Protokoll der Sitzung vom 12.05.2011

Spielerschutz im bremischen Spielhallenwesen verbessern – Bremisches Spielhallengesetz (BremSpielhG)

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 5. April 2011 (Drucksache 17/1736) 2. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Mai 2011 (Neufassung der Drucksache 17/1767 vom 10. Mai 2011) (Drucksache 17/1777)

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrer 84. Sitzung am 7. April 2011 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, Drucksache 17/1777, Neufassung der Drucksache 17/1767, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1777, Neufassung der

Drucksache 17/1767, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Abg. M ü l l e r [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Jetzt lasse ich über das Bremische Spielhallengesetz, Drucksache 17/1736, in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Bremische Spielhallengesetz, Drucksache 17/1736, unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Abg. M ü l l e r [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Gesetz zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 8. März 2011 (Drucksache 17/1682) 2. Lesung

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 84. Sitzung am 7. April 2011 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass es gelungen ist, in der letzten Parlamentssitzung das Weiterbildungsgesetz zu novellieren, wir haben ja länger daran gearbeitet. Es ist in zentralen Punkten modernisiert worden, und zwar ist besonders ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

wichtig, dass es künftig eine Weiterbildungskonzeption gibt, indem wir uns auf Ziele, Herausforderungen, Maßnahmen und Zielgruppen verständigen. Das soll dann auch Grundlage der Förderung sein. Dieses Konzept soll alle drei Jahre überarbeitet und neuen Herausforderungen angepasst werden. Solch ein Konzept gab es bisher im Weiterbildungsgesetz nicht. Wenn man lebenslanges Lernen entwickeln will, dann braucht man das meiner Meinung nach zentral.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Gesetz richtet sich an alle erwachsenen Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen uns in der Förderung zunächst auf die sogenannten bildungsbenachteiligten Zielgruppen konzentrieren, denn für uns ist es eine Frage des sozialen Zusammenhalts der Städte Bremen und Bremerhaven, dass unsere Gesellschaft nicht auseinanderfällt in die, die über Bildung verfügen, und die, die darüber nicht verfügen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir wissen, dass das eine besondere Herausforderung ist, denn alle Evaluationen zeigen, dass gerade diese Zielgruppe Weiterbildung eher weniger nachfragt. Weiterbildung oder auch Leben im Lebensverlauf entscheiden über die individuellen Perspektiven, gesellschaftliche Partizipation und beruflichen Erfolg. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Berufsausbildung nicht für ein ganzes Leben reicht, ist Weiterbildung besonders wichtig geworden. Auch die Vergleichbarkeit von Bildungskompetenzen ist wichtiger geworden, auf europäischer Ebene ist dazu der europäische Qualifikationsrahmen entwickelt worden, der acht verschiedene Schlüsselkompetenzen auf acht verschiedenen Niveaustufen definiert. Diesen haben wir in das Weiterbildungsgesetz eingearbeitet, das heißt, Bildungsveranstaltungen müssen sich auch künftig in diesem Rahmen definieren. Das ist also auch eine große Herausforderung an die Weiterbildungsträger. Bis dieser Gesetzentwurf hier und heute vorgelegt werden konnte, gab es einen breiten Beteiligungsprozess. Die Weiterbildungsträger wurden von Anfang an mit einbezogen, der Landesausschuss für Weiterbildung ebenfalls, am Ende gab es, wie bei jedem Gesetz, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Das Gesetz ist also breit aufgestellt und ein wesentlicher Schritt in eine gute Weiterbildung für die Zukunft. Insofern bitte ich um Ihre Unterstützung für dieses Gesetz! – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Beilken.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in diesem Weiterbildungsgesetz zum einen eine Menge an sprachlicher Überarbeitung und organisatorischer Verbesserung, und wir haben – die Vorrednerin hat es schon angesprochen – zum anderen eine Veränderung der Förderkriterien. Auch da würde ich von einer angemessenen Modernisierung sprechen. Das Wichtigste für uns als LINKE ist dabei die gleichberechtigte Benennung von politischer, allgemeiner und beruflicher Weiterbildung, denn die berufliche Weiterbildung ist sofort für alle nachvollziehbar, sinnvoll und in Ordnung. Es ist allerdings so, dass wir bei der allgemeinen und politischen Weiterbildung die Aufgabe haben, gerade auch diese etwas weiterblickend zu fördern. Im Sinne eines ganzheitlichen lebenslangen Lernens gehört das unbedingt dazu. Ich bin sehr froh, dass die beiden Bereiche hier auch eigenständig und jeweils gleichberechtigt genannt und gefördert werden, dieser Punkt ist eben sehr wichtig. Als Beispiel sind Lernangebote im kulturellen Bereich zu nennen, Gesundheitsförderung oder Sprachkurse gehören dazu. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind weiterhin besonders als Adressaten hervorgehoben, was ich richtig finde. Ich finde es aber auch sehr richtig, dass bildungsbenachteiligte Erwachsene hier auch besonders genannt werden, dies ist auch eine angemessene Modernisierung. Insbesondere aber auch die politische Bildung hat ihren Platz behalten, und ich habe den Eindruck, auch sogar ein Stück besser behauptet als in den letzten Jahren an dieser Stelle. Die politische Bildung ist meines Wissens hier in den Beratungen unter anderem auch vonseiten des DGB und der gewerkschaftsnahen Bildungseinrichtungen unterstützt worden, und meines Erachtens hat das hier eine gute Wirkung gezeigt. Wir begrüßen auch deswegen die Steuerung, die an diesen offenbar öffentlich förderungswürdigen Weiterbildungselementen anknüpft und sagt, bei dieser Weiterbildung wollen wir dann im öffentlichen Interesse als Erstes die Förderung ansetzen. Insofern begrüßen wir auch dieses genauere Steuerungselement. Wir haben in den letzten Jahren in der Weiterbildung nicht nur positive Entwicklungen gesehen und werden auch in Zukunft um die inhaltliche Ausgestaltung und für das Leben in diesem Gesetz ringen und streiten müssen. Dieses Gesetz ist unseres Erachtens aber eine gute Grundlage, deshalb werden wir ihm zustimmen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer hätte etwas gegen lebens––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

langes Lernen? Wer hätte etwas dagegen, wenn Menschen klüger werden und sich fortbilden? Wenn sie das aus eigenem Antrieb machen, machen sie es zu ihrem Nutzen und am Ende zum Nutzen der Gesellschaft.

Aber wie sollte die Gesellschaft definieren, was öffentliches Interesse ist? Alle, die das definieren, auch im Ausschuss für Weiterbildung, machen es aus ihrem eigenen Interesse heraus. Insofern ist auch die Frage, wie man diese Förderkriterien und die Finanzierung dann jeweils festlegt, in der Tat immer wieder zu diskutieren. Natürlich ist es auch anerkennenswert, wenn Menschen allgemeine und politische Bildung anstreben, aber ob das dann genauso von Nutzen ist und genauso betrachtet und finanziert werden muss, von denselben Personen oder denselben Institutionen, Unternehmen und so weiter, wie berufliche Bildung oder Bildung, die direkt oder indirekt zumindest Arbeitgebern und Arbeitnehmern nützt, das muss doch gefragt werden. Insofern bleiben wir bei unserer Kritik an diesem Weiterbildungsgesetz und werden es ablehnen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Ziegert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der letzten oder vorletzten Bürgerschaftssitzung haben wir hier in großer Einmütigkeit eine Initiative zur beruflichen Weiterbildung verabschiedet, auch unter dem Aspekt, wie wichtig lebenslanges Lernen heutzutage für das Weiterkommen im Beruf und zur Behebung des Fachkräftemangels in der Wirtschaft, also in der beruflichen Bildung, ist.

Heute beschäftigen wir uns nun mit dem Weiterbildungsgesetz, bei dem es eben darum geht, diesen zweiten Aspekt des Lernens zu sehen. Bildung und Weiterbildung umfassen nämlich nicht nur die berufliche Bildung und das Weiterlernen im Beruf, sondern zu einer ganzheitlichen Bildung gehören auch die allgemeine Bildung im Sinne von Gesundheitsbildung, im Sinne von Literatur und vielen anderen Dingen dazu, aber eben auch die politische Bildung. Von daher, meine ich, müsste es für uns in einem demokratischen Gremium eigentlich selbstverständlich sein, dass wir gerade die politische Bildung als Grundlage für die Demokratie und die demokratische Kultur in unserem Land fördern müssen.

Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass auch in dem neuen Weiterbildungsgesetz – wie übrigens schon im bisherigen Weiterbildungsgesetz – der politischen Bildung ein hoher Stellenwert eingeräumt worden ist, denn wir stehen in der Gefahr, dass wir heute Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen zu sehr verengen auf das, was der Wirtschaft und dem beruflichen Fortkommen nützt. Dabei sehen wir nicht,

dass es auch wichtig ist, Bürgerinnen und Bürger, Menschen zu haben, die sich insgesamt in lebenslangem Lernen entfalten können und die vor allen Dingen auch aktive Bürger, Teilnehmer am politischen Leben werden.

Ich möchte nur noch einen Aspekt ansprechen! Das eine ist das Gesetz, das, glaube ich, eine gute Grundlage bildet. Ich fand übrigens, dass auch schon das alte Weiterbildungsgesetz eine gute Grundlage war, so sehr revolutionär ist es ja nicht, was wir hier überarbeitet haben. Wichtiger ist aber, wie es mit Leben erfüllt wird. Das wird dann sehr davon abhängen, welche Angebote auch von den Weiterbildungsträgern gemacht werden und wie dies von den Menschen, die angesprochen werden wollen, angenommen wird.