Protokoll der Sitzung vom 12.05.2011

Ausländerbehörde ist für viele immer noch ein Begriff, der negativ besetzt ist und der in der Regel mit Abschiebung verbunden wird. Ich würde diesen Namen auch schon ganz gern irgendwann in der nächsten Legislaturperiode ändern. Eine Einheit, eine Abteilung für Aufenthalt und Einbürgerung, das müsste es eigentlich sein.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Das erwarte ich eigentlich, und das sollte eigentlich so der Geist sein, der diese Behörde prägt und die Mitarbeiter leitet. Wie gesagt, das ist aber ein Prozess, für den man Zeit braucht. Ich hoffe, dass wir in der nächsten Legislaturperiode dieses Problem dann auch angehen können, ich würde es jedenfalls gern machen.

Ein letztes Wort zu Herrn Hinners! Auch wenn wir in dieser Frage hier heute überhaupt nicht d’accord sind und Sie einen Antrag geschrieben haben, den ich ablehnen muss, würde ich mich dennoch freuen, wenn Sie auch demnächst wieder in der Innendeputation dabei sein würden. – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/1702 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP und Abg. M ü l l e r [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses nach § 14 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bürgerschaft vom 29. März 2011

(Drucksache 17/1725)

Hier hat das Wort als Berichterstatterin die Abgeordnete Frau Motschmann.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lege Ihnen die Bilanz des Petitionsausschusses vor, die Bilanz von vier Jahren Arbeit! Eine sehr gute, eine erfolgreiche Bilanz! Das war eine Gemeinschaftsarbeit und Gemeinschaftsleistung. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen des Hauses für die konstruktive Zusammenarbeit ohne parteipolitische Scheuklappen, ohne ideologische Barrieren. Wir haben sehr gut und an der Sache zusammengearbeitet, und das finde ich schön. Dafür meinen herzlichen Dank!

(Beifall)

Danken möchte ich auch meiner Stellvertreterin Frau Dr. Mohammadzadeh für die gute Zusammenarbeit, unkompliziert, sachlich und immer mit viel Empfindsamkeit für die ausländerrechtlichen Fragen und Integrationsfragen, das war ihr Schwerpunkt, das liegt auf der Hand.

(Abg. Frau D r. M o h a m m a d z a d e h [Bündnis 90/Die Grünen]: Und Gesundheit!)

Und Gesundheit natürlich, auch dafür herzlichen Dank!

(Beifall)

Auf Herrn Oppermann, der den städtischen Ausschuss seit Anfang 2010 geleitet hat, komme ich später, wenn es um das Gesetz geht. Ich will doch auch Einiges Inhaltliches sagen. Petitionen stehen nicht im

mer im Mittelpunkt des medialen Interesses, da gibt es andere Themen wie die Außenweservertiefung oder Probleme im Sozialressort oder anderes. Wir haben uns mit sogenannten kleinen Problemen der Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Es geht beispielsweise darum, ob man eine Baugenehmigung bekommt, Erschließungsbeiträge bezahlen muss, welche Leistungen das Arbeitslosengeld II umfasst oder um Straßenlärm. Man mag das als kleine Probleme bezeichnen, für die Menschen sind es große Probleme. Deshalb ist es gut, dass wir uns mit diesen Problemen beschäftigen.

Im Petitionsausschuss wird Politik hautnah erlebbar. Der Einzelne mit seinen konkreten Sorgen und Nöten steht im Mittelpunkt der Tätigkeit dieser Arbeit. Artikel 17 des Grundgesetzes gewährt jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Dementsprechend kontrolliert der Petitionsausschuss die Verwaltung und nimmt damit eine sehr wichtige Aufgabe für die Bürgerinnen und Bürger wahr. Oft ist es sogar die letzte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die bereits alle Möglichkeiten, Hilfe zu suchen, ausgeschöpft haben. Der Ausschuss ist dann Ansprechpartner, und sie können sich mit ihren Sorgen und Beschwerden, aber auch mit Anregungen und Vorschlägen – da unterscheidet sich das Bremische Petitionsgesetz von anderen – zum Umgang mit den Behörden an uns wenden.

Durch diese Arbeit sind wir in der Tat nah beim Menschen, was alle Parteien und alle Fraktionen gern sein möchten. In diesem Ausschuss wird das Realität. Der Petitionsausschuss hat in den vergangenen vier Jahren viel auf den Weg gebracht. Bis zum 9. Mai dieses Jahres sind 839 Petitionen für den Landtag und 451 Petitionen für die Stadtbürgerschaft eingegangen. Wenn man bedenkt, dass darunter auch einige Sammel- und Massenpetitionen sind, hinter denen hunderte von Menschen mit ihrer Unterschrift stehen, muss man sagen, dass dem Petitionsausschuss eine Breitenwirkung zukommt.

Insgesamt ist bei den Eingängen ein Aufwärtstrend zu verzeichnen, dies liegt zum einen daran, dass der Petitionsausschuss seine Öffentlichkeitsarbeit intensiviert hat. So führt er nicht nur regelmäßig Bürgersprechstunden in den einzelnen Ortsamtsbereichen durch, neu eingeführt wurde die sogenannte Vorsitzendensprechstunde, die ebenfalls alle sechs bis acht Wochen im Haus der Bürgerschaft stattfindet. Gedacht war sie zunächst als Angebot für die Petentinnen und Petenten, denen der Petitionsausschuss nicht weiterhelfen konnte. Mehr und mehr nehmen jedoch auch Bürgerinnen und Bürger diese Sprechstunden zum Anlass, um mit neuen Petitionen an uns heranzutreten. Ein wichtiger Baustein der Öffentlichkeit des Ausschusses ist die Einführung der öffentlichen Petition zum 1. Januar 2010. Sie findet mehr und mehr Beachtung.

Bei relativ wenigen Petitionen ist es erforderlich, den Senat förmlich um Abhilfe zu bitten. In etwa 40 Prozent aller erledigten Petitionen ist es uns gelungen, für die Petentinnen und Petenten zumindest teilweise positive Ergebnisse zu erzielen. Dies ist ein großer Erfolg. Teilweise war eine gewisse Beharrlichkeit erforderlich, erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang nur die Petition zur Wiedereinführung der Wesertalroute.

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Das war ein Highlight!)

Hier hat der Petitionsausschuss sogar die Deutsche Flugsicherung gebeten, die Lärmwerte für den von den Petenten angeregten Drehpunkt und für die bis dahin geflogene Route zu berechnen. Erst danach kam etwas Bewegung in die Sache. Das war jedoch eine Ausnahme.

In der Mehrzahl der für die Petenten positiv entschiedenen Petitionen hat der Senat konstruktiv entweder selbst eine Lösung gesucht oder aber den Bitten des Ausschusses entsprochen. Trotzdem erwähne ich, dass ich mir für die nächste Legislaturperiode wünsche, wer immer dann im Ausschuss sitzt, dass manche Antwort und Stellungnahme des Senats doch etwas zügiger kommt, als dies in den vergangenen Jahren der Fall war.

Auch wenn eine Petition nicht im Sinne des Petenten zum Erfolg führt, macht die Arbeit des Ausschusses Sinn. Oft hilft das Verfahren den Bürgern, das Ergebnis des vorangegangenen Verwaltungsverfahrens zumindest besser zu verstehen, vielleicht sogar zu akzeptieren.

Der Ausschuss versucht, in verständlicher Sprache das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung mitzuteilen, in vielen Fällen werden die Petenten bereits vor Abschluss ihrer Petition zur Sprechstunde eingeladen. Hier wird ihnen die Rechtslage erklärt und um Verständnis geworben, wenn das Anliegen nicht zum Erfolg führen kann. Ich betone ausdrücklich: Es gibt für mich keine sinnlosen oder erfolglosen Petitionen, weil das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern immer gut und wichtig ist.

Ich möchte abschließend einen Schwerpunkt unserer Arbeit noch ganz kurz beleuchten, nämlich das neue Petitionsgesetz, um das sich Herr Oppermann sehr gekümmert hat und den Ausschuss geleitet hat. Vielen Dank! (Beifall)

Er kann hier nicht dabei sein, weil er schon den nächsten Termin hat, aber mein Dank ist ihm sicher. Ebenso erwähne ich ausdrücklich, dass die Anregung für das neue Petitionsgesetz von der FDP gekommen ist. Auch für diesen Anstoß, den Sie uns da gegeben haben, danke ich Ihnen! (Beifall)

Die öffentliche Petition, die wir in diesem neuen Gesetz eingeführt haben, hat zu einer Vermehrung der Petitionen geführt, etwa 20 Prozent, wenn man das überschlägig ansieht. Auch das ist positiv zu bewerten. Die Befürchtung, übrigens auch anderer Bundesländer, die das noch nicht eingeführt haben, dass es sehr viel Missbrauch mit diesem Instrument der öffentlichen Petition geben könnte, hat sich nicht bestätigt. Wir haben hier keine Petitionen, bei denen man denkt, dass sie auf anderem Weg irgendwelche politischen oder sonstige Interessen durchsetzen möchten.

Im April 2008 hat der Petitionsausschuss die Arbeit aufgenommen, das Gesetz überarbeitet, und am 1. Januar 2011 ist es in Kraft getreten. Auch inhaltlich wurde der Zugang zum Petitionsgesetz erleichtert. Einmalig in Deutschland wird der barrierefreie Zugang zu diesem Petitionsrecht ausdrücklich festgeschrieben. So wird es Menschen mit Behinderung erleichtert, dass auch sie ihre Beschwerden und Nöte mitteilen können.

Kernanliegen des Gesetzes ist die Einführung der sogenannten öffentlichen Petition, das habe ich soeben erwähnt. Das Verfahren ist an das des Deutschen Bundestags angelehnt. Mit der öffentlichen Petition wurde die Möglichkeit geschaffen, Eingaben, die ein Anliegen von allgemeinem Interesse betreffen, auf der Internetseite der Bremischen Bürgerschaft zu veröffentlichen. Dafür hat es viele Mitzeichner gegeben. Auch hier sind wir in der Republik Vorreiter und werden um diese Möglichkeit von anderen Bundesländern bewundert oder beneidet oder wie auch immer. – Wie viel Zeit habe ich noch, Frau Präsidentin?

Eigentlich keine mehr, wenn man das Vereinbarte zugrunde legt!

Alle sagen ja immer, sie wollen kurz sprechen, ich würde immer gern lange sprechen.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Minus sechs Minuten!)

Ich schließe das einmal ab und ende noch einmal mit einem Dank an die Verwaltung. Ich denke, wir sind Frau Schneider, die im Haus der Bürgerschaft arbeitet, zu ganz großem Dank verpflichtet!

(Beifall)

Ohne sie wären wir ziemlich aufgeschmissen. Sie ist die erste Anlaufstelle für die Petenten, und sie arbeitet diese vielen Petitionen in einer unglaublichen Geschwindigkeit ab. Das muss man auch einmal sagen, da kann sich der Senat ein Beispiel nehmen, wie schnell das auch gehen kann.

Übrigens haben wir – das will ich noch abschließend sagen – inzwischen ungefähr 10 600 Mitzeichner von öffentlichen Petitionen. Hier hat sich also etwas verändert, der Radius unserer Arbeit hat sich vergrößert, die Transparenz ist größer geworden, und das Miteinander ist besser geworden. Wir tagen inzwischen auch öffentlich, auch das will ich ausdrücklich noch einmal betonen, das macht Spaß, das ist wichtig für die Bürger, weil sie sich dann auch unmittelbar mit den Vertretern der Senatsressorts auseinandersetzen können. Deshalb hätte ich große Lust, in diesem Ausschuss weiterzumachen, und hoffe, dass ich viele von Ihnen wiedersehe. – Vielen Dank!

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt den Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses in der 17. Wahlperiode zur Kenntnis.

Spielerschutz im bremischen Spielhallenwesen verbessern – Bremisches Spielhallengesetz (BremSpielhG)