Ich kann Ihnen das spontan nicht beantworten, das muss ich ganz ehrlich sagen. Wir werden Ihnen aber gern eine Antwort dazu geben, ich werde mich darum kümmern. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass wir in dem Bereich im Moment sehr stark – wir, das heißt die Forschungsindustrie – aufgestellt sind.
Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Verfassungsschutzbericht 2010“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Dr. Buhlert, Dr. Möllenstädt und Gruppe der FDP.
Erstens: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass im Verfassungsschutzbericht 2010 hinsichtlich der Besetzung der FDP-Landesgeschäftsstelle im März 2010, vergleiche Seite 41 des Berichts, nur Personen des „Mayday-Bündnisses“ als Aktivisten genannt werden?
Zweitens: Hat der Senat davon Kenntnis, dass Vertreter der Partei DIE LINKE federführend an der Besetzung beteiligt waren und ein entsprechendes Bekenntnis auch auf der Homepage veröffentlicht wurde?
Drittens: Sieht der Senat Anlass, aufgrund der abweichenden Darstellung im Verfassungsschutzbericht diesen zu korrigieren beziehungsweise in anderer Form darauf zu reagieren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Aus dem Verfassungsschutzbericht 2010 geht hervor, dass verschiedene Gruppen an der Besetzung beteiligt waren.
Zu Frage 2: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, dass Vertreter der Partei DIE LINKE daran mitgewirkt haben.
Zu Frage 3: Die Darstellung im Verfassungsschutzbericht ist zutreffend. Es besteht daher kein Korrekturbedarf. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, würden Sie mir zustimmen, dass die Erkenntnis, dass zum Beispiel eine Sprecherin des Landesvorstands der LINKEN diese Aktivitäten in einer Mitteilung begrüßt
hat, durchaus von Interesse sein könnte für eine breitere Öffentlichkeit und die Leserschaft des Verfassungsschutzberichts, gerade eingedenk auch des Sachverhalts, dass die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Bremer Verfassungsschutz vor einiger Zeit unter Ihrer Federführung eingestellt wurde?
Das Landesamt hat die Informationen auch im Internet ausgewertet. Es ist durchaus bekannt, dass auf der Homepageseite der LINKEN ein Beitrag erschienen ist „FDP-Zentrale besetzt und umfunktioniert“. Aus diesem Bericht ergibt sich, was abgelaufen ist, und man kann nicht übersehen, dass der Verfasser für diese Handlung durchaus eine Sympathie hat. Das besagt nun aber nicht, dass die Partei DIE LINKE federführend war, dass sie dies organisiert hat. Wenn Sie da andere Kenntnisse haben – dort sitzen die Vertreter dieser Partei –, dann sagen Sie mir bitte, wer dabei gewesen ist, Sie haben ja auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Insofern ist das Verfahren eröffnet, und Hellseher sind wir nicht.
Würden Sie mit mir übereinstimmen, dass es weniger hellseherischer Fähigkeiten bedarf, als viel mehr der notwendigen gebotenen Genauigkeit, dass man die Erklärung, die der Landesvorstand einer Partei herausgibt, vielleicht bei der Bewertung des Gesamtsachverhaltes zumindest berücksichtigt?
Das ist keine Erklärung, sondern eine Beschreibung dieser Aktion mit einem gewissen Maß an Sympathie. Es ist aber in keiner Weise erkennbar, dass diese federführend von der LINKEN organisiert worden ist. Dafür gibt es auch keine Erkenntnisse, und wir haben im Bericht nur gesagt, dass an dieser Aktion im März 2010 circa 50 Personen, darunter Aktivisten des Mayday-Bündnisses, teilgenommen haben. Wir wissen auch, dass die Gruppe Avanti beteiligt war und viele andere Splittergruppen mehr. Wo ist das Problem?
Ich darf feststellen, dass Ihnen die Erklärung der Sprecherin des Landesvorstands der Partei DIE LINKE zu diesem Sachverhalt nicht bekannt ist und auch dem Landesamt für Verfassungsschutz nicht bekannt gewesen ist bei der Verfassung des vorliegenden Berichts.
Sie hat einen Namen. Ich kann Ihnen diese Erklärung gern einmal zuleiten, vielleicht hilft das, die Angelegenheit zu klären.
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Arbeitnehmerkammerbeiträge von in Privathaushalten Beschäftigten“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Dr. Möllenstädt und Gruppe der FDP.
Erstens: Ist es nach Ansicht des Senats verhältnismäßig, auch von in Privathaushalten geringfügig Angestellten den Arbeitnehmerkammerbeitrag einzufordern, insbesondere unter dem Aspekt des bürokratischen Aufwands für den privaten Arbeitgeber?
Zweitens: Welcher finanzielle Aufwand pro Fall ergibt sich für das Finanzamt, den Arbeitnehmerkammerbeitrag für diese Beschäftigten zu erheben, und in welchem Verhältnis steht dieser zu der Höhe der eingezogenen Beiträge?
Drittens: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass im Arbeitnehmerkammergesetz des Saarlands allein bei Betrieben angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter die Beitragspflicht fallen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach der Beitragsordnung der Arbeitnehmerkammer besteht die Beitragspflicht nur für die Kammerzugehörigen, die bei monatlicher Lohnzahlung oder bei Lohnzahlung für andere Zeiträume, auf monatliche Zeiträume umgerechnet, einen Arbeits
lohn von mindestens 250 Euro erhalten. Für einen Lohn unter 250 Euro werden keine Beiträge erhoben. Um den bürokratischen Aufwand generell gering zu halten, sieht Paragraf 5 Absatz 3 der Beitragsordnung der Arbeitnehmerkammer vor, dass abzuführende Beiträge, die im Jahr weniger als 400 Euro betragen, nur einmal jährlich an das zuständige Finanzamt abzuführen sind. Der bürokratische Aufwand für den Arbeitgeber ist damit, unabhängig davon, ob er eine Privatperson oder ein Unternehmen ist, denkbar gering.
Zu Frage 2: Konkrete Zahlen über die in Privathaushalten Beschäftigten lassen sich durch die Finanzverwaltung nicht ermitteln, da die Kammerbeiträge dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des Anmeldeverfahrens nicht gesondert ausgewiesen werden. Lediglich Näherungswerte ließen sich durch eine Auswertung der Speicherkonten ermitteln. Diese wären beim zentralen EDV-Dienstleister Dataport zu beauftragen und mit gesonderten Kosten verbunden.
Zu Frage 3: Nach den Erläuterungen der Arbeitskammer des Saarlands zum Arbeitskammerbeitrag wird der Begriff „Betriebe“ mit im Saarland gelegenen Arbeitsstätten gleichgesetzt. So heißt es in den Erläuterungen, ich zitiere: „Arbeitsstätten im Sinne dieser Verordnung sind insbesondere die im Saarland gelegenen Betriebsstätten sowie Zweigniederlassungen und Nebenstellen von Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb des Saarlands haben, die Dienststellen im Bereich des öffentlichen Dienstes, die Arbeitsstätten der freien Berufe und der Privatpersonen.“ Das bedeutet, dass bei der Arbeitskammer des Saarlands auch bei Privatpersonen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Arbeitskammerbeitrag zu zahlen verpflichtet sind. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, können Sie nachvollziehen, dass ein privater Arbeitgeber, der tatsächlich in geringfügigem Umfang jemanden beschäftigt, möglicherweise gar keine Kenntnis davon hat, dass er verpflichtet ist, diese Abgabe zu leisten, und sich allein dadurch, dass er den Weg eben aufsuchen und sich damit auseinandersetzen muss, belastet fühlt, und was könnte der Senat vielleicht auf den Weg bringen, um diesem Abhilfe zu schaffen?
Ja, ich kann das nachvollziehen, weil es so ist, dass die Privathaushalte, die solche Personen beschäftigen, in der Regel nicht wissen, dass sie einen Beitrag zu zahlen haben, und es ist darüber hinaus so, dass diese Minijobzentrale bei der Bundesknappschaft auch nicht darauf hinweist.
Das hängt natürlich damit zusammen, dass es von 16 Bundesländern nur in zwei Bundesländern überhaupt eine Arbeitnehmerkammer gibt. Deswegen kann ich gut nachvollziehen, dass sie das in der Regel nicht wissen. Es wäre alles viel einfacher – da sage ich jetzt meine persönliche Meinung –, wenn man die Grenze bei 400 Euro generell anführen würde, so wie es im Saarland ist, dann hätte man dieses Problem nämlich überhaupt nicht, dann wären geringfügig Beschäftigte nicht davon betroffen. Der Senat kann das nicht direkt beeinflussen – weil Sie danach auch gefragt haben –, sondern das ist die Angelegenheit der Arbeitnehmerkammer, vielleicht kann man mit Vertretern der Kammer aber einmal in dieser Richtung sprechen. Ich glaube, das Beitragsvolumen ist auch relativ gering.