Protokoll der Sitzung vom 11.05.2011

Das hängt natürlich damit zusammen, dass es von 16 Bundesländern nur in zwei Bundesländern überhaupt eine Arbeitnehmerkammer gibt. Deswegen kann ich gut nachvollziehen, dass sie das in der Regel nicht wissen. Es wäre alles viel einfacher – da sage ich jetzt meine persönliche Meinung –, wenn man die Grenze bei 400 Euro generell anführen würde, so wie es im Saarland ist, dann hätte man dieses Problem nämlich überhaupt nicht, dann wären geringfügig Beschäftigte nicht davon betroffen. Der Senat kann das nicht direkt beeinflussen – weil Sie danach auch gefragt haben –, sondern das ist die Angelegenheit der Arbeitnehmerkammer, vielleicht kann man mit Vertretern der Kammer aber einmal in dieser Richtung sprechen. Ich glaube, das Beitragsvolumen ist auch relativ gering.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben Ihre persönliche Meinung ausgeführt. Werden Sie mir vielleicht zusichern, dass Sie bei entsprechender Gelegenheit dieses Thema mit der Arbeitnehmerkammer noch einmal erörtern? Dann wäre ich zufrieden.

Bitte, Herr Staatsrat!

Zusammen mit der Senatorin für Arbeit machen wir das gern!

(Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Vie- len herzlichen Dank!)

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Unbearbeitete Betrugsdelikte bei der Polizei“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Kollege Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Trifft es zu, dass die Polizei Bremen aufgrund von Personalengpässen dazu übergegangen ist, Betrugsdelikte im Zusammenhang mit dem Internet bis zu einer Schadenshöhe von 500 Euro nicht mehr zu bearbeiten?

Zweitens: Wenn ja, auf wen geht diese Dienstanweisung zurück, und wie viele Verfahren wurden seit deren Inkrafttreten nicht bearbeitet?

Drittens: Gibt es andere Deliktgruppen, die aufgrund der angespannten Personalsituation bei der Bremer Polizei nicht mehr bearbeitet werden, und wenn ja, wer hat die entsprechende Anweisung erteilt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Für alle angezeigten Straftaten, also auch für Betrugsdelikte, gilt das Legalitätsprinzip. Daher werden alle Straftaten bearbeitet. Zu den Fragen 2 und 3: Eine solche Dienstanweisung existiert weder für Betrugsdelikte noch für andere Deliktsgruppen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Timke, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die Information, dass Betrugsdelikte in Zusammenhang mit dem Internet bis zu einer Schadenshöhe von 500 Euro in Bremen nicht mehr bearbeitet werden, stammt von der Gewerkschaft der Polizei. Sie haben doch immer Gespräche mit den Gewerkschaften. Können Sie sich erklären, warum die Gewerkschaft solch eine Aussage tätigt, wenn das nicht stimmt?

Bitte, Herr Senator!

Es ist in der Tat richtig, dass wir enge Kontakte zur Gewerkschaft der Polizei haben. Ich kann auch verstehen, dass man den Wahlkampf nutzt, um auf die Personalprobleme der Polizei hinzuweisen, wir hatten von der GdP das Thema Revierschließung, wir haben natürlich auch das Thema behandelt, dass Dinge nicht bearbeitet werden. Jeder, der bei der Polizei beschäftigt ist, weiß natürlich, dass die Verfahren nicht nach Eingang bearbeitet werden, sondern sie werden nach ihrer Schwere gewichtet. Wenn im Bereich Betrug zum Beispiel das Thema „Beluga“ auf der Tagesordnung steht, dann muss die Staatsanwaltschaft darauf reagieren, genauso wie die Polizei, und dann ist es einfach auch so, dass kleinere Delikte mit einer Schadensgruppe von 500 Euro natürlich nachrangig bearbeitet werden. Das ist völlig normal, und das gilt für die Staatsanwaltschaft genauso wie für die Gerichte, auch da werden die schweren Verfahren vorgezogen, und das erklärt auch, dass manche Verfahren dann etwas warten müssen.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, ich habe vor einiger Zeit im „Weser-Kurier“ gelesen, dass sich derzeit 2 000 unbearbeitete Betrugsdelikte bei der Bremer Kripo stapeln, andere sprechen von 4 000. Haben Sie da eine ungefähre Zahl, können Sie sagen, welche Zahl davon in etwa richtig ist?

Bitte, Herr Senator!

Ja, was sagen uns Zahlen? Die Staatsanwaltschaft bearbeitet zum Beispiel 60 000

Verfahren im Jahr, und die monatlichen Rückstände aufgrund der normalen Eingänge sind circa 10 000 Verfahren, das sagt überhaupt nichts. Es kann auch sein, dass ein Täter beispielsweise 1 000 Delikte begangen hat, weil er immer mit der gleichen Masche im Internet gutgläubige Kunden geworben hat, insofern steht die klare Ansage: Wir verfolgen Betrugsdelikte, wir sind die Letzten, die kein Personal mehr aufnehmen würden, um das noch konsequenter zu betreiben, aber wir wissen, dass es da auch Grenzen gibt. Ich finde, dass die Polizei eine gute Arbeit leistet.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Herr Kollege Timke, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, das beantwortet nicht meine Frage. Können Sie mir sagen, ob es etwa 2 000 oder 4 000 unbearbeitete Fälle sind?

Bitte, Herr Senator!

Das kann man so nicht quantifizieren, weil die Zahl der Fälle gar nichts aussagt, da man in der Tat schauen muss, wie viele Täter und Taten es gegeben hat. Darüber können wir vielleicht in der nächsten Deputation diskutieren, wenn Sie dann überhaupt noch dabei sind.

(Abg. T i m k e [BIW]: Das werde ich!)

Eine weitere Zusatzfrage von dem Abgeordneten Richter! – Bitte sehr!

Herr Senator, mich hat es eben nicht so ganz befriedigt, wenn Sie sagen, die Anzahl der Fälle sagt nichts aus. Wie lange muss man denn auf eine Antwort warten, wenn eine Betrugsanzeige gestellt wird? Wie ist denn die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Fällen, die in etwa in der Schadenhöhe bis 2 000 Euro liegen?

Bitte, Herr Senator!

Das kann ich Ihnen so nicht beantworten.

(Abg. R i c h t e r [FDP]: Das ist traurig, sage ich! – Senator M ä u r e r: Das macht nichts!)

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.

Autobahn A 281: Ergebnisse des runden Tisches schnell umsetzen, 4-Süd zügig herstellen und B 6n sicherstellen

Antrag der Gruppe der FDP, der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Mai 2011 (Drucksache 17/1763)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Loske, ihm beigeordnet Herr Staatsrat Golasowski.

Meine Damen und Herren, bevor ich den ersten Redner aufrufe, darf ich heute auf der Besuchertribüne noch folgende Gruppen begrüßen: Die Schülerinnen und Schüler von PLAn B – Projekt Lernen und Arbeiten im Buntentor – der Allgemeinen Berufsschule Steffensweg, dazu Studentinnen und Studenten der Akademie für Wirtschaft, die Vereinigten Bürgerinitiativen Obervieland/Huckelriede für eine menschengerechte A 281, eine Gruppe der Oberschule an der Lerchenstraße und den Moderator des runden Tisches, Herrn Dr. Hoppensack, sowie die Moderatorin. Seien Sie alle ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die A 281 beschäftigt dieses Haus, die Gerichte, die Bürgerinnen und Bürger schon viel zu lange Zeit. Wir alle hätten uns gewünscht, dass es zügiger geht, dass die Anbindung der A 281 an die Autobahn A 1 in Arsten rascher ginge. Allerdings haben die Planungen, die dann vorgelegt wurden, die Bürgerinnen und Bürger nicht überzeugt, und auch im politischen Raum, so wie bei uns beispielsweise, gab es erhebliche Zweifel, ob die Knotenlösung – der Monsterknoten –, die Querspangen und diese ganzen Dinge richtig waren und sind.

Das hat dazu geführt, dass es erst eine Klage und dann am Ende ein Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab. Dafür gebührt erst einmal den Klägern Dank, denn eines ist dabei herausgekommen, und das muss man sagen: Es sind nicht nur ihre Rechte gestärkt und anerkannt worden, sondern auch die Rechte der Stadtbürgerschaft gegenüber der Verwaltung. Das finde ich für das Parlament einen herausragenden Effekt, der da deutlich geworden ist,

(Beifall bei der FDP)

denn Flächennutzungsplanung gegen die Stadtbürgerschaft lässt sich eben auch nicht durch Planfeststellungsverfahren durchführen, und dafür danke ich den Bürgerinnen und Bürgern ganz herzlich, weil das Urteil die Rechte des Parlaments stärkt.

(Beifall bei der FDP)

Im Übrigen ist deutlich geworden, dass viele Menschen zusammenarbeiten können, weil sie schauen, welche Interessen die Einzelnen haben und wie die beste Lösung aussieht. Das konnten ich und die anderen Mitglieder des runden Tisches erfahren, dass es eben nicht so ist, dass es nicht nur eine Lösung und einen Weg gibt, sondern dass auch während der Diskussionsprozesse neue Ideen aufkommen und dann Lösungen gefunden werden. Lösungen, die nicht alle befriedigen, aber einen Kompromiss darstellen, und diesen Kompromiss haben wir in einem interfraktionellen Antrag noch einmal bestärkt. Wir sind traurig und verstehen es auch nicht, dass die Fraktion der CDU hier nicht mitgemacht hat, weil sie einige Teile des Antrags nicht mittragen will. Darüber werden wir sicherlich noch in einer weiteren Runde debattieren.

Der Kompromiss, der gefunden wurde, lässt einige Punkte offen. Punkte, die auch nicht liegengelassen werden dürfen, sondern angegangen werden müssen, wenn es nach der Auffassung der FDP in der Bremischen Bürgerschaft geht. Da sind die Fragen: Wie sieht es mit der Rampe am Neuenlander Ring und mit der Situation in der Gartenstadt Süd aus? Gibt es da eine Lösung vor 2018, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind, kann eine Lösung im Rahmen der Bauarbeiten gefunden werden oder eine Finanzierung vorher? Diese Fragen, die weiter zu klären sind, stellen sich die Bürgerinnen und Bürger. Es gilt, die Frage zu bearbeiten: Wie schaffen wir ausreichenden Lärmschutz am Arster Zubringer? Denn die Menschen, die dort wohnen, haben nicht damit gerechnet, dass dort eine Autobahn von der Art hinkommt, und sie erwarten zu Recht ausreichenden Lärmschutz.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)