Behörde errichtet werden. Wie sieht es bei Menschen aus, die laufend unterschiedliche Einkommen haben? Müssen sie jeden Monat einen Antrag auf Beihilfe stellen, oder bekommen sie den Ausgleich am Jahresende? Sie müssten dann in Vorleistung treten. Aber das passt ideologisch zur FDP-Forderung nach dem Kostenerstattungsprinzip anstatt dem Sachleistungsprinzip.
Inzwischen versucht Herr Rösler, mit einer Kopfpauschale von 29 Euro vorzudrängen. Für uns ist klar, auch eine kleine Kopfpauschale, die von Jahr zu Jahr wächst, bleibt am Ende eine Kopfpauschale.
Die Berechnungen zeigen, schon eine kleine Pauschale belastet die unteren Einkommen von Rentnern, Familien, Studenten, Teilzeitbeschäftigten und Beschäftigten auf 400 Euro Basis überproportional.
Wir sagen, zunächst muss die Ausgabenseite angegangen werden. Es müssen Einsparungen bei Arzneimitteln, bei den Apotheken und bei den Ärzten erfolgen. Hier hat die FDP das Standesinteresse über den Wettbewerb gestellt und bisher nichts fertiggebracht.
Wir haben in der sozialen Bürgerversicherung eine klare Alternative formuliert. Wir sagen auch ganz klar, wir wollen die Wiederherstellung der vollen paritätischen Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Wir wollen keine einkommensunabhängigen Pauschalen wie Zusatzbeiträge oder Kopfpauschalen oder eben den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent. Diese Maßnahmen führen letztlich dazu, dass gute medizinische Leistungen nur noch über private Zusatzversicherungen zu bekommen sind.
Wir wollen keine Verhältnisse wie in den USA. Ich zitiere die „Financial Times“ vom 4. Februar 2010: „Gesucht: Mann mit Kasse. Weil sie unheilbar krank ist, bekommt Terri Carlson keine Versicherung. Verzweifelt sucht die Amerikanerin nun im Netz nach einem Ehemann. Hübsch muss er nicht sein, er muss sie nur richtig gut mitversichern.“ Meine Damen und Herren, das wollen wir nicht! – Danke!
Ich muss doch noch einmal etwas entgegnen auf die Aussage, dass wir damit angefangen hätten! In der schwarz-roten Koalition gab es keine Zusatzbeiträge, denn da wurde auf Kostenreduktion gesetzt.
Es wurde von uns eingeführt, dass es eine einprozentige Einkommensbegrenzung beim Zusatzbeitrag gibt, und es gab in dieser Zeit keine Zusatzbeiträge, ganz einfach! Ich habe seit dem Regierungswechsel nicht gehört, wo die Kosten reduziert werden sollen.
In dem Bereich wird bisher nichts vorgelegt.
Es gibt zwar jetzt den Versuch, bei Arzneimitteln etwas zu machen, aber das ist unausgegoren, es gibt keine Kosten-Nutzen-Bewertung, sie haben den Chef des unabhängigen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, IQWiG, Herrn Sawitzki, ausgewechselt. Daher sehe ich hier noch keinerlei Anstrengung, die Kosten in den Griff zu bekommen. Nach unserer Meinung sind wir auf dem besten Weg, dass Sie in Zukunft die Prämie einführen – wie auch Ihr Gesundheitsminister im Interview in der Sendung „Beckmann“ eindeutig gesagt hat: Wenn die Kopfprämie nicht kommt, dann bin ich eigentlich überflüssig.
Das hat er in diesem Interview gesagt! Daher weiß ich nicht, warum Sie immer wieder behaupten, es gäbe keine Vorschläge. Die Kopfprämie wurde vorgeschlagen, sei es durch Ihr Parteiprogramm – Sie sagen zwar Gesundheitsprämie, aber das ist dasselbe, es ist ein fester Betrag –, und von daher können Sie nicht behaupten, hier gibt es noch keinerlei Äußerungen. Wie gesagt, die Richtung ist vorgegeben. Sie wollen ein Dreiklassensystem in der Medizin: Holzklasse für die Armen, private Zusatzversicherungen für die, die etwas mehr Geld haben, und dann eben noch die Luxusklasse für die, die besonders viel Geld haben. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben heute den Dringlichkeitsantrag zur Obduktionspflicht bei verstorbenen Kin
dern zu diskutieren. Das ist ein schwieriges Thema. Wir haben es uns auch nicht leicht gemacht. Meine Vorrednerin hat schon gesagt, der Tagesordnungspunkt war öfter in der Deputation abgesetzt worden. Hintergrund sind eben die schwierigen Diskussionen, die wir hatten. Es gibt einen Diskussionsbedarf. Schließlich haben wir uns dann darauf geeinigt, dass der Gesetzentwurf, wenn er verabschiedet werden soll, nach zwei Jahren überprüft beziehungsweise evaluiert werden sollte und eventuell nachjustiert werden müsste.
Sie haben es angesprochen, ich will es kurz machen: Es gibt bisher keinen Gesetzentwurf, der vom Senat verabschiedet und an uns weitergeleitet wurde, daher ist Ihr Dringlichkeitsantrag als Gegenstand der Diskussion überflüssig.
Wir sehen ja ein, man kann bei diesem Thema unterschiedlicher Auffassung sein. Die gibt es auch im Senat. Ich weiß, die Diskussion wird dort weitergeführt. Wenn der Gesetzentwurf im Senat verabschiedet wurde und an uns weitergeleitet wird, sehen wir die Möglichkeit, dass wir eine offene Diskussion führen. Hierfür ist aus unserer Sicht der Rechtsausschuss der geeignete Ort. Wir meinen, er sollte diese Diskussion organisieren, da können die verschiedenen Akteure noch einmal angehört werden.
Was die Anhörung beim Senator für Gesundheit betrifft, wurde diese durchgeführt. Es wurden der Kinderschutzbund, die Katholische Kirche, die anderen Verbände um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Es wurden auch Stellungnahmen abgegeben, zwar manchmal sehr kurz, aber das Verfahren war insofern korrekt.
Wie gesagt, den Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, lehnen wir ab, weil im Moment kein Handlungsbedarf besteht. Wenn das Gesetz in die Bürgerschaft kommt, werden wir auch an den Rechtsausschuss die Bitte herantragen, hierzu eine öffentliche Informationsveranstaltung zu organisieren, denn, wie gesagt, es gibt hier unterschiedliche Meinungen, und dann sollte das Thema ruhig noch einmal breit diskutiert werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unser heutiges Thema beschäftigt sich mit der vermeintlichen Steigerung der eigenen Leistungsfähigkeit durch Drogen. Gesunde nehmen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
heutzutage immer mehr Psychopharmaka als Lifestyle-Medikament zur Verbesserung der Laune oder der geistigen Leistungsfähigkeit. Es geht dabei um – wir haben es gerade von Frau Dr. Spieß gehört – das für Erwachsene aufputschende Ritalin oder eben Modafinil, das ist ein Medikament gegen Müdigkeit. In Deutschland – das haben Sie aber auch gerade gesagt – ist das Problem zwar noch nicht so groß wie in den USA, aber es gibt auch hier steigende Verordnungen.
Von 2006 bis heute sind die Verordnungen für Ritalin für Erwachsene um 35 Prozent gestiegen, das hat die DAK in einer Studie ermittelt. Auch nehmen immer mehr Studenten Drogen zur vermeintlichen Konzentrations- und Leistungssteigerung, und bei allen Substanzen ist eben mit Nebenwirkungen zu rechnen. Das Suchtpotenzial von Ritalin zum Beispiel ist sehr hoch. Es fällt deshalb auch unter das Betäubungsmittelgesetz und muss von Ärzten streng dokumentiert werden. Die Substanzen unterliegen hier der Verschreibungspflicht, das wurde auch in der Antwort des Senats deutlich, und das soll auch so bleiben.
Im Rahmen eines interdisziplinären Forschungsprojektes untersuchten Experten Vor- und Nachteile des Gehirndopings. Dabei konnte die Wirksamkeit sogenannter Neuro-Enhancer nicht nachgewiesen werden. Sie sollen angeblich die kognitive Leistung und die emotionale Befindlichkeit verbessern. Allerdings waren kurzfristige Effekte nicht ermittelbar, und Studien über langfristige Auswirkungen bei Gesunden fehlen immer noch. Hier sind also weitere Forschungsaktivitäten notwendig.
Des Weiteren sollte auch eine rege Debatte über ethische Aspekte einer solchen nicht-therapeutischen Verwendung von Medikamenten und anderen medizinischen Optionen geführt werden. Die ist inzwischen auch in den USA im Gange, ich sehe sie aber ein bisschen anders. Wir sollten hier doch die Frage beantworten, warum Menschen hier eigentlich solche Lifestyle-Medikamente einnehmen, denn aus unserer Sicht ist zunehmend nicht mehr die Gestaltung des Gemeinwesens von Bedeutung, sondern die individuelle Selbstgestaltung steht im Vordergrund der heutigen Problembewältigung. Dabei bleiben auch die Gesundheit und der Körper des Menschen nicht ausgespart.
Die heute vorherrschende neoliberale Ideologie der jederzeit verfügbaren Flexibilität und Mobilität beeinflusst unser Denken und Fühlen und schreibt sich in unseren Körper. Die Menschen beschränken sich nicht mehr auf äußere chirurgische Eingriffe, wie zum Beispiel Brustvergrößerung, Fettabsaugen und Liften des Gesichts, sondern sie gehen noch weiter und wollen das Lebensniveau durch das Schlucken zentralnervös wirksamer Substanzen steigern. Es ist das Symptom unserer individualisierten Leistungsgesellschaft, dass diese Pillen im Trend liegen. Sozialen Erfolg bekommen jene zugerechnet, die sportlich fit,
flexibel und attraktiv sind. Menschen, die diesen Erfordernissen nicht entsprechen, riskieren, nicht beachtet zu werden.
Meine Damen und Herren, der Glaube vieler Menschen an die medizinische Machbarkeit kann zu einer völligen Medikalisierung der Lebenswelt führen. Sie suggeriert, auch die sozialen Probleme seien letztendlich medizinisch lösbar. Die Menschen vergessen, sich auf ihre eigenen Fähigkeiten zu konzentrieren und sie zu fördern. Hierzu beigetragen hat auch das Dopingverhalten von einigen Spitzensportlern. Inzwischen gilt die Einnahme von Medikamenten als normal, allerdings bleibt die Leistungssteigerung bei den Menschen aus.
Aus unserer Sicht sind Psychostimulanzen nicht notwendig, sondern überflüssig und können auch gefährlich sein. Gehirnleistungen sind steigerbar durch Anleitung, regelmäßiges Training, ausgewogene Ernährung, Sport und ausreichenden Schlaf. Der Erhalt einer solidarischen Gesellschaft, die Form der Beschäftigungsverhältnisse oder Verbesserung der Arbeitssituation sind die besten Wege gegen das Anwachsen des Gehirndopings in unserer Gesellschaft. Hierauf sollten wir als Politik unser ganzes Augenmerk richten, denn das ist die beste Prävention gegen Suchtverhalten in allen Lebensbereichen.
Den Antworten des Senats können wir zustimmen, allerdings sollten wir dem Thema weiterhin sehr starke Beachtung zukommen lassen, denn die Diskussion wird weitergeführt werden, und das Thema wird uns auch weiterhin begleiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der gegenwärtigen Debatte wollen wir natürlich auch aufzeigen, welche Chancen es zukünftig in unseren Bildungssystem gibt. Im Jahr 2008 haben sich das Bundesbildungsministerium und die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, dass wir einen Deutschen Qualifikationsrahmen erstellen wollen. Ausgangspunkt, Frau Schön hat es schon gesagt, ist der Europäische Qualifikationsrahmen. Diese Regelungen sollen in nationale Regelungen umgesetzt werden. Bei der Erarbeitung sind alle Einrichtungen beteiligt: Hochschulbildung, berufliche Bildung, Sozialpartner und sonstige Experten aus der beruflichen Bildung.
Bis zum Jahr 2012 soll in den jeweiligen Zeugnissen darauf verwiesen werden, welche Qualifikationsstufen erreicht wurden, das heißt, es soll von Europa aus acht Niveaustufen im deutschen Qualifikationsrahmen geben, und er beschreibt die jeweiligen Kompetenzen für die Erlangung dieser Qualifikationen. Ich kann Beispiele nennen: Eine Berufsausbildung als Groß- und Einzelhandelskaufmann soll auf die Niveaustufe fünf gesetzt werden, der Handwerksmeister eventuell die Stufe sechs erhalten, dies entspricht dem heutigen Bachelor-Abschluss. Aber wie gesagt, da sind noch ungeklärte Fragen, es gibt auch noch Auseinandersetzungen, das ist natürlich klar. Berufsverbände und Wissenschaftler melden sich, und es muss eben abschließend geklärt werden.
Die Einordnung selbst wird über eine dreigeteilte Qualifikationsgliederung erarbeitet. Das sind Fachkompetenz in Form von Wissen und Fertigkeiten sowie personale Kompetenz und schließlich auch die Sozialkompetenz. Nach der bisherigen Abstimmung,
was wir im Ausschuss Handel zum Beispiel gehört haben, soll die Sozial- und Selbstkompetenz nach mehrheitlicher Meinung zusammengefasst werden. Hier hat Bremen eine andere Rolle gespielt und mit anderen Bundesländern eine andere Auffassung vertreten. Nach Bremer Sicht sollten vier Säulen eingerichtet werden, denn die Sozialkompetenz richtet sich mehr nach außen, und die Selbstkompetenz richtet sich eher nach innen.
Meine Damen und Herren, da ist noch sehr viel Arbeit zu leisten. Für uns kommt es vor allem darauf an, dass es zukünftig keine unverbundenen Module wie zum Beispiel in Großbritannien gibt, sondern, wenn es Module geben sollte, sollten diese in einem Berufsbild zusammengefasst werden, denn letztlich bedeutet dies auch die Einstufung und auch die Orientierung bei Tarifverhandlungen. Wir wollen auf jeden Fall, dass es die Durchlässigkeit gibt und die berufliche Ausbildung ihre gleichberechtigte Anerkennung gegenüber der Hochschulbildung erlangt.
Die Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens bietet für uns die Chance, dass wir in Deutschland das Prinzip erhalten, wichtig ist, „was“ jemand kann, und nicht, „wo“ er es gelernt hat, denn für uns darf Wissenschaftlichkeit nicht nur vom Ort der Erlangung abhängen. Wir erwarten, dass die Beruflichkeit und dass die duale Berufsausbildung bei dem ganzen Prozess nicht gefährdet wird. Wir müssen uns deshalb alle in diesen Prozess einklinken und die Chance nutzen, das Bildungssystem noch durchlässiger zu machen.
Für uns muss der berufliche Bildungswert den gleichen Wert erhalten wie die akademische Bildung. Wichtig ist dafür bei uns, dass das jeweilige BranchenKnow-how über Beruf und Kompetenzen in den ganzen Prozess mit einfließt und dass es auch eine gute Qualitätsdebatte gibt.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, wir haben viele Chancen mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen, und wir sollten offensiv den ganzen Prozess unterstützen, uns einklinken. Wir erwarten natürlich vom Senat, dass er uns laufend berichtet, damit wir diesen Prozess auch aktiv begleiten können. – In diesem Sinne vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es klingt schon wie ein Witz aus der Mottenkiste, wenn Herr Dr. Möllenstädt hier sagt, er sei für eine gerechte Sozialpolitik. Allein in der Gesundheitspolitik auf Bundesebene, wenn ich sehe, was Schwarz-Grün plant mit der Kopfpauschale – –.
Schwarz-Gelb, Entschuldigung! Allein die Kostensteigerungen von den Arbeitnehmern und deren Familien sowie von den Rentnern und Arbeitslosen in Form einer Kopfpauschale abzurufen! Es ist wirklich ein Witz, wenn Sie hier sagen, Sie wollen eine solidarische Sozialpolitik. Das ist Abkehr vom Solidarprinzip. Wie gesagt, wir wollen eine andere Politik, was die Gesundheitspolitik anbetrifft.
Angesichts der Haushaltslage wünschen wir uns auch mehr für den Bereich Gesundheit, allerdings müssen wir die Rahmenbedingungen sehen. Wir sehen, dass der Gesundheitsbereich in Konkurrenz zu anderen wichtigen Sozialbereichen wie Bildung oder eben auch Soziales steht. Was die Krankenhausfinanzen anbetrifft, sind wir wie die anderen Bundesländer durch den ehemaligen Sanierungsbeitrag in einer schwierigen Situation. Zum Teil wurden die Tarifsteigerungen nicht refinanziert, aber auch die Energiekosten sind gestiegen. Hierdurch haben die Krankenhausbudgets gelitten. Allerdings müssen wir für Bremen sagen, hier wurden die kommunalen Kliniken durch die Übernahme der Pensionsverpflichtungen entlastet, und das gibt einen richtigen Schub für die Häuser.
Die Investitionen, für die wir als Land zuständig sind, sind natürlich eng gestrickt, das wurde bereits im Krankenhausausschuss berichtet. Wir haben in der
Vergangenheit die Krankenhauslandschaft bei den Investitionen in absoluten Zahlen immer gleichmäßig versorgt, nicht wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, da gab es eine Phase, in der es null Investitionen gab. Hier haben wir immer einen gewissen Plafond gehabt, der die Arbeitsfähigkeit der Häuser sicherte.
In Bremen haben wir das Konjunkturprogramm II genutzt, indem wir allein sieben Millionen Euro verbaut haben, vier Millionen Euro für das Rot-KreuzKrankenhaus und zwei Millionen Euro für die Psychiatrie in Bremerhaven. Die restliche Million ging an die anderen Häuser für kleinere, aber auch wichtige Reparaturen. Im jetzigen Haushalt sind sogar fünf Millionen aus dem Bereich Wirtschaft für die Tilgung von bisherigen Investitionen bereitgestellt worden. Das ist aus unserer Sicht nur folgerichtig, denn Krankenhausinvestitionen haben auch wirtschaftliche Effekte und sind nicht nur Kostenverursacher.
Wir haben inzwischen die Möglichkeit für Bürgschaften geschaffen. Das bedeutet geringere Zinsen auf dem Kapitalmarkt, hiervon können die Häuser profitieren. Wir wollen zukünftig die Krankenhausfinanzierung auf Pauschalen umstellen, das heißt, die Häuser können frei entscheiden, wann sie die Investitionen abrufen. Wir warten hierbei aber noch auf die Rahmenbedingungen des Bundes.
Was die vier kommunalen Kliniken anbetrifft, sind wir auf einem guten Weg. Die ersten Zwischenziele sind erreicht, der Zeitplan ist mit Bravour eingehalten worden, und das danken wir vor allen Dingen dem Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sind überzeugt, dass dies der richtige Weg ist, und wir werden zeigen, dass wir die Qualität der Patientenversorgung weiter erhöhen können. In diesem Sinne sind wir für diesen Haushaltsansatz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Bericht des Senats vom 23. Juni über den Einsatz von jugendlichen Testkäuferinnen und -käufern zur Überwachung des Jugendschutzgesetzes. Wir haben es schon häufiger diskutiert, immer mehr Jugendliche fallen durch exzessives Trinken auf, das Einstiegsalter hat sich reduziert. Neben vielen Präventionsangeboten und Maßnahmen werden von uns auch seit Februar Testkäufer in Bremen und Bremerhaven eingesetzt. Wir folgen hier nur dem Beispiel von Niedersachsen oder dem im Ausland, wie in Großbritannien, Dänemark und Schweden.
Für uns zählt diese Maßnahme zu den vier Elementen Ursachenforschung, Prävention, Hilfe und Repression. Wenn man die Ursachenforschung ansieht, gibt es inzwischen ganz neue Untersuchungen, unter anderem von der Gmünder Ersatzkasse. Sie stellt fest, dass dieses Phänomen nicht nur in sozialen Randrisikogruppen anzutreffen ist, sondern der Alkoholkonsum an sich das Problem und die Ursache ist. Das heißt, inzwischen sind alle – mehr Jungen als Mädchen – einem höheren Risiko ausgesetzt, und auch, wenn das Hobby Partybesuche vorwiegend als Freizeitbeschäftigung vorherrscht oder wenn die Cliquen entsprechend einwirken, auch die Familie ist ein ganz wichtiger Ort, der solche Jugendlichen gefährdet.
Man hat herausgefunden, dass Freizeitaktivitäten wie Sport nur zum Trinken verführen, aber nicht zum Komasaufen, also zum exzessiven Trinken. Kritische Lebensereignisse oder auch Stress in der Schule sind ebenfalls Ursachen, wie die Gmünder Ersatzkasse festgestellt hat. Auch hat es eine Bedeutung, wie viel Taschengeld die Jugendlichen bekommen. Wie gesagt, die Ursachenforschung ist hier um einiges weiter. Die von der Verwaltung durchgeführten Testkäufe dienen uns als Präventionsinstrument und sollen unter Umständen auch gegenüber den Händlern, die verkaufen, als repressive Elemente durchgeführt werden.
In unserem beschlossenen Antrag vom Februar forderten wir einen Bericht vom Senat, wie diese Testkäufe organisiert werden, wir haben auch gefordert, dass die Jugendämter dabei sind, und es sollte auf freiwilliger Basis geschehen und/oder eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorhanden sein. Mindestens 17 Lebensjahre sollte das Alter dieser Test
käuferinnen und -käufer betragen. Inzwischen gibt es Ergebnisse. In dem Bericht wurde festgestellt: 70 Prozent der Einzelhändler oder Tankstellen gaben Alkohol heraus, in Bremerhaven lag der Anteil sogar bei 80 Prozent. Leider macht dies deutlich, dass solche Testkäufe ein wichtiges Instrument bei der Alkoholprävention sind. Wir haben auch Wert darauf gelegt, dass der Alkohol von den Jugendlichen gleich nach dem Kauf bei einem Behördenvertreter abgeliefert wird,
Sie sollen ihn nicht mit nach Hause nehmen. Das wurde auch eingehalten. Wir befürworten diese Testkäufe, und es soll nicht so sein, wie es geschehen ist, dass eine Monopolzeitung in Bremen diese auf eigene Faust durchführt, sondern wir sind der Meinung, dass die Käufe unter staatlicher Aufsicht erfolgen müssen. Bei der Innenministerkonferenz in Bremerhaven wurden Prüfaufträge für Testkäufe erteilt. Ablehnend gegenüber Testkäufen haben sich Berlin und SachsenAnhalt verhalten, während die Länder Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, NordrheinWestfalen und Sachsen-Anhalt Prüfaufträge durchführen und über eine professionelle Begleitung bei Testkäufen Beschlüsse fassen wollen. Bayern will, dass in erster Linie bei Testkäufen Angehörige der zuständigen Vollzugsbehörden dabei sind. Insgesamt gibt es hier also große Übereinstimmungen, wenn man die Innenministerkonferenz an ihren Ergebnissen misst. Wir als SPD-Fraktion können nur sagen, dass sich die Testkäufe bewährt haben. Die Erfolge bestätigen – leider, muss ich sagen – unsere Haltung, aber wir sagen auch, dass sie nur ein Instrument der gesamten Präventionspalette sind. Wir müssen sehen, dass das elterliche Verhalten sich ändert, denn es stand vor kurzem erst im „Weser-Kurier“ zu lesen, dass in Bremen durch Alkoholmissbrauch die Erkrankungsquote um elf Prozent gestiegen ist. In Deutschland gelten inzwischen 1,3 Millionen Menschen als abhängig, das ist die Einwohnerzahl von München. Die Ärztekammer schätzt, dass 9,5 Millionen Menschen über 18 Jahre Alkohol in gesundheitlich riskanter Form verbrauchen. Man kann dazu natürlich sagen, dass die Leber mit ihren Aufgaben wächst, aber ich glaube, ein derart riskanter Versuch scheitert in der Realität.
Neben der gesundheitlichen Problematik ist der Schaden auch volkswirtschaftlich beträchtlich. Es wird berechnet, dass dieser Alkoholkonsum allein die Gesellschaft 22 Milliarden Euro kostet. Hier sind die Kosten für die Komasäufer von 500 Euro pro Person mit einbezogen.
Ich meine, das ist der richtige Weg. Wir müssen natürlich andere Instrumente mit einbeziehen, wir hoffen allerdings, dass Testkäufe am Ende überflüssig werden und wir dieses Instrument dann wieder beerdigen können. – Vielen Dank!
Frau Senatorin, auf Bundesebene heißt es, die Jugendlichen trinken insgesamt weniger, aber die Jugendlichen, die trinken, trinken exzessiver. Kann man das in Bremen auch feststellen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie hat sich der Honorartopf im Jahre 2009 gegenüber den Jahren 2007 und 2008 im Land Bremen insgesamt entwickelt?
Zweitens: Wie hoch ist das durchschnittliche Einkommen nach Abzug der Praxiskosten für die Ärzte im Land Bremen?
Drittens: Wie haben sich die Einkommen im ersten Quartal für die einzelnen Facharztgruppen entwickelt, und mussten hierfür Ausgleichszahlungen zur Einkommenssicherung vorgenommen werden?
Wenn man die Steigerungsraten sieht, kann man laut des Statistischen Bundesamtes konstatieren, dass die Bruttoverdienste stärker gestiegen sind als die allgemeine Einkommensentwicklung in den vergangenen Jahren. Es gibt auch auf Bundesebene eine Zahl, dass der durchschnittliche Reinertrag im Jahr 2007 bei 142 000 Euro per anno lag. Das entspricht einem Bruttogehalt des Arbeitnehmers, da werden noch Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arztsitzkosten und Steuern abgezogen. Gibt es auf Bremer Ebene keine diesbezügliche Zahl?
Ich denke, dass wir vielleicht diese Zahlen noch bekommen können, weil es auch interessant ist, wie hoch das durchschnittliche Einkommen bei den Ärzten in Bremen liegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Möllenstädt, ich glaube, es ist ein bisschen voreilig, wie Sie hier vorpreschen wollen. Sie sollten das weniger aus der Bremer Sichtweise, was hier die Ärzte zu dem Thema sagen, heranziehen, sondern sich doch mehr auf die neuere Entwicklung im Bundesgebiet festlegen!
Wir kennen die elektronische Gesundheitskarte, das ist ein ehrgeiziges Projekt. Es sollen 80 Millionen Versicherte in Deutschland die neue Karte bekommen, und es ist, wie gesagt, weltweit eines der ehrgeizigsten IT-Projekte. Vor zwei Jahren sollten die Karten bereits ausgegeben werden, allerdings gab es Verzögerungen aus den Gründen, die vorhin genannt wurden. Es wurden teilweise die Bedenken der Ärzte mit einbezogen, es gab auch Kompetenzstreitigkeiten in der Selbstverwaltung – das ganze Projekt läuft über die Selbstverwaltung –, dann wurde die Gesellschaft gematik gegründet, und seitdem kann man sagen, dass das ganze Projekt in geordneten Bahnen läuft. In der gematik sind, das habe ich schon gesagt, die KV-Bundesvereinigung, die Kassen und sogar die privaten Versicherungen vertreten. Besonders Sie, Herr Dr. Möllenstädt, wollen zukünftig nur noch die privaten Versicherungen zulassen. Die Privatkassen bevorzugen das Projekt, und sie wollen auch, dass das Projekt durchgeführt wird. Und bevor überhaupt eine flächendeckende Einführung geschieht, sollen die Testregionen erst einmal herangezogen werden.
Jetzt im Juli sollen die Karten im Bereich Nordrhein flächendeckend verteilt werden. Ich finde, das ist der richtige Weg, dass man sie erst in Testgebieten ausprobiert. Wir in Bremen waren auch ein Testgebiet, und nur durch die KV ist es dann gestorben. Ich persönlich halte das immer noch für einen Fehler, aber, wie gesagt, es ist nun einmal so, es gibt jetzt noch sieben andere Testregionen, dort wird diese elektronische Gesundheitskarte durchgetestet, und das ist auch der richtige Weg.
Dieser neue Speicherchip ist nicht nur ein einfacher Chip, sondern er wird ein Mikroprozessorchip sein. Dadurch kann die Karte nach und nach mit neuen Funktionen ausgestattet werden. Es gibt da – wie meine Vorrednerin Frau Hoch schon sagte – einen Pflichtteil mit den Stammdaten, und dann gibt es einen medizinischen Teil, der freiwillig vom Patienten angenommen werden kann. Allerdings ist der auch nur mit einem Doppelschlüssel zu öffnen, das heißt vom Arzt und dem Patienten gemeinsam mit seiner PINNummer. Es gibt noch einige Fragen hinsichtlich dieser Möglichkeiten, aber, wie gesagt, wir haben dies ja als Testgebiet, und dann kann man Probleme noch unversehens mit einbeziehen.
Wir als Fraktion begrüßen die Karte in ihrer grundsätzlichen Richtung, denn wir haben ja schon gehört, sie vernetzt die verschiedenen Akteure bei der medizinischen Versorgung, und unter Umständen können Doppeluntersuchungen, was Laborwerte und so weiter betrifft, vermieden werden. Es gibt Kostenerspar
nisse, man spricht davon, dass jährlich bis zu 400 bis 500 Millionen Euro durch die Karte einzusparen sind, und es können sich dadurch Qualitätsverbesserungen für die Patienten ergeben. Aber, wie gesagt, wir sollten erst einmal abwarten, bis die Testergebnisse da sind, man kann dann eventuell nachjustieren.
Ich finde, wir sollten auch nicht so vorschnell, wie Sie es in Ihrem Antrag beantragt haben, aussteigen. Ich meine, wenn wir so bei dem DRG-System vorgegangen wären, wie Sie jetzt vorschlagen, was ja ein erfolgreiches System ist und inzwischen auch exportiert wird, dann hätten wir dort genau diese Probleme. Das war auch ein lernendes System, und die Qualität wurde immer besser. Von daher sage ich, dass wir hier dabei bleiben sollten. Der Datenschutzbeauftragte ist in dem Prozess integriert. Er befürwortet sogar, dass man jetzt die alte Karte endlich abschafft, weil sie zukünftig Probleme bringt, was den Datenschutz betrifft. Er ist der Meinung, man sollte in diese Richtung weitergehen, und er wird auch zu allen Fragen immer wieder angesprochen.
Insgesamt lehnen wir als Fraktion Ihren Antrag ab, denn er hilft nicht weiter. Viele Fragen, die darin stehen, sind bereits durch die Testregion beantwortet. Dass wir als Bundesland hier den Ausstieg propagieren, ist schwierig, denn hier ist die Selbstverwaltung gefordert, die diesen Prozess weiter gestaltet, und nicht wir als Bundesland. Von daher lehnen wir den Antrag ab und hoffen, dass uns die anderen Fraktionen folgen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie hat sich die Zahl der meldepflichtigen Hepatitisfälle im Lande Bremen innerhalb der letzten drei Jahre entwickelt? Zweitens: Gibt es Erkenntnisse darüber, ob Fälle von Hepatitis A und Hepatitis E im Lande Bremen auf Sorglosigkeit bei der Herstellung von Lebensmitteln beziehungsweise der Zubereitung von Speisen in gastronomischen Betrieben zurückgeführt werden können? Drittens: Wie geht der Senat in solchen Fällen vor, und welche präventiven Maßnahmen gibt es im Land Bremen?
Sind im Land Bremen Männer oder Frauen stärker von Hepatitiserkrankungen betroffen?
Die Zahlen von Erkrankungen haben sich in Bremen kaum verändert. Dies ist nach einer neuesten Untersuchung des Robert-KochInstituts ein gegenläufiger Trend im Gegensatz zum Bundesgebiet. Können Sie das bestätigen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir ein zusätzliches Finanzierungsangebot für unsere Kliniken schaffen. Wir diskutieren im Moment sehr viel über Investitionen im Klinikbereich, auch auf Bundesebene ist dies ein Thema.
Es gibt, wie man hört, einen Investitionsstau von 30 Milliarden Euro. Hier in Bremen wurde uns anlässlich des Konjunkturprogramms II von der Krankenhausgesellschaft ein Volumen von 60 Millionen Euro vorgelegt. Zusätzlich kommt natürlich auch noch der Neubau Klinikum Bremen-Mitte, und aus diesen Gründen wollen wir hier noch weitere Möglichkeiten schaffen, möglichst die Investitionen vorzuziehen und den Investitionsstau abzubauen.
Dieses Gesetz wird natürlich nicht in die gegenwärtigen Förderarten eingreifen, sie sind Zuschussund Schuldendienstförderung oder Kapitalkostenausgleich. Nein, das soll ein zusätzliches Angebot sein, und im Einzelfall wird so eine Bürgschaft dann geprüft, und hier gibt es ja auch die entsprechenden Vorschriften. Von daher sagen wir, dies ist möglich, und wir sollten das auch durchführen, denn, wie gesagt, wir wollen den Investitionsstau möglichst schnell beenden, denn Investitionen im Klinikbereich schaffen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Arbeitsplätze und sind auch ein Teil der Wirtschaft. Deshalb unterstützen wir diesen Gesetzesvorschlag, und wir hoffen, dass die anderen Fraktionen – in der Deputation für Gesundheit haben wir diesen Vorschlag bereits verabschiedet – in diesem Sinne auch diesen Vorschlag mit unterstützen werden. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Hinners, Sie sagen, es hätte
Abstimmungsprobleme gegeben, aber ich finde, das ist auch Sorgfalt; es musste einiges geklärt werden, wir müssen auch das Jugendschutzgesetz beachten. Von daher ist das der richtige Weg, den wir jetzt gemeinsam gehen wollen, Sie haben aufgezeigt, was für ein gesellschaftliches Problem das Ganze ist.
Wie gesagt, der Alkoholgenuss ist insgesamt rückläufig, aber es gibt eben das Extremtrinken von einigen Jugendlichen. Daher sagen wir, wir sollten alle Instrumente nutzen, um das zu verhindern. Für uns ist das ein Viererpaket, wie wir vorgehen. Das sind die Ursachenforschung, die Prävention, die Aufklärung, aber auch verschiedene Verbotsmaßnahmen. Ich meine, dieser Vierklang ist genau richtig, und wir müssen natürlich alle Maßnahmen, die vernetzt und in Strukturen laufen sollen, immer wieder überprüfen, ob sie noch zeitgemäß sind und ob sie noch die richtigen Zielgruppen treffen.
Bei der Ursachenforschung müssen wir herausfinden, warum trinken denn die Jugendlichen? Das ist inzwischen kein Frustsaufen mehr, sondern hat eher den Anschein von Experimentieren. Es gehört inzwischen in vielen Jugendcliquen dazu, ordentlich vorzuglühen, wie es heißt, und die Getränke zu mischen und sich dann zu treffen. Das ist fast schon ein Ritual, und ich glaube, dem müssen wir entgegentreten. Das ist kein Arme-Leute-Phänomen, sondern es trifft alle gesellschaftlichen Schichten.
Allerdings wurde festgestellt, bei Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund ist Alkohol kein Thema.
Das ist ein Thema, das uns eher betrifft. Das deckt sich mit Umfragen an Schulen und in unseren Stadtteilen.
Meine Damen und Herren, insbesondere sind auch die Eltern gefordert, denn die Eltern sollten genauer hinschauen, was ihre Kinder tun. Ein gutes Taschengeld reicht nicht aus, sondern elterliche Fürsorge bedeutet Zuneigung und Interesse. Das Thema Alkohol muss eben auch Gesprächsthema zu Hause sein!
Das sind die Bereiche der Prävention und Aufklärung.
Welche gesetzlichen Möglichkeiten haben wir? Wir haben hier in der Bürgerschaft schon das Gaststättengesetz verändert, das Flatrate-Saufen haben wir verboten, wir haben auch über höhere Steuern versucht, Einschränkungen bei den Alcopops zu finden, was im Bundestag verabschiedet wurde, das haben wir unterstützt. Ich glaube, wir müssen noch mehr tun, denn der Jugendschutz muss eben auch in Kios
ken, Tankstellen und im Einzelhandel noch besser durchgesetzt werden.
Das fängt damit an, wie man heute in der Zeitung lesen konnte, dass es bei Karstadt ein Förderband gibt, das piept, wenn Alkohol darauf ist, damit wird die Verkäuferin aufmerksam gemacht nachzusehen, ob der Käufer volljährig ist oder nicht. Bei dieser anstrengenden und eintönigen Tätigkeit ist das ein gutes Rezept, etwas genauer hinzusehen.
Wir selbst sind dem Antrag beigetreten und sagen, warum sollen wir nicht von Zeit zu Zeit Testkäufer einsetzen, aber es muss im Rahmen des Jugendschutzes passieren, das heißt, wir müssen auch eine Begleitperson dabei haben, die nachher den Alkohol wieder einkassiert. Von daher sollten wir den Versuch über diese Testkäufe starten. Wir haben es letzte Woche in der Zeitung gelesen, in Hannover gab es acht Testkäufe in Läden; die Jugendlichen kamen immer wieder an Hochprozentiges heran.
Deshalb sollten wir den Versuch starten. Wichtig ist auch, dass es an die Öffentlichkeit kommt und damit eine abschreckende Wirkung erzeugt wird. Ich finde, es ist der richtige Weg, und wir sollten ihn gehen, es ist ein Instrument. Ende Mai soll uns der Senat berichten, was er auf diesem Gebiet getan hat und welche Möglichkeiten er sieht.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass diese Möglichkeit der Testkäufe im Projekt „Stopp der Jugendgewalt“ einen Stellenwert haben kann. Wir sollten hier pragmatisch sein und alle Wege gehen, um zu verhindern, dass Jugendliche an den Alkohol geraten und auf die schiefe Bahn geraten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir setzen heute die erste Lesung aus der November-Sitzung zum Thema Nichtraucherschutz fort. Das haben wir schon durchdiskutiert. Wir hatten jetzt auch in der Deputation die Diskussion, und dem Vorschlag von unserer Seite, SPD und Grüne, wurde dort bei einer Enthaltung von allen Parteien zugestimmt, von daher, glaube ich, können wir die Diskussion sehr kurz machen.
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht zu dem Gesetz in Baden-Württemberg und Berlin ein Urteil gesprochen, das heißt, in allen Bundesländern müssen im Grunde Veränderungen durchgeführt werden. Wir in Bremen hatten zum Glück eine lange Übergangsfrist, das heißt, die Umsätze der Gastronomie wurden vom Gesetz kaum berührt, es gab auch nicht derartig heftige Diskussionen wie in Bayern. Von daher können wir das Thema auch sehr emotionsfrei weiterbehandeln.
Was ist durch diese Gesetzesänderung jetzt möglich? Es kann auf der einen Seite ein totales Rauchverbot geben; wir sind aber der Meinung, wir sollten weiterhin ein Gesetz verfassen, das Ausnahmen
zulässt, denn es gibt viele Gastwirte, die inzwischen ihre Räumlichkeiten verändert haben, und wenn wir jetzt ein „rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ machen, wäre das weniger sinnvoll, denn es müssten wieder Rückbauten durchgeführt werden. Von daher sagen wir, die Änderungen, die wir hier vorschlagen, basieren auf dem Ausnahmeprinzip.
Jetzt noch einmal kurz, welche Änderungen wir vorschlagen: Einmal, dass wir in Einkaufszentren und Einkaufspassagen keine Ausnahmen zulassen wollen. In einer Boulevardzeitung wurde das falsch berichtet. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier noch einmal klarstellen, dass die Lloydpassage keine Einkaufspassage ist. Das heißt, es gibt dort keine Türen, es ist im Grunde nur ein Durchgang mit Überdachung. Da ist das Rauchen weiterhin erlaubt. Es handelt sich bei Einkaufspassagen und Einkaufszentren eben um mit Türen abgeschlossene Bereiche. Beispielsweise im Bahnhof, dort kennt man das Prinzip, dort müssen eben die Lokale, die innerhalb dieses Zentrums oder dieser Passage sind, abgeschlossen sein und können nach den Regeln der Ausnahmen bei 75 Quadratmetern oder mit Nebenräumen weiterhin das Rauchen zulassen. Ich glaube, diese Klarstellung ist wichtig, und ich erwarte auch vom Ressort, dass es das in seinen Informationen, die es auf seiner Internetseite hat, noch einmal klarstellt. Denn hier gibt es doch noch einige Irritationen.
Eine weitere Ausnahme wollen wir bei den Eckkneipen bis 75 Quadratmeter zulassen, aber unter Achtzehnjährige haben dort ein Zutrittsverbot. Das ist ganz im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils, wie es die meisten Bundesländer auch durchführen. Ich glaube, das ist vernünftig, und wir sollten es hier ebenfalls so halten.
Was die Volksfeste im Land Bremen anbetrifft, wollen wir den Freimarkt freigeben, der soll auch wirklich frei sein. Ich glaube, das ist eine sinnvolle Maßnahme. Auch die fliegenden Bauten, die es dort gibt, sollten keinen Einschränkungen unterliegen. Ich finde, das ist dialektisch sehr positiv gegenüber den Zulassungen im Rathaus, wo eben beim Schaffermahl weitergeraucht werden darf. Für zeitlich befristet halten wir es für sinnvoll, dass es auch bei Volksfesten der Fall ist. Von daher, glaube ich, ist das eine sinnvolle Lösung.
Ein weiterer Vorschlag ist: Wenn das Rauchen innerhalb eines Theaterstücks stattfinden soll, wollen wir die künstlerische Freiheit nicht beschränken.
Wir haben beim Nichtraucherschutz inzwischen einiges erreicht, und wir sind auch froh, dass es noch einmal statistisch dargestellt wurde, dass immer weniger Jugendliche rauchen, auch hier im Land Bremen. Von daher wirkt dieses Gesetz schon. Es wird zum großen Teil positiv angenommen, und für uns als Koalition ist das neue Gesetz ein Gesetz mit Augenmaß und auch für unser Bundesland eine gute
Lösung. Wir wollen, dass Sie diesem Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Diskussion gestern war schon gruselig, Herr Dr. Möllenstädt, aber was Sie heute abgeliefert haben, das ist wirklich nicht mehr operabel!
Ich weiß auch gar nicht, wo Sie hernehmen, dass wir nicht bei den freigemeinnützigen Krankenhäusern sind. Wir führen genauso Gespräche wie bei den kommunalen, auch mit diesen Häusern. Jetzt waren Sie einmal auf einer Demonstration dabei, da hat man Sie kaum gesehen, und schon machen Sie hier den großen Rächer der Freigemeinnützigen.
Nichtsdestotrotz, Ihre Forderungen, die Sie hier stellen, sind einfach nicht von dieser Welt. Ich muss noch einmal erwähnen, wenn Sie hier sagen, dass die freigemeinnützigen und privaten Kliniken benachteiligt werden, dass das einfach so nicht stimmt. Meine Vorrednerin Frau Hoch hat es noch einmal in der Gesamtsumme bestätigt. Ich denke nur an das St.Joseph-Stift in Bremen, an das Diako und auch jetzt an Bremerhaven, was dort die Freigemeinnützigen und das private Haus am Bürgerpark an Investitionsgeldern bekommen, dass dieses Verhältnis ausgewogen ist, und das können wir uns auch gar nicht anders leisten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Sie müssen die Diskussionen auch verfolgen. Erst letztens wurde bei Radio Bremen am 26. Oktober 2008 in der Sendung mit Theo Schlüter noch einmal deutlich dargestellt, dass die freigemeinnützigen Kliniken zufrieden mit diesen Investitionen sind, die sie in den vergangenen Jahren bekommen haben. Ich
weiß nicht, was Sie hier reitet. Ich kann es nicht verstehen, und das dient auch nicht unserer Gesundheitsversorgung, wie Sie sich hier aufführen.
Auch die Ausweitung der ambulanten Versorgung der Häuser: Laut Paragraf 116 b ist es auf Bundesebenen erlaubt, dass die Krankenhäuser ambulante Leistungen anbieten dürfen. Es sind 15 Disziplinen genannt, in welchen Bereichen die Häuser tätig werden können. Wir haben es hier in Bremen im letzten Krankenhausausschuss gehört, dass Gespräche mit den Ärzten hier in Bremen geführt werden sollen. Es sollen auch die teilstationären Angebote in den Kliniken durch ambulante Maßnahmen ersetzt werden, das hilft doch nur den Patienten in unserer Stadt.
Ich verstehe Sie einfach nicht. Das soll ein Zusatzangebot sein, es sind keine Doppelangebote, sondern Zusatzangebote, und wie gesagt, das hilft unserer Stadt, unseren Patienten und auch den Arbeitnehmern.
Herr Dr. Möllenstädt, zu Ihren Forderungen nach der Privatisierung der Kliniken! Gut, Sie haben endlich die Katze aus dem Sack gelassen. Nach draußen predigen Sie immer wieder den Wettbewerb, aber mit Ihren Forderungen werden wir bald eine Monopolstruktur in unserer Stadt haben. Sie sind gar nicht auf der Programmlinie Ihrer Partei, ich kann die nirgendwo mehr sehen.
Ich würde einmal gern wissen, was Herr Westerwelle zu Ihren Thesen vertritt. Ich glaube, hier stellen Sie sich ins Abseits, und so werden Sie wohl auch bei der Bundestagswahl keinen Erfolg haben, wenn Sie solche Thesen vertreten.
Ich kann nur eines sagen: Die Koalition hier im Hause steht zu seinen kommunalen Kliniken. Wir werden sie auch weiterhin unterstützen, wir geben ihnen auch keine einseitigen Vorteile, denn das würde gegen das Krankenhausfinanzierungsgesetz verstoßen. Für uns ist es ganz klar, wir müssen die Diskussion führen: Ist Gesundheit eine Ware? Für uns soll sie es nicht sein. Für uns ist es immer noch ein Allgemeingut. Ich sage hier noch einmal: Ohne Gesundheit ist alles nichts, deshalb sind wir dafür, dass wir weiterhin Gesundheit als den wichtigsten Teil der Daseinsvorsorge hier in unserer Stadt sehen. Wir wer
den gleichermaßen in Bremerhaven das Krankenhaus Reinkenheide und die vier kommunalen Kliniken unterstützen, soweit es uns möglich ist, und auf der anderen Seite auch die Freigemeinnützigen im Wettbewerb bestehen lassen, denn eine Trägervielfalt ist für die Arbeitnehmer gut, für die Patienten gut und auch für den Wettbewerb gut, und in diesem Sinne werden wir weiter arbeiten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Nichtraucherschutz, wir haben schon häufiger darüber diskutiert! Wir haben als Koalition auch immer gesagt, das Bundesverfassungsgerichtsurteil werden wir respektieren und sind auch für Änderungen offen. Wir hatten eine Übergangsfrist von einem halben Jahr, dafür wurden wir kritisiert, aber letztendlich war diese positiv, denn bei uns war die Diskussion doch sachlicher als in manchen anderen Bundesländern. Wenn man sieht, wie es in Bayern zuging, heraus aus den Kartoffeln, hinein in die Kartoffeln, dann hatten wir hier eine bessere Lösung. Es gab lediglich ein Rauchverbot in den kleinen Kneipen im Monat Juli, das hatte auch zur Folge, dass die Kneipen in Bremen kaum Umsatzeinbußen hatten. Im Gegenteil, es gab sogar Lokale und
Diskotheken, die in der genannten Zeit ein Umsatzwachstum erreichten.
Was die Änderung betrifft, wir haben schon einmal über die Eckkneipen diskutiert, und wenn wir die damaligen Anträge von der FDP, der LINKEN und der CDU sehen, müssten wir sie heute auch ändern. Wir müssten sie auch an das Bundesverfassungsgerichtsurteil anpassen. Von daher sehen wir als Koalition die Möglichkeit, es noch einmal zu beraten. Wir nehmen alle Anträge und beraten sie noch einmal im Dezember in der Deputation, anschließend hier in der Bürgerschaft, um in die erste Lesung wieder hinzueingehen und dann einen anständigen Beschluss zu fassen, der auf sachlichen Grundlagen beruht, die wir in dieser Frage im vergangenen Dreivierteljahr immer hatten.
Wir als SPD sind der Meinung, dass man für den Freimarkt auch noch Regelungen finden sollte, die in die Richtung gehen, die auch im CDU-Antrag genannt werden.
Ich meine, dann werden wir hier ein gutes Gesetz verabschieden. Hoffentlich geht es dann nicht so wie in Bayern, dort ist es immer noch nicht ruhig. Ich meine, hier werden wir es hanseatisch lösen, und wir werden das richtig sachgerecht hinbekommen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Etwa 1,6 Millionen Menschen deutschlandweit sind alkoholkrank. Es wird zwar inzwischen weniger getrunken, man spricht von zehn Litern reinen Alkohol pro Person pro Jahr, in den Siebzigerjahren lag das bei zwölf Litern. Von daher wird insgesamt weniger getrunken, aber diejenigen, die trinken, trinken exzessiver, und ich glaube, das ist ein gesellschaftliches Phänomen, ein europaweites Phänomen, das wir angehen müssen.
Jährlich diskutieren wir dieses Thema, und ich habe einmal die Anfragen und Antworten aus den vergangenen Jahren verglichen. Da muss ich sagen, diese Antwort, die der Senat gibt, ist weitaus besser als in den vergangenen Jahren. Man merkt, es ist eine Struktur da, es gibt Verknüpfungen zwischen den Ressorts, das war vor ein bis zwei Jahren nicht der Fall, aber inzwischen wird einiges gemacht. Es wird hier noch einmal deutlich, in internationalen Studien wird klar geäußert, welche Ursache diese Verhaltensweisen haben, und da muss man natürlich auch auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eingehen.
Es hat sich einiges geändert, es gibt einen Hunger nach extremen Erfahrungen der Spaßgesellschaft,
Verdrängungen von Problemen, mangelnde Perspektiven und andere persönliche Probleme. Deshalb, meine Damen und Herren, dürfen wir in dem Zusammenhang auch die gesellschaftlichen Ursachen nicht verdrängen. Hier müssen wir daran arbeiten. Die Ursachen sind andere. Die jungen Leute suchen sich vermeintlich ein Ventil über exzessiven Alkoholgenuss. Deshalb versuchen wir in Bremen schon seit Jahren, das Thema aufzuarbeiten. Meine Vorrednerin hatte es schon gesagt, Flatrate-Partys haben wir über das Gaststättenrecht verboten. Wir haben andere Dinge, was verbotsmäßig angesagt ist, durchgeführt: Kontrollen am Freimarkt, Schwerpunktkontrollen, veranlasst –, es ist immer noch zu wenig. Zum Beispiel das sogenannte Apfelsaftgesetz. Ich weiß noch, im vergangenen Jahr haben sich viele Gaststätten nicht daran gehalten, inzwischen gibt es eine Untersuchung von 340 Gaststätten, die haben sich alle an dieses Gesetz inzwischen gehalten. All das sind positive kleine Schritte, die wir hier sehen, und wenn hier neue Anregungen kommen, müssen wir überprüfen, ob wir die durchführen können. Aber mit den jugendlichen Testkäufern gibt es natürlich strittige Diskussionen. Ist es sinnvoll, Jugendliche in dieser kurzen Alterszeit zu nutzen. Man ja keine 14-Jährigen losschicken, da sieht man doch sofort, dass sie das Alter nicht haben. Wenn man Jugendliche in der kurzen Zeit auch noch ausbilden soll, man kann sie nicht unausgebildet auf die Menschen loslassen, finden wir, sollte die Aufgabe von schärferen und schwerpunktmäßigeren Kontrollen, ich glaube, das ist zielorientierter, ausgehend von den Ämtern dürchgeführt werden.
Was Sie zum Geldbetrag sagen bei der Taxifahrt, das ist ein sinnvolles Instrument, wenn die Polizei Jugendliche oder Kinder aufgreift und sie nach Hause fährt. Einen Geldbetrag kann man sich durchaus überlegen, weil das auch ein gesamtgesellschaftliches Problem ist. Es trifft nicht nur die Armen, sondern auch Leute, die Geld haben, und da kann man durchaus einiges an Einnahmen erzielen. Ich glaube, das ist diskussionswert, das könnten wir einmal ansprechen.
Aber allein Verbote und Gesetze nützen nichts, wir brauchen einen präventiven Charakter. Wenn wir die Anfrage lesen, es ist sehr viel vernetzt, es fängt bei den Kindergärten und Grundschulen an und geht hinauf bis zu den Berufsschulen. All diese Programme sind sinnvoll, wir müssen sie immer wieder überprüfen, Anregungen aufnehmen und eventuell Projekte auch wieder stoppen, wenn sie wenig Erfolg haben, ich glaube, das ist ein wichtiges Thema. Auch die Elternarbeit wird angesprochen, denn die Eltern sind Vorbilder wie wir Politiker auch, sie haben natürlich hier eine besondere Verantwortung, und hierzu gibt es die sogenannte Postkartenaktion „Denk’ mal!“ oder aber die Bremer Elternbriefe. Hier kann man auch noch einiges mehr verstärken, zumal ich gelesen habe in der Robert-Koch-Studie, dass Bremen die geringste Zahl an Abstinenzlern in den Stadtstaaten hat, also wir sind schlechter als Hamburg und Ber
lin. Da ist noch einiges zu tun, um eben die Vorbildhaltung zu stärken.
Weiter werden die Begleitmaßnahmen an der Diskomeile oder die Nachtwanderer genannt, das sind durchaus tolle Projekte, die im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum auch eine wichtige Rolle spielen. Also insgesamt brauchen wir einen Mix von vier Instrumenten, die gesellschaftliche Ursachen angehen, Punkt zwei, Prävention, Aufklärung und auch gesetzliche Verbote. Ich glaube, das ist der richtige Schritt, hier müssen wir immer wieder überprüfen: Reichen die Instrumente, müssen wir neu justieren, oder können wir Instrumente vergessen?
Aber wie gesagt, insgesamt ist das eine gesellschaftliche Aufgabe, es muss ein breites Bündnis entstehen. Hier sollten wir alle zusammenarbeiten und immer wieder versuchen, auf dieses Problem aufmerksam zu machen. – Vielen Dank!